Gemeingut Stadtgrün

Über die Notwendigkeit, ein Konzept für eine menschen-, klimafreundliche und Umweltprobleme lösende Stadt zu entwickeln

(Aus: LP21 Extra 2017/18)

Nur wenn wir lernen, die Stadt als Gemeingut zu betrachten und zu behandeln, können wir künstlerisch und sozial die Probleme zu lösen beginnen, die sie uns stellt.“ [1]

Was ist Gemeingut? Gemeingüter unterscheiden sich von für den Privatgebrauch bestimmten Gütern. Sie unterliegen der Verfügungsmacht der Verwaltungsbehörden, denen Politiker vorstehen. Alle Bürgerinnen und Bürger können Gemeingüter im Rahmen ihrer Bestimmung nutzen, zum Beispiel Straßen als Wegeverbindung oder Wasser- und Grünflächen zur Erholung. Sie sollen Kollektivbedürfnisse befriedigen. Bei öffentlichen Gütern gilt das Prinzip der Nichtausschließbarkeit: Das heißt, niemand – auch keine Gruppe – kann von ihnen über den Preis ausgeschlossen werden.

Ökonomischer Wert der Grünflächen

Grünflächen in fußläufiger Umgebung haben für Stadtbewohner in Deutschland einen hohen Stellenwert. Das Bundesamt für Naturschutz gibt nach einer Auswertung statistischer Analysen von insgesamt 32 deutschen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern am Beispiel des Teilbezirks Berlin-Wilmersdorf an, dass der gesellschaftliche Wert 1.049.000 Euro pro hinzugewonnenen Hektar Grünfläche und Jahr beträgt. Die Kosten für Parkanlage und -pflege einschließlich Bodenpreisen liegen danach dagegen nur bei rund 688.000 Euro pro Jahr [2]. „Das Beispiel zeigt, dass der von der Gesellschaft zugeschriebene Nutzen einer zusätzlichen Grünflächenausstattung … höher zu bewerten ist als die Kosten.” [3]

Auch Wissenschaftler haben die Natur ökonomisch bewertet. Deren Befürworter sind der Meinung, dass Natur zerstört wird, weil sie keinen Preis hat. Wenn Natur also wie Finanz- oder Humankapital als Naturkapital bewertet werden kann, dann wird – deren Logik entsprechend – jedem Menschen ihr Wert klar, und sie wird geschützt.

Doch die Umsetzung dieser Theorie hat sich als Irrweg herausgestellt. Natur, die einen Preis hat, wird handelbar wie eine Immobilie. So wird zum Beispiel ein Teich zugeschüttet, wo die äußerst seltene und streng geschützte Geburtshelferkröte heimisch ist, und den die Anwohnerinnen und Anwohner deshalb sehr schätzten. Die Tiere werden im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme umgesiedelt – ein Verlust für die Menschen, die hier wohnen. Außerdem ist nicht klar, ob diese Tierart sich am neuen Ort einlebt. Unberücksichtigt bleibt bei der ökonomischen Bewertung der Umwelt ihr unschätzbarer Wert als Lebensgrundlage für den Menschen, der Teil der Natur und in sie eingebunden ist. Ohne ihre Leistungen wie die Bereitstellung von Sauerstoff, Wasser, Nahrung und die biologische Vielfalt ist der Mensch nicht (über-)lebensfähig.

Die „bepreiste Natur“ führte zu Anpassungen in der Umweltgesetzgebung; zum Beispiel wurden handelbare Kompensationsgutschriften für Eingriffe in die biologische Vielfalt, Verunreinigung von Wasser und luftverschmutzende Emissionen eingeführt. Überschreitungen von Grenzwerten werden durch Gebühren in Form von Ausgleichszahlungen oder -maßnahmen gesetzeskonform. Die Zerstörung oder Verschmutzung wird dadurch legitimiert und nicht gebremst [4] [5]. Das steht im völligen Widerspruch zur Wertschätzung, die Bürgerinnen und Bürger – wie oben dargestellt – der Natur entgegenbringen.

Der Nutzen öffentlichen Grüns

Bäume und jegliches Grün dienen als Klimaanlage, die der Mensch in seiner Effektivität nicht nachbauen kann. Sie kühlen neben den Frischluftschneisen nicht nur die Stadt, sondern filtern auch Stäube und Chemikalien aus der Luft, halten diese also sauber, sind Luftbefeuchter und Windbremsen, Sauerstoffproduzenten, Schattenspender, Lärmschlucker und anderes mehr, was auch als Ökosystemdienstleistungen bezeichnet wird. Der Anblick des Grüns fördert die Gesundheit. Park- und Kleingartenanlagen dienen dem sozialen Miteinander.

Privatisierung öffentlicher Grünanlagen

So nimmt es nicht wunder, wenn Bürgerinnen und Bürger um den Erhalt des Grüns in der Stadt kämpfen. In Berlin wird diesem Bedürfnis durch eine Richtlinie des Senats Rechnung getragen, indem jeder Stadtbewohnerin und jedem Stadtbewohner sechs Quadratmeter öffentliches Grün in fußläufiger Entfernung zugestanden werden. Diese Vorgabe wird immer weniger erreicht.

Immer mehr Grünflächen, seien es ökologisch wertvolle Brachen, Friedhöfe, Parks oder Kleingartenanlagen, fallen dem Bauboom zum Opfer. Dabei entsteht zu 80 Prozent kein für „Normalverdiener” erschwinglicher Wohnraum, der teilweise zuvor rückgebaut, also vernichtet wurde, sondern hochpreisiges Eigentum. Auch der Mietwohnungsmarkt wird kaum durch die rege Bautätigkeit entlastet. Aber nicht nur Wohnungsbau schürt die Begehrlichkeiten auf gemeinschaftliche Grünanlagen, sondern auch Erweiterungsbauten für bestehende Einrichtungen, wie im Falle der Heinrich-Böll-Stiftung eine Petition vom September 2017 aufzeigt [6].

Stadtplanung

Als um 1900 mehr und mehr Landbewohner in die Stadt zogen, wurden die Siedlungen von den Grünanlagen her geplant. Im Zentrum stand also die Grünfläche, um die herum die Stadtplanung erfolgte. Heute werden Gebäude errichtet, und wenn noch Platz ist, entsteht vielleicht ein Park. Man vermisst eine wohlüberlegte Stadtplanung, die ausgebluteten Verwaltungen können diese nicht mehr leisten, sondern vermutlich nur kaum geprüft absegnen, was Investoren ihnen vorlegen. Dabei werden Frischluftschneisen, die kühlende Winde in die Stadt hineinlassen, in dem sich durch den Klimawandel aufheizenden Gebäudemeer verriegelt. Die wärmespeichernden Betonmassen erhitzen die Stadt noch mehr, und das Grün, das als unnachahmbare und unbezahlbare Klimaanlage funktioniert, wird dezimiert.

Wichtige Forderungen, wie sie unter anderem im Stadtentwicklungsplan Klima, den Strategien zur Stadtlandschaft und zur biologischen Vielfalt festgeschrieben sind, spiegeln sich in der Stadtplanung nicht ausreichend wider. Auf dem Papier zeigt der Berliner Senat Verantwortung, beim Handeln bedient er trotz gegenteiliger Bekundungen nicht das Allgemeinwohl, sondern Partikularinteressen von Investoren und Spekulanten.

Die Baulobby hat eine starke Interessenvertretung: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) plädiert dafür, die Widerspruchsmöglichkeiten gegen Bauprojekte einzuschränken. So sollen laut IHK das Bezirksverwaltungsgesetz und die Berliner Verfassung dahingehend geändert werden, „dass Bauleitpläne bereits ab dem Aufstellungsbeschluss nicht mehr Gegenstand von Volks- oder Bürgerbegehren sein können“ [7]. Das würde bedeuten, dass Bürger- und Volksbegehren zu einem Zeitpunkt ausgeschlossen werden, zu dem die Bürgerinnen und Bürger noch gar nicht über das Projekt informiert sind. Denn die Bürgerbeteiligung erfolgt erst nach dem Beschluss eines Bezirksamtes zur Aufstellung eines Bebauungsplans.

Wie auf der Kleingartenkonferenz am 29. August 2017 im Abgeordnetenhaus zu erfahren war, wird geplant, von den auf landeseigenen Flächen befindlichen Schrebergärten 20 Prozent zu vernichten. Somit soll eine 150-jährige Berliner Tradition und lebendiges Stadtgrün zugunsten gesichtsloser Betonbauten mehr und mehr verschwinden. [8] [9]

Im Entwurf des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) in der Erstfassung ist sogar der Verlust fast aller Grünflächen einschließlich der Kleingärten innerhalb Berlins in den nächsten 15 Jahren vorgesehen (Paragraph 5 Absatz 2: Siedlungsentwicklung).

Die vielfältigen Funktionen des Stadtgrüns für die menschliche Gesundheit und für die Stadtökologie werden durch Spekulation, Neubau und deren Umwandlung in Eventflächen beeinträchtigt.

Es steht zu befürchten, dass die Grün Berlin Gruppe dabei eine wichtige Rolle spielt.

Grün Berlin Gruppe

Durch eine bisher kaum beachtete politische Weichenstellung wurden den Bezirken, das heißt der kommunalpolitischen Zuständigkeit, über 700 Hektar Berliner Parkflächen (und mehr als 100 Gebäude) entzogen und an die privatrechtlich organisierte Grün Berlin GmbH übertragen [10]. Mit der landeseigenen Einrichtung wird eine Krake installiert, die ihre Fangarme um zahlreiche Berliner Grünflächen ausbreitet. Häufig werden diese bislang frei zugänglichen und von den Bezirken verwalteten Grünanlagen wie der Park von Schloss Biesdorf eingezäunt, mit Parköffnungszeiten versehen und kosten nun teilweise Eintritt wie der Naturpark Schöneberger Südgelände.

Die Grün Berlin GmbH ist Teil der Grün Berlin Gruppe, ein in sich verschachteltes Konglomerat mit immer demselben Geschäftsführer beziehungsweise Vorsitzenden, Christoph Schmidt. Bevor die Frei- und Grünanlagen aus der Verantwortung der Bezirke herausgelösten wurden, waren die Personaldecke und die Finanzen der Bezirke derartig ausgehöhlt worden, dass die Verwaltung zur adäquaten Grünpflege nicht mehr in der Lage war – eine Voraussetzung für die Übertragung dieser Flächen auf die privatrechtlich organisierte Grün Berlin Gruppe.

Aktive Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner vermissen eine öffentliche Bedarfsermittlung für die Umwandlung von Grünflächen in „moderne”, stark versiegelte Parkanlagen. Sie registrieren, dass vermehrt aus natürlich entwickelten Parks mit hoher Artenvielfalt monotone Grünanlagen mit überwiegend kurz geschnittenem Rasen, einigen Bäumen, wenigen Sträuchern und meist ökologisch sterilen Blumenrabatten werden. Ein Beispiel dafür ist die Ausrichtung der internationalen Gartenausstellung IGA Berlin 2017 im Kienberg-Wuhletal-Gebiet neben den Gärten der Welt. Die Fläche war zu DDR-Zeiten ein Naturschutzgebiet. Sie wurde trotz der naturschutzfachlichen Voraussetzungen nicht als Natura-2000- oder wenigstens Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen – unter anderem aus Gründen des „Personalmangels”. Das Gebiet beherbergte einen großen Artenreichtum, unter anderem die Schmetterlingsart Großer Feuerfalter, die äußerst seltenen Vogelarten Wachtelkönig und Pirol sowie mindestens sieben „Zielarten“ [11], also Arten, die in einem Biotopverbund mit Brandenburg [12] vernetzt werden sollen, was die Voraussetzung der Arterhaltung in kleinen Lebensräumen ist. Damit wurde dem Erhalt der Biodiversität, dem sich der Senat von Berlin in einem Beschluss zur „Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt” vom 13. März 2012 verschrieben hat, ein Bärendienst erwiesen.

Eine öffentliche Bedarfsermittlung zu den Aufgaben, die die Grün Berlin Gruppe in der Metropole Berlin verfolgt, hat es nie gegeben. Beispielsweise wurde die Ausrichtung der Gartenschau am Kienberg und im schönsten Teil des Wuhletals (jetzt: Kienbergpark) vom Berliner Regierenden Bürgermeister bestimmt und im Nachhinein vom Parlament mit Stimmenmehrheit der Regierungsparteien SPD und CDU abgesegnet.

Das öffentliche Gelände stand unter der Verwaltung des Bezirks Marzahn-Hellersdorf. Der Bezirk schloss mit der Grün Berlin GmbH, die für das Event eigens eine Tochterfirma, die IGA Berlin GmbH, gründete, einen Nutzungsvertrag über 20 Jahre ab. Er enthält weitreichende Nutzungsrechte, aber keine Verpflichtungen zum Beispiel zur naturnahen oder klimagerechten Parkpflege. Die Gesellschaft kann den Vertrag vorzeitig kündigen, der Bezirk nicht. „Der Nutzungsvertrag der Grün Berlin GmbH mit dem Land Berlin / BA (Bezirksamt) Marzahn-Hellersdorf vom 1.12.1994 hat den Senatsbeschluss 575/91 vom 1.9.1991 als Grundlage … Weder Senat noch Bezirksamt gewähren bislang Akteneinsicht” [13].

Das Gelände wurde bereits drei Jahre vor der Ausstellung weiträumig eingezäunt, den Anwohnerinnen und Anwohnern in den umrahmenden Hochhäusern ihr Erholungs- und Sozialraum entzogen und Wildtiere, zum Beispiel Rehe, von ihren Gruppen getrennt. Viele Tiere kamen am Zaun und auf dem Gelände zu Tode; eine Vielzahl an Vogelarten, von denen vor der IGA 129 Brutreviere existierten, wurde vergrämt, unter anderem Pirol und Wachtelkönig. Um die 1000 Bäume wurden gerodet. Die Summe von circa 140 statt der geplanten 40 Millionen Euro konnte für das Event samt Aufwertung der Umgebung aus den offiziell klammen Kassen Berlins gezaubert werden. Investoren wie die Groth-Gruppe und neun Wohnungsgesellschaften in der Umgebung des Kienbergparks, die sich zum Wohnungsunternehmen „Zukunft Wohnen” zusammengeschlossen haben, sowie der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. gehörten zu den Sponsoren des Events.

Eine recht undurchsichtige Rolle innerhalb der Grün Berlin Gruppe nimmt die Grün Berlin Stiftung ein, die 2012 gegründet wurde. Ihr sollen nach dem Ende der IGA Berlin 2017 die der Grün Berlin GmbH zugeschanzten Grünflächen übertragen werden. Der als Steuersparmodell deklarierte Deal dient der Umgehung der Schuldenbremse. Die Rechtsform der privatrechtlichen Stiftung, die keine Ewigkeitsstiftung wie die Nobel-Stiftung („Nobelpreis”) und nicht dem Gemeinwohl verpflichtet ist, ist ein Geheimnis des Berliner Senats. Handelt es sich um eine Finanzstiftung? Fungiert sie als neoliberales Werkzeug, das der Bevölkerung Berlins bis dato öffentliche Grünflächen nach und nach entzieht? Das ist wahrscheinlich. Klar ist, dass mit der Überführung der öffentlichen Grünanlagen Parlament sowie Bürgerinnen und Bürger keinen Einfluss mehr haben. Auch Auskünfte bräuchten dann nicht mehr erteilt zu werden. Es muss befürchtet werden, dass die Flächen genauso hemmungslos an Investoren vermarktet werden wie die der privatisierten Bahn und Post.

Auch die Fahrradinfrastruktur soll die Grün Berlin Gruppe übernehmen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Art Privatisierung, deren Folgen noch nebulös sind.

Wie soll ein privatrechtlich und nicht der parlamentarischen Kontrolle unterworfenes Unternehmen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wie die Vorhaltung und Pflege öffentlicher Grünanlagen, die unter anderem unserer Gesundheit, der Freizeitversorgung, der Fußgänger-Infrastruktur, der Stadtökologie und dem Stadtklima dienen, zufriedenstellend lösen, wenn sie diese betriebswirtschaftlich wie ihr Eigentum verwaltet?

Forderungen

Politikerinnen und Politiker sind „gefordert, integrative Planungsansätze zu entwickeln. Dabei können sie an das Selbstverständnis europäischer Gesellschaften anknüpfen, für die öffentliche Räume ein Gemeingut darstellen” [14].

– Alle der Grün Berlin Gruppe übertragenen Grünflächen sind den Bezirken rückzuübertragen und deren Verwaltung aufgabengerecht personell und finanziell auszustatten. Die Grün Berlin Gruppe ist aufzulösen.

– Ein Konzept für eine menschen-, klimafreundliche und Umweltprobleme lösende Stadt ist zu entwickeln und zu verwirklichen.

– Das Vorsorgeprinzip des Staates und das Nachhaltigkeitsprinzip sowie die Staatshaftung sind zueinander zu führen, damit der Flächenverlust und damit einhergehend der Artenverlust gestoppt werden kann.

– Irreversibler Verlust von Natur ist zu vermeiden. Die Regelungen gemäß FFH-Richtlinie und die zum Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz sind so zu ändern, dass sie die Rechtsprechung stützen [15].

– Das im Artikel 20a GG verankerte Staatsziel Umweltschutz sowie der Schutz der Tiere und der natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen sind als einklagbares Recht zu artikulieren [16].

Angelika Paul, Diplom-Biologin und Diplom-Betriebswirtin (FH), beschäftigt sich mit ökologischen und sozialen Themen. Sie engagiert sich für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und für soziale Gerechtigkeit.

Anmerkungen

[1] https://www.ndr.de/kultur/geschichte/koepfe/fritzschumacher101_page-2.html

[2] vgl. Bundesamt für Naturschutz: Daten zur Natur 2016, S. 131

[3] vgl. https://www.bfn.de/infothek/daten-fakten/natur-und-gesellschaft/oekosystemleistungen/i-21-13-gegenueberstellung-der-kosten-fuer-bodenpreis-und-pflege-eines-zusaetzlichen-hektars-gruenflaeche.html

[4] vgl. Jutta Kill: Ökonomische Bewertung von Natur. Der Preis für Naturschutz? Eine kritische Auseinandersetzung. Rosa-Luxemburg-Stiftung, Büro Brüssel. No Financialization of Nature Netzwerk, Juli 2015

[5] vgl. Thomas Fatheuer: „Neue Ökonomie der Natur. Eine kritische Einführung“, Hg.: Heinrich-Böll-Stiftung, Band 35, 2014

[6] https://www.change.org/p/rettet-den-reinhardt-park; Bürgerinitiative Reinhardt Park: https://www.reinhardtpark.org/

[7] https://www.berliner-zeitung.de/berlin/wohnungsmangel-ihk-will-das-tempelhofer-feld-bebauen–24117758

[8} https://www.gemeingut.org/gemeingut-kleingaerten-kleingaerten-erhalten

[9] https://www.gemeingut.org/entwicklung-der-kleingartenflaechen-in-berlin/

[10] vgl. https://www.gemeingut.org/gemeingut-stadtgruen-in-gefahr-durch-die-gruen-berlin-gmbh/

[11] www.Berliner-Gartentisch.net/IGA-2017-Berlin-Recherche/zukuenftiges_IGA_2017_Berlin_Gelaende_Fauna.html#Biotopverbundsystem

[12] www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/biotopschutz/de/biotopverbund/index.shtml

[13] Berliner-Gartentisch.net/IGA-2017-Berlin-Recherche/IGA_Berlin_2017_Die_Akte_Zaun.html#IGA_Berlin_2017_Die_Akte_Zaun

[14] Ursula Paravicini: „Architektur- und Planungstheorie: Konzepte des städtischen Wohnens“, Verlag W. Kohlhammer, S. 215

[15] vgl.: Christoph Sening: „Bedrohte Erholungslandschaft“, Beck-Verlag 1977, S. 80 ff. Juristenausbildung

[16] vgl. http://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte_report/online/artikel/grr_artikel_detail/back/artikel-20/article/die-baeume-werden-trotzdem-nicht-in-den-himmel-wachsen-zum-neuen-staatsziel-umweltschutz/

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