Einen Unterschied machen: Niedergang und Wiederaufstieg der Wohnungs-Unternehmen des Landes Berlin

Berlin ist nicht nur eine Mieterstadt. Berlin ist eine Stadt, in der viele Mieter:innen sozusagen ihre eigene Landesregierung zum Vermieter haben. 1993 gehörten den landeseigenen Wohnungsunternehmen fast 36 Prozent aller Berliner Wohnungen. 2009 waren es noch 14, 2024 immerhin wieder 18 Prozent. Über die Wiederentdeckung des öffentlichen Eigentums, über seine soziale und wirtschaftliche Bedeutung und Perspektiven lässt sich aus dem Fall Berlin viel lernen.

Erfolge wie Versäumnisse des Wohnungsbaus wirken lange nach. Ohne einen Blick zurück ist gerade hier die Gegenwart nicht zu verstehen. Doch ist dieser Blick zurück in Berlin etwas komplizierter: Wie Gesamtberlin in der Nachkriegszeit eine Ost- und eine Westgeschichte hatte, so hatte auch das öffentliche Wohnungswesen eine Ost- und eine Westgeschichte, die nur an einem Punkt lange übereinstimmten: den umfangreichen staatlichen Regulierungen, wenn auch in verschiedenen Systemen und auf sehr verschiedene Weise.

Vorgeschichte West

Westberlin zählte 1989 knapp 1,1 Millionen Wohnungen, davon 87 Prozent Mietwohnungen. Knapp 240.000 Wohnungen – etwa 22 Prozent des gesamten Wohnungsmarktes – befand sich im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in privatrechtlicher Form oder im direkten Landeseigentum. Wie der Wohnungsmarkt in Westberlin insgesamt war auch der öffentliche Bestand geprägt durch den Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg und die besondere Westberliner Ausprägung des sozialen Wohnungsbaus, in dessen Rahmen bis 1987 im 1. Förderweg knapp 440.000 Wohnungen gefördert worden waren.

Die Rahmenbedingungen für den Mietwohnungsmarkt in Westberlin wurden Ende der achtziger Jahre grundlegend verändert. Zum einen beendete in Bonn die Koalition von CDU/CSU und FDP mit dem »Gesetz über die dauerhafte soziale Verbesserung der Wohnungssituation in Berlin« vom 14. Juli 1987 die letzte Mietpreisbindung des Altbaus in einer bundesdeutschen Großstadt und erzwang den raschen Übergang Westberlins in das Vergleichsmietensystem ab 1988 (»Weißer Kreis«). Zum anderen beendete das »Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt« vom 25. Juli 1987 eine über einhundertjährige Tradition der staatlichen Förderung des Wohnungsbaus und der Wohnungsbewirtschaftung zum 31.12.1989.

Vorgeschichte Ost

Als diese Beschlüsse gefasst wurden, konnte niemand wissen, dass Ende 1989 auch das Ende der staatlichen Wohnungsbewirtschaftung und des Wohnungsbaus in der DDR nahe sein würde. 1989 zählte man in Ostberlin 631.338 Wohnungen, davon waren knapp 60 Prozent (374.811) als volkseigen erfasst, fast 24 Prozent wurden von Privateigentümern und Sonstigen (z.B. Kirchen), fast 17 Prozent genossenschaftlich gehalten. Die extrem niedrigen Mieten – die Belastung durch die Warmmiete lag unter 4 Prozent der Haushaltseinkommen – deckte die Bewirtschaftungskosten der Wohnungen nur zu etwa einem Drittel, die Gesamtaufwendungen der Wohnungswirtschaft einschließlich des Neubaus nur zu 20 Prozent.

Über die Hälfte der Aufwendungen der Wohnungswirtschaft wurde direkt aus dem Staatshaushalt finanziert, der Rest über Kredite – die späteren »Altschulden« der Wohnungswirtschaft und der volkseigenen Betriebe waren die Deckung zu den Spareinlagen der Bevölkerung. Weil der Mietenstopp die Bewirtschaftung von Immobilien sehr unattraktiv machte, wurde auch ein Großteil der Wohnungen in privatem Eigentum – soweit nicht selbst genutzt – von den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV) bewirtschaftet. Die Genossenschaften bewirtschafteten ihre Bestände selbst.

Wie im Westen, also auch auf Erden?

Nach der Währungsunion und dem Beitritt wurden die KWV der 11 Ostberliner Stadtbezirke in privatrechtliche Unternehmen umgewandelt. Die bald stagnierende Einkommensangleichung im Osten gab keine großen Sprünge für höhere Mieten her. Die Bundesregierung sah das ein. Die ersten Mieterhöhungen kamen – aus Sicht der Wohnungsunternehmen schon zu spät – zum Oktober 1991. Erst 1997/98 wurde das Vergleichsmietensystem in Ostdeutschland eingeführt. Für die Miethöhe in Ostberlin tatsächlich entscheidend wurden die Bestandssanierungen und die Modernisierungsumlage. Schon 1998 war in den ersten Ostberliner Beständen das Westniveau überschritten. Doch konfrontiert mit Wanderungsbewegungen und wachsendem Leerstand, einem Sanierungsstau insbesondere in den Altbaubeständen und der Drohung deutlich steigender Zinsen für die Altschulden (auch wenn diese zunächst gestundet wurden), fanden sich die neuen öffentlichen Wohnungsunternehmen in Ostberlin in einer neuen Welt mit vielen neuen Mauern. Ohne massive öffentliche Beihilfen und staatliche Bürgschaften waren die Unternehmen nicht überlebensfähig. Rasch wurden die meisten von den alten Westberliner Wohnungsbaugesellschaften übernommen, die im Zuge der Ausweitung nach Osten ihre Bestände verdoppeln und verdreifachen konnten, nicht ohne lauthals über die damit geerbten Probleme (»Platte«, Leerstand usw.) zu klagen.

Tatsächlich war der Leerstand nicht nur ein Ostberliner Problem. Während Experten und Politikberater Mitte der Neunziger Jahr noch ein rasches Bevölkerungswachstum mit bis zu 6 Millionen Berliner:innen in den Blick nahmen, waren die amtlichen Planer schon damals viel vorsichtiger. Die Grundlage des Flächennutzungsplanes 1994 war die Annahme eines Bevölkerungswachstums auf maximal 3,7 Millionen bis zum Jahr 2010. Tatsächlich wurde diese Größenordnung 2019 erreicht. Die Einwohnerzahl Berlins blieb von 1993 bis 2010 bei etwa 3,4 Millionen praktisch konstant. Auch moderne, teure Neubauten trafen selbst nach dem Regierungsumzug 1999 nicht immer auf Nachfrage. Im Durchschnitt aller LWU betrug der Leerstand Ende 2000 etwa 7 Prozent, mit Schwerpunkt in Marzahn und Hellersdorf am östlichen Stadtrand. Daraus machte die Politik eine Legitimation für eine mittelfristige Abrisspolitik in Teilen der Plattenbaubestände. Bis zum Abschluss des Programms 2011 wurden in Berlin 4446 Wohnungen »zurückgebaut«. Dabei hatten Wohnungsmarktexperten der Investitionsbank Berlin schon 2009 »eine zunehmende Marktanspannung im unteren Mietpreissegment« ausgemacht – eine erste Andeutung der Verengung des Wohnungsmarktes. Zehn Jahre lang war kaum gebaut worden.

Privatisierungen

Bis zum Jahr 2009 hatte sich jedoch viel verändert. Die wirtschaftlichen Schwächen Westberlins wurden seit 1994 nicht mehr durch Bundessubventionen und Zuschüsse zum Landeshaushalt abgefangen. Bis dahin hatten diese Mittel nicht nur zu einer ganz eigenartigen Struktur der öffentlichen Verwaltung, sondern auch zu einer Privatwirtschaft geführt, an der vor allem die Vereinnahmung der Gewinne privat war. Doch dann waren die privaten Interessen des Westberliner Bürgertums nicht mehr mit den Klasseninteressen der bundesdeutschen Bourgeoisie identisch. Und der »Aufschwung Ost« wollte sich nicht einstellen. Die Illusion eines großen Sprungs nach vorn zerplatzte nach einem kurzen Boom schon 1993. Die Arbeitslosigkeit nahm in den frühen neunziger Jahren ebenso massiv wie nachhaltig zu wie die Verschuldung des Landeshaushalts.

Grundlage der Wohnungspolitik des Senates dieser Zeit war die Einschätzung, dass die Wohnungsfrage im Prinzip gelöst sei und – abgesehen von Randgruppen – dem Markt überlassen werden konnte. Den LWU blieb in diesem Szenario die Rolle der eier-legenden Wollmilchsau: sie sollten die Berlinplanungen des Senates umsetzen (Sanierung Ost, Stadtentwicklungsgebiete), soziale Konflikte entschärfen (Quartiersmanagement), ab 1996 verstärkt Dividenden und Sonderdividenden abdrücken (Fusionen, In-sich-Geschäfte) und sich für mögliche Verkäufe hübsch machen.

Ende 1993 umfasste der Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen 621.295 Wohnungen, davon 254.464 in den Westberliner, 366.831 in den Ostberliner Wohnungsbaugesellschaften, von insgesamt knapp 1,74 Millionen Wohnungen in der deutschen Hauptstadt fast 36 Prozent. In Ostberlin waren Bis Ende 1995 schon etwa 120.000 Wohnungen privatisiert. Erst 1998 setzen die Privatisierungen auch im Westen ein (Gehag: 34.000 Wohnungen). Im Jahr 2000 waren noch 396.000 Wohnungen übrig, die 21 Prozent des Gesamtwohnungsmarktes ausmachten. Doch die Privatisierungen waren noch nicht vorbei.

Zehn Jahre Austerität

Die Krise der Berliner Bankgesellschaft legte 2001 mit den Schwächen ihres Immobiliengeschäfts das Scheitern der bisherigen Landespolitik offen. Mit dem Immobilienmarkt stellte der Rot-rote-Senat auch die Wohnungspolitik auf den Prüfstand. Zwei externe Gutachten wurden handlungsleitend. Am 27. Januar 2003 legte das Beratungsunternehmen Empirica den Endbericht einer Expertenkommission vor. Gleich auf der dritten Seite stand, warum Berlin künftig keinerlei Wohnungsbauförderung mehr braucht: Die Bevölkerung werde langfristig auf 3 bis 3,1 Millionen Menschen sinken. Dass Empirica zwölf Jahre zuvor, 1991, mit der Vorhersage eines deutlichen Bevölkerungswachstums in Berlin bis zum Jahr 2000 klar falsch gelegen hatte, störte niemand. Ein halbes Jahr später erklärte die Unternehmensberatung Ernst&Young höchst vertraulich, die LWU würden »ab 2005 insgesamt Verluste« einfahren: Abnahme des Eigenkapitals, drohende Liquiditätsengpässe – all das verbunden mit dem Hinweis auf die »grundsätzliche Gefährdungslage für eine Konzernhaftung des Landes«. Kurz nach dem Großkonflikt um die Kapitalerhöhung und die Risikoabschirmung für die Bankgesellschaft musste das bei Senatoren und Abgeordneten Panik auslösen. Die Gewinnabführungen der LWU wurden ausgesetzt.

Aber mit der Drohung hatten E&Y zugleich die Idee einer Rettung verbunden: »Der derzeit (…) angestrebte Mindestbestand in den städtischen Wohnungsgesellschaften von 300.000 eigenen Wohnungen ist zu überprüfen und mithilfe geeigneter Verfahren auf ein realistisches und tatsächlich erforderliches Maß anzupassen.« Die Botschaft hieß schlicht: Verkaufen, weil das Land sonst für die Pleiten haften muss. Am 25. Mai 2004 stimmte der Senat dem Verkauf der GSW mit 65.000 Wohnungen zu. Zwei Jahre später waren die Widerstände gegen den Verkauf einer weiteren Gesellschaft, der WBM, zu stark.

Die LWU waren im Jahr 2005 insgesamt wieder zu schwarzen Zahlen zurückgekehrt. Wohnungsverkäufe spielten noch 2005/2006 eine wesentliche Rolle, dann endete der umfangreiche Bestandsabbau. Insgesamt wurden zwischen dem 31.12.2001 und 31.12.2006 etwa 110.000 Wohnungen aus dem Bestand der LWU verkauft. Entscheidend für die Stabilisierung der LWU war zum einen die schlichte Tatsache, dass die Berlinerinnen und Berliner irgendwo wohnen müssen – und deshalb für den projizierten Anstieg des Leerstands kein Platz war. Zum anderen resultierte die Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der LWU aus einem brutalen Sparkurs: Rechnen wir die GSW heraus, die 2004 privatisiert wurde, dann haben wir für die – mit der noch selbständigen WBG Marzahn – sieben anderen LWU des Jahres 2000 insgesamt 5092 Beschäftigte. 2009 waren es noch 2835. Eine Personalkürzung um 44 Prozent, der nicht zuletzt die Bau- und Planungskapazitäten zum Opfer fielen.

Erst 2007 legte der Senat eine langfristige Konzeption für den Betrieb der LWU vor. Auch hier wurde immer noch keine Vorfahrt für eine nachhaltige soziale Bewirtschaftung beschlossen, sondern den Unternehmen der Weg zu einer »nachhaltigen Dividendenfähigkeit« auferlegt. Der Tiefpunkt der Bestandsentwicklung war erst 2009 mit 258.000 Wohnungen erreicht, zu diesem Zeitpunkt knapp 14 Prozent aller Berliner Wohnungen.

Druck von der Straße

Kurz vor der Abgeordnetenhauswahl und dem Ende der zweiten rot-roten-Regierung zogen am 3. September 2011 einige Tausend Menschen unter der Losung »Steigende Mieten Stoppen! Damit noch was zum Leben bleibt!« durch Berlin. Keine Großorganisationen hatten mobilisiert, sondern Stadtteilgruppen und Mieter:inneninitiativen. Sie holten das Thema in die Landespolitik zurück. Der nächste Senat aus SPD und CDU musste reagieren. Lange als weiteres finanzielles Risiko für den Landeshaushalt beargwöhnt, rückten die LWU nun nach der Konsolidierung der Unternehmen und mit der Verengung des Berliner Wohnungsmarktes wieder ins Zentrum der Wohnungspolitik.

Eine Erweiterung der LWU-Bestände um 30.000 Wohnungen wurde beschlossen. Im September 2012 schloss der Senat einen Vertrag mit den eigenen Wohnungsunternehmen, das »Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten«, der soziale Kriterien vor allem für die Bestandsbewirtschaftung enthielt. Nicht etwa dass der Eigentümer, das Land, solche Vorgaben einfach verordnete.

Das Land etablierte eine neue Wohnungsbauförderung. Nach einer Anlaufphase zeigten sich 2015 erste Ergebnisse: 1375 Fertigstellungen bei den 6 LWU. Alle ließen sich nicht von solcher Aktivität beruhigen. Die Initiative für einen Mietenvolksentscheid erreichte Ende 2015 nicht ihre Ziele, aber die Verabschiedung des Wohnraumversorgungsgesetzes. Dort wird unter anderem die »Sicherung und Erweiterung preisgünstigen Mietwohnraums in allen Bezirken für breite Schichten der Bevölkerung (Wohnungsmarktaufgabe) als auch die Hilfestellung zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für Haushalte in Berlin, die auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind und sich nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können (Versorgungsaufgabe)« als Aufgaben der LWU festgeschrieben. Insbesondere sollen sie durch »Wohnungsneubau, Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung bestehenden Wohnraums sowie Ankauf von geförderten und nicht geförderten Wohnungen zu einem ausreichenden Wohnraumangebot mit sozialverträglichen Mieten« beitragen. Auf einmal sollten die LWU wieder bauen.

Ein Zehn-Jahresplan: Die Roadmap

Im April 2016 »verabredeten«, wie es offiziell hieß, die sechs LWU mit dem Senat einen Plan über zehn Jahre zur Bestandserweiterung von knapp 300.000 auf 400.000 Wohnungen im Jahr 2026. Davon sollte 2/3 durch Wohnungsneubau, 1/3 durch Bestandsankäufe realisiert werden. Bald stellte sich heraus, dass es anders kam. Die Ziele beim Ankauf wurden überboten, die Neubauziele verfehlt. Die Gründe waren einfach: Für den Ankauf braucht es keine lange Bauplanung und Bauzeit, nach dem Kauf fließen sogleich die ersten Mieten. Für den Neubau fehlten den LWU die erforderlichen Planungs- und Bausteuerungskapazitäten. Es war auch nicht ersichtlich, warum sie diese aufbauen sollten. Wer kann schon wissen, wann ein Senat wieder auf die Idee kommt, aus Finanzgründen den Wohnungsbau zu reduzieren und eine neue Schrumpfung im Personal zu verordnen.

Doch der Ankauf von Wohnungen ist eine Umverteilung auf dem Wohnungsmarkt, keine Erweiterung des Angebots. Ein Neubaubedarf von über 100.000 Wohnungen wird wie ein Staffelstab von einem Stadtentwicklungsplan Wohnen zum nächsten weitergereicht. 2024 verbesserte der Senat die Wohnraumförderungsbestimmungen wesentlich. Das mögliche Fördervolumen stieg auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Selbst private Unternehmen finden es nun zuweilen wieder attraktiv, preisgebundene Wohnungen zu bauen. Doch die so erkauften Bindungen sind befristet. Und angesichts der Baukostensteigerungen subventioniert man mit höherer Förderung dem Markt hinterher. Weiterhin werden die politischen Neubauziele – für Berlin aktuell 20.000 Wohnungen pro Jahr, 6.000 davon durch die LWU – regelmäßig verfehlt. Bei einem schon heute existierenden Mangel und einer weiter wachsenden Bevölkerung ergibt das einen langfristig angespannten Wohnungsmarkt.

Im Herbst 2025 gibt sich die Berliner Landesregierung optimistisch, das Ziel der Roadmap mit einem kleinen Trick erreichen zu können. Der Trick besteht darin, in den Zielbestand von 400.000 die Wohnungen der ehemaligen Bad Bank der Bankgesellschaftssanierung, der heutigen berlinovo mit einzurechnen. Das könnte klappen. Aktuell entfallen im gewachsenen Gesamtwohnungsmarkt von inzwischen über 2 Millionen Wohnungen auf die sechs LWU knapp 18 Prozent. Mit der berlinovo werden es Ende 2026 gut 19 Prozent sein.

Projektionen und Realitäten

Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) Berlins – die degewo, GEWOBAG, gesobau, HOWOGE, Stadt und Land und WBM – sind zentrale Instrumente zur Gestaltung der Wohnungspolitik in Berlin. 2019 schrieb die damalige AöR Wohnraumversorgung Berlin: »Zusammengerechnet wären sie mit knapp 323.000 Wohnungen (Stand Ende 2019) das zweitgrößte Wohnungsunternehmen in Deutschland«. Ende 2024 waren es sogar 366.496 Wohnungen. Aber der Konjunktiv im Zitat sollte nicht überlesen werden: Zusammengerechnet »wären sie« etwas sehr Großes – sie wollen und sollen sich aber nicht einfach zusammenrechnen lassen.

Die Unternehmensstruktur der Berliner LWU hat sich seit 1990 unter dem Einfluss verschiedener Faktoren sehr dynamisch, aber nicht immer rationell entwickelt. Im Zusammenhang mit dem notwendigen Neubau hat sich gezeigt, dass die entstandenen Strukturen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Unternehmen dem Bedarf nicht gewachsen sind. Auch nach Anlauf des Neubaus entfiel 2019 bis 2024 etwas über die Hälfte der Bestandserweiterung der LWU auf Ankäufe.

Bis Ende 2026 stehen mit dem Klimapakt der Landesunternehmen, der Wärmeplanung, der lange angekündigten neuen Roadmap für die weitere Bestandserweiterung der LWU und schließlich den Abgeordnetenhauswahlen im September viele Entscheidungen an. Gerne wird in diesem Zusammenhang von Weichenstellungen geredet, so als ob die Gleise alle schon gelegt sind. Tatsächlich fehlt es derzeit jedoch oft schon an einer Vorstellung vom Startpunkt, vom Ziel und dem Weg dazwischen. Ohne eine realistische Intervention der breiten stadtpolitischen Linken wird die nächste Roadmap nur eine Zusammenfassung der bestehenden Unternehmensplanungen.

Mieten und Kosten der LWU

Was ist realistisch? Auf dem Berliner Wohnungsmarkt zeigen sich die gleichen Entwicklungen wie anderswo: Das unzureichende Angebot führt zu steigenden Angebotsmieten und Immobilienpreisen, aber auch die Mieten im Bestand nehmen zu. Der Vergleich mit dem Mietspiegelniveau ergibt, dass die LWU – mit einem gewissen Abstand – dem Markt folgen. Real ist der Abstand noch größer, als Tabelle 1 angibt, denn der Durchschnitt für die LWU wird mit dem Median für den Gesamtmarkt verglichen. Der Median liegt aber immer unter dem arithmetischen Mittel. Eine Durchschnittsmiete für den Gesamtmarkt ergab nur der Zensus für 2022. Es waren 7,67 Euro gegenüber einem Durchschnitt der LWU von 6,40. Diese werden insoweit ihrem öffentlichen Auftrag gerecht und wirken mietpreisdämpfend. Sie sind aber sowohl als Anbieter von Wohnraum wie als Nachfrager von Lieferungen, Leistungen und Personal Marktteilnehmer und bestimmen den Trend nicht. Der Wunsch, dass Wohnungen »keine Ware« sein sollen, nimmt diesen Zusammenhang nicht ernst.

Ein bekannter Spruch behauptet, ein Bild sage mehr als Tausend Worte. Von Zahlen ist an dieser Stelle leider selten die Rede. Dabei zeigt erst eine Gegenüberstellung der Ertrags- und Aufwandsentwicklung, worauf die relativ konfliktfreie LWU- Politik der ersten Jahre von Rot-rot-grün beruhte: Die Aufwendungen der LWU blieben bis 2018 weitgehend stabil, während die Erträge stiegen. Steigende Jahresergebnisse gaben zu vielen Diskussionen Anlass, wie sie denn sinnvoll verwendet werden könnten.

Seit 2019 sieht es anders aus. Der erbitterte Widerstand gegen den Mietendeckel bei den LWU hatte auch, aber nicht nur ideologische Gründe. Mit steigenden Kosten sind die Überschüsse zurückgegangen, angesichts der Investitionsanforderungen ein reales Problem. Die Unternehmen sollen aber umfangreiche Investitionen in den Bestand und die Bestandserweiterung unternehmen, die auch Eigenkapital erfordern. In dieser Situation hat der CDU-SPD-Senat ihnen mit der Kooperationsvereinbarung 2024 größere Möglichkeiten zu Mieterhöhungen eingeräumt, statt eine rationelle Investitionsstrategie des Landes zu entwickeln.

Gestiegene Preise und bauliche Anforderungen zeigen sich zum Beispiel in der Instandhaltung. Es gibt große Unterschiede zwischen den Unternehmen, die der unterschiedlichen Struktur der Bestände, aber auch der verschiedenen Finanzkraft geschuldet sind. Doch in den letzten Jahren hat sich einiges geändert: Von 2019 auf 2024 nahm der Durchschnitt über alle sechs LWU von 25 auf 32 Euro pro Quadratmeter und Jahr zu.
Entgegen manchen Husarenmeldungen ist die wirtschaftliche Lage der LWU stabil, was sich auch in den Bilanzen zeigt. Der überwiegende Teil des Vermögens entfällt auf das Anlagenvermögen. Auf der anderen Seite ist die Eigenkapitalquote in den Wachstumsjahren von 32 auf 23 Prozent zurückgegangen, doch für die Fortführung ihres Geschäftsmodells ist das sicher hinreichend. Eine andere Frage ist, ob damit den Investitionserfordernissen in Neubau und energetischer Modernisierung weiterhin genügt werden kann.

Der Unterschied

Trotzdem, das öffentliche Eigentum macht einen Unterschied, denn es ist einer politischen, demokratischen Kontrolle zugänglich. Private Investoren und Wohnungskonzerne wie die Vonovia haben in den letzten Jahren ihren Neubau eingestampft, die Berliner LWU nicht.

Das öffentliche Eigentum ist aber auch kein Zauberstab. Es ist nicht zu erwarten, dass die LWU bei unveränderten Rahmenbedingungen auch nur die Neubauziele des derzeitigen Senats nachhaltig erreichen könnten. Von den etwa 10.000 bezahlbaren Wohnungen pro Jahr, die für eine spürbare Entlastung des Wohnungsmarktes nötig wären, ganz zu schweigen. Also müssen die Rahmenbedingungen geändert werden.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

Alle Beiträge aus diesem spezial als Leseprobe (PDF, kostenfrei):

Erste Erfolge in der Hauptstadt: In Berlin werden Mietpreis-Überhöhungen auf Druck der Linken wieder verfolgt

Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe: Anfang Oktober 2025 wurde eine Vermieterin vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wegen Mietpreisüberhöhung zu einem Bußgeld von mehr als 26.000 Euro verdonnert. Zusätzlich erhält die betroffene Mieterin rund 22.000 Euro an überzahlter Miete zurück. Die Miete in der betroffenen Wohnung lag 170 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit geht eine Berliner Behörde erstmals seit vielen Jahren erfolgreich gegen Mietpreisüberhöhungen nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz vor.

Der Fall ist ein erster Erfolg der bundesweiten Kampagne gegen Mietwucher, die die Linke im November 2024 startete (siehe Beitrag von Heike Sudmann im selben Heft). Doch der Weg dahin war steinig und bezeugt, wie ressourcenintensiv die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen aktuell ist.

Der Erfolg geht auf Regine Sommer-Wetter zurück, Stadträtin der ‹Linken› die im Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg für das Wohnungsamt und damit für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen zuständig ist. Unter ihrer Leitung startete der Bezirk erste Pilotverfahren und schuf auf Antrag der Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung bereits im Frühjahr 2025 eine erste Stelle, die für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhung zuständig ist.

Das Ausmaß von Mietpreisüberhöhungen ist in der Hauptstadt riesig. Das machte zuletzt eine Studie im Auftrag des Deutschen Mieterbundes deutlich. Laut den im »Mietenmonitor« ausgewerteten Daten verstoßen 46 Prozent der Mietwohnungsangebote in Berlin gegen die Mietpreisbremse. Ein Drittel der Inserate liegt sogar 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete und kann damit als Mietpreisüberhöhung gewertet werden. Bei Angeboten für möblierte Wohnungen liegt der Anteil der Verstöße gegen die Mietpreisbremse sogar bei 69 Prozent, wovon bei mehr als der Hälfte eine Mietpreisüberhöhung feststellbar ist.

Viele Meldungen von Mietpreisüberhöhungen laufen aktuell ins Leere. In den Wohnungsämtern fehlt es an Personal, technischer Ausstattung und Know-How. Die Mitarbeitenden der Wohnungsämter leiten Fälle, wo Mieten mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen und damit der Verdacht auf »Wucher« nach §291 Strafgesetzbuch besteht, ungeprüft an die Staatsanwaltschaft weiter. Jedoch sind die Voraussetzungen zur Ermittlung von Wucher nach § 291 StGB mit dem nötigen Nachweis einer Ausnutzung der individuellen Zwangslage von Mieter:innen nochmals höher als bei einer Mietpreisüberhöhung nach §5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch.

Diese aufwendigen Ermittlungen werden aktuell über alle Abteilungen der Staatsanwaltschaft verteilt – mit Ausnahme ausgerechnet der Abteilung für Wirtschaftskriminalität – bearbeitet. Es fehlt schlicht an speziellen Strukturen, weshalb die Verfahren in der Regel eingestellt werden.

Die hohe Zahl an eingestellten Fällen ist jedoch nicht nur Ausdruck fehlender Strukturen in den Wohnungsämtern und bei der Staatsanwaltschaft, sondern liegt teils auch an fehlender Mitwirkung seitens der Mieterinnen.

Was viele nicht wissen: Als Zeugen in den Verfahren erhalten sie nach der Meldung Post von den Behörden. Darin enthalten sind Fragebögen zu ihrer Wohnsituation sowie zur Wohnungssuche. Ihre Mitwirkung ist entscheidend, um Beweise über das »Ausnutzen einer Zwangslage« der Mieter seitens der Vermieter zu sammeln, und erfolgt auf Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004, die die Verfolgung an das Ausnutzen der Zwangslage von Mieterinnen koppelt und damit stark einschränkte.

Grundlegend wird sich an dieser misslichen Situation nur etwas ändern, wenn die Bundesregierung den §5 des Wirtschaftsstrafgesetzes reformiert und die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen vereinfacht. Hierzu soll eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission bis Ende 2026 Vorschläge erarbeiten; ob diese aber tatsächlich auch umgesetzt werden, ist fraglich. Bis dahin müssen Senat und Bezirke auf der bestehenden Rechtsgrundlage zu mehr erfolgreichen Fällen kommen. Die entscheidende Stellschraube dafür ist ausreichend Personal.

Nach zähem Ringen, unzähligen Anfragen und Anträgen im Parlament, die die aktuelle Überforderung der Behörden offenlegten und den Senat zum Handeln aufforderten, wurde nun Mitte Dezember bekannt, dass ab Beginn des Jahres 2026 durch Senat und Bezirke berlinweit, mit einer Aufstockung auf insgesamt 40, deutlich mehr Stellen für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen geschaffen werden. Zusätzlich wird ein Portal aufgebaut werden, über das Verdachtsfälle online gemeldet werden können.

Insgesamt stehen dafür 4,5 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahre zur Verfügung. Mieterinnen und Mieter in Berlin dürfen sich also ab dem kommenden Jahr auf etwas mehr Unterstützung durch die Behörden freuen.

Philipp Möller, Aktivist und wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Berliner Linksfraktion, engagiert sich seit Jahren im Bereich der Wohnungspolitik

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

Das spezial als Leseprobe (PDF, kostenfrei):

Sicher wohnen statt Miet-Abzocke

Die bundesweite Kampagne der ›Linken‹ gegen Mietwucher

Im November 2025 hat ›Die Linke‹ den Mieten-Notstand ausgerufen und eine bundesweite Kampagne für sicheres Wohnen und gegen Mietabzocke gestartet. Gemeinsam mit vielen Mieter:innen soll gierigen Vermieter:innen und Wohnungsunternehmen wie Vonovia und Co das Handwerk gelegt, sollen illegale Mieten und Mietwucher nicht länger hingenommen werden. Ein Mietendeckel, der die Mieten auf das richtige Maß stutzt und ein Investitionsprogramm für bezahlbare gemeinnützige und kommunale/städtische Wohnungen sind die mittelfristigen Ziele.

Was haben sinkende Mieten und Lottogewinne gemeinsam? Auf beides warten die meisten Menschen ein Leben lang, während sie viel Geld für Mieten und Lottoscheine auf den Tisch blättern. Mieten, die ständig erhöht werden, sind in den meisten Großstädten Normalität geworden.

Gegenleistungen, die auch nur ansatzweise die überhöhten Mieten rechtfertigen würden, sucht mensch vergeblich. Auch für Bruchbuden, Schimmelwohnungen oder andere schlechte Behausungen werden horrende Mietpreise aufgerufen und gezahlt. Warum? Weil die Vermieter:innen es können, weil vor allem ärmere Mieter:innen oft keine Alternativen haben, wenn sie nicht obdachlos werden wollen. Der Markt regelt das, sagen die einen. Die anderen, auch ›Die Linke‹‚ sagen, dass Wohnungen keine Ware sind und nicht wie solche gehandelt werden dürfen.

Überhöhte Miete oder Mietwucher?

Liegt eine Miete um mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete ergibt sich nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz der Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit.

Sind es 50 Prozent oder mehr, ist zu prüfen, ob ein strafbarer Mietwucher (§ 291 Strafgesetzbuch) vorliegt. Die betroffenen Mieter:in-nen müssen nicht selbst gegen die Vermieter:innen vorgehen, sondern wenden sich an die jeweils zuständige Behörde. Diese nimmt dann Kontakt auf zu den Vermietenden. In Frankfurt am Main arbeitet seit Jahren eine eigene Dienststelle für die Mieter:innen und hat mehrere hunderttausend Euro Rückzahlungen an die Mieter:innen erreicht und Bußgelder verhängt. In anderen Städten gab es bis Ende 2024 nichts Vergleichbares.

Mietwucher-App: Erschreckende Ergebnisse, abschreckende Gesetzeslage

Um Druck aufzubauen und Mieter:innen zu unterstützen, hat ›Die Linke‹ im November 2024 eine Mietwucher-App1 an den Start gebracht. Anfangs nur in vier, aktuell in 28 Städten können Mieter:innen ihre Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete abgleichen. Ergibt der Rechner, dass eine überhöhte Miete oder Mietwucher vorliegt, können die Mieter:innen per Mausklick eine Meldung an das zuständige Wohnungsamt abschicken. Dieses übernimmt dann die weiteren Ermittlungen und leitet notwendige Verfahren ein.

Mittlerweile haben 220.000 Menschen die Mietwucher-App genutzt (Stand 4.11.2025). Rund zwei Drittel von ihnen mussten feststellen: Meine Miete ist zu hoch und liegt mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel. Eine klare Ordnungswidrigkeit, für die Bußgelder fällig werden. Bei über der Hälfte der geprüften Fälle sah es noch schlimmer aus: Hier lagen die Mieten sogar über 50 Prozent oberhalb der Vergleichsmiete – was eine Straftat darstellt.

Dennoch konnte die App nur fünf Prozent der aufgedeckten Fälle mit Zustimmung der Mieter:innen an die Wohnungsämter melden. Das liegt nicht nur an der Angst, sich mit den Vermieter:innen anzulegen. Sondern auch daran, dass Wuchermieten kaum effektiv bestraft werden. Würden alle Meldungen der App tatsächlich geahndet und die Mieten in der Folge abgesenkt, hätten die rund 7500 betroffenen Mieter:innen jeden Monat fast zwei Millionen Euro Miete eingespart, im Durchschnitt pro Haushalt 247 Euro im Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das über 22 Millionen Euro.

Mietwucher effektiv stoppen – durch ein schärferes Gesetz

Das Problem: Das Gesetz gegen Wuchermieten ist zu kompliziert formuliert. Die »individuelle Ausnutzung« ihrer Notlage müssen die Mieter:innen aufwendig nachweisen, was in der Praxis sehr abschreckend wirkt. Zudem sind die maximalen Bußgelder auf 50.000 Euro begrenzt.

›Die Linke‹ hat deshalb einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der Mieter:innen und den Behörden die Verfolgung und Ahndung illegaler und überhöhter Mieten erleichtert. Allen Lippenbekenntnissen und Beteuerungen zum Schutz der Mieter:innen zum Trotz, wurde Anfang November 2025 dieser Gesetzentwurf von SPD und CDU abgelehnt. Der Schutz und die Wahrung der Interessen der Immobilienlobby und der Mietmafia sind der Bundesregierung anscheinend wichtiger.

Wer ist Opfer der Mietabzocke?

Es gibt Menschen, die kein Problem haben, zwei-, dreitausend oder noch mehr Euro Monatsmiete zu zahlen. Zu hohe Mieten sind für Menschen mit wenig Einkommen jedoch ein existenzielles Problem. Prekär Beschäftigte, 57 Alleinerziehende, große Familien, Rentner:innen, Studierende oder Wohnungs- und Obdachlose sind Opfer der Mietabzocke und des Klassenkampfs per Mietvertrag.

Anfang November 2025 veröffentlichte der Deutsche Mieterbund seinen Mietenreport.2 Ein Drittel der Mieter:innen befürchtet demnach, die Miete bald nicht mehr zahlen zu können. Anfang Dezember stellt der Paritätische Wohlfahrtsverband in seiner Studie zur Wohnarmut3 fest: »Wohnkosten sind einer der entscheidenden Treiber sozialer Ungleichheit in Deutschland. 5,4 Millionen Menschen geraten allein durch die Wohnkosten unter die Armutsgrenze – ein Befund, den die bisherige Sozial- und Armutsforschung häufig unterschätzt hat. Damit sind nicht 13 Millionen, sondern 18,4 Millionen Menschen von Armut betroffen.«

Ausrufen des Mieten-Notstands

Ist es großkotzig, den Mieten-Notstand auszurufen, oder ist es notwendig? Angesichts der drastischen Zahlen und des weiterhin nicht vorhandenen politischen Willens der demokratischen Mehrheit, Mieter:innen vor Abzocke zu schützen, muss endlich mehr passieren. Hier gilt aus meiner Sicht der Grundsatz: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Deshalb ist es der richtige Schritt, bundesweit Mieter:innen im Kampf gegen zu hohe und Wuchermieten zu unterstützen. Wobei die illegalen Mieten nur die Spitze des Eisbergs sind: Heizkostentricks, versteckte Mieterhöhungen, marode Häuser – für viele Vermieter:innen zählt nur der Profit, während Millionen in kalten Wohnungen sitzen, weil sie die Heizkosten nicht mehr bezahlen können. Mit dem Heizkostencheck4 der ›Linken‹ sollen Mieter:innen sich auch hier Euro für Euro zurückholen können.

Die bundesweite Mieten-Kampagne der ›Linken‹ ist eine Notwehr, um den Mieten-Notstand zu stoppen. Union und SPD schützen nicht die Mieter:innen, sondern Vermieter:innen und Immobilienkonzerne, die mit immer dreisteren Tricks die Mieterinnen und Mieter abzocken.

Ein bundesweiter Mietendeckel, der die Mieten auf das richtige Maß zurechtstutzt, muss ebenso her wie ein Investitionsprogramm für bezahlbare gemeinnützige und kommunale/städtische Wohnungen. Damit auch nach der Mietzahlung ausreichend Geld für ein gutes Leben da ist.

Heike Sudmann ist wohnungspolitische Sprecherin und Co-Vorsitzende der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Anmerkungen

1 https://mietwucher.app
2 https://mieterbund.de/themen-und-positionen/studien/mietenreport-2025/
3 https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/expertise_armutsericht_2025_wohnarmut_web.pdf 4 https://www.die-linke.de/mitmachen/kampagnen/heizkostencheck/
4 https://www.die-linke.de/mitmachen/kampagnen/heizkostencheck

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

Das spezial als Leseprobe (PDF, kostenfrei):

Sprengsatz von erheblicher Brisanz

Die Entwicklung der »Kosten der Unterkunft« im Sozialrecht

Kein Tag ohne Skandal. Am 9. Dezember 2025 verkündete der Berliner Senat die Fortschreibung der AV-Wohnen, in der geregelt ist, welche Kosten für Miete und Heizung von Sozialamt und Jobcenter übernommen werden sollen. Heiz- und Warmwasserkosten werden angepasst. Aber die Mieterhöhungen, die aufgrund des Mietspiegels 2024 seit anderthalb Jahren erfolgt sind, finden keine Berücksichtigung: »Die Richtwerte für die Bruttokaltmiete – also der Miete zuzüglich kalter Betriebskosten – bleiben dagegen unverändert.« Wo man in der Stadt Wohnungen zum Mietniveau von 2023 anmieten kann, bleibt das Geheimnis der Landesregierung.

Die »Kosten der Unterkunft« (KdU) wirken auf den ersten Blick wie ein technischer Teil der Sozialgesetzbücher. Tatsächlich bilden sie den Punkt, an dem sich Wohnungsmarktkrise, föderale Finanzarchitektur und soziale Realität unmittelbar berühren. Seit zwanzig Jahren wachsen die Ausgaben, ohne dass die politisch Verantwortlichen ein schlüssiges Konzept zur Angemessenheit oder zur gerechten Lastenverteilung gefunden hätten. KdU sind damit längst kein Verwaltungsdetail, sondern einer der dynamischsten und konfliktreichsten Bereiche der sozialenSicherung. Umso wichtiger ist ein genauer Blick auf ihre Struktur und Reichweite.

Bezieht sich der Regelsatz (siehe LP21 Heft 65) auf die Kosten des unmittelbaren Lebensunterhalts, so stellen die Kosten der Unterkunft die zweite große Komponente bei der sozialrechtlichen Sicherung des Existenzminimums dar. Darunter ist der Finanzaufwand für Brutto-Warmmieten in Wohnungen ohne Stromkosten, aber auch die Tagessätze in Gemeinschaftsunterkünften (GU) zu verstehen. Nicht zu den KdU zählen die Kosten »in Einrichtungen« (z.B. Pflege- oder Seniorenheime). KdU erhalten folgende Personengruppen:

  • Bezieher:innen von Bürgergeld in Kommunen nach § 22 SGB II (Grundsicherung bei Erwerbsfähigkeit).
  • Bezieher:innen von Bürgergeld nach § 35 SGB XII 3.+4. Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
  • Bezieher:innen von Leistungen nach § 3 AsylbLG nach Anerkennung in Wohnungen, aber auch Tagessätze in Gemeinschaftsunterkünften.

Hartz IV und die Verschiebung in die Jobcenter

Mit dem »Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)« wurde am 1. Januar 2005 die vormalige Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige durch eine einheitliche Grundsicherung abgelöst. Seitdem wird diese Klientel organisatorisch von gemeinsamen Einrichtungen der Kommunen und Arbeitsagenturen betreut (i.d.R. den Jobcentern), über die auch die Leistungen ausgezahlt werden.

Der Übergang der erwerbsfähigen Leistungsbezieher aus den Sozialämtern in den Verantwortungsbereich der Jobcenter – verbunden mit einer erheblichen finanziellen Entlastung der Kommunen – war seinerzeit eine maßgebliche Voraussetzung für die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände und der Länder zur Reform. Für die Festlegung der »Angemessenheit« der Kosten der Unterkunft bleiben jedoch die Kommunen zuständig, die diesbezüglich ein Weisungsrecht gegenüber den Jobcentern ausüben.

Ende 2004 gab es 3,92 Millionen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfeempfänger im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Im März 2005 erhielten 3,55 Millionen Bedarfsgemeinschaften Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; in ihnen lebten 4,79 Milllionen erwerbsfähige und 1,68 Millionen nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, überwiegend Kinder. 2005 beliefen sich die Netto-Zahlungsansprüche (ohne Sozialversicherung) auf 28,3 Milliarden Euro, davon 12,3 Milliarden Euro KdU.

Die Zahl der Leistungsbeziehenden ist seitdem ständig angestiegen. Im Dezember 2024 bezogen 5,727 Millionen Personen Leistungen nach SGB II, darunter 3,962 Millionen Erwerbsfähige, von denen jedoch nur etwa 1,8 Millionen wirklich arbeitslos waren. Für diesen Personenkreis wurden Ende 2024 Unterhaltsleistungen von 39,7 Milliarden Euro erbracht, davon 5,4 Mrd. Euro im Ukraine-Kontext.

Die KdU-Zahlungsansprüche stiegen von 13,7 Milliarden Euro (2006) auf 17,4 Milliarden Euro (2024, Grafik 1). Parallel dazu wuchs der Bundesanteil an den KdU (inkl. Bildung und Teilhabe) deutlich: von 4,017 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf 12,239 Milliarden Euro im Jahr 2024, und damit von 29,3 auf 70,5 Prozent. Die erste Spitze 2020/21 ist auf pandemiebedingte Sonderregelungen zurückzuführen; der erneute Anstieg ab 2022 steht nicht allein mit dem Zuzug aus der Ukraine in Zusammenhang.

An dieser Entwicklung ist klar erkennbar, dass es sich um ein in mehreren Schüben angepasstes Finanzinstrument des Bundes handelt, die Kommunen von Sozialleistungen zu entlasten. Der in der Grafik dargestellte erwartete Abwärtstrend (Soll-Zahlen für Ende 2024 und Ende 2025) ist bislang nicht eingetreten.

Angemessenheit ohne Konzept: Die Wohnkostenlücke

Die Wohnkostenlücke (WKL) bezeichnet die Differenz zwischen den behördlich anerkannten Brutto-Warmmieten und den tatsächlich seitens der Leistungsbeziehenden gezahlten Mieten. Denn keineswegs werden die Realmieten übernommen, sondern nur solche, die nach den jeweiligen lokalen Vorschriften der Höhe nach als »angemessen« betrachtet werden.

Tatsächlich stehen die zuständigen Stellen eher ratlos vor der Frage, welche Sozialleistungen denn nun angemessen sind. Eindrucksvolles Material dazu liefern die Verfahren vor Sozialgerichten in Berlin.

Die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen sind deutlich genug. Sie zeigen, dass es der Sozialverwaltung in Berlin, aber nicht nur in Berlin, am geforderten »schlüssigen Konzept« für angemessene Kosten der Unterkunft seit Jahren fehlt.

Selbstverständlich landen die meisten Konflikte um Regelleistungen und Kosten der Unterkunft nie vor Gericht, weil es den Betroffenen an Mitteln und Unterstützung fehlt, um ihre Rechte einzuklagen und sie nicht Jahre auf eine Entscheidung warten können. Das Ergebnis: Von 2,944 Millionen Bedarfsgemeinschaften, die KdU beziehen, zahlen 12,6 Prozent Mietanteile aus dem Regelsatz oder anerkanntem Einkommen. Die Behörden ersparten sich dadurch im Jahr 2024 KdU-Zahlungen in Höhe von 494 Millionen Euro.

SGB XII: KdU im statistischen Blindflug

Altersrentner und Erwerbsgeminderte erhalten im Bedarfsfall KdU-Leistungen nach SGB XII. Die kommunal ausgezahlten Leistungen für diese Klientel sind schwer erfassbar, da die publizierten Daten oft nicht zuverlässig zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL, 3. Kapitel), Grundsicherung (Gsi, 4. Kapitel) und den darin enthaltenen KdU unterscheiden. Hinzu kommen Verflechtungen mit anderen Sozialsystemen.

Mit Einführung des SGB XII im Jahr 2005 beliefen sich die Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen auf 1,2 Milliarden Euro für 80.845 Haushalte, die für Grundsicherung auf 2,8 Milliarden Euro für 462.459 Haushalte. Die KdU werden nicht gesondert erfasst, weil der Bund diese Daten nicht anfordert.

Örtliche KdU-Vorschriften nach § 35 SGB XII existieren nur vereinzelt (z. B. München, Hamburg). Ein Versäumnis, denn diese Klientel hat besondere altersbedingte Bedarfe und bewohnt – aus dem Berufsleben gerade ausgeschieden – häufig Wohnungen, die nach den örtlichen Vorgaben als »nicht angemessen« gelten. Wenn diese Menschen jedoch ihre Wohnungen verlieren, sind sie in der Regel ein Unterbringungsfall mit mehrfachem Kostenaufwand – der dann ausschließlich zu finanziellen Lasten der Kommunen geht (s. jedoch unten, steigende Bundesbeteiligung).

Zwischen 2009 und 2012 erstattete der Bund den Ländern nach § 46a SGB XII einen festgelegten Anteil der Nettoausgaben. Seit 2013 übernimmt er die Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung weitgehend, seit 2014 vollständig. Grundlage sind die Nachweise der Länder an das BMAS, die die Länder dem Bund im Rahmen dieses Erstattungsverfahrens vorzulegen haben.

Nebeneffekt dieser jährlichen Meldungen ist eine Verbesserung der Datenlage an dieser Stelle. Rund 1,26 Millionen Personen erhielten im Dezember 2024 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Fallzahlen steigen kontinuierlich, siehe Grafik 2.

Noch gravierender ist die Steigerung des Kostenaufwands, wie Tabelle 1 zeigt.

Eintritt der Babyboomer in Sozialsysteme

Der starke Kostenanstieg seit 2022 hängt mit dem Eintritt der sogenannten Babyboomern ins Rentenalter zusammen (im engeren Sinne die Jahrgänge 1957-1968). Viele erreichen das Rentenalter mit nicht bedarfsdeckenden Renten. Das gilt – häufig unbeachtet – auch für Pensionäre. Betroffen sind überwiegend Frauen.

Die Sozialämter können mit dieser Entwicklung personell kaum Schritt halten, da der Personalaufwand der Kommunen bei der bundesseitigen Kostenübernahme nicht berücksichtigt wird. Dabei erfordert die Betreuung dieser Klientel erhebliche sozialrechtliche Kompetenz über mehrere Bereiche hinweg: Einzubeziehen sind auch Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII, insbesondere Personen mit Hilfe zur Pflege (7. Kapitel), sowie Bezieher von Wohngeld als vorrangiger Leistung. Für all diese Gruppen ist die Bedürftigkeit festzustellen – und die Fälle entsprechend zu koordinieren. Das ebenfalls erforderliche sozialpädagogische Einfühlungsvermögen sei nur am Rande erwähnt.

Gleichzeitig wachsen die Fallzahlen stark: Insgesamt lebten 2022 rund 15,5 Millionen Menschen der Babyboomer-Kohorte in Deutschland. Ihr verstärkter Eintritt in die Sozialsysteme seit 2022 verschärft die Problematik deutlich. Eine intensivere fachliche Auseinandersetzung mit den regional sehr unterschiedlichen Auswirkungen wäre dringend geboten.

KdU in Gemeinschaftsunterkünften

Die Kosten für Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU) für Geflüchtete und Wohnungslose tragen die Kommunen. Indirekt werden sie jedoch durch finanzielle Umverteilungen zwischen Bund und Ländern – zulasten des Bundeshaushalts – entlastet. Zusätzlich besteht eine ausgewiesene Bundesbeteiligung.

Mit dem »Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen« vom 1.12.2016 (und dessen Fortschreibungs-Gesetzen) reagierte der Bund auf die damalige Flüchtlingszuwanderung. Die Bundesbeteiligung an den KdU im SGB II wurde für 2016–2018 erhöht. Zudem stieg der Länder- und Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, um die Integrationspauschale von jährlich 2 Milliarden Euro abzudecken. Seit 2019 ist die Bundesbeteiligung an den KdU im SGB II dauerhaft um 10,2 Prozentpunkte erhöht.

Diese Konstruktionen sollten verhindern, dass die Bundesauftragsverwaltung greift, die ab einer Kostenbeteiligung von über 50 Prozent vorgesehen ist (Art. 104a Abs. 3 GG). Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert dieses System seit Jahren: Die Fachaufsicht liegt formal bei den Ländern, wird aber faktisch kaum ausgeübt; kommunale KdU-Aufwendungen werden weitgehend ungeprüft weitergemeldet.

Die Rechtslage erscheint komplex, läuft aber in der Praxis auf Folgendes hinaus: Die Kommunen können die Jobcenter anweisen, Tagessätze für GU vollständig als KdU zu übernehmen – ohne Angemessenheitsprüfung. Die Höhe der Bundesbeteiligung wird jährlich über eine Rechtsverordnung des BMAS festgelegt.

»Organisierte Verantwortungslosigkeit«

Der BRH stellte fest, dass Jobcenter auch solche Kosten als KdU übernahmen, die nicht unterkunftsbezogen sind: Leerstände, Betreuung, Bewachung, Verpflegung und Strom. Diese Praxis erklärt den deutlichen Aufwuchs der KdU-Ausgaben seit 2019. Sie betrifft nicht nur SGB-II-Leistungsbeziehende, sondern ebenso Unterbringungsfälle nach SGB XII – und eben auch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.

In diese Dynamik ist auch das AsylbLG eingebunden. Die meisten Länder haben die Unterbringung von Asylbewerbern den Kommunen übertragen; die Kosten stiegen erheblich, insbesondere in GU. Zwischen 2016 und 2018 erhöhten sich die Ausgaben pro Bedarfsgemeinschaft um durchschnittlich 61 Prozent. Die Unterkunftskosten für Geflüchtete stiegen bundesweit um 20 Prozent, für Nicht-Geflüchtete um 1,1 Prozent.

Die verfügbaren Daten geben bis heute keinen differenzierten Einblick in die Verwendung der lokalen KdU-Mittel. Weder die Bundesagentur für Arbeit noch die kommunalen Sozialämter erfassen KdU in Wohnungen und GU getrennt.

Der BRH resümiert: »Das gewählte Konstrukt stellt sich demgegenüber – durch das Bestreben, den Eintritt einer Bundesauftragsverwaltung gezielt zu vermeiden – als organisierte Verantwortungslosigkeit dar und nimmt zusammen mit der Weisung, die Angemessenheit nicht zu prüfen, den Charakter einer Selbstbedienung an.« Ein Vorteil einzig für die Betreiber, nicht für die Betroffenen.

Dem ist nur hinzuzufügen, dass auch den lokalen Gremien die Entwicklung des GU-Finanzaufwands i.d.R. nicht dargelegt wird. Ein klarer Verstoß gegen die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit, aber eben politisch gewollt.

Forschungslücke mit Folgen

Die Konsequenzen der unterschiedlichen Mechanismen der Bundesbeteiligung in den sozialen Leistungsbereichen sind gravierend. Die kommunalen Sozialausgaben steigen rasant, während die Rückvergütung durch Anpassungen der Bundesbeteiligung hinterherhinkt. Der Ausgabenzuwachs hat sich seit 2023 deutlich beschleunigt und wird absehbar anhalten. Nach Daten der Kassenstatistik von Destatis sind die kommunalen Sozialausgaben von 50 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 85 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Bemerkenswert: Rund die Hälfte dieses Anstiegs entfällt auf die Jahre 2023 und 2024.

Die Entwicklungen zeigen, dass die KdU längst kein technischer Randbereich mehr sind, sondern ein zentraler Faktor sozialer Belastung. Ohne verlässliche Datengrundlagen, klare Angemessenheitskriterien und eine Bundesbeteiligung, die der realen Dynamik folgt, geraten die Kommunen in strukturelle Unterfinanzierung – mit Folgen insbesondere für die Betroffenen. Gleichzeitig bleibt die Forschung erstaunlich stumm: Keine KdU-Forschung zu Mietentwicklung im Wohnungsbestand, keine Forschung zum Aufwuchs der GU-Kosten, keine Forschung zum Eintritt der Babyboomer in die Sozialkassen – insgesamt: keine Projektion auf die Jahre 2030 ff. Das Thema wird weitgehend ausgeblendet. So kann man Demagogie auch den Weg freimachen.

Michael Breitkopf war aktiv in der Recherche zum Berliner Bankenskandal und der Sozialberatung im Stadteilbüro Berlin-Friedrichshain.

Zum Nachlesen:

  • Michael Breitkopf: Bedarfsgerecht? Die Entwicklung des Existenzminimums im Sozialrecht. Lunapark21 Nummer 65, Sommer 2025.
  • Bundesagentur für Arbeit, Sonderbericht: Der Übergang von der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, Aug. 2005.
  • Bundesrechnungshof, Prüfung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, 19.12.2019.
  • Bundesrechnungshof, Prüfung der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rechtskreis des SGB II, 23.06.20; Teil I: Geflüchtete, Teil II, Nicht-Geflüchtete.
  • Bundeszentrale für politische Bildung, Kühnlenz: Das Bürgergeld – eine Bilanz.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

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Option oder Utopie? Die Vergesellschaftung von Wohnungs-Unternehmen und der Streit um die Entschädigungshöhe

Spätestens seit dem erfolgreichen Volksentscheid der Initiative ›Deutsche Wohnen & Co. enteignen‹ im September 2021 ist klar, dass die Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes nicht nur als utopisches Gedankenspiel, sondern als eine ernstzunehmende politische Option zu diskutieren ist. Fast 60 Prozent der abgegebenen Stimmen votierten für eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen.

Das Referendum von 2021 hatte als Beschlussvolksentscheid einen auffordernden Charakter, war aber im Gegensatz zu einem Gesetzesvolksentscheid rechtlich nicht bindend. Die Landesregierungen in Berlin haben seitdem versucht, eine Umsetzung der Forderung des Volksentscheides auszusitzen und zu verzögern. Als Begründung wurde dafür neben ideologischen Vorbehalten auch die rechtliche Komplexität des Vorhabens und eine Reihe von offenen Fragen zur praktischen Umsetzung angeführt.

Während insbesondere verfassungsrechtliche Vorbehalte zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer Vergesellschaftung inzwischen auch durch die Ergebnisse der vom Berliner Senat einberufenen ›Expertenkommission Vergesellschaftung‹ als weitgehend ausgeräumt betrachtet werden, konzentriert sich die aktuelle Debatte um die voraussichtlichen Kosten der Vergesellschaftung und die Festsetzung einer Entschädigungshöhe. Denn die im Grundgesetz formulierte Regel zur Entschädigung einer Vergesellschaftung ist alles andere als eindeutig.

Unter Verweis auf Artikel 14 des Grundgesetzes gilt: »Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen«. Aus einer verfassungsrechtlichen Perspektive sind damit vor allem zwei Optionen ausgeschlossen, denn weder eine Enteignung ohne Entschädigung noch eine Entschädigung zum aktuellen Marktwert der Grundstücke und Gebäude haben den Charakter einer Abwägung. Entschädigungssummen zwischen diesen Extremwerten sind grundsätzlich zulässig – solange sie belegen können, dass sie auch »gerecht« abgewogen wurden. In den bisherigen Diskussionen kursieren verschiedene Ansätze zur Bestimmung einer Entschädigungshöhe.

Rechenwege

Eine Marktperspektive beispielsweise wurde bereits in der ersten Kostenschätzung des Vergesellschaftungsvorhabens durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Jahr 2019 eingenommen. Auf der Basis von Geschäftsberichten von sieben großen Immobilienunternehmen und Schätzungen zu drei weiteren großen Bestandshaltern wurden die Marktwerte für die enteignungsreifen Wohnungsbestände für den Zeitpunkt Ende 2018 auf etwa 32,8 Mrd. Euro bestimmt. Mit einer Konjunkturanpassung von 10 Prozent pro Jahr lag der angenommene Verkehrswert der Vergesellschaftungsbestände bei 36 Mrd. Euro. Von diesem Wert ausgehend wurden Abschläge 15 bis 17 Prozent für die Bodenpreisentwicklung seit 2013 vorgenommen, weil diese nicht als zu entschädigende Eigenleistung der Wohnungsunternehmen gesehen wurde. Zudem wurde ein Abschlag für den Skaleneffekt beim Transfer von großen Beständen von 3 bis 5 Prozent einkalkuliert. Die so kalkulierte Entschädigungssumme lag in der Senatsschätzung etwa 20 Prozent unter dem zuvor berechneten Verkehrswert bei 28,8 Mrd. Euro (Senat von Berlin 2019: 6). Auch der Landesrechnungshof nutzte im Jahr 2024 für ein Abschätzung der Finanzierungsrisiken durch eine Vergesellschaftung für das Land Berlin diesen verkehrswertorientierten Ansatz (Rechnungshof von Berlin 2024: 13).

Eine Sozialisierungsperspektive hingegen nahmen Berechnungen und Schätzungen der Initiative ‹Deutsche Wohnen & Co. enteignen‹ ein, die eine Entschädigungshöhe aus den potentiellen Mieterträgen der vergesellschafteten Bestände abschätzten. Im ‹Fairen Mieten Modell‹ der Initiative wurde dabei eine auch für Haushalte an der Armutsschwelle leistbare Miete von etwa 4 Euro/m² zur Grundlage genommen und im Rahmen einer vereinfachten Ertragswertberechnung nach Abzug derBewirtschaftungskosten der Reinertrag einer 40-jährigen Bewirtschaftung zu gemeinwirtschaftlichen Konditionen berechnet (Hoffrogge 2023). Bei einem Vergesellschaftungsbestand von etwa 240.000 Wohnungen liegt die aus der Sozialisierungsperspektive errechnete Entschädigungshöhe bei etwa 9,3 Mrd. Euro.

Ein Unternehmensperspektive bezieht für die verfassungsrechtlich geforderte Abwägung der Interessen die Lage der Unternehmen, die vergesellschaftet werden sollen, in die Bestimmung einer Entschädigungshöhe mit ein. Eine Variante dieser Perspektive argumentiert, dass die Entschädigung mindestens in der Höhe der bestehenden Finanzierungsverbindlichkeiten festgesetzt werden sollte, um die Existenz der Unternehmen selbst nicht zu gefährden. In einer Hochrechnung von 2021 wurden dafür Entschädigungssummen zwischen 9,8 Mrd. Euro (für die grundpfandrechtlich gesicherten Finanzverbindlichkeiten) und 22,8 Mrd. Euro (unter Hinzuziehung von Wandelschuldverschreibungen, Unternehmensanleihen und sonstigen Verbindlichkeiten) kalkuliert (AG-Sozialisierung 2021: 19). Eine zweite Variante bestimmte eine Entschädigungshöhe von etwa 15,9 Mrd. Euro auf der Basis der von den Unternehmen finanzierten Eigenleistungen für Kauf und Modernisierungsinvestitionen inklusive einer Verzinsung (AG Sozialisierung 2021: 21).

Eine Bankenperspektive ergänzt den Reigen der Varianten zur Bestimmung der Entschädigungssumme durch eine konventionelle Refinanzierungsbetrachtung und fragt danach, welches Refinanzierungsvolumen unter verschiedenen Konstellationen von Miethöhen, Bewirtschaftungskosten und Finanzierungsmodellen ohne dauerhafte Zuschüsse aus den Mieterträgen getragen werden kann.

Szenarien mit verschiedenen Einstiegsmieten (zwischen 6,00 Euro/m² und 8,00 Euro/m²), unterschiedlichen Ansätzen für die Bewirtschaftungsausgaben (zwischen 2,94 Euro/m² und 4,44 Euro/m²) sowie Variationen von Finanzierungsstrukturen und Laufzeiten zeigen, dass Entschädigungshöhen zwischen 10 und 17 Mrd. Euro im Rahmen einer substanzerhaltenden Bewirtschaftung und zu sozialverträglichen Mieten ohne dauerhafte Zuschüsse aus den Mieterträgen refinanziert werden können (Holm/ Thonke/ Arpagaus 2025).

Wenigstens versuchen

Obwohl die Entschädigungssumme für die Beurteilung des Vergesellschaftungsvorhabens von enormer Bedeutung ist, wird die Debatte bisher von Schätzungen und Überschlagsrechnungen mit Durchschnittswerten bestimmt. Auch mehr als vier Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid hat der Berliner Senat noch nicht begonnen, die Unternehmen einer Vergesellschaftung zu identifizieren und die Werte der Wohnungsbestände grundstücksgenau zu bestimmen.

Aktuell bereitet sich die Initiative auf ein zweites Volksbegehren vor und hat bereits einen ersten Entwurf eines Vergesellschaftungsgesetzes veröffentlicht (DWE 2025). Das dort vorgeschlagene Modell zur Bestimmung der Entschädigungshöhe sieht einen am etablierten Bewertungsgesetz (BewG) orientierten Mix aus Gebäudesachwert und einem modifizierten Bodenwert vor. Insbesondere um mit der Entschädigung die Spekulation auf Wertsteigerungen ohne eigene Leistungen nicht nachträglich zu belohnen, wird dabei vorgeschlagen, die Bodenwerte aus den Jahren 2011 bis 2013 zur Grundlage der Bemessung zu erheben und den entsprechenden Mittelwert um 3,5 Prozent pro Jahr fortzuschreiben.

Konkrete Zahlen können auch von der Initiative nicht benannt werden, aber der Vorschlag ist der erste Versuch, der die Qualitäts- und Lagedifferenzierungen der Vergesellschaftungsbestände überhaupt in den Blick nimmt. Zugleich bietet die im Gesetzentwurf verfolgte Bestandsperspektive bei der Bestimmung der Entschädigungshöhe eine sinnvolle Ergänzung zu den bisher diskutierten Ansätzen und orientiert sich sachgerecht an den Vergesellschaftungsobjekten selbst. Die Verlagerung der Vergesellschaftungsdebatten von den verfassungsrechtlichen Fragen der Zulässigkeit zu einer Diskussion der finanziellen Bedingungen ihrer Umsetzung ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Kampagne der Initiative und ihrer fachpolitischen Begleitung.

Zugleich verweisen die unterschiedlichen Positionierungen zur Ermittlung einer angemessenen Entschädigungshöhe darauf, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Vergesellschaftungsforderung mehr braucht als politische Mehrheiten. Die Festsetzung einer verfassungsrechtlich resistenten Entschädigungshöhe und ein überzeugender Plan zur Refinanzierung sind im Moment die größten Hürden, die es zu nehmen gilt. Der mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Mechanismus zur Bestimmung der Entschädigungshöhe sollte als Diskussionsvorschlag aufgegriffen und von möglichst vielen geprüft werden. Das Verfahren einer Gesetzgebung von unten braucht jetzt eine gründliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen, um mögliche Änderungen noch vor dem Start eines neuen Volksbegehrens aufzunehmen. Noch nie war Kritik an ›Deutsche Wohnen & Co. enteignen‹ so willkommen wie jetzt.

Andrej Holm ist Stadt- und Regionalsoziologie mit den Forschungsschwerpunkten Gentrification, Wohnungspolitik im internationalen Vergleich und Europäische Stadtpolitik.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

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Welches Angebot? Welche Nachfrage? Eigentumsfragen auf dem deutschen Wohnungsmarkt

Ende November 2025 vermeldeten die Medien, dass von 2015 bis 2024 die Angebotsmieten in Berlin um »fast 100 Prozent« – genau: 96,6 Prozent – gestiegen sind. In absoluten Zahlen: von 8,45 Euro pro Quadratmeter und Monat auf 16,64. Trotzdem hielt sich die Aufregung über die Meldung in Grenzen. Die Wohnungssuchenden in der Hauptstadt wissen ohnehin, wie es aussieht. Und die meisten Bestandsmieter tangierte die Mitteilung nur peripher. Sie haben eher nicht vor, umzuziehen. Wer nicht mehr an seiner alten Wohnung hängt, hängt doch am alten Mietvertrag. Die Mietenbewegung mobilisiert gern mit dem Slogan: »Wir bleiben alle!« Für immer mehr Menschen steigt die Wohnkostenbelastung. Eine Studie jagt die andere. Doch solange man noch bleiben kann, kann man Meldungen über den Anstieg der Angebotsmieten erstmal ignorieren.

Der Berliner Wohnungsmarkt hat sicher eine ganze Reihe von Besonderheiten. Eine oft hervorgehobene Besonderheit fällt in der näheren Umgebung allerdings nicht wirklich auf: Über 80 Prozent der Berliner Wohnungen werden von Mieterhaushalten bewohnt – so wie in Leipzig oder Rostock, in Halle oder Dresden, in Potsdam oder Schwerin, Magdeburg oder Chemnitz. Kurz: Unter den ostdeutschen Großstädten ist die Berliner Situation nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Dagegen gibt es nur eine westdeutsche Kommune, für die gleiches zutrifft: Frankfurt am Main. Schon in Hamburg beträgt die Quote des selbstgenutzten Wohneigentums 21 Prozent.

Freiheit durch Eigentum?

Bundesweit entfallen 43 Prozent der belegten Wohnungen auf selbstgenutztes Wohneigentum. Jenseits der großen Städte ist dies oft auch die Wohnform für die Mehrheit der abhängig Beschäftigten. Doch unter den Bundesländern haben nur das Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eine Wohneigentumsquote von mehr als 50 Prozent; Niedersachsen verfehlt die Marke knapp. In Eigentümerhaushalten beträgt die Wohnfläche pro Person 65 Quadratmeter, in Mieterhaushalten nur 48,5 Quadratmeter. Für die Hälfte der Eigentümerhaushalte gilt, dass sie sich den Traum vom freistehenden Einfamilienhaus erfüllen konnten. Unter Mieterhaushalten gilt das nur für 10 Prozent.

Doch so oft auch in Umfragen das Wohnen im Eigentum als bevorzugte Perspektive angegeben wird, die Nachteile sind nicht weniger bekannt. So kann die Dynamik des Kapitalismus nur zu leicht mit dem Wohnen in der eigenen Immobilie in Widerspruch treten: Wenn ein neuer Job andernorts zu suchen ist, findet sich nicht immer eine neue Käuferin oder ein neuer Käufer für das alte Heim. Und nicht alle Häuser oder Eigentumswohnungen sind schon abbezahlt. Für das einmal erworbene Eigentum müssen Millionen von Pendlerinnen und Pendlern lange Arbeitswege in Kauf nehmen.

Bis ins erste Halbjahr 2022 stiegen die Immobilienpreise so stark, dass selbst die niedrigen Zinsen den Kauf von Wohneigentum nicht wirklich erleichterten. Seither sind die Preise etwas zurückgegangen. Doch im Oktober 2025 stellte die Bundesregierung fest: »Bei unteren Einkommensklassen machen inzwischen Wohneigentumsbildung durch Erbschaften bzw. Schenkungen von Immobilien etwa die Hälfte des Eigentumserwerbs aus. Die familiäre Unterstützung gewinnt daher bei diesen Haushalten immer mehr an Bedeutung.«

Freiheit trotz Miete?

Der besonderen Bedeutung der Wohnungsvermietung hat das Bundesverfassungsgericht 1993 in einer Grundsatzentscheidung Rechnung getragen, die auch das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung unter den Schutz des Artikel 14 Grundgesetz stellte. Zur Begründung führte es aus: »Die Eigentumsgarantie soll dem Grundrechtsträger einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich erhalten und dem Einzelnen damit die Entfaltung und eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens ermöglichen. (…) Die Wohnung ist für jedermann Mittelpunkt seiner privaten Existenz. Der Einzelne ist auf ihren Gebrauch zur Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse sowie zur Freiheitssicherung und Entfaltung seiner Persönlichkeit angewiesen. Der Großteil der Bevölkerung kann zur Deckung seines Wohnbedarfs jedoch nicht auf Eigentum zurückgreifen, sondern ist gezwungen, Wohnraum zu mieten. Das Besitzrecht des Mieters erfüllt unter diesen Umständen Funktionen, wie sie typischerweise dem Sacheigentum zukommen.«

Allerdings hat der Mieter »… keine originäre, sondern nur eine abgeleitete Beziehung zu dem von einem anderen geschaffenen Wohnraum. Er beansprucht Schutz gegenüber dem Vermieter, von dem er seine Rechte ableitet und der ihm diese Rechtsposition in Wahrnehmung seiner privatrechtlichen Eigentümerbefugnisse überhaupt erst eingeräumt hat. Auch der Vermieter kann für aus dem Mietvertrag gegenüber dem Mieter fließende Ansprüche das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Anspruch nehmen (…) Das steht der Anerkennung des Besitzrechts des Mieters als Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG indes nicht entgegen. Daraus folgt vielmehr nur die Notwendigkeit einer gesetzlichen Ausgestaltung. Der Gesetzgeber muß in Erfüllung seines Auftrages aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die beiden miteinander konkurrierenden Eigentumspositionen inhaltlich ausgestalten, gegeneinander abgrenzen und die jeweiligen Befugnisse so bestimmen, daß die beiden Eigentumspositionen angemessen gewahrt werden.«

Diese höchstrichterliche Aufgabenbeschreibung fasste langfristige Entwicklungen des deutschen Wohnungsmietrechts zusammen, wie sie insbesondere in den Bestimmungen zum Kündigungsschutz und Mieterhöhungen sowie im Vorherrschen unbefristeter Mietverträge deutlich werden. Dank solcher Mieterrechte lag der durchschnittliche Anstieg der Nettokaltmieten im Bestand für Gesamtdeutschland bis Anfang 2022 etwa im Bereich der Steigerung der Verbraucherpreise – und blieb dann deutlich hinter der Inflationsrate zurück. Für abhängig Beschäftigte, d.h. für die Mehrheit der Bevölkerung, bilden die Kosten der Wohnung regelmäßig den größten Einzelposten auf der Ausgabenseite und stellen damit einen erheblichen Teil der Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft dar. Die Rechte von Bestandsmietern anzutasten, ist in Deutschland mit einem hohen politischen Risiko verbunden.

Die Ausgestaltung des Mietrechts macht aber auch deutlich, dass in der Beschreibung des Mietverhältnisses als eines »eigentumsähnlichen« Rechts »ähnlich« nicht »gleich« bedeutet. Und erstmal muss man selbstverständlich einen Mietvertrag haben.

Nicht alle sind klein: die Privatvermieter

Die Besonderheit der Nachfrage nach Wohnungen besteht darin, dass hier direkt über die räumlichen Bedingungen des persönlichen Lebens entschieden wird. Die Besonderheit des Angebots von Wohnungen besteht darin, dass die Anfangsinvestitionen sehr hoch und das gebildete Vermögen sehr unbeweglich sind. Wenn sich die Geschäfte von einem Ort entfernen, wird das teuerste Gebäude entwertet.

Gut 60 Prozent aller Mietwohnungen, gut 14 Millionen, werden von Privatvermietern angeboten, d.h. von Einzelpersonen und Eigentümergemeinschaften. In vielen Fällen handelt es sich dabei tatsächlich um Kleinvermieter mit ein oder zwei Wohnungen. Eine Tatsache, die von der Immobilienlobby gern betont wird. Nur ist das bewusst und grob irreführend, denn wie das Vermögen insgesamt, ist das Immobilienvermögen sehr ungleich verteilt. Bei den meisten Haushalten besteht das Immobilienvermögen allein aus dem Hauptwohnsitz. Lediglich etwa 20 Prozent aller Haushalte haben andere Immobilien wie Mietwohnungen oder Grundstücke. Und nur etwa 4 Prozent aller Haushalte erhalten relevante Einkommen durch Vermietung oder Verpachtung aller Art, zumeist von Wohnungen. Auf sie entfallen über 60 Prozent aller Einnahmen privater Haushalte aus Vermietung und Verpachtung.

Die amtliche Statistik spricht hier von »privaten Kleinanbietern«, was nett und persönlich klingt. Doch sind diese Haushalte nicht nur durchschnittlich deutlich reicher als die meisten Bewohnerinnen und Bewohner des Landes; das Wort »klein« suggeriert hier auch für verschiedene Anbieter sehr Differenziertes: Für einige bedeutet es Verluste, für viele einen Vermögenswert, aber ohne nennenswerte Erträge daraus erzielen zu können. Eine relevante Minderheit schafft es auch, größere Einnahmen aus den Mietobjekten zu gewinnen. Auch wenn der durchschnittliche Umsatz dieser privaten Vermieter im Vergleich zu Unternehmen in anderen Wirtschaftszweigen eher gering ist – in der Verfügung über erhebliche Vermögenswerte stechen diese privaten Haushalte klar heraus.

Privatwirtschaftlich, öffentlich, genossenschaftlich

Die Wohnungsunternehmen unterscheiden sich wesentlich nach Eigentumsform und Strategie. Die privatwirtschaftlichen Unternehmen mit etwa 3,5 Millionen Wohnungen (15 Prozent) sind durch eine hohe Konzentration der Bestände in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten und durch eine hohe Konzentration des Kapitals gekennzeichnet: Auf die größten fünf Unternehmen, Vonovia, LEG Wohnen, Vivawest, TAG und Grand Property kommen schon fast eine Million Wohnungen. Diese Konzentration in der Branche ist auch ein Ergebnis gescheiterter Planungen (siehe Beitrag ab Seite 31). Mit der Krise 2008/09 war die Zeit der Privatisierungen erst einmal vorbei. In einem ersten Schritt mussten sich die Unternehmen von kurzfristigen Verkaufsperspektiven verabschieden und Strategien für die Bestandsbewirtschaftung entwickeln. Im zweiten Schritt platzte der Traum von immer weiter steigenden Preisen und Verkaufszahlen. Die Bestandsmieten schließlich konnten gar nicht so hoch getrieben werden, wie es den im Boom gezahlten Immobilienpreisen entsprochen hätte. Die Übernahme der Deutschen Wohnen durch die Vonovia sorgte 2022 noch einmal für hohe Transaktionszahlen. Diese Zahlen bedeuten kein Wachstum, sondern angesichts neuer Risiken eine Konsolidierung.

Die öffentlichen Wohnungsunternehmen haben einen Marktanteil von mehr als 12 Prozent, etwa 2,9 Millionen Wohnungen. Vor allem in den Stadtstaaten, in Großstädten und in Ostdeutschland sind sie entscheidende Anbieter, manchmal in schrumpfenden, manchmal in stark wachsenden Wohnungsmärkten. Auch hier gibt es sehr große Unternehmen mit ihren eigenen Schwierigkeiten (Seite 51-55). Jedoch ist die Konzentration deutlich geringer. Auf die zehn größten öffentlichen Wohnungsunternehmen entfallen zusammen etwa 700.000 Wohnungen.

Die genossenschaftlichen und anderen nicht-Profit-orientierten Wohnungsunternehmen halten gut 2,5 Millionen Wohnungen (11 Prozent). Ihre zumeist kleinen oder mittleren Bestände spielen eine wichtige Rolle auf den lokalen Wohnungsmärkten. Leider werden sie aus der Außenperspektive oft idealisiert: Genossenschaften z.B. sind nicht irgendeinem Gemeinwohl, sondern ihren Mitgliedern verpflichtet. So halten sie sich in der Neubaufrage deutlich zurück.

In die Verlängerung: die Mietpreisbremse

Auf die zunehmenden Spannungen auf dem Wohnungsmarkt reagierte die Bundesregierung 2015 mit der Einführung der zeitlich befristeten Mietpreisbremse (§ 556 d BGB), die seither mehrfach verlängert und verbal verschärft wurde. Auf ihrer Grundlage können die Regierungen der Bundesländer Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmen, in denen dann bei Wiedervermietung »die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen« darf.

Die Landesregierungen müssen ihre Verordnungen nur öffentlich begründen. Der jüngsten Verlängerung bis Ende 2029 verdanken wir die eingangs zitierten Daten zur Verdopplung der Angebotsmieten in der Hauptstadt in den letzten zehn Jahren. In der ausführlichen Begründung der aktuellen Berliner Verordnung finden sich darüber hinaus viele weitere Belege dafür, dass die Nachfrage das Angebot an Mietwohnungen seit Jahren übersteigt, in den nächsten Jahren weiterhin übersteigen wird, und welche Folgen das hat: steigende Bestandsmieten, massiv steigende Angebotsmieten. Auf angespannten Wohnungsmärkten können sich die Vermieter ihre neuen Mieter aussuchen – und Neumieter sind in der Regel froh, wenn sie ausgesucht werden. Sie zahlen die Miete, für die sie unterschrieben haben. Geklagt wird selten. Im Bestand gibt es zudem die legale Umgehungsmöglichkeit durch Vermietung möblierter Wohnungen und Indexmieten.

Auf solche teuren Angebote sind in besonderem Maße die Menschen angewiesen, die auf dem normalen Wohnungsmarkt keine Chance und keine Aussicht auf Sozialleistungen haben oder einfach nicht warten können: Jede/r kann sich hier seine eigene Liste zusammenstellen. Jeden Tag suchen Menschen neue Wohnungen für neue Lebenssituationen und müssen aus verschiedensten Gründen umziehen und die hohen Mieten zahlen, die ihnen abverlangt werden. 800 Euro pro Monat für ein kleines Zimmer, Kaution im Voraus, Kündigungsfrist für den Vermieter zwei Wochen? Ja, so etwas.

Der Glaube an den Markt

Eine Entspannung der Wohnungsmärkte erwartet die Bundesregierung immer noch von verstärkten privaten Wohnungsbauinvestitionen. Der Markt soll es richten. Deshalb gilt die Mietpreisbremse für Neubauten und umfassende Modernisierungen nicht. Doch trotz hoher Nachfrage der steigenden Mieten erreichte der Wohnungsneubau die Zielzahlen der verschiedenen Bundesregierungen nie und ging seit 2020 zurück: von 306.400 Wohnungen zunächst auf 294.000 und 2024 auf nur mehr 251.900 Wohnungen. In der Lehrbuchökonomie führt ein Nachfrageüberschuss zu steigenden Preisen. Das ist passiert. Dann sollen die steigenden Preise zu Investitionen führen, die Nachfrage und Angebot zum Ausgleich bringen. Das ist nicht passiert. In Deutschland fehlen seit Jahren weit über ein Million bezahlbare Wohnungen da, wo sie gebraucht werden, nicht nur in Ballungszentren und Universitätsstädten. Ein Leerstand in einer Gegend ohne Jobs und soziale Infrastruktur entlastet nichts. Trotz der lange bekannten Knappheit entwickeln die privaten Anbieter keine entsprechende Bautätigkeit. Der Wohnungsmangel führt zu steigenden Mieten, nicht zu einer ausreichenden Erhöhung des Angebots. Zwei Interpretationen sind dafür besonders beliebt: die hohen Bodenpreise und die hohen Baupreise. Beide sind unzureichend, aber die zweite führt wenigstens in die Nähe einer Erklärung.

Bodenpreise und ihr Grund

Die hohen Baulandpreise, so beginnt die erste Interpretation, seien das Ergebnis der Knappheit, es gebe einfach nicht genug Flächen. »Hohe Grundstückspreise lassen einen frei finanzierten Wohnungsneubau zu bezahlbaren Mieten vielfach nicht mehr zu«, behauptete das zuständige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung schon 2017. Aus einer betriebswirtschaftlichen Sichtweise klingt das plausibel. Ähnlich wurde der Wohnungsmarkt schon Anfang der 1970er Jahre in der SPD diskutiert, und es wurden entsprechende Reformvorschläge entwickelt. Die Wiederaufnahme dieser Vorschläge heute hat allerdings bisher weder die Gründe für das Scheitern der Reform in den 1970er Jahren noch die sozialwissenschaftliche Debatte dazu ernst genommen. Damals wie heute gilt: Preise fallen nicht vom Himmel. Tatsächlich verhält es sich bei der Preisbildung für Bauland umgekehrt: Die mit den fertigen Gebäuden durch Erträge z.B. aus Mieteinnahmen erzielbaren Gewinne führen zu den hohen Preisen für Grundstücke, wobei die aufgrund des Nachfrageüberhangs antizipierten zukünftigen Ertragssteigerungen das spekulative Element der Preisgestaltung ausmachen. Karl Marx würde da von fiktivem Kapital reden. Die hohen Mieten aus den hohen Bodenpreisen zu erklären, ist ein klassischer Zirkelschluss.

Der lange Schatten einer Krise

Außerdem machen die Bodenpreise zwar einen wesentlichen, aber nicht den größten Posten der zu finanzierenden Erstellungskosten aus, vielleicht 20 Prozent. Der deutlich größere Teil sind die Baukosten, und am Ende kommen noch die Kosten der Finanzierung selbst hinzu, die Zinsen. Die Zinsen waren bis Anfang 2022 im historischen Vergleich sehr niedrig, geholfen hat das nichts. Die Baukosten dagegen sind schon vor 2020 deutlich gestiegen.

Hier wirkt bis heute die Krise der Bauwirtschaft Ende der neunziger Jahre nach. In den acht Jahren zwischen 1996 und 2004 verringerte sich die Anzahl der Bauunternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten um über 40 Prozent. Die Beschäftigung im Baugewerbe, die von 1991 bis 1995 von 2,8 Millionen auf 3,2 Millionen zugenommen hatte, ging bis 2006 um über eine Million zurück. Diese Zahlen geben nur einen groben Hinweis, in welchem Umfang in der Bauwirtschaft Qualifikationen und Arbeitserfahrungen entwertet und zerstört worden sind. Was folgte, war eine lange Phase der Stagnation. Die Investitionen der Bauwirtschaft haben sich zwar nominell seit dem Tiefpunkt 2005 mehr als verdoppelt. Real liegen sie immer noch unter dem Niveau des Jahres 1991.

Heute wäre angesichts über einer Million fehlender Wohnungen ein Neuaufbau von Kapazitäten nötig. Die Bauunternehmen dagegen nahmen den Nachfrageboom mit nicht leistungshinterlegten Preiserhöhungen mit, gingen aber keine langfristigen Investitionen, keine Risiken ein.

Politische Antworten heute

Zur Anpassung des Wohnungsmarktes an die kapitalistische Dynamik waren immer staatliche Interventionen nötig. Dazu gehörten Mietobergrenzen ebenso wie steuerliche Förderungen. Die Vorstädte in den USA waren die fordistische Kombination von Auto und billigem Hausbau mit der staatlichen Förderung des Hypothekenmarktes, insbesondere in Form der Absetzbarkeit der Hypothekenzahlungen von der Einkommenssteuer (während Mieten nicht absetzbar waren).

In der alten Bundesrepublik entwickelte sich mit den Neubauprogrammen der Nachkriegszeit ein »sozialer Wohnungsbau« als Investorenförderung mit sozialer Zwischennutzung. Flankiert wurde er schon damals durch die Stärkung der Nachfrageseite, heute das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft (Seite 11-14). Beide Wege haben wichtige soziale Wirkungen. Aber beide Wege subventionieren am Ende die Immobilieneigentümer: über die Förderung des Vermögensaufbaus oder direkt über die Zahlung der steigenden Mieten.

Eine Alternative ist der Ausbau der öffentlichen Wohnungsbestände durch öffentliche Investitionen. Auch dieser Weg ist nicht einfach, aber er wäre nachhaltig. Über eine öffentliche, langfristig sichere Nachfrage nach Bauleistungen ermöglicht er den nötigen Kapazitätsaufbau in der Bauwirtschaft und Kostensenkungen für den nötigen Neubau und die umweltpolitisch notwendigen energetischen Modernisierungen. Nur braucht die Veränderung hin zu einer politisch gestaltenden Wohnungspolitik eine neue, gesellschaftlich handlungsfähige soziale Bewegung. Denn Vergesellschaftung bedeutet, auf andere Weise als Eigentümer wirtschaften zu können. Zu können, nicht nur zu wollen.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26), spezial Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

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Hausaufgaben: Konfliktfeld Wohnen

»Man kann einen Menschen mit einer Wohnung gerade so gut töten, wie mit einer Axt.«
Mit diesen Worten, die oft dem Berliner Maler und Grafiker Heinrich Zille zugeschrieben werden, eröffnete der Sozialdemokrat Albert Südekum 1908 sein Buch Großstädtisches Wohnungselend. Erst Jahre später wurde der Satz in Büchern über Heinrich Zille verwendet. Südekum gab keine Quelle an. Er verwendete den Satz wie eine allgemein gebräuchliche Wendung. Zurecht.

So erklärte der liberale Städteplaner Werner Hegemann 1911 das »berühmte Wort« für »grundfalsch«. Bezogen auf Wohnungen, in denen pro Kopf weniger Luftraum zur Verfügung stand als einem bayrischen Zuchthäusler, schrieb er: »Eine Axt ist eine zum Widerstand aufreizende oder eine plötzlich erlösende Waffe; eine schlechte Wohnung dagegen ist ein schleichendes, verruchtes Gift, das, bevor es tötet, seine Opfer langsam betäubt, aus Menschen zu Tieren und aus Tieren zu bleich vegetierenden, schädlichen Schattenpflanzen herabdrückt.« Das Entsetzen über weite Teile der damaligen, vor allem großstädtischen Wohnverhältnisse war damit ebenso ausgedrückt wie die Entmenschlichung ihrer Opfer.

Diese deutschen Reaktionen auf die städtebaulichen Folgen der Industrialisierung nahmen, wie schon 1845 Friedrich Engels in seiner Frühschrift Die Lage der arbeitenden Klasse in England die Wohnungsfrage als etwas grundlegend Neues wahr. Nicht deshalb, weil Menschen zuvor immer besser gewohnt hätten, keinesfalls. Sondern weil das unbewältigte Elend in so großem Kontrast zum neuen, naturbeherrschenden kapitalistischen Reichtum stand. Erst in der Frühen Neuzeit erreichte die Arbeitsproduktivität der Landwirtschaft in einigen Ländern einen Stand, der eine Verstädterung überhaupt möglich machte. Um 1800 lebten in den Niederlanden über 40, in Großbritannien 30 Prozent der Bevölkerung in Städten. Der europäische Durchschnitt lag, wie in Indien, bei 13 Prozent. Vor dem Ersten Weltkrieg wohnten im Deutschen Reich noch mehr als zwei Drittel der stark gewachsenen Bevölkerung auf dem Land. Weltweit war die Urbanisierung eine Entwicklung des 20. Jahrhunderts. Seit 2008 wohnt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten.

Die Wohnungsfrage hatte immer zwei Seiten. In der Stadt ging es darum, das enge Zusammenleben technisch überhaupt möglich und bezahlbar zu machen. Letzteres nicht zuletzt aufgrund der Angst der herrschenden Klassen vor unkontrollierbaren sozialen Unruhen. Auf dem Land ging es darum, Anschluss an die Verheißungen und echten Erleichterungen des städtischen Lebens zu gewinnen. Auf beiden Seiten war das nicht einfach. Häuser, erst recht gute Häuser, sind nicht billig. Und auch schlechte Wohnungen können sehr teuer sein.

Für die Mehrheit der Bevölkerung beanspruchen die Kosten der Wohnung regelmäßig den größten Einzelposten auf der Ausgabenseite. Wenn es gar um den Erwerb von Wohneigentum geht, verfügt die Mehrzahl der Haushalte nicht über die Mittel, die teuerste Anschaffung ihres Lebens aus eigener Kraft zu bestreiten. Deshalb gab es immer zwei Wege, wie Wohnungen für die Haushalte abhängig Beschäftigter bereitgestellt werden konnten: erstens die Mietwohnung und zweitens das Wohneigentum auf Kredit. Eine geerbte Wohnung befindet sich nicht immer da, wo auch Arbeit zu finden ist. Die Wohnungsfrage ist zunächst ein privates Problem – und zugleich eine soziale Frage.

Daran hat sich seit 1908 nichts geändert. Doch die durchschnittliche Wohnfläche in der Bundesrepublik beträgt heute etwa 49 Quadratmeter pro Kopf. 1993 nahm das Bundesverfassungsgericht die Besonderheit der Ware Wohnung durch die Darstellung des Mietverhältnisses als eines »eigentumsähnlichen« Rechtes auf. Die Probleme auf dem deutschen Wohnungsmarkt sind andere. Welche es sind und wie mit ihnen umgegangen wird, das beleuchten die Beiträge in unserem Spezial: Hausaufgaben.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 67 (Winter 2025/26)

Alle Beiträge dieses spezials als Leseprobe
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Ein virtueller Wachstumsmotor? Künstliche Intelligenz in der fiktiven und realen Akkumulation

An der Spitze haben sie sich durchgesetzt. Angeführt von Elon Musk mit einem Vermögen von 839 Milliarden US-Dollar finden sich unter den Top 10 der Forbes 100 Liste der Milliardäre 2026 nur noch drei Herren, die ihr Vermögen nicht allein dem aktuellen Technologieboom verdanken: Der Chef des Luxusgüterkonzerns LVMH, Bernard Arnault, der Altspekulant Warren Buffet und der spanische Modezar Amancio Ortega. Die verbleibenden Plätze gehen aber nicht an alle der »Glorreichen Sieben« – Alphabet (Google), Amazon, Apple, Microsoft, Nvidia, Meta, Tesla. Die Konkurrenz ist hart.

Mit Larry Page und Sergey Brin sitzen gleich zwei Bosse von Alphabet auf den Plätzen zwei und drei und mit Larry Ellison von Oracle hat sich gerade noch ein Vertreter der älteren Internetkonzerne oben halten können. Applemanager waren unter den Top 10 nie vertreten. Aber Steve Ballmer von Microsoft wurde erst im aktuellen Reichenranking durch den Aufstieg von Jensen Huang (Nvidia) verdrängt. Zum ersten Mal seit 1992 ist kein Microsoftboss mehr unter den Top 10 vertreten. Als Bill Gates 1997 erstmalig an die Spitze der Spitze kam, reichte dafür noch ein Vermögen von nur 36,4 Milliarden Dollar.

Allerdings sind im letzten Jahr die Fragen lauter geworden, ob diese riesigen Vermögen auch auf einem soliden Fundament ruhen – oder ob sie nur künstliche Blüten der jüngsten Blase darstellen. Die Börsenkurse der »Glorreichen Sieben« steigen nicht mehr wie zuvor, ja einige sinken bereits. Im Dezember 2025 warnte die Bank von England vor den Risiken, wenn die umfangreichen Investitionen in die KI nicht mehr aus dem Umsatz der Technologiekonzerne bezahlt werden können. Die Börsenkurse seien wie in der Internetblase den Gewinnen enteilt. Damals verlor der Nasdaq vom seinem Höchststand Anfang 2000 in zweieinhalb Jahren 80 Prozent.

Andere Beobachter merkten an, dass dieser Vergleich noch zu positiv ausfallen könnte. Denn die Pleiten der Jahre 2002/2003 hinterließen wenigstens Glasfasernetze, mit denen noch viele Jahre gute Geschäfte gemacht werden konnten. Ein Datenzentrum voll der neuesten Computern sei dagegen nach drei Jahren bereits veraltet. Tatsächlich geht es nicht nur um Chips. Auf jeden Fall haben die Zweifel der Investoren bereits zu ersten praktischen Reaktionen geführt. Um weitere Investitionen in Supercomputer und Datenzentren finanzieren zu können, brachte Elon Musk im Februar 2026 seine KI-Firma xAI unter das Dach des umsatzstarken Raumfahrtunternehmens SpaceX. Die Zweifel nehmen zu, ob sich die Versprechen auf große Produktivitätsgewinne durch die Anwendung der KI irgendwann realisieren lassen.

Neue Konzepte für Big Data

Der Terminus »Künstliche Intelligenz« hat schon in der Wissenschaft eine lange und verschlungene Geschichte. Die aktuelle Verwendung setzt zum Beispiel alles, was bis Ende der 1980er Jahre unter diesem Titel entwickelt wurde, als selbstverständlich angewandte Programmiertechniken voraus. Die seinerzeit mit diesen Mitteln verfolgten ambitionierten Ziele sind teils heute noch nicht erreicht, obwohl seitdem ganz andere Wege eingeschlagen wurden.

Die Ursprünge der heutigen, »generativen KI« liegen in Frank Rosenblatts Modell des Perzeptrons (1957), dem ersten künstlichen neuronalen Netz mit Fähigkeiten zur Mustererkennung. Er legte damit den Grundstein für ein neues Paradigma statistischer Analyse. Mustererkennung zielt nicht darauf, eine exakte Lösung für ein Problem zu finden. Sie zielt darauf, in einer ersten Phase mit vertretbarem Aufwand Strukturen in irgendwie gegebenen Trainingsdaten auszumachen. Heutige Lernalgorithmen sind weit über die Möglichkeiten des Perzeptrons hinaus. Ob aber die verarbeiteten Daten eine Realität richtig beschreiben, das liegt in der Verantwortung der Anwender. Für die Algorithmen ist es unerheblich. Auch so hat es Jahrzehnte gedauert, bis die mathematischen Grundlagen der statistischen Lerntheorie (Vladimir Vapnik) durch eine Vielzahl von Forschern ausgearbeitet und schließlich sogar anwendbar gemacht werden konnten.

Die Paradedisziplin für die neuen Methoden war zunächst die automatische Zeichen- und später Texterkennung. OCR – optical character recognition – in frei verwendbaren Programmen ist aber nicht nur ein Ergebnis dieser Entwicklung. Sie eröffnete neben der direkten Digitalisierung durch neue mikroelektronische Messgeräte aller Art eine weitere Quelle von maschinenlesbaren Daten. Der jüngste KI-Welle ist nicht zuletzt eine Antwort auf die technischen Schwierigkeiten, die sich seit den neunziger Jahren im Umgang mit Big Data, mit Massendaten in völlig neuem Umfang, ergeben haben. Nur verbesserte neue Hardware wie Computer und Netzwerke reichte nicht aus, auch neue Software- und Softwareentwicklungskonzepte wurden gesucht. Der große Vorzug der neuen Methoden gegenüber der traditionellen Statistik besteht darin, dass bereits aus kleineren Stichproben Strukturen zur Auswertung großer Datenmengen effektiv gewonnen und laufend angepasst werden können.

Keine verbesserte Rechenleistung kann die Frage der Quellenkritik aus der Welt schaffen, ob denn die verarbeiteten Daten eine Realität richtig beschreiben. Ohne diese Frage erhält man nur eine Illusion der Kontrolle statt einer Kontrolle der Illusionen. Es ist dann wie in dem alten Witz über den Säufer, der seine Brieftasche unter der Laterne sucht, »weil es dort hell ist.« Wirklich verrückt wird es, wenn KI auf Daten angewendet wird, die selbst mit solchen Modellen erzeugt wurden. Für diesen Fall können Forscher schon den »AI model collapse« beweisen, der dann statistisch sicher eintreten muss.

Was bringt Geld? Der Umsatz

Lange vor einem solchen großen Kladderadatsch spitzen sich bereits die Konflikte über den Ressourcenbedarf der neuen Technik zu: Es ist zwar nicht so, dass der Strombedarf der Datencenter der Grund für die steigenden US-Energiepreise der letzten Jahre ist, aber nicht zuletzt ihr Wasserbedarf verarmt ihre Umgebung nicht nur ökologisch. Das interessiert an der Börse wenig.

Der Umsatz aber schon. Wird tatsächlich mit den neuen Modellen und Geschäftsmodellen Geld verdient? Im Jahr 2024 auf jeden Fall noch nicht. Ein Blick auf die Fortune 100, die einhundert umsatzstärksten US-Unternehmen relativiert den Eindruck der Dominanz der »glorreichen Sieben«. Spitzenreiter in diesem Ranking ist der Einzelhandelsriese Walmart. Auf Platz zwei folgt Amazon, das eben kein reines Technologieunternehmen, sondern ein Einzelhandels- und Logistikkonzern ist. Apple steht auf Platz vier und Alphabet auf Platz 7. Gleich vier Konzerne der Gesundheits- und Pharmaindustrie sind unter den Top 10, daneben noch Warren Buffets Imperium Berkshire Hathaway und der Ölkonzern Exxon Mobil. Die größte Bank, JP Morgan Chase, kommt erst auf Platz 11.

Insgesamt machten die 100 größten Konzerne im Jahr 2024 mit zusammen 16,2 Millionen Beschäftigten – etwa 10 Prozent aller Beschäftigten in den USA – einen Umsatz von 13 Billionen US-Dollar. Davon entfielen auf Technologie- und Telekommunikationskonzerne fast 23 Prozent, allein auf die »glorreichen Sieben« gut 15 Prozent, allerdings ist beide Male der ganze Umsatz von Amazon als Technologie gezählt, also auch der Verkauf von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen aller Art. Ihre Anteile an der Beschäftigung der Top 100 fielen ähnlich aus: gut 23 bzw. knapp 15 Prozent. Die Gesundheits- und Pharmakonzerne nehmen mit 22 Prozent den zweiten Platz ein, und sie brauchten dafür deutlich weniger Personal: Ihr Anteil an der Beschäftigung lag nur bei knapp 13 Prozent. Je Beschäftigtem lag ihr Umsatz bei 1,4 Millionen, bei den Sieben Technologiekonzernen waren es nur 790 Tausend. Allein die Ölkonzerne spielen in einer ganz anderen Liga, hier kam im Durchschnitt auf einen Beschäftigten ein Umsatz von 6,4 Millionen US-Dollar.

Profite und Investitionen

Nun kann man auch von einer so gewichtigen Gruppe wie der Fortune 100 nicht erwarten, dass sie für die ge-samte US-Wirtschaft in allen Dimensionen repräsentativ ist. Noch liegen nicht alle gesamtwirtschaftlichen Daten für das letzte Quartal 2025 vor. Für den Zeitraum bis einschließlich September letzten Jahres kann man feststellen, dass bei der Verteilung der Unternehmensprofite auf die verschiedenen Branchen zwar eine leichte Verschiebung zugunsten der Informationsindustrien festzustellen ist. Aber ihr Anteil lag zuletzt bei 8,3 Prozent, über die letzten zwanzig Jahre ist das eher Durchschnitt. Der Einzelhandel steht besser da.

Und die vielbeschworenen Investitionen in digitale Technologien? Bisher haben sie die Investitionsquote der US-Wirtschaft, den Anteil der privaten Anlageinvestitionen am BIP, nicht wieder auf die 20 Prozent drücken können, die im deutlich breiteren Internetboom im Jahr 2000 einmal erreicht wurden. Wie in den Vorjahren lag sie 2025 bei knapp 18 Prozent.

Seit 1990 machten die Investitionen in Informationsverarbeitungsanlagen, Software und jegliche Form von Forschung und Entwicklung zusammen immer mindestens 26 Prozent aller privaten Investitionen aus. Die bisherigen Höhepunkte lagen mit 42 bzw. 43 Prozent in den Jahren 2009 und 2020. In beiden Fällen nicht nur aufgrund der hohen Nachfrage, sondern weil andere Investitionen zurückgegangen waren. In den letzten zehn Jahren waren es immer mindestens 35 Prozent. Erst im vierten Quartal 2025 haben diese Investitionen wieder fast 43 Prozent aller privaten Investitionen erreicht. Das ist viel, aber noch kein Rekord. Entscheidend waren dabei nicht die Hardware, sondern die urheberrechtlich geschützten Produkte, also Software, Forschung und Entwicklung.

Was heißt das? Es zeigt sich hier, dass es vor allem die KI-Unternehmen selbst sind, die in die KI investieren. Und unter ihnen stehen die am besten da, die auch noch andere Schwerpunkte haben, während OpenAI mit seiner KI-Monokultur seine Investitionsplanungen bereits halbierte. Apple wird in der Wirtschaftspresse vorgehalten, den neuen Markt verpennt zu haben. Zu beweisen wäre aber noch, ob es diesen neuen Markt tatsächlich gibt. Ob also andere Konzerne und Unternehmen auf einen gewinnträchtigen Einsatz der globalen KI-Angebote setzen – nicht nur in der Außenwerbung, sondern bei der Planung ihrer Investitionen. Tatsächlich sieht es nicht so aus, als ob die Anbieter ihre Versprechen rascher Effektivitätssteigerungen ohne große Ausgaben für Umstrukturierungen und Anpassung der Produktion realisierbar sind. Die Erfolgsgeschichten handeln alle von einem eingebettetem und gar nicht kostenfreien Einsatz der KI. Der vermeintliche Wachstumsmotor verbraucht Ressourcen und läuft leer.

Es ist wie mit den Versprechen, die z.B. Microsoft beim Vertrieb seiner Office-Pakete macht. Tatsächlich kann man mit modernen Tabellenkalkulationen, die aber auch als freie Software zugänglich sind, sehr viel sehr effektiv ausrechnen und auswerten. Aber auf den meisten Festplatten führen die Programme eher einen langen Winterschlaf und werden höchstens für einfachste Berechnungen und Sortierungen verwendet. Der den Chefs versprochene Produktivitätsgewinn bleibt aus. Irgendwann merken sie das und kaufen weniger Lizenzen.

Börsenkurse und Realitäten

Woher soll dann das Geld fließen? Elon Musk ist schon beim nächsten Schritt angekommen. Nach der Überführung von xAI in seine Raumfahrtfirma will er nun mit SpaceX an die Börse. Schon im Juni soll der Börsengang erfolgen. Nach Berichten ist eine Gesamtbewertung von bis zu 1,75 Billionen Dollar angepeilt, der Teilverkauf soll etwa 75 Milliarden einspielen, frisches Geld, keine hochgeschriebenen Buchwerte. Und deshalb auch für Musk wichtig genug, um sich zu beeilen und der Konkurrenz zuvorzukommen. Auch OpenAI und Antropic wollen in diesem Jahr an der Börse Geld einsammeln. Das wird ein großer Test, wieviel die Investoren zu riskieren bereit sind. Der technologieorientierte Nasdaq hat seit Beginn des Jahres schon 10 Prozent verloren. Er ist wieder da angekommen, wo er Ende 2024 stand, damals voller Vorfreude auf die Trumpschen Steuerkürzungen. Der Einbruch aufgrund des Zollchaos im Frühjahr 2025 war viel tiefer. Auf jeden Fall hat sich eine Befürchtung linksliberaler US-Ökonomen bisher nicht erfüllt: Dass die Scheinblüte an den Börsen zu einer merklichen Zunahme des
Luxuskonsums der Oberschicht und so zu einem neuen elitären Wachstumsmodell führen könnte.

Der Anteil des Konsums der privaten Haushalte am BIP lag Ende 2025 bei knapp 68 Prozent, wie schon ein Jahr zuvor. Zwar ist die Umverteilung von unten nach oben offen sichtlich, nur ein sich selbst stabilisierendes Wachstum ist daraus nicht entstanden. Das sogenannte »reale«, also preisveränderungsbereinigte Wirtschaftswachstum lag im ersten Jahr von Trumps zweiter Amtszeit mit 2,1 Prozent unter dem Ergebnis aller Jahre seines Vorgängers Joe Biden; damals waren es immer über 2,5, zuletzt 2,9 und 2,8 Prozent. Ohne den fetischistischen Glauben an die wohltuenden Wirkungen eines wachsenden BIPs zu teilen: Die Veränderung ist real. Nicht ausbleibende Zinssenkungen der FED, sondern »die Märkte« selbst bremsen. Im vierten Quartal lag das Wachstum bei nur mehr 0,7 Prozent – und das war vor dem Angriff auf den Iran und vor der Steigerung der Energiepreise. Kombiniert mit der massiven polizeilichen und sozialen Repression sorgt der US-Präsident höchstselbst dafür, dass ihm auch der arme Mann zum Feind wird, der ihn gewählt hat.

Kein kampfloses Abtreten

Das absehbare Scheitern der Trumpschen Politik, auch und gerade der Wirtschaftspolitik, ist kein Grund zu Beruhigung. Zum einen werden die Gruppen, die mit ihm die politische Macht in Washington seit einem Jahr bestimmen, nicht kampflos aufgeben, auch wenn der gesellschaftliche Block zerfällt, der ihn zu seinem spektakulären Comeback getragen hat. Zum anderen braucht es für diesen Kampf tatsächliche, organisierte Alternativen.

Von Trump enttäuschte Superreiche haben nicht alle vor, sich deshalb in Kalifornien eine Milliardärssteuer von 5 Prozent auf ihr Vermögen gefallen zu lassen. Der Vorschlag der Gewerkschaft SEIU United Healthcare Workers West findet in Umfragen breite Zustimmung. Trotzdem gibt der Gouverneur Gavin Newsom von den Demokraten lieber den geizigen Reichen recht. Entscheidend ist dabei nicht die Furcht vor Umzügen nach Florida und Steuerflucht, sondern die Angst um verärgerte Großspender. Die »No Kings«-Proteste kommen ohne solchen Zuwendungen aus. Newsom nicht.

Die Aussicht auf ein Ende des aktuellen Investitionszyklus muss man nicht negativ sehen. Aufgrund der weitgehenden Isolierung dieser Investitionen von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung werden die Folgen weniger schwerwiegend sein als beim Platzen der Dot-com-Blase vor 26 Jahren. Die sozialen Risiken der US-Wirtschaftsentwicklung haben mit der wechselhaften Karriere der KI wenig zu tun. Auch eine spätere breitere Anwendung solcher Techniken wird die menschliche Arbeit nicht überflüssig machen.

Umsonst ist für die Menschheit die Energie der Sonne, schon ihre Nutzung erfordert einigen Aufwand. Die Arbeit wird nicht unnötig, aber anders werden. Die Utopien wie die Dystopien über die Ersetzung von Menschen durch Maschinen verkennen sowohl die Menschen wie die Maschinen.

Bisher hat jeder große technologische Fortschritt die Illusion hervorgebracht, das »die Arbeit« beendet werden würde und man sich um banale Dinge wie den Vergleich von Aufwand und Ergebnis angesichts baldigen Überflusses nicht mehr kümmern muss. Jeder technologische Umbruch hatte seinen Schlaraffenland-Moment. Unpopulär waren diese Illusionen nicht. Naturnotwendigkeiten und die Erfahrungen mit kommandierter Arbeit sind nichts, was man sich wünschen muss: »Wer Arbeit kennt/und danach rennt/und sich nicht drückt/der ist verrückt.« Doch genutzt hat diese Illusion vom Ende der Arbeit immer nur denen, die die Arbeit der Leute und die arbeitenden Leute gern ignorieren. Denn damit verbunden ist der Verzicht auf die Umgestaltung der gesellschaftlichen Produktion, der Rückzug auf einen Konsumentenstandpunkt. An der Kasse aber haben Leute mit einem kleinen Portemonnaie wenig Einfluss. Die Adelung solcher Ohnmacht durch Verzicht ist auch keine Lösung. Eine menschenfreundliche Welt wäre eine, in der wissenschaftliche Fortschritte dazu da sind, das Leben zu erleichtern. Dazu braucht es viel mehr als korrekte Daten und lernfähige Algorithmen. Dazu braucht es auch mehr als eine lernfähige Gesellschaft. Nötig ist eine experimentierfreudige, neugierige Gesellschaft, die nicht nur vorhandene Muster erkennt, sondern neue ausprobiert und so sich selbst kennenlernen kann.

Erschienen in: Lunapark21 Heft 68 (Frühjahr 2026) || spezial: KI, Technik, Herrschaft

Mustererkennung: KI, Technik, Herrschaft

Gibt es auf jede sinnvolle Frage eine richtige Antwort? Die Antwort von Radio Jerewan kennen wir: »Im Prinzip ja, aber ist das eine sinnvolle Frage?« Wer nach den Gründen der Popularität von ChatGPT fragt, sollte neben der alltäglichen menschlichen Bequemlichkeit auch die Ideologiegeschichte berücksichtigen. Dort findet sich eine breite Palette von fetischistischen Angeboten einer Weltformel, einer Welterklärung oder Weltanschauung, die sich alle der philosophischen Grundaufgabe der Selbsterkenntnis durch die Lieferung von großen Erzählungen und beeindruckenden Bildern entzogen haben. Im popkulturellen Hype um Künstliche Intelligenz geht es nicht um diese oder jene Verwendung von Machine Learning, die mehr oder weniger geschickt oder sinnvoll ist. Es geht um den Anspruch der Large Language Models (LLM), Antworten auf jede Frage zu geben. Also um ein neues Angebot für ein älteres, zutiefst ideologisches Bedürfnis. Die Erwartung, dass es auch nur auf jede sinnvolle Frage schon eine richtige Antwort gibt, ist selbstverständlich verrückt.

Verrückt, aber verbreitet. Valentin Voloshinov schrieb 1928: »Sogar in den Humanwissenschaften zeigt sich die Tendenz, die verantwortliche Äußerung zum Problem durch die Darstellung des gegenwärtigen Standes dieses Problems in der Wissenschaft zu ersetzen, versehen mit einer Aufzählung und einer induktiven Herausstellung des ‚gegenwärtig vorherrschenden Standpunkts‘, was auch manchmal für die solideste ‚Lösung‘ des Problems gehalten wird« (Marxismus und Sprachphilosophie). Im Ergebnis wird die eigene Äußerung zu einer Wiedergabe fremder Worte. Automatisierter Konformismus, das ist eine der Verheißungen der Künstlichen Intelligenz: Noch jede Weltanschauung fand ihren irdischen Beruf in der Bestätigung real existierender Autoritäten.

Tatsächlich funktioniert das Herangehen nur, wenn der Kreis der Fragen auf das jeweils Übliche eingeschränkt wird. Im Bildungssystem wird Schüler:innen antrainiert, für die Prüfung die korrekten Lösungen zu lernen, richtig wiederzugeben, was man von den Lehrkräften gehört hat. Nur geht es dabei nicht um alles, sondern um bestimmte Antworten auf bestimmte Fragen. Schon das ist schwierig genug. Es werden Hilfsmittel vieler Art verwendet, erlaubte wie unerlaubte. Am Ende werden in der Prüfung auch Antworten erfunden, nur um überhaupt etwas zu sagen. Alle diese Tricks werden auch in der KI genutzt. Doch selbst in der bloßen Reproduktion vorhandenen Wissens kommt niemand ohne eigene Anstrengung und Neugier aus. Nicht das Lehrbuch, erst das verstehende Lesen produziert Wissen. Spätestens wenn es um die Anwendung geht, reicht copy&paste nicht mehr aus.

Manches ist im Lehrbuch gar nicht zu finden. Aber kritisches, das heißt verantwortungsbewusstes Lernen ist anstrengend und liefert nicht immer das gewünschte Ergebnis. Deshalb gibt es viele Gründe, diese Anstrengungen rechtzeitig zu vermeiden: ein Mangel an Ressourcen, an Zeit und Energie. Oder eine umfangreiche Ausstattung mit Reichtum, so dass auch die Verluste nach größeren Misserfolgen problemlos ausgeglichen werden können. Schließlich die Verfügung über ausreichend Macht, um andere für die eigenen Fehler zahlen zu lassen. Sich auf die KI zu verlassen, ist sicher ein Fehler, den Staatschefs oder Unternehmenslenker nicht selbst bezahlen müssen.

Anfang 2025 standen die Chefs der US-Technologiekonzerne bei seiner Amtseinführung fest hinter Donald Trump. Seitdem haben sich nicht alle Erwartungen und Befürchtungen über die Wirkungen der neuen Technik erfüllt. Einsichten in den Stand der Debatten und der Börsen, zur Nutzung der KI und ihrer Kritik gibt unser Spezial.

Erschienen in: Lunapark21 Heft 68 (Frühjahr 2026)

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Mehr als Technik oder Verzicht

Für eine »ökommunistische« Alternative zu Degrowth und »Luxus«-Kommunismus

Interview mit dem argentinischen Marxisten Esteban Zercatante

In seinem neuen Buch nimmt Esteban Mercatante den Kapitalismus als Grundübel einer multidimensionalen ökologischen Krise ins Visier.1 Zugleich geht er mit aktuellen ökologischen Strömungen wie Degrowth und Öko-Modernismus ins Gericht und argumentiert für eine öko-kommunistische Strategie. Die stellt die arbeitende Klasse in den Mittelpunkt, sowohl als Trägerin ihrer eigenen Befreiung als auch einer qualitativen Neugestaltung des gesellschaftlichen Verhältnisses zur Natur als dem einzigen Weg, eine Katastrophe zu verhindern.

Das Buch ist bisher nur auf Spanisch verfügbar. Dem englischsprachigen Links – International Journal of Socialist Renewal gab Mercatante ein Interview, das wir auszugsweise in deutscher Übersetzung dokumentieren.

In Anbetracht der bestehenden Fülle von Literatur zu Marxismus, Ökologie und Klimakrise – was hat Dich bewogen, dieses Buch zu schreiben?

Mein Buch will zu einer Diskussion beitragen, die ich für grundlegend halte: Wie können wir aus einer ökologischen Perspektive eine revolutionäre Strategie entwickeln, die auf einer kommunistischen Vision basiert? Dabei soll es sowohl um die Befreiung der Menschheit von Ausbeutung gehen als auch um die Wiederherstellung eines ausbalancierten Umgangs zwischen Gesellschaft und Natur.

Umweltaktivist:innen konzentrieren sich oft auf den Klimawandel. Du aber stellst diesen Aspekt in den größeren Zusammenhang einer multidimensionalen ökologischen Krise und siehst deren Ursache in der ›DNA des Kapitalismus‹.

Viele der Verfechter eines grünen Kapitalismus fokussieren sich auf ein Teilproblem, zumeist den Klimawandel. Sie versuchen, ein Problem zu lösen, schaffen oder verstärken dabei aber weitere. So ist zum Beispiel für die Produktion von Speicherbatterien im Zuge der Energiewende der Abbau von Mineralien wie Lithium im großen Stil erforderlich. Das bedeutet einen Anstieg von Rohstoffförderung, mit hohem Wasserverbrauch und tiefen Eingriffen in Ökosysteme.

Unter der Logik des Kapitals finden ökologische Folgen keine Berücksichtigung in der Geschäftskalkulation. Die klassische Wirtschaftstheorie behandelt sie als ›Externalitäten‹, als etwas, das nicht zu den eigentlichen Produktionskosten gehört. Kapitalistische Staaten haben versucht, dies durch Umweltpolitik zu korrigieren: mit Steuern, Bußgeldern oder Emissionszertifikaten. Aber das ändert nichts am Grundverhältnis von Kapital und Natur. Solche Maßnahmen sorgen lediglich dafür, dass Firmen für Umweltschäden zahlen müssen. Nichts trägt hier zur Wiederherstellung intakter Ökosysteme bei.

Kapital setzt auf kurzfristigen Profit. Selbst dann, wenn damit auf längere Sicht schwerwiegende Konsequenzen einhergehen. Natürliche Stoffwechselprozesse sind komplex. Die Anstrengungen des Kapitals, diese Prozesse zu unterwerfen, werden unvorhersehbare Folgen haben. Deren Ausmaß steigt proportional zum Aufwand der Unterwerfung von Natur.

Hat der wachsende Einfluss der extremen Rechten auf nationaler oder internationaler Ebene mehr zur Leugnung ökologischer Krisen beigetragen? Wie ordnest du das Aufkommen öko-faschistischer Tendenzen innerhalb der extremen Rechten ein?

Zweifellos gewinnen mit dem Anstieg von Rechtsextremismus auch die Stimmen der Leugner an Gewicht. Sie lehnen das Pariser Abkommen und die Agenda 2030 ab und wollen sich von den internationalen Klimakonferenzen abkoppeln. Aber auch in der Gruppe der Leugner gibt es Spannungen und Zersplitterung. Bis vor kurzem waren Trump und Elon Musk Verbündete. Jetzt liegen sie sich in den Haaren. Trump war immer Leugner. Musk baut Elektroautos. Wie es aussieht, wird ihr Zusammenstoß zu Einschnitten in der Finanzierung von Elektrofahrzeugen und verbundenen Technologien führen. Wir haben oft beobachten können, dass die extreme Rechte mit ihrer starken Gruppe von Leugnern ihre Ideen nicht in kohärente Politik übersetzen konnte. In jedem Einzelfall müssen wir schauen, welche verschiedenen Allianzen geschmiedet, welche Zugeständnisse ans Großkapital gemacht werden. Wichtig auch: Multilaterale Foren, ebenso wie der unternehmerische ›grüne Kapitalismus‹, gewinnen para doxerweise an Legitimität, weil sie von den Leugnern attackiert werden.

Parallel zum Erstarken öko-faschistischer Positionen sehen wir auch eine zunehmende Verbreitung apokalyptischer Visionen. In einigen Teilen der Linken glaubt man, dass der Umwelt-Katastrophismus Menschen mobilisieren wird.

Die Vorstellung eines bevorstehenden Zusammenbruchs kann ganz unterschiedliche Formen annehmen. Eine Variante ist die Neuauflage eines mechanistischen Katastrophismus, den bestimmte Strömungen der antikapitalistischen Linken jeder Krise zuschreiben, ob ökonomisch oder ökologisch.

Eine andere Strömung vertritt die Auffassung, dass eine Form von Gesellschaft, die dermaßen abhängig von fossilen Energieträgern ist, unmöglich aufrechterhalten werden kann. Ihrer Meinung nach wird die Erschöpfung der Ressourcen eine Reduktion gesellschaftlicher Nachfrage erzwingen. Diese Denke steht oft in Verbindung mit einer Version der Degrowth-Idee: nicht als wünschenswerter politischer Kurs, sondern als unvermeidlich auferlegte Realität.

Schließlich kann die Idee vom Zusammenbruch auch die Form einer allgemeinen Gefühlsstruktur annehmen. Verstärkt durch die häufigeren Klimakatastrophen entsteht die Vorstellung, dass wir bereits unaufhaltsam in Richtung Katastrophe unterwegs sind. Dieses Herangehen führt weniger zu systemkritischer Mobilisierung als viel mehr zu lähmendem Pessimismus. Egal ob als Ergebnis von mechanistischem Denken oder Pessimismus: Die Vorstellung von totalem Zusammenbruch ist ein Hindernis für Aktion. Wir müssen stattdessen aktiv werden und gegen die drohende Katastrophe kämpfen.

Du schreibst: »Verschiedene Strömungen innerhalb der kritischen Ökologie und des Ökosozialismus geben sehr verschiedene Antworten darauf, was die zentralen Bezugspunkte für die Organisation post-kapitalistischer Gesellschaften sein sollten.« Was sind hier die Hauptströmungen?

Grob gesagt lassen sich diese Strömungen heute zwischen Befürworter:innen der Degrowth-Bewegung und Anhänger:innen eines Ökomodernismus einordnen.

Degrowth richtet seinen Fokus auf das wirtschaftliche Wachstum, das als zentrale Ursache der multidimensionalen ökologischen Krise gesehen wird. Viel Raum wird der ›Ideologie des Wachstums‹ gewidmet: wie das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zur unanfechtbaren Messgröße wirtschaftlichen Erfolgs wurde und wie alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen seit den 1930er Jahren auf kontinuierliches Wachstum ausgerichtet sind. Degrowth-Vertreter:innen betonen, dass höheres BIP pro Kopf ab einem gewissen Punkt nicht automatisch zu einem besseren Leben führt, dass zwischen beide Größen also genau kein Gleichheitszeichen gehört. 

Wir müssen berücksichtigen, dass diese Autoren aus ihrer Perspektive in den reichen Ländern schreiben und denken. Wenn wir von Industriestaaten reden, macht ihr Argument Sinn, dass wir es heute mit Überkonsumption zu tun haben, dass der Rohstoffabbau die Regenerationsfähigkeit des Planeten bei weitem überschreitet.

Die Diskussion tendiert oft dahin, den Konsum statt die eigentliche Produktion in Frage zu stellen. Unabsichtlich verschleiert man damit die systemischen Ursachen des Problems. Außerdem wird die Arbeiterklasse in den reichen Ländern als Teilnehmer in dieser ›imperialen Lebensweise‹ betrachtet – oder jedenfalls nicht ausdrücklich davon ausgeschlossen. Dabei zeigen verschiedene Indikatoren, wie sehr sich ihr Lebensstandard in den letzten Jahrzehnten aufgrund von Privatisierung und Globalisierung verschlechtert hat. In den Perspektiven von Degrowth kommt das nicht wirklich vor.

›Degrowther‹ stellen Wirtschaftswachstum als Selbstzweck in Frage – und stellen sich damit gegen einen grundlegenden Aspekt des Kapitalismus. Es ist aber sehr schwierig, diese negative Idee in eine positive Alternative zu übersetzen. Die verschiedenen Degrowth-Strömungen unterscheiden sich auch darin, wie sie Alternativen sehen.

Ungeachtet der Differenzen haben all diese Visionen eines gemeinsam: Sie fokussieren auf ein Minimal- oder Sofort-Programm als Anforderung an den Staat. Sie beinhalten einige interessante Punkte, auf die wir uns sicher einigen könnten, wie etwa die Verkürzung des Arbeitstags. Aber es fehlt die Verbindung zu einer Perspektive des Übergangs, eine Strategie zur Überwindung des Kapitalismus.

Fast diametral im Gegensatz zu diesen Positionen steht der Ökomodernismus. Aus dessen Perspektive liegt die Antwort auf die ökologische Krise in einer Beschleunigung technologischer Entwicklung. Die zentrale Diagnose lautet: Im Kapitalismus kann Innovation unmöglich ihr volles Potenzial entfalten, weil sie schwer in profitable Geschäftsmodelle übersetzbar ist. Ein Paradebeispiel für diese Sichtweise ist Aaron Bastanis Buch ›Voll automatisierter Luxuskommunismus‹2. Der Autor geht davon aus, dass vollautomatische Produktionsprozesse möglich sind, wenn es nur gelingt, technischen Fortschritt von den Beschränkungen kapitalistischer Produktionsbeziehungen zu befreien.

Ökomodernismus richtet sich gegen die Idee, den Verbrauch zu reduzieren. Ganz im Gegenteil argumentieren die Vertreter: Wir müssen weiter nach Wachstum streben, ja vielleicht sogar nach noch schnellerem Wachstum. Die Probleme, die der Kapitalismus produziert, werden auf schlichte Planungsfehler reduziert. Ökomodernismus geht davon aus, dass der Konsum, der mit solchen Produktionsweisen einhergeht, auch über den Kapitalismus hinaus bestehen wird. Technologie wird zum Fetisch und bekommt die Aura von Neutralität. Dabei werden doch alle Innovationen, wird aller Fortschritt von Klasseninteressen geprägt.

Es gibt zwar unbestreitbare Effizienzgewinne im Bereich materieller Auswirkungen. Aber Statistiken lassen oft die Tatsache außen vor, dass gerade Industrienationen wegen der Veränderungen in der globalen Arbeitsteilung wesentlich von materiellen Prozessen außerhalb ihrer Staatsgrenzen abhängen. Dass sie also abhängig sind von Industrieprozessen in Entwicklungsländern, wobei diese Prozesse von multinationalen Konzernen kontrolliert werden, die wiederum in imperialistischen Ländern ihren offiziellen Sitz haben. Es geht also weniger um eine Entkopplung. Sondern es geht um ein Offshoring von Produktionsprozessen in Drittstaaten, um das Outsourcing von Umweltschäden.

Schließlich denken Ökomodernist:innen eher an die Abschaffung von Arbeit als an deren Transformation. Die Arbeiterklasse fehlt als handelndes Subjekt; ihr Beitrag zur eigenen Emanzipation oder zur Schaffung eines anderen Stoffwechsels zwischen Gesellschaft und Natur wird ignoriert. Ihre Hoffnung: Postkapitalismus, in dem Planung möglich wird und Konsummuster der Reichen ›demokratisiert‹ auf die Gesellschaft übertragen werden.

Da diese Muster innerhalb der planetaren Grenzen unmöglich auf die gesamte Menschheit ausgeweitet werden können, verwundert die Ausweitung auf intergalaktische Lösungsvorschläge für Umweltprobleme auf dieser Erde nicht. Übrig bleiben Vorschläge wie der von Bastani für einen Luxus-Kommunismus im Stil der Weltraumfantasien von Elon Musk oder Jeff Bezos.

Gegen diese Strömungen argumentierst Du für eine „ökommunistische“ Perspektive. Was meinst Du damit? Und wie unterscheidet sich Ökommunismus von Ökosozialismus?

Der Begriff Ökommunismus – Ecomunismo – stammt vom Titel des aktuellen Buchs von Ariel Petrucelli.3 Auf Spanisch kam das fast zeitgleich mit meinem raus. Ich habe den Begriff übernommen, weil er die zentrale Frage hervorhebt, um die sich ökologischer Marxismus oder Ökosozialismus kümmern muss. Statt der Diskussion, ob die Lösungen nun im Weltall oder in der Reduktion des Verbrauchs liegen, müssen wir uns organisieren. Wir brauchen gesellschaftliche Kräfte, die die Kernfrage ökologischer Zerstörung angreifen: den Kapitalismus und die Produktionsverhältnisse, die diese ausbeuterische Gesellschaftsordnung mit sich bringt.

Für viele kritische Öko-Aktivist:innen, sogar manche Ökosozialist:innen, sind die Produktionsverhältnisse eine Art Black Box. Sowohl Ökomodernist:innen als auch Degrowth-Vertreter:innen sprechen darüber, die Länge des Arbeitstags zu reduzieren, wenn auch mit verschiedenen Begründungen. Beide ignorieren aber die vom Kapital ausgebeuteten Protagonisten von Arbeit als Akteure in ihrer eigenen Befreiung und der qualitativen Umgestaltung des gesellschaftlichen Stoffwechsels mit der Natur.

Im Kapitalismus bilden Produktion und Konsum eine differenzierte Einheit, vermittelt durch den Austauschprozess. Gesellschaftliche Bedürfnisse können hier nur als zahlungsfähige Nachfrage ausgedrückt werden und können nur in Form jener Waren in Erscheinung treten, die Kapitalisten zuvor zu produzieren und zu verkaufen beschlossen haben. Eine echte Vermittlung beider Prozesse können wir nur durch eine Vergesellschaftung der Produktionsmittel erreichen. Produktion muss – als erstem Schritt zu irgendeiner Form von Planung – dem Zweck dienen, gesellschaftliche Bedürfnisse zu befriedigen. Damit lässt sich auch die bisherige Polarisierung der Debatte unter Ökosozialist:innen um ›mehr‹ oder ›weniger‹ überwinden.

Eine kollektive Entscheidung über das Was der Produktion unter rationaler Beachtung eines gesunden Mensch-Natur-Verhältnisses heißt nicht, dass wir schwierige Entscheidungen in Bezug auf die vom Kapitalismus hinterlassenen Umweltzerstörungen werden vermeiden können. Nur werden diese Entscheidungen nicht mehr durch die private Macht von Kapital getroffen. Stattdessen werden sie, nach Erlangung der Kontrolle über die Produktionsmittel, bei der produzierenden Klasse als ganzer liegen. Angedachte Lösungen müssten drei Ziele gewährleisten: die vollständige Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse, die Demokratisierung der Produktion und die Errichtung eines gesunden Mensch-Natur-Verhältnisses. Darüber hinaus wird uns die ›Enteignung der Enteigner‹ die Wiederherstellung eines anderen Begriffs von Wohlstand ermöglichen. Wir werden mit der Idee brechen können, dass ›Genug für alle‹ die Form von grenzenlosem Konsum annehmen muss,  wie ihn der Kapitalismus zur Absatzsteigerung immer neuer Waren propagiert.

Ich behaupte nicht, dass es eine Patentlösung für die ökologische Katastrophe nach Überwindung des Kapitalismus gibt. Ich schlage lediglich vor, dass wir uns nicht den techno-optimistischen Verheißungen eines ›voll automatisierten Luxus-Kommunismus‹ hingeben müssen. Genauso wenig müssen wir uns den Entbehrungen unterwerfen, wie sie von manchen Degrowth-Ansätzen gefordert werden. Im Gegenteil: Wenn wir die Produktionsmittel vergesellschaften, die sich aktuell in den Händen einer kleinen Minderheit von Ausbeutern befinden, können wir eine Gesellschaft erreichen, die auf der demokratischen Freiheit aller Arbeiter:innen und aller Gemeinschaften beruht und damit planvolle gesellschaftliche Produktion ermöglicht. Auf dieser Grundlage wird es uns möglich sein, beide Ziele zu erreichen: ein ausgeglichenes gesellschaftliches Naturverhältnis herzustellen und gleichzeitig gesellschaftliche Bedürfnisse vollständig zu befriedigen.

Das Interview mit Esteban Mercatante für Links – International Journal of Socialist Renewal führte Federico Fuentes; ins Deutsche übersetzt von Susanne Rohland.

https://links.org.au/ecommunist-alternative-degrowth-and-luxury-communism

Anmerkungen:
1 Esteban Mercatante: Rojo Fuego – Reflexiones comunistas frente a la crisis ecológica. Ediciones IPS, 2025
2 Aaron Bastani: Fully Automated Luxury Communism. Verso Books, 2019.
3 Ariel Petrucelli: Ecomunismo. Defender la vida: destruir el sistema. Ediciones IPS, 2025.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 66 (Herbst 2025), im spezial demokratie & kapitalismus