Profit vor Wohlergehen

Die Pestizidindustrie exportiert hemmungslos in ungeschützte Regionen der Welt.

Pestizide sind biologisch hochaktive Substanzen, deren Zweck darin besteht, Lebewesen – unerwünschte Insekten, Pflanzen, Schimmelpilze etc. – in ihrer Entwicklung zu hemmen oder sie zu töten. Es ist einleuchtend, dass aus den Eigenschaften solcher Stoffe auch Gefahren für Mensch und Umwelt erwachsen – Gefahren, die von der Pestizidindustrie seit Jahren mit dem Slogan des „Safe Use“ (sichere Anwendung) verharmlost werden.

Zugleich ist die Tatsache, dass der Begriff „hochgefährliche Pestizide“ von der Welternährungsorganisation (FAO) und Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht nur offiziell anerkannt, sondern auch klar definiert wurde1, der agrochemischen Industrie ein Dorn im Auge. Laut FAO und WHO sind hochgefährliche Pestizide u.a. solche, die sich entweder durch eine hohe akute Giftigkeit auszeichnen (tödliche Wirkung bei weniger als 50 mg/kg Körpergewicht – WHO-Kategorie 1A bzw. 1B) oder der Gefahrenkategorie 1A oder 1B für Langzeitschäden zugeordnet wurden. Das Problem ist die fehlende Kopplung dieser klar formulierten Definition von hochgefährlichen Pestiziden an ein globales Verbot. Eine Ausnahme bildet die Europäische Union, denn dort wurde mit der Pestizidverordnung 1107/2009, die im Juni 2011 in Kraft trat, im Prinzip verboten, Pestizide zu vermarkten, die beim Menschen erwiesenermaßen (Kategorie 1A) oder wahrscheinlich (Kategorie 1B) das Erbgut schä digen, Krebs verursachen, die Fruchtbarkeit stören oder zu embryonalen Schäden führen (die beiden letztgenannten Effekte sind unter dem Begriff Reproduktionstoxizität zusammengefasst).

Das hat zu einer gewissen Bereinigung des europäischen Pestizidmarkts geführt. Von den aktuell 454 in der EU genehmigten Wirkstoffen sind nur neun Substanzen als WHO 1A/1B kategorisiert und bei drei weiteren ist 1A/1B für Langzeitschäden vergeben. Das Beispiel Glyphosat zeigt, dass EU-Behörden sich bemühen, mit verschiedenen Tricks solche Klassifizierungen zu verhindern. Dennoch sind in der EU inzwischen 151 hochgefährliche Pestizidwirkstoffe verboten. Hinzu kommen Wirkstoffe, die aus Umweltschutzgründen verboten wurden, z.B. wegen Grundwasserbelastung oder Bienentoxizität. Dass Pestizide, die in der EU verbotene Wirkstoffe enthalten, hier produziert und anschließend exportiert werden, steht als „doppelter Standard“ in der Kritik.

Das ist ein veritabler Skandal, denn in Afrika, Asien und Lateinamerika sind Schutzmaßnahmen für die Anwender von Pestiziden (in Form von Arbeitsschutzkleidung) und für die Landbevölkerung (in Form von Abstandsregeln bzw. eines Verbots der Pestizidausbringung mit Flugzeugen), nicht vorhanden oder vollkommen ungenügend. In der Folge kommt es nach wissenschaftlichen Schätzungen derzeit zu etwa 385 Millionen unbeabsichtigten Pestizidvergiftungen pro Jahr von denen ungefähr 11.000 tödlich verlaufen.2 Umgerechnet heißt das, dass weltweit alljährlich etwa 44 Prozent der Landbevölkerung, und zwar fast ausschließlich im globalen Süden, eine akute Vergiftung erleiden. Das ist ferner ein Indiz für eine unbemerkte, aber im Vergleich zur EU-Bevölkerung sehr hohe Dauerbelastung durch Pestizide – was ein entsprechend höheres Risiko für Langzeitschäden bedeutet.

Die letzte globale Schätzung zu unbeabsichtigten Pestizidvergiftungen liegt 30 Jahre zurück, wurde damals im Auftrag der WHO durchgeführt und belief sich auf 25 Millionen Vergiftungsfälle pro Jahr. Abgesehen davon, dass damals die tatsächliche Zahl der Vergiftungsfälle wahrscheinlich stark unterschätzt wurde, liegt dieser dramatische Anstieg auch an der Zunahme der ausgebrachten Pestizidmenge: Heute sind es zwar „nur“ 80 Prozent mehr als vor 30 Jahren, aber diese Steigerung ist nicht gleichmäßig verteilt. Während die Menge in Europa nahezu unverändert blieb, stieg sie in Südamerika um mehr als das Fünffache. Und Afrika wird seit einigen Jahren verstärkt von der Pestizidindustrie „erschlossen“ – Wegbereiter ist die „Alliance for a Green Revolution in Africa“. Das Wachstum, das auch die Pestizidindustrie entsprechend der Logik kapitalistischen Wirtschaftens benötigt und das ihr durch die Vermarktungsverbote in Europa ve rloren ging, wird auf diese Weise ausgeglichen.

Am 27. April 2021, dem Tag der Aktionärsversammlung von Bayer, erschien ein Bericht zu diesen Doppelstandards von Bayer und BASF.3 In der Studie wurden unter anderem acht krebserregende, erbgutschädigende bzw. reproduktionstoxische Pestizide identifiziert, die in der EU verboten sind, aber von Bayer bzw. BASF in Brasilien, Mexiko beziehungsweise Südafrika vermarktet werden. Allerdings geht die Kritik an den Unternehmen darüber hinaus. Unternehmensquellen zufolge sind derzeit nur noch 18 Prozent der weltweit vermarkteten Pestizide patentrechtlich geschützt. Dabei gehen 25 Wirkstoffe, die wegen ihrer akuten Giftigkeit von der WHO als hochgefährlich eingestuft sind, auf Bayer, BASF oder ein von ihnen aufgekauftes Unternehmen zurück. Mit dem Beginn der Vermarktung solcher Pestizide wurde von den Unternehmen, denen die extreme Giftigkeit dieser Substanzen von Anbeginn bekannt war, die „Büchse der Pandora“ geöffnet. Nun geistern diese Giftstoffe, oftmals un kontrolliert, durch die Welt.

Unter zivilgesellschaftlichem Druck hatten sich Bayer, BASF und Syngenta öffentlich verpflichtet, ab 2014 Pestizidwirkstoffe mit der oben beschrieben hohen, akuten Toxizität aus ihrem Portfolio zu nehmen. Eine Überprüfung ergab, dass Bayer nach wie vor zwei dieser Wirkstoffe in verschiedenen Ländern des globalen Südens anbot. Dabei brachte die oben erwähnte Studie noch eine weitere Sache ans Licht. Der hochgiftige Wirkstoff Fenamiphos, der eigentlich auch unter das Mandat freiwilliger Selbstverpflichtungen fällt, war „unsichtbar“ geblieben. Bayer verkauft Fenamiphos – sozusagen verdeckt an andere Chemieunternehmen, die das Pestizid dann unter ihrem Namen vermarkten. Während ein solches Geschäftsgebaren einerseits kaum überrascht, ist die Unzulänglichkeit der freiwilligen Selbstverpflichtungen von Unternehmen nicht immer so eindeutig zu belegen wie in diesem Fall. Auf einer seiner Webseiten verkündet Bayer in Bezug auf Pestizide, die in der EU wegen ihrer Gesundheitsgefahren verboten sind, auf Feudalherrenart: „Wenn wir es für sinnvoll halten, nehmen wir Produkte freiwillig vom Markt …“ (Hervorhebung hinzugefügt).4

Dabei hat das Bundeslandwirtschaftsministerium schon seit Jahren die Möglichkeit, per Verordnung aktiv zu werden. Laut §25 des Pflanzenschutzgesetzes ist das Ministerium „… ermächtigt, zur Abwehr erheblicher, auf andere Weise nicht zu behebender Gefahren für die Gesundheit … die Ausfuhr bestimmter Pflanzenschutzmittel … in Staaten außerhalb der Europäischen Union zu verbieten …“. Die Untätigkeit des Ministeriums zeigt, dass es im Interesse der Chemiekonzerne und nicht der Landwirte handelt. Denn betriebswirtschaftlich betrachtet schadet das fehlende Verbot solcher Exporte potenziell den deutschen Landwirten. Sie sind ggf. dem Wettbewerbsdruck jener Produzenten im Ausland ausgesetzt, die die Gesundheit ihrer Arbeitskräfte schädigen und billige, in der EU verbotene Pestizide verwenden, die von Bayer und BASF exportiert wurden.

Marcos Orellana, UN-Sonderberichterstatter zu Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die Menschenrechte, betonte im Februar 2021 in einem Schreiben an die deutsche Regierung, dass Staaten auch im Alleingang tätig werden sollten, um die „verabscheuenswürdigen Doppelstandards“ abzuschaffen, die aus dem Export von hochgefährlichen Pestiziden resultieren. Regierungsvertreter argumentieren regelmäßig, dass ein solches Exportverbot nicht helfen würde, denn diese Pestizide, bei denen die Patentfrist schon abgelaufen ist, kämen dann aus China oder Indien. Deshalb würde nur ein globales Abkommen Sinn machen. Auch die damalige Landwirtschaftsministerin Klöckner (CDU) lehnte am 11. Februar 2021 in der Plenardebatte des Bundestages zum Thema Pestizidexporte einen „nationalen Alleingang“ ab. Doch die Motivation der Bundesregierung, ein internationales bzw. globales Verbot von hochgefährlichen Pestiziden zu erreichen, dürfte erheblich beflügelt wer den, wenn bereits ein gesetzliches nationales Verbot bestünde, denn die Option, per Verordnung zu handeln, wird bekanntlich nicht genutzt. Deshalb fordern Aktivistinnen und Aktivisten für Deutschland ein solches Gesetz, ein Gesetz, das in Frankreich, einem Land mit deutlich schwächerer Chemielobby, bereits existiert und im Januar 2022 in Kraft tritt. Selbst der im Oktober 2020 veröffentlichte Entwurf der EU-Kommission für eine europäische Chemikalienstrategie sieht ein Exportverbot für hochgiftige Chemikalien vor. Es bleibt abzuwarten, ob und wie stark der Entwurf im Zuge der Überarbeitung verwässert wird.

Peter Clausing ist Toxikologe. Er arbeitet beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) mit und schreibt regelmäßig für Lunapark21.

Anmerkungen:

1 FAO/WHO: International Code of Conduct on Pesticide Management Guidelines on Highly Hazardous Pesticides, Rom 2016.

2 Boedeker, W. u.a. (2020): The global distribution of acute unintentional pesticide poisoning: estimations based on a systematic review. BMC Public Health 20: 1875; https://doi.org/10.1186/s12889-020-09939-0.

3 INKOTA, PAN Germany, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Hrsg. (2021): Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF.

4 https://www.bayer.com/de/news-stories/wir-stehen-fuer-sichere-loesungen-im-pflanzenschutz (Zugriff: 13.11.2021).

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