Das Grundgesetz verordnet eine strikte ausschließlich repräsentative Demokratie. Nur in der Nebenfrage der Neuordnung der Länder (Art. 29) sind Volksabstimmungen erlaubt.
An diesen Grenzen wird seit einigen Jahren von einigen Politologen und auch einer kleinen Bürgerbewegung gerüttelt. Ihre Bestrebungen mussten bis vor kurzem noch als randständig gelten.
Jetzt hat sich das geändert.