Option oder Utopie? Die Vergesellschaftung von Wohnungs-Unternehmen und der Streit um die Entschädigungshöhe

Spätestens seit dem erfolgreichen Volksentscheid der Initiative ›Deutsche Wohnen & Co. enteignen‹ im September 2021 ist klar, dass die Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes nicht nur als utopisches Gedankenspiel, sondern als eine ernstzunehmende politische Option zu diskutieren ist. Fast 60 Prozent der abgegebenen Stimmen votierten für eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen.

Das Referendum von 2021 hatte als Beschlussvolksentscheid einen auffordernden Charakter, war aber im Gegensatz zu einem Gesetzesvolksentscheid rechtlich nicht bindend. Die Landesregierungen in Berlin haben seitdem versucht, eine Umsetzung der Forderung des Volksentscheides auszusitzen und zu verzögern. Als Begründung wurde dafür neben ideologischen Vorbehalten auch die rechtliche Komplexität des Vorhabens und eine Reihe von offenen Fragen zur praktischen Umsetzung angeführt.

Während insbesondere verfassungsrechtliche Vorbehalte zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer Vergesellschaftung inzwischen auch durch die Ergebnisse der vom Berliner Senat einberufenen ›Expertenkommission Vergesellschaftung‹ als weitgehend ausgeräumt betrachtet werden, konzentriert sich die aktuelle Debatte um die voraussichtlichen Kosten der Vergesellschaftung und die Festsetzung einer Entschädigungshöhe. Denn die im Grundgesetz formulierte Regel zur Entschädigung einer Vergesellschaftung ist alles andere als eindeutig.

Unter Verweis auf Artikel 14 des Grundgesetzes gilt: »Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen«. Aus einer verfassungsrechtlichen Perspektive sind damit vor allem zwei Optionen ausgeschlossen, denn weder eine Enteignung ohne Entschädigung noch eine Entschädigung zum aktuellen Marktwert der Grundstücke und Gebäude haben den Charakter einer Abwägung. Entschädigungssummen zwischen diesen Extremwerten sind grundsätzlich zulässig – solange sie belegen können, dass sie auch »gerecht« abgewogen wurden. In den bisherigen Diskussionen kursieren verschiedene Ansätze zur Bestimmung einer Entschädigungshöhe.

Rechenwege

Eine Marktperspektive beispielsweise wurde bereits in der ersten Kostenschätzung des Vergesellschaftungsvorhabens durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Jahr 2019 eingenommen. Auf der Basis von Geschäftsberichten von sieben großen Immobilienunternehmen und Schätzungen zu drei weiteren großen Bestandshaltern wurden die Marktwerte für die enteignungsreifen Wohnungsbestände für den Zeitpunkt Ende 2018 auf etwa 32,8 Mrd. Euro bestimmt. Mit einer Konjunkturanpassung von 10 Prozent pro Jahr lag der angenommene Verkehrswert der Vergesellschaftungsbestände bei 36 Mrd. Euro. Von diesem Wert ausgehend wurden Abschläge 15 bis 17 Prozent für die Bodenpreisentwicklung seit 2013 vorgenommen, weil diese nicht als zu entschädigende Eigenleistung der Wohnungsunternehmen gesehen wurde. Zudem wurde ein Abschlag für den Skaleneffekt beim Transfer von großen Beständen von 3 bis 5 Prozent einkalkuliert. Die so kalkulierte Entschädigungssumme lag in der Senatsschätzung etwa 20 Prozent unter dem zuvor berechneten Verkehrswert bei 28,8 Mrd. Euro (Senat von Berlin 2019: 6). Auch der Landesrechnungshof nutzte im Jahr 2024 für ein Abschätzung der Finanzierungsrisiken durch eine Vergesellschaftung für das Land Berlin diesen verkehrswertorientierten Ansatz (Rechnungshof von Berlin 2024: 13).

Eine Sozialisierungsperspektive hingegen nahmen Berechnungen und Schätzungen der Initiative ‹Deutsche Wohnen & Co. enteignen‹ ein, die eine Entschädigungshöhe aus den potentiellen Mieterträgen der vergesellschafteten Bestände abschätzten. Im ‹Fairen Mieten Modell‹ der Initiative wurde dabei eine auch für Haushalte an der Armutsschwelle leistbare Miete von etwa 4 Euro/m² zur Grundlage genommen und im Rahmen einer vereinfachten Ertragswertberechnung nach Abzug derBewirtschaftungskosten der Reinertrag einer 40-jährigen Bewirtschaftung zu gemeinwirtschaftlichen Konditionen berechnet (Hoffrogge 2023). Bei einem Vergesellschaftungsbestand von etwa 240.000 Wohnungen liegt die aus der Sozialisierungsperspektive errechnete Entschädigungshöhe bei etwa 9,3 Mrd. Euro.

Ein Unternehmensperspektive bezieht für die verfassungsrechtlich geforderte Abwägung der Interessen die Lage der Unternehmen, die vergesellschaftet werden sollen, in die Bestimmung einer Entschädigungshöhe mit ein. Eine Variante dieser Perspektive argumentiert, dass die Entschädigung mindestens in der Höhe der bestehenden Finanzierungsverbindlichkeiten festgesetzt werden sollte, um die Existenz der Unternehmen selbst nicht zu gefährden. In einer Hochrechnung von 2021 wurden dafür Entschädigungssummen zwischen 9,8 Mrd. Euro (für die grundpfandrechtlich gesicherten Finanzverbindlichkeiten) und 22,8 Mrd. Euro (unter Hinzuziehung von Wandelschuldverschreibungen, Unternehmensanleihen und sonstigen Verbindlichkeiten) kalkuliert (AG-Sozialisierung 2021: 19). Eine zweite Variante bestimmte eine Entschädigungshöhe von etwa 15,9 Mrd. Euro auf der Basis der von den Unternehmen finanzierten Eigenleistungen für Kauf und Modernisierungsinvestitionen inklusive einer Verzinsung (AG Sozialisierung 2021: 21).

Eine Bankenperspektive ergänzt den Reigen der Varianten zur Bestimmung der Entschädigungssumme durch eine konventionelle Refinanzierungsbetrachtung und fragt danach, welches Refinanzierungsvolumen unter verschiedenen Konstellationen von Miethöhen, Bewirtschaftungskosten und Finanzierungsmodellen ohne dauerhafte Zuschüsse aus den Mieterträgen getragen werden kann.

Szenarien mit verschiedenen Einstiegsmieten (zwischen 6,00 Euro/m² und 8,00 Euro/m²), unterschiedlichen Ansätzen für die Bewirtschaftungsausgaben (zwischen 2,94 Euro/m² und 4,44 Euro/m²) sowie Variationen von Finanzierungsstrukturen und Laufzeiten zeigen, dass Entschädigungshöhen zwischen 10 und 17 Mrd. Euro im Rahmen einer substanzerhaltenden Bewirtschaftung und zu sozialverträglichen Mieten ohne dauerhafte Zuschüsse aus den Mieterträgen refinanziert werden können (Holm/ Thonke/ Arpagaus 2025).

Wenigstens versuchen

Obwohl die Entschädigungssumme für die Beurteilung des Vergesellschaftungsvorhabens von enormer Bedeutung ist, wird die Debatte bisher von Schätzungen und Überschlagsrechnungen mit Durchschnittswerten bestimmt. Auch mehr als vier Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid hat der Berliner Senat noch nicht begonnen, die Unternehmen einer Vergesellschaftung zu identifizieren und die Werte der Wohnungsbestände grundstücksgenau zu bestimmen.

Aktuell bereitet sich die Initiative auf ein zweites Volksbegehren vor und hat bereits einen ersten Entwurf eines Vergesellschaftungsgesetzes veröffentlicht (DWE 2025). Das dort vorgeschlagene Modell zur Bestimmung der Entschädigungshöhe sieht einen am etablierten Bewertungsgesetz (BewG) orientierten Mix aus Gebäudesachwert und einem modifizierten Bodenwert vor. Insbesondere um mit der Entschädigung die Spekulation auf Wertsteigerungen ohne eigene Leistungen nicht nachträglich zu belohnen, wird dabei vorgeschlagen, die Bodenwerte aus den Jahren 2011 bis 2013 zur Grundlage der Bemessung zu erheben und den entsprechenden Mittelwert um 3,5 Prozent pro Jahr fortzuschreiben.

Konkrete Zahlen können auch von der Initiative nicht benannt werden, aber der Vorschlag ist der erste Versuch, der die Qualitäts- und Lagedifferenzierungen der Vergesellschaftungsbestände überhaupt in den Blick nimmt. Zugleich bietet die im Gesetzentwurf verfolgte Bestandsperspektive bei der Bestimmung der Entschädigungshöhe eine sinnvolle Ergänzung zu den bisher diskutierten Ansätzen und orientiert sich sachgerecht an den Vergesellschaftungsobjekten selbst. Die Verlagerung der Vergesellschaftungsdebatten von den verfassungsrechtlichen Fragen der Zulässigkeit zu einer Diskussion der finanziellen Bedingungen ihrer Umsetzung ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Kampagne der Initiative und ihrer fachpolitischen Begleitung.

Zugleich verweisen die unterschiedlichen Positionierungen zur Ermittlung einer angemessenen Entschädigungshöhe darauf, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Vergesellschaftungsforderung mehr braucht als politische Mehrheiten. Die Festsetzung einer verfassungsrechtlich resistenten Entschädigungshöhe und ein überzeugender Plan zur Refinanzierung sind im Moment die größten Hürden, die es zu nehmen gilt. Der mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Mechanismus zur Bestimmung der Entschädigungshöhe sollte als Diskussionsvorschlag aufgegriffen und von möglichst vielen geprüft werden. Das Verfahren einer Gesetzgebung von unten braucht jetzt eine gründliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen, um mögliche Änderungen noch vor dem Start eines neuen Volksbegehrens aufzunehmen. Noch nie war Kritik an ›Deutsche Wohnen & Co. enteignen‹ so willkommen wie jetzt.

Andrej Holm ist Stadt- und Regionalsoziologie mit den Forschungsschwerpunkten Gentrification, Wohnungspolitik im internationalen Vergleich und Europäische Stadtpolitik.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

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Welches Angebot? Welche Nachfrage? Eigentumsfragen auf dem deutschen Wohnungsmarkt

Ende November 2025 vermeldeten die Medien, dass von 2015 bis 2024 die Angebotsmieten in Berlin um »fast 100 Prozent« – genau: 96,6 Prozent – gestiegen sind. In absoluten Zahlen: von 8,45 Euro pro Quadratmeter und Monat auf 16,64. Trotzdem hielt sich die Aufregung über die Meldung in Grenzen. Die Wohnungssuchenden in der Hauptstadt wissen ohnehin, wie es aussieht. Und die meisten Bestandsmieter tangierte die Mitteilung nur peripher. Sie haben eher nicht vor, umzuziehen. Wer nicht mehr an seiner alten Wohnung hängt, hängt doch am alten Mietvertrag. Die Mietenbewegung mobilisiert gern mit dem Slogan: »Wir bleiben alle!« Für immer mehr Menschen steigt die Wohnkostenbelastung. Eine Studie jagt die andere. Doch solange man noch bleiben kann, kann man Meldungen über den Anstieg der Angebotsmieten erstmal ignorieren.

Der Berliner Wohnungsmarkt hat sicher eine ganze Reihe von Besonderheiten. Eine oft hervorgehobene Besonderheit fällt in der näheren Umgebung allerdings nicht wirklich auf: Über 80 Prozent der Berliner Wohnungen werden von Mieterhaushalten bewohnt – so wie in Leipzig oder Rostock, in Halle oder Dresden, in Potsdam oder Schwerin, Magdeburg oder Chemnitz. Kurz: Unter den ostdeutschen Großstädten ist die Berliner Situation nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Dagegen gibt es nur eine westdeutsche Kommune, für die gleiches zutrifft: Frankfurt am Main. Schon in Hamburg beträgt die Quote des selbstgenutzten Wohneigentums 21 Prozent.

Freiheit durch Eigentum?

Bundesweit entfallen 43 Prozent der belegten Wohnungen auf selbstgenutztes Wohneigentum. Jenseits der großen Städte ist dies oft auch die Wohnform für die Mehrheit der abhängig Beschäftigten. Doch unter den Bundesländern haben nur das Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eine Wohneigentumsquote von mehr als 50 Prozent; Niedersachsen verfehlt die Marke knapp. In Eigentümerhaushalten beträgt die Wohnfläche pro Person 65 Quadratmeter, in Mieterhaushalten nur 48,5 Quadratmeter. Für die Hälfte der Eigentümerhaushalte gilt, dass sie sich den Traum vom freistehenden Einfamilienhaus erfüllen konnten. Unter Mieterhaushalten gilt das nur für 10 Prozent.

Doch so oft auch in Umfragen das Wohnen im Eigentum als bevorzugte Perspektive angegeben wird, die Nachteile sind nicht weniger bekannt. So kann die Dynamik des Kapitalismus nur zu leicht mit dem Wohnen in der eigenen Immobilie in Widerspruch treten: Wenn ein neuer Job andernorts zu suchen ist, findet sich nicht immer eine neue Käuferin oder ein neuer Käufer für das alte Heim. Und nicht alle Häuser oder Eigentumswohnungen sind schon abbezahlt. Für das einmal erworbene Eigentum müssen Millionen von Pendlerinnen und Pendlern lange Arbeitswege in Kauf nehmen.

Bis ins erste Halbjahr 2022 stiegen die Immobilienpreise so stark, dass selbst die niedrigen Zinsen den Kauf von Wohneigentum nicht wirklich erleichterten. Seither sind die Preise etwas zurückgegangen. Doch im Oktober 2025 stellte die Bundesregierung fest: »Bei unteren Einkommensklassen machen inzwischen Wohneigentumsbildung durch Erbschaften bzw. Schenkungen von Immobilien etwa die Hälfte des Eigentumserwerbs aus. Die familiäre Unterstützung gewinnt daher bei diesen Haushalten immer mehr an Bedeutung.«

Freiheit trotz Miete?

Der besonderen Bedeutung der Wohnungsvermietung hat das Bundesverfassungsgericht 1993 in einer Grundsatzentscheidung Rechnung getragen, die auch das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung unter den Schutz des Artikel 14 Grundgesetz stellte. Zur Begründung führte es aus: »Die Eigentumsgarantie soll dem Grundrechtsträger einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich erhalten und dem Einzelnen damit die Entfaltung und eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens ermöglichen. (…) Die Wohnung ist für jedermann Mittelpunkt seiner privaten Existenz. Der Einzelne ist auf ihren Gebrauch zur Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse sowie zur Freiheitssicherung und Entfaltung seiner Persönlichkeit angewiesen. Der Großteil der Bevölkerung kann zur Deckung seines Wohnbedarfs jedoch nicht auf Eigentum zurückgreifen, sondern ist gezwungen, Wohnraum zu mieten. Das Besitzrecht des Mieters erfüllt unter diesen Umständen Funktionen, wie sie typischerweise dem Sacheigentum zukommen.«

Allerdings hat der Mieter »… keine originäre, sondern nur eine abgeleitete Beziehung zu dem von einem anderen geschaffenen Wohnraum. Er beansprucht Schutz gegenüber dem Vermieter, von dem er seine Rechte ableitet und der ihm diese Rechtsposition in Wahrnehmung seiner privatrechtlichen Eigentümerbefugnisse überhaupt erst eingeräumt hat. Auch der Vermieter kann für aus dem Mietvertrag gegenüber dem Mieter fließende Ansprüche das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Anspruch nehmen (…) Das steht der Anerkennung des Besitzrechts des Mieters als Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG indes nicht entgegen. Daraus folgt vielmehr nur die Notwendigkeit einer gesetzlichen Ausgestaltung. Der Gesetzgeber muß in Erfüllung seines Auftrages aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die beiden miteinander konkurrierenden Eigentumspositionen inhaltlich ausgestalten, gegeneinander abgrenzen und die jeweiligen Befugnisse so bestimmen, daß die beiden Eigentumspositionen angemessen gewahrt werden.«

Diese höchstrichterliche Aufgabenbeschreibung fasste langfristige Entwicklungen des deutschen Wohnungsmietrechts zusammen, wie sie insbesondere in den Bestimmungen zum Kündigungsschutz und Mieterhöhungen sowie im Vorherrschen unbefristeter Mietverträge deutlich werden. Dank solcher Mieterrechte lag der durchschnittliche Anstieg der Nettokaltmieten im Bestand für Gesamtdeutschland bis Anfang 2022 etwa im Bereich der Steigerung der Verbraucherpreise – und blieb dann deutlich hinter der Inflationsrate zurück. Für abhängig Beschäftigte, d.h. für die Mehrheit der Bevölkerung, bilden die Kosten der Wohnung regelmäßig den größten Einzelposten auf der Ausgabenseite und stellen damit einen erheblichen Teil der Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft dar. Die Rechte von Bestandsmietern anzutasten, ist in Deutschland mit einem hohen politischen Risiko verbunden.

Die Ausgestaltung des Mietrechts macht aber auch deutlich, dass in der Beschreibung des Mietverhältnisses als eines »eigentumsähnlichen« Rechts »ähnlich« nicht »gleich« bedeutet. Und erstmal muss man selbstverständlich einen Mietvertrag haben.

Nicht alle sind klein: die Privatvermieter

Die Besonderheit der Nachfrage nach Wohnungen besteht darin, dass hier direkt über die räumlichen Bedingungen des persönlichen Lebens entschieden wird. Die Besonderheit des Angebots von Wohnungen besteht darin, dass die Anfangsinvestitionen sehr hoch und das gebildete Vermögen sehr unbeweglich sind. Wenn sich die Geschäfte von einem Ort entfernen, wird das teuerste Gebäude entwertet.

Gut 60 Prozent aller Mietwohnungen, gut 14 Millionen, werden von Privatvermietern angeboten, d.h. von Einzelpersonen und Eigentümergemeinschaften. In vielen Fällen handelt es sich dabei tatsächlich um Kleinvermieter mit ein oder zwei Wohnungen. Eine Tatsache, die von der Immobilienlobby gern betont wird. Nur ist das bewusst und grob irreführend, denn wie das Vermögen insgesamt, ist das Immobilienvermögen sehr ungleich verteilt. Bei den meisten Haushalten besteht das Immobilienvermögen allein aus dem Hauptwohnsitz. Lediglich etwa 20 Prozent aller Haushalte haben andere Immobilien wie Mietwohnungen oder Grundstücke. Und nur etwa 4 Prozent aller Haushalte erhalten relevante Einkommen durch Vermietung oder Verpachtung aller Art, zumeist von Wohnungen. Auf sie entfallen über 60 Prozent aller Einnahmen privater Haushalte aus Vermietung und Verpachtung.

Die amtliche Statistik spricht hier von »privaten Kleinanbietern«, was nett und persönlich klingt. Doch sind diese Haushalte nicht nur durchschnittlich deutlich reicher als die meisten Bewohnerinnen und Bewohner des Landes; das Wort »klein« suggeriert hier auch für verschiedene Anbieter sehr Differenziertes: Für einige bedeutet es Verluste, für viele einen Vermögenswert, aber ohne nennenswerte Erträge daraus erzielen zu können. Eine relevante Minderheit schafft es auch, größere Einnahmen aus den Mietobjekten zu gewinnen. Auch wenn der durchschnittliche Umsatz dieser privaten Vermieter im Vergleich zu Unternehmen in anderen Wirtschaftszweigen eher gering ist – in der Verfügung über erhebliche Vermögenswerte stechen diese privaten Haushalte klar heraus.

Privatwirtschaftlich, öffentlich, genossenschaftlich

Die Wohnungsunternehmen unterscheiden sich wesentlich nach Eigentumsform und Strategie. Die privatwirtschaftlichen Unternehmen mit etwa 3,5 Millionen Wohnungen (15 Prozent) sind durch eine hohe Konzentration der Bestände in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten und durch eine hohe Konzentration des Kapitals gekennzeichnet: Auf die größten fünf Unternehmen, Vonovia, LEG Wohnen, Vivawest, TAG und Grand Property kommen schon fast eine Million Wohnungen. Diese Konzentration in der Branche ist auch ein Ergebnis gescheiterter Planungen (siehe Beitrag ab Seite 31). Mit der Krise 2008/09 war die Zeit der Privatisierungen erst einmal vorbei. In einem ersten Schritt mussten sich die Unternehmen von kurzfristigen Verkaufsperspektiven verabschieden und Strategien für die Bestandsbewirtschaftung entwickeln. Im zweiten Schritt platzte der Traum von immer weiter steigenden Preisen und Verkaufszahlen. Die Bestandsmieten schließlich konnten gar nicht so hoch getrieben werden, wie es den im Boom gezahlten Immobilienpreisen entsprochen hätte. Die Übernahme der Deutschen Wohnen durch die Vonovia sorgte 2022 noch einmal für hohe Transaktionszahlen. Diese Zahlen bedeuten kein Wachstum, sondern angesichts neuer Risiken eine Konsolidierung.

Die öffentlichen Wohnungsunternehmen haben einen Marktanteil von mehr als 12 Prozent, etwa 2,9 Millionen Wohnungen. Vor allem in den Stadtstaaten, in Großstädten und in Ostdeutschland sind sie entscheidende Anbieter, manchmal in schrumpfenden, manchmal in stark wachsenden Wohnungsmärkten. Auch hier gibt es sehr große Unternehmen mit ihren eigenen Schwierigkeiten (Seite 51-55). Jedoch ist die Konzentration deutlich geringer. Auf die zehn größten öffentlichen Wohnungsunternehmen entfallen zusammen etwa 700.000 Wohnungen.

Die genossenschaftlichen und anderen nicht-Profit-orientierten Wohnungsunternehmen halten gut 2,5 Millionen Wohnungen (11 Prozent). Ihre zumeist kleinen oder mittleren Bestände spielen eine wichtige Rolle auf den lokalen Wohnungsmärkten. Leider werden sie aus der Außenperspektive oft idealisiert: Genossenschaften z.B. sind nicht irgendeinem Gemeinwohl, sondern ihren Mitgliedern verpflichtet. So halten sie sich in der Neubaufrage deutlich zurück.

In die Verlängerung: die Mietpreisbremse

Auf die zunehmenden Spannungen auf dem Wohnungsmarkt reagierte die Bundesregierung 2015 mit der Einführung der zeitlich befristeten Mietpreisbremse (§ 556 d BGB), die seither mehrfach verlängert und verbal verschärft wurde. Auf ihrer Grundlage können die Regierungen der Bundesländer Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmen, in denen dann bei Wiedervermietung »die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen« darf.

Die Landesregierungen müssen ihre Verordnungen nur öffentlich begründen. Der jüngsten Verlängerung bis Ende 2029 verdanken wir die eingangs zitierten Daten zur Verdopplung der Angebotsmieten in der Hauptstadt in den letzten zehn Jahren. In der ausführlichen Begründung der aktuellen Berliner Verordnung finden sich darüber hinaus viele weitere Belege dafür, dass die Nachfrage das Angebot an Mietwohnungen seit Jahren übersteigt, in den nächsten Jahren weiterhin übersteigen wird, und welche Folgen das hat: steigende Bestandsmieten, massiv steigende Angebotsmieten. Auf angespannten Wohnungsmärkten können sich die Vermieter ihre neuen Mieter aussuchen – und Neumieter sind in der Regel froh, wenn sie ausgesucht werden. Sie zahlen die Miete, für die sie unterschrieben haben. Geklagt wird selten. Im Bestand gibt es zudem die legale Umgehungsmöglichkeit durch Vermietung möblierter Wohnungen und Indexmieten.

Auf solche teuren Angebote sind in besonderem Maße die Menschen angewiesen, die auf dem normalen Wohnungsmarkt keine Chance und keine Aussicht auf Sozialleistungen haben oder einfach nicht warten können: Jede/r kann sich hier seine eigene Liste zusammenstellen. Jeden Tag suchen Menschen neue Wohnungen für neue Lebenssituationen und müssen aus verschiedensten Gründen umziehen und die hohen Mieten zahlen, die ihnen abverlangt werden. 800 Euro pro Monat für ein kleines Zimmer, Kaution im Voraus, Kündigungsfrist für den Vermieter zwei Wochen? Ja, so etwas.

Der Glaube an den Markt

Eine Entspannung der Wohnungsmärkte erwartet die Bundesregierung immer noch von verstärkten privaten Wohnungsbauinvestitionen. Der Markt soll es richten. Deshalb gilt die Mietpreisbremse für Neubauten und umfassende Modernisierungen nicht. Doch trotz hoher Nachfrage der steigenden Mieten erreichte der Wohnungsneubau die Zielzahlen der verschiedenen Bundesregierungen nie und ging seit 2020 zurück: von 306.400 Wohnungen zunächst auf 294.000 und 2024 auf nur mehr 251.900 Wohnungen. In der Lehrbuchökonomie führt ein Nachfrageüberschuss zu steigenden Preisen. Das ist passiert. Dann sollen die steigenden Preise zu Investitionen führen, die Nachfrage und Angebot zum Ausgleich bringen. Das ist nicht passiert. In Deutschland fehlen seit Jahren weit über ein Million bezahlbare Wohnungen da, wo sie gebraucht werden, nicht nur in Ballungszentren und Universitätsstädten. Ein Leerstand in einer Gegend ohne Jobs und soziale Infrastruktur entlastet nichts. Trotz der lange bekannten Knappheit entwickeln die privaten Anbieter keine entsprechende Bautätigkeit. Der Wohnungsmangel führt zu steigenden Mieten, nicht zu einer ausreichenden Erhöhung des Angebots. Zwei Interpretationen sind dafür besonders beliebt: die hohen Bodenpreise und die hohen Baupreise. Beide sind unzureichend, aber die zweite führt wenigstens in die Nähe einer Erklärung.

Bodenpreise und ihr Grund

Die hohen Baulandpreise, so beginnt die erste Interpretation, seien das Ergebnis der Knappheit, es gebe einfach nicht genug Flächen. »Hohe Grundstückspreise lassen einen frei finanzierten Wohnungsneubau zu bezahlbaren Mieten vielfach nicht mehr zu«, behauptete das zuständige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung schon 2017. Aus einer betriebswirtschaftlichen Sichtweise klingt das plausibel. Ähnlich wurde der Wohnungsmarkt schon Anfang der 1970er Jahre in der SPD diskutiert, und es wurden entsprechende Reformvorschläge entwickelt. Die Wiederaufnahme dieser Vorschläge heute hat allerdings bisher weder die Gründe für das Scheitern der Reform in den 1970er Jahren noch die sozialwissenschaftliche Debatte dazu ernst genommen. Damals wie heute gilt: Preise fallen nicht vom Himmel. Tatsächlich verhält es sich bei der Preisbildung für Bauland umgekehrt: Die mit den fertigen Gebäuden durch Erträge z.B. aus Mieteinnahmen erzielbaren Gewinne führen zu den hohen Preisen für Grundstücke, wobei die aufgrund des Nachfrageüberhangs antizipierten zukünftigen Ertragssteigerungen das spekulative Element der Preisgestaltung ausmachen. Karl Marx würde da von fiktivem Kapital reden. Die hohen Mieten aus den hohen Bodenpreisen zu erklären, ist ein klassischer Zirkelschluss.

Der lange Schatten einer Krise

Außerdem machen die Bodenpreise zwar einen wesentlichen, aber nicht den größten Posten der zu finanzierenden Erstellungskosten aus, vielleicht 20 Prozent. Der deutlich größere Teil sind die Baukosten, und am Ende kommen noch die Kosten der Finanzierung selbst hinzu, die Zinsen. Die Zinsen waren bis Anfang 2022 im historischen Vergleich sehr niedrig, geholfen hat das nichts. Die Baukosten dagegen sind schon vor 2020 deutlich gestiegen.

Hier wirkt bis heute die Krise der Bauwirtschaft Ende der neunziger Jahre nach. In den acht Jahren zwischen 1996 und 2004 verringerte sich die Anzahl der Bauunternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten um über 40 Prozent. Die Beschäftigung im Baugewerbe, die von 1991 bis 1995 von 2,8 Millionen auf 3,2 Millionen zugenommen hatte, ging bis 2006 um über eine Million zurück. Diese Zahlen geben nur einen groben Hinweis, in welchem Umfang in der Bauwirtschaft Qualifikationen und Arbeitserfahrungen entwertet und zerstört worden sind. Was folgte, war eine lange Phase der Stagnation. Die Investitionen der Bauwirtschaft haben sich zwar nominell seit dem Tiefpunkt 2005 mehr als verdoppelt. Real liegen sie immer noch unter dem Niveau des Jahres 1991.

Heute wäre angesichts über einer Million fehlender Wohnungen ein Neuaufbau von Kapazitäten nötig. Die Bauunternehmen dagegen nahmen den Nachfrageboom mit nicht leistungshinterlegten Preiserhöhungen mit, gingen aber keine langfristigen Investitionen, keine Risiken ein.

Politische Antworten heute

Zur Anpassung des Wohnungsmarktes an die kapitalistische Dynamik waren immer staatliche Interventionen nötig. Dazu gehörten Mietobergrenzen ebenso wie steuerliche Förderungen. Die Vorstädte in den USA waren die fordistische Kombination von Auto und billigem Hausbau mit der staatlichen Förderung des Hypothekenmarktes, insbesondere in Form der Absetzbarkeit der Hypothekenzahlungen von der Einkommenssteuer (während Mieten nicht absetzbar waren).

In der alten Bundesrepublik entwickelte sich mit den Neubauprogrammen der Nachkriegszeit ein »sozialer Wohnungsbau« als Investorenförderung mit sozialer Zwischennutzung. Flankiert wurde er schon damals durch die Stärkung der Nachfrageseite, heute das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft (Seite 11-14). Beide Wege haben wichtige soziale Wirkungen. Aber beide Wege subventionieren am Ende die Immobilieneigentümer: über die Förderung des Vermögensaufbaus oder direkt über die Zahlung der steigenden Mieten.

Eine Alternative ist der Ausbau der öffentlichen Wohnungsbestände durch öffentliche Investitionen. Auch dieser Weg ist nicht einfach, aber er wäre nachhaltig. Über eine öffentliche, langfristig sichere Nachfrage nach Bauleistungen ermöglicht er den nötigen Kapazitätsaufbau in der Bauwirtschaft und Kostensenkungen für den nötigen Neubau und die umweltpolitisch notwendigen energetischen Modernisierungen. Nur braucht die Veränderung hin zu einer politisch gestaltenden Wohnungspolitik eine neue, gesellschaftlich handlungsfähige soziale Bewegung. Denn Vergesellschaftung bedeutet, auf andere Weise als Eigentümer wirtschaften zu können. Zu können, nicht nur zu wollen.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

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Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

»Man kann einen Menschen mit einer Wohnung gerade so gut töten, wie mit einer Axt.«
Mit diesen Worten, die oft dem Berliner Maler und Grafiker Heinrich Zille zugeschrieben werden, eröffnete der Sozialdemokrat Albert Südekum 1908 sein Buch Großstädtisches Wohnungselend. Erst Jahre später wurde der Satz in Büchern über Heinrich Zille verwendet. Südekum gab keine Quelle an. Er verwendete den Satz wie eine allgemein gebräuchliche Wendung. Zurecht.

So erklärte der liberale Städteplaner Werner Hegemann 1911 das »berühmte Wort« für »grundfalsch«. Bezogen auf Wohnungen, in denen pro Kopf weniger Luftraum zur Verfügung stand als einem bayrischen Zuchthäusler, schrieb er: »Eine Axt ist eine zum Widerstand aufreizende oder eine plötzlich erlösende Waffe; eine schlechte Wohnung dagegen ist ein schleichendes, verruchtes Gift, das, bevor es tötet, seine Opfer langsam betäubt, aus Menschen zu Tieren und aus Tieren zu bleich vegetierenden, schädlichen Schattenpflanzen herabdrückt.« Das Entsetzen über weite Teile der damaligen, vor allem großstädtischen Wohnverhältnisse war damit ebenso ausgedrückt wie die Entmenschlichung ihrer Opfer.

Diese deutschen Reaktionen auf die städtebaulichen Folgen der Industrialisierung nahmen, wie schon 1845 Friedrich Engels in seiner Frühschrift Die Lage der arbeitenden Klasse in England die Wohnungsfrage als etwas grundlegend Neues wahr. Nicht deshalb, weil Menschen zuvor immer besser gewohnt hätten, keinesfalls. Sondern weil das unbewältigte Elend in so großem Kontrast zum neuen, naturbeherrschenden kapitalistischen Reichtum stand. Erst in der Frühen Neuzeit erreichte die Arbeitsproduktivität der Landwirtschaft in einigen Ländern einen Stand, der eine Verstädterung überhaupt möglich machte. Um 1800 lebten in den Niederlanden über 40, in Großbritannien 30 Prozent der Bevölkerung in Städten. Der europäische Durchschnitt lag, wie in Indien, bei 13 Prozent. Vor dem Ersten Weltkrieg wohnten im Deutschen Reich noch mehr als zwei Drittel der stark gewachsenen Bevölkerung auf dem Land. Weltweit war die Urbanisierung eine Entwicklung des 20. Jahrhunderts. Seit 2008 wohnt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten.

Die Wohnungsfrage hatte immer zwei Seiten. In der Stadt ging es darum, das enge Zusammenleben technisch überhaupt möglich und bezahlbar zu machen. Letzteres nicht zuletzt aufgrund der Angst der herrschenden Klassen vor unkontrollierbaren sozialen Unruhen. Auf dem Land ging es darum, Anschluss an die Verheißungen und echten Erleichterungen des städtischen Lebens zu gewinnen. Auf beiden Seiten war das nicht einfach. Häuser, erst recht gute Häuser, sind nicht billig. Und auch schlechte Wohnungen können sehr teuer sein.

Für die Mehrheit der Bevölkerung beanspruchen die Kosten der Wohnung regelmäßig den größten Einzelposten auf der Ausgabenseite. Wenn es gar um den Erwerb von Wohneigentum geht, verfügt die Mehrzahl der Haushalte nicht über die Mittel, die teuerste Anschaffung ihres Lebens aus eigener Kraft zu bestreiten. Deshalb gab es immer zwei Wege, wie Wohnungen für die Haushalte abhängig Beschäftigter bereitgestellt werden konnten: erstens die Mietwohnung und zweitens das Wohneigentum auf Kredit. Eine geerbte Wohnung befindet sich nicht immer da, wo auch Arbeit zu finden ist. Die Wohnungsfrage ist zunächst ein privates Problem – und zugleich eine soziale Frage.

Daran hat sich seit 1908 nichts geändert. Doch die durchschnittliche Wohnfläche in der Bundesrepublik beträgt heute etwa 49 Quadratmeter pro Kopf. 1993 nahm das Bundesverfassungsgericht die Besonderheit der Ware Wohnung durch die Darstellung des Mietverhältnisses als eines »eigentumsähnlichen« Rechtes auf. Die Probleme auf dem deutschen Wohnungsmarkt sind andere. Welche es sind und wie mit ihnen umgegangen wird, das beleuchten die Beiträge in unserem Spezial: Hausaufgaben.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26)

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Vorwärts ins 19. Jahrhundert

Zur Bedeutung der Einführung des 13-Stunden-Tages in Griechenland

Nach mehr als 100 Jahren geht in Griechenland eine Ära zu Ende: Mitte Oktober 2025 wurde vom griechischen Parlament ein Gesetz zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten verabschiedet, das die Ausdehnung eines Arbeitstages auf 13 Stunden erlaubt.

Mit Ihrer Gesetzesinitiative hat die Regierung Mitsotakis Griechenlands führende Rolle bei der Deregulierung der Arbeitsverhältnisse in der EU verteidigt. Nach einer Reihe von Einschränkungen der Rechte abhängig Beschäftigter – zuletzt wurde die Sechs-Tage-Woche eingeführt – stellt das neue Gesetz einen Meilenstein dar.

Zwar sind damit für die Unternehmen noch eine Reihe formaler Beschränkungen verbunden. So ist die Ausdehnung der Arbeitszeit nur an 37 Tagen im Jahr möglich, bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in nicht mehr als vier Monaten hintereinander sowie bei maximal 150 Überstunden jährlich. Nach einem 13-Stunden-Tag muss eine mindestens elfstündige Pause erfolgen. Zudem wird nach acht Stunden ein 40-prozentiger-Zuschlag auf den Arbeitslohn fällig.

Formal bleibt die 40-Stunden-Woche das Maß der Dinge. Doch unabhängig von diesen Einzelheiten, die in den großen schwarzen und grauen Sphären der Ökonomie wie etwa dem Tourismus-Sektor ohnehin keine Geltung haben, wird die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages ins Werk gesetzt und ein seit der großen Schuldenkrise nach 2008 schrittweise durchgesetzter Ist-Zustand gesetzlich sanktioniert.

Abbau der Vertretungsrechte

Das neue Arbeitsgesetz wirft ein grelles Licht auf den desolaten Zustand der griechischen Gewerkschaften und ihrer institutionellen Vertretungsrechte. Seit den 2010er Jahren ist das Koalitions- und Streikrecht massiv eingeschränkt worden. So ist ein Gewerkschaftsregister eingeführt worden und damit die Möglichkeit, einen Streik legal auszurufen, wesentlich erschwert worden. In der Vergangenheit wurden Streiks immer wieder von Gerichten als »missbräuchlich« und damit für illegal erklärt. Eine Teilnahme an so klassifizierten Streiks kann zur Entlassung führen. Exemplarisch für diese Praxis sind die Streiks der Eisenbahner wegen mangelnder Sicherheitsstandards, die vor dem Eisenbahnunfall bei Tempi 2023 wiederholt von Gerichten verboten worden sind.

Im öffentlichen Dienst wurde das Disziplinarrecht verschärft, sodass gewerkschaftliche Aktivität mit Entlassung, Gehaltskürzungen, Rückstufung oder Bußgeldern geahndet werden kann. Zuständig sind die neu geschaffenen Disziplinarräte, in denen Arbeitnehmer:innen nicht vertreten sind. Die Verfahren wurden zudem stark beschleunigt.

Die massiven Einschränkungen der Koalitionsfreiheit haben dazu geführt, dass es praktisch keinen Sektor in der griechischen Ökonomie mehr gibt, in dem die Gewerkschaften nicht in der Defensive sind. In der Privatwirtschaft des Dienstleistungsbereichs waren die Gewerkschaften traditionell schwach vertreten, selbst hier hat sich die Situation noch verschlechtert. Von einer wie auch immer gearteten institutionellen Vertretung kann keine Rede mehr sein.

Verstaubte Relikte?

Insbesondere die Organisierung in den prekarisierten Bereichen, so bei Lieferdiensten, ähnelt in zunehmendem Maße den anarchosyndikalistischen Verbänden des frühen 20. Jahrhunderts. Die etablierten Verbände wirken demgegenüber wie verstaubte Relikte einer vergangenen Zeit. Der Widerstand gegen das neue Gesetz fiel mit zwei landesweiten Proteststreiks für griechische Verhältnisse auch relativ schwach aus. Die Lohnabhängigen sind mit ihren gesellschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten endgültig auf das Niveau der frühen Arbeiterbewegung zurückgeworfen worden.

Was für die Gewerkschaften gilt, trifft auch auf die Linksparteien zu: Die Zersplitterung der politischen Linken seit dem erzwungenen Zurückweichen von Syriza gegenüber den Gläubigerinstitutionen der EU und des IWF 2015 hat die parlamentarische Einflussnahme erodieren lassen.

Diese Tendenz ist keineswegs für Griechenland spezifisch: Nach dem Index des Internationalen Gewerkschaftsbundes ist Europa zwar immer noch die am wenigsten repressive Weltregion, hat aber in den letzten Jahren mit solchen Einschränkungen eine bisher ungekannte Verschlechterung der Arbeitsrechte erlebt.

Zurück auf Los

Der historische Einschnitt, der die faktische Abschaffung des Acht-Stunden-Tages in Griechenland bedeutet, wird bei einem Blick in die Frühphase der griechischen Arbeiterbewegung deutlich. Die erste Gewerkschaft in Griechenland wurde im damaligen Zentrum der griechischen Handelsschifffahrt, der Insel Syros, gegründet. Werftarbeiter und Gerber der Inselhauptstadt Ermoupolis setzten 1879 nach heftigen Kämpfen gegen die Unternehmer, die Polizei und die Armee den Zehn-Stunden-Tag durch.

Mit Beginn des ersten Weltkriegs 1914 wurde erstmals das Koalitionsrecht von Seiten des Staates anerkannt. Griechenland trat zwar erst 1915 mit der Bildung der Saloniki-Front in den Krieg ein. Es gab aber ein Interesse der herrschenden Klasse an einer Befriedung der heftigen inneren, nur wenig von den Balkan-Kriegen überlagerten Konflikte durch Zugeständnisse an die Lohnabhängigen. Auch während des Krieges gingen die Arbeitskämpfe in unverminderter Heftigkeit weiter. 1916 übernahmen die Arbeiter der Eisenerzmine von Serifos nach Kämpfen mit der Polizei für zwei Wochen die Macht auf der Kykladeninsel.

Auch wenn der Aufstand militärisch niedergeschlagen wurde: Die hohe Nachfrage nach dem kriegswichtigen Eisenerz hatte zur Folge, dass das französische Unternehmen Société des mines de Seriphos-Spiliazeza der Forderung nach einem Acht-Stunden-Tag nachgab. In vielerlei Hinsicht hat die Arbeiterbewegung in Griechenland einen selbst für die europäische Peripherie untypischen Verlauf genommen; so wurden sozialstaatliche Verhältnisse aufgrund der immer wiederholten staatlichen Repressionen erst nach politischen Kämpfen in den frühen 1980er Jahren etabliert.

In historischer Perspektive lassen sich jedoch durchaus Parallelen in der Entwicklung zu den anderen europäischen Ländern ausmachen. Weitet man den Blick über die Bedingungen in den kapitalistischen Metropolen hinaus in den Trikont, so stellen die Arbeits- und Lebensbedingungen der organisierten Industriegesellschaften der ersten und zweiten Welt zwar keinesfalls den Normalfall dar. Aber selbst in den Ländern des Trikont gab es nach den antikolonialen Bewegungen zumindest rudimentäre soziale Regulierungen wie staatliche Subventionierungen von Treibstoffen oder Grundnahrungsmitteln. Erst die Angriffe auf die bisherigen sozialen Standards im Zuge der Globalisierung haben die Zonen sozialer Unsicherheit massiv ausgeweitet.

Unsichere Aussichten

In den Analysen der zukünftigen Entwicklung der Arbeits- und Lebensverhältnisse in der kapitalistischen Weltgesellschaft lassen sich idealtypisch zwei Ansätze ausmachen: Exemplarisch für eine pessimistische Sicht steht Robert Castel, der in seiner Studie über die »Metamorphosen der Arbeit« seit dem Ausgang des Mittelalters zu dem Schluss kommt, dass die sozialstaatlichen Formen der Einhegung des Kapitalismus mit Sozialversicherungen, Tarifverträgen und Arbeiterrechten an ein Ende gekommen seien. Die Absicherung der lohnabhängigen Existenz werde auch in den Metropolen in Frage gestellt, und die strukturellen Möglichkeiten, mit dem klassischen Mittel des Streiks die Kapitalseite zu Zugeständnissen zu zwingen, seien erodiert.

Beverly Silver vertritt in ihrem Buch »Forces of Labor« die Gegenthese: Nicht überall erfolge parallel eine Schleifung der Errungenschaften der Arbeiterbewegung, vielmehr würden sich mit der Verlagerung der Industrien auch die Arbeitskämpfe verlagern; so hätten in Ländern wie Brasilien, Südafrika oder Südkorea die militanten Gewerkschaften eine zentrale Rolle bei der Demokratisierung ihrer Gesellschaften und der Einhegung der Ausbeutungsverhältnisse gespielt. Für beide Ansätze lassen sich gute Argumente ins Feld führen.

Gewerkschaften und Parteien

Das berührt die Frage des Zusammenhangs von politischen und sozial-ökonomischen Bewegungen. Die frühe Arbeiterbewegung vor und während der I. Internationale war durch eine Vielzahl von Organisationsansätzen geprägt, erst im späten 19. Jahrhundert setzte sich die bis ins 21. Jahrhundert vorherrschende Trennung von Partei und Gewerkschaft durch, mit der die Trennung von Politik und Ökonomie im bürgerlichen Staat reproduziert wurde. In Griechenland wurde diese Arbeitsteilung mit der Gründung der Sozialistischen Arbeiterpartei Griechenlands SEKE – der späteren kommunistischen KKE – und der GSEE, der Allgemeinen Konföderation der Arbeiter Griechenlands am Ende des Ersten Weltkrieges konstituiert.

Dieses Modell ist mit der Krise der Linksparteien und der traditionellen Gewerkschaften an ein Ende gekommen. Die syndikalistischen Ideen der Frühphase der griechischen Arbeiterbewegung, welche die GSEE noch in ihrem Namen zum Ausdruck bringt, erleben gleichzeitig zum Niedergang der Gewerkschaften eine neue Blüte. Anders gesagt: Es handelt sich nicht einfach um die Rückabwicklung eines historischen Modells. Mit der Zunahme der institutionellen sozial-ökonomischen Ohnmachtserfahrungen erfolgt unter der Fahne anarchistischer und syndikalistischer Ideen eine neue politische Selbstermächtigung.

Soziale Bewegung oder autoritäre Kontrolle

Es ist kein Zufall, dass in Griechenland alle wesentlichen sozialen Kämpfe der letzten Jahre einen genuin politischen Charakter ohne ausgeprägten institutionellen Rückhalt hatten. Im Kampf um die Aufklärung des Zugunfalls von Tempi kommt das deutlich zum Ausdruck: Dass mit Panos Routsis, einem aus Albanien stammenden Arbeiter, ein einzelner Vater mit seinem Hungerstreik vor dem griechischen Parlament die Regierung zum Rückzug zwingen und seine Forderung nach einer Exhumierung und toxikologischen Untersuchung der Opfer des Zugunfalls von Tempi durchsetzen konnte, wäre ohne die breite solidarische Unterstützung der lohnabhängigen Bevölkerung nicht denkbar gewesen. Der soziale Unmut heftet sich notwendigerweise an außerinstitutionelle Kämpfe, je mehr die überlieferten Möglichkeiten der Lohnabhängigen, auf institutionellem Wege gesellschaftspolitisch Einfluss zu nehmen, schwinden.

Die Einflussnahme sozialer Bewegungen jenseits institutioneller Verfahren der bürgerlichen Demokratie bleibt zweifelsohne prekär und bisher zumeist ohne durchschlagende Wirkung. Der politische Zustand, der von Colin Crouch als »Postdemokratie« bezeichnet worden ist, ähnelt mittlerweile mehr einer instabilen Prädiktatur. Aber auch autoritäre Regime sind auf eine gewisse Anerkennung durch die subalternen Klassen angewiesen und können Revolten nicht beliebig mit Gewalt unterdrücken.

Die gegenwärtigen gesellschaftlichen Krisenprozesse bergen aus diesem Grund ein erhebliches Risiko: Angesichts des institutionellen politischen Steuerungsverlustes und der zunehmenden Desorientierung der Funktionseliten liegt es nahe, die gesellschaftlichen Erwartungen und Energien der Bevölkerung in soziale Konflikte, politische Sackgassen oder gar militärische Konflikte zu kanalisieren. Historisch betrachtet wäre das kein Novum.

Antisemitismus – Resolution und Reaktion

Ein Besuch im Berliner Kulturzentrum Oyoun

Wie so oft in Berlin stehe ich in einer Schlange. Etwa 300 Leute warten, gekleidet für die Zukunft: viel Schwarz, Neonfarben, Schuhe wie Raumschiffe. Ein Look, der mehr bedeutet als Stil. Man würde denken: Berghain. Aber heute, einem Sonntag Anfang November 2024, geht es nicht um Musik. Heute geht es um Politik.

Das Oyoun, das Kulturzentrum in Neukölln, hat eingeladen, um über eine Resolution zu sprechen, über die der Bundestag abstimmen soll – eine politische Willensbekundung, die für viele in der Berliner Kulturszene wie eine Drohung klingt.

Die Resolution trägt den Titel ›Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken‹. Eingebracht wurde sie von den Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP – keine Gesetzesvorlage, aber eine politische Willensbekundung mit Signalwirkung. Der Bundestag soll in wenigen Tagen darüber abstimmen.

Auslöser war der 7. Oktober 2023 – der Terrorangriff der Hamas auf Israel, für den zunächst sogar öffentliche Zustimmung bekundet wurde.

Die folgenden Proteste gegen den Krieg in Gaza schienen in den Augen vieler Menschen Israel das Recht auf Selbstverteidigung abzusprechen. Dies wie auch die Sympathie für die Hamas wurden als Ausdruck eines um sich greifenden Antisemitismus gesehen.

 Die Resolution versteht sich als Reaktion darauf. Sie will jüdisches Leben in Deutschland schützen und eine klare Grenze ziehen gegenüber kulturellen oder politischen Äußerungen, die nach der breiten Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken als antisemitisch gelten könnten. Besonders im Fokus: Projekte und Institutionen, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden.

Nun hat das Oyoun zu einer Diskussion geladen, doch öffentlich angekündigt war die Veranstaltung nicht. Kein Eintrag auf der Website, keine Pressemitteilung – nur ein Post auf Instagram, mit Link zur Registrierung. Ich dachte, ich geh einfach rüber, das geht schon. Jetzt stehe ich vor dem Gebäude, wo sich zwei Schlangen gebildet haben: eine lange für die, die auf der Gästeliste stehen, und eine deutlich kürzere für die, die sich wie ich nicht haben registrieren lassen. Ob alle reinkommen, ist unklar.

Kontrolle

Der Mann neben mir mit lockigem Haar trägt Pantoffeln aus Kunststoff-Stepp. Ich bin beeindruckt. Wie viele hier sieht er aus wie jemand, der weiß, wo man in Berlins Nächten Erleuchtung findet. Er sei schon öfter im Oyoun gewesen, eher aus Neugier. Mit Politik habe er wenig zu tun, sagt er.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite fährt ein Polizeiwagen vor. Nervöses Gemurmel hebt unter den Wartenden an. Doch kein Einsatz hier, nur Zufall. Nun steigen zwei Organisatorinnen, migra-avantgarde Chic, auf die Treppe vor dem Eingang: Es gebe genug Platz, auch Unregistrierte dürften rein – aber nur nach einem Sicherheits-Check. In der Vergangenheit habe es Probleme mit ungebetenen Gästen gegeben.

Ich sehe mich um: Wer wird wohl als sicher gelten, wer nicht? Eine der beiden Frauen übernimmt die Rolle als Türsteherin, zeigt klare Präsenz, harte Miene, ausdrucksstarken Blick. »Sind hier weiße Männer?« fragt sie. Ich spiele mit und melde mich. In meinem Kopf springt Deleuze auf: progressiv heißt minorité avenir – die Zukunft gehört den Minderheiten. Aber das jetzt auf Arabisch, ‹ana raǧul ‹abiaḍ zu sagen, wäre anbiedernd. Ich lächle freundlich. Sie nicht. »Warum bist du hier? Woher weißt du von der Veranstaltung? Worum geht es?« Ich antworte ruhig: politisches Interesse, ich war schon einige Male hier, keine Kamera, kein Auftrag.

Sie will den Ausweis sehen – meinen und den von dem Mann mit den Pantoffeln. Es fühlt sich an wie eine umgedrehte Einlasspolitik: Der Türsteherblick auf weiße Männer, diesmal nicht als Kunden, sondern als Risiko. Eine schwarzhaarige Frau aus der Schlange sagt, sie kenne meinen Gesprächspartner. Mich kennt niemand. Die Türsteherin schaut auf meinen Ausweis, als stünde darin mehr als ein Name. Ich werde skeptisch gemustert. Dann darf ich rein.

Im zweiten Stockwerk liegt der Veranstaltungssaal, der die Anmutung eine säkularen Kirche hat. Es ist dunkel, nur die Bühne ist beleuchtet. Die Reihen sind voll, Menschen lehnen an den Wänden, einige sitzen auf dem Boden.

Der Raum erinnert mich an die Voz do Operário in Lissabon oder an ein altes Gewerkschaftshaus in England – Orte, wo die Agenda die Musik macht und die Musik die Agenda. Das Veranstaltungszentrum Huxleys Neue Welt ist nur zweihundert Meter entfernt. In den 1920er Jahren sang man dort Arbeiterlieder.

Nun treten drei Frauen, Mitte-Ende dreißig, ins warme Licht der Bühne und erklären, worum es ihnen geht: Die Resolution ist ihrer Meinung nach ein Angriff auf den Protest gegen den Krieg in Gaza. Während das jüdische Leben in Deutschland plural sei und ein Krieg wüte, über den die unterschiedlichsten Ansichten kursierten, hätten sich einige Deutsche aufgeschwungen, das jüdische Leben als solches zu repräsentieren. Um »Weltmeister in der Aufarbeitung« zu bleiben und Diskussionen zu unterbinden, hätten sie in Zusammenarbeit mit den Fraktionsspitzen von Grünen bis CDU eine Resolution eingebracht, die die Entscheidung darüber, was antisemitisch ist, dem Staat übertragen würde. Hier hätten die Nachfahren der Täter, nicht die der Opfer gehandelt.

Die Resolution wird Punkt für Punkt in süffisantem Ton vorgelesen. Es wirkt wie ein Ritual gemeinsamer Ablehnung.

Betreff

Die Vorarbeit für die Resolution der vier Fraktionsvorsitzenden leisteten die Antisemitismusbeauftragten und Volker Beck, vom Präsidium der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Fördergelder in Bildung, Kultur und Wissenschaft sollen nicht mehr an Projekte gehen, die als antisemitisch gelten. Wer das entscheidet? Gremien, Kommissionen, politische Akteure – ohne klare Regeln, mit Ermessensspielraum innerhalb eines weit gefassten Antisemitismus-Begriffs.

Das Oyoun ist selbst betroffen. Der damalige CDU-Kultursenator Joe Chialo hatte Ende 2023 die Auszahlung von Fördergeldern in Millionenhöhe für das Kulturzentrum gestoppt. Oyoun hat dagegen geklag. Im Juli 2024 hob der Verfassungsgerichtshof den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom März auf und verwies den Fall zurück. Unabhängig davon hatte das Land Berlin eine Räumungsklage gegen Oyoun erhoben.

Eine der drei Rednerinnen, Juristin von Beruf, bringt es an diesem Abend auf den Punkt: »Sie wollen ihr Israel retten – nicht das reale, sondern das, das sie für ihre moralische Integrität brauchen.« Die politische Erfahrung von Migrant:innen, Linken, Jüd:innen, die sich kritisch zur israelischen Regierung äußern, solle aus dem Diskurs entfernt werden.

Schon jetzt würden NGOs von Schwierigkeiten bei der Beantragung von Fördergeldern berichten – wenn sie mit Gegner:innen der israelischen Regierung arbeiten.

Die neue Resolution würde diese Praxis nun systematisch ausweiten. Sie übertrage solche Ausschlussmechanismen auf den gesamten Bereich von Kultur, Bildung und Wissenschaft.

Deutlich werde die Zielrichtung in dem Satz: »In den vergangenen Monaten ist nicht zuletzt das erschreckende Ausmaß eines Antisemitismus deutlich geworden, der auf Zuwanderung aus den Ländern Nordafrikas und des Nahen und Mittleren Ostens basiert, in denen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit, auch aufgrund islamistischer und antiisraelischer staatlicher Indoktrination, verbreitet sind.«

Spätestens hier sei klar, wer gemeint ist: »Wir. Und wir bleiben es – dauerhaft. Wir sind der Schmutz, der immer gefunden werden wird, wenn man nur genau genug hinschaut«, fasst es eine der Vortragenden zusammen.

Dass die Resolution differenzierter argumentiert, wird als Lippenbekenntnis verstanden.*

Die Rednerinnen greifen tief in die politische Erinnerung: Beim NSU sei klar gewesen, dass die Täter Rassisten waren. Aber die Polizei habe nicht gegen Rechts ermittelt. In den Medien sei von ›Dönermorden‹ die Rede gewesen – ein Begriff, der nicht nur die Opfer als fremd markiere, sondern auch rassistische Konnotationen trage. Die Polizei habe vor allem im Umfeld der Opfer ermittelt, habe nach kriminellen Machenschaften in deren persönlichem Bereich gesucht. Das Politische – es waren rassistische Anschläge – habe sie nicht gesehen. Die Ermittlungen seien erst in Gang gekommen, als sich der NSU selbst enttarnte. Das späte Eingreifen der Polizei im Februar 2020 beim Attentat in Hanau erhärte den Verdacht: »Ihr kümmert euch nicht um uns.«

Die Fehler der NSU-Ermittlungen seien keine Ausrutscher gewesen. So, wie die Behörden damals eine zielführende Ermittlung unterließen, weil sie Migrant:innen durchweg für latent kriminell hielten, so würden sie heute den demokratischen Diskurs verhindern, weil sie Migrant:innen durchweg für antisemitisch hielten.

Haltung

Angesichts des Krieges in Gaza, zu dem sich Deutschland positioniere und eine Seite aktiv unterstütze, sei es unerlässlich, dass darüber offen diskutiert werden könne. Doch genau das scheine die Resolution zu unterbinden. Sie lege im Voraus fest, was gesagt werden darf und was nicht. Während deutschen Gremien die eigene Position als universell gelte, werde die migrantische als defizitär, gefährlich oder antisemitisch markiert. Demokratie aber lebe vom unabgeschlossenen Gespräch, vom Dialog verantwortungsvoller wie verantwortungsloser Positionen, von Differenz.

Die Resolution sei als Willenserklärung verfasst, gegen die keine Rechtsmittel anwendbar seien. Sie sei für die Institutionen nicht bindend, aber sie wirke. Erst die resultierenden Gremienentscheidungen könnten, und nur im Einzelfall, angefochten werden: »Sie handeln kollektiv, wir müssen uns einzeln rechtfertigen. Ihr seid die Macht, wir stehen außerhalb. Aber wir werden darauf bestehen, dass auch wir etwas Wahres zu sagen haben«, lautet ein Fazit dieses Abends.

Ganz vorn im Publikum sitzt eine nichtbinäre Person – Glatze, runder Kopf, runder Körper, das Gesicht bunt geschminkt. Für mich verkörpert sie das, worum es hier eigentlich geht: eine politische Präsenz, die im Leben selbst wurzelt. Sie ist Ausdruck der politischen Energie, die diesen Raum durchdringt.

Am Ende der Veranstaltung frage ich die Referentin an der Bühne, was ihre politische Strategie sei. Sie sagt: »Wir wollen die Alternative unterstützen, die Alternativresolution eines prominenten Bündnisses, um dieser Initiative die Zähne zu ziehen.«

Als ich rausgehe, habe ich das Gefühl, eine lange Nacht hinter mir zu haben. Es war eine Versammlung, durchdrungen von einer politischen Energie, die nicht aus Programmen oder Mandaten kommt, sondern aus Körpern, Stimmen, Blicken. Aus etwas, das man Spiritualität nennen könnte, wenn man das Wort aushält. Eine Kraft, die Geschichte schreibt – manchmal als Hoffnung, manchmal als Drohung.

Auf dem Heimweg gehe ich an Huxleys Neuer Welt vorbei. In den 20ern sangen hier Arbeiter:innen von Gerechtigkeit, in den 30ern hielten Nazis Reden – und alle wussten, wann zu lachen war. Heute klang das Lachen, manchmal dreckig, manchmal trotzig. Ich lache lieber fröhlich. Aber ich kann verstehen, wenn ihnen nicht danach ist.

Wenige Tage nach meinem Besuch, am 7. November 2024 nahm der Bundestag die Resolution mehrheitlich an. Mitte Dezember fand die letzte Veranstaltung im Oyoun statt. Im Januar wurden die Schlüssel abgegeben.

Jakob Koppermann studierte Soziologie, Kulturgeschichte und Islamwissenschaft in Jena und Hamburg. Beim Zentrum Liberale Moderne koordinierte er zuletzt ein internationales Dialogprojekt zum Nahostkonflikt.

* Das Zitat fährt fort: »Klar ist aber auch: Antisemitismus findet sich seit langem in allen gesellschaftlichen Bereichen und hat verschiedene Nährböden. Verschwörungsideologien und antisemitische Narrative sind in den vergangenen Jahren in allen gesellschaftlichen Gruppen anschlussfähiger geworden. Völkische und rechtsextreme Positionen sind auf dem Vormarsch und die Personenzahl mit gefestigt rechtsextremistischer Einstellung steigt an. All dies führt zu einer massiven Verunsicherung unter Jüdinnen und Juden in Deutschland.«

Erschienen in: Lunapark21, Heft 66 (Herbst 2025)

Eine Frage des Überlebens

Begegnung mit zwei jungen Autorinnen in Gaza

Lange hat Ala’a durchgehalten, festgehalten an dem Gedanken, ihr Haus im Stadtteil Al Shuja’iyah im Süden von Gaza nicht zu verlassen. Doch wissend, dass israelische Streitkräfte ihre Bombardierungen der Stadt Tag um Tag ausweiten würden, ist aus dem ›wir bleiben auf jeden Fall in unserem Haus‹ ein ›gerade verlassen wir unser Haus und ziehen südwärts. Jetzt sind auch wir Vertriebene‹ geworden. Und dann, inmitten des Chaos, erhalte ich eine WhatsApp-Nachricht: »Mein Cousin ist bei der Evakuierung durch einen Beschuss ums Leben gekommen«.

Ala’a Obaids Kriegstagebuch aus Gaza ist eine von vier Erzählungen in dem Sammelband »Voices of Resistance«, der jüngst im englischen Comma-Verlag erschienen ist: Versuch, den Kriegsalltag und das Unsagbare zu dokumentieren. Damit am Ende niemand sagt, es habe sie und ihre Familien nicht gegeben. Jeder Tag kann der letzte sein. Tauschwirtschaft ist längst dumpfer Alltag; Eintrag vom 1. Januar 2025:

»Heute ist der sechste Geburtstag meiner Tochter Rusal. Rusal: mein süßes, zartes Kind, das inmitten der Härte des Krieges aufwächst. (…)

Nachdem ich eine Freundin besucht habe, um ihr mein Beileid zum Tod ihres Mannes auszusprechen, beeile ich mich, einen Geburtstagskuchen für Rusal vorzubereiten. Als ich die Zutaten zusammensuche, stelle ich fest, dass ich keine Eier habe. Ich zögere nicht lange, gehe hinaus, suche den Markt ab, frage jeden Verkäufer: ›Haben Sie ein Ei? Ich brauche nur eins.‹ Die Antworten sind immer die gleichen: ›Die haben wir nicht mehr auf Lager. – Sie sind zu teuer – Wir verkaufen sie nicht mehr.‹ 

Ich weigere mich, aufzugeben. Rusal soll doch nicht enttäuscht werden. Als die Sonne schon untergeht, Erschöpfung einsetzt, fragt mich ein älterer Verkäufer, warum ich so verzweifelt nach einem Ei suche. ›Es ist der Geburtstag meines kleinen Mädchens‹, sage ich ihm. ›Ich möchte einen Kuchen backen.‹ Er lächelt. ›Du bist entschlossen zu feiern, sogar inmitten des Krieges? Das ist schön.‹ Er geht in sein Zelt und kommt mit einem Ei zurück. ›Das letzte, das ich habe‹, sagt er und reicht es mir. ›Alles Gute zum Geburtstag für deine Tochter.‹ Tränen steigen mir in die Augen. Ich danke ihm von ganzem Herzen und eile nach Hause, als die Dunkelheit über die Stadt hereinbricht.

Meine Mutter hat schon gewartet und schimpft: ›Wo warst du so lang? Es ist schon dunkel!‹ Ich halte das Ei hoch, lächle, und sie versteht. Wir machen uns an die Arbeit. Es bräuchte ein paar Eier mehr, aber wir haben Essig als Ersatz. Als der Kuchen fertig ist, versammelt sich unsere kleine Familie in unserem winzigen Zimmer mit Asbestwänden. Wir drängen uns umeinander und singen Happy Birthday. Es gibt keine Kerzen zum Ausblasen. Kerzen sind nicht wichtig, was zählt, ist, dass wir zusammen sind.  ›Ich wünsche mir, dass der Krieg zu Ende ist. Ich wünschte, wir könnten Baba wiedersehen,‹ sagt Rusal. Ihre freudigen Augen lassen meine Erschöpfung, allen Kummer gehen. Sie gibt mir etwas, an dem wir uns festhalten können. So grausam der Krieg.«

Ala’a ist 32 Jahre alt, vermittelt Jüngeren kreatives Schreiben, unterrichtet Bibliothekswesen und Medien im Kulturzentrum ihres Viertels. Ständig ist sie in Bewegung. Das Foto auf ihrer WhatsApp zeigt sie lächelnd am Steuer eines Autos. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen für eine internationale Hilfsorganisation in Gaza. Das bedeutet ein wenig finanziellen Halt in diesen Tagen. »Wir haben all das nicht verdient,« sagt sie. »Wir möchten in Würde weiterleben.« Für ihre drei Kinder sucht sie einen Weg raus aus Gaza. Sie recherchiert Programme zur Rettung von Künstler:innen und Autor:innen in Not.

Aus Gaza herauszukommen ist schwer, es braucht die Zustimmung der israelischen Autoritäten. Sondos Sabra ist, 25-jährige Übersetzerin in Gaza, ist eine der Autorinnen von »Voices of Resistance«.  Ihre Evakuierung aus Gaza durch ein französisches Hilfsprogramm schien sicher. Ihre Sachen waren gepackt. Dann tauchte ein Post in den sozialen Medien auf, offenbar mit Israel-feindlichem Bezug, und das französische Programm stoppte alle seine Evakuierungen. Bis auf Weiteres.

So wartet Sondos weiter. »Das Leben in einem Zelt auf Dauer kann ich mir nicht vorstellen«, sagt sie. »Ich habe das schon mal ein paar Tage mitgemacht. Aber wer weiß, was alles noch auf uns zukommt.«

Sondos ist Gründungsmitglied der Shaghaf-Jugend-Initiative, die Diskussionen um Schreiben und Literatur initiiert. Im Dezember 2023 werden drei ihrer Nichten und Neffen durch eine Rakete getötet. In »We Kill Terrorism«, einem rund 20-seitigen Abschnitt in ihrem Kriegstagebuch, reflektiert sie die Vorfälle:

»Mein sechsjähriger Neffe Omar wurde von einem Granatsplitter am Kopf getroffen und war auf der Stelle tot. Sein Bruder Ahmad, seine Schwester Aya und die kleine Nichte Sila wurden verwundet und bluteten. (…) Aya war in der Seite verwundet, Ahmad an Brust und Beinen. Obwohl Samir selbst eine Schrapnellverletzung am Hals erlitten und einen Zahn verloren hatte, rannte er auf die Straße, um einen Krankenwagen zu finden. Vergebens. Verwundete sterben zu Tausenden auf den Wegen oder in ihren Häusern, weil es nicht genug Krankenwagen gibt.

Als ich die Nachricht erhielt, versuchte ich, das Rote Kreuz zu kontaktieren und kam schließlich durch.

›Hallo mein Schatz, hier ist das Rote Kreuz, wie können wir helfen?‹ ›Hier ist Sondos, ich brauche einen Krankenwagen, um die Kinder meiner Schwester ins Krankenhaus zu bringen. Sie sind in Shuja›iyya gefangen in einem Haus, das einem …‹ ›Es tut uns leid, Schatz, wir können nicht helfen. Die israelische Armeehindert uns, Shuja›iyya zu betreten.‹ (…)

Heute Morgen kam die Nachricht, dass die Fahrzeuge der Besatzung etwas zurückgezogen wurden. Gelegenheit, die Verletzten und die Leichen der Gefallenen zu bergen. Medizinische Hilfe war nicht verfügbar. Die Nachbarn versuchten, die Verletzten auf Pferdewagen zum Ahli-Baptistenkrankenhaus zu transportieren, das alle Verwundeten vorübergehend aufnimmt, seit al-Shifa angegriffen wurde. (…)

Die Kinder meiner Schwester wurden in aller Eile begraben, ohne die Möglichkeit, sich zu verabschieden. Keine Leichentücher bewahrten ihre Körper. Sie wurden begraben in den Decken, in denen sie gelegen hatten, um zu schlafen, um Ruhe zu finden, die ihnen die Wirklichkeit verwehre. Unser Trost ist, dass sie sich jetzt in den Gärten des Paradieses wandeln.

Die israelische Besatzung, so scheint es, hat jedes Recht, alles vom Antlitz der Erde auszulöschen. Und niemand, so scheint es, hat das Recht, Israel zu kritisieren. Schließlich retten sie die Menschheit vor den Übeltätern, als ob sich der Terrorismus in der Wärme eines Hauses versteckte, in den Glocken der Kirchen oder den Minaretten der Moscheen, zwischen den Seiten von Büchern, in den Straßen und Gassen des Flüchtlingslagers oder sogar inmitten der Zelte der Vertriebenen.«

Der britische Comma Verlag hat die Rechte für „Voices of Resistance” in über ein Dutzend Länder und in über ein Dutzend Sprachen verkauft. »Nur einen deutschen Verlag haben wir nicht gefunden«, so Verleger Ra Page. Er weiß von früheren Veröffentlichungen, dass dies Zeit braucht. Gerade in der Bundesrepublik sind Übersetzungen über den Gaza-Krieg ein Bohren dicker Bretter.

Martin Gerner ist freier Autor, Journalist und Filmemacher. Er lehrt zu Konflikten und Medien, berichtet aus Krisenregionen.

Link zum Buch: https://commapress.co.uk/books/voices-of-resistance

Übersetzung: Martin Gerner, mit freundlicher Autorisierung des Verlags

Abod Nasser – Strategies of Surviving Abod Nasser, 25, ist Animations-Künstler, geboren in Gaza. »Die Zeichnungen sollen kein Mitleid beim Leser wecken, kein unmittelbares Kriegsgeschehen abbilden und in keiner Weise um Sympathie betteln. Vielmehr ist es der Versuch, das Leben in Gaza verständlich zu machen. Und das zu einem Zeitpunkt, da wir gezwungen sind, unser Leben von Null auf neu zu erfinden, um zu überleben,« schreibt er im Vorwort zu seinem Cartoon-Buch Strategies of Surviving. Die 60 Zeichnungen sind in Kapitel unterteilt: Wasser – Wohnen – Strom – Kochen – Benzin – Verkehrsmittel – Kleidung – Unterhaltung. Letztere lebt. Der Autor zeichnet vom Strauch gepflückte und getrocknete Molokhia-Blätter, auf die flüssiges Nikotin getröpfelt wird, bevor mit Papier daraus eine gedrehte Zigarette wird. Zigaretten sind in der Kriegsnotwirtschaft unerschwinglich geworden. Der vorliegende Band wurde Ende September auf dem LICAF Cartoon-F estival in England vorgestellt. Abdruck von zwei Seiten aus dem Kapitel »Wasser« mit freundlicher Erlaubnis des LICAF-Festivals.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 66 (Herbst 2025)

Zu den Waffen!

Wehrpflicht?

»I ain’t got no quarrel with them Vietcong.« erklärte Muhammad Ali 1966, als er zum Wehrdienst eingezogen werden sollte.

Er hätte seine Gegnerschaft zum Vietnamkrieg der USA nicht erklären können, wenn die USA den Kampf nicht durch Entsendung von immer mehr Wehrpflichtigen hätten bestreiten wollen. Und die USA hätten diesen Krieg vermutlich nicht verloren, wenn der Tod von Wehrpflichtigen nicht den Widerstand im Heimatland angefeuert hätte.

Wehrpflicht ist immer ein zweischneidiges Schwert für den Staat, der sie einführt oder einführen muss, um einen Krieg zu führen. Als die Bundesrepublik nach der Niederlage des Nationalsozialismus wieder eine Armee aufzustellen begann, baute sie zwei Elemente ein, die eine Auseinandersetzung mit Krieg und Frieden und mit den Zielen möglicher Kriege erzwingen: Neben der allgemeinen Wehrpflicht für Männer gab es den Zivil-Dienst, zu dem man erst durch Prüfung einer Spruchkammer zugelassen war. Der Soldat der Bundeswehr sollte zudem Bürger in Uniform und damit als normaler Bürger den Werten des Grundgesetzes verpflichtet sein – eine Schlussfolgerung aus der Geschichte des Deutschen Reiches und seiner Armee.

In der 1968er Bewegung verfolgten linke Gruppen hinsichtlich der Wehrpflicht und der Gefahren der Vereinnahmung von Wehrpflichtigen zu nationalistischen Abenteuern unterschiedliche Konzepte antimilitaristischer Arbeit innerhalb der Armee. Sie nahmen dabei Diskussionen um Volksbewaffnung oder Berufsarmee auf, die die Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert während der Entstehung eines größeren deutschen Staates diskutiert hatte.

Im Streit um Dauer und Umfang des Wehrdienstes in der preußischen Armee hatte Bismarck das preußische Parlament draußen vor halten wollen. In einer langdauernden Wehrpflicht, die nur einen geringen Teil der Wehrpflichtigen betraf, sahen viele liberale Kritiker mit Friedrich Engels die Gefahr einer Absonderung der Armee von der Bevölkerung, die das Heer zum Einsatz im Inneren gegen die eigene Bevölkerung gefügig machte. Weil diese Armee zudem noch unter der Befehlsgewalt adliger Offiziere stand, war zu erwarten, dass sie Kriege auf riskante, eskalierende und jede Rücksicht vergessende Weise führen würden, wie es in parlamentarischen Staaten mit einer Armee mit breiter Wehrpflichtigen-Basis nur in Extremsituationen möglich war. Eine kürzere Dienstzeit, die alle Wehrpflichtigen einbezöge, würde zwar nicht den Einsatz im Inneren unmöglich machen, es aber erschweren, die Soldaten zu veranlassen, auf Landsleute oder gar Verwandte zu schießen. Un d im Krieg gegen einen anderen Staat würden die Toten auch nicht wie Söldner beklagt werden, sondern als Verwandte.

Die Idee der Volksbewaffnung wurde im Deutschen Reich nicht umgesetzt – die Kriege führten Bauernsöhne unter dem Kommando von adligen Offizieren, die im Inneren gegen die städtische Arbeiterbewegung und im Äußeren auf riskante karrierefördernde Manöver orientiert waren.

Dass ausgerechnet der adlige Waldbesitzer und CSU-Politiker Karl-Theodor zu Guttenberg 2010 als Verteidigungsminister die Aussetzung der Wehrpflicht veranlasste und 2011 über den unsachgemäßen Erwerb eines Doktortitels stolperte, gehört zur feinen Ironie der Sozialgeschichte. Den Adelstitel hatte er schließlich geerbt und damit auch den modernisierten rücksichtslosen Umgang mit professionellem Soldatenvolk, dem Wehrpflichtige bei Ausübung ihres Handwerks nicht dazwischenkommen sollten.

Wie Merz eine Berufsarmee zu handhaben gedenkt, hat er mit seinem Wahlkampf gegen Migration bewiesen. Ausdrücklich nannte er Menschen aus Afghanistan, die nicht ins Land gelassen oder abgeschoben werden sollten. Verbündete aus Afghanistan, Ortskräfte und andere zivil arbeitende Personen, die der Zusage der Bundesrepublik vertraut hatten, werden sich merken, dass sie nach der Niederlage nicht mehr willkommen sind.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 65 (Sommer 2025)

»Wir müssen den Begriff Faschismus verwenden«

Repression und Gegenwehr in der Türkei

Eigentlich hätte an dieser Stelle ein Artikel von Ali Ergin Demirhan aus Istanbul zur politischen Krise in der Türkei erscheinen sollen. Während Ali und ich noch per E-Mail diskutierten, welche Fragen aus unserem jeweiligen Blickwinkel der Artikel verhandeln sollte, kam die Meldung, nach Hausdurchsuchungen in Istanbul seien sieben Journalist:innen verhaftet worden.

Ali selbst war nicht betroffen, aber einer der sieben ist Ozan Cırık, ein enger Kollege aus dem Nachrichten-Projekt sendika.org, in dem Ali lange Zeit verantwortlicher Redakteur gewesen ist. Jetzt war viel zu tun: Anwälte, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung im privaten Umfeld organisieren – keine Zeit, einen Artikel zu schreiben. Aber aus den Vorgesprächen mit Ali lässt sich ein Bild der Lage gewinnen.

»Ali, Du hast Razzien erlebt, wurdest mehrfach in Polizeigewahrsam genommen, vor Gericht gestellt und mit Bußgeldern belegt – wegen Deiner journalistischen Arbeit und Deiner politischen Kommentare. Was macht diese Art der Repression mit Journalist:innen, Bewegungen, und der breiteren Öffentlichkeit?«

Ali: Ich hatte selbst nie eine Haftstrafe abzusitzen. Aber ich habe Monate in Polizeigewahrsam und in Gerichtssälen verbracht. Das hat mich Lebenszeit gekostet, und eine Menge Geld und Energie. Viele Menschen, Zehntausende aus der sozialen und politischen Opposition sind mit solchen Schwierigkeiten konfrontiert. Erdoğan versucht, die komplette Opposition handlungsunfähig zu machen. Zwar geben die sozialen und politischen Bewegungen den Kampf nicht auf. Aber die Taktik der Strafverfolgung schwächt uns, und ermöglicht so Erdoğan den Machterhalt. Und es geht eine Botschaft in breite Teile der Bevölkerung: »Seht nur, Erdoğan kann man nicht stürzen. Die Opposition kämpft mit allen Mitteln, die Mehrheit der Bevölkerung steht hinter ihr, und trotzdem schaffen sie es nicht, ihn loszuwerden.«

Journalismus ist kein Verbrechen

Die Begründung für die jüngsten Verhaftungen ist von Deutschland aus schwer nachzuvollziehen: Die Journalist:innen hätten für technische Unterstützung und journalistische Arbeit Geld genommen, heißt es zuerst. Zwei der Festgenommenen wurden unter der Auflage gerichtlicher Kontrollen wieder frei gelassen. Für die anderen ist Haftbefehl erlassen worden, der Vorwurf: »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung«. Laut Presse-Gewerkschaft DİSK Basın-İş liegt eine Geheimhaltungs-anordnung vor, genauere Gründe sind daher noch nicht bekannt. Was aber schon mal klar ist: Journalismus ist kein Verbrechen.

Wenn Wahlen etwas ändern würden…

Hintergrund meiner Artikel-Anfrage an Ali waren die Verhaftung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März dieses Jahres und die nachfolgenden Proteste. İmamoğlu ist Mitglied der größten Oppositionspartei CHP. Schon kurz nach der Festnahme am Morgen des 19. März kochten die Proteste hoch. Drei Tage später veröffentlichte Ali einen Artikel auf sendika.org, in dem es heißt: »So wie es bei Gezi nicht nur um ein paar Bäume ging, geht es heute nicht nur um die Absetzung von İmamoğlu.« Gemeint waren die Gezi-Park-Proteste von 2013 einerseits und andererseits die Proteste auf den Straßen von Istanbul seit dem 19. März.

Ich habe Ali gefragt, wie die Situation um den Istanbuler Bürgermeister einzuschätzen sei.

Ali: Jede:r in der Türkei weiß, dass es sich um ein politisches Verfahren handelt. Erdoğan will seinen mächtigsten Gegner loswerden, der in Istanbul immerhin schon dreimal Wahlen gegen Erdoğans Partei gewonnen hat. Es war schon vorher nicht korrekt, von einer türkischen Demokratie zu sprechen. Aber nach İmamoğlus Verhaftung ist klar: Es macht überhaupt keinen Sinn mehr, von Wahlen und Demokratie zu sprechen, so beschränkt und formal begrenzt das alles auch war. Es macht also auch keinen Sinn, noch irgendwie auf die nächsten Wahlen zu hoffen. Wir müssen uns jetzt bewegen.

Kurdenfrage gelöst?

Einen Monat vor der Festnahme von İmamoğlu und dem Aufflammen der Proteste hatte Abdullah Öcalan Schlagzeilen gemacht: Er verkündete aus der Haft die Selbstauflösung der PKK. Dazu hat Lunapark21 ein Interview mit Reimar Heider, einem Aktivisten der kurdischen Bewegung hierzulande, im Heft. (Siehe Seite 17) Auch Ali habe ich dazu gefragt:

»Nachdem Abdullah Öcalan die PKK zur Selbstauflösung aufgerufen hatte, erklärte Erdoğan die Kurdenfrage für gelöst. Hat der Staat einfach das Problem als nicht existent umdefiniert? Und was bleibt vom kurdischen Kampf – politisch, sozial, kulturell?«

Ali: Es ist nicht das erste Mal, dass Öcalan zur Selbstauflösung der PKK aufruft. Es gibt verschiedenste kurdische Organisationen, legal oder illegal, bewaffnet oder friedlich. Die kurdische Bewegung kämpft in vier Staaten im Nahen Osten. Die PKK ist zwar die älteste, aber nicht die einzige bewaffnete kurdische Organisation. In Syrien haben die Kurden einen Fast-Staat und eine große Armee. Auch im Irak und in Iran haben sie sowohl politische Parteien als auch verschiedene Guerilla-Organisationen. Ich meine, die kurdische Bewegung beendet den bewaffneten Kampf gegen die Türkei und in der Türkei vor allem deshalb, weil sie den kurdischen Status in Syrien verteidigen will. Außerdem zwingt die neue Kriegsordnung der USA und Israels im Nahen Osten sowohl die Türkei als auch die kurdische Bewegung zu einem temporären Waffenstillstand. Die kurdische Frage ist damit natürlich nicht gelöst.

Die Kurden sagen: Wenn es in der Türkei Demokratie und eine rechtsstaatliche Ordnung gäbe, bräuchte es keinen bewaffneten Kampf. Aber jede:r weiß, dass es in der Türkei eben keine Demokratie und keine rechtsstaatliche Ordnung gibt. Beide Seiten haben diese Verhandlungen aus ihren einander widersprechenden Interessen heraus gestartet. Der Kampf kann jederzeit wieder aufflammen.

Langer Atem

In Lunapark21 war Ali zuletzt 2016 in den Ausgaben 34 und 35 zu Wort gekommen.* Im Jahr darauf gab es Anlass, zum 50. zu gratulieren. Geburtstag? Bestehen? Nein. Die Plattform sendika.org ist innerhalb der Türkei wieder und wieder zensiert worden. Ihre Lösung: Sie zählten in ihren URLs jeweils hoch: sendika1.org, sendika2.org und so weiter. Juristisch-technisch muss jede URL von Neuem verboten und blockiert werden. Mit der 50. Zensur haben sie sich ins Guinness-Buch der Rekorde eintragen lassen. In den nächsten Monaten ging es noch rauf bis 
sendika64.org. Die Formen der Repression unterliegen Konjunkturen. Die Gegenwehr hält an. Um ein kurzfristiges Phänomen geht es nicht.

Erdoğanismus? Militarismus? Religiöser Nationalismus? Ob man inzwischen einen eigenen Begriff für die Situation finden müsste, habe ich gefragt.

Ali: All diese Begriffe stimmen irgendwie. Und sind doch nicht genug, um die Realität angemessen zu beschreiben. Wir müssen den Begriff Faschismus benutzen. Es gibt eine Verfassung und ein Parlament, die aber keinen realen Einfluss auf Erdoğans Machtausübung haben. Es geht nicht nur um einen einzelnen Mann. Erdoğans Machtbasis ist nicht nur von ihm oder seiner Partei errichtet worden. Es gibt eine Koalition aus Islamisten, türkischen Nationalisten, Faschisten und militärischen und traditionellen Cliquen im Staatsapparat mit Verbindungen zu Nato und Geheimdiensten, die Erdoğan unterstützen.

2016 hatte ich Ali gefragt, wieviel Hoffnung er für die Zukunft sieht.

Seine Antwort: Es gibt ein riesiges Potenzial an linken, progressiven, revolutionären Kräften in der Türkei. Wir müssen den Anspruch erheben, dass diese Zukunft uns gehört. Ich glaube daran, dass wir das schaffen können.

Meine letzte Frage damals war: Was wünschst Du Dir an internationaler Solidarität?

Ali kurz und präzise: Jede und jeder muss Gegenwehr im eigenen Land organisieren. Das ist Solidarität.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 65 (Sommer 2025)

* Die Artikel aus Heft 34 und 35 finden sich unter Lunapark21.net:

Auflösung der Arbeiterpartei Kurdistans PKK

Interview mit Reimar Heider

Reimar Heider ist Arzt, seit vielen Jahren Menschenrechtsaktivist und seit 25 Jahren aktiv in der Internationalen Initiative »Freiheit für Abdullah Öcalan – Frieden in Kurdistan«. Er hat eine Reihe von Büchern von Öcalan übersetzt.

In seiner Stellungnahme vom 25. Februar 2025 erklärt Abdullah Öcalan, die Voraussetzungen der Entstehung der PKK seien in den 1990er Jahren entfallen, weshalb die PKK wie andere Organisationen »ihresgleichen« aufgelöst werden sollte. Das legt nahe, dass die PKK ihre Existenzberechtigung schon vor mehr als 25 Jahren verloren hat.

In der PKK fand seit Ende der 1980er Jahre eine Auseinandersetzung um die sozialistischen Staaten statt, die revolutionäre Bewegungen nicht unterstützten und einen Mangel an Freiheit und Demokratie im Inneren aufwiesen.

Seit dem ersten Waffenstillstand mit dem türkischen Staat 1993 versuchte die PKK, von den Strukturen der realsozialistischen Vorbilder wegzukommen, besonders davon, dass eine Partei eine ganze Gesellschaft bestimmt und dominiert.

Von Öcalan kam 2002 der Impuls, die PKK aufzulösen, was dann auch geschah. Das war der Versuch, vom Avantgarde-Partei-Modell überzugehen zu einem Kongress-Modell all der damals bestehenden kurdischen Organisationen.

Hauptproblem nach 2002 waren die Beharrungskräfte, die mit der kurdischen Bewegung und ihrer Tradition entstanden waren. Die PKK war zum Symbol geworden. Der eher rechte Flügel der Bewegung versuchte die Umbruchsituation zu nutzen, um eine Reihe von Prinzipien über Bord zu werfen: Sozialismus, Frauenbefreiung, den Kampf gegen kurdischen Nationalismus.

Dagegen wurde 2005 die Notbremse gezogen. Die PKK wurde wiedergegründet mit einer veränderten Programmatik. Diesen Prozess schildert Öcalan in seinem Buch »Jenseits von Staat, Macht und Gewalt«, geschrieben in der Zeit, als es die PKK nicht gab. Darin hat er Gedanken und theoretische Impulse des US-amerikanischen libertären Sozialisten Murray Bookchin aufgenommen.

Es geht vordringlich um die Organisierung von Zivilgesellschaft in basisdemokratischen Strukturen – Abschied vom Avantgarde-Konzept einer leninistischen Partei, Aufgabe eines kurdischen Nationalstaates als Ziel.

Also weg von der Eroberung der Staatsmacht?

Ja, stattdessen, ausgehend vom Rätegedanken, eine Selbstorganisierung der Bevölkerung auf kommunaler Ebene, ein Zusammenschluss von Konföderationen. Dabei sind drei Punkte zentral: 1. Die Befreiung der Frau und als Bedingung dafür eine umfassende Selbstorganisierung der Frauen. 2. Die Ökologie, die sozialistische Bewegungen sehr vernachlässigt haben mit ihren Fortschritts- und Industrialisierungs-Modellen. 3. Das Bekämpfen eines kurdischen Nationalismus.

Denkst Du, dass es gelungen ist, solches Herangehen in den Köpfen der bewegten Menschen zu verankern?

Ich glaube, diese politischen Konzepte sind schon gut verstanden worden und weitgehend akzeptiert. In den 2010er Jahren fanden in der Türkei viele Kämpfe für die demokratischen Rechte der Kurd:innen statt. Unter den neuen Vorzeichen eine Strategie Richtung autonomer Strukturen, die nicht mehr eine territoriale Autonomie zum Ziel hatte, wurde trotz extremer Repression seitens des Staates versucht, von der Basis her alternative politische und soziale Strukturen aufzubauen.

Daraus ist ein Selbstvertrauen entstanden und ein Bewusstsein, dass die kurdische Bewegung mit ihrer Transformation einen wichtigen Beitrag geleistet hat zur weltweiten Diskussion um einen Sozialismus des 21. Jahrhunderts. Ich glaube die kurdische Freiheitsbewegung hat größere Ansprüche als andere, wirklich zukunftsweisende Ideen und Beispiele zu deren Umsetzung beigesteuert zu haben.

In Nordostsyrien mit seiner heterogenen Bevölkerung bestehen enge Verbindungen zwischen der Partei der Demokratischen Union PYD und der PKK. Welchen Einfluss hatte die Praxis in Rojava auf die Politik der PKK?

In Rojava ist es gelungen, wegzukommen vom Bild einer kurdischen nationalen Befreiungsbewegung. Das hätte schon nicht funktionieren können, weil das bei der arabischen und bei den anderen Bevölkerungen Angst erzeugt hätte. Die Zusammensetzung der Bevölkerung gleicht dort einem Mosaik. Es ist der kurdischen Bewegung mit dem Konzept des demokratischen Konförderalismus gelungen, die verschiedenen Gruppen einzubeziehen, auch die religiösen.

Das zeigt auch die Benennung der Region, es wird von Nordost-Syrien gesprochen, nicht von West-Kurdistan. Die heutigen Strukturen dort mögen maßgeblich von der PYD initiiert worden sein, sind aber von Anfang an mit dem Ziel einer multikulturellen, multiethnischen, multinationalen Demokratie angelegt gewesen.

Kannst Du noch etwas sagen zur ökonomischen Grundlage dessen, was in Nord-Ost-Syrien geschieht?

Die ökonomische Struktur im syrischen Staat beruhte auf einer regionalen Teilung: In den landwirtschaftlich genutzten Gebieten entlang der Grenze zur Türkei, die mehrheitlich von Kurd:innen bewohnt werden, wurden ausschließlich Nahrungsmittel angebaut. Die Weiterverarbeitung zu Mehl, Brot oder Konserven fand in den syrischen Zentren statt. Somit hat kein Landesteil eine eigene wirtschaftliche Basis, um zu überleben. Die gesamte Wirtschaft soll nun auf Basis von freiwilligen Kooperativen mit dem Ziel der Selbstversorgung neu organisiert werden.

Vieles dreht sich darum, das türkische Handelsembargo entlang der 800 Kilometer langen Grenze zu umgehen. Immer wieder wird die Grenze auch von der irakischen Seite geschlossen. Lebensnotwendige Güter zu beschaffen, ist also ein aufreibendes Geschäft, verbunden mit vielen kleinen und größeren lokalen Kompromissen.

Eine Einnahmenquelle ist das Erdöl. Aber auch das kann nur mehr recht als schlecht gefördert, nicht aber in der Region verarbeitet werden – es gibt keine Raffinerien.

Wie sieht die Türkei auf die Umwälzungen seit dem 7. Oktober 2023?

Die Türkei hat das Problem, das im Nahen Osten gerade eine neue Ordnung geschaffen wird, in der Israel eine sehr viel größere Rolle spielt als die Türkei. Die Türkei hat Angst, überrollt zu werden. Der sogenannte Indian Middle East Corridor, dieses gigantische Infrastrukturprojekt – Energie, Pipelines und Handelswege –, dass von Indien und westlichen Staaten als Gegenstück zu Chinas Neuer Seidenstraße vorangetrieben wird, findet unter Ausschuss der Türkei statt. Die Pipelines vom Persischen Golf führen an der Türkei vorbei. Die von ihr beanspruchte Schlüsselrolle in der Region rückt in weite Ferne.

Der Krieg gegen die Kurden führt für die Türkei auch zu ökonomischen Problemen. Und die massiven Menschenrechtsverletzungen lassen die Türkei international schlecht dastehen. Wenn sich der türkische Staat mit einem großen Teil seiner Bevölkerung versöhnen würde, könnte das eine positive Wirkung im gesamten Nahen Osten entfalten.

Das Regime Präsident Erdoğans hat in der Türkei seit 2015 jede Krise zum Ausbau des autoritären Staates genutzt. Welche Vereinbarungen sind mit der Regierung Erdoğan möglich?

Eine demokratische Gesellschaft entsteht in der Türkei nicht dadurch, dass Erdoğan auf einmal demokratisch wird. Eine politische Lösung der kurdischen Frage aber würde per se eine Demokratisierung bedeuten – weg von dieser nationalistisch-chauvinistischen Unterdrückung großer Teile der Bevölkerung. Wenn dieses Konfliktfeld wegfällt, öffnet das auch Raum für andere, demokratische Forderungen durchzusetzen.

Das Interview für Lunapark21 führte Joachim Römer.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 65 (Sommer 2025)

Revolte gegen das System Mitsotakis

Eine tiefgreifende Unruhe hat die griechische Gesellschaft erfasst

Die Massendemonstrationen am 26. Januar 2025 waren kein Blitz aus heiterem Himmel.1 Die aktuellen Ereignisse sind eine Folge der Krise des neoliberalen Modells, das in Griechenland nur durch die Etablierung einer Diktatur der Gläubiger – repräsentiert durch die Troika aus IWF, der EZB sowie der EU – aufrecht erhalten werden konnte. Die Auswirkungen der EU-Krisenpolitik ab 2010, in deren Folge die griechische Ökonomie um mehr als ein Viertel einbrach, Arbeitslosigkeit, Armut und Verelendung immer neue Rekorde erreichten, haben tiefe Wunden in die griechische Gesellschaft geschlagen. Ebenso bleibt die brutale staatliche Repression gegen den massiven sozialen Widerstand – wiederholt wurden Regierungen gestürzt – im kollektiven Gedächtnis.

Der Versuch, im »Athener Frühling« 2015 mit veränderten parlamentarischen Mehrheiten eine Krisenpolitik im Interesse der Mehrheit der griechischen Bevölkerung durchzusetzen, scheiterte am ökonomischen und politischen Druck der EU unter maßgeblicher Führung des deutschen Finanzministers Wolfgang Schäuble. Die nach den Wahlen im Januar gebildete Koalitionsregierung aus der Linkskoalition SYRIZA und den Unabhängigen Griechen (AnEl) vollzog im Sommer eine 180-Grad-Wende: Unter der massiven Drohung der Europäischen Zentralbank, die Geldzirkulation zusammenbrechen zu lassen, kapitulierte die Regierung Tsipras trotz eines mit über 60 Prozent gewonnenen Referendums bedingungslos.

Der lange Schatten
der Troika

Dieser Kotau vor der Troika hatte eine Parteispaltung und eine weitreichende Demobilisierung des sozialen Widerstandes und der gesamten politischen Linken zur Folge. Zwar konnte SYRIZA die Wahlen vom September 2015 noch gewinnen, mittelfristig verlor die Partei aufgrund ihres Glaubwürdigkeitsverlustes jedoch an Einfluss. Zwar war die Regierung Tsipras ein unwilliger Vollstrecker der Troika-Politik, aber sie setzte ihr keinen Widerstand entgegen. Das nahm vielen Menschen den Mut.

Vor diesem Hintergrund gewann 2019 die selbst angeschlagene konservative Nea Dimokratia (ND) die Wahlen und konnte die Politik der Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums zugunsten der Oberschicht sowie der Gläubiger fortsetzen. Flankiert wurde diese Politik durch eine Machtkonzentration auf einen kleinen Kreis von Funktionären rund um Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis: Im Sommer 2019 wurde das Gesetz über den Epiteliko Kratos, den Führungsstab-Staat, verabschiedet, der nicht zufällig an Offiziers- oder Krisenstäbe erinnert: So wurden verschiedene Institutionen der staatlichen Kontrolle und Verwaltung zur Nationalen Behörde für Transparenz EAD zusammengefasst und dem Ministerpräsidenten unterstellt, ebenso der öffentliche Rundfunksender ERT, der Geheimdienst EYP und die Athenisch-Mazedonische Presseagentur (APE-MPE).

Das war jedoch nur die legale Seite der neuen staatlichen Führungsstruktur: Im April 2022 wurde bekannt, dass zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens vom EYP abgehört worden waren. Neben Politikern der Oppositionsparteien waren Journalisten, hohe Militärs und Beamte, Geschäftsleute sowie führende, mit Staatschef Mitsotakis konkurrierende Funktionäre der regierenden ND unter den Abgehörten, darunter das halbe Kabinett. Selbst Außenminister Nikos Dendias gehörte zu den Ausgespähten, was zu diplomatischen Verstimmungen mit befreundeten Staaten führte. Besonders pikant: Eine hochrangige Ermittlerin der Polizei, die den Mord an dem Investigativ-Journalisten Giorgos Karaivaz aufklären sollte, zählte zu den Opfern der Überwachung. Karaivaz, auf Organisierte Kriminalität spezialisiert, war im April 2021 auf offener Straße ermordet worden.2

Ein Staat gegen
seine Bürger:innen

Das Agieren in diesem griechischen Watergate gab die Blaupause für alle weiteren Skandale ab. Ob Waldbrand-Katastrophen im Sommer oder Überschwemmungen im Winter, illegale Push-Backs von Migranten wie die Katastrophe von Pylos mit 600 Toten, die Novartis- und Siemens-Bestechungsskandale oder die Kooperationsbeziehungen der Polizei mit der Mafia: Es wurde vertuscht und verschleiert, Kritiker wurden bedroht, Opfer diffamiert oder gar kriminalisiert, Sündenböcke markiert und Verantwortliche nicht bestraft, sondern befördert. Die Verantwortung wurde bei ausländischen Mächten gesucht, etwa der Türkei und Russland, oder es wurde die Karte des Rassismus ausgespielt. Bei der Durchsetzung der Regierungsposition waren willfährige private Medien sowie der vom Premier und seinen Leuten kontrollierte staatliche Rundfunk ERT stets behilflich. Die Opposition im Parlament blieb zersplittert und zahnlos. Die außerparlamentarische Opposition wurde eingeschüchtert und b edroht.

Während ihrer ersten Legislaturperiode spielte der Regierung die Corona-Pandemie in die Hände. Mitsotakis und die hinter ihm stehenden Interessengruppen legten keine besondere Priorität auf die Bekämpfung der gesundheitlichen Risiken, sondern betrieben Symbolpolitik und nutzten die Pandemie als Vorwand für den weiteren Abbau der öffentlichen Infrastruktur, die Deregulierung der Arbeitsverhältnisse und die Einschränkung des Streikrechts. Die allgemeine Panikmache in den regierungsfreundlichen Medien ließ kritische Stimmen weitgehend verstummen. Im Fall von SYRIZA kulminierte die Zersetzung der parlamentarischen Linken im innerparteilichen Putsch des griechisch-US-amerikanischen Reeders und Investment-Bankers Stefanos Kasselakis – mit der Folge einer weiteren Parteispaltung.

Dennoch gab es immer wieder teilweise heftigen Widerstand. Der Versuch, die Demonstrationen zum 1. Mai 2020 zu verschieben, scheiterte ebenso wie die Einführung einer speziellen Polizeieinheit zur Überwachung der Universitäten 2021, mit der die Hochschulen als Ort sozialer Unruhe autoritär befriedet und der soziale Widerstand der Studierenden gegen die Privatisierung des Bildungssystems gebrochen werden sollten.3 Die spontanen, heftigen Streiks und Proteste nach der Katastrophe von Tempi im März 2023 bildete die nächste Etappe im Kampf gegen das System Mitsotakis.

Gegenöffentlichkeit

Die politische Initiative verlagerte sich immer weiter aus der Blase der Parteipolitik in den gesellschaftlichen Raum. Die Gegenöffentlichkeit, die sich in den sozialen Medien insbesondere seit 2008 entwickelt hat, spielte eine gewichtige Rolle dabei, das kritische Bewusstsein aufrecht zu erhalten. So ging 2023 anlässlich des Todes durch unterlassene Hilfeleistung an einem geistig behinderten Mann das Video des Satirikers Antonis Atzarakis viral, der jede mögliche und unmögliche Art und Weise aufzählte, auf die Menschen in Griechenland zu Tode kommen können.4 Ein anderes Beispiel ist Luben.TV, mit 1,5 Mio Zugriffen im Monat insbesondere junger Leute mittlerweile eine wichtige Stimme in Griechenland. Gegründet wurde der satirische Youtube-Kanal 2010 von Studierenden der Polytechnischen Hochschule Kreta in Chania. Der Slogan des Kanals »Fast so gut wie die griechische Wirklichkeit« ist programmatisch: Luben.TV schneidet Aussagen von Politikern und Prominenten  so mit Schnipseln aus der Kulturindustrie zusammen, dass die dahinter liegende Wahrheit kenntlich wird. So werden etwa in dem Video »Vertuschung – aber für einen guten Zweck« charakteristische Aussagen von Premier Mitsotakis über die angeblichen Verschwörungstheorien über die Katastrophe von Tempi mit seinen späteren Aussagen sowie denen von Kritikern montiert. Medienprojekte wie das 2010 gegründete ThePressProject5 und die 2012 aus der Krise der Tageszeitung Eleftherotypia hervorgegangene »Zeitung der Redakteure«6 gehören zum Kern des gesellschaftlichen Gegenbewusstseins.

Zu einem Zentrum des Widerstandes entwickelte sich der Verein der Überlebenden und Angehörigen der Opfer »Tempi 23«,7 der konsequent die Aufklärung der Katastrophe verfolgt und schließlich Mitsotakis zur öffentlichen Korrektur zwang. Unterstützt wird der Verein von der außerparlamentarischen Linken, der sich als ein untergründig ebenso einflussreicher wie stabiler Faktor erwiesen hat. Dazu gehören neben den Basisgewerkschaften eine Vielzahl von Organisationen, von denen ANTARSIA ein wichtiger Akteur ist.8 Hinzu kommen Künstler, Kulturschaffende, zahlreiche Einzelpersonen und nicht zuletzt die kommunistische Partei KKE, die sich traditionell als antagonistischer Faktor im politischen Leben Griechenlands versteht.

Die Manifestationen am 26. Januar 2023, die innerhalb weniger Tage organisiert worden waren, sind eine Konsequenz des zähen Widerstandes gegen das System Mitsotakis, der von der sozialen Krise genährt wird. Die für den Jahrestag des Verbrechens von Tempi geplanten Streiks und Proteste am 28. Februar bilden die nächste Etappe des Kampfes für die Demokratie und gegen den autoritären Maßnahmenstaat á la Mitsotakis. Das Motiv der Plakate zur Mobilisierung – eine gestreckte Faust – belegt das erstarkte Selbstbewusstsein der Bewegung.

Gregor Kritidis, Jahrgang 1971, war Redakteur des Magazins Sozialistische Positionen.

Anmerkungen:

1 lunapark21.net/zwei-jahre-nach-tempi

2 2023 wurden Karaivaz mutmaßliche Auftragsmörder festgenommen, im Juli 2024 wurden sie von einem Schwurgericht in Athen mehrheitlich für nicht schuldig befunden und freigelassen. Von dem Drahtzieher des Mordes fehlt bis heute jede Spur.

3 Rückzieher der Regierung: Aus für die »Griechische Universitätspolizei«. https://griechenlandsoli.com/2023/07/16/ruckzieher-der-regierung-aus-fur-die-griechische-universitatspolizei/

4 In Griechenland sterben. https://griechenlandsoli.com/2023/09/16/in-griechenland-sterben/

5 https://thepressproject.gr/

6 https://www.efsyn.gr/

7 https://tempi2023.gr/

8 https://www.kathimerini.gr/society/563447503/to-chroniko-tis-anazopyrosis-poioi-kai-pos-gemisan-tis-plateies/