Einen Unterschied machen: Niedergang und Wiederaufstieg der Wohnungs-Unternehmen des Landes Berlin

Berlin ist nicht nur eine Mieterstadt. Berlin ist eine Stadt, in der viele Mieter:innen sozusagen ihre eigene Landesregierung zum Vermieter haben. 1993 gehörten den landeseigenen Wohnungsunternehmen fast 36 Prozent aller Berliner Wohnungen. 2009 waren es noch 14, 2024 immerhin wieder 18 Prozent. Über die Wiederentdeckung des öffentlichen Eigentums, über seine soziale und wirtschaftliche Bedeutung und Perspektiven lässt sich aus dem Fall Berlin viel lernen.

Erfolge wie Versäumnisse des Wohnungsbaus wirken lange nach. Ohne einen Blick zurück ist gerade hier die Gegenwart nicht zu verstehen. Doch ist dieser Blick zurück in Berlin etwas komplizierter: Wie Gesamtberlin in der Nachkriegszeit eine Ost- und eine Westgeschichte hatte, so hatte auch das öffentliche Wohnungswesen eine Ost- und eine Westgeschichte, die nur an einem Punkt lange übereinstimmten: den umfangreichen staatlichen Regulierungen, wenn auch in verschiedenen Systemen und auf sehr verschiedene Weise.

Vorgeschichte West

Westberlin zählte 1989 knapp 1,1 Millionen Wohnungen, davon 87 Prozent Mietwohnungen. Knapp 240.000 Wohnungen – etwa 22 Prozent des gesamten Wohnungsmarktes – befand sich im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in privatrechtlicher Form oder im direkten Landeseigentum. Wie der Wohnungsmarkt in Westberlin insgesamt war auch der öffentliche Bestand geprägt durch den Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg und die besondere Westberliner Ausprägung des sozialen Wohnungsbaus, in dessen Rahmen bis 1987 im 1. Förderweg knapp 440.000 Wohnungen gefördert worden waren.

Die Rahmenbedingungen für den Mietwohnungsmarkt in Westberlin wurden Ende der achtziger Jahre grundlegend verändert. Zum einen beendete in Bonn die Koalition von CDU/CSU und FDP mit dem »Gesetz über die dauerhafte soziale Verbesserung der Wohnungssituation in Berlin« vom 14. Juli 1987 die letzte Mietpreisbindung des Altbaus in einer bundesdeutschen Großstadt und erzwang den raschen Übergang Westberlins in das Vergleichsmietensystem ab 1988 (»Weißer Kreis«). Zum anderen beendete das »Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt« vom 25. Juli 1987 eine über einhundertjährige Tradition der staatlichen Förderung des Wohnungsbaus und der Wohnungsbewirtschaftung zum 31.12.1989.

Vorgeschichte Ost

Als diese Beschlüsse gefasst wurden, konnte niemand wissen, dass Ende 1989 auch das Ende der staatlichen Wohnungsbewirtschaftung und des Wohnungsbaus in der DDR nahe sein würde. 1989 zählte man in Ostberlin 631.338 Wohnungen, davon waren knapp 60 Prozent (374.811) als volkseigen erfasst, fast 24 Prozent wurden von Privateigentümern und Sonstigen (z.B. Kirchen), fast 17 Prozent genossenschaftlich gehalten. Die extrem niedrigen Mieten – die Belastung durch die Warmmiete lag unter 4 Prozent der Haushaltseinkommen – deckte die Bewirtschaftungskosten der Wohnungen nur zu etwa einem Drittel, die Gesamtaufwendungen der Wohnungswirtschaft einschließlich des Neubaus nur zu 20 Prozent.

Über die Hälfte der Aufwendungen der Wohnungswirtschaft wurde direkt aus dem Staatshaushalt finanziert, der Rest über Kredite – die späteren »Altschulden« der Wohnungswirtschaft und der volkseigenen Betriebe waren die Deckung zu den Spareinlagen der Bevölkerung. Weil der Mietenstopp die Bewirtschaftung von Immobilien sehr unattraktiv machte, wurde auch ein Großteil der Wohnungen in privatem Eigentum – soweit nicht selbst genutzt – von den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV) bewirtschaftet. Die Genossenschaften bewirtschafteten ihre Bestände selbst.

Wie im Westen, also auch auf Erden?

Nach der Währungsunion und dem Beitritt wurden die KWV der 11 Ostberliner Stadtbezirke in privatrechtliche Unternehmen umgewandelt. Die bald stagnierende Einkommensangleichung im Osten gab keine großen Sprünge für höhere Mieten her. Die Bundesregierung sah das ein. Die ersten Mieterhöhungen kamen – aus Sicht der Wohnungsunternehmen schon zu spät – zum Oktober 1991. Erst 1997/98 wurde das Vergleichsmietensystem in Ostdeutschland eingeführt. Für die Miethöhe in Ostberlin tatsächlich entscheidend wurden die Bestandssanierungen und die Modernisierungsumlage. Schon 1998 war in den ersten Ostberliner Beständen das Westniveau überschritten. Doch konfrontiert mit Wanderungsbewegungen und wachsendem Leerstand, einem Sanierungsstau insbesondere in den Altbaubeständen und der Drohung deutlich steigender Zinsen für die Altschulden (auch wenn diese zunächst gestundet wurden), fanden sich die neuen öffentlichen Wohnungsunternehmen in Ostberlin in einer neuen Welt mit vielen neuen Mauern. Ohne massive öffentliche Beihilfen und staatliche Bürgschaften waren die Unternehmen nicht überlebensfähig. Rasch wurden die meisten von den alten Westberliner Wohnungsbaugesellschaften übernommen, die im Zuge der Ausweitung nach Osten ihre Bestände verdoppeln und verdreifachen konnten, nicht ohne lauthals über die damit geerbten Probleme (»Platte«, Leerstand usw.) zu klagen.

Tatsächlich war der Leerstand nicht nur ein Ostberliner Problem. Während Experten und Politikberater Mitte der Neunziger Jahr noch ein rasches Bevölkerungswachstum mit bis zu 6 Millionen Berliner:innen in den Blick nahmen, waren die amtlichen Planer schon damals viel vorsichtiger. Die Grundlage des Flächennutzungsplanes 1994 war die Annahme eines Bevölkerungswachstums auf maximal 3,7 Millionen bis zum Jahr 2010. Tatsächlich wurde diese Größenordnung 2019 erreicht. Die Einwohnerzahl Berlins blieb von 1993 bis 2010 bei etwa 3,4 Millionen praktisch konstant. Auch moderne, teure Neubauten trafen selbst nach dem Regierungsumzug 1999 nicht immer auf Nachfrage. Im Durchschnitt aller LWU betrug der Leerstand Ende 2000 etwa 7 Prozent, mit Schwerpunkt in Marzahn und Hellersdorf am östlichen Stadtrand. Daraus machte die Politik eine Legitimation für eine mittelfristige Abrisspolitik in Teilen der Plattenbaubestände. Bis zum Abschluss des Programms 2011 wurden in Berlin 4446 Wohnungen »zurückgebaut«. Dabei hatten Wohnungsmarktexperten der Investitionsbank Berlin schon 2009 »eine zunehmende Marktanspannung im unteren Mietpreissegment« ausgemacht – eine erste Andeutung der Verengung des Wohnungsmarktes. Zehn Jahre lang war kaum gebaut worden.

Privatisierungen

Bis zum Jahr 2009 hatte sich jedoch viel verändert. Die wirtschaftlichen Schwächen Westberlins wurden seit 1994 nicht mehr durch Bundessubventionen und Zuschüsse zum Landeshaushalt abgefangen. Bis dahin hatten diese Mittel nicht nur zu einer ganz eigenartigen Struktur der öffentlichen Verwaltung, sondern auch zu einer Privatwirtschaft geführt, an der vor allem die Vereinnahmung der Gewinne privat war. Doch dann waren die privaten Interessen des Westberliner Bürgertums nicht mehr mit den Klasseninteressen der bundesdeutschen Bourgeoisie identisch. Und der »Aufschwung Ost« wollte sich nicht einstellen. Die Illusion eines großen Sprungs nach vorn zerplatzte nach einem kurzen Boom schon 1993. Die Arbeitslosigkeit nahm in den frühen neunziger Jahren ebenso massiv wie nachhaltig zu wie die Verschuldung des Landeshaushalts.

Grundlage der Wohnungspolitik des Senates dieser Zeit war die Einschätzung, dass die Wohnungsfrage im Prinzip gelöst sei und – abgesehen von Randgruppen – dem Markt überlassen werden konnte. Den LWU blieb in diesem Szenario die Rolle der eier-legenden Wollmilchsau: sie sollten die Berlinplanungen des Senates umsetzen (Sanierung Ost, Stadtentwicklungsgebiete), soziale Konflikte entschärfen (Quartiersmanagement), ab 1996 verstärkt Dividenden und Sonderdividenden abdrücken (Fusionen, In-sich-Geschäfte) und sich für mögliche Verkäufe hübsch machen.

Ende 1993 umfasste der Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen 621.295 Wohnungen, davon 254.464 in den Westberliner, 366.831 in den Ostberliner Wohnungsbaugesellschaften, von insgesamt knapp 1,74 Millionen Wohnungen in der deutschen Hauptstadt fast 36 Prozent. In Ostberlin waren Bis Ende 1995 schon etwa 120.000 Wohnungen privatisiert. Erst 1998 setzen die Privatisierungen auch im Westen ein (Gehag: 34.000 Wohnungen). Im Jahr 2000 waren noch 396.000 Wohnungen übrig, die 21 Prozent des Gesamtwohnungsmarktes ausmachten. Doch die Privatisierungen waren noch nicht vorbei.

Zehn Jahre Austerität

Die Krise der Berliner Bankgesellschaft legte 2001 mit den Schwächen ihres Immobiliengeschäfts das Scheitern der bisherigen Landespolitik offen. Mit dem Immobilienmarkt stellte der Rot-rote-Senat auch die Wohnungspolitik auf den Prüfstand. Zwei externe Gutachten wurden handlungsleitend. Am 27. Januar 2003 legte das Beratungsunternehmen Empirica den Endbericht einer Expertenkommission vor. Gleich auf der dritten Seite stand, warum Berlin künftig keinerlei Wohnungsbauförderung mehr braucht: Die Bevölkerung werde langfristig auf 3 bis 3,1 Millionen Menschen sinken. Dass Empirica zwölf Jahre zuvor, 1991, mit der Vorhersage eines deutlichen Bevölkerungswachstums in Berlin bis zum Jahr 2000 klar falsch gelegen hatte, störte niemand. Ein halbes Jahr später erklärte die Unternehmensberatung Ernst&Young höchst vertraulich, die LWU würden »ab 2005 insgesamt Verluste« einfahren: Abnahme des Eigenkapitals, drohende Liquiditätsengpässe – all das verbunden mit dem Hinweis auf die »grundsätzliche Gefährdungslage für eine Konzernhaftung des Landes«. Kurz nach dem Großkonflikt um die Kapitalerhöhung und die Risikoabschirmung für die Bankgesellschaft musste das bei Senatoren und Abgeordneten Panik auslösen. Die Gewinnabführungen der LWU wurden ausgesetzt.

Aber mit der Drohung hatten E&Y zugleich die Idee einer Rettung verbunden: »Der derzeit (…) angestrebte Mindestbestand in den städtischen Wohnungsgesellschaften von 300.000 eigenen Wohnungen ist zu überprüfen und mithilfe geeigneter Verfahren auf ein realistisches und tatsächlich erforderliches Maß anzupassen.« Die Botschaft hieß schlicht: Verkaufen, weil das Land sonst für die Pleiten haften muss. Am 25. Mai 2004 stimmte der Senat dem Verkauf der GSW mit 65.000 Wohnungen zu. Zwei Jahre später waren die Widerstände gegen den Verkauf einer weiteren Gesellschaft, der WBM, zu stark.

Die LWU waren im Jahr 2005 insgesamt wieder zu schwarzen Zahlen zurückgekehrt. Wohnungsverkäufe spielten noch 2005/2006 eine wesentliche Rolle, dann endete der umfangreiche Bestandsabbau. Insgesamt wurden zwischen dem 31.12.2001 und 31.12.2006 etwa 110.000 Wohnungen aus dem Bestand der LWU verkauft. Entscheidend für die Stabilisierung der LWU war zum einen die schlichte Tatsache, dass die Berlinerinnen und Berliner irgendwo wohnen müssen – und deshalb für den projizierten Anstieg des Leerstands kein Platz war. Zum anderen resultierte die Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der LWU aus einem brutalen Sparkurs: Rechnen wir die GSW heraus, die 2004 privatisiert wurde, dann haben wir für die – mit der noch selbständigen WBG Marzahn – sieben anderen LWU des Jahres 2000 insgesamt 5092 Beschäftigte. 2009 waren es noch 2835. Eine Personalkürzung um 44 Prozent, der nicht zuletzt die Bau- und Planungskapazitäten zum Opfer fielen.

Erst 2007 legte der Senat eine langfristige Konzeption für den Betrieb der LWU vor. Auch hier wurde immer noch keine Vorfahrt für eine nachhaltige soziale Bewirtschaftung beschlossen, sondern den Unternehmen der Weg zu einer »nachhaltigen Dividendenfähigkeit« auferlegt. Der Tiefpunkt der Bestandsentwicklung war erst 2009 mit 258.000 Wohnungen erreicht, zu diesem Zeitpunkt knapp 14 Prozent aller Berliner Wohnungen.

Druck von der Straße

Kurz vor der Abgeordnetenhauswahl und dem Ende der zweiten rot-roten-Regierung zogen am 3. September 2011 einige Tausend Menschen unter der Losung »Steigende Mieten Stoppen! Damit noch was zum Leben bleibt!« durch Berlin. Keine Großorganisationen hatten mobilisiert, sondern Stadtteilgruppen und Mieter:inneninitiativen. Sie holten das Thema in die Landespolitik zurück. Der nächste Senat aus SPD und CDU musste reagieren. Lange als weiteres finanzielles Risiko für den Landeshaushalt beargwöhnt, rückten die LWU nun nach der Konsolidierung der Unternehmen und mit der Verengung des Berliner Wohnungsmarktes wieder ins Zentrum der Wohnungspolitik.

Eine Erweiterung der LWU-Bestände um 30.000 Wohnungen wurde beschlossen. Im September 2012 schloss der Senat einen Vertrag mit den eigenen Wohnungsunternehmen, das »Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten«, der soziale Kriterien vor allem für die Bestandsbewirtschaftung enthielt. Nicht etwa dass der Eigentümer, das Land, solche Vorgaben einfach verordnete.

Das Land etablierte eine neue Wohnungsbauförderung. Nach einer Anlaufphase zeigten sich 2015 erste Ergebnisse: 1375 Fertigstellungen bei den 6 LWU. Alle ließen sich nicht von solcher Aktivität beruhigen. Die Initiative für einen Mietenvolksentscheid erreichte Ende 2015 nicht ihre Ziele, aber die Verabschiedung des Wohnraumversorgungsgesetzes. Dort wird unter anderem die »Sicherung und Erweiterung preisgünstigen Mietwohnraums in allen Bezirken für breite Schichten der Bevölkerung (Wohnungsmarktaufgabe) als auch die Hilfestellung zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für Haushalte in Berlin, die auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind und sich nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können (Versorgungsaufgabe)« als Aufgaben der LWU festgeschrieben. Insbesondere sollen sie durch »Wohnungsneubau, Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung bestehenden Wohnraums sowie Ankauf von geförderten und nicht geförderten Wohnungen zu einem ausreichenden Wohnraumangebot mit sozialverträglichen Mieten« beitragen. Auf einmal sollten die LWU wieder bauen.

Ein Zehn-Jahresplan: Die Roadmap

Im April 2016 »verabredeten«, wie es offiziell hieß, die sechs LWU mit dem Senat einen Plan über zehn Jahre zur Bestandserweiterung von knapp 300.000 auf 400.000 Wohnungen im Jahr 2026. Davon sollte 2/3 durch Wohnungsneubau, 1/3 durch Bestandsankäufe realisiert werden. Bald stellte sich heraus, dass es anders kam. Die Ziele beim Ankauf wurden überboten, die Neubauziele verfehlt. Die Gründe waren einfach: Für den Ankauf braucht es keine lange Bauplanung und Bauzeit, nach dem Kauf fließen sogleich die ersten Mieten. Für den Neubau fehlten den LWU die erforderlichen Planungs- und Bausteuerungskapazitäten. Es war auch nicht ersichtlich, warum sie diese aufbauen sollten. Wer kann schon wissen, wann ein Senat wieder auf die Idee kommt, aus Finanzgründen den Wohnungsbau zu reduzieren und eine neue Schrumpfung im Personal zu verordnen.

Doch der Ankauf von Wohnungen ist eine Umverteilung auf dem Wohnungsmarkt, keine Erweiterung des Angebots. Ein Neubaubedarf von über 100.000 Wohnungen wird wie ein Staffelstab von einem Stadtentwicklungsplan Wohnen zum nächsten weitergereicht. 2024 verbesserte der Senat die Wohnraumförderungsbestimmungen wesentlich. Das mögliche Fördervolumen stieg auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Selbst private Unternehmen finden es nun zuweilen wieder attraktiv, preisgebundene Wohnungen zu bauen. Doch die so erkauften Bindungen sind befristet. Und angesichts der Baukostensteigerungen subventioniert man mit höherer Förderung dem Markt hinterher. Weiterhin werden die politischen Neubauziele – für Berlin aktuell 20.000 Wohnungen pro Jahr, 6.000 davon durch die LWU – regelmäßig verfehlt. Bei einem schon heute existierenden Mangel und einer weiter wachsenden Bevölkerung ergibt das einen langfristig angespannten Wohnungsmarkt.

Im Herbst 2025 gibt sich die Berliner Landesregierung optimistisch, das Ziel der Roadmap mit einem kleinen Trick erreichen zu können. Der Trick besteht darin, in den Zielbestand von 400.000 die Wohnungen der ehemaligen Bad Bank der Bankgesellschaftssanierung, der heutigen berlinovo mit einzurechnen. Das könnte klappen. Aktuell entfallen im gewachsenen Gesamtwohnungsmarkt von inzwischen über 2 Millionen Wohnungen auf die sechs LWU knapp 18 Prozent. Mit der berlinovo werden es Ende 2026 gut 19 Prozent sein.

Projektionen und Realitäten

Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) Berlins – die degewo, GEWOBAG, gesobau, HOWOGE, Stadt und Land und WBM – sind zentrale Instrumente zur Gestaltung der Wohnungspolitik in Berlin. 2019 schrieb die damalige AöR Wohnraumversorgung Berlin: »Zusammengerechnet wären sie mit knapp 323.000 Wohnungen (Stand Ende 2019) das zweitgrößte Wohnungsunternehmen in Deutschland«. Ende 2024 waren es sogar 366.496 Wohnungen. Aber der Konjunktiv im Zitat sollte nicht überlesen werden: Zusammengerechnet »wären sie« etwas sehr Großes – sie wollen und sollen sich aber nicht einfach zusammenrechnen lassen.

Die Unternehmensstruktur der Berliner LWU hat sich seit 1990 unter dem Einfluss verschiedener Faktoren sehr dynamisch, aber nicht immer rationell entwickelt. Im Zusammenhang mit dem notwendigen Neubau hat sich gezeigt, dass die entstandenen Strukturen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Unternehmen dem Bedarf nicht gewachsen sind. Auch nach Anlauf des Neubaus entfiel 2019 bis 2024 etwas über die Hälfte der Bestandserweiterung der LWU auf Ankäufe.

Bis Ende 2026 stehen mit dem Klimapakt der Landesunternehmen, der Wärmeplanung, der lange angekündigten neuen Roadmap für die weitere Bestandserweiterung der LWU und schließlich den Abgeordnetenhauswahlen im September viele Entscheidungen an. Gerne wird in diesem Zusammenhang von Weichenstellungen geredet, so als ob die Gleise alle schon gelegt sind. Tatsächlich fehlt es derzeit jedoch oft schon an einer Vorstellung vom Startpunkt, vom Ziel und dem Weg dazwischen. Ohne eine realistische Intervention der breiten stadtpolitischen Linken wird die nächste Roadmap nur eine Zusammenfassung der bestehenden Unternehmensplanungen.

Mieten und Kosten der LWU

Was ist realistisch? Auf dem Berliner Wohnungsmarkt zeigen sich die gleichen Entwicklungen wie anderswo: Das unzureichende Angebot führt zu steigenden Angebotsmieten und Immobilienpreisen, aber auch die Mieten im Bestand nehmen zu. Der Vergleich mit dem Mietspiegelniveau ergibt, dass die LWU – mit einem gewissen Abstand – dem Markt folgen. Real ist der Abstand noch größer, als Tabelle 1 angibt, denn der Durchschnitt für die LWU wird mit dem Median für den Gesamtmarkt verglichen. Der Median liegt aber immer unter dem arithmetischen Mittel. Eine Durchschnittsmiete für den Gesamtmarkt ergab nur der Zensus für 2022. Es waren 7,67 Euro gegenüber einem Durchschnitt der LWU von 6,40. Diese werden insoweit ihrem öffentlichen Auftrag gerecht und wirken mietpreisdämpfend. Sie sind aber sowohl als Anbieter von Wohnraum wie als Nachfrager von Lieferungen, Leistungen und Personal Marktteilnehmer und bestimmen den Trend nicht. Der Wunsch, dass Wohnungen »keine Ware« sein sollen, nimmt diesen Zusammenhang nicht ernst.

Ein bekannter Spruch behauptet, ein Bild sage mehr als Tausend Worte. Von Zahlen ist an dieser Stelle leider selten die Rede. Dabei zeigt erst eine Gegenüberstellung der Ertrags- und Aufwandsentwicklung, worauf die relativ konfliktfreie LWU- Politik der ersten Jahre von Rot-rot-grün beruhte: Die Aufwendungen der LWU blieben bis 2018 weitgehend stabil, während die Erträge stiegen. Steigende Jahresergebnisse gaben zu vielen Diskussionen Anlass, wie sie denn sinnvoll verwendet werden könnten.

Seit 2019 sieht es anders aus. Der erbitterte Widerstand gegen den Mietendeckel bei den LWU hatte auch, aber nicht nur ideologische Gründe. Mit steigenden Kosten sind die Überschüsse zurückgegangen, angesichts der Investitionsanforderungen ein reales Problem. Die Unternehmen sollen aber umfangreiche Investitionen in den Bestand und die Bestandserweiterung unternehmen, die auch Eigenkapital erfordern. In dieser Situation hat der CDU-SPD-Senat ihnen mit der Kooperationsvereinbarung 2024 größere Möglichkeiten zu Mieterhöhungen eingeräumt, statt eine rationelle Investitionsstrategie des Landes zu entwickeln.

Gestiegene Preise und bauliche Anforderungen zeigen sich zum Beispiel in der Instandhaltung. Es gibt große Unterschiede zwischen den Unternehmen, die der unterschiedlichen Struktur der Bestände, aber auch der verschiedenen Finanzkraft geschuldet sind. Doch in den letzten Jahren hat sich einiges geändert: Von 2019 auf 2024 nahm der Durchschnitt über alle sechs LWU von 25 auf 32 Euro pro Quadratmeter und Jahr zu.
Entgegen manchen Husarenmeldungen ist die wirtschaftliche Lage der LWU stabil, was sich auch in den Bilanzen zeigt. Der überwiegende Teil des Vermögens entfällt auf das Anlagenvermögen. Auf der anderen Seite ist die Eigenkapitalquote in den Wachstumsjahren von 32 auf 23 Prozent zurückgegangen, doch für die Fortführung ihres Geschäftsmodells ist das sicher hinreichend. Eine andere Frage ist, ob damit den Investitionserfordernissen in Neubau und energetischer Modernisierung weiterhin genügt werden kann.

Der Unterschied

Trotzdem, das öffentliche Eigentum macht einen Unterschied, denn es ist einer politischen, demokratischen Kontrolle zugänglich. Private Investoren und Wohnungskonzerne wie die Vonovia haben in den letzten Jahren ihren Neubau eingestampft, die Berliner LWU nicht.

Das öffentliche Eigentum ist aber auch kein Zauberstab. Es ist nicht zu erwarten, dass die LWU bei unveränderten Rahmenbedingungen auch nur die Neubauziele des derzeitigen Senats nachhaltig erreichen könnten. Von den etwa 10.000 bezahlbaren Wohnungen pro Jahr, die für eine spürbare Entlastung des Wohnungsmarktes nötig wären, ganz zu schweigen. Also müssen die Rahmenbedingungen geändert werden.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

Alle Beiträge aus diesem spezial als Leseprobe (PDF, kostenfrei):

Erste Erfolge in der Hauptstadt: In Berlin werden Mietpreis-Überhöhungen auf Druck der Linken wieder verfolgt

Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe: Anfang Oktober 2025 wurde eine Vermieterin vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wegen Mietpreisüberhöhung zu einem Bußgeld von mehr als 26.000 Euro verdonnert. Zusätzlich erhält die betroffene Mieterin rund 22.000 Euro an überzahlter Miete zurück. Die Miete in der betroffenen Wohnung lag 170 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit geht eine Berliner Behörde erstmals seit vielen Jahren erfolgreich gegen Mietpreisüberhöhungen nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz vor.

Der Fall ist ein erster Erfolg der bundesweiten Kampagne gegen Mietwucher, die die Linke im November 2024 startete (siehe Beitrag von Heike Sudmann im selben Heft). Doch der Weg dahin war steinig und bezeugt, wie ressourcenintensiv die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen aktuell ist.

Der Erfolg geht auf Regine Sommer-Wetter zurück, Stadträtin der ‹Linken› die im Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg für das Wohnungsamt und damit für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen zuständig ist. Unter ihrer Leitung startete der Bezirk erste Pilotverfahren und schuf auf Antrag der Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung bereits im Frühjahr 2025 eine erste Stelle, die für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhung zuständig ist.

Das Ausmaß von Mietpreisüberhöhungen ist in der Hauptstadt riesig. Das machte zuletzt eine Studie im Auftrag des Deutschen Mieterbundes deutlich. Laut den im »Mietenmonitor« ausgewerteten Daten verstoßen 46 Prozent der Mietwohnungsangebote in Berlin gegen die Mietpreisbremse. Ein Drittel der Inserate liegt sogar 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete und kann damit als Mietpreisüberhöhung gewertet werden. Bei Angeboten für möblierte Wohnungen liegt der Anteil der Verstöße gegen die Mietpreisbremse sogar bei 69 Prozent, wovon bei mehr als der Hälfte eine Mietpreisüberhöhung feststellbar ist.

Viele Meldungen von Mietpreisüberhöhungen laufen aktuell ins Leere. In den Wohnungsämtern fehlt es an Personal, technischer Ausstattung und Know-How. Die Mitarbeitenden der Wohnungsämter leiten Fälle, wo Mieten mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen und damit der Verdacht auf »Wucher« nach §291 Strafgesetzbuch besteht, ungeprüft an die Staatsanwaltschaft weiter. Jedoch sind die Voraussetzungen zur Ermittlung von Wucher nach § 291 StGB mit dem nötigen Nachweis einer Ausnutzung der individuellen Zwangslage von Mieter:innen nochmals höher als bei einer Mietpreisüberhöhung nach §5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch.

Diese aufwendigen Ermittlungen werden aktuell über alle Abteilungen der Staatsanwaltschaft verteilt – mit Ausnahme ausgerechnet der Abteilung für Wirtschaftskriminalität – bearbeitet. Es fehlt schlicht an speziellen Strukturen, weshalb die Verfahren in der Regel eingestellt werden.

Die hohe Zahl an eingestellten Fällen ist jedoch nicht nur Ausdruck fehlender Strukturen in den Wohnungsämtern und bei der Staatsanwaltschaft, sondern liegt teils auch an fehlender Mitwirkung seitens der Mieterinnen.

Was viele nicht wissen: Als Zeugen in den Verfahren erhalten sie nach der Meldung Post von den Behörden. Darin enthalten sind Fragebögen zu ihrer Wohnsituation sowie zur Wohnungssuche. Ihre Mitwirkung ist entscheidend, um Beweise über das »Ausnutzen einer Zwangslage« der Mieter seitens der Vermieter zu sammeln, und erfolgt auf Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004, die die Verfolgung an das Ausnutzen der Zwangslage von Mieterinnen koppelt und damit stark einschränkte.

Grundlegend wird sich an dieser misslichen Situation nur etwas ändern, wenn die Bundesregierung den §5 des Wirtschaftsstrafgesetzes reformiert und die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen vereinfacht. Hierzu soll eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission bis Ende 2026 Vorschläge erarbeiten; ob diese aber tatsächlich auch umgesetzt werden, ist fraglich. Bis dahin müssen Senat und Bezirke auf der bestehenden Rechtsgrundlage zu mehr erfolgreichen Fällen kommen. Die entscheidende Stellschraube dafür ist ausreichend Personal.

Nach zähem Ringen, unzähligen Anfragen und Anträgen im Parlament, die die aktuelle Überforderung der Behörden offenlegten und den Senat zum Handeln aufforderten, wurde nun Mitte Dezember bekannt, dass ab Beginn des Jahres 2026 durch Senat und Bezirke berlinweit, mit einer Aufstockung auf insgesamt 40, deutlich mehr Stellen für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen geschaffen werden. Zusätzlich wird ein Portal aufgebaut werden, über das Verdachtsfälle online gemeldet werden können.

Insgesamt stehen dafür 4,5 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahre zur Verfügung. Mieterinnen und Mieter in Berlin dürfen sich also ab dem kommenden Jahr auf etwas mehr Unterstützung durch die Behörden freuen.

Philipp Möller, Aktivist und wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Berliner Linksfraktion, engagiert sich seit Jahren im Bereich der Wohnungspolitik

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

Das spezial als Leseprobe (PDF, kostenfrei):

Sicher wohnen statt Miet-Abzocke

Die bundesweite Kampagne der ›Linken‹ gegen Mietwucher

Im November 2025 hat ›Die Linke‹ den Mieten-Notstand ausgerufen und eine bundesweite Kampagne für sicheres Wohnen und gegen Mietabzocke gestartet. Gemeinsam mit vielen Mieter:innen soll gierigen Vermieter:innen und Wohnungsunternehmen wie Vonovia und Co das Handwerk gelegt, sollen illegale Mieten und Mietwucher nicht länger hingenommen werden. Ein Mietendeckel, der die Mieten auf das richtige Maß stutzt und ein Investitionsprogramm für bezahlbare gemeinnützige und kommunale/städtische Wohnungen sind die mittelfristigen Ziele.

Was haben sinkende Mieten und Lottogewinne gemeinsam? Auf beides warten die meisten Menschen ein Leben lang, während sie viel Geld für Mieten und Lottoscheine auf den Tisch blättern. Mieten, die ständig erhöht werden, sind in den meisten Großstädten Normalität geworden.

Gegenleistungen, die auch nur ansatzweise die überhöhten Mieten rechtfertigen würden, sucht mensch vergeblich. Auch für Bruchbuden, Schimmelwohnungen oder andere schlechte Behausungen werden horrende Mietpreise aufgerufen und gezahlt. Warum? Weil die Vermieter:innen es können, weil vor allem ärmere Mieter:innen oft keine Alternativen haben, wenn sie nicht obdachlos werden wollen. Der Markt regelt das, sagen die einen. Die anderen, auch ›Die Linke‹‚ sagen, dass Wohnungen keine Ware sind und nicht wie solche gehandelt werden dürfen.

Überhöhte Miete oder Mietwucher?

Liegt eine Miete um mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete ergibt sich nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz der Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit.

Sind es 50 Prozent oder mehr, ist zu prüfen, ob ein strafbarer Mietwucher (§ 291 Strafgesetzbuch) vorliegt. Die betroffenen Mieter:in-nen müssen nicht selbst gegen die Vermieter:innen vorgehen, sondern wenden sich an die jeweils zuständige Behörde. Diese nimmt dann Kontakt auf zu den Vermietenden. In Frankfurt am Main arbeitet seit Jahren eine eigene Dienststelle für die Mieter:innen und hat mehrere hunderttausend Euro Rückzahlungen an die Mieter:innen erreicht und Bußgelder verhängt. In anderen Städten gab es bis Ende 2024 nichts Vergleichbares.

Mietwucher-App: Erschreckende Ergebnisse, abschreckende Gesetzeslage

Um Druck aufzubauen und Mieter:innen zu unterstützen, hat ›Die Linke‹ im November 2024 eine Mietwucher-App1 an den Start gebracht. Anfangs nur in vier, aktuell in 28 Städten können Mieter:innen ihre Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete abgleichen. Ergibt der Rechner, dass eine überhöhte Miete oder Mietwucher vorliegt, können die Mieter:innen per Mausklick eine Meldung an das zuständige Wohnungsamt abschicken. Dieses übernimmt dann die weiteren Ermittlungen und leitet notwendige Verfahren ein.

Mittlerweile haben 220.000 Menschen die Mietwucher-App genutzt (Stand 4.11.2025). Rund zwei Drittel von ihnen mussten feststellen: Meine Miete ist zu hoch und liegt mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel. Eine klare Ordnungswidrigkeit, für die Bußgelder fällig werden. Bei über der Hälfte der geprüften Fälle sah es noch schlimmer aus: Hier lagen die Mieten sogar über 50 Prozent oberhalb der Vergleichsmiete – was eine Straftat darstellt.

Dennoch konnte die App nur fünf Prozent der aufgedeckten Fälle mit Zustimmung der Mieter:innen an die Wohnungsämter melden. Das liegt nicht nur an der Angst, sich mit den Vermieter:innen anzulegen. Sondern auch daran, dass Wuchermieten kaum effektiv bestraft werden. Würden alle Meldungen der App tatsächlich geahndet und die Mieten in der Folge abgesenkt, hätten die rund 7500 betroffenen Mieter:innen jeden Monat fast zwei Millionen Euro Miete eingespart, im Durchschnitt pro Haushalt 247 Euro im Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das über 22 Millionen Euro.

Mietwucher effektiv stoppen – durch ein schärferes Gesetz

Das Problem: Das Gesetz gegen Wuchermieten ist zu kompliziert formuliert. Die »individuelle Ausnutzung« ihrer Notlage müssen die Mieter:innen aufwendig nachweisen, was in der Praxis sehr abschreckend wirkt. Zudem sind die maximalen Bußgelder auf 50.000 Euro begrenzt.

›Die Linke‹ hat deshalb einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der Mieter:innen und den Behörden die Verfolgung und Ahndung illegaler und überhöhter Mieten erleichtert. Allen Lippenbekenntnissen und Beteuerungen zum Schutz der Mieter:innen zum Trotz, wurde Anfang November 2025 dieser Gesetzentwurf von SPD und CDU abgelehnt. Der Schutz und die Wahrung der Interessen der Immobilienlobby und der Mietmafia sind der Bundesregierung anscheinend wichtiger.

Wer ist Opfer der Mietabzocke?

Es gibt Menschen, die kein Problem haben, zwei-, dreitausend oder noch mehr Euro Monatsmiete zu zahlen. Zu hohe Mieten sind für Menschen mit wenig Einkommen jedoch ein existenzielles Problem. Prekär Beschäftigte, 57 Alleinerziehende, große Familien, Rentner:innen, Studierende oder Wohnungs- und Obdachlose sind Opfer der Mietabzocke und des Klassenkampfs per Mietvertrag.

Anfang November 2025 veröffentlichte der Deutsche Mieterbund seinen Mietenreport.2 Ein Drittel der Mieter:innen befürchtet demnach, die Miete bald nicht mehr zahlen zu können. Anfang Dezember stellt der Paritätische Wohlfahrtsverband in seiner Studie zur Wohnarmut3 fest: »Wohnkosten sind einer der entscheidenden Treiber sozialer Ungleichheit in Deutschland. 5,4 Millionen Menschen geraten allein durch die Wohnkosten unter die Armutsgrenze – ein Befund, den die bisherige Sozial- und Armutsforschung häufig unterschätzt hat. Damit sind nicht 13 Millionen, sondern 18,4 Millionen Menschen von Armut betroffen.«

Ausrufen des Mieten-Notstands

Ist es großkotzig, den Mieten-Notstand auszurufen, oder ist es notwendig? Angesichts der drastischen Zahlen und des weiterhin nicht vorhandenen politischen Willens der demokratischen Mehrheit, Mieter:innen vor Abzocke zu schützen, muss endlich mehr passieren. Hier gilt aus meiner Sicht der Grundsatz: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Deshalb ist es der richtige Schritt, bundesweit Mieter:innen im Kampf gegen zu hohe und Wuchermieten zu unterstützen. Wobei die illegalen Mieten nur die Spitze des Eisbergs sind: Heizkostentricks, versteckte Mieterhöhungen, marode Häuser – für viele Vermieter:innen zählt nur der Profit, während Millionen in kalten Wohnungen sitzen, weil sie die Heizkosten nicht mehr bezahlen können. Mit dem Heizkostencheck4 der ›Linken‹ sollen Mieter:innen sich auch hier Euro für Euro zurückholen können.

Die bundesweite Mieten-Kampagne der ›Linken‹ ist eine Notwehr, um den Mieten-Notstand zu stoppen. Union und SPD schützen nicht die Mieter:innen, sondern Vermieter:innen und Immobilienkonzerne, die mit immer dreisteren Tricks die Mieterinnen und Mieter abzocken.

Ein bundesweiter Mietendeckel, der die Mieten auf das richtige Maß zurechtstutzt, muss ebenso her wie ein Investitionsprogramm für bezahlbare gemeinnützige und kommunale/städtische Wohnungen. Damit auch nach der Mietzahlung ausreichend Geld für ein gutes Leben da ist.

Heike Sudmann ist wohnungspolitische Sprecherin und Co-Vorsitzende der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Anmerkungen

1 https://mietwucher.app
2 https://mieterbund.de/themen-und-positionen/studien/mietenreport-2025/
3 https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/expertise_armutsericht_2025_wohnarmut_web.pdf 4 https://www.die-linke.de/mitmachen/kampagnen/heizkostencheck/
4 https://www.die-linke.de/mitmachen/kampagnen/heizkostencheck

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

Das spezial als Leseprobe (PDF, kostenfrei):

Sprengsatz von erheblicher Brisanz

Die Entwicklung der »Kosten der Unterkunft« im Sozialrecht

Kein Tag ohne Skandal. Am 9. Dezember 2025 verkündete der Berliner Senat die Fortschreibung der AV-Wohnen, in der geregelt ist, welche Kosten für Miete und Heizung von Sozialamt und Jobcenter übernommen werden sollen. Heiz- und Warmwasserkosten werden angepasst. Aber die Mieterhöhungen, die aufgrund des Mietspiegels 2024 seit anderthalb Jahren erfolgt sind, finden keine Berücksichtigung: »Die Richtwerte für die Bruttokaltmiete – also der Miete zuzüglich kalter Betriebskosten – bleiben dagegen unverändert.« Wo man in der Stadt Wohnungen zum Mietniveau von 2023 anmieten kann, bleibt das Geheimnis der Landesregierung.

Die »Kosten der Unterkunft« (KdU) wirken auf den ersten Blick wie ein technischer Teil der Sozialgesetzbücher. Tatsächlich bilden sie den Punkt, an dem sich Wohnungsmarktkrise, föderale Finanzarchitektur und soziale Realität unmittelbar berühren. Seit zwanzig Jahren wachsen die Ausgaben, ohne dass die politisch Verantwortlichen ein schlüssiges Konzept zur Angemessenheit oder zur gerechten Lastenverteilung gefunden hätten. KdU sind damit längst kein Verwaltungsdetail, sondern einer der dynamischsten und konfliktreichsten Bereiche der sozialenSicherung. Umso wichtiger ist ein genauer Blick auf ihre Struktur und Reichweite.

Bezieht sich der Regelsatz (siehe LP21 Heft 65) auf die Kosten des unmittelbaren Lebensunterhalts, so stellen die Kosten der Unterkunft die zweite große Komponente bei der sozialrechtlichen Sicherung des Existenzminimums dar. Darunter ist der Finanzaufwand für Brutto-Warmmieten in Wohnungen ohne Stromkosten, aber auch die Tagessätze in Gemeinschaftsunterkünften (GU) zu verstehen. Nicht zu den KdU zählen die Kosten »in Einrichtungen« (z.B. Pflege- oder Seniorenheime). KdU erhalten folgende Personengruppen:

  • Bezieher:innen von Bürgergeld in Kommunen nach § 22 SGB II (Grundsicherung bei Erwerbsfähigkeit).
  • Bezieher:innen von Bürgergeld nach § 35 SGB XII 3.+4. Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
  • Bezieher:innen von Leistungen nach § 3 AsylbLG nach Anerkennung in Wohnungen, aber auch Tagessätze in Gemeinschaftsunterkünften.

Hartz IV und die Verschiebung in die Jobcenter

Mit dem »Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)« wurde am 1. Januar 2005 die vormalige Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige durch eine einheitliche Grundsicherung abgelöst. Seitdem wird diese Klientel organisatorisch von gemeinsamen Einrichtungen der Kommunen und Arbeitsagenturen betreut (i.d.R. den Jobcentern), über die auch die Leistungen ausgezahlt werden.

Der Übergang der erwerbsfähigen Leistungsbezieher aus den Sozialämtern in den Verantwortungsbereich der Jobcenter – verbunden mit einer erheblichen finanziellen Entlastung der Kommunen – war seinerzeit eine maßgebliche Voraussetzung für die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände und der Länder zur Reform. Für die Festlegung der »Angemessenheit« der Kosten der Unterkunft bleiben jedoch die Kommunen zuständig, die diesbezüglich ein Weisungsrecht gegenüber den Jobcentern ausüben.

Ende 2004 gab es 3,92 Millionen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfeempfänger im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Im März 2005 erhielten 3,55 Millionen Bedarfsgemeinschaften Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; in ihnen lebten 4,79 Milllionen erwerbsfähige und 1,68 Millionen nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, überwiegend Kinder. 2005 beliefen sich die Netto-Zahlungsansprüche (ohne Sozialversicherung) auf 28,3 Milliarden Euro, davon 12,3 Milliarden Euro KdU.

Die Zahl der Leistungsbeziehenden ist seitdem ständig angestiegen. Im Dezember 2024 bezogen 5,727 Millionen Personen Leistungen nach SGB II, darunter 3,962 Millionen Erwerbsfähige, von denen jedoch nur etwa 1,8 Millionen wirklich arbeitslos waren. Für diesen Personenkreis wurden Ende 2024 Unterhaltsleistungen von 39,7 Milliarden Euro erbracht, davon 5,4 Mrd. Euro im Ukraine-Kontext.

Die KdU-Zahlungsansprüche stiegen von 13,7 Milliarden Euro (2006) auf 17,4 Milliarden Euro (2024, Grafik 1). Parallel dazu wuchs der Bundesanteil an den KdU (inkl. Bildung und Teilhabe) deutlich: von 4,017 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf 12,239 Milliarden Euro im Jahr 2024, und damit von 29,3 auf 70,5 Prozent. Die erste Spitze 2020/21 ist auf pandemiebedingte Sonderregelungen zurückzuführen; der erneute Anstieg ab 2022 steht nicht allein mit dem Zuzug aus der Ukraine in Zusammenhang.

An dieser Entwicklung ist klar erkennbar, dass es sich um ein in mehreren Schüben angepasstes Finanzinstrument des Bundes handelt, die Kommunen von Sozialleistungen zu entlasten. Der in der Grafik dargestellte erwartete Abwärtstrend (Soll-Zahlen für Ende 2024 und Ende 2025) ist bislang nicht eingetreten.

Angemessenheit ohne Konzept: Die Wohnkostenlücke

Die Wohnkostenlücke (WKL) bezeichnet die Differenz zwischen den behördlich anerkannten Brutto-Warmmieten und den tatsächlich seitens der Leistungsbeziehenden gezahlten Mieten. Denn keineswegs werden die Realmieten übernommen, sondern nur solche, die nach den jeweiligen lokalen Vorschriften der Höhe nach als »angemessen« betrachtet werden.

Tatsächlich stehen die zuständigen Stellen eher ratlos vor der Frage, welche Sozialleistungen denn nun angemessen sind. Eindrucksvolles Material dazu liefern die Verfahren vor Sozialgerichten in Berlin.

Die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen sind deutlich genug. Sie zeigen, dass es der Sozialverwaltung in Berlin, aber nicht nur in Berlin, am geforderten »schlüssigen Konzept« für angemessene Kosten der Unterkunft seit Jahren fehlt.

Selbstverständlich landen die meisten Konflikte um Regelleistungen und Kosten der Unterkunft nie vor Gericht, weil es den Betroffenen an Mitteln und Unterstützung fehlt, um ihre Rechte einzuklagen und sie nicht Jahre auf eine Entscheidung warten können. Das Ergebnis: Von 2,944 Millionen Bedarfsgemeinschaften, die KdU beziehen, zahlen 12,6 Prozent Mietanteile aus dem Regelsatz oder anerkanntem Einkommen. Die Behörden ersparten sich dadurch im Jahr 2024 KdU-Zahlungen in Höhe von 494 Millionen Euro.

SGB XII: KdU im statistischen Blindflug

Altersrentner und Erwerbsgeminderte erhalten im Bedarfsfall KdU-Leistungen nach SGB XII. Die kommunal ausgezahlten Leistungen für diese Klientel sind schwer erfassbar, da die publizierten Daten oft nicht zuverlässig zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL, 3. Kapitel), Grundsicherung (Gsi, 4. Kapitel) und den darin enthaltenen KdU unterscheiden. Hinzu kommen Verflechtungen mit anderen Sozialsystemen.

Mit Einführung des SGB XII im Jahr 2005 beliefen sich die Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen auf 1,2 Milliarden Euro für 80.845 Haushalte, die für Grundsicherung auf 2,8 Milliarden Euro für 462.459 Haushalte. Die KdU werden nicht gesondert erfasst, weil der Bund diese Daten nicht anfordert.

Örtliche KdU-Vorschriften nach § 35 SGB XII existieren nur vereinzelt (z. B. München, Hamburg). Ein Versäumnis, denn diese Klientel hat besondere altersbedingte Bedarfe und bewohnt – aus dem Berufsleben gerade ausgeschieden – häufig Wohnungen, die nach den örtlichen Vorgaben als »nicht angemessen« gelten. Wenn diese Menschen jedoch ihre Wohnungen verlieren, sind sie in der Regel ein Unterbringungsfall mit mehrfachem Kostenaufwand – der dann ausschließlich zu finanziellen Lasten der Kommunen geht (s. jedoch unten, steigende Bundesbeteiligung).

Zwischen 2009 und 2012 erstattete der Bund den Ländern nach § 46a SGB XII einen festgelegten Anteil der Nettoausgaben. Seit 2013 übernimmt er die Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung weitgehend, seit 2014 vollständig. Grundlage sind die Nachweise der Länder an das BMAS, die die Länder dem Bund im Rahmen dieses Erstattungsverfahrens vorzulegen haben.

Nebeneffekt dieser jährlichen Meldungen ist eine Verbesserung der Datenlage an dieser Stelle. Rund 1,26 Millionen Personen erhielten im Dezember 2024 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Fallzahlen steigen kontinuierlich, siehe Grafik 2.

Noch gravierender ist die Steigerung des Kostenaufwands, wie Tabelle 1 zeigt.

Eintritt der Babyboomer in Sozialsysteme

Der starke Kostenanstieg seit 2022 hängt mit dem Eintritt der sogenannten Babyboomern ins Rentenalter zusammen (im engeren Sinne die Jahrgänge 1957-1968). Viele erreichen das Rentenalter mit nicht bedarfsdeckenden Renten. Das gilt – häufig unbeachtet – auch für Pensionäre. Betroffen sind überwiegend Frauen.

Die Sozialämter können mit dieser Entwicklung personell kaum Schritt halten, da der Personalaufwand der Kommunen bei der bundesseitigen Kostenübernahme nicht berücksichtigt wird. Dabei erfordert die Betreuung dieser Klientel erhebliche sozialrechtliche Kompetenz über mehrere Bereiche hinweg: Einzubeziehen sind auch Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII, insbesondere Personen mit Hilfe zur Pflege (7. Kapitel), sowie Bezieher von Wohngeld als vorrangiger Leistung. Für all diese Gruppen ist die Bedürftigkeit festzustellen – und die Fälle entsprechend zu koordinieren. Das ebenfalls erforderliche sozialpädagogische Einfühlungsvermögen sei nur am Rande erwähnt.

Gleichzeitig wachsen die Fallzahlen stark: Insgesamt lebten 2022 rund 15,5 Millionen Menschen der Babyboomer-Kohorte in Deutschland. Ihr verstärkter Eintritt in die Sozialsysteme seit 2022 verschärft die Problematik deutlich. Eine intensivere fachliche Auseinandersetzung mit den regional sehr unterschiedlichen Auswirkungen wäre dringend geboten.

KdU in Gemeinschaftsunterkünften

Die Kosten für Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU) für Geflüchtete und Wohnungslose tragen die Kommunen. Indirekt werden sie jedoch durch finanzielle Umverteilungen zwischen Bund und Ländern – zulasten des Bundeshaushalts – entlastet. Zusätzlich besteht eine ausgewiesene Bundesbeteiligung.

Mit dem »Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen« vom 1.12.2016 (und dessen Fortschreibungs-Gesetzen) reagierte der Bund auf die damalige Flüchtlingszuwanderung. Die Bundesbeteiligung an den KdU im SGB II wurde für 2016–2018 erhöht. Zudem stieg der Länder- und Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, um die Integrationspauschale von jährlich 2 Milliarden Euro abzudecken. Seit 2019 ist die Bundesbeteiligung an den KdU im SGB II dauerhaft um 10,2 Prozentpunkte erhöht.

Diese Konstruktionen sollten verhindern, dass die Bundesauftragsverwaltung greift, die ab einer Kostenbeteiligung von über 50 Prozent vorgesehen ist (Art. 104a Abs. 3 GG). Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert dieses System seit Jahren: Die Fachaufsicht liegt formal bei den Ländern, wird aber faktisch kaum ausgeübt; kommunale KdU-Aufwendungen werden weitgehend ungeprüft weitergemeldet.

Die Rechtslage erscheint komplex, läuft aber in der Praxis auf Folgendes hinaus: Die Kommunen können die Jobcenter anweisen, Tagessätze für GU vollständig als KdU zu übernehmen – ohne Angemessenheitsprüfung. Die Höhe der Bundesbeteiligung wird jährlich über eine Rechtsverordnung des BMAS festgelegt.

»Organisierte Verantwortungslosigkeit«

Der BRH stellte fest, dass Jobcenter auch solche Kosten als KdU übernahmen, die nicht unterkunftsbezogen sind: Leerstände, Betreuung, Bewachung, Verpflegung und Strom. Diese Praxis erklärt den deutlichen Aufwuchs der KdU-Ausgaben seit 2019. Sie betrifft nicht nur SGB-II-Leistungsbeziehende, sondern ebenso Unterbringungsfälle nach SGB XII – und eben auch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.

In diese Dynamik ist auch das AsylbLG eingebunden. Die meisten Länder haben die Unterbringung von Asylbewerbern den Kommunen übertragen; die Kosten stiegen erheblich, insbesondere in GU. Zwischen 2016 und 2018 erhöhten sich die Ausgaben pro Bedarfsgemeinschaft um durchschnittlich 61 Prozent. Die Unterkunftskosten für Geflüchtete stiegen bundesweit um 20 Prozent, für Nicht-Geflüchtete um 1,1 Prozent.

Die verfügbaren Daten geben bis heute keinen differenzierten Einblick in die Verwendung der lokalen KdU-Mittel. Weder die Bundesagentur für Arbeit noch die kommunalen Sozialämter erfassen KdU in Wohnungen und GU getrennt.

Der BRH resümiert: »Das gewählte Konstrukt stellt sich demgegenüber – durch das Bestreben, den Eintritt einer Bundesauftragsverwaltung gezielt zu vermeiden – als organisierte Verantwortungslosigkeit dar und nimmt zusammen mit der Weisung, die Angemessenheit nicht zu prüfen, den Charakter einer Selbstbedienung an.« Ein Vorteil einzig für die Betreiber, nicht für die Betroffenen.

Dem ist nur hinzuzufügen, dass auch den lokalen Gremien die Entwicklung des GU-Finanzaufwands i.d.R. nicht dargelegt wird. Ein klarer Verstoß gegen die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit, aber eben politisch gewollt.

Forschungslücke mit Folgen

Die Konsequenzen der unterschiedlichen Mechanismen der Bundesbeteiligung in den sozialen Leistungsbereichen sind gravierend. Die kommunalen Sozialausgaben steigen rasant, während die Rückvergütung durch Anpassungen der Bundesbeteiligung hinterherhinkt. Der Ausgabenzuwachs hat sich seit 2023 deutlich beschleunigt und wird absehbar anhalten. Nach Daten der Kassenstatistik von Destatis sind die kommunalen Sozialausgaben von 50 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 85 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Bemerkenswert: Rund die Hälfte dieses Anstiegs entfällt auf die Jahre 2023 und 2024.

Die Entwicklungen zeigen, dass die KdU längst kein technischer Randbereich mehr sind, sondern ein zentraler Faktor sozialer Belastung. Ohne verlässliche Datengrundlagen, klare Angemessenheitskriterien und eine Bundesbeteiligung, die der realen Dynamik folgt, geraten die Kommunen in strukturelle Unterfinanzierung – mit Folgen insbesondere für die Betroffenen. Gleichzeitig bleibt die Forschung erstaunlich stumm: Keine KdU-Forschung zu Mietentwicklung im Wohnungsbestand, keine Forschung zum Aufwuchs der GU-Kosten, keine Forschung zum Eintritt der Babyboomer in die Sozialkassen – insgesamt: keine Projektion auf die Jahre 2030 ff. Das Thema wird weitgehend ausgeblendet. So kann man Demagogie auch den Weg freimachen.

Michael Breitkopf war aktiv in der Recherche zum Berliner Bankenskandal und der Sozialberatung im Stadteilbüro Berlin-Friedrichshain.

Zum Nachlesen:

  • Michael Breitkopf: Bedarfsgerecht? Die Entwicklung des Existenzminimums im Sozialrecht. Lunapark21 Nummer 65, Sommer 2025.
  • Bundesagentur für Arbeit, Sonderbericht: Der Übergang von der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, Aug. 2005.
  • Bundesrechnungshof, Prüfung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, 19.12.2019.
  • Bundesrechnungshof, Prüfung der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rechtskreis des SGB II, 23.06.20; Teil I: Geflüchtete, Teil II, Nicht-Geflüchtete.
  • Bundeszentrale für politische Bildung, Kühnlenz: Das Bürgergeld – eine Bilanz.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

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Option oder Utopie? Die Vergesellschaftung von Wohnungs-Unternehmen und der Streit um die Entschädigungshöhe

Spätestens seit dem erfolgreichen Volksentscheid der Initiative ›Deutsche Wohnen & Co. enteignen‹ im September 2021 ist klar, dass die Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes nicht nur als utopisches Gedankenspiel, sondern als eine ernstzunehmende politische Option zu diskutieren ist. Fast 60 Prozent der abgegebenen Stimmen votierten für eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen.

Das Referendum von 2021 hatte als Beschlussvolksentscheid einen auffordernden Charakter, war aber im Gegensatz zu einem Gesetzesvolksentscheid rechtlich nicht bindend. Die Landesregierungen in Berlin haben seitdem versucht, eine Umsetzung der Forderung des Volksentscheides auszusitzen und zu verzögern. Als Begründung wurde dafür neben ideologischen Vorbehalten auch die rechtliche Komplexität des Vorhabens und eine Reihe von offenen Fragen zur praktischen Umsetzung angeführt.

Während insbesondere verfassungsrechtliche Vorbehalte zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer Vergesellschaftung inzwischen auch durch die Ergebnisse der vom Berliner Senat einberufenen ›Expertenkommission Vergesellschaftung‹ als weitgehend ausgeräumt betrachtet werden, konzentriert sich die aktuelle Debatte um die voraussichtlichen Kosten der Vergesellschaftung und die Festsetzung einer Entschädigungshöhe. Denn die im Grundgesetz formulierte Regel zur Entschädigung einer Vergesellschaftung ist alles andere als eindeutig.

Unter Verweis auf Artikel 14 des Grundgesetzes gilt: »Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen«. Aus einer verfassungsrechtlichen Perspektive sind damit vor allem zwei Optionen ausgeschlossen, denn weder eine Enteignung ohne Entschädigung noch eine Entschädigung zum aktuellen Marktwert der Grundstücke und Gebäude haben den Charakter einer Abwägung. Entschädigungssummen zwischen diesen Extremwerten sind grundsätzlich zulässig – solange sie belegen können, dass sie auch »gerecht« abgewogen wurden. In den bisherigen Diskussionen kursieren verschiedene Ansätze zur Bestimmung einer Entschädigungshöhe.

Rechenwege

Eine Marktperspektive beispielsweise wurde bereits in der ersten Kostenschätzung des Vergesellschaftungsvorhabens durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Jahr 2019 eingenommen. Auf der Basis von Geschäftsberichten von sieben großen Immobilienunternehmen und Schätzungen zu drei weiteren großen Bestandshaltern wurden die Marktwerte für die enteignungsreifen Wohnungsbestände für den Zeitpunkt Ende 2018 auf etwa 32,8 Mrd. Euro bestimmt. Mit einer Konjunkturanpassung von 10 Prozent pro Jahr lag der angenommene Verkehrswert der Vergesellschaftungsbestände bei 36 Mrd. Euro. Von diesem Wert ausgehend wurden Abschläge 15 bis 17 Prozent für die Bodenpreisentwicklung seit 2013 vorgenommen, weil diese nicht als zu entschädigende Eigenleistung der Wohnungsunternehmen gesehen wurde. Zudem wurde ein Abschlag für den Skaleneffekt beim Transfer von großen Beständen von 3 bis 5 Prozent einkalkuliert. Die so kalkulierte Entschädigungssumme lag in der Senatsschätzung etwa 20 Prozent unter dem zuvor berechneten Verkehrswert bei 28,8 Mrd. Euro (Senat von Berlin 2019: 6). Auch der Landesrechnungshof nutzte im Jahr 2024 für ein Abschätzung der Finanzierungsrisiken durch eine Vergesellschaftung für das Land Berlin diesen verkehrswertorientierten Ansatz (Rechnungshof von Berlin 2024: 13).

Eine Sozialisierungsperspektive hingegen nahmen Berechnungen und Schätzungen der Initiative ‹Deutsche Wohnen & Co. enteignen‹ ein, die eine Entschädigungshöhe aus den potentiellen Mieterträgen der vergesellschafteten Bestände abschätzten. Im ‹Fairen Mieten Modell‹ der Initiative wurde dabei eine auch für Haushalte an der Armutsschwelle leistbare Miete von etwa 4 Euro/m² zur Grundlage genommen und im Rahmen einer vereinfachten Ertragswertberechnung nach Abzug derBewirtschaftungskosten der Reinertrag einer 40-jährigen Bewirtschaftung zu gemeinwirtschaftlichen Konditionen berechnet (Hoffrogge 2023). Bei einem Vergesellschaftungsbestand von etwa 240.000 Wohnungen liegt die aus der Sozialisierungsperspektive errechnete Entschädigungshöhe bei etwa 9,3 Mrd. Euro.

Ein Unternehmensperspektive bezieht für die verfassungsrechtlich geforderte Abwägung der Interessen die Lage der Unternehmen, die vergesellschaftet werden sollen, in die Bestimmung einer Entschädigungshöhe mit ein. Eine Variante dieser Perspektive argumentiert, dass die Entschädigung mindestens in der Höhe der bestehenden Finanzierungsverbindlichkeiten festgesetzt werden sollte, um die Existenz der Unternehmen selbst nicht zu gefährden. In einer Hochrechnung von 2021 wurden dafür Entschädigungssummen zwischen 9,8 Mrd. Euro (für die grundpfandrechtlich gesicherten Finanzverbindlichkeiten) und 22,8 Mrd. Euro (unter Hinzuziehung von Wandelschuldverschreibungen, Unternehmensanleihen und sonstigen Verbindlichkeiten) kalkuliert (AG-Sozialisierung 2021: 19). Eine zweite Variante bestimmte eine Entschädigungshöhe von etwa 15,9 Mrd. Euro auf der Basis der von den Unternehmen finanzierten Eigenleistungen für Kauf und Modernisierungsinvestitionen inklusive einer Verzinsung (AG Sozialisierung 2021: 21).

Eine Bankenperspektive ergänzt den Reigen der Varianten zur Bestimmung der Entschädigungssumme durch eine konventionelle Refinanzierungsbetrachtung und fragt danach, welches Refinanzierungsvolumen unter verschiedenen Konstellationen von Miethöhen, Bewirtschaftungskosten und Finanzierungsmodellen ohne dauerhafte Zuschüsse aus den Mieterträgen getragen werden kann.

Szenarien mit verschiedenen Einstiegsmieten (zwischen 6,00 Euro/m² und 8,00 Euro/m²), unterschiedlichen Ansätzen für die Bewirtschaftungsausgaben (zwischen 2,94 Euro/m² und 4,44 Euro/m²) sowie Variationen von Finanzierungsstrukturen und Laufzeiten zeigen, dass Entschädigungshöhen zwischen 10 und 17 Mrd. Euro im Rahmen einer substanzerhaltenden Bewirtschaftung und zu sozialverträglichen Mieten ohne dauerhafte Zuschüsse aus den Mieterträgen refinanziert werden können (Holm/ Thonke/ Arpagaus 2025).

Wenigstens versuchen

Obwohl die Entschädigungssumme für die Beurteilung des Vergesellschaftungsvorhabens von enormer Bedeutung ist, wird die Debatte bisher von Schätzungen und Überschlagsrechnungen mit Durchschnittswerten bestimmt. Auch mehr als vier Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid hat der Berliner Senat noch nicht begonnen, die Unternehmen einer Vergesellschaftung zu identifizieren und die Werte der Wohnungsbestände grundstücksgenau zu bestimmen.

Aktuell bereitet sich die Initiative auf ein zweites Volksbegehren vor und hat bereits einen ersten Entwurf eines Vergesellschaftungsgesetzes veröffentlicht (DWE 2025). Das dort vorgeschlagene Modell zur Bestimmung der Entschädigungshöhe sieht einen am etablierten Bewertungsgesetz (BewG) orientierten Mix aus Gebäudesachwert und einem modifizierten Bodenwert vor. Insbesondere um mit der Entschädigung die Spekulation auf Wertsteigerungen ohne eigene Leistungen nicht nachträglich zu belohnen, wird dabei vorgeschlagen, die Bodenwerte aus den Jahren 2011 bis 2013 zur Grundlage der Bemessung zu erheben und den entsprechenden Mittelwert um 3,5 Prozent pro Jahr fortzuschreiben.

Konkrete Zahlen können auch von der Initiative nicht benannt werden, aber der Vorschlag ist der erste Versuch, der die Qualitäts- und Lagedifferenzierungen der Vergesellschaftungsbestände überhaupt in den Blick nimmt. Zugleich bietet die im Gesetzentwurf verfolgte Bestandsperspektive bei der Bestimmung der Entschädigungshöhe eine sinnvolle Ergänzung zu den bisher diskutierten Ansätzen und orientiert sich sachgerecht an den Vergesellschaftungsobjekten selbst. Die Verlagerung der Vergesellschaftungsdebatten von den verfassungsrechtlichen Fragen der Zulässigkeit zu einer Diskussion der finanziellen Bedingungen ihrer Umsetzung ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Kampagne der Initiative und ihrer fachpolitischen Begleitung.

Zugleich verweisen die unterschiedlichen Positionierungen zur Ermittlung einer angemessenen Entschädigungshöhe darauf, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Vergesellschaftungsforderung mehr braucht als politische Mehrheiten. Die Festsetzung einer verfassungsrechtlich resistenten Entschädigungshöhe und ein überzeugender Plan zur Refinanzierung sind im Moment die größten Hürden, die es zu nehmen gilt. Der mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Mechanismus zur Bestimmung der Entschädigungshöhe sollte als Diskussionsvorschlag aufgegriffen und von möglichst vielen geprüft werden. Das Verfahren einer Gesetzgebung von unten braucht jetzt eine gründliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen, um mögliche Änderungen noch vor dem Start eines neuen Volksbegehrens aufzunehmen. Noch nie war Kritik an ›Deutsche Wohnen & Co. enteignen‹ so willkommen wie jetzt.

Andrej Holm ist Stadt- und Regionalsoziologie mit den Forschungsschwerpunkten Gentrification, Wohnungspolitik im internationalen Vergleich und Europäische Stadtpolitik.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

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Welches Angebot? Welche Nachfrage? Eigentumsfragen auf dem deutschen Wohnungsmarkt

Ende November 2025 vermeldeten die Medien, dass von 2015 bis 2024 die Angebotsmieten in Berlin um »fast 100 Prozent« – genau: 96,6 Prozent – gestiegen sind. In absoluten Zahlen: von 8,45 Euro pro Quadratmeter und Monat auf 16,64. Trotzdem hielt sich die Aufregung über die Meldung in Grenzen. Die Wohnungssuchenden in der Hauptstadt wissen ohnehin, wie es aussieht. Und die meisten Bestandsmieter tangierte die Mitteilung nur peripher. Sie haben eher nicht vor, umzuziehen. Wer nicht mehr an seiner alten Wohnung hängt, hängt doch am alten Mietvertrag. Die Mietenbewegung mobilisiert gern mit dem Slogan: »Wir bleiben alle!« Für immer mehr Menschen steigt die Wohnkostenbelastung. Eine Studie jagt die andere. Doch solange man noch bleiben kann, kann man Meldungen über den Anstieg der Angebotsmieten erstmal ignorieren.

Der Berliner Wohnungsmarkt hat sicher eine ganze Reihe von Besonderheiten. Eine oft hervorgehobene Besonderheit fällt in der näheren Umgebung allerdings nicht wirklich auf: Über 80 Prozent der Berliner Wohnungen werden von Mieterhaushalten bewohnt – so wie in Leipzig oder Rostock, in Halle oder Dresden, in Potsdam oder Schwerin, Magdeburg oder Chemnitz. Kurz: Unter den ostdeutschen Großstädten ist die Berliner Situation nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Dagegen gibt es nur eine westdeutsche Kommune, für die gleiches zutrifft: Frankfurt am Main. Schon in Hamburg beträgt die Quote des selbstgenutzten Wohneigentums 21 Prozent.

Freiheit durch Eigentum?

Bundesweit entfallen 43 Prozent der belegten Wohnungen auf selbstgenutztes Wohneigentum. Jenseits der großen Städte ist dies oft auch die Wohnform für die Mehrheit der abhängig Beschäftigten. Doch unter den Bundesländern haben nur das Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eine Wohneigentumsquote von mehr als 50 Prozent; Niedersachsen verfehlt die Marke knapp. In Eigentümerhaushalten beträgt die Wohnfläche pro Person 65 Quadratmeter, in Mieterhaushalten nur 48,5 Quadratmeter. Für die Hälfte der Eigentümerhaushalte gilt, dass sie sich den Traum vom freistehenden Einfamilienhaus erfüllen konnten. Unter Mieterhaushalten gilt das nur für 10 Prozent.

Doch so oft auch in Umfragen das Wohnen im Eigentum als bevorzugte Perspektive angegeben wird, die Nachteile sind nicht weniger bekannt. So kann die Dynamik des Kapitalismus nur zu leicht mit dem Wohnen in der eigenen Immobilie in Widerspruch treten: Wenn ein neuer Job andernorts zu suchen ist, findet sich nicht immer eine neue Käuferin oder ein neuer Käufer für das alte Heim. Und nicht alle Häuser oder Eigentumswohnungen sind schon abbezahlt. Für das einmal erworbene Eigentum müssen Millionen von Pendlerinnen und Pendlern lange Arbeitswege in Kauf nehmen.

Bis ins erste Halbjahr 2022 stiegen die Immobilienpreise so stark, dass selbst die niedrigen Zinsen den Kauf von Wohneigentum nicht wirklich erleichterten. Seither sind die Preise etwas zurückgegangen. Doch im Oktober 2025 stellte die Bundesregierung fest: »Bei unteren Einkommensklassen machen inzwischen Wohneigentumsbildung durch Erbschaften bzw. Schenkungen von Immobilien etwa die Hälfte des Eigentumserwerbs aus. Die familiäre Unterstützung gewinnt daher bei diesen Haushalten immer mehr an Bedeutung.«

Freiheit trotz Miete?

Der besonderen Bedeutung der Wohnungsvermietung hat das Bundesverfassungsgericht 1993 in einer Grundsatzentscheidung Rechnung getragen, die auch das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung unter den Schutz des Artikel 14 Grundgesetz stellte. Zur Begründung führte es aus: »Die Eigentumsgarantie soll dem Grundrechtsträger einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich erhalten und dem Einzelnen damit die Entfaltung und eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens ermöglichen. (…) Die Wohnung ist für jedermann Mittelpunkt seiner privaten Existenz. Der Einzelne ist auf ihren Gebrauch zur Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse sowie zur Freiheitssicherung und Entfaltung seiner Persönlichkeit angewiesen. Der Großteil der Bevölkerung kann zur Deckung seines Wohnbedarfs jedoch nicht auf Eigentum zurückgreifen, sondern ist gezwungen, Wohnraum zu mieten. Das Besitzrecht des Mieters erfüllt unter diesen Umständen Funktionen, wie sie typischerweise dem Sacheigentum zukommen.«

Allerdings hat der Mieter »… keine originäre, sondern nur eine abgeleitete Beziehung zu dem von einem anderen geschaffenen Wohnraum. Er beansprucht Schutz gegenüber dem Vermieter, von dem er seine Rechte ableitet und der ihm diese Rechtsposition in Wahrnehmung seiner privatrechtlichen Eigentümerbefugnisse überhaupt erst eingeräumt hat. Auch der Vermieter kann für aus dem Mietvertrag gegenüber dem Mieter fließende Ansprüche das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Anspruch nehmen (…) Das steht der Anerkennung des Besitzrechts des Mieters als Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG indes nicht entgegen. Daraus folgt vielmehr nur die Notwendigkeit einer gesetzlichen Ausgestaltung. Der Gesetzgeber muß in Erfüllung seines Auftrages aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die beiden miteinander konkurrierenden Eigentumspositionen inhaltlich ausgestalten, gegeneinander abgrenzen und die jeweiligen Befugnisse so bestimmen, daß die beiden Eigentumspositionen angemessen gewahrt werden.«

Diese höchstrichterliche Aufgabenbeschreibung fasste langfristige Entwicklungen des deutschen Wohnungsmietrechts zusammen, wie sie insbesondere in den Bestimmungen zum Kündigungsschutz und Mieterhöhungen sowie im Vorherrschen unbefristeter Mietverträge deutlich werden. Dank solcher Mieterrechte lag der durchschnittliche Anstieg der Nettokaltmieten im Bestand für Gesamtdeutschland bis Anfang 2022 etwa im Bereich der Steigerung der Verbraucherpreise – und blieb dann deutlich hinter der Inflationsrate zurück. Für abhängig Beschäftigte, d.h. für die Mehrheit der Bevölkerung, bilden die Kosten der Wohnung regelmäßig den größten Einzelposten auf der Ausgabenseite und stellen damit einen erheblichen Teil der Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft dar. Die Rechte von Bestandsmietern anzutasten, ist in Deutschland mit einem hohen politischen Risiko verbunden.

Die Ausgestaltung des Mietrechts macht aber auch deutlich, dass in der Beschreibung des Mietverhältnisses als eines »eigentumsähnlichen« Rechts »ähnlich« nicht »gleich« bedeutet. Und erstmal muss man selbstverständlich einen Mietvertrag haben.

Nicht alle sind klein: die Privatvermieter

Die Besonderheit der Nachfrage nach Wohnungen besteht darin, dass hier direkt über die räumlichen Bedingungen des persönlichen Lebens entschieden wird. Die Besonderheit des Angebots von Wohnungen besteht darin, dass die Anfangsinvestitionen sehr hoch und das gebildete Vermögen sehr unbeweglich sind. Wenn sich die Geschäfte von einem Ort entfernen, wird das teuerste Gebäude entwertet.

Gut 60 Prozent aller Mietwohnungen, gut 14 Millionen, werden von Privatvermietern angeboten, d.h. von Einzelpersonen und Eigentümergemeinschaften. In vielen Fällen handelt es sich dabei tatsächlich um Kleinvermieter mit ein oder zwei Wohnungen. Eine Tatsache, die von der Immobilienlobby gern betont wird. Nur ist das bewusst und grob irreführend, denn wie das Vermögen insgesamt, ist das Immobilienvermögen sehr ungleich verteilt. Bei den meisten Haushalten besteht das Immobilienvermögen allein aus dem Hauptwohnsitz. Lediglich etwa 20 Prozent aller Haushalte haben andere Immobilien wie Mietwohnungen oder Grundstücke. Und nur etwa 4 Prozent aller Haushalte erhalten relevante Einkommen durch Vermietung oder Verpachtung aller Art, zumeist von Wohnungen. Auf sie entfallen über 60 Prozent aller Einnahmen privater Haushalte aus Vermietung und Verpachtung.

Die amtliche Statistik spricht hier von »privaten Kleinanbietern«, was nett und persönlich klingt. Doch sind diese Haushalte nicht nur durchschnittlich deutlich reicher als die meisten Bewohnerinnen und Bewohner des Landes; das Wort »klein« suggeriert hier auch für verschiedene Anbieter sehr Differenziertes: Für einige bedeutet es Verluste, für viele einen Vermögenswert, aber ohne nennenswerte Erträge daraus erzielen zu können. Eine relevante Minderheit schafft es auch, größere Einnahmen aus den Mietobjekten zu gewinnen. Auch wenn der durchschnittliche Umsatz dieser privaten Vermieter im Vergleich zu Unternehmen in anderen Wirtschaftszweigen eher gering ist – in der Verfügung über erhebliche Vermögenswerte stechen diese privaten Haushalte klar heraus.

Privatwirtschaftlich, öffentlich, genossenschaftlich

Die Wohnungsunternehmen unterscheiden sich wesentlich nach Eigentumsform und Strategie. Die privatwirtschaftlichen Unternehmen mit etwa 3,5 Millionen Wohnungen (15 Prozent) sind durch eine hohe Konzentration der Bestände in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten und durch eine hohe Konzentration des Kapitals gekennzeichnet: Auf die größten fünf Unternehmen, Vonovia, LEG Wohnen, Vivawest, TAG und Grand Property kommen schon fast eine Million Wohnungen. Diese Konzentration in der Branche ist auch ein Ergebnis gescheiterter Planungen (siehe Beitrag ab Seite 31). Mit der Krise 2008/09 war die Zeit der Privatisierungen erst einmal vorbei. In einem ersten Schritt mussten sich die Unternehmen von kurzfristigen Verkaufsperspektiven verabschieden und Strategien für die Bestandsbewirtschaftung entwickeln. Im zweiten Schritt platzte der Traum von immer weiter steigenden Preisen und Verkaufszahlen. Die Bestandsmieten schließlich konnten gar nicht so hoch getrieben werden, wie es den im Boom gezahlten Immobilienpreisen entsprochen hätte. Die Übernahme der Deutschen Wohnen durch die Vonovia sorgte 2022 noch einmal für hohe Transaktionszahlen. Diese Zahlen bedeuten kein Wachstum, sondern angesichts neuer Risiken eine Konsolidierung.

Die öffentlichen Wohnungsunternehmen haben einen Marktanteil von mehr als 12 Prozent, etwa 2,9 Millionen Wohnungen. Vor allem in den Stadtstaaten, in Großstädten und in Ostdeutschland sind sie entscheidende Anbieter, manchmal in schrumpfenden, manchmal in stark wachsenden Wohnungsmärkten. Auch hier gibt es sehr große Unternehmen mit ihren eigenen Schwierigkeiten (Seite 51-55). Jedoch ist die Konzentration deutlich geringer. Auf die zehn größten öffentlichen Wohnungsunternehmen entfallen zusammen etwa 700.000 Wohnungen.

Die genossenschaftlichen und anderen nicht-Profit-orientierten Wohnungsunternehmen halten gut 2,5 Millionen Wohnungen (11 Prozent). Ihre zumeist kleinen oder mittleren Bestände spielen eine wichtige Rolle auf den lokalen Wohnungsmärkten. Leider werden sie aus der Außenperspektive oft idealisiert: Genossenschaften z.B. sind nicht irgendeinem Gemeinwohl, sondern ihren Mitgliedern verpflichtet. So halten sie sich in der Neubaufrage deutlich zurück.

In die Verlängerung: die Mietpreisbremse

Auf die zunehmenden Spannungen auf dem Wohnungsmarkt reagierte die Bundesregierung 2015 mit der Einführung der zeitlich befristeten Mietpreisbremse (§ 556 d BGB), die seither mehrfach verlängert und verbal verschärft wurde. Auf ihrer Grundlage können die Regierungen der Bundesländer Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmen, in denen dann bei Wiedervermietung »die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen« darf.

Die Landesregierungen müssen ihre Verordnungen nur öffentlich begründen. Der jüngsten Verlängerung bis Ende 2029 verdanken wir die eingangs zitierten Daten zur Verdopplung der Angebotsmieten in der Hauptstadt in den letzten zehn Jahren. In der ausführlichen Begründung der aktuellen Berliner Verordnung finden sich darüber hinaus viele weitere Belege dafür, dass die Nachfrage das Angebot an Mietwohnungen seit Jahren übersteigt, in den nächsten Jahren weiterhin übersteigen wird, und welche Folgen das hat: steigende Bestandsmieten, massiv steigende Angebotsmieten. Auf angespannten Wohnungsmärkten können sich die Vermieter ihre neuen Mieter aussuchen – und Neumieter sind in der Regel froh, wenn sie ausgesucht werden. Sie zahlen die Miete, für die sie unterschrieben haben. Geklagt wird selten. Im Bestand gibt es zudem die legale Umgehungsmöglichkeit durch Vermietung möblierter Wohnungen und Indexmieten.

Auf solche teuren Angebote sind in besonderem Maße die Menschen angewiesen, die auf dem normalen Wohnungsmarkt keine Chance und keine Aussicht auf Sozialleistungen haben oder einfach nicht warten können: Jede/r kann sich hier seine eigene Liste zusammenstellen. Jeden Tag suchen Menschen neue Wohnungen für neue Lebenssituationen und müssen aus verschiedensten Gründen umziehen und die hohen Mieten zahlen, die ihnen abverlangt werden. 800 Euro pro Monat für ein kleines Zimmer, Kaution im Voraus, Kündigungsfrist für den Vermieter zwei Wochen? Ja, so etwas.

Der Glaube an den Markt

Eine Entspannung der Wohnungsmärkte erwartet die Bundesregierung immer noch von verstärkten privaten Wohnungsbauinvestitionen. Der Markt soll es richten. Deshalb gilt die Mietpreisbremse für Neubauten und umfassende Modernisierungen nicht. Doch trotz hoher Nachfrage der steigenden Mieten erreichte der Wohnungsneubau die Zielzahlen der verschiedenen Bundesregierungen nie und ging seit 2020 zurück: von 306.400 Wohnungen zunächst auf 294.000 und 2024 auf nur mehr 251.900 Wohnungen. In der Lehrbuchökonomie führt ein Nachfrageüberschuss zu steigenden Preisen. Das ist passiert. Dann sollen die steigenden Preise zu Investitionen führen, die Nachfrage und Angebot zum Ausgleich bringen. Das ist nicht passiert. In Deutschland fehlen seit Jahren weit über ein Million bezahlbare Wohnungen da, wo sie gebraucht werden, nicht nur in Ballungszentren und Universitätsstädten. Ein Leerstand in einer Gegend ohne Jobs und soziale Infrastruktur entlastet nichts. Trotz der lange bekannten Knappheit entwickeln die privaten Anbieter keine entsprechende Bautätigkeit. Der Wohnungsmangel führt zu steigenden Mieten, nicht zu einer ausreichenden Erhöhung des Angebots. Zwei Interpretationen sind dafür besonders beliebt: die hohen Bodenpreise und die hohen Baupreise. Beide sind unzureichend, aber die zweite führt wenigstens in die Nähe einer Erklärung.

Bodenpreise und ihr Grund

Die hohen Baulandpreise, so beginnt die erste Interpretation, seien das Ergebnis der Knappheit, es gebe einfach nicht genug Flächen. »Hohe Grundstückspreise lassen einen frei finanzierten Wohnungsneubau zu bezahlbaren Mieten vielfach nicht mehr zu«, behauptete das zuständige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung schon 2017. Aus einer betriebswirtschaftlichen Sichtweise klingt das plausibel. Ähnlich wurde der Wohnungsmarkt schon Anfang der 1970er Jahre in der SPD diskutiert, und es wurden entsprechende Reformvorschläge entwickelt. Die Wiederaufnahme dieser Vorschläge heute hat allerdings bisher weder die Gründe für das Scheitern der Reform in den 1970er Jahren noch die sozialwissenschaftliche Debatte dazu ernst genommen. Damals wie heute gilt: Preise fallen nicht vom Himmel. Tatsächlich verhält es sich bei der Preisbildung für Bauland umgekehrt: Die mit den fertigen Gebäuden durch Erträge z.B. aus Mieteinnahmen erzielbaren Gewinne führen zu den hohen Preisen für Grundstücke, wobei die aufgrund des Nachfrageüberhangs antizipierten zukünftigen Ertragssteigerungen das spekulative Element der Preisgestaltung ausmachen. Karl Marx würde da von fiktivem Kapital reden. Die hohen Mieten aus den hohen Bodenpreisen zu erklären, ist ein klassischer Zirkelschluss.

Der lange Schatten einer Krise

Außerdem machen die Bodenpreise zwar einen wesentlichen, aber nicht den größten Posten der zu finanzierenden Erstellungskosten aus, vielleicht 20 Prozent. Der deutlich größere Teil sind die Baukosten, und am Ende kommen noch die Kosten der Finanzierung selbst hinzu, die Zinsen. Die Zinsen waren bis Anfang 2022 im historischen Vergleich sehr niedrig, geholfen hat das nichts. Die Baukosten dagegen sind schon vor 2020 deutlich gestiegen.

Hier wirkt bis heute die Krise der Bauwirtschaft Ende der neunziger Jahre nach. In den acht Jahren zwischen 1996 und 2004 verringerte sich die Anzahl der Bauunternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten um über 40 Prozent. Die Beschäftigung im Baugewerbe, die von 1991 bis 1995 von 2,8 Millionen auf 3,2 Millionen zugenommen hatte, ging bis 2006 um über eine Million zurück. Diese Zahlen geben nur einen groben Hinweis, in welchem Umfang in der Bauwirtschaft Qualifikationen und Arbeitserfahrungen entwertet und zerstört worden sind. Was folgte, war eine lange Phase der Stagnation. Die Investitionen der Bauwirtschaft haben sich zwar nominell seit dem Tiefpunkt 2005 mehr als verdoppelt. Real liegen sie immer noch unter dem Niveau des Jahres 1991.

Heute wäre angesichts über einer Million fehlender Wohnungen ein Neuaufbau von Kapazitäten nötig. Die Bauunternehmen dagegen nahmen den Nachfrageboom mit nicht leistungshinterlegten Preiserhöhungen mit, gingen aber keine langfristigen Investitionen, keine Risiken ein.

Politische Antworten heute

Zur Anpassung des Wohnungsmarktes an die kapitalistische Dynamik waren immer staatliche Interventionen nötig. Dazu gehörten Mietobergrenzen ebenso wie steuerliche Förderungen. Die Vorstädte in den USA waren die fordistische Kombination von Auto und billigem Hausbau mit der staatlichen Förderung des Hypothekenmarktes, insbesondere in Form der Absetzbarkeit der Hypothekenzahlungen von der Einkommenssteuer (während Mieten nicht absetzbar waren).

In der alten Bundesrepublik entwickelte sich mit den Neubauprogrammen der Nachkriegszeit ein »sozialer Wohnungsbau« als Investorenförderung mit sozialer Zwischennutzung. Flankiert wurde er schon damals durch die Stärkung der Nachfrageseite, heute das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft (Seite 11-14). Beide Wege haben wichtige soziale Wirkungen. Aber beide Wege subventionieren am Ende die Immobilieneigentümer: über die Förderung des Vermögensaufbaus oder direkt über die Zahlung der steigenden Mieten.

Eine Alternative ist der Ausbau der öffentlichen Wohnungsbestände durch öffentliche Investitionen. Auch dieser Weg ist nicht einfach, aber er wäre nachhaltig. Über eine öffentliche, langfristig sichere Nachfrage nach Bauleistungen ermöglicht er den nötigen Kapazitätsaufbau in der Bauwirtschaft und Kostensenkungen für den nötigen Neubau und die umweltpolitisch notwendigen energetischen Modernisierungen. Nur braucht die Veränderung hin zu einer politisch gestaltenden Wohnungspolitik eine neue, gesellschaftlich handlungsfähige soziale Bewegung. Denn Vergesellschaftung bedeutet, auf andere Weise als Eigentümer wirtschaften zu können. Zu können, nicht nur zu wollen.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

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Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

»Man kann einen Menschen mit einer Wohnung gerade so gut töten, wie mit einer Axt.«
Mit diesen Worten, die oft dem Berliner Maler und Grafiker Heinrich Zille zugeschrieben werden, eröffnete der Sozialdemokrat Albert Südekum 1908 sein Buch Großstädtisches Wohnungselend. Erst Jahre später wurde der Satz in Büchern über Heinrich Zille verwendet. Südekum gab keine Quelle an. Er verwendete den Satz wie eine allgemein gebräuchliche Wendung. Zurecht.

So erklärte der liberale Städteplaner Werner Hegemann 1911 das »berühmte Wort« für »grundfalsch«. Bezogen auf Wohnungen, in denen pro Kopf weniger Luftraum zur Verfügung stand als einem bayrischen Zuchthäusler, schrieb er: »Eine Axt ist eine zum Widerstand aufreizende oder eine plötzlich erlösende Waffe; eine schlechte Wohnung dagegen ist ein schleichendes, verruchtes Gift, das, bevor es tötet, seine Opfer langsam betäubt, aus Menschen zu Tieren und aus Tieren zu bleich vegetierenden, schädlichen Schattenpflanzen herabdrückt.« Das Entsetzen über weite Teile der damaligen, vor allem großstädtischen Wohnverhältnisse war damit ebenso ausgedrückt wie die Entmenschlichung ihrer Opfer.

Diese deutschen Reaktionen auf die städtebaulichen Folgen der Industrialisierung nahmen, wie schon 1845 Friedrich Engels in seiner Frühschrift Die Lage der arbeitenden Klasse in England die Wohnungsfrage als etwas grundlegend Neues wahr. Nicht deshalb, weil Menschen zuvor immer besser gewohnt hätten, keinesfalls. Sondern weil das unbewältigte Elend in so großem Kontrast zum neuen, naturbeherrschenden kapitalistischen Reichtum stand. Erst in der Frühen Neuzeit erreichte die Arbeitsproduktivität der Landwirtschaft in einigen Ländern einen Stand, der eine Verstädterung überhaupt möglich machte. Um 1800 lebten in den Niederlanden über 40, in Großbritannien 30 Prozent der Bevölkerung in Städten. Der europäische Durchschnitt lag, wie in Indien, bei 13 Prozent. Vor dem Ersten Weltkrieg wohnten im Deutschen Reich noch mehr als zwei Drittel der stark gewachsenen Bevölkerung auf dem Land. Weltweit war die Urbanisierung eine Entwicklung des 20. Jahrhunderts. Seit 2008 wohnt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten.

Die Wohnungsfrage hatte immer zwei Seiten. In der Stadt ging es darum, das enge Zusammenleben technisch überhaupt möglich und bezahlbar zu machen. Letzteres nicht zuletzt aufgrund der Angst der herrschenden Klassen vor unkontrollierbaren sozialen Unruhen. Auf dem Land ging es darum, Anschluss an die Verheißungen und echten Erleichterungen des städtischen Lebens zu gewinnen. Auf beiden Seiten war das nicht einfach. Häuser, erst recht gute Häuser, sind nicht billig. Und auch schlechte Wohnungen können sehr teuer sein.

Für die Mehrheit der Bevölkerung beanspruchen die Kosten der Wohnung regelmäßig den größten Einzelposten auf der Ausgabenseite. Wenn es gar um den Erwerb von Wohneigentum geht, verfügt die Mehrzahl der Haushalte nicht über die Mittel, die teuerste Anschaffung ihres Lebens aus eigener Kraft zu bestreiten. Deshalb gab es immer zwei Wege, wie Wohnungen für die Haushalte abhängig Beschäftigter bereitgestellt werden konnten: erstens die Mietwohnung und zweitens das Wohneigentum auf Kredit. Eine geerbte Wohnung befindet sich nicht immer da, wo auch Arbeit zu finden ist. Die Wohnungsfrage ist zunächst ein privates Problem – und zugleich eine soziale Frage.

Daran hat sich seit 1908 nichts geändert. Doch die durchschnittliche Wohnfläche in der Bundesrepublik beträgt heute etwa 49 Quadratmeter pro Kopf. 1993 nahm das Bundesverfassungsgericht die Besonderheit der Ware Wohnung durch die Darstellung des Mietverhältnisses als eines »eigentumsähnlichen« Rechtes auf. Die Probleme auf dem deutschen Wohnungsmarkt sind andere. Welche es sind und wie mit ihnen umgegangen wird, das beleuchten die Beiträge in unserem Spezial: Hausaufgaben.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26)

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Vorwärts ins 19. Jahrhundert

Zur Bedeutung der Einführung des 13-Stunden-Tages in Griechenland

Nach mehr als 100 Jahren geht in Griechenland eine Ära zu Ende: Mitte Oktober 2025 wurde vom griechischen Parlament ein Gesetz zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten verabschiedet, das die Ausdehnung eines Arbeitstages auf 13 Stunden erlaubt.

Mit Ihrer Gesetzesinitiative hat die Regierung Mitsotakis Griechenlands führende Rolle bei der Deregulierung der Arbeitsverhältnisse in der EU verteidigt. Nach einer Reihe von Einschränkungen der Rechte abhängig Beschäftigter – zuletzt wurde die Sechs-Tage-Woche eingeführt – stellt das neue Gesetz einen Meilenstein dar.

Zwar sind damit für die Unternehmen noch eine Reihe formaler Beschränkungen verbunden. So ist die Ausdehnung der Arbeitszeit nur an 37 Tagen im Jahr möglich, bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in nicht mehr als vier Monaten hintereinander sowie bei maximal 150 Überstunden jährlich. Nach einem 13-Stunden-Tag muss eine mindestens elfstündige Pause erfolgen. Zudem wird nach acht Stunden ein 40-prozentiger-Zuschlag auf den Arbeitslohn fällig.

Formal bleibt die 40-Stunden-Woche das Maß der Dinge. Doch unabhängig von diesen Einzelheiten, die in den großen schwarzen und grauen Sphären der Ökonomie wie etwa dem Tourismus-Sektor ohnehin keine Geltung haben, wird die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages ins Werk gesetzt und ein seit der großen Schuldenkrise nach 2008 schrittweise durchgesetzter Ist-Zustand gesetzlich sanktioniert.

Abbau der Vertretungsrechte

Das neue Arbeitsgesetz wirft ein grelles Licht auf den desolaten Zustand der griechischen Gewerkschaften und ihrer institutionellen Vertretungsrechte. Seit den 2010er Jahren ist das Koalitions- und Streikrecht massiv eingeschränkt worden. So ist ein Gewerkschaftsregister eingeführt worden und damit die Möglichkeit, einen Streik legal auszurufen, wesentlich erschwert worden. In der Vergangenheit wurden Streiks immer wieder von Gerichten als »missbräuchlich« und damit für illegal erklärt. Eine Teilnahme an so klassifizierten Streiks kann zur Entlassung führen. Exemplarisch für diese Praxis sind die Streiks der Eisenbahner wegen mangelnder Sicherheitsstandards, die vor dem Eisenbahnunfall bei Tempi 2023 wiederholt von Gerichten verboten worden sind.

Im öffentlichen Dienst wurde das Disziplinarrecht verschärft, sodass gewerkschaftliche Aktivität mit Entlassung, Gehaltskürzungen, Rückstufung oder Bußgeldern geahndet werden kann. Zuständig sind die neu geschaffenen Disziplinarräte, in denen Arbeitnehmer:innen nicht vertreten sind. Die Verfahren wurden zudem stark beschleunigt.

Die massiven Einschränkungen der Koalitionsfreiheit haben dazu geführt, dass es praktisch keinen Sektor in der griechischen Ökonomie mehr gibt, in dem die Gewerkschaften nicht in der Defensive sind. In der Privatwirtschaft des Dienstleistungsbereichs waren die Gewerkschaften traditionell schwach vertreten, selbst hier hat sich die Situation noch verschlechtert. Von einer wie auch immer gearteten institutionellen Vertretung kann keine Rede mehr sein.

Verstaubte Relikte?

Insbesondere die Organisierung in den prekarisierten Bereichen, so bei Lieferdiensten, ähnelt in zunehmendem Maße den anarchosyndikalistischen Verbänden des frühen 20. Jahrhunderts. Die etablierten Verbände wirken demgegenüber wie verstaubte Relikte einer vergangenen Zeit. Der Widerstand gegen das neue Gesetz fiel mit zwei landesweiten Proteststreiks für griechische Verhältnisse auch relativ schwach aus. Die Lohnabhängigen sind mit ihren gesellschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten endgültig auf das Niveau der frühen Arbeiterbewegung zurückgeworfen worden.

Was für die Gewerkschaften gilt, trifft auch auf die Linksparteien zu: Die Zersplitterung der politischen Linken seit dem erzwungenen Zurückweichen von Syriza gegenüber den Gläubigerinstitutionen der EU und des IWF 2015 hat die parlamentarische Einflussnahme erodieren lassen.

Diese Tendenz ist keineswegs für Griechenland spezifisch: Nach dem Index des Internationalen Gewerkschaftsbundes ist Europa zwar immer noch die am wenigsten repressive Weltregion, hat aber in den letzten Jahren mit solchen Einschränkungen eine bisher ungekannte Verschlechterung der Arbeitsrechte erlebt.

Zurück auf Los

Der historische Einschnitt, der die faktische Abschaffung des Acht-Stunden-Tages in Griechenland bedeutet, wird bei einem Blick in die Frühphase der griechischen Arbeiterbewegung deutlich. Die erste Gewerkschaft in Griechenland wurde im damaligen Zentrum der griechischen Handelsschifffahrt, der Insel Syros, gegründet. Werftarbeiter und Gerber der Inselhauptstadt Ermoupolis setzten 1879 nach heftigen Kämpfen gegen die Unternehmer, die Polizei und die Armee den Zehn-Stunden-Tag durch.

Mit Beginn des ersten Weltkriegs 1914 wurde erstmals das Koalitionsrecht von Seiten des Staates anerkannt. Griechenland trat zwar erst 1915 mit der Bildung der Saloniki-Front in den Krieg ein. Es gab aber ein Interesse der herrschenden Klasse an einer Befriedung der heftigen inneren, nur wenig von den Balkan-Kriegen überlagerten Konflikte durch Zugeständnisse an die Lohnabhängigen. Auch während des Krieges gingen die Arbeitskämpfe in unverminderter Heftigkeit weiter. 1916 übernahmen die Arbeiter der Eisenerzmine von Serifos nach Kämpfen mit der Polizei für zwei Wochen die Macht auf der Kykladeninsel.

Auch wenn der Aufstand militärisch niedergeschlagen wurde: Die hohe Nachfrage nach dem kriegswichtigen Eisenerz hatte zur Folge, dass das französische Unternehmen Société des mines de Seriphos-Spiliazeza der Forderung nach einem Acht-Stunden-Tag nachgab. In vielerlei Hinsicht hat die Arbeiterbewegung in Griechenland einen selbst für die europäische Peripherie untypischen Verlauf genommen; so wurden sozialstaatliche Verhältnisse aufgrund der immer wiederholten staatlichen Repressionen erst nach politischen Kämpfen in den frühen 1980er Jahren etabliert.

In historischer Perspektive lassen sich jedoch durchaus Parallelen in der Entwicklung zu den anderen europäischen Ländern ausmachen. Weitet man den Blick über die Bedingungen in den kapitalistischen Metropolen hinaus in den Trikont, so stellen die Arbeits- und Lebensbedingungen der organisierten Industriegesellschaften der ersten und zweiten Welt zwar keinesfalls den Normalfall dar. Aber selbst in den Ländern des Trikont gab es nach den antikolonialen Bewegungen zumindest rudimentäre soziale Regulierungen wie staatliche Subventionierungen von Treibstoffen oder Grundnahrungsmitteln. Erst die Angriffe auf die bisherigen sozialen Standards im Zuge der Globalisierung haben die Zonen sozialer Unsicherheit massiv ausgeweitet.

Unsichere Aussichten

In den Analysen der zukünftigen Entwicklung der Arbeits- und Lebensverhältnisse in der kapitalistischen Weltgesellschaft lassen sich idealtypisch zwei Ansätze ausmachen: Exemplarisch für eine pessimistische Sicht steht Robert Castel, der in seiner Studie über die »Metamorphosen der Arbeit« seit dem Ausgang des Mittelalters zu dem Schluss kommt, dass die sozialstaatlichen Formen der Einhegung des Kapitalismus mit Sozialversicherungen, Tarifverträgen und Arbeiterrechten an ein Ende gekommen seien. Die Absicherung der lohnabhängigen Existenz werde auch in den Metropolen in Frage gestellt, und die strukturellen Möglichkeiten, mit dem klassischen Mittel des Streiks die Kapitalseite zu Zugeständnissen zu zwingen, seien erodiert.

Beverly Silver vertritt in ihrem Buch »Forces of Labor« die Gegenthese: Nicht überall erfolge parallel eine Schleifung der Errungenschaften der Arbeiterbewegung, vielmehr würden sich mit der Verlagerung der Industrien auch die Arbeitskämpfe verlagern; so hätten in Ländern wie Brasilien, Südafrika oder Südkorea die militanten Gewerkschaften eine zentrale Rolle bei der Demokratisierung ihrer Gesellschaften und der Einhegung der Ausbeutungsverhältnisse gespielt. Für beide Ansätze lassen sich gute Argumente ins Feld führen.

Gewerkschaften und Parteien

Das berührt die Frage des Zusammenhangs von politischen und sozial-ökonomischen Bewegungen. Die frühe Arbeiterbewegung vor und während der I. Internationale war durch eine Vielzahl von Organisationsansätzen geprägt, erst im späten 19. Jahrhundert setzte sich die bis ins 21. Jahrhundert vorherrschende Trennung von Partei und Gewerkschaft durch, mit der die Trennung von Politik und Ökonomie im bürgerlichen Staat reproduziert wurde. In Griechenland wurde diese Arbeitsteilung mit der Gründung der Sozialistischen Arbeiterpartei Griechenlands SEKE – der späteren kommunistischen KKE – und der GSEE, der Allgemeinen Konföderation der Arbeiter Griechenlands am Ende des Ersten Weltkrieges konstituiert.

Dieses Modell ist mit der Krise der Linksparteien und der traditionellen Gewerkschaften an ein Ende gekommen. Die syndikalistischen Ideen der Frühphase der griechischen Arbeiterbewegung, welche die GSEE noch in ihrem Namen zum Ausdruck bringt, erleben gleichzeitig zum Niedergang der Gewerkschaften eine neue Blüte. Anders gesagt: Es handelt sich nicht einfach um die Rückabwicklung eines historischen Modells. Mit der Zunahme der institutionellen sozial-ökonomischen Ohnmachtserfahrungen erfolgt unter der Fahne anarchistischer und syndikalistischer Ideen eine neue politische Selbstermächtigung.

Soziale Bewegung oder autoritäre Kontrolle

Es ist kein Zufall, dass in Griechenland alle wesentlichen sozialen Kämpfe der letzten Jahre einen genuin politischen Charakter ohne ausgeprägten institutionellen Rückhalt hatten. Im Kampf um die Aufklärung des Zugunfalls von Tempi kommt das deutlich zum Ausdruck: Dass mit Panos Routsis, einem aus Albanien stammenden Arbeiter, ein einzelner Vater mit seinem Hungerstreik vor dem griechischen Parlament die Regierung zum Rückzug zwingen und seine Forderung nach einer Exhumierung und toxikologischen Untersuchung der Opfer des Zugunfalls von Tempi durchsetzen konnte, wäre ohne die breite solidarische Unterstützung der lohnabhängigen Bevölkerung nicht denkbar gewesen. Der soziale Unmut heftet sich notwendigerweise an außerinstitutionelle Kämpfe, je mehr die überlieferten Möglichkeiten der Lohnabhängigen, auf institutionellem Wege gesellschaftspolitisch Einfluss zu nehmen, schwinden.

Die Einflussnahme sozialer Bewegungen jenseits institutioneller Verfahren der bürgerlichen Demokratie bleibt zweifelsohne prekär und bisher zumeist ohne durchschlagende Wirkung. Der politische Zustand, der von Colin Crouch als »Postdemokratie« bezeichnet worden ist, ähnelt mittlerweile mehr einer instabilen Prädiktatur. Aber auch autoritäre Regime sind auf eine gewisse Anerkennung durch die subalternen Klassen angewiesen und können Revolten nicht beliebig mit Gewalt unterdrücken.

Die gegenwärtigen gesellschaftlichen Krisenprozesse bergen aus diesem Grund ein erhebliches Risiko: Angesichts des institutionellen politischen Steuerungsverlustes und der zunehmenden Desorientierung der Funktionseliten liegt es nahe, die gesellschaftlichen Erwartungen und Energien der Bevölkerung in soziale Konflikte, politische Sackgassen oder gar militärische Konflikte zu kanalisieren. Historisch betrachtet wäre das kein Novum.

Antisemitismus – Resolution und Reaktion

Ein Besuch im Berliner Kulturzentrum Oyoun

Wie so oft in Berlin stehe ich in einer Schlange. Etwa 300 Leute warten, gekleidet für die Zukunft: viel Schwarz, Neonfarben, Schuhe wie Raumschiffe. Ein Look, der mehr bedeutet als Stil. Man würde denken: Berghain. Aber heute, einem Sonntag Anfang November 2024, geht es nicht um Musik. Heute geht es um Politik.

Das Oyoun, das Kulturzentrum in Neukölln, hat eingeladen, um über eine Resolution zu sprechen, über die der Bundestag abstimmen soll – eine politische Willensbekundung, die für viele in der Berliner Kulturszene wie eine Drohung klingt.

Die Resolution trägt den Titel ›Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken‹. Eingebracht wurde sie von den Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP – keine Gesetzesvorlage, aber eine politische Willensbekundung mit Signalwirkung. Der Bundestag soll in wenigen Tagen darüber abstimmen.

Auslöser war der 7. Oktober 2023 – der Terrorangriff der Hamas auf Israel, für den zunächst sogar öffentliche Zustimmung bekundet wurde.

Die folgenden Proteste gegen den Krieg in Gaza schienen in den Augen vieler Menschen Israel das Recht auf Selbstverteidigung abzusprechen. Dies wie auch die Sympathie für die Hamas wurden als Ausdruck eines um sich greifenden Antisemitismus gesehen.

 Die Resolution versteht sich als Reaktion darauf. Sie will jüdisches Leben in Deutschland schützen und eine klare Grenze ziehen gegenüber kulturellen oder politischen Äußerungen, die nach der breiten Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken als antisemitisch gelten könnten. Besonders im Fokus: Projekte und Institutionen, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden.

Nun hat das Oyoun zu einer Diskussion geladen, doch öffentlich angekündigt war die Veranstaltung nicht. Kein Eintrag auf der Website, keine Pressemitteilung – nur ein Post auf Instagram, mit Link zur Registrierung. Ich dachte, ich geh einfach rüber, das geht schon. Jetzt stehe ich vor dem Gebäude, wo sich zwei Schlangen gebildet haben: eine lange für die, die auf der Gästeliste stehen, und eine deutlich kürzere für die, die sich wie ich nicht haben registrieren lassen. Ob alle reinkommen, ist unklar.

Kontrolle

Der Mann neben mir mit lockigem Haar trägt Pantoffeln aus Kunststoff-Stepp. Ich bin beeindruckt. Wie viele hier sieht er aus wie jemand, der weiß, wo man in Berlins Nächten Erleuchtung findet. Er sei schon öfter im Oyoun gewesen, eher aus Neugier. Mit Politik habe er wenig zu tun, sagt er.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite fährt ein Polizeiwagen vor. Nervöses Gemurmel hebt unter den Wartenden an. Doch kein Einsatz hier, nur Zufall. Nun steigen zwei Organisatorinnen, migra-avantgarde Chic, auf die Treppe vor dem Eingang: Es gebe genug Platz, auch Unregistrierte dürften rein – aber nur nach einem Sicherheits-Check. In der Vergangenheit habe es Probleme mit ungebetenen Gästen gegeben.

Ich sehe mich um: Wer wird wohl als sicher gelten, wer nicht? Eine der beiden Frauen übernimmt die Rolle als Türsteherin, zeigt klare Präsenz, harte Miene, ausdrucksstarken Blick. »Sind hier weiße Männer?« fragt sie. Ich spiele mit und melde mich. In meinem Kopf springt Deleuze auf: progressiv heißt minorité avenir – die Zukunft gehört den Minderheiten. Aber das jetzt auf Arabisch, ‹ana raǧul ‹abiaḍ zu sagen, wäre anbiedernd. Ich lächle freundlich. Sie nicht. »Warum bist du hier? Woher weißt du von der Veranstaltung? Worum geht es?« Ich antworte ruhig: politisches Interesse, ich war schon einige Male hier, keine Kamera, kein Auftrag.

Sie will den Ausweis sehen – meinen und den von dem Mann mit den Pantoffeln. Es fühlt sich an wie eine umgedrehte Einlasspolitik: Der Türsteherblick auf weiße Männer, diesmal nicht als Kunden, sondern als Risiko. Eine schwarzhaarige Frau aus der Schlange sagt, sie kenne meinen Gesprächspartner. Mich kennt niemand. Die Türsteherin schaut auf meinen Ausweis, als stünde darin mehr als ein Name. Ich werde skeptisch gemustert. Dann darf ich rein.

Im zweiten Stockwerk liegt der Veranstaltungssaal, der die Anmutung eine säkularen Kirche hat. Es ist dunkel, nur die Bühne ist beleuchtet. Die Reihen sind voll, Menschen lehnen an den Wänden, einige sitzen auf dem Boden.

Der Raum erinnert mich an die Voz do Operário in Lissabon oder an ein altes Gewerkschaftshaus in England – Orte, wo die Agenda die Musik macht und die Musik die Agenda. Das Veranstaltungszentrum Huxleys Neue Welt ist nur zweihundert Meter entfernt. In den 1920er Jahren sang man dort Arbeiterlieder.

Nun treten drei Frauen, Mitte-Ende dreißig, ins warme Licht der Bühne und erklären, worum es ihnen geht: Die Resolution ist ihrer Meinung nach ein Angriff auf den Protest gegen den Krieg in Gaza. Während das jüdische Leben in Deutschland plural sei und ein Krieg wüte, über den die unterschiedlichsten Ansichten kursierten, hätten sich einige Deutsche aufgeschwungen, das jüdische Leben als solches zu repräsentieren. Um »Weltmeister in der Aufarbeitung« zu bleiben und Diskussionen zu unterbinden, hätten sie in Zusammenarbeit mit den Fraktionsspitzen von Grünen bis CDU eine Resolution eingebracht, die die Entscheidung darüber, was antisemitisch ist, dem Staat übertragen würde. Hier hätten die Nachfahren der Täter, nicht die der Opfer gehandelt.

Die Resolution wird Punkt für Punkt in süffisantem Ton vorgelesen. Es wirkt wie ein Ritual gemeinsamer Ablehnung.

Betreff

Die Vorarbeit für die Resolution der vier Fraktionsvorsitzenden leisteten die Antisemitismusbeauftragten und Volker Beck, vom Präsidium der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Fördergelder in Bildung, Kultur und Wissenschaft sollen nicht mehr an Projekte gehen, die als antisemitisch gelten. Wer das entscheidet? Gremien, Kommissionen, politische Akteure – ohne klare Regeln, mit Ermessensspielraum innerhalb eines weit gefassten Antisemitismus-Begriffs.

Das Oyoun ist selbst betroffen. Der damalige CDU-Kultursenator Joe Chialo hatte Ende 2023 die Auszahlung von Fördergeldern in Millionenhöhe für das Kulturzentrum gestoppt. Oyoun hat dagegen geklag. Im Juli 2024 hob der Verfassungsgerichtshof den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom März auf und verwies den Fall zurück. Unabhängig davon hatte das Land Berlin eine Räumungsklage gegen Oyoun erhoben.

Eine der drei Rednerinnen, Juristin von Beruf, bringt es an diesem Abend auf den Punkt: »Sie wollen ihr Israel retten – nicht das reale, sondern das, das sie für ihre moralische Integrität brauchen.« Die politische Erfahrung von Migrant:innen, Linken, Jüd:innen, die sich kritisch zur israelischen Regierung äußern, solle aus dem Diskurs entfernt werden.

Schon jetzt würden NGOs von Schwierigkeiten bei der Beantragung von Fördergeldern berichten – wenn sie mit Gegner:innen der israelischen Regierung arbeiten.

Die neue Resolution würde diese Praxis nun systematisch ausweiten. Sie übertrage solche Ausschlussmechanismen auf den gesamten Bereich von Kultur, Bildung und Wissenschaft.

Deutlich werde die Zielrichtung in dem Satz: »In den vergangenen Monaten ist nicht zuletzt das erschreckende Ausmaß eines Antisemitismus deutlich geworden, der auf Zuwanderung aus den Ländern Nordafrikas und des Nahen und Mittleren Ostens basiert, in denen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit, auch aufgrund islamistischer und antiisraelischer staatlicher Indoktrination, verbreitet sind.«

Spätestens hier sei klar, wer gemeint ist: »Wir. Und wir bleiben es – dauerhaft. Wir sind der Schmutz, der immer gefunden werden wird, wenn man nur genau genug hinschaut«, fasst es eine der Vortragenden zusammen.

Dass die Resolution differenzierter argumentiert, wird als Lippenbekenntnis verstanden.*

Die Rednerinnen greifen tief in die politische Erinnerung: Beim NSU sei klar gewesen, dass die Täter Rassisten waren. Aber die Polizei habe nicht gegen Rechts ermittelt. In den Medien sei von ›Dönermorden‹ die Rede gewesen – ein Begriff, der nicht nur die Opfer als fremd markiere, sondern auch rassistische Konnotationen trage. Die Polizei habe vor allem im Umfeld der Opfer ermittelt, habe nach kriminellen Machenschaften in deren persönlichem Bereich gesucht. Das Politische – es waren rassistische Anschläge – habe sie nicht gesehen. Die Ermittlungen seien erst in Gang gekommen, als sich der NSU selbst enttarnte. Das späte Eingreifen der Polizei im Februar 2020 beim Attentat in Hanau erhärte den Verdacht: »Ihr kümmert euch nicht um uns.«

Die Fehler der NSU-Ermittlungen seien keine Ausrutscher gewesen. So, wie die Behörden damals eine zielführende Ermittlung unterließen, weil sie Migrant:innen durchweg für latent kriminell hielten, so würden sie heute den demokratischen Diskurs verhindern, weil sie Migrant:innen durchweg für antisemitisch hielten.

Haltung

Angesichts des Krieges in Gaza, zu dem sich Deutschland positioniere und eine Seite aktiv unterstütze, sei es unerlässlich, dass darüber offen diskutiert werden könne. Doch genau das scheine die Resolution zu unterbinden. Sie lege im Voraus fest, was gesagt werden darf und was nicht. Während deutschen Gremien die eigene Position als universell gelte, werde die migrantische als defizitär, gefährlich oder antisemitisch markiert. Demokratie aber lebe vom unabgeschlossenen Gespräch, vom Dialog verantwortungsvoller wie verantwortungsloser Positionen, von Differenz.

Die Resolution sei als Willenserklärung verfasst, gegen die keine Rechtsmittel anwendbar seien. Sie sei für die Institutionen nicht bindend, aber sie wirke. Erst die resultierenden Gremienentscheidungen könnten, und nur im Einzelfall, angefochten werden: »Sie handeln kollektiv, wir müssen uns einzeln rechtfertigen. Ihr seid die Macht, wir stehen außerhalb. Aber wir werden darauf bestehen, dass auch wir etwas Wahres zu sagen haben«, lautet ein Fazit dieses Abends.

Ganz vorn im Publikum sitzt eine nichtbinäre Person – Glatze, runder Kopf, runder Körper, das Gesicht bunt geschminkt. Für mich verkörpert sie das, worum es hier eigentlich geht: eine politische Präsenz, die im Leben selbst wurzelt. Sie ist Ausdruck der politischen Energie, die diesen Raum durchdringt.

Am Ende der Veranstaltung frage ich die Referentin an der Bühne, was ihre politische Strategie sei. Sie sagt: »Wir wollen die Alternative unterstützen, die Alternativresolution eines prominenten Bündnisses, um dieser Initiative die Zähne zu ziehen.«

Als ich rausgehe, habe ich das Gefühl, eine lange Nacht hinter mir zu haben. Es war eine Versammlung, durchdrungen von einer politischen Energie, die nicht aus Programmen oder Mandaten kommt, sondern aus Körpern, Stimmen, Blicken. Aus etwas, das man Spiritualität nennen könnte, wenn man das Wort aushält. Eine Kraft, die Geschichte schreibt – manchmal als Hoffnung, manchmal als Drohung.

Auf dem Heimweg gehe ich an Huxleys Neuer Welt vorbei. In den 20ern sangen hier Arbeiter:innen von Gerechtigkeit, in den 30ern hielten Nazis Reden – und alle wussten, wann zu lachen war. Heute klang das Lachen, manchmal dreckig, manchmal trotzig. Ich lache lieber fröhlich. Aber ich kann verstehen, wenn ihnen nicht danach ist.

Wenige Tage nach meinem Besuch, am 7. November 2024 nahm der Bundestag die Resolution mehrheitlich an. Mitte Dezember fand die letzte Veranstaltung im Oyoun statt. Im Januar wurden die Schlüssel abgegeben.

Jakob Koppermann studierte Soziologie, Kulturgeschichte und Islamwissenschaft in Jena und Hamburg. Beim Zentrum Liberale Moderne koordinierte er zuletzt ein internationales Dialogprojekt zum Nahostkonflikt.

* Das Zitat fährt fort: »Klar ist aber auch: Antisemitismus findet sich seit langem in allen gesellschaftlichen Bereichen und hat verschiedene Nährböden. Verschwörungsideologien und antisemitische Narrative sind in den vergangenen Jahren in allen gesellschaftlichen Gruppen anschlussfähiger geworden. Völkische und rechtsextreme Positionen sind auf dem Vormarsch und die Personenzahl mit gefestigt rechtsextremistischer Einstellung steigt an. All dies führt zu einer massiven Verunsicherung unter Jüdinnen und Juden in Deutschland.«

Erschienen in: Lunapark21, Heft 66 (Herbst 2025)

Eine Frage des Überlebens

Begegnung mit zwei jungen Autorinnen in Gaza

Lange hat Ala’a durchgehalten, festgehalten an dem Gedanken, ihr Haus im Stadtteil Al Shuja’iyah im Süden von Gaza nicht zu verlassen. Doch wissend, dass israelische Streitkräfte ihre Bombardierungen der Stadt Tag um Tag ausweiten würden, ist aus dem ›wir bleiben auf jeden Fall in unserem Haus‹ ein ›gerade verlassen wir unser Haus und ziehen südwärts. Jetzt sind auch wir Vertriebene‹ geworden. Und dann, inmitten des Chaos, erhalte ich eine WhatsApp-Nachricht: »Mein Cousin ist bei der Evakuierung durch einen Beschuss ums Leben gekommen«.

Ala’a Obaids Kriegstagebuch aus Gaza ist eine von vier Erzählungen in dem Sammelband »Voices of Resistance«, der jüngst im englischen Comma-Verlag erschienen ist: Versuch, den Kriegsalltag und das Unsagbare zu dokumentieren. Damit am Ende niemand sagt, es habe sie und ihre Familien nicht gegeben. Jeder Tag kann der letzte sein. Tauschwirtschaft ist längst dumpfer Alltag; Eintrag vom 1. Januar 2025:

»Heute ist der sechste Geburtstag meiner Tochter Rusal. Rusal: mein süßes, zartes Kind, das inmitten der Härte des Krieges aufwächst. (…)

Nachdem ich eine Freundin besucht habe, um ihr mein Beileid zum Tod ihres Mannes auszusprechen, beeile ich mich, einen Geburtstagskuchen für Rusal vorzubereiten. Als ich die Zutaten zusammensuche, stelle ich fest, dass ich keine Eier habe. Ich zögere nicht lange, gehe hinaus, suche den Markt ab, frage jeden Verkäufer: ›Haben Sie ein Ei? Ich brauche nur eins.‹ Die Antworten sind immer die gleichen: ›Die haben wir nicht mehr auf Lager. – Sie sind zu teuer – Wir verkaufen sie nicht mehr.‹ 

Ich weigere mich, aufzugeben. Rusal soll doch nicht enttäuscht werden. Als die Sonne schon untergeht, Erschöpfung einsetzt, fragt mich ein älterer Verkäufer, warum ich so verzweifelt nach einem Ei suche. ›Es ist der Geburtstag meines kleinen Mädchens‹, sage ich ihm. ›Ich möchte einen Kuchen backen.‹ Er lächelt. ›Du bist entschlossen zu feiern, sogar inmitten des Krieges? Das ist schön.‹ Er geht in sein Zelt und kommt mit einem Ei zurück. ›Das letzte, das ich habe‹, sagt er und reicht es mir. ›Alles Gute zum Geburtstag für deine Tochter.‹ Tränen steigen mir in die Augen. Ich danke ihm von ganzem Herzen und eile nach Hause, als die Dunkelheit über die Stadt hereinbricht.

Meine Mutter hat schon gewartet und schimpft: ›Wo warst du so lang? Es ist schon dunkel!‹ Ich halte das Ei hoch, lächle, und sie versteht. Wir machen uns an die Arbeit. Es bräuchte ein paar Eier mehr, aber wir haben Essig als Ersatz. Als der Kuchen fertig ist, versammelt sich unsere kleine Familie in unserem winzigen Zimmer mit Asbestwänden. Wir drängen uns umeinander und singen Happy Birthday. Es gibt keine Kerzen zum Ausblasen. Kerzen sind nicht wichtig, was zählt, ist, dass wir zusammen sind.  ›Ich wünsche mir, dass der Krieg zu Ende ist. Ich wünschte, wir könnten Baba wiedersehen,‹ sagt Rusal. Ihre freudigen Augen lassen meine Erschöpfung, allen Kummer gehen. Sie gibt mir etwas, an dem wir uns festhalten können. So grausam der Krieg.«

Ala’a ist 32 Jahre alt, vermittelt Jüngeren kreatives Schreiben, unterrichtet Bibliothekswesen und Medien im Kulturzentrum ihres Viertels. Ständig ist sie in Bewegung. Das Foto auf ihrer WhatsApp zeigt sie lächelnd am Steuer eines Autos. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen für eine internationale Hilfsorganisation in Gaza. Das bedeutet ein wenig finanziellen Halt in diesen Tagen. »Wir haben all das nicht verdient,« sagt sie. »Wir möchten in Würde weiterleben.« Für ihre drei Kinder sucht sie einen Weg raus aus Gaza. Sie recherchiert Programme zur Rettung von Künstler:innen und Autor:innen in Not.

Aus Gaza herauszukommen ist schwer, es braucht die Zustimmung der israelischen Autoritäten. Sondos Sabra ist, 25-jährige Übersetzerin in Gaza, ist eine der Autorinnen von »Voices of Resistance«.  Ihre Evakuierung aus Gaza durch ein französisches Hilfsprogramm schien sicher. Ihre Sachen waren gepackt. Dann tauchte ein Post in den sozialen Medien auf, offenbar mit Israel-feindlichem Bezug, und das französische Programm stoppte alle seine Evakuierungen. Bis auf Weiteres.

So wartet Sondos weiter. »Das Leben in einem Zelt auf Dauer kann ich mir nicht vorstellen«, sagt sie. »Ich habe das schon mal ein paar Tage mitgemacht. Aber wer weiß, was alles noch auf uns zukommt.«

Sondos ist Gründungsmitglied der Shaghaf-Jugend-Initiative, die Diskussionen um Schreiben und Literatur initiiert. Im Dezember 2023 werden drei ihrer Nichten und Neffen durch eine Rakete getötet. In »We Kill Terrorism«, einem rund 20-seitigen Abschnitt in ihrem Kriegstagebuch, reflektiert sie die Vorfälle:

»Mein sechsjähriger Neffe Omar wurde von einem Granatsplitter am Kopf getroffen und war auf der Stelle tot. Sein Bruder Ahmad, seine Schwester Aya und die kleine Nichte Sila wurden verwundet und bluteten. (…) Aya war in der Seite verwundet, Ahmad an Brust und Beinen. Obwohl Samir selbst eine Schrapnellverletzung am Hals erlitten und einen Zahn verloren hatte, rannte er auf die Straße, um einen Krankenwagen zu finden. Vergebens. Verwundete sterben zu Tausenden auf den Wegen oder in ihren Häusern, weil es nicht genug Krankenwagen gibt.

Als ich die Nachricht erhielt, versuchte ich, das Rote Kreuz zu kontaktieren und kam schließlich durch.

›Hallo mein Schatz, hier ist das Rote Kreuz, wie können wir helfen?‹ ›Hier ist Sondos, ich brauche einen Krankenwagen, um die Kinder meiner Schwester ins Krankenhaus zu bringen. Sie sind in Shuja›iyya gefangen in einem Haus, das einem …‹ ›Es tut uns leid, Schatz, wir können nicht helfen. Die israelische Armeehindert uns, Shuja›iyya zu betreten.‹ (…)

Heute Morgen kam die Nachricht, dass die Fahrzeuge der Besatzung etwas zurückgezogen wurden. Gelegenheit, die Verletzten und die Leichen der Gefallenen zu bergen. Medizinische Hilfe war nicht verfügbar. Die Nachbarn versuchten, die Verletzten auf Pferdewagen zum Ahli-Baptistenkrankenhaus zu transportieren, das alle Verwundeten vorübergehend aufnimmt, seit al-Shifa angegriffen wurde. (…)

Die Kinder meiner Schwester wurden in aller Eile begraben, ohne die Möglichkeit, sich zu verabschieden. Keine Leichentücher bewahrten ihre Körper. Sie wurden begraben in den Decken, in denen sie gelegen hatten, um zu schlafen, um Ruhe zu finden, die ihnen die Wirklichkeit verwehre. Unser Trost ist, dass sie sich jetzt in den Gärten des Paradieses wandeln.

Die israelische Besatzung, so scheint es, hat jedes Recht, alles vom Antlitz der Erde auszulöschen. Und niemand, so scheint es, hat das Recht, Israel zu kritisieren. Schließlich retten sie die Menschheit vor den Übeltätern, als ob sich der Terrorismus in der Wärme eines Hauses versteckte, in den Glocken der Kirchen oder den Minaretten der Moscheen, zwischen den Seiten von Büchern, in den Straßen und Gassen des Flüchtlingslagers oder sogar inmitten der Zelte der Vertriebenen.«

Der britische Comma Verlag hat die Rechte für „Voices of Resistance” in über ein Dutzend Länder und in über ein Dutzend Sprachen verkauft. »Nur einen deutschen Verlag haben wir nicht gefunden«, so Verleger Ra Page. Er weiß von früheren Veröffentlichungen, dass dies Zeit braucht. Gerade in der Bundesrepublik sind Übersetzungen über den Gaza-Krieg ein Bohren dicker Bretter.

Martin Gerner ist freier Autor, Journalist und Filmemacher. Er lehrt zu Konflikten und Medien, berichtet aus Krisenregionen.

Link zum Buch: https://commapress.co.uk/books/voices-of-resistance

Übersetzung: Martin Gerner, mit freundlicher Autorisierung des Verlags

Abod Nasser – Strategies of Surviving Abod Nasser, 25, ist Animations-Künstler, geboren in Gaza. »Die Zeichnungen sollen kein Mitleid beim Leser wecken, kein unmittelbares Kriegsgeschehen abbilden und in keiner Weise um Sympathie betteln. Vielmehr ist es der Versuch, das Leben in Gaza verständlich zu machen. Und das zu einem Zeitpunkt, da wir gezwungen sind, unser Leben von Null auf neu zu erfinden, um zu überleben,« schreibt er im Vorwort zu seinem Cartoon-Buch Strategies of Surviving. Die 60 Zeichnungen sind in Kapitel unterteilt: Wasser – Wohnen – Strom – Kochen – Benzin – Verkehrsmittel – Kleidung – Unterhaltung. Letztere lebt. Der Autor zeichnet vom Strauch gepflückte und getrocknete Molokhia-Blätter, auf die flüssiges Nikotin getröpfelt wird, bevor mit Papier daraus eine gedrehte Zigarette wird. Zigaretten sind in der Kriegsnotwirtschaft unerschwinglich geworden. Der vorliegende Band wurde Ende September auf dem LICAF Cartoon-F estival in England vorgestellt. Abdruck von zwei Seiten aus dem Kapitel »Wasser« mit freundlicher Erlaubnis des LICAF-Festivals.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 66 (Herbst 2025)