Das Lieferkettengesetz – Prüfstein für deutsche Unternehmen?

»Hätte, hätte …«

Seit über zwei Jahren ist das Lieferkettengesetz – offiziell Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – in Kraft und betraf im ersten Jahr Unternehmen mit über 3000 und seit 2024 Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten in Deutschland, das heißt zunächst zirka 900, dann 4800 Betriebe.

Zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Zeilen steht die Wahlkampf-Drohung der CDU im Raum, das deutsche LkSG wieder abzuschaffen. Das Gesetz wäre damit nicht vollkommen vom Tisch, denn Deutschland bleibt verpflichtet, das am 24. Mai 2024 verabschiedete europäische LkSG1 in nationales Recht umzusetzen. Das wird jedoch erst ab Juli 2027 und dann nur schrittweise in Kraft treten. Aber auch in Brüssel gibt es derzeit Versuche, dieses Gesetz, die Corporate Due Diligence Directive, nachträglich abzuschwächen.

Die Idee, das deutsche LkSG abzuschaffen, ist kein Alleinstellungsmerkmal der CDU. Anfang Juni 2024 dachte der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck öffentlich darüber nach, das Gesetz für zwei Jahre auszusetzen. Vier Monate später fand er deutliche Worte: Es sei – mit Blick auf das LkSG – notwendig, »die Kettensäge anzuwerfen und das ganze Ding wegzubolzen«. Vor allem die aus dem Gesetz erwachsenden »umfangreichen Berichtspflichten« für die Unternehmen identifizierte er als Problem. Man sei beim LkSG »bei guter Intention völlig falsch abgebogen«, erklärte Habeck. Doch falsch abgebogen war wohl eher der Minister selbst.

Geduldiges Papier

Erste Analysen zeigen, dass in die Unternehmensberichte zum Teil nur Text aus dem LkSG beziehungsweise den entsprechenden Handreichungen kopiert wurde. Zu dieser Schlussfolgerung kamen sowohl Studierende der Universität Greifswald, die den Diskurs ausgewählter Unternehmen analysierten,2 als auch Recherchierende des Inkota-Netzwerks und der Kampagne für Saubere Kleidung, die in einer Studie die Unternehmensberichte der Bekleidungs- und Schuhbranche überprüften.3

Insgesamt sollten die Berichte laut LkSG spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht sein. Diese Frist wurde dann bis zum 31.12.2024 und inzwischen bis zum 31.12.2025 ausgesetzt.4

Die übrigen Teile des LkSG gelten bislang jedoch unverändert. Das heißt Personen, insbesondere im globalen Süden, deren Rechte durch wirtschaftliche Aktivitäten deutscher Unternehmen entlang der Lieferkette verletzt wurden, können nach wie vor Beschwerde einlegen. Betroffene sehen sich bei der Einreichung solcher Beschwerden, deren Wirksamkeit ohnehin beschränkt ist, allerdings schwer zu bewältigenden Herausforderungen gegenüber.

Nichtregierungsorganisationen und Betroffene kritisieren, dass das Gesetz nur Bußgelder und keine Entschädigungen vorsieht. Die Geschädigten haben die Folgen von Rechtsverletzungen zu tragen, eventuelle Strafzahlungen aber fließen in den Haushalt der deutschen Regierung. Ein weiterer Schwachpunkt ist, dass das deutsche Gesetz, im Gegensatz zum europäischen, nur auf das erste Glied der Lieferkette vollumfänglich anwendbar ist und die tiefer liegenden Glieder nur bei »substantiierter Kenntnis« von Verstößen in Betracht gezogen werden – ein unscharfer Begriff, der zu Unsicherheiten führt.

Intransparente Lieferketten

Kapitalistisches Wirtschaften beruht auf Wettbewerb. Das schließt ein, anderen Unternehmen Informationen vorzuenthalten, die ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen könnten. Folglich ist Intransparenz ein systeminhärenter Aspekt kapitalistischen Wirtschaftens. Das kollidiert mit der Absicht des LkSG: Beschwerdeführende haben Schwierigkeiten zu belegen, dass das Unternehmen, das ihre Rechte verletzt, ein deutsches Unternehmen beliefert, das unter das LkSG fällt.

Als Beispiel kann der transnationale Konzern Ternium dienen, der in Mexiko sowohl Eisenerz gewinnt als auch Stahl produziert und nach eigenen Angaben über die Hälfte des erzeugten Stahls in Mexiko selbst vermarktet, wobei die Automobilindustrie zu seinen wichtigsten Abnehmern gehört. Ternium steht wegen vermuteter Menschenrechtsverletzungen in der Kritik, und in Mexiko haben deutsche Autohersteller (BMW, Mercedes-Benz, VW und Audi) wichtige Produktionsstandorte. Doch beziehen diese Unternehmen tatsächlich Stahl von Ternium? Reichen Indizien, wie geografische Nähe und Marktanteile, um die Annahme einer Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu erreichen?

Es ist nicht klar, wer in diesem Zusammenhang die Verantwortung für den Nachweis der Lieferkette trägt – die Beschwerdeführenden? Oder muss das Unternehmen gegenüber dem Bafa als der zuständigen Behörde den Nachweis führen, dass es keine Geschäftsbeziehungen zu dem beschuldigten Lieferanten hat? Und wie wird ein solcher Nachweis vom Bafa überprüft?

Soweit bekannt, wurden (Stand Oktober 2024) 221 Beschwerden beim Bafa eingereicht, von denen 161 abgelehnt wurden. Die Mitteilung der Annahme oder Ablehnung ist jedoch die einzige Information, die Beschwerdeführende direkt erhalten. Ein paar dürftige Details zum Umgang mit den Beschwerden oder zu »anlassbezogenen Kontrollen« sind dann dem jährlichen Rechenschaftsbericht des Bafa5 zu entnehmen.

Probleme vor Ort

Ternium, vermuteter Stahllieferant der deutschen Automobilindustrie in Mexiko, gewinnt das dafür benötigte Eisenerz unter anderem in Aquila im Bundesstaat Michoacán. Mexiko ist ein Land, das sich in weiten Teilen im Würgegriff der organisierten Kriminalität befindet, wobei Michoacán eine ihrer Hochburgen darstellt. Nach vorliegenden Analysen ist der Abbau von Eisenerz in Aquila ohne das Einverständnis des dort herrschenden Kartells überhaupt nicht möglich.

Für Ternium war es zumindest nicht von Nachteil, dass im Januar 2023 die beiden Sprecher des Widerstandes der Gemeinde gegen eine Erweiterung das Abbaugebietes entführt wurden und seither nicht wieder aufgetaucht sind. Das Unternehmen bestreitet jede Beteiligung an dem mutmaßlichen Verbrechen. Doch selbst wenn die Operationen von Ternium lediglich auf dem »Einverständnis« basieren würden, dass die mit den örtlichen Gemeinden vereinbarten Pachtzahlungen von dem Kartell abgezweigt werden, wäre das eine Verletzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten.

Verantwortung

Das LkSG wurde verabschiedet, weil der Versuch scheiterte, mit einem Nationalen Aktionsplan die auf Freiwilligkeit beruhenden, im Jahr 2011 verabschiedeten Uno-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten anzuwenden, denn weniger als 20 Prozent der in Frage kommenden Unternehmen in Deutschland beteiligten sich daran. Viele nutzen die betriebswirtschaftlichen Vorteile der Globalisierung, sperren sich aber gegen die Übernahme der damit verbundenen Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt. Wirtschaftsnahe Politiker:innen und Unternehmensverbände verunglimpfen das LkSG als Bürokratiemonster. Aber Vorschläge, wie entlang der Lieferketten mit weniger Bürokratie und mehr Effizienz den Menschen- und Umweltrechten Geltung verschafft werden kann, bleiben aus.

Peter Clausing und Dominique Eckstein arbeiten seit mehreren Jahren bei Partner Südmexikos e.V. zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte im Blick auf Mexiko. Anlässlich des Inkrafttretens der Lieferkettengesetzes erschien 2022 von Peter Clausing »Der Milchzahntiger« in Lunapark21, Heft 59/60, Seite 21; online unter https://www.lunapark21.net/der-milchzahntiger/

Anmerkungen:

1 https://lieferkettengesetz.de/pressemitteilung/eu-
lieferkettengesetz-nimmt-letzte-huerde/

2 https://campus1456.uni-greifswald.de/2024/05/25/
unternehmen-menschenrechte-lieferketten/

3 https://www.inkota.de/positionen/wirkungen-lieferketten-
fuer-kleidung-und-schuhe

4 https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/FAQ/haeufig_
gestellte_fragen_node.html

5 https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lieferketten/rechenschaftsbericht_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Die Lüge vom erschwinglichen Essen

Pestizide und ihre versteckten Kosten

Spätestens seit der Finanzkrise 2008 ist die Bedeutung von Lebensmittelpreisen für die gesellschaftliche Stabilität erneut in das allgemeine Bewusstsein zurückgekehrt. Damals gab es in über 40 Ländern so genannte Food Riots, Hungerrevolten, die mehrere Regierungen ins Wanken brachten und zum Sturz der Regierung von Haiti führten.

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Der Milchzahntiger

Am 1. Januar 2023 wird das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft treten

Das Lieferkettengesetz stellt einen weiteren Versuch dar, Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang zu bringen. Die Vorgeschichte reicht weit zurück.

Schon die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ vom 10. Dezember 1948 – eine nicht bindende Resolution der Uno-Vollversammlung – beschränkte sich nicht auf die klassischen bürgerlichen Rechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, sondern enthielt wichtige wirtschaftliche und soziale Aspekte. In ihren Artikeln 22 bis 26 geht es um das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Arbeit bei gleichem Lohn, das Recht auf Bildung.

Auch über 70 Jahre nach ihrer Verabschiedung werden diese Rechte wohl in keinem Land der Erde umfassend garantiert, denn profitorientiertes Wirtschaften und die Respektierung der wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte stehen zueinander im Widerspruch. Zu verbreitet ist das Prinzip der Privatisierung der Gewinne und Vergesellschaftung der Kosten.

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Der Ukraine-Krieg und die Welternährungskrise

Zwölf Tage nach Beginn des Krieges, am 8. März, publizierte die Welternährungsorganisation (FAO) eine 40-seitige Analyse, die sich mit den Risiken befasste, die aus dem Ukraine-Krieg für die globale Lebensmittelversorgung ergeben könnten, und gab einen düsteren Ausblick.1 Ausgangspunkt der Überlegungen war der Umstand, dass in den Jahren zuvor aus Russland und der Ukraine zusammengenommen 30 Prozent der globalen Weizenexporte und über die Hälfte der Exporte von Sonnenblumenkernen bzw. -öl kamen, außerdem Mais und Gerste.

Hinzu kommt, dass die Russische Föderation Platz 1 beim Export von Stickstoffdüngern und Platz 2 beim Export von Phosphor- und Kalidünger einnimmt. Bezogen auf die globale Exportmenge lag der Anteil Russlands laut FAO-Statistik in den letzten Jahren bei allen drei Pflanzennährstoffen grob gerechnet jeweils zwischen 10 und 15 Prozent. In 25 Ländern betrug der Anteil aus Russland importierter Düngemittel bei 30 Prozent und mehr. Die Synthese von Stickstoffdünger erfolgt fast ausnahmslos unter Verwendung von Gas in einem extrem energieintensiven Prozess, dem Haber-Bosch-Verfahren.

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Profit vor Wohlergehen

Die Pestizidindustrie exportiert hemmungslos in ungeschützte Regionen der Welt.

Pestizide sind biologisch hochaktive Substanzen, deren Zweck darin besteht, Lebewesen – unerwünschte Insekten, Pflanzen, Schimmelpilze etc. – in ihrer Entwicklung zu hemmen oder sie zu töten. Es ist einleuchtend, dass aus den Eigenschaften solcher Stoffe auch Gefahren für Mensch und Umwelt erwachsen – Gefahren, die von der Pestizidindustrie seit Jahren mit dem Slogan des „Safe Use“ (sichere Anwendung) verharmlost werden.

Zugleich ist die Tatsache, dass der Begriff „hochgefährliche Pestizide“ von der Welternährungsorganisation (FAO) und Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht nur offiziell anerkannt, sondern auch klar definiert wurde1, der agrochemischen Industrie ein Dorn im Auge. Laut FAO und WHO sind hochgefährliche Pestizide u.a. solche, die sich entweder durch eine hohe akute Giftigkeit auszeichnen (tödliche Wirkung bei weniger als 50 mg/kg Körpergewicht – WHO-Kategorie 1A bzw. 1B) oder der Gefahrenkategorie 1A oder 1B für Langzeitschäden zugeordnet wurden. Das Problem ist die fehlende Kopplung dieser klar formulierten Definition von hochgefährlichen Pestiziden an ein globales Verbot. Eine Ausnahme bildet die Europäische Union, denn dort wurde mit der Pestizidverordnung 1107/2009, die im Juni 2011 in Kraft trat, im Prinzip verboten, Pestizide zu vermarkten, die beim Menschen erwiesenermaßen (Kategorie 1A) oder wahrscheinlich (Kategorie 1B) das Erbgut schä digen, Krebs verursachen, die Fruchtbarkeit stören oder zu embryonalen Schäden führen (die beiden letztgenannten Effekte sind unter dem Begriff Reproduktionstoxizität zusammengefasst).

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Ansätze einer agrarökologischen Wende

Kubas Landwirtschaft am Scheideweg

Wenn über Kubas Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln gesprochen wird, gehen die Meinungen auseinander. Dabei werden zwei Aspekte häufiger in eins gesetzt: Das Ziel, einen hohen Grad an Selbstversorgung durch die eigene Landwirtschaft zu erreichen und die Wahl der Mittel und der Organisationsformen. In der wissenschaftlichen Literatur gilt Kuba als Musterbeispiel für die Einführung effizienter agrarökologischer Anbauverfahren, bei denen der chemische Input minimiert oder ganz darauf verzichtet wird. Ob und wann Kuba den angestrebten höheren Anteil an der Selbstversorgung mit Lebensmitteln erreicht, sind noch offene Fragen. Wenn in den Medien von erneuten Rationierungen die Rede, ist, zeigt dies: Die Umstellung der Landwirtschaft vom agrarindustriellen, zentral und bürokratisch organisierten Typ zu einer dezentralen, agrarökologisch basierten Landwirtschaft ist auf dem Weg, das Ziel aber noch lange nicht erreicht.

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Projekt gescheitert – Geld verbrannt

Die Grüne Revolution in Afrika

Das subsaharische Afrika ist seit Jahrzehnten die Region mit dem höchsten Anteil chronisch Unterernährter an der Bevölkerung: stets über 20 Prozent und damit doppelt bis dreifach so hoch wie in Süd- bzw. Südostasien.1 Die Notwendigkeit, die Ernährungssituation in diesem Teil der Welt zu verbessern, ist also von unveränderter Dringlichkeit. Seinen Ausdruck findet das in entsprechenden Dokumenten der Welternährungsorganisation (FAO) und in Appellen des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung. Der belgische Juraprofessor Olivier de Schutter, der diese Funktion von 2008 bis 2014 innehatte, setzte sich intensiv für eine Lösung des Problems ein und erklärte im März 2011 nach ausgiebiger Diskussion mit Expertinnen und Experten, dass durch eine massive Förderung agrarökologischer Anbausysteme die Nahrungsmittelproduktion in kritischen Regionen der Welt innerhalb von zehn Jahren verdoppelt werden könnte.2

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Rassismus – ein Kontinuum US-amerikanischer Politik

In den Medien geht es beim Thema Rassismus in der Regel um verbale oder tätliche Übergriffe, um racial profiling durch Polizeikräfte und – selten – um institutionellen Rassismus. Die Black-lives-matter-Proteste in den USA prangern die Polizeigewalt bis hin zu Tötungsdelikten gegenüber der schwarzen Bevölkerung an. Inzwischen finden diese Proteste ihren Widerhall in anderen Teilen der Welt – Anlass, um sich hier mit der Kontinuität des Rassismus und seinen Verästelungen in den USA, dem vermeintlichen Mutterland der Demokratie, zu befassen. Mit dem Attribut „vermeintlich“ soll auf die große Kluft, die zwischen legislativen Errungenschaften einerseits und gelebter Praxis andererseits hingewiesen werden. Affirmative Action – ein Bündel von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen, mit dem Ziel „die Auswirkungen einer spezifischen Form der Diskriminierung zu beenden und zu korrigieren“1 reicht bis in die 1930er Jahre zurück. Unter Präsident Roosevelt wurde 1933 mit dem Unemployment Relief Act erstmals ein Gesetz verabschiedet, dass bei Auftragsvergaben durch die Bundesregierung vorschrieb, dass „keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Glaubensbekenntnis stattfinden darf.“2 Andererseits dauerte es weitere 35 Jahre, bis die Rassentrennung durch den 1968 vom Kongress verabschiedeten Civil Rights Act formal abgeschafft wurde.

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Neuer Feudalismus

Corona und die Gates-Stiftung

In der öffentlichen Diskussion zum Thema Covid-19 spielt Bill Gates immer wieder eine Rolle. Die Bill & Melinda Gates-Stiftung ist eine wichtige Geldgeberin für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Meinung über sie reicht von Verschwörungstheorien („Teil einer geheimen Weltregierung“) bis zu überschwänglichen Dankesbekundungen.

Kürzlich versuchte Thomas Gebauer, Sprecher von medico international, in einem Interview den Widerspruch zwischen diesen beiden Extremen durch einen verbalen Spagat aufzulösen, indem er einerseits die Ansicht vertrat, dass die Zwecke, für die die Gates-Stiftung Zuwendungen vergibt, „durchaus honorig seien“ und dass es „natürlich nicht um eine geheime Weltregierung“ gehe. Der „eigentliche, zu wenig wahrgenommene Skandal“ sei aber „eine Refeudalisierung gesellschaftlicher Verhältnisse“. Letzteres bringt die Sache auf den Punkt, denn der Streit, ob die Gates-Stiftung Gutes oder Schlechtes macht, verfehlt das Thema. Mit anderen Worten: Wenn man gegen den Feudalismus ist, diskutiert man nicht darüber, welcher König gut und welcher schlecht ist – es geht um das System.

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Zahlen und „Hotspots“ bei Covid-19

Feinstaub in Norditalien und Bioaerosole in den Fleischfabriken

Selten beherrschten Zahlen so heftig und anhaltend die Medien wie in den letzten Wochen und Monaten. Zahlen suggerieren Transparenz und Exaktheit. Doch Transparenz beschränkt sich nicht darauf, dass man Zahlen nennt, sondern es erfordert auch, dass erläutert wird, wie sie entstehen und was sie bedeuten. Fehlende Transparenz ermöglicht, unliebsame Zusammenhänge auszublenden, stiftet Verwirrung und bietet Verschwörungstheorien einen Nährboden.

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