Einheitsgewerkschaft. lexikon

Georg Fülberth in Lunapark21 – Heft 30

Unter dem Begriff „Einheitsgewerkschaft“ wird in der Regel dreierlei verstanden: Organisierung von Lohn- und Gehaltsabhängigen 1. verschiedener Berufe, aber derselben Branche in einer Industriegewerkschaft, 2. verschiedener Industriegewerkschaften in einem Dachverband, 3. von Mitgliedern unterschiedlicher (partei-) politischer Orientierung. Alle drei Charakteristika sind in Deutschland erst seit 1945 durchgesetzt, das dritte fast vollständig, während die beiden ersten gegenwärtig wieder zur Disposition stehen.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts schlossen sich in so genannten „Fachvereinen“ Arbeiter (dann auch Arbeiterinnen) mit gleichen Tätigkeitsmerkmalen (Berufen) auf lokaler Ebene zusammen. Die überregionale Organisierung war zunächst rechtlich erschwert. Erfolgte sie schließlich, ergab sich daraus nach einiger Zeit der Zusammenschluss in einer Industriegewerkschaft, in der nicht der erlernte Beruf oder die ausgeübte Spezialtätigkeit den Ausschlag gaben, sondern die gemeinsame Branche. 1890 entstand die „Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands“: weniger ein Dachverband als eine Koordinierungsstelle. Sie vertrat – ebenso wie die Einzelverbände – die an der SPD orientierten so genannten „Freien Gewerkschaften“. Daneben gab es christliche Gewerkschaften, die der Zentrumspartei, und die so genannten Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften, die den kleinen liberalen Parteien verbunden waren. Den konservativen, antisemitischen und völkischen Parteien stand der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband (1893-1933) nahe. Sie allen waren „Richtungsgewerkschaften“. Die „gelben Gewerkschaften“, die von den Unternehmern zur Verhinderung von Lohnkämpfen gegründet wurden und diesen hörig waren, sowie Beamtenbünde können hier außer Betracht bleiben.

Am Neben- und teilweise auch Gegeneinander der Richtungsgewerkschaften änderte sich in der Weimarer Republik nichts. Jetzt gab es auch eine anarchosyndikalistische „Freie Arbeiter-Union Deutschlands“. Der 1919 als Nachfolger der Generalkommission gegründete Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) bildete nun aber schon mehr als diese einen Dachverband. Die Entstehung der „Revolutionären Gewerkschafts-Opposition“ (RGO) – 1928 noch als Strömung innerhalb der Freien Gewerkschaften, ab 1929 als ein eigenständiger Verband – war Resultat der parteipolitischen Spaltung der sozialistischen Arbeiterbewegung und deren Vertiefung in der Weltwirtschaftskrise. Der ADGB und die ihm angeschlossenen Einzelgewerkschaften vertraten diejenigen Arbeiter (innen) und Angestellten, die noch Beschäftigung hatten, während sich in der RGO besonders viele Erwerbslose sammelten. Dies – und nicht in erster Linie irgendwelche Anweisungen von außen und oben – war Ursache auch der allgemeinpolitischen Gegensätze zwischen ihnen. Der ADGB folgte der Bereitschaft der SPD, zwecks Verteidigung der Republik und bereits erreichter sozialpolitischer Errungenschaften Kompromisse mit Unternehmern und bürgerlichen Parteien einzugehen (die sich aber ihrerseits nicht darauf einließen). Die Revolutionäre Gewerkschafts-Opposition band sich an den ebenfalls illusorischen Konfrontationskurs der KPD.

Die Zersplitterung der Gewerkschaftsbewegung hat den Sieg des Faschismus erleichtert, hatte aber, wie gezeigt, ihrerseits gesellschaftliche Voraussetzungen: die tiefen Unterschiede in der gesellschaftlichen und kulturellen Lage der Arbeiterklasse.

Die Gründung eines „Führerkreises der vereinigten Gewerkschaften“ aus Vertretern des ADGB, der christlichen und liberalen Gewerkschaften sowie des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes am 28. April 1933 wird zuweilen als erster Ansatz zu einer richtungsübergreifenden Einheitsgewerkschaft verstanden. Fünf Tage später, 2. Mai 1933, liquidierte der NS-Staat sämtliche Gewerkschaften und schaltete deren bisherige Mitglieder in der Deutschen Arbeitsfront gleich.

Erst ab 1945 war der Weg frei zur parteipolitisch unabhängigen Einheitsgewerkschaft (sieht man von dem sehr kleinen „Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands“ und der winzigen „Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union“ ab). Der 1949 gegründete Deutsche Gewerkschaftsbund – dem sich 1978 die Gewerkschaft der Polizei und 2001 die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (innerhalb von Ver.di) anschlossen – war und ist ein im Verhältnis zu den Mitgliedsverbänden schwacher Dachverband.

Die Schaffung und der lange Zeit unangefochtene Bestand der Einheitsgewerkschaft werden oft als Lehre aus der Vergangenheit dargestellt. Sie verdankt sich aber wohl in höherem Maße einem Prozess der relativen Angleichung der sozialen Verhältnisse und Auflösung traditioneller kultureller und religiöser Milieus in der Arbeiterklasse. In dem Maße, in dem die erste Voraussetzung seit etwa drei Jahrzehnten wieder entfällt, ist auch das Prinzip der Einheitsgewerkschaft geschwächt. Die Fusionen von einst 16, dann sogar 17 Einzelgewerkschaften zu seit 2001 nur noch acht ist keineswegs Ergebnis einer weiteren Homogenisierung, sondern eine Rationalisierungsmaßnahme aus Finanznot infolge von in den meisten Einzelverbänden sinkenden Mitgliederzahlen. Indem einzelne Gruppen von abhängig Arbeitenden (Piloten, Fluglotsen, Lokführer, Krankenhausärzte) gewerkschaftliches Bewusstsein entwickeln, ohne sich dem DGB anzuschließen, entsteht neue Zersplitterung. Innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes gehen die Interessen der an den Exportzielen der Unternehmen verpflichteten Industriegewerkschaften und der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes auseinander. Staatliche Eingriffe wie das kürzlich verabschiedete „Tarifeinheitsgesetz“ beruhen auf dem Irrtum, gesellschaftlich bedingte Entwicklungen könnten durch juristische Maßnahmen aufgehalten werden.

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