Georg Fülberth. Lunapark21 – Heft 21
Eine Volksabstimmung in der Schweiz entschied, dass in Zukunft die Aktionäre die Gehälter der Vorstände festsetzen. Antrittszahlungen und millionenschwere Abfindungen sollen verboten werden.
In Deutschland verkündete die Justizministerin eine Neufassung des Paragrafen 120 des Aktiengesetzes. Die Hauptversammlung soll über die Vergütung der Vorstände entscheiden. Bisher lag diese Befugnis beim Aufsichtsrat. In diesem sitzen auch Arbeitnehmervertreter(innen). Die Aktionärsversammlung ist ausschließlich ein Organ der Kapitalseite. Seit dem Mannesmann-Prozess 2004-2006, in dem der ehemalige IG Metall-Vorsitzende Zwickel neben Josef Ackermann wegen einer sehr hohen Abfindung an den Vorsitzenden Esser auf der Anklagebank saß, wird es wohl kaum noch jemanden geben, der die Kompetenzen des Aufsichtsrats bei der Gehaltsfindung verteidigen möchte. Wenn das so ist, zeigt es, dass mit der von den Gewerkschaften in jahrzehntelangen Kämpfen erstrittenen Unternehmensmitbestimmung irgendetwas nicht so ist, wie es sein sollte.
Aber es bleibt: Die Übertragung der Gehaltsfestsetzung an die Hauptversammlung ist zunächst eine Stärkung der Aktionäre. Und nur dieser – also nicht zugleich der Belegschaften. Es könnte sogar sein, dass es sich um die zweite Etappe der so genannten Shareholder-Value-Revolution handelt, die vor etwa dreißig Jahren begonnnen hatte.
Bis dahin gab es den Managerkapitalismus. Seine Zentralfigur war der Generaldirektor, der das Vermögen der Anteilseigner verwaltete und mehrte, indem er investierte und aus dem Unternehmen und dessen Beschäftigten möglichst viel Gewinn herausholte: durch Investitionen, Produktion und Verkauf von Waren. Wenn das gut funktionierte, wurden die Aktien oft ein Leben lang gehalten. Der Gewinn der Eigner war identisch mit der Dividende.
Mit dem Übergang in den „finanzmarktgetriebenen Kapitalismus“ war nicht mehr letztere interessant, sondern der Erlös aus dem Verkauf von Aktien: Diese werden zu einem spekulativ niedrigen Preis erworben und zu einem ebenfalls durch Spekulation veränderten, nämlich möglichst hohen Preis veräußert. Investitionen stören da eher. Nicht Waren sollen in erster Linie verkauft werden, sondern Aktien, ja ganze Unternehmen.
Triebkraft dieser Umwälzung waren die Anteilseigner. Die alten Bosse mit ihren breiten Schreibtischen, dicken Zigarren und großen Autos brachten ihnen zu wenig. Sie wurden ersetzt durch eher schlanke Windhunde: Fondsmanager. Diese waren es auch, denen die dankbaren Aktionäre (in Deutschland: deren Vertreter in den Aufsichtsräten, offensichtlich kaum einmal gehindert durch die Arbeitnehmer-Bank) horrende Boni zuerkannten.
Seit der Krise von 2007 ff. ist dieses Regime in Verruf geraten. Gegen die Fondsmanager richtet sich der Volkszorn. Aber Vorsicht! Handelt es sich wirklich ausschließlich um den Zorn des Volkes? Ist der vielleicht nur eine Begleiterscheinung? Bei den Börsen- und Bankencrashs haben Vermögende viel Geld verloren und damit Anlass, mit hoch bezahlten Vorständen unzufrieden zu sein. Selbst die Dominanz der Spekulation ist ihnen inzwischen wohl unheimlich, da zu riskant. Deshalb erscheinen die Manager neuen Typs in ihren Augen plötzlich überbezahlt. Werden deren Boni und Gehälter gekürzt, landen sie nicht auf den Lohnkonten der Arbeiter und der Angestellten, sondern entweder im Betriebsvermögen zwecks Investitionen oder in den Dividenden. Ersteres rentiert nur, wenn genügend Nachfrage nach den zusätzlich produzierten Waren besteht. Kurzfristig dürfte die neuerliche Aktionärsrevolte wohl auf eine Umverteilung innerhalb der Bourgeoisie hinauslaufen: Was die Manager verlieren, gewinnen die Anteilseigner, denen der Volkszorn zuarbeitet.
Lafontaine weist zu Recht darauf hin, man solle nicht nur auf die Einkommens-, sondern auch auf die Vermögensverteilung achten. In Zypern schien ein Anfang gemacht: Zwangsabgabe auf Bankeinlagen. Zugleich wurde er aber – und sei es nur vorerst – vereitelt, weil auch geringere Sparguthaben betroffen sein sollten. Indem die kleineren Leute sich dagegen wehrten, gefährdeten sie das ganze Projekt und retten damit vielleicht Großanleger, Steuerhinterzieher und Schwarzgeld-Parker vor einer sinnvollen Vermögensabgabe.
Georg Fülberth lebt in Marburg an der Lahn. Er war Professor für Politikwissenschaften an der Universität dieser hessischen Stadt. Sein „Seziertisch“ erscheint in Lunapark21 seit der ersten Ausgabe dieser Zeitschrift Anfang 2008.