Nicht der erste Fehler

Mukran zwischen LNG-Terminal, Hafengeschichte und der Kunst, immer wieder danebenzuliegen

Es gibt Gegenden, die von der Weltpolitik eher gestreift als geprägt werden. Und es gibt Orte wie Mukran. Eine Bucht im Nordosten Rügens, steiniger Strand, Sassnitzer gingen hier früher baden. Bis in den 1980er-Jahren Bagger und Baukolonnen anrückten und den Küstenabschnitt in eine Großbaustelle verwandelten und einen Hafen schufen, durch den Mukran zur Bühne geopolitischer Experimente wurde..

Heute liegt hier eines der jüngsten LNG-Terminals Deutschlands. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 drehte Deutschland in Rekordzeit seine Energiepolitik um: weg vom Pipeline-Gas aus Russland, hin zu Flüssigerdgas (LNG) aus den USA, Katar, Nigeria oder wo gerade Verträge zu bekommen waren. Die damalige Bundesregierung beschloss eine beispiellose LNG-Offensive, verabschiedete ein LNG-Beschleunigungsgesetz und ließ Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Lubmin – und schließlich vorsichtshalber noch Mukran – errichten. Mukran ging 2024 ans Netz, mit einer jährlichen Umschlagskapazität von 13,5 Milliarden Kubikmeter.

Vom Pipeline-Traum zum LNG-Terminal

LNG steht für Liquefied Natural Gas: Erdgas, auf minus 162 Grad heruntergekühlt, damit es flüssig wird und sich in Tankschiffen transportieren lässt. Das spart 600-fach Volumen, kostet aber eine Menge. LNG hat den Vorteil, dass es weltweit beschaffbar und schnell verfügbar ist. An Pipelines ist es nicht gebunden. Pro Tonne verursacht es allerdings mehr CO2 als Pipeline-Gas – allein fürs Verflüssigen und Wiedererhitzen muss viel Energie aufgewendet werden. Leckagen sind nicht auszuschließen und belasten die Umwelt. Und die Abhängigkeiten bleiben, auch wenn die Lieferanten wechseln.

Als Mukran 2024 ans Netz ging, waren die deutschen Speicher zu über 90 Prozent gefüllt – ein historischer Wert. Auch Anfang 2025 lagen sie noch bei rund 70 Prozent, ausreichend für einen durchschnittlichen Winter. Gleichzeitig sank der Gasverbrauch. Trotzdem hielt die Regierung am Ausbau fest, mit dem Argument der Versorgungssicherheit. Kritiker:innen warfen ihr vor, überdimensionierte Kapazitäten zu schaffen, die für Jahrzehnte fossile Infrastruktur zementieren.

Die Realität: 2024 flossen über Mukran nur rund 1,3 Milliarden Kubikmeter ins Netz – gerade einmal 1,5 Prozent des deutschen Gasverbrauchs. Im ersten Quartal 2025 lag die Auslastung bei fünf Prozent. Inzwischen gibt der Terminal-Betreiber Deutsche ReGas an, dass die Slots weitgehend gebucht sind. Es war zeitweise aber auch eines der Terminal-Schiffe abgezogen worden. Fast die Hälfte der deutschen Gasimporte kommt aus Norwegen, rund ein Viertel aus den Niederlanden, meist Transitgas, und knapp 20 Prozent aus Belgien. Der größte Teil des importierten LNG aber stammt aus den USA. Die Deutsche Umwelthilfe weiß von 86 Prozent, die Nachrichtenagentur Reuters spricht gar von 91 Prozent. Über Mukran wird damit im Wesentlichen Fracking-Gas importiert.

ReGas ist sich des Problems anscheinend bewusst. In ihrer Online-Präsenz zum zugehörigen Projekt »Versorgungssicherheit für Ostdeutschland und seine Nachbarn« heißt es unter der Frage »Woher kommt das LNG«: »Als Infrastruktur-Betreiber ist die Deutsche ReGas an das LNGV (Verordnung zu regulatorischen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen) gebunden. Darin sind in Abschnitt 2, § 5 – ›Buchungsauflagen für langfristig Buchende‹ die Rahmenbedingungen klar benannt: ›Alle angebotenen Produkte müssen dem Grundsatz der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit unterliegen.‹ Vor diesem Hintergrund ist es nicht zulässig, bestimmte Herkunftsländer oder auch Förderarten vertraglich auszuschließen, soweit diese nicht sanktioniert sind. Faktisch obliegt die Entscheidung über die Lieferquelle und damit verbunden auch die Förderart allein den Lieferanten, die die entsprechenden Kapazitäten des Terminals gebucht haben bzw. buchen._ ab Klarer kann man Fracking wohl nicht schreiben, ohne Fracking zu schreiben.

Erstens kommt es anders…

Schon die erste Inkarnation des Hafens Mukran war ein politisches Großprojekt. Überlegungen für eine Eisenbahnfähre zwischen der DDR und der Sowjetunion hatte es bereits in den sechziger Jahren gegeben, als Polen – mal wieder – die Transitgebühren erhöhen wollte. Die Erhöhung wurde zurückgezogen, die Fährpläne auf Eis gelegt. Im Sommer 1980 bestreikte die Solidarność die Lenin-Werft in Gdansk, und die sowjetisch/DDR-deutschen Verhandlungen über eine Eisenbahnverbindung über die Ostsee begannen erneut. Ein Hafen auf Rügen sollte entstehen, verbunden mit Klaipeda in Litauen. Der Nutzen war klar: Eine sichere Verbindung, kostengünstiger und schneller als der Landweg über Polen. Die Nutzungsfragen blieben schwierig, über die Betriebszeit hinweg. Wieviel Militär? Wieviel Weiterfahrt, wieviel Umschlag? Die Finanzfragen ließen sich klären – jeder macht seins.

Ab 1982 verwandelten Baufahrzeuge die Prorer Wiek in eine Schlammwüste. Neben Bauarbeitern wurden auch Soldaten eingesetzt – darunter Bausoldaten, die als Waffendienstverweigerer in der DDR im ›Spatendienst‹ landeten. Sie kamen in Prora unter, in jenem kilometerlangen ehemaligen KdF-Seebad, das während der Nazi-Diktatur nie als Ferienanlage genutzt wurde und in der DDR seine militärische Weiternutzung fand. Gut zwei Milliarden Ostmark flossen in das gigantische Hafenprojekt, sechs Spezialfähren aus der Wismarer Werft waren geplant – mit Doppelhüllenrumpf gegen Torpedos und geheimen Truppendecks – von denen fünf tatsächlich gebaut wurden.

Die Fährschiffe – die größten, die die DDR je baute – nahmen je 103 sowjetische Waggons auf Breitspur auf. Im Güterbahnhof Mukran wurde ein Viertel der Wagen auf deutsche Achsen gesetzt, drei Viertel per Kran oder Gabelstapler entladen. Noch heute ist Mukran der einzige Bahnhof in Deutschland mit russischer Spurweite. Als man damit noch werben konnte, hieß es stolz: der westlichste Endpunkt der Transsibirischen Eisenbahn.

Als der Hafen 1986 in Betrieb ging, galt er als modernster Eisenbahnfährhafen Europas. Der Betrieb lief nicht unbedingt reibungslos: Die bulgarischen Gabelstapler waren unzuverlässig und dauernd kaputt, die westdeutschen waren zu schwer und brachen durch die Planken. Die Stasi versuchte, das Werksgelände unter Kontrolle zu halten, Schiffe der Nato fuhren gern neben den Fähren und machte allerhand Fotos. Die Sowjets nutzen die Verbindung dann einerseits doch stärker militärisch als vereinbart und schickten andererseits zu wenig umspurbare Waggons für die Weiterfahrt, so dass viel mehr umzuladen war als von DDR-Seite ursprünglich geplant.

Finanziell aber war das Projekt zunächst ein Erfolg. Bereits in den ersten zwölf Monaten wurden 160 Millionen Valuta-Mark eingespart, die sonst als Transitgebühren an Polen fällig gewesen wären. In den nächsten Jahren wurde die Transitmenge durch Polen weiter reduziert. Auf lange Sicht hätte das Projekt seine Kosten also einspielen können. Doch nach drei Jahren kam die Wende.

Ironischerweise rettete ausgerechnet der Abzug der Roten Armee zwischen 1991 und 1994 den Hafen: Über Mukran wurde mehr als eine Million Tonnen Militärtechnik zurück in die Sowjetunion verschifft, finanziert aus einem Teil des 15 Milliarden DMark schweren Finanzpakets aus Bonn.

… zweitens, als man denkt

Heute wiederholt sich die Geschichte in gewisser Weise. Das schwimmende LNG-Terminal wurde mit dem Argument eingerichtet, Deutschland unabhängiger zu machen. Doch was ankommt, ist vor allem Frackinggas aus den USA – und nicht einmal in Mengen, die die Infrastruktur auslasten.

Dass viele Rüganer:innen skeptisch sind, überrascht nicht. Umweltverbände warnen vor einer fossilen Sackgasse, Bürgerinitiativen sehen den Tourismus bedroht, die AfD schürt Wut über ›Berliner Projekte‹. Dass Klimabewegung und Rechtsaußen gleichzeitig – wenn auch nicht unbedingt gemeinsam – vor Ort sind, zeigt die Sprengkraft des Themas.

Mukran bleibt damit das, was es seit den 1980ern ist: kein Ort am Rand, sondern ein Kreuzungspunkt großer Politik. Was geplant wird, kommt selten wie gedacht.

Blindflug

Die US- Arbeitslosenzahlen und die weißen Flecken der Trumpschen Wirtschaftspolitik

Am 1. August 2025 verkündete US-Präsident Trump, die Chefin des weltweit anerkannten <I>Bureau of Labor Statistics (BLS)<I>, Erika McEntarfer, sei gefeuert. Ihm gefielen die Arbeitsmarktzahlen nicht, die das BLS am selben Tag gemeldet hatte: Statt der für Juli erwarteten 115.000 neuen Jobs nur 73.000 und nur 258.000 neue Jobs für Mai und Juni zusammen, eine Arbeitslosenquote von 4,2 Prozent. Am Tag zuvor hatte Trump neue Zölle verordnet, um den Reichtum seiner Lieblingsamerikaner noch größer zu machen. Die neuen Arbeitslosenzahlen waren da ein böser Kommentar. Aber es geht um mehr als den Arbeitsmarkt.

Trump behauptete, McEntarfer hätte die Arbeitsmarktstatistik manipuliert. Eine alberne Unterstellung, die mit der Arbeitsweise einer großen wissenschaftlichen Einrichtung mit etwa 2100 Beschäftigten (das Statistische Bundesamt hat etwa 2500 Beschäftigte und ist für weit mehr Themen zuständig) nichts zu tun hat. McEntarfers Vorgänger William Beach, Ökonom bei der konservativen Heritage Foundation und 2019 von der ersten Trump Administration ins Amt gebracht, widersprach ebenso wie Arbeitswissenschaftler, Ökonomen und Statistiker im In- und Ausland. Ob Trump die Kompetenz hat, die vom US-Senat bestätigte Chefin des BLS zu feuern, ist, höflich gesagt, umstritten. Vertrauen in den derzeitigen Senat oder die Fähigkeit der höheren US-Gerichte, die Alleingänge des Präsidenten zu stoppen, hat wohl kaum jemand.

Kaderpolitik

Schon am 11. August nominierte Trump den Ökonomen Erwin John Antoni III als Nachfolger, der bisher nur in rechten Think Tanks arbeitete. Bei der Heritage Foundation war er Chefökonom für das ›Project 2025‹, die 2023 veröffentlichte Blaupause für einen Umbau der US-Regierung in Trumps zweiter Amtszeit. Unklar ist, ob dieser wissenschaftlich nicht qualifizierte Kandidat die Anhörungen im Kongress überstehen wird. Selbst erzliberale Politiker und Ökonomen haben Zweifel geäußert. Ebenso unklar ist, wie lange sich die Neuberufung hinziehen wird. In der Zwischenzeit führt der stellvertretende Leiter William J. Wiatrowski das BLS, der zuvor schon zweimal als amtierender Chef fungie.

Die Tatsache, dass das BLS seine Arbeitsmarktdaten für Mai und Juni revidierte, nahm Trump zum Anlass, Misstrauen gegen die Arbeit der Behörde zu schüren. Dabei sind solche Revisionen unvermeidlich. Die kurzfristig verfügbaren US-Arbeitsmarktdaten sind mit den Statistiken der deutschen Bundesagentur für Arbeit nicht vergleichbar. Die Bundesagentur funktioniert in einem sozialstaatlichen System, in dem die Betroffenen ein Interesse haben, in der Statistik zu erscheinen. Mit der Zahlung von Arbeitslosengeld und Bürgergeld verfügt die deutsche Behörde über umfassende und aktuelle Datenbestände zu den verschiedenen Bereichen der Arbeitslosigkeit wie auch der Erwerbstätigkeit, deren Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung ihre Haupteinnahmequelle bildet..

Der US-Arbeitsmarkt

Auch in den USA gibt es eine, nur deutlich komplizierter geregelte und zutiefst restriktive Arbeitslosenversicherung. So waren im August 2025 nur knapp zwei Millionen Erwerbslose unterstützungsberechtigt. Bei 152 Millionen Beschäftigten sind das gerade 1,2 Prozent. Nur unter besonderen Bedingungen ist der Kreis der Berechtigten erweitert, etwa während der Covid-Pandemie, als fast alle Erwerbslosen in den USA unterstützungsberechtigt waren. Jene Sonderprogramme sind längst ausgelaufen. Das BLS kommt für den August 2025 auf eine Arbeitslosenquote von mehr als vier Prozent, fast 7,4 Millionen Erwerbslose, von denen nur 26 Prozent Unterstützung erhalten.

Seine Daten bezieht das BLS einerseits vom Current Employment Survey, einer unternehmensbezogene Beschäftigungsstatistik. Schon hier gibt es Verzögerungen in der Berichterstattung. Andererseits ist es der mit dem Census Bureau gemeinsam betriebene Current Population Survey, eine monatliche Befragung von 60.000 Haushalten. Selbstverständlich haben solche Daten nicht die gleiche Stabilität wie die Unterlagen einer Leistungsbehörde. Aber das ist bekannt und wird bei allen sachkundigen Analysen berücksichtigt: Schlussfolgerungen aus den BLS-Daten sollte man nur mit Blick auf wenigstens drei aufeinanderfolgende Monatsberichte ziehen. Die Abschwächung des US-Arbeitsmarktes im Frühjahr und Sommer 2025 zieht sich schon länger als drei Monate. Deshalb war die US-Zentralbank im September bereit, die Leitzinsen zu senken. Ein angespannter Arbeitsmarkt gilt den Kapitalmärkten als gutes Zeichen.

Wissenschaft für den Staat

Trump sieht das anders. Früher gab es mal Diskussionen, wie hoch die Arbeitslosigkeit liegen könne, damit eine Regierungspartei in den USA wiedergewählt wird. Tatsächlich ist es mit den Wahlen nicht nur dort komplizierter. Und tatsächlich geht es nicht nur um die Arbeitsmarktstatistik. Das BLS ist in den USA die zentrale Einrichtung zur Bestimmung der Preissteigerung, des Verbraucherpreisindex, der Inflationsrate. Empfindlichkeiten autoritärer Herrscher an dieser Stelle haben schon Erdoğan und Putin gezeigt. Trump behauptet, seine Zollerhöhungen würden von den US-Handelspartnern bezahlt werden. Real wirken sie wie eine Steuer, die von den US-Importeuren oder den US-Konsumenten bezahlt wird. Der Präsident würde sicherlich einen Boss des BLS bevorzugen, der unpassende Nachrichten verhindert.

Deshalb seine Entscheidung für Erwin John Antoni III. Denn der hatte als Ökonom der Heritage Foundation in das Project 2025 hineingeschrieben: »Das Bureau of Economic Analysis, das Census Bureau und das BLS des Arbeitsministeriums sollten in einer besser kontrollierbaren, fokussierten und effizienten Statistikbehörde zusammengefasst werden.« Anders als das BLS gehören das für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und Produktionsstatistik zuständige Bureau of Economic Analysis und das Census Bureau zum US-Handelsministerium. Eine Fusion dieser verschiedenen Institutionen wäre alles andere als einfach. Aber die Absicht ist klar: Ein vom Weißen Haus gesteuertes, zentralisiertes statistisches Informationssystem, das nur nützliche Daten an die Öffentlichkeit lässt und störende Informationen gar nicht mehr erhebt.

Dass statistische Erhebungen und Veröffentlichungen in der Regel nur staatlichen Behörden möglich sind und daher nicht nur wissenschaftlichen Maßgaben folgen, ist in Lunapark21 schon mehrfach diskutiert worden. Ob es nun die Statistiken über Sterbefälle in Russland sind, die seit Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine geheim gehalten werden. Oder ob es die Zahl der Selbstmorde in der DDR war, die erst 1990 ihren Platz im Statistischen Jahrbuch gefunden haben: Es waren im Jahr 1989 insgesamt 4294, davon 2875 männlich und 1419 weiblich, auf 100.000 Einwohner 25,8 – in der alten Bundesrepublik waren es im selben Jahr nur 16,4 auf 100.000 Einwohner. Durch Weggucken und Verheimlichen ändert sich nicht die Welt, aber vielleicht das Ansehen, das eine Regierung in der Welt genießt. Trotzdem brauchen die staatliche Administration wie private Eigentümer zutreffende Informationen über das Land, in dem sie herrschen. Das kann nicht klappen, wenn man Wiss enschaft zu einem technischen Hilfsmittel oder zur Magd des Machterhaltes degradiert. Dann wachsen die weißen Flecken, die auch mit Gewalt nicht alle zu kontrollieren sind. Ist die Trumpsche Wissenschaftspolitik erfolgreich, so wird die US-Regierung zum Blindflug gezwungen. Zu einem Blindflug ohne Instrumente. Eine sanfte Landung ist da unwahrscheinlich.

Der Bauer als Privateigentümer

Gelderwerb im Trachtenkostüm im 19. Jahrhundert

 Auf den Hamburger Märkten tauchten nach der Französischen Revolution Bäuerinnen immer häufiger in Tracht ihres Heimatortes auf. So ließ sich erkennen, wo die Rübchen, der Kohl, die Äpfel und die Kartoffeln gewachsen waren.

Eine Darstellung vieler dieser Trachten im Bild, der »Ausruf in Hamburg« von 1808, kennt 120 regionale Straßenhändlerinnen und Straßenhändler, die laut rufend auf Straßen und Märkten der Stadt Aale, Hühner, Bänder und Schleifen, Muscheln und Kaninchen, Körbe und Krüge anboten. Was sie verkauften und woher das auf Kähnen in die Stadt kam, ließ sich an dieser Art Verkaufsuniform ablesen, die natürlich schlichter war als das, was die Dörfler, beispielsweise der Vier- und Marschlande im Südosten der Stadt, zu Festtagen anzogen.

Das Kostüm der Bäuerinnen und Bauern hatte mit dem starken Wandel zu tun, der die Beziehung von Stadt und Land und das Verhältnis der Ackerbau treibenden Bevölkerung zu Grund und Boden anging: Sie waren bürgerliche Privateigentümer des Bodens geworden, den sie bewirtschafteten, und sie begannen den Ertrag nicht mehr an der Dicke der Kartoffeln zu bemessen, sondern im Überschuss an Geld, den sie nach dem Verkauf ihrer Ackerfrüchte auf Märkten erzielen konnten.

Es geht ums Geld

Ein solches Wirtschaftssystem, in dem sorgfältig vermerkt wurde, was an Arbeit in einen Acker hineingesteckt worden war, und was durch dessen Erträge an Geld erlöst werden könnte auf dem dafür günstigsten Markt, lernte 1803 der junge Johann Heinrich von Thünen (1783-1850) auf dem Mustergut des Kaufmannes und nachmaligen Baron Voght kennen. Der hatte die Ansichten des schottischen Philosophen Adam Smith über die Freiheit der Eigentümer von Produktionsmitteln eifrig studiert. Als Schüler der landwirtschaftlichen Lehranstalt bekam Thünen die Aufgabe, festzustellen, ob die Bauern der Dörfer in Groß Flottbek es auch richtig machten – nämlich genau überlegten, wo sie was anbauten und in welcher Menge, um nach dem Verkauf der Früchte ihrer Arbeit auf dem nahen Markt der großen Stadt Hamburg möglichst viel Geld übrig zu haben. Damit sie den Transport auf den schlechten Landwegen und dem günstigen Wasserweg und dessen Kosten nicht  vergaßen, zeichnete er ihnen fast vierzig Jahre später an, in welchen Kreisen um den zentralen Marktort Kühe, Gemüse und Wald sein sollten, damit sie zu einem Maximum an Gewinn kamen.

Der Wunsch von Adligen, mehr exklusive Rechte auf Land, Acker und Wald zu haben, um daraus Geld zu ziehen, war bereits im 16. Jahrhundert ein Auslöser des Bauernkrieges gewesen. Nach der Niederlage der Bauern in ihrem Versuch, die Allmende als ihr gemeinschaftliches Eigentum zu retten, ging diese Entwicklung zum Privateigentum weiter. Die Französische Revolution von 1789 warf Kirchengüter auf den Markt, machte das private Eigentum an Mitteln der Produktion und auch des Bodens zur heiligsten Sache der Nation und beförderte damit zunächst einmal die Produktivität der Landwirtschaft. Den Massenheeren der Französischen Revolution versuchten feudale Staaten entgegenzutreten, in dem sie Gewerbefreiheit einführten und Befreiung der Bauern von feudalen Bindungen, sie also zu Privateigentümern des Bodens machten, den sie bebauen konnten, wie und mit was sie wollten. Dieser Prozess der Übereignung von Grund und Boden mit den verschiedensten Ansprüchen von Feuda lherren, Landesherren, Klöstern und freien Bauern auf eine Nutzung in exklusivem bürgerlichem Privatbesitz zog sich nach der Niederlage Frankreichs und der Restauration zahlreicher monarchischer Staaten in deutschen Landen bis 1865 hin. Die sogenannte Befreiung der Bauern funktionierte so wie die Befreiung von Sklaven in den USA. Mit Landübereignung und Geldzahlungen wurden nicht etwa abhängige Bauern oder Sklaven für ihre bisherige Behandlung entschädigt, sondern Feudalherren oder Sklavenhalter für die ihnen künftig entgehenden Leistungen der vormaligen Unfreien.

Die meisten Landwirte mussten das Wirtschaften in Geld erst lernen, als sie Allmenden nicht mehr nutzen konnten, etwa den Wald als Holzvorrat und Weide für das Vieh, die privates Eigentum von Grundbesitzern geworden waren. Für das Bezahlen von Pacht und Zins für Boden, Saatgut und Geräte fehlte den meisten von ihnen das Geld, dem von den 1860er Jahren an Genossenschaften abhalfen nach Ideen, die in den Krisen vor 1848 Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Heinrich Raiffeisen entwickelt hatten.

Adlige Familien profitierten in Deutschland von diesem Wechsel der Eigentumsformen mehrfach: Sie behielten den größten Teil des Landes, bekamen von den befreiten Bauern Geld als Entschädigung und Pacht und konnten das Land mit den bäuerlichen Arbeitskräften bewirtschaften, die sie als Gesinde losgeworden waren und die es nicht zu eigenem Bodeneigentum gebracht hatten. Die kriegerisch herbeigeführte Einigung zum Deutschen Reich 1871 war dann ein Angebot an die alte herrschende Klasse, am neuen Staat führend mitzutun. Adlige hatten im Offizierskorps teil am Sieg über gegnerische Staaten, wurden Diplomaten und Berater der Monarchie und stiegen zu bürgerlichen Großagrariern und Waldbesitzern auf, die unter Zollschutz die Städte mit Nahrungsmittel und Bau- und Brennmaterial versorgten und Erträge in der rüstungswichtigen Schwerindustrie investierten.

Der Umbau gesellschaftlicher Struktur wurde kulturell verbrämt. Nie wieder ist ein Modernisierungsprozess hin zu bürgerlichem Besitz und bürgerlichem Staat so in ein mittelalterliches Kostüm gekleidet worden wie in Deutschland im 19. Jahrhundert. Die Romantik liebte Geschichten von Ritter und Burgfräulein, erfand allerlei Wappen und Ehrenzeichen des Handwerks, als es sich in Industrie wandelte. Hunderte von Theaterstücken ließen vergangene Welten wieder erstehen, die es nie gegeben hatte, um gegenwärtige Moral zu begründen. Die Wartburg, in der Luther die Bibel ins Deutsche übersetzt hatte, wurde bunter ausgemalt, als sie je gewesen war und durfte in erfundenen mittelalterlichen Kostümen begangen werden. Obwohl der Kaiser des Deutschen Reiches, erblicher Vorsteher eines bürgerlichen Staates, mit dem um 1800 zugrunde gegangenen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nichts zu tun hatte, mussten die Regierungssitze des Deutschen Kaisers wie Bur gen, Schlösser und Wehrtürme scheinen.

Hunderte von Heimat-, Schützen- und Trachtenvereinen entstanden, die ausbauten, was an Bauernkleidung noch zu finden war und mit ihren Neuerfindungen verdeckten, dass hier Privateigentümer des Bodens als Verkäufer ihrer Agrarprodukte für die Städter erkennbar sein wollten. Dort spielte dann wieder der Bauernkrieg eine Rolle, der aber nicht als überregionaler Aufstand gegen die Ansprüche einer herrschenden Klasse inszeniert wurde, sondern als Vorwegnahme der Kriege einer Nation gegen die andere.

Verantwortung

Zugunglück in Garmisch

Beim Eisenbahnunfall am 3. Juni 2022 starben fünf Menschen, als eine Regionalbahn bei Burgrain auf der Strecke München–Garmisch-Partenkirchen entgleiste. 16 Fahrgäste wurden schwer, 62 leicht verletzt.

Es ist zu befürchten, dass die voraussichtlich im Herbst beginnende juristische Aufarbeitung des Zugunglücks die eigentlichen Ursachen außer Acht lassen wird.

Denn die Katastrophe hat eine rund zwei Jahrzehnte alte und für die tödlichen Unfallfolgen entscheidende Vorgeschichte. So wurde im Zuge eines Bundesstraßen-Ausbaus der eingleisige Bahndamm bei Burgrain, einem Ortsteil Garmisch-Partenkirchens, in seiner Substanz angegriffen, indem seine ursprüngliche Fußbreite zugunsten der Bundesstraße verschmälert und ein tiefer gelegener Wildbach an den Fuß des Bahndamms gelegt wurde. Der ehemals sanfte Hang des Bahndamms wurde zum steilen Abhang.

Die Entgleisung

Luftbilder zeigen Bahnschwellen unterschiedlicher Helligkeit, weshalb es auf der Bahnstrecke bei Burg-rain schon vor dem Unglück einige Schwellenwechsel gegeben haben muss. Es stellt sich die Frage nach dem Grund dieser Gleisreparaturen, und ob man seitens der Deutschen Bahn (DB) aus diesen anscheinend gehäuft auftretenden Schäden die richtigen Schlüsse gezogen hat? Bahnschwellen gelten bei vorschriftsmäßigem Einbau als langlebig, doch die an der Unglücksstelle eingebauten Betonschwellen reagieren bei partiellen Belastungen empfindlich. Außerdem bereitet der sogenannte Betonfraß Probleme. Dabei kommt es zu einer Alkali-Kieselsäure-Reaktion, bei der Silikate in den Zuschlagsstoffen des Betons mit Alkalien im Zement reagieren, was zur Rissbildung und letztlich durch Umwelteinwirkungen zur Sprengung des Betons von innen heraus führt.

Sollten die vor dem Unglück ausgewechselten Schwellen durch Betonfraß beeinträchtigt gewesen sein, hätte man als verantwortungsbewusster Eisenbahnbetrieb alle baugleichen Schwellen auf dem Bahndamm entlang des steilen Abhangs vorsorglich auswechseln müssen.

Und wenn nicht der Betonfraß die Ursache gewesen sein sollte, dann hätte man die tiefere Ursache für die Beschädigungen analysieren und rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten müssen. Die Ursache für gebrochene Betonschwellen ist stets deren mangelhafte Auflage, in der Regel infolge eines nachgebenden Untergrunds. Dies wiederum kann durch einen durchnässten Bahndamm oder durch Fehler beim Umbau des Bahndamms entstanden sein. Darüber hinaus lag die Entgleisungsstelle im ohnehin kritischen Bereich des Übergangs von der im Zuge der Straßenbaumaßnahmen entstandenen Betonbrücke zum umgebauten Bahndamm und hätte einer gesonderten Betrachtung bedurft.

Die Unfallfolgen

Entgleisungen kommen immer mal wieder aus verschiedensten Gründen vor und lassen sich im rauen Eisenbahnbetrieb nie ganz ausschließen. Der anerkannt hohe Sicherheitsstandard der Eisenbahn trägt diesem Risiko aber insofern Rechnung, als mit entsprechenden Schutzeinrichtungen die Folgen einer Entgleisung möglichst klein gehalten werden. Für die zwingend notwendige Anwendung solcher Schutzeinrichtungen gibt es einschlägige Vorschriften, die für den steilen Bahndamm des Unglücksortes leider nur indirekt gelten.

Der Einbau sogenannter Fang- oder Führungsschienen hätte zwar die Entgleisung des Zuges nicht verhindert, jedoch zweifellos den Absturz der Wagen bis in den Wildbach und den für fünf Menschen tödlichen Aufprall auf die Straßenkante. Die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung schreibt Fangschienen beispielsweise auf Brücken vor, damit ein entgleisender Zug nicht abstürzen kann. Vor dem Umbau des Bahndamms hätte eine Entgleisung wie vor drei Jahren nur dazu geführt, dass die Doppelstockwagen, vermutlich ohne größere Beschädigungen, auf dem sanft abfallenden Hang des Bahndamms zum Liegen gekommen wären.

Man könnte als verantwortungsvolles Eisenbahnunternehmen zu der Auffassung gelangt sein, dass der umgebaute Bahndamm mit seinem steilen Abhang des gleichen Schutzes bedurft hätte, der auf einer Brücke vorgeschrieben ist. Und auch das Eisenbahn-Bundesamt, das als Sicherheitsbehörde für den Bahnbetrieb für die Zulassung von Fahrzeugen und Infrastruktur, für die Genehmigung des Betriebs von Eisenbahnen und die Überwachung der Einhaltung von Rechtsnormen verantwortlich ist, hätte zu solcher Auffassung kommen müssen.

Schuldzuweisung

»Der Unfall war die unmittelbare Folge regel- und pflichtwidrigen Verhaltens des vor Ort tätigen betrieblichen Personals«, so die abschließende Bewertung der DB nach der Untersuchung durch eine Anwaltskanzlei, die zur Hauptmeldung in der Tagesschau wurde. Zusätzlich schiebt die DB nach: Auch die damals ressortverantwortlichen Vorstandsmitglieder sollen Verantwortung für das Unglück tragen, denn die zum Unglückszeitpunkt zuständige Bahn-Tochter DB Netz habe nur unzureichend auf umfangreiche Erkenntnisse zu schadhaften Betonschwellen reagiert.

Wollte man das Zugunglück wirklich aufarbeiten, stellte sich kaum die Frage nach Schuldigen im Betriebsdienst. Ein aufmerksamer Lokführer kann zwar Hinweise zum Streckenzustand geben, doch ein Fahrdienstleiter kann die Notwendigkeit einer Streckensperrung aufgrund seines fehlenden baulichen Fachwissens gar nicht abschätzen. Tatsächlich haben nicht einzelne Personen bei klaren Vorgaben falsch reagiert. In solchen Gefahrfällen muss ein mehrfacher Meldeweg dafür sorgen, dass die Behebung der Schäden stattfindet.

Es muss geklärt werden, weshalb angesichts der zahlreichen defekten Schwellen nicht die notwendigen Maßnahmen eingeleitet wurden. Einzig die verantwortliche Leitung der Bahntochter DB Netz hat hier versagt und statt ›Versagen des Personals vor Ort‹ hätte es heißen müssen: ›Leitungs- und Strukturversagen der Deutschen Bahn‹ haben zu diesem Unfall geführt.

Geradezu grotesk erscheint es, dass dieser Bahndamm, von dem bewiesenermaßen tödliche Gefahren ausgehen, immer noch nicht mit lebensrettenden Fangschienen ausgerüstet wurde.

Dieter Doege, Jahrgang 1947, stammt aus einer Bahnerfamilie und war, technisch ausgebildet über vier Jahrzehnte für diverse Verkehrsunternehmen in Deutschland und im europäischen Ausland tätig. Er hat für verschiedene Auftraggeber aus Politik und Wirtschaft unzählige Studien im Bereich des öffentlichen Verkehrs verfasst.

Unterirdisch und bodenlos

Stuttgart 21 – das endlose Desaster erreicht seinen Point of no Return

Fällt der Name Stuttgart 21 kommt meist die Frage: Ist das immer noch nicht fertig?

Dabei scheint sich jetzt zu verwirklichen, was der grüne Bundestagsabgeordnete Winfried Hermann 2010 – da war er noch nicht der Verkehrsminister Baden-Württembergs – als das »dümmste Bahnprojekt der Eisenbahngeschichte« bezeichnet hat. Ein zwölf Milliarden plus x Euro teures Projekt, das unglaublichen, verkehrs- und klimapolitischen Schaden anrichtet. Aber allen Unkenrufen zum Trotz, kann noch was geändert werden. Die entscheidende Rolle spielt dabei eine Bahnstrecke, die es als ehemalige Magistrale in sich hat: Die Gäubahn.

Kurz vor seinem Tod 2023 hat der frühere Bahnchef Heinz Dürr, der 1994 die Überführung von Bundesbahn und Reichsbahn in eine privatrechtliche Gesellschaft vollzog, im Interview mit dem Autor zugegeben, dass die Gewinnung von Freiflächen für Immobilienspekulation im Zentrum von Stuttgart der wahre Grund für das Projekt war (siehe Foto).

Natürlich wollten auch andere sich ein goldenes Näschen verdienen. Allen voran der Tunnelbohrer Herrenknecht, Baufirmen wie Zöblin, Hoch-Tief, die Stuttgarter Flughafengesellschaft und das in Baden-Württemberg breitreifig aufgestellte Autokapital Porsche, Daimler und Bosch.

Und von Anfang an wurde gelogen, dass die Schwellen bröselten.

Gelogen deshalb, weil es kein Bahnprojekt war. Denn bei einem Bahnprojekt hätte man sich zuerst gefragt, wieviel Züge will ich und welche Fahrpläne mache ich dafür und wie sieht der Bahnhof dazu aus? Aber Dürr und andere wollten die Flächen haben, den Kopfbahnhof weghauen und unten schauen, was dann für die Bahn übrigbleibt. Diesem ›Übrig‹ gaben sie einen Namen, der nach Zukunft klang und behaupteten, mit der Hälfte der Gleise, 8 unten statt zuvor 16 oben, könnten doppelt so viele Züge fahren wie auf dem als ›Sack-‹ diskreditierten Bahnhof. Unterstellend, ein Kopfbahnhof sei eine Sackgasse, die Zeit und Fahrweg kostet.

Der Kopfbahnhof

Da es heute Wendezüge gibt, geht in einem Kopfbahnhof faktisch nichts verloren. Es gibt keinen Zeitverlust und es gibt kaum zusätzlichen Fahrweg. Ist der Kopfbahnhof so konstruiert wie der Stuttgarter, in dem die Züge über drei Ebenen im Gleisvorfeld sortiert werden, dann gibt es nur wenige Kreuzungen. Und die gibt es auch im Durchgangsbahnhof, der sich außerhalb des Bahnsteigbereichs von acht auf vier Gleise verengt.

Hinzu kommen mehrere positive Faktoren eines Kopfbahnhofes:

1. Er fängt Verspätungen auf, weil der verspätete Zug auf ein leeres Gleis ausweichen kann. Das ist beim Durchgangsbahnhof kaum möglich, weil die wenigen Gleise meistens belegt sind. Durchgangsbahnhöfe geben die Verspätung weiter.

2. Kopfbahnhöfe sind grundsätzlich ebenerdig, der Umstieg also barrierefrei möglich.

3. Kopfbahnhöfe sind großzügiger, weniger hektisch und im Betrieb kostengünstiger.

4. Der integrale Taktverkehr, bei dem alle Züge stündlich oder halbstündlich ein- und danach wieder ausfahren, der die Reisezeit für die Fahrgäste verkürzt und langes Warten ausschließt, braucht mehr Gleise, und die gibt es im Kopfbahnhof. Mit acht Gleisen im Stuttgarter Tiefbahnhof ist das nicht machbar.

Bei angenommener gleicher Gleiszahl leistet ein Durchgangsbahnhof höchstens 30 Prozent mehr. Um 16 Kopfgleise zu ersetzen, bräuchte es also mindestens 12 Durchfahrtsgleise. Der Stuttgarter Tiefbahnhof ist zu klein.

Doch das Dürr-Märchen von der höheren Leistungsfähigkeit des schmalbrüstigen Tiefbahnhofes hat sich gehalten und wurde durch mehrere gefälschte Stresstests gestützt. 2011 sollte Stuttgart 21 49 Züge in der Spitzenstunde schaffen, 2023 gar fast 60. Kein Bahnhof mit nur acht Gleisen kann das leisten.

Da hilft auch keine Digitalisierung, wie etwa das Zugleitsystem ETCS, das nur auf der freien Strecke etwas bringt, im Bahnhof aber wegen der hohen Bremskurve (es wird früher gebremst) eher zu leichten Zeitverlusten führt. Der Kopfbahnhof, hätte man ihn mit wenigen Mitteln aufgerüstet, hätte gar, so das Beratungsunternehmen Vieregg-Rössler, 56 Züge in der Spitzenstunde verkraftet.

Die behauptete Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 ist der größte Betrug dieses Projekts. Der Baden-Württembergische Verkehrsminister weiß das. Er ließ deswegen erstens ein sogenanntes Nahverkehrsdreieck (Vaihingen, Feuerbach, Bad Cannstatt) entwickeln, in dem viele Züge den Tiefbahnhof umfahren, der somit seine Funktion als Hauptbahnhof verliert, was das Umsteigen erschweren wird.

Zweitens ließ er die zu wenigen Gleise doppelt belegen – also vorn auf dem Gleis hält ein Zug und hinten einer –, was für die Pünktlichkeit und den Durchlauf katastrophal ist, da die Züge einander behindern. Zudem ist es gefährlich, weil die Bahnsteige ein sträflich starkes Gefälle aufweisen.

Drittens hat er Doppelstockzüge bestellen lassen, die in Vierfach-Traktion fahren können, also mit vier Triebfahrzeugen. Mit Tausenden von Menschen, die so ein Zug befördert, werden die bislang 60 Kilometer engen und steilen Tunnel mit zu schmalen Rettungswegen zur möglichen Todesfalle.

Die Gäubahn

Der Tiefbahnhof hat noch weitere Nachteile. Die Gäubahn, die seit über 100 Jahren über eine wunderschöne Panoramastrecke in den Kopfbahnhof einfährt, soll nunmehr über einen Umweg zum Flughafen Stuttgart in den Tiefbahnhof geführt werden. Nur gibt es dafür derzeit keine brauchbare Bahnstrecke. Ein irrwitziger drei Milliarden teurer zwölf Kilometer langer ›Paffensteigtunnel‹ soll jetzt gebaut werden. Der ist noch nicht einmal planfestgestellt und auch noch nicht finanziert. Die Extratour gefährdet das gesamten Projekt Stuttgart 21. Von den täglich 5000 Fahrgästen der Gäubahn streben laut Prognose überhaupt nur 70 zum Flughafen (siehe Grafik).

Claus Weselsky, Ehrenvorsitzender der Gewerkschaft der Lokomotivführer dazu: »Mir ist nicht klar, wieso wir, wenn wir uns alle ein gemeinsames Ziel setzen, nämlich, dass die Eisenbahn das klimafreundlichste Verkehrsmittel der Zukunft ist, einen Regionalflughafen mit der Eisenbahn anbinden müssen, obwohl sich alle Welt von dem abgewandt hat.«

Die Stuttgart-21-Betreiber glauben, diesen Tunnel unter Verwendung massenhaft klimaschädlichen Stahlbetons in sieben Jahren gebaut zu haben, ein Wolkenkuckucksheim. Es würde vermutlich 10 bis15 Jahre dauern, und so lange sollen die Fahrgäste aus Italien, der Schweiz, vom Bodensee weit vor dem Tiefbahnhof in Vaihingen in überfüllte Stadt- und S-Bahnen umsteigen, und wenn sie weiter als nach Stuttgart wollen, auch noch im Tiefbahnhof.

Benedikt Weibel, Ex-Bahnchef der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) dazu: »Ich muss sagen, dass man da Milliarden verbaut, Milliarden und Abermilliarden, und am Schluss ist das Angebot so schlecht für eine ganze Region. Ich finde gar keine Worte für diesen Zustand.«

Das bringt die Anwohnergemeinden der Gäubahn und ihre Oberbürgermeister auf die Barrikaden. Entgegen den einstigen Versprechungen, mit Stuttgart 21 werde die Gäubahn nicht nur zweigleisig ausgebaut, sondern auch schneller und besser an Stuttgart angebunden, geschieht nun das Gegenteil:

Im Frühjahr 2027 soll die Gäubahn an ihrer Einführung zum Kopfbahnhof gekappt werden, und im Sommer 2027 soll der Kopfbahnhof ganz verschwinden. Das allerdings erst ein halbes Jahr nach der mehrfach verschobenen Teileröffnung des Tiefbahnhofs im Dezember 2026, weil selbst die Bahnplaner unsicher sind, ob der Tunnelbahnhof den Kopfbahnhof komplett ersetzen kann.

Um allerdings schon mal vollendete Tatsachen zu schaffen, will die DB die Gäubahn früher kappen, mit der Begründung, die neue S-Bahn brauche Teile des Gäubahndammes. Das ist komplett falsch, wie die Bahn in einer eigenen Untersuchung festgestellt hat.

Das zuständige Eisenbahnbundesamt (EBA), das bisher jede Unzulänglichkeit in der S-21-Planung der Bahn abgenickt hat, stellt sich auch hier nicht dagegen, obwohl die Planfeststellung eine solche Kappung nicht zulässt. DB und EBA treten dabei vor Gericht als siamesische Zwillinge auf, und das Stuttgarter Verwaltungsgericht übernahm deren krude Argumentation. Auch die Verwaltungsrichter in der nächsthöheren Instanz haben die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beantragte einstweilige Verfügung gegen die Kappung abgelehnt, mit einer Begründung, die die windigen Argumente der DB fast vollständig übernimmt. Doch die DUH gibt nicht auf, sie erstreitet gerade die Berufung und hat auch noch eine zweite Klage erhoben.

Die Baufläche

Übrigens würde die Beibehaltung der alten Gäubahnanbindung allein den Stuttgarter OB und seinen grünen Baubürgermeister in ihrer Bauwut auf dem Kopfbahngelände nicht stören. Trotzdem soll sie vernichtet werden.

Da aber der Widerstand gegen die Gäubahnkappung auch in der CDU und innerhalb der zerrissenen Grünen steigt, steigen die Chancen, dass nicht nur die Gäubahnanbindung, sondern auch der Kopfbahnhof erhalten bleibt.

Die Projektbetreiber werden allerdings nie zugeben, dass der Tiefbahnhof zu klein und zu gefährlich ist, und sie wollen alle oberirdischen Gleise weghauen, egal ob der Tiefbahnhof die behaupteten Erwartungen erfüllt. Wie bei den betrügerischen Stresstests wird das nach der Teileröffnung sicherlich behauptet werden.

Winfried Hermann (73) und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (77) wissen, dass S 21 nie die hochgesteckten Ziele schaffen wird. Trotzdem lassen sie den Unsinn zu. Beide haben angekündigt, bei den nächsten Landtagswahlen im Frühjahr 2026 nicht mehr zu kandidieren. Wenn S 21 kracht, sind sie beide in Rente.

Das Hauptargument der Stadt Stuttgart ist nach wie vor, sie wolle auf dem Kopfbahnhofgelände Wohnungen bauen, und zwar 50 Prozent davon als Sozialwohnungen. Doch allein die Entwidmung des Geländes würde sie 1,7 Milliarden Euro kosten, die die Stadt nicht hat. Daher werden Sozialwohnungen hier in der besten Stadtlage niemals entwickelt werden, sondern nur Hochpreiswohnungen. Zudem würde die letzte Frischluftschneise im schon jetzt aufgeheizten Stuttgarter Talkessel zerstört (der Kopfbahnhof liegt am tiefsten Punkt), eine klimatische Katastrophe.

Dabei gibt es gigantischen Büro- und Wohnungsleerstand in Stuttgart. 11.000 Wohnungen stehen leer sowie unzählige Bürokomplexe (EnBW, Eiermann-Campus, W&W, Erwin Schöttle Areal) und es gibt Brachflächen. Sogar die Einwohnerzahl nimmt ab.

Das hindert OB Frank Nopper (CDU) nicht, für das Kopfbahnhofareal Bebauungspläne aufzustellen; die Grünen im Gemeinderat immer dabei. Dagegen richtet sich ein Bürgerentscheid, initiiert von BUND, VCD, Pro Bahn, SÖS, Aktionsbündnis gegen S 21, DUH, ver.di und dem DGB, der bis Mitte Oktober 20.000 Stimmen sammeln will und Nopper gefährlich werden könnte.

Selbstverständlich hieße zum jetzigen Zeitpunkt die Lösung allein: Ein Kombibahnhof aus dem abgespeckten Tiefbahnhof und dem gesamten modernisierten Kopfbahnhof. Dazu dürften unten aufgrund der Brandgefahr keinesfalls Doppelstockzüge, sondern nur wenige ICE-Züge mit begrenzten Fahrgastzahlen fahren, und die Rettungswege und Sicherungsmaßnahmen in den zu schmalen und steilen Tunneln müssten entscheidend verbessert werden.

Bis zum Frühjahr 2027 ist noch Zeit. Wenn bis dann keine Kehrtwende erfolgt, wird der teuerste, schlechteste und brandgefährlichste Bahnhof der Welt Realität, und das Klima und die Menschen nicht nur in Stuttgart schauen in die Röhre.

Klaus Gietinger arbeitet als Filmregisseur, Sach- und Drehbuchautor und ist Autor des Dok-Filmes »Das Trojanische Pferd – Stuttgart 21 – Der Film.«.

Zwischen Jordan und Meer

Entstehung und Entwicklung des Nahostkonflikts

»Wenn Sie ein Land kolonisieren wollen, in dem bereits Menschen leben, müssen Sie eine Garnison für das Land finden oder einen Wohltäter, der in Ihrem Namen eine Garnison bereitstellt. (…) Der Zionismus ist ein kolonisierendes Projekt, und deshalb steht und fällt es mit der Frage der Streitkräfte«, riet vor hundert Jahren der Publizist Zeev Jabotinsky seinen zionistischen Mitstreiter:innen.

Das Zitat findet sich in Rashid Khalidis im vergangenen Jahr auf Deutsch erschienenen Buch »Der Hundertjährige Krieg um Palästina«.

Khalidi, Jahrgang 1948, ist Historiker und war Professor für Modern Arab Studies an der Columbia University in New York. Das hier vorgestellte Buch wurde unter dem Titel »The Hundred Years‘ War on Palestine« bereits 2020 publiziert und stellt die Entwicklungen bis ins Jahr 2014 dar. In einem Nachwort vom März 2024 für die deutsche Ausgabe ordnet der Autor die späteren Ereignisse ein.

Die zionistische Bewegung entstand Ende des 19. Jahrhunderts, in Reaktion auf den virulenten europäischen Antisemitismus, mit dem Ziel der Gründung eines jüdischen Staates. Dem lag die Vorstellung von Jüd:innen als einer Nation zugrunde – ein Konzept, das in vielen Ländern in Überwindung feudaler Herrschaft verfolgt wurde. Im Rekurs auf die Bibel wurde eine Staatsgründung in Palästina angestrebt, obwohl damals dort nur eine Minderheit von Jüdinnen und Juden lebte.

Britisches Mandat

Nach Ende des Ersten Weltkriegs und der Niederlage des Osmanischen Reiches sprach der Völkerbund Großbritannien die Mandatsherrschaft über Palästina zu. Der britischen Regierung erschien es opportun, den Zionismus zu unterstützen. Schon 1917 hatte sie ihr Wohlwollen gegenüber der »Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina« bekundet. Bezeichnend für die nach dem damaligen Außenminister benannte Balfour-Deklaration sei, so Khalidi, dass die arabische Bevölkerungsmehrheit von etwa 94 Prozent nur als ›bestehende nichtjüdische Gemeinschaften in Palästina‹ erwähnt wurde. Der arabischen Mehrheit »wurden lediglich ›bürgerliche und religiöse Rechte‹ zugesagt, nicht aber politische oder nationale Rechte«. Der jüdischen Minderheit von sechs Prozent dagegen sicherte Großbritannien nationale Rechte zu. Khalidi wertet die Balfour-Deklaration als »eine Kriegserklärung des britis chen Empire« an die Bevölkerung Palästinas.

Während Türken, Iraner, Syrer, Ägypter und Iraker in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg ein gewisses Maß an Unabhängigkeit erlangten, entsprechend dem Prinzip nationaler Selbstbestimmung, wie es US-Präsident Wilson und Lenin in der Sowjetunion vertraten, handelte Großbritannien in Palästina nach anderen Regeln. Auch im Mandatstext des Völkerbundes tauchen die Worte Araber und Palästinenser nicht auf. Eine Heimstätte des jüdischen Volkes sollte demnach nicht etwa geschaffen, sondern ›wiederhergestellt‹ werden. »In den Augen der Verfasser des Mandats gehörte die gesamte zweitausendjährige Kultur des Landes aus der osmanischen, mamelukischen, ayyubidischen, kreuzfahrerischen, abbasidischen, umayyadischen, byzantinischen und früheren Zeit zu keinem Volk oder nur amorphen religiösen Gruppe.«

Über seine wissenschaftlichen Analysen als Historiker hinaus, verfügt Khalidi über persönliche Einblicke in die Geschichte Palästinas. Er entstammt einer Familie islamischer Gelehrter und Juristen in Palästina. Sein Großvater gründete 1899 eine bedeutende Bibliothek in Jerusalem. Sein Onkel war einst Bürgermeister der Stadt, sein Vater war als Diplomat tätig. Rashid Khalidi selbst beriet mehrere palästinensische Delegationen.

Die Briten hätten die Palästinen-ser: innen mit der gleichen Herablassung behandelt, die sie anderen unterworfenen Bevölkerungen entgegenbrachten. Doch anders als in den anderen kolonisierten Gebieten brachte das Mandat einen Zustrom ausländischer Siedler:innen mit sich, »die ihr Ziel darin sahen, das Land zu übernehmen«. Bis 1926 hatte sich der Anteil der jüdischen Bevölkerung auf 18 Prozent verdreifacht. Infolge der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Deutschland stieg der Anteil bis 1939 auf über 30 Prozent.

Die Ignoranz der Briten gegenüber den politischen Forderungen der arabischen Bevölkerung habe sich 1936 in spontaner Gewalt entladen und ab 1937 als bewaffnete Erhebung der Entrechteten. Mit aller Macht sei das Empire gegen die Aufständischen vorgegangen. »Es war ein blutiger Krieg gegen die Mehrheit des Landes, in dem zehn Prozent der erwachsenen männlichen arabischen Bevölkerung getötet, verwundet, inhaftiert oder ins Exil getrieben wurde.«

Der Imageschaden Großbritanniens in den arabischen Ländern und der Einsatz der Besatzungstruppen an den Fronten des Zweiten Weltkriegs führten 1939 zu einem Kurswechsel und einer Beschränkung jüdischer Immigration.

1942 rief die zionistische Bewegung im Biltmore Hotel in New York, schon damals die Stadt mit der größten jüdischen Bevölkerung, zum ersten Mal offen dazu auf, ganz Palästina in einen jüdischen Staat zu verwandeln, was nicht zuletzt angesichts des Holocaust die Unterstützung der neuen Weltmacht USA fand.

Im Unterschied zu den Zionist: innen, deren Jewish Agency mit Regierungsbefugnissen ausgestattet war, hätten die Palästinenser:innen, geschwächt und uneins nicht zuletzt infolge ihres gescheiterten Aufstands, über keine zentrale staatliche Struktur verfügt, was sich »militärisch, finanziell und diplomatisch als fatale Schwäche« erwies.

Gegen die Absicht Londons, die jüdische Immigration nach Palästina weiterhin zu begrenzen, um die arabischen Führungen in den Ländern des ehemaligen britischen Kolonialreiches nicht zu brüskieren, setzten die USA durch, die Holocaust-Überlebenden aus den Vertriebenenlagern Europas in Palästina aufzunehmen. Im eigenen Land wollten weder die USA noch Großbritannien diese Menschen haben.

Vereinte Nationen

Aus Empörung über die politische Wende der Mandatsmacht richtete sich die Militanz der jüdischen Bevölkerung Palästinas nun auch gegen die Briten. Es kam zu Attentaten auf Verwaltungsbeamte; ein Sprengstoffanschlag verwüstete 1946 das britische Hauptquartier im King David Hotel in Jerusalem. Wirtschaftlich geschwächt durch den Krieg gegen Deutschland kapitulierte Großbritannien schließlich in Palästina und überließ das Problem den Vereinten Nationen.

Die beschlossen 1947 die Teilung Palästinas in einen jüdischen und einen arabischen Staat, was Khalidi als einen »eklatanten Verstoß gegen den in der UN-Charta verankerten Grundsatz der Selbstbestimmung« bewertet. »Die Vertreibung einer ausreichenden Anzahl von Arabern, um einen jüdischen Mehrheitsstaat zu ermöglichen, war die zwangsläufige, unvermeidliche Folge. Wie Balfour keinen Gedanken daran verschwendete, was seine Deklaration für die palästinensischen Araber:innen bedeutete, dachten auch Truman und Stalin, als sie die Resolution 181 durchsetzten, nicht lange darüber nach, was nach dieser Abstimmung mit den Palästinenser:innen geschehen würde.«

Was folgte, war ein Krieg, den Israel gegen Truppen Ägyptens, Syriens, Jordaniens, des Irak und gegen die einheimische palästinensische Bevölkerung gewann, die im Zuge ethnischer Säuberungen und Diebstahls ihres Landes bis 1949 zu etwa 80 Prozent aus dem Gebiet, das zum neuen Staat Israel wurde, vertrieben war und sich zu Hunderttausenden in den Flüchtlingslagern Jordaniens, des Libanons, Syriens und Ägyptens wiederfand. Das Trauma dieses Krieges ging als Nakba, als »Kata-strophe« in das kollektive Gedächtnis der Palästinenser:innen ein.

Seitens der arabischen Regierungen erfuhr die palästinensische Bevölkerung kaum Unterstützung. Zu stark war die Konkurrenz unter diesen jungen Staaten, zu groß der Einfluss Großbritanniens. Und die neuen Supermächte USA und die Sowjetunion taten nichts, um »die Gründung des in der Teilungserklärung vorgesehenen arabischen Staates zu unterstützen«.

Der Gazastreifen sei bereits seit 1947 zum »Schmelztiegel des Widerstands« geworden. »Die meisten Gründungsmitglieder der Fatah und der PLO kamen aus den beengten Verhältnissen des schmalen Küstenstreifens«. Während des Suezkrieges 1956 kam es dort zu Massakern durch israelische Truppen, was in den westlichen Medien kaum erwähnt worden sei. Erst mit der Gründung der Befreiungsbewegung PLO im Jahr 1964 hätten sich die Palästinenser:innen allmählich wieder Gehör verschafft.

US-Engagement

Der Sechs-Tage-Krieg 1967 markiere die Hinwendung Israels zu den USA, womit sich eine neue Achse im Nahen Osten etabliert habe, die bis heute fortbestehe. Es sei die US-Regierung gewesen, die grünes Licht für einen Präventivschlag gegen die Luftstreitkräfte Syriens, Ägyptens und Jordaniens erteilt hätte. Die Resolution 242 des Uno-Sicherheitsrats von November 1967 forderte in einer diffusen Formulierung zwar den Rückzug Israels aus besetzten Gebieten, habe aber de facto erlaubt, »die besetzten palästinensischen und syrischen Gebiete zu kolonisieren und zudem einige von ihnen – Ostjerusalem und die Golanhöhen – formell zu annektieren. (…) Dass die Uno diese Handlungen wiederholt verurteilt hat, aber nicht einmal ein Hauch von Sanktionen oder echtem Druck auf Israel erfolgte, wirkte sich im Lauf der Zeit als eine stillschweigende internationale Akzeptanz dieser Handlungen aus. (…) Und wie bei der Balfour-Erklärung wurden Palästina und die P alästinenser in diesem Schlüsseldokument mit keinem Wort erwähnt.«

Ebenso hätten sie im Camp-David-Abkommen und im Friedensvertrag zwischen Israel und Ägyptern 1979 keine Rolle gespielt. Ministerpräsident Menachem »Begin und seine Nachfolger im Likud, Jitzchak Schamir, Ariel Scharon und dann Benjamin Netanjahu, stellten sich unerbittlich gegen eine palästinensische Staatlichkeit, Souveränität oder Kontrolle des besetzten Westjordanlands und Ostjerusalems (…) und hielten daran fest, dass das gesamte Palästina allein dem jüdischen Volk gehöre und dass ein palästinensisches Volk mit nationalen Rechten nicht existiere.«

Kritisch nimmt Khalidi die PLO in den Blick, auf deren verfehlte Politik unter anderem die Gründung der Hamas 1987 und deren Aufstieg zurückgehe. Ihr Exil in Tunis, von 1982 bis 1994, habe die Organisation ebenso selbst verschuldet. »Das Verhaltensmuster der Widerstandsbewegung – ihre Feinde rücksichtslos zu provozieren, ihre Gastgeber zu entfremden und schließlich (wie aus Jordanien im Schwarzen September 1971, LP21-Red.) vertrieben zu werden – sollte sich elf Jahre später in Beirut wiederholen.«

Auch der international gefeierte, zwischen 1993 und 1995 mit der PLO in Oslo ausgehandelte Kompromiss habe Israel nicht gehindert, mit Landnahme und Verdrängung der Palästinenser:innen fortzufahren.

Die konsequente palästinensische Perspektive des Buches verhilft zu einem besseren Verständnis des Konflikts. Der ist aber auch Resultat einer historischen Tragödie, die Khalidi kaum in den Blick nimmt: Die Erfahrungen von Diskriminierung, Vertreibung und Pogromen, denen Juden und Jüdinnen über Jahrhunderte wieder und wieder ausgesetzt waren, kumulierten in latenter Verzweiflung, die der jüdische Staat nach dem Holocaust in Entschlossenheit und Aggressivität wendete.

Wenn Israel als einzige Demokratie des Nahen Ostens gilt, so ist sie zugleich die letzte Kolonialmacht im Nahen Osten, deren Sinn allerdings nicht die Ausbeutung der Indigenen ist. »Der Kolonialismus, dem wir unterworfen sind, ist einzigartig, weil sie keine Verwendung für uns haben. Der beste Palästinenser für sie ist entweder tot oder verschwunden«, bemerkte der Literaturwissenschaftler Edward Said vor 30 Jahren.

Vom relativen Schutz des Lebens und wie damit Politik gemacht wird

Der Fall Frauke Brosius-Gersdorf und worüber nicht geredet wurde

Nicht die Abtreibungsfrage selbst war relevant bei der verpatzten Richter:innenwahl, sondern ihre Instrumentalisierbarkeit, die – offenbar im Sinne aller Seiten – erhalten bleiben soll.

Schneller als gedacht ist die Causa Frauke Brosius-Gersdorf erledigt. Die Kandidatin, die vermeintlich wegen ihrer Haltung zur Abtreibung einer angeblich von langer Hand vorbereiteten Kampagne zum Opfer fiel, einer konzertierten Aktion von AfD und Lebensschützer:innen – von der die darüber berichtenden Medien bis dato offenbar nichts wussten, ein paar hundert echte oder fingierte Mailschreiber:innen aber schon – sie hat dem Druck nachgegeben. Verständlich, jedoch dürfte sie damit weder ihre angeschlagene Reputation gerettet haben noch gar die Demokratie, wie manche Kommentatoren es gern sähen. Im Gegenteil. Allenfalls hat sie der Koalition aus der verkorksten Situation geholfen, ihre jeweiligen Positionen behaupten zu müssen – wiewohl Merz ja bereits ein Signal des Einlenkens gegeben hatte: Er könne mit ihr leben – was nur für die AfD der »ultimative Offenbarungseid einer Partei mit dem C im Namen« zu sein schien.

Als Antwort auf das Rätsel, was einige Abgeordnete wohl veranlasst haben mochte, ihr christliches Gewissen gegen die eigene Parteispitze zu wenden, könnte vermutet werden, dass damit die Partei und ihre Führung zu einer Annäherung an die AfD gedrängt werden sollen. Der Eindruck erhärtet sich nach einem Auftritt der rechtsaußen CDU-Abgeordneten Saskia Ludwig, der Frau, die die Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf vorbrachte und die nun selbst unter Plagiatsverdacht steht. Auf einer Konferenz des rechtskonservativen Mathias Corvinius Collegiums im Juni in Budapest äußerte sie, wie die Taz berichtete, ihren Wunsch, die Brandmauer einzureißen, »besser heute als morgen«.

In diesem Lichte bekommt auch die Rolle von Jens Spahn eine andere Färbung. Es geht wohl eher nicht darum, ob er seinen Laden zusammenhalten kann, sondern, wie nah er selbst den Initiator:innen der Kampagne ist. Eine solche Nähe legt seine, als Gesundheitsminister beauftragte tendenziöse Studie zu den Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen nahe, vor allem aber seine Verbindung zum Medizin-Unternehmer Frank Gotthardt, dem Chef von CompuGroup Medical. Gotthardt setzt sein zu Spahns Amtszeiten erheblich gewachsenes Vermögen heute als Finanzier rechter Medien wie Nius ein, des Kanals, der die Kampagne mit lanciert hat.

Bemerkenswert, dass offenbar nicht nur ein paar Abgeordnete meinen, mit der Frage eines legalen Schwangerschaftsabbruchs in unserer zunehmend säkularisierten Gesellschaft heute noch Politik machen zu können. Skandalös aber, dass diese Vertreter:innen der Partei mit dem C im Namen, die ansonsten eine in punkto Lebensschutz wenig zimperliche Politik mitzutragen im Stande sind – wie bei Asyl, Aufrüstung, Umwelt –, sich in dieser Frage auf ihre religiösen Überzeugungen berufen dürfen. Keines Einhakens schien es wert, dass sie, wie im übrigen auch große Teile der Regierung, sich in der inkriminierten Frage über die statistische Mehrheitsmeinung von 80 Prozent der Bevölkerung*, zu denen ja dann wohl auch ein Gutteil ihrer Wähler:innen gehören dürfte, rundweg hinwegsetzen, während sie sich in Fragen der Migration und der Aufrüstung auf solche Mehrheiten berufen.

Kulturkampf der Rechten

Für den Kulturkampf der AfD, zu deren Vorgehen die Spaltung der Regierung gehört, wie ein Strategiepapier kürzlich ans Licht brachte, klappte die Sache mit Brosius-Gersdorf, der ›Abtreibungsaktivistin‹ hervorragend. Dass sie die abenteuerlichen Positionen, die der Juristin in den Mund und in die Website manipuliert wurden, vermutlich selbst nicht glauben, geschenkt. Dass diese samt Plagiatsvorwürfen schnell als Fake entlarvt würden, konnte egal sein angesichts der erreichten Unordnung im Regierungslager und dem Nebeneffekt, fürs Erste eine potenzielle Befürworterin des Parteiverbots abgewendet zu haben. Wegen Letzterem ist dann auch Ann-Katrin Kaufhold, die zweite Kandidatin im Visier, der aus ihrer Befürwortung der Enteignung großer Wohnbauunternehmen die Missachtung des Grundrechts auf Wohneigentum und daraus folgend die des Lebensschutzes angedichtet wird.

Wichtiger aber sind die in der Kampagne gegen Brosius-Gersdorf vertretenen Inhalte. Wobei sich die nach außen vertretenen Positionen der Partei in wesentlichen Punkten mit denen der Anti-Choice-Bewegungen und denen religiöser Influencer, vornehmlich des Rechtskatholizismus decken. Auffällig ist neben den rückwärtsgewandten Gesellschaftsidealen – die durchaus im Widerspruch zu eigenen Lebensweisen stehen können – insbesondere die Gemeinsamkeit einer dreifaltigen Verderbnis: Abtreibung, Suizid/Sterbehilfe und Homosexualität als vermeintlich die ›natürliche Ordnung‹ unterminierend. Als greife die Menschheit nicht seit Jahrtausenden in die natürliche Ordnung ein, als liege das nicht in der Natur des Menschseins.

Diese Dreiheit des Übels findet sich weltweit in religiösen wie weltlichen Sekten, die sich missionarisch an die Macht zu predigen suchen. Seien es die mittlerweile höchst einflussreichen Evangelikalen in den USA oder in Brasilien, die sich, im Verein mit den Rechtskatholiken, bigotte Präsidenten schaffen, die alles beseitigen, was ihre göttliche Ordnung stört. Seien es die afrikanischen Länder – etwa Uganda, Kenia, Tansania –, die zunehmend martialische Gesetze gegen Homosexualität und Queerness erlassen, die sie nicht nur als widernatürlich, sondern als westlich-koloniale Einflussnahme und als ›Bedrohung der afrikanischen Männlichkeit durch westlichen Feminismus‹ verdammen. Und wer weiß, wohin die neu erwachenden Jugendbewegungen wie etwa das Weltjugendtreffen der katholischen Kirche mit ihrer Papstbegeisterung uns noch führen werden.

Beunruhigend genug, dass dieser Kulturkampf immer wieder greift. Schlimmer, dass er auch die gewählten Vertreter:innen der sogenannten gesellschaftlichen Mitte hierzulande noch immer beeinflusst. So haben diese zwar, verdammt spät, die männliche Homosexualität entkriminalisiert. Aber mit den beiden anderen Themen tun sie sich weiter schwer, obwohl der ›Tabubruch‹ in Nachbarländern längst vollzogen wurde, ohne dass die Zivilisation zusammenbrach. Mag sein, dass deutsche Politiker:innen aus Angst vor Euthanasie-Vorwürfen besonders zögerlich sind. Das kann aber kaum rechtfertigen, dass die Bundesregierung den klaren Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zur Regelung der selbstbestimmten Beendigung des Lebens verschleppt. Und dass sie sich bislang über das Menschenrechtskommissariat der Vereinten Nationen hinwegsetzt, das ihr 2020 eine Rüge wegen Zurückweisung von Verbesserungen um den § 218a erteilte – womit sie gegen die Uno-Frauenrechtskonv ention Cedaw verstößt, die sie selbst ratifiziert hat. Nur mit viel gutem Willen könnte in der Richterinnen-Nominierung ein verstohlener Schritt der SPD gesehen werden, auf die Stellungnahme des Deutschen Ärztetags einzugehen, der sich Ende Mai mit großer Mehrheit für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen hatte.

Die eigentliche Frage müsste lauten: Ist es wirklich eine Sache der Rechtsprechung?

Als wollte man das Fass nicht aufmachen, wurde die inhaltliche Seite der im Raum stehenden Vorwürfe regierungsseitig beschwiegen und von den Medien auch nicht weiter aufgegriffen. Weil, wie Frau Brosius-Gersdorf nachdrücklich versicherte, der ihr zur Last gelegte Tabubruch gar keiner ist? Wie aber wäre es, würden sich die fortschrittlichen Kräfte von Politik und Zivilgesellschaft endlich zu diesem aufraffen und den längst nicht mehr zeitgemäßen vermeintlichen Konsens in Puncto Abtreibung aufkündigen? Konsequent und nicht nur als kontrollierte Entkriminalisierung, sondern für echte Wahlfreiheit – auch ohne zeitliche Begrenzung, denn keine Frau verschleppt die Sache ohne Not. Frau Brosius-Gersdorf hat einen solchen Standpunkt mitnichten vertreten, sondern in der Kommission, die im Auftrag der Ampel-Koalition über die juristischen Möglichkeiten in dieser Frage nachdenken sollte, streng wissenschaftlich festgestellt, dass es formal-juristisch Grü nde für die Entkriminalisierung geben könne, aber auch nur mit weiterem Beratungszwang. In ihrer Juristen-Denke ist es in der Tat logisch, im 1993er Kompromiss eine Unstimmigkeit festzustellen. Denn, so ihre Einlassung, wer vom vollen Lebensrecht des Fötus ausgehe, könne im Grunde keine Ausnahme zulassen, wie es die geltende Rechtsprechung aber tut. Nichts weiter, so Brosius-Gersdorf, mache sie, als über diese Inkonsistenz wissenschaftlich zu reflektieren. Der »gute, praktikable Kompromiss«, den die jetzige Lösung bereithält – und an den jedenfalls die CDU laut Elisabeth Winkelmeier-Becker, die Vorsitzende des Rechtsausschusses, nicht rühren möchte –, besteht in einer juristischen Absurdität, Abtreibung in bestimmten Fällen als ›Notwehr‹ anzuerkennen (wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder bei ›krimineller Vortat‹, sprich Vergewaltigung), womit der Straftatbestand entfällt. In anderen Fällen aber, die den Straftatb estand erfüllen, wird Straffreiheit als zeitgemäße, »empathische Lösung für die Frau« gewährt, um den Preis vielfältiger Erschwernisse und Verzögerungen. Solchermaßen bearbeitet darf frau dann selbständig entscheiden und die Schuld für den ›Mord‹ auf sich nehmen, so sie nicht lebenslang für einen unachtsamen Moment der Lust zu büßen bereit ist, was in unserer durchsexualisierten Gesellschaft abstrus ist. Für diese Konstruktion des schlechten Gewissens wird der unhinterfragte Gedanke instrumentalisiert, jede ungewollt Schwangere leide unter einem furchtbaren Zwiespalt, was angesichts der ideologischen Vorprägung junger Frauen tatsächlich häufig der Fall sein mag. Unvorstellbar scheint dagegen zu sein, dass Frauen sich eben nicht allein als potenzielle Mütter verstehen und genau wissen, was sie nicht wollen. Und das hängt in den meisten Fällen nicht am Geld, wie die Politik immer noch fälschlich unterstellt. 

Im Zusammenhang mit der manipulierten Richter:innenwahl wäre nun die entscheidende Frage, ob es Aufgabe eines Gerichts, selbst eines Verfassungsgerichts, sein kann festzulegen, wann der Mensch ein Mensch ist. Wie sich im starken Engagement religiöser Kräfte und der dazu im Widerspruch stehenden, inzwischen weitgehend areligiösen Bevölkerungsmehrheit zeigt, ist es vor allem ein ethisches Thema, dessen Betrachtung sich mit den gesellschaftlichen Anschauungen und Wertvorstellungen wandelt. Und offensichtlich hat sich der gesellschaftliche Konsens auf die Seite der Frauen geschlagen und respektiert ihre Urteilsfähigkeit und ihren Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben.

Die juristische Behandlung übergeht, dass es sich um eine einzigartige Konstellation handelt und nicht um eines der vielen juristischen Dilemmata, in denen Jurist:innen gleichberechtigte Interessen gegeneinander abwägen müssen. Dass die ganze Angelegenheit von vornherein eine einseitig zugunsten des Fötus wertende ist, indem sie Leben gegen bloße Würde und Selbstbestimmung stellt, womit juristisch betrachtet die Frau keine Chance hat, das konnte, müßig zu betonen, sich nur in Gesellschaften entwickeln, die Frauen per se als Minderwertige einstufen, die Frauen letztlich nur in Kauf nehmen, um das wertvolle männliche Leben durch Nachkommen eigenen Blutes weiterzutragen und so quasi in Ewigkeit zu verlängern – solange es nicht auf andere Weise möglich ist, woran die männliche Wissenschaft ja schon länger arbeitet. Selbstgefällige Genies wie Elon Musk würden sich vermutlich am liebsten klonen. Andere halten es mit der modernen Version der e hemals religiös getragenen Transzendenz des Geistes im ewigen Leben oder der Wiedergeburt: mit der Vorstellung eines geistigen Uploads in den Äther.

Das Dasein und die Würde der Frau, eines denk- und urteilsfähigen, fühlenden Individuums mit einer Geschichte umgekehrt über das reine Daseinsrecht des Fötus zu stellen, bedingt die Anerkennung der Tatsache, dass dieses Leben nun einmal unvermeidlich an die Schwangere gebunden ist und ohne sie buchstäblich gar nicht in die Welt käme, ein Leben, das eben doch nur ein potenzieller Mensch ist, dessen Menschwerdung gar nicht mal sicher ist, selbst wenn innig gewünscht – was die Repromedizin bekanntlich blühen lässt. Andererseits ist die Definition des Zeitpunkts des Rechtes auf Leben eben doch eine willkürliche. Weitergedacht könnte auch die reine Möglichkeit, einen Menschen zu produzieren, als göttliche Pflicht festgelegt werden – wie etwa bei den ultraorthodoxen Juden – was die Ächtung der Homosexualität erklären würde.

Bleibt zum Schluss noch einmal auf das krasse Missverhältnis von staatlicher Sorge um die Ungeborenen gegenüber der um die Geborenen hinzuweisen, und die Frage, wie lange die Frauen sich das noch gefallen lassen.

Eveline Linke ist Diplom-Ingenieurin, Feministin, freie Autorin. Sie lebt in Hamburg und Berlin.

* Nach einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage im Auftrag des Bundesfrauenministeriums (BMFSFJ) 2024.

Bonapartismus

In dieser Rubrik bringt Lunapark21 jeweils einen Eintrag aus dem Historisch-Kritischen Wörterbuch des Marxismus (HKWM). Das HKWM erschien mit seinem ersten Band 1994, begründet und herausgegeben vom Philosophen Wolfgang Fritz Haug. Anlässlich der Herausgabe des Bandes 9 II im Dezember 2023 schrieb Haug: »Die Vorgeschichte von 1989 hat es vorgeführt: Lange kaum merklich, kann der geschichtliche Prozess zum unwiderstehlichen Strom sich steigern, der Standpunkte und Perspektiven mit sich reißt. (…) Wer das HKWM nicht nur als Nachschlagewerk nutzt, sondern auch oder sogar primär als ›Vorschlagwerk‹, in dem man auf Erkundung gehen kann, wird die Erfahrung machen, dass Vergangenheitserkenntnis der Gegenwart auf eine Weise zu begegnen vermag, die ihr bei aller Differenz ein Licht aufsteckt.«

Bonapartismus ist nach nachhaltige Entwicklung, Krieg, Handel, Energie, Krieg und Frieden, Lüge, Finanzkrise, Kurzarbeit, Mensch-Naturverhältnis, Kubanische Revolution, Misogynie, Landnahme, Klimapolitik, militärisch-industrieller Komplex und Finanzmärkte das 16. ausgewählte Stichwort aus der alphabetischen Stichwörtersammlung des HKWM, das wir hier auszugsweise zitieren.

Dieser wiedergegebene Text enthält den Textanfang sowie Ausschnitte, also wesentlich weniger als im Original (Siehe: https://www.inkrit.de/e_inkritpedia/e_maincode/doku.php?id=b:bonapartismus). Das ist in fünf Abschnitte gegliedert und mit einer umfangreichen Bibliographie versehen. Der Bestellvorgang wird auf der Website des InkriT erläutert. (JHS)

E: bonapartism. – F: bonapartisme. – S: bonapartismo. Autor: Werner Mackenbach HKWM 2, 1995, Spalten 283-290

Neben ihrer Rolle für die zeitgenössische politische Analyse kommt der B-Theorie eine wichtige Bedeutung im Rahmen der staatstheoretischen Schriften von Marx und Engels zu. Die Unterscheidung von sozialer und politischer Herrschaft, die These von ihrem zeitweiligen Auseinanderfallen und von der relativen Autonomie des Staates verdeutlicht die dialektische Auffassung vom Verhältnis zwischen Basis und Überbau. […].

B-Entstehung führt Marx zurück auf eine Konstellation, »wo die Bourgeoisie die Fähigkeit, die Nation zu beherrschen, schon verloren und wo die Arbeiterklasse diese Fähigkeit noch nicht erworben hatte.« (Bürgerkrieg, MEW 17, 338). Er ist der eigentümliche Ausdruck einer Situation des labilen Kräftegleichgewichts der beiden gesellschaftlichen Hauptklassen. […] Marx und Engels verwenden Elemente der B-Theorie zur Analyse der Entwicklung Deutschlands in der zweiten Hälfte des 19. Jh. Damit versuchen sie jenes Phänomen zu begreifen, das man als »Sonderentwicklung« bzw. »Zuspätkommen Deutschlands« bezeichnet hat: Die deutsche Bourgeoisie entwickelte sich zwar zu einer der mächtigsten sozialen Klassen Europas, eine siegreiche bürgerliche Revolution fand jedoch nicht statt. Gegenüber dem erstarkenden Proletariat mit seinen Klassenorganisationen setzte die Bourgeoisie auf das Bündnis mit den alten Klassen. […] In den folgenden  Jahren arbeitet vor allem Engels die These vom preußisch-deutschen B an wichtigen Stationen der deutschen Entwicklung heraus: von der Gründung des Nationalvereins 1859 über die Heeresvorlage im gleichen Jahr und den Vorschlag der preußischen Regierung zur Einführung eines deutschen Parlaments auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts 1866 bis hin zur Charakterisierung der Herrschaft Wilhelms II. als bonapartistisch auch nach dem Sturz Bismarcks.                              

Innerhalb der Diskussion der II. Internationale spielt die B-Theorie keine herausragende Rolle. Dies liegt zum einen an der Übernahme mechanistischer Konzeptionen vom Verhältnis Basis-Überbau und zum anderen vor allem an einem sich verstärkenden Verständnis vom Staat als neutralem Wesen, das es zu erobern und im eigenen Interesse umzugestalten gelte. Wichtige Bezüge zur Marx/Engelsschen B-Theorie finden sich allerdings in den Schriften von Luxemburg, Lenin und Gramsci. […]

Rosa Luxemburg knüpft in ihrer Analyse der französischen Entwicklung ab 1898 an die Frankreich-Schriften von Marx und Engels an. […] Ähnlich wie Marx und Engels macht sie als Grundlage dieser Tendenz ein relatives gesellschaftliches Kräftegleichgewicht aus, hervorgerufen durch »die Zersetzung der Bourgeoisie einerseits und die Machtlosigkeit des Proletariats andererseits« (GW 1/1, 265), das scheinbar das Kleinbürgertum zur politisch herrschenden Kraft werden läßt.

Vor allem ab der zweiten Hälfte der 1920er Jahre greifen viele marxistische Autoren in ihrer Auseinandersetzung mit dem Faschismus auf die B-Theorie zurück (vgl. Wippermann 1983). Eine besondere Bedeutung gewinnt sie bei Thalheimer und Trotzki bzw. bei der rechten und linken kommunistischen Opposition. Thalheimer analysiert einerseits den Prozeß der stufenförmigen Faschisierung der Weimarer Republik über eine Reihe von bonapartistischen Regimen. Andererseits entwickelt er aber auch in Übertragung der These vom gesellschaftlichen Gleichgewicht und von der Verselbständigung der Exekutive quasi ein Modell der Transformation der bürgerlichen Republik in eine offene Diktatur. […]

Bei Trotzki ist das B-Konzept eingebettet in eine Faschismustheorie, die auf der Untersuchung des Verhältnisses der drei Hauptklassen der bürgerlichen Gesellschaft – Bourgeoisie, Proletariat und Kleinbürgertum – basiert und aus den Veränderungen in diesen Klassenbeziehungen die jeweiligen politischen Herrschaftsformen ableitet.  Die Herrschaftsform des B, die dem Faschismus unmittelbar vorangeht, entspricht einer bestimmten Phase der Krise der bürgerlichen Gesellschaft und ist gekennzeichnet durch ein labiles Gleichgewicht zwischen Bourgeoisie und Proletariat. Ähnlich wie Gramsci sieht Trotzki dieses Gleichgewicht als katastrophenhaft an: »Zwei gewaltige Lager stehen einander unversöhnlich gegenüber. Auf parlamentarischem Wege vermag keines zu siegen. […] Ein solcherart gespaltener Zustand der Gesellschaft kündet den Bürgerkrieg an. Die Gefahr des Bürgerkrieges erzeugt bei den herrschenden Klassen das Bedürfnis nach einem Schiedsrichter  und Gebieter, einem Cäsar. Das eben ist die Funktion des B.« (Trotzki GW 1, 439) […] Ist die faschistische Bewegung – im Gegensatz zum B – durch die Mobilisierung und Militarisierung des Kleinbürgertums in der Lage, das organisierte Proletariat zu zerschlagen, in dem sie den Bürgerkrieg institutionalisiert, so muß der Faschismus an der Macht wieder zu einem bonapartistischen Regime degenerieren und seine soziale Massenbasis verlieren. […]

Mitte der 1930er Jahre überträgt Trotzki Elemente der B-Theorie auf ein gänzlich neues Feld von politischen und sozialen Problemen […]. Demnach ist es auch in der Sowjetunion zum »Thermidor« gekommen. Die Sowjetbürokratie hat die Funktion, die Gegensätze zwischen Proletariat und Bauernschaft, zwischen Arbeiterstaat und Imperialismus zu überbrücken. Auf dieser sozialen Basis bilde sich ein »bürokratischer Zentrismus«, der, je unabhängiger und mächtiger die Bürokratie wird, sich zu B. entwickelt. […]

Die B-These darf die konkrete Analyse einer konkreten Situation nicht ersetzen und nur als erste Annäherung an die komplexe gesellschaftliche Realität, als erstes Begreifen des Kräfteverhältnisses der Klassen verstanden werden.

Wer verdient an Gewerbeimmobilien? Und wer zahlt dafür?

Einige Überlegungen zur Situation in den alten Bundesländern

Kaufhäuser schließen, Büroetagen stehen leer, und nicht nur Prestige-Objekte wie der ›Elbtower‹ in Hamburg bleiben halbfertig und ragen als Bauruine in den Himmel. Trotzdem gestaltet sich die Umnutzung von Gewerbeimmobilien äußerst zäh. Woran liegt das?

Während in den Ballungszentren ein eklatanter Mangel an (bedarfsgerechtem) Wohnraum besteht, zeichnet sich in eben diesen Zentren bei den gewerblich genutzten Immobilen eine gegenteilige Entwicklung ab: Das seit Corona eingeführte Home Office, das in vielen Unternehmen teilweise beibehalten wird, führt neben anderen Faktoren zu einem drastischen Rückgang der Nachfrage nach Büroflächen, und der ebenfalls seit Corona etablierte Online-Handel macht dem lokalen Handel zu schaffen. Dass auch drastische Sanierungsmaßnahmen die x-te Insolvenz von GaleriaKarstadtKaufhof nicht verhindern konnten, wird zwar noch mit der überholten Idee eines Gemischtwarenladens begründet, doch die geplante Übernahme des größten Elektronikhändlers MediaMarkt/Saturn durch ein chinesisches Logistikunternehmen, das einen durchrationalisierten Onlinehandel betreibt, lässt ahnen, wohin die Reise gehen wird. Die Bankenaufsicht beobachtet diese Entwicklung zwar noch nicht mit  Sorge, aber mit Sorgfalt, da bei zunehmenden Insolvenzen die Banken mit hohen Verlusten konfrontiert würden.

Umnutzung zu Wohnraum?

Was ist von der Idee zu halten, die nicht mehr benötigten Gewerbeimmobilien zu Wohnraum umzuwandeln? Sozusagen als späte Replik auf die massive Umnutzung von Wohnungen ab den 1970er Jahren, als in der alten Bundesrepublik Praxen, Kanzleien und andere Büros in renovierte Altbauwohnungen einzogen? Ist nun, da der Bedarf an gewerblich genutzten Immobilien offensichtlich zurückgeht, eine Kehrtwende zugunsten des Wohnens möglich? 

Tatsächlich gibt es durchaus erfolgreiche Beispiele der Konversion von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Immobilien. Vielbeachtet, zumindest in Kreisen der Stadtplaner:innen, ist der Umbau der 1990 in Tübingen von der französischen Armee verlassenen Kasernen zum ›Französischen Viertel‹, in dem bei Erhalt eines Großteils der Kasernengebäude ein durchmischtes urbanes, weitgehend autofreies Viertel mit Wohnraum für Studierende, Baugruppen und Mieter:innen geschaffen wurde. Auch in anderen Städten sind auf den von den Westalliierten nach der Wende aufgegebenen Kasernengeländen neue Stadtviertel mit hohem Anteil an Wohnnutzungen realisiert worden, wobei sich die Konzepte, Vorgehensweisen und Erfolge unterscheiden. Gemeinsam ist allen, dass das Eigentum nach dem Abzug der Streitkräfte zunächst in die öffentliche Hand überging. Damit hatten die Kommunen die Möglichkeit, die Vergabe der Gebäude und Flächen an die Umsetzung ihrer Planu ngen für die neuen Nutzungen zu binden. Eine kleinteilige Vergabe an unterschiedliche Bauträger wie beim Französischen Viertel in Tübingen erfordert allerdings einen weit höheren Aufwand bei Planung und Umsetzung als eine Vergabe an wenige Großinvestoren, die zur Realisierung einmal gemachter Vereinbarungen zu zwingen, sehr schwierig bis unmöglich werden kann. 

Privaten Eigentümern ist schwer beizukommen

Noch mehr als bei der Umstrukturierung von ehemals militärisch genutztem Gelände, die angesichts der massiven Aufrüstung in Zukunft sowieso keine Rolle mehr spielen wird, gilt das für gewerblich genutzte Immobilien, die aus welchen Gründen auch immer in das Eigentum von Immobiliengesellschaften gelangen – ein Wirtschaftszweig, der weitgehend unterhalb der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit agiert und von dieser höchstens auf lokaler Ebene wahrgenommen wird, aber selten mehr als resignierte Reaktionen hervorruft.

Ein aufschlussreiches Beispiel ist das ehemalige Fabrikgelände der Holstenbrauerei in Hamburg-Altona, das die Brauerei an einen Investor verkauft hat. Für die Umnutzung des bisherigen Fabrikgeländes entwickelte die Stadt einen detaillierten Plan für ein sozial-ökologisches Stadtviertel. Doch dann geschah nichts Wahrnehmbares, wohl aber einiges hinter den Kulissen: Nach mehreren Verkäufen stieg der Grundstückspreis, so ein Bericht des NDR, auf ein Vielfaches. Schließlich erwarb die Adler Group das Grundstück, um dort laut ihrer Website »ein Quartier, das Wohnen, Arbeiten und Leben unter dem Fokus der Nachhaltigkeit miteinander vereint« zu errichten. Bisher blieb es jedoch bei dieser Ankündigung.

Die Adler Group ist ein Investor mit einer Vorliebe für Immobilien, an denen sich ein oder mehrere Vorbesitzer übernommen haben und die der Fertigstellung harren. Markantes Beispiel ist der ›Steglitzer Kreisel‹, ein 30-stöckiges Büro-Hochhaus mit einer bewegten Geschichte, die das Land Berlin wegen enormer Preissteigerungen und zeitweiligen Baustillstands teuer zu stehen kam. Immerhin wurde das Gebäude von einem neuen Eigentümer mehr als zehn Jahre nach Baubeginn fertiggestellt und schließlich notgedrungen vom Bezirksamt Steglitz genutzt. Nachdem die Behörde 2007 wegen Asbestbelastung ausziehen musste, erwarb nach jahrelangem hin und her die Adler Group das Gebäude, um darin 330 Luxus-Eigentumswohnungen zu errichten, was ihr aber bis heute nicht gelang. Das hielt die Adler Group jedoch nicht davon ab, eine weitere der Fertigstellung harrende Hochhaus-Ruine, diesmal in Fellbach, einem östlich von Stuttgart zur Großen Kreisstadt aufgestiegenen Wei ngärtnerdorf, zu erwerben – ein Gebäude, das zum höchsten Hochhaus Baden-Württembergs und zum fünfthöchsten Wohngebäude Deutschlands mit Hotel, Restaurant und 67 Luxuswohnungen werden sollte, aber derzeit nur ein vom Nabu eingerichtetes Nest für zwei Turmfalken auf 107 Meter Höhe beherbergt.

Nun soll diese Ruine ebenso wie das Holsten-Areal zur Deckung der von der Adler-Group angehäuften Schulden verkauft werden. Für das Fellbacher Projekt ist noch kein Interessent in Sicht, für das Holsten-Areal hat die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Saga zusammen mit dem Projektentwickler Quantum eine Kaufoption zu einem Preis, der nach Einschätzung vieler Kritiker die ursprüngliche Planung für ein sozial-ökologisches Stadtviertel kaum umsetzbar erscheinen lässt, auch wenn der Hamburger Senat einen relevanten Anteil von Sozialwohnungen auf dem Gelände verspricht. Immerhin war es für die Saga offenbar notwendig, einen auf Eigentumswohnungen und freifinanzierten Mietwohnungsbau spezialisierten Projektentwickler mit ins Boot zu holen.

Die Tricks der Immobilienspekulanten

Diese Beispiele stehen exemplarisch für das Dilemma der Politik bei dem Versuch, die Umnutzung gewerblicher Immobilien in Richtung einer zukunftsweisenden Stadtstruktur zu lenken – Ergebnis einer Politik, die auch im Immobiliensektor den marktwirtschaftlichen Kräften freie Hand lässt. Um eine Ahnung von den Prozessen zu bekommen, die dabei ablaufen können, hilft ein Blick auf die jüngste Geschichte der Karstadt-Warenhäuser.

Um Geld für seine Entwicklungspläne zu beschaffen, verkaufte der damalige Vorstand 2006 und 2008 die Gebäude von 86 Karstadt-Warenhäusern an einen Immobilienfonds. Teil des Deals war ein Mietvertrag mit 15-jähriger Laufzeit und Mieten in einer Höhe, die die Warenhäuser nicht erwirtschaften konnten – nach Ansicht vieler Kritiker ein zentraler Grund für die Krisen von Karstadt. Vereinbart wurden die überhöhten Mieten, um einen möglichst hohen Verkaufspreis für die Gebäude zu erzielen, da für Kapitalanleger die zu erwartenden Mieteinnahmen ein ganz wesentlicher Faktor für ihre Kaufentscheidung sind. Dieser Vorgang ist kein ein Einzelfall, vielmehr hat zehn Jahre später die Sigma-Gruppe beim ›Kaufhaus des Westens‹ (KaDeWe) in Berlin ebenfalls überhöhte Mieten vereinbart, die, so wurde zumindest glaubhaft berichtet, durch einen versteckten Nachlass klammheimlich reduziert wurden, um das KaDeWe vor dem Ruin zu bewahren. Hier  ging es um einen möglichst hohen Bankenkredit für Sigma, denn auch für Banken ist der erwartete Mietertrag ein wichtiges Kriterium für die Kreditvergabe. Beim Hamburger Elbtower haben die Tricks des Sigma-Chefs René Benko jedoch nicht mehr ausgereicht und ein in Beton gegossenes Mahnmal gegen Investorenhybris geschaffen. Trotz solcher manipulativen Praktiken sind die erzielten Verkaufspreise Grundlage für die Festlegung der Bodenrichtwerte durch die kommunalen Gutachterausschüsse und damit auch eine Basis der Grundsteuer nach der Grundsteuerreform.

Die überhöhten Mieten bei Gewerbeimmobilien sind nur möglich, weil es im Gegensatz zum Wohnungssektor keine Regeln für die Gestaltung der Mietverträge gibt. Das hat zusammen mit dem in den letzten Jahren enorm gestiegenen Finanzkapitalvolumen und der jahrelang anhaltenden Niedrigzinsphase zu einer preistreibenden Spekulation insbesondere bei Gewerbeimmobilien geführt, zudem befeuert durch die Möglichkeit, bei Transaktionen zwischen Immobilienunternehmen die Grunderwerbssteuer zu umgehen. Ein ganz wesentliches Charakteristikum in dieser Branche ist eine hochkomplexe Unternehmensstruktur vieler einzelner Unternehmen mit vielfältigen Querverbindungen, die hilft, eine finanzielle Schieflage zu verbergen und trotz fehlender Bonität neue Geldgeber und Bürgen, auch der öffentlichen Hand, zu gewinnen. Die vom Finanzkapital gesteuerte Immobilienbranche beeinflusst de facto in vielen Bereichen die Entwicklung der Stadt in baulicher, wirtschaftlicher und auch ku ltureller Entwicklung massiv.

Umfassende Eingriffsmöglichkeiten sind notwendig

Die Möglichkeiten der Gegensteuerung sind begrenzt. Zwar bietet das Baugesetzbuch eine Reihe von In-
strumenten zur Durchsetzung kommunaler Festlegungen gegen untätige oder unwillige Eigentümer:innen, doch sind die Hürden extrem hoch. So käme die mögliche Ausübung des Vorkaufsrechts beim Holsten-Areal die öffentliche Hand teuer zu stehen und ist für den zuständigen Senator nur die Ultima Ratio. Ein Baugebot, also die Verpflichtung des Eigentümers zur Bebauung, wäre weitaus billiger, doch haben Eigentümer erfahrungsgemäß große Chancen, ein solches gerichtlich anzufechten oder sich einfach zu verweigern. Im äußersten Fall bleibt dann noch eine Zwangsversteigerung, also eine Form der Enteignung. Schon wegen der rechtlichen Unsicherheiten scheuen sich die zuständigen Behörden in aller Regel, solche Instrumente anzuwenden, ganz abgesehen von dem damit verbundenen enormen Verwaltungsaufwand. In Zeiten, in denen die Forderung nach Bürokratieabbau zu einem der wirksamsten Abwehr-Argumente geworden ist, besteht wenig Hoffnung, d ass sich an dieser Haltung in den Kommunen etwas ändert.

Mit dem derzeitigen Baurecht ist dem voraussichtlich zunehmenden Leerstand von Gewerbeimmobilien kaum beizukommen. Um diese für eine sozial-ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung zu nutzen, bedürfte es einer deutlichen Stärkung der baurechtlichen Eingriffsmöglichkeiten, also eine Umsetzung der grundgesetzlichen Eigentums-Verpflichtung in politisches und gesetzliches Handeln. Noch wichtiger wäre allerdings eine wirksame Eindämmung der ausufernden Grundstücksspekulation, die die Preise in die Höhe treibt und das Risiko einseitig den Nutzer:innen, der öffentlichen Hand, den Banken und letztlich der Allgemeinheit zuweist. Es scheint zwar im Moment politisch wenig opportun, doch würde es sich lohnen, über eine Kontrolle des Grundstücksverkehrs bei Gewerbeimmobilien nachzudenken, wie sie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen mit dem Grundstücksverkehrsgesetz seit langem besteht – auch wenn dieses Gesetz alles andere als vollkommen ist.  Und schließlich ist auch eine Reform des Gesellschaftsrechts überfällig, das Unternehmenskonstruktionen zulässt, durch die sich Investoren faktisch jeder Verantwortung entziehen können, wie die geschilderten Beispiele zeigen. Die Chancen dafür sind im Moment gering, aber das sollte an einer sozial-ökologisch orientierten Stadtentwicklung Interessierte nicht abhalten, sich zu engagieren.

Ruth Becker war bis 2009 Professorin für „Frauenforschung und Wohnungswesen in der Raumplanung“ an der TU Dortmund.

Wumms und Booster

Finanzpolitik in der Zeitenwende

Die Reform der Schuldenbremse erlaubt die Steigerung der Rüstungsausgaben. Gleichzeitig geraten sozialstaatliche Leistungen unter Druck.

Der Bundestag befasst sich aktuell mit zwei Haushaltsentwürfen. Ende Juni wurde der Entwurf für das laufende Jahr vorgestellt, der durch das Platzen der Ampel und die Bundestagswahl vorher nicht zustande kam. Seit Ende Juli liegt dem Bundestag auch der Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 vor. Brisant ist die zusammen mit den Haushaltsentwürfen vorgestellte Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029. Während diese Ende Juni noch eine Finanzierungslücke für alle drei Jahre von zusammen 144 Milliarden Euro aufwies, ist dieses Finanzloch Ende Juli auf 172 Milliarden Euro angewachsen. 34 Milliarden Euro im Jahr 2027, 64 Milliarden Euro im Jahr 2028 und 74 Milliarden Euro in 2029.

Verantwortlich für den Anstieg der Finanzierungslücke sind höhere Zins-ausgaben und die zwischenzeitlich beschlossene Mütterrente III. 
Letztere schlägt mit rund fünf Milliarden Euro pro Jahr zu Buche. Vor allem aber hat sich der Bund dazu bereit erklärt, die steuerlichen Ausfälle der Kommunen durch den so genannten Wachstumsbooster in Höhe von mehr 13,5 Milliarden Euro bis einschließlich 2029 zu übernehmen. Und auch die Bundesländer, deren ›Booster‹-Ausfälle bis zum Jahr 2029 bei 16,6 Milliarden Euro liegen, erhalten als Kompensation für ihre Mindereinnahmen vom Bund acht Milliarden Euro für Investitionen in Kitas, Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser.

Die fehlenden Mittel in der Haus-haltsplanung bis 2029 können auf-
grund der Schuldenbremse nicht durch zusätzliche Kredite aufgebracht werden. Es bleiben nur zusätzliche Ausgabenkürzungen. Die CDU hat dafür sozialstaatliche Leistungen im Blick, so hält Kanzler Merz den »Sozialstaat von heute für nicht mehr finanzierbar«. Dabei enthält der Haushaltsplan bereits jetzt Einsparungen im sozialen Bereich. So sind beim Bürgergeld für die Jahre 2025 und 2026 Nullrunden geplant. Für Beziehende von Bürgergeld bedeutet dies Kürzungen ihrer Leistungen in Höhe der Inflationsrate.

Auch eine höhere Besteuerung, insbesondere von großen Einkommen und Vermögen, käme in Frage, wofür sich halbherzig die SPD ausspricht. Allerdings ist dieser Vorschlag nicht ernst zu nehmen, da die SPD zusammen mit CDU gerade erst erhebliche Steuersenkungen für reiche Haushalte im Rahmen des Wachstumsboosters auf den Weg gebracht hat.

Die Finanzierungslücke bis 2029 könnte umso deutlicher schrumpfen, je stärker das Wirtschaftswachstum von den in der Haushaltsplanung unterstellten Wachstumsraten positiv abweicht. In dem Fall würden zusätzliche Steuereinnahmen anfallen. Mit der Hoffnung auf solch einen Effekt werden drei Maßnahmen der Bundesregierung in Verbindung gebracht: der Wachstumsbooster, die vom Kreditaufnahmeverbot ausgenommenen Rüstungsausgaben sowie die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz.

Aufschwung durch den Wachstumsbooster?

Der Wachstumsbooster folgt der neoliberalen Idee, dass niedrigere Steuern die Nettoprofite steigern und so für mehr Investitionen sorgen. Ein solcher Effekt soll durch mehrere Maßnahmen erreicht werden. So treten im ersten Schritt bereits in diesem Jahr degressive Abschreibungen für Anlagegüter und Elektro-Firmenwagen in Kraft. Dadurch können zu Beginn der Inbetriebnahme entsprechender Investitionsgüter höhere Beträge für ihre Abnutzung von den jährlichen Gewinnen abgezogen werden. Ab dem Jahr 2028 wird dann die Körperschaftsteuer um jährlich einen Prozentpunkt von 15 auf 10 Prozent gesenkt.

Tatsächlich gibt es für eine starke positive Wirkung von Gewinnsteuersenkungen auf die Investitionstätigkeit keine empirischen Belege. Grundsätzlich setzen höhere Investitionen positive und einigermaßen stabile Absatz- und Gewinnaussichten voraus. Diese aber sind aktuell aufgrund der schlecht laufenden Konjunktur und der geopolitischen Lage äußerst unsicher. Steigern wird die Unternehmenssteuersenkung allerdings die Gewinneinkommen aus Kapitalbesitz. Da diese Gewinneinkommen vor allem im oberen Segment der Einkommensverteilung erzielt werden, wird dies die Ungleichverteilung vergrößern.

Insgesamt wird der Booster den öffentlichen Haushalten allein bis 2029 Einnahmeausfälle in Höhe von 48 Milliarden Euro bescheren. Falls die öffentliche Hand diesen Ausfällen durch Ausgabenkürzungen hinterherspart, kann sich der Wachstumsbooster in seiner Gesamtwirkung sogar negativ auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage auswirken.

Aufschwung durch
Rüstungskeynesianismus?

Die im März beschlossene Änderung an der Schuldenbremse erlaubt dem Bund, Verteidigungsausgaben über einem Prozent des Bruttoinlandprodukts durch neue Schulden zu finanzieren. Damit fallen Rüstungsausgaben ab dieser Höhe nicht mehr unter das generelle Kreditaufnahmeverbot der Schuldenbremse. Nun plant die Regierung Merz/Klingbeil eine massive Erhöhung der Militärausgaben, und dies auch nach dem Auslaufen des noch unter Bundeskanzler Scholz beschlossenen 100 Milliarden Euro schweren Sondervermögens Bundeswehr. Auf mehr als 150 Milliarden Euro sollen die Militärausgaben bis zum Jahr 2029 steigen. Damit würden sie sich ab 2023 innerhalb von sieben Jahren verdreifachen.

Der geplante Anstieg der Ausgaben für das Militär wird unter dem Stichwort Rüstungskeynesianismus häufig mit einem Wachstumsschub in Verbindung gebracht. Tom Krebs und Patrick Kaczmarczyk von der Universität Mannheim kommen nach einer Auswertung von einschlägigen Untersuchungen zur Wirkung von Rüstungsausgaben zu einem anderen Ergebnis. Ein Euro an Militärausgaben schafft nach ihrer Einschätzung eine zusätzliche Produktion von 0 bis höchstens 50 Cent. Grund dafür ist die hohe Auslastung der Rüstungsindustrie und der geringe Wettbewerb aufgrund intransparenter Vergabepraktiken. Zwar könne es, etwa durch Kapazitätserweiterungen, zu einem höheren Effekt kommen – das aber brauche Zeit. In den nächsten Jahren werden zusätzliche Militärausgaben vor allem die Preise und damit die Profite im Rüstungssektor in die Höhe treiben. Werden aber im Laufe der Zeit immer mehr reale Ressourcen und Personal im Rüstungsbereich eingeset zt, fehlen diese an anderer Stelle, zum Beispiel im Bereich der Energiewende.

Wie groß die Vergeudung finanzieller Ressourcen durch die Steigerung der Rüstungsausgaben ausfällt, macht ein Vergleich mit dem bestehenden Investitionsstau im Bereich der Bildungsinfrastruktur deutlich. So würden allein die für 2029 veranschlagten deutschen Rüstungsausgaben in Höhe 153 Milliarden Euro ausreichen, um den gesamten Investitionsstau in Kitas (11 Milliarden Euro), Schulen (68 Milliarden Euro) und Hochschulen (74 Milliarden Euro) zu beseitigen.

Begründet wird der Anstieg der Militärausgaben bekanntlich mit der von Russland ausgehenden Gefahr eines Angriffs auf ein europäisches Nato-Land. Warum die bereits jetzt verausgabten Mittel der europäischen Nato-Länder zur Abschreckung nicht ausreichen, kann rational nicht begründet werden. Laut den aktuellen Sipri-Daten geben allein die sieben europäischen Nato-Länder Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Polen und Spanien das 2,4-Fache der geschätzten Militärausgaben Russlands aus.

Aufschwung durch Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität?

Das zusammen mit den Änderungen an der Schuldenbremse im März ins Grundgesetz geschriebene Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wird von Gegner:innen des Kreditaufnahmeverbots der Schuldenbremse als grundsätzlich sinnvoll bewertet. Das Volumen dieses Sondervermögens beläuft sich auf 500 Milliarden Euro. Mit diesem Geld soll der bestehende Investitionsstau im Bereich der öffentlichen Infrastruktur abgebaut und Investitionen in Klimaschutz und Energiewende finanziert werden. Allerdings sind die für Kommunen und die Bundesländer vorgesehenen Mittel in Höhe von 100 Milliarden Euro zu gering, um deren Investitionsrückstand zu beseitigen – allein die Kommunen weisen laut aktuellem KfW-Kommunalpanel einen Investitionsstau von rund 216 Milliarden Euro auf.

Der Bund veranschlagt im laufenden Jahr 37 Milliarden Euro an Ausgaben aus dem SVIK und für die Jahre bis 2029 Ausgaben zwischen 57 und 59 Milliarden Euro. Darin enthalten sind jeweils rund 8,3 Milliarden Euro an Mitteln für die Bundesländer und die Kommunen. Diese Ausgaben könnten konjunkturell positiv wirken. Falls aber der Bund die oben aufgeführte Finanzierungslücke von insgesamt 172 Milliarden Euro durch Ausgabenkürzungen schließen will, verkehrt sich der Impuls in den Jahren 2027 bis 2029 ins Negative.

Es ist zudem fraglich, ob die Mittel aus dem SVIK zu Investitionen bei Ländern und Kommunen führen werden. Deren Finanzlage ist aufgrund der Konjunkturflaute und der starken Preissteigerungen durch den Krieg in der Ukraine angespannt. Zudem sind die Kommunen strukturell unterfinanziert, weil ihnen Bund und Länder immer wieder Aufgaben übertragen haben, ohne gleichzeitig die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen. Jüngstes Beispiel ist der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen ab dem Schuljahr 2026. Zwar werden SVIK-Mittel die kommunalen Investitionen wohl stabilisieren. Eine darüberhinausgehende Investitionstätigkeit ist kaum zu erwarten.

Ähnlich sieht es für die Bundesländer aus – und das, obwohl die Bundesländer durch die Grundgesetzänderung im März wie der Bund nun über einen strukturellen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verfügen (ungefähr 15 Milliarden Euro). Auch zusammen mit dem Mittelzufluss aus dem SVIK wird das nicht reichen, einen konjunkturgerechten antizyklischen Ausgabenkurs zu verfolgen.

Aufschwung durch Rationalität?

Die Reform der Schuldenbremse erlaubt keine konjunkturgerechte Ausgabenpolitik. Was sie ermöglicht, ist die unbegrenzte Steigerung der Rüstungsausgaben, die gesamtwirtschaftlich in jedem Fall schädlich ist. So geht die Produktion von Militärgütern mit einem hohen Verbrauch an Material und hohen Emissionen einher, was den Gedanken einer sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft ad absurdum führt. Allerdings ist in der nächsten Zeit nicht mit einem nennenswerten realen Anstieg der Rüstungsproduktion zu rechnen, sondern mit Preis- und Profitsteigerungen dieses Produktionsbereichs. Rheinmetall-Aktionär:innen wird es freuen.

Eine positive Wirkung entfalten könnten die Ausgaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Da die öffentlichen Haushalte auf allen Gebietskörperschaftsebenen unter erheblichem Konsolidierungsdruck stehen, werden Ausgabenkürzungen jenseits des Sondervermögens die positive Wirkung aber wohl mehr oder weniger stark konterkarieren.

Ein rationaler Ausweg wäre die Abschaffung der Schuldenbremse, um eine konjunkturgerechte Ausgabenpolitik zu ermöglichen. Das wäre aktuell eine Ausgabenpolitik, die auf jede Kürzung verzichtet und volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen in Krankenhäuser und Schulen durch eine Ausweitung der Kreditfinanzierung tätigt. Und rational wäre auch eine Steuerpolitik, die durch eine Vermögensteuer und höhere Steuern auf Unternehmenseinkommen Sozialleistungen erhöht und mehr Geld für Bildung, Klimaschutz und Energiewende bereitstellt.

Das aber wäre eine Politik, die gegen die Interessen einflussreicher Kapitalfraktionen durchgesetzt werden müsste.

Kai Eicker-Wolf, Ökonom und Politikwissenschaftler, arbeitet als hauptamtlicher Gewerkschafter in Frankfurt / Main.