Krank durch Pestizide – was nun?

Für jene, die Pestizide nutzen, ist dies oftmals eine Frage des wirtschaftlichen Überlebens. Aber ihre Existenz kann auch durch die berufsbedingte Gefährdung ihrer Gesundheit (und damit Arbeitsfähigkeit) bedroht werden. In Deutschland ist der Weg zur Anerkennung einer Berufskrankheit durch Pestizide steinig und selten von Erfolg gekrönt.

Die meisten Menschen assoziieren mit dem Stichwort „Pestizide“ die Themen Umwelt- und Verbraucherschutz. Doch die am stärksten gefährdeten Menschen sind gerade jene, die sich häufig angegriffen fühlen, wenn in der Öffentlichkeit von Pestiziden die Rede ist: die Mehrheit der rund 600.000 Beschäftigten in der Landwirtschaft, die es zur Zeit noch in Deutschland gibt. Diese unterliegen einer mehrfachen Belastung. Sie sind nicht nur den Rückständen in Lebensmitteln ausgesetzt, für die immerhin maximal zulässige Rückstandswerte festgelegt wurden, deren Einhaltung kontinuierlich, wenngleich lückenhaft, überwacht wird. Sie sind Teil der Landbevölkerung und atmen so eventuell über die Luft verdriftete Pestizide ein. Darüber hinaus haben sie direkten Umgang mit Pestiziden, beim Anmischen, Abfüllen und – hoffentlich gesetzeskonformem – Entsorgen dieser giftigen Substanzen.

Einwirkung auf die Beschäftigten

Insofern müssten die in der (konventionellen) Landwirtschaft Beschäftigten all jene, die gegen Ackergifte protestieren, als ihre natürlichen Verbündeten betrachten. Kurioserweise scheint das Gegenteil der Fall zu sein. Dafür gibt es einen konkreten Grund – die ökonomische Abhängigkeit. Pestizide sind ein betriebswirtschaftliches Mittel und ermöglichen vor allem eines: billiger zu produzieren, was zum nicht geringen Teil durch Arbeitszeiteinsparung im Vergleich zur pestizidfreien Produktion erreicht wird.

Für die agrochemische Industrie ist der Konflikt zwischen jenen, die diese giftigen Stoffe nutzen und jenen, die beim Verzehr von Lebensmitteln bzw. aufgrund ihrer Wohnsituation unfreiwillig exponiert sind, komfortabel. Es verdeckt den Kern des Problems: Pestizide sind ein Geschäftsmodell und alle sind Opfer des Profitstrebens großer Unternehmen. Stattdessen tendieren jene, die Pestizide nutzen, dazu, sich mit ihren Giften zu „identifizieren“ und gehen in Abwehrstellung, denn für sie ist es eine Frage des wirtschaftlichen Überlebens. Dabei kann ihre Existenz auch durch die berufsbedingte Gefährdung ihrer Gesundheit (und damit Arbeitsfähigkeit) bedroht werden. Wie sieht es mit der Absicherung dieser Beschäftigten in Deutschland aus?

Man kann davon ausgehen, dass viele Angehörige von Agrarberufen einen langjährigen Umgang mit Pestiziden haben und dass ihre Körper diesen über längere Zeiträume ausgesetzt sind. Dass Pestizide, die aufgrund ihres Verwendungszwecks sozusagen „von Natur aus“ giftig sind, auch beim Menschen eine Vielzahl akuter und chronischer Erkrankungen auslösen können, liegt auf der Hand. Davon legen inzwischen zahlreiche epidemiologische Studien (die allerdings nicht aus Deutschland stammen) trauriges Zeugnis ab, denn hinter den Inzidenzen und Wahrscheinlichkeitsrechnungen, mit denen das gesteigerte Erkrankungsrisiko wissenschaftlich bewiesen wird, stehen immer Menschenschicksale.

Anerkennung als Berufskrankheit?

Wenn es jedoch darum geht, pestizidbedingte Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen, machen die Betroffenen die Erfahrung, dass der Weg dorthin mühsam und steinig ist. Das Ziel der Anerkennung wird oftmals nicht erreicht, denn Berufskrankheiten sind nur solche „… Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet …“ (Sozialgesetzbuch VII, § 9, Abs. 1). Erschwerend kommt hinzu, dass nur solche Krankheiten anerkennt werden, die „zur Unterlassung aller Tätigkeiten geführt haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können“, (ebenda, Abs. 1 Satz 2). Wer von diesem Bürokratendeutsch noch nicht verschreckt wurde, sucht nach Details.

In der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung sind die anerkennungsfähigen Berufskrankheiten aufgelistet, wobei der Begriff „Pestizide“ in der Untergruppe „Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten“ Erwähnung findet. Sucht man nach konkreten Wirkstoffen, muss man die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erarbeiteten Merkblätter konsultieren, um dann festzustellen, dass diese hoffnungslos veraltet sind. Dort sind Wirkstoffe wie DDT, Lindan oder Toxaphen zu finden, die in Deutschland seit vielen Jahren verboten sind, neuere Wirkstoffe aber nicht. Die Erstellung neuer Merkblätter, die eigentlich Ärzten als Handreichung dienen sollten, um Betroffenen zur Anerkennung zu verhelfen, wurde im Jahr 2010 eingestellt. Zu Morbus Parkinson, in Frankreich 2012 offiziell als durch Pestizide verursachte Berufskrankheit anerkannt, erklärte das zuständige Ministerium auf schriftliche Anfrage im August 2017: „Die Frage, ob der berufliche Umgang mit Pestiziden Parkinson auslösen kann, wird vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat ‚Berufskrankheiten‘ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zurzeit untersucht.“ Diese Untersuchung hält bis heute an.

Wer in der Agrarwirtschaft tätig war und an Parkinson erkrankt ist, muss eine eventuelle Anerkennung als so genannte „Wie-Berufskrankheit“ über den gerichtlichen Weg erstreiten. Wenn im Anerkennungsverfahren durch Gutachten einen Verursachungszusammenhang zwischen Pestizidexpositionen und Parkinson-Erkrankungen als gegeben betrachtet wird und die Unfallversicherungsbehörde dies als ausreichend belastbar einstuft, kann die Anerkennung als „Wie-Berufskrankheit“ erfolgen. Für Parkinson geschah dies in Deutschland bei rund 600.000 in der Landwirtschaft Beschäftigten bislang insgesamt viermal, und zwar zwischen 2008 und 2010. Insgesamt wurden in Deutschland seit 2000 überhaupt nur 40 Fälle als Berufskrankheiten durch Pestizide anerkannt, 18 wegen chronischer Erkrankungen der Atemwege und 8 wegen Hauterkrankungen.

Die Vorteile einer Anerkennung als Berufskrankheit oder „Wie-Berufskrankheit“ bestehen in der möglichen Zahlung einer lebenslangen Rente, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent oder mehr, und in einer besseren medizinischen Versorgung. Während die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“ müssen und „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ dürfen (Sozialgesetzbuch V, § 12, Abs. 19), bietet die für Berufskrankheiten zuständige Unfallversicherung wesentlich mehr, bis hin zu Leistungen an die Verbliebenen.

Mangelndes Wissenwollen

In den Genuss dieser Vorteile zu gelangen, ist, wie gesagt, schwierig, mal abgesehen davon, dass der erstrebenswerte Zustand darin besteht, erst gar nicht zu erkranken. Doch hierzulande ist die konkrete Erkrankungssituation so gut wie unbekannt. Recherchen in den wissenschaftlichen Literaturdatenbanken zeigen, dass es nahezu keine epidemiologischen Studien zu Pestiziden in Deutschland gibt – vor allem das Ergebnis einer fehlenden Forschungsförderung in diesem Bereich. Zwar hat nahezu jede medizinische Fakultät in Deutschland ein Institut für Epidemiologie und/oder Biomathematik, aber neben fehlenden Fördermitteln für Pestizid-Studien, ist im Land von Bayer und BASF vielen wohl das Thema zu „heiß“.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wer unter den heutigen Bedingungen mehr gefährdet ist – der Landwirt in seiner hermetisch abgeschlossenen Traktorkabine mit aktivkohle-gefilterter Luft oder die Familie mit ihrem Grundstück samt Hausgarten unmittelbar am Ackerrand? Laut Robert-Koch-Institut ist die Zahl jener, die alljährlich durch Brustkrebs oder Prostatakrebs ums Leben kommen, leicht gesunken. im Gegensatz dazu hat sich die alterskorrigierte (!) Zahl der Neuerkrankungen zwischen 1970 und 2010 mehr als verdoppelt (Brustkrebs) bzw. nahezu verdreifacht (Prostatakrebs). Eine kausale Beziehung zu Pestiziden lässt sich mit dieser Statistik nicht herstellen, aber Fakt ist, dass die in Deutschland jährlich ausgebrachte Menge an Pestizidwirkstoffen in den letzten 15 Jahren um 26 Prozent gestiegen ist. Es gäbe also allen Grund, die Situation fundiert zu untersuchen. Vielleicht würde das den Ärztlichen Sachverständigenbeirat ‚Berufskrankheiten‘ dann endlich in die Lage versetzen, aktuelle Merkblätter zu pestizidbedingten Berufskrankheiten herauszugeben und zu einer Schlussfolgerung bezüglich Parkinson’scher Krankheit zu gelangen.

Peter Clausing, (Dr. agr.) schreibt regelmäßig in Lunapark21 zu Agrar- und Umweltthemen (www.welt-ernaehrung.de) Sein Buch Die Grüne Matrix. Naturschutz und Welternährung am Scheideweg erschien 2014 im Unrast-Verlag (160 S./ 13 Euro).

Erschienen in lunapark21 Heft 46/ Sommer 2019, S. 45f.