Georg Fülberth in Lunapark21 – Heft 30
Unter dem Begriff „Einheitsgewerkschaft“ wird in der Regel dreierlei verstanden: Organisierung von Lohn- und Gehaltsabhängigen 1. verschiedener Berufe, aber derselben Branche in einer Industriegewerkschaft, 2. verschiedener Industriegewerkschaften in einem Dachverband, 3. von Mitgliedern unterschiedlicher (partei-) politischer Orientierung. Alle drei Charakteristika sind in Deutschland erst seit 1945 durchgesetzt, das dritte fast vollständig, während die beiden ersten gegenwärtig wieder zur Disposition stehen.