Schule mit beschränkter Haftung

Das gefährliche negative „Vorbild“ der rot-rot-grün regierten Hauptstadt

(Aus: LP21 Extra 2017/18)

In Berlin spielt sich weitgehend unbeachtet von der bundesweiten Öffentlichkeit ein kleines Drama ab. Hatte die Große Koalition in den Jahren 2013-2017 auf Bundesebene geschafft, mit 80 Prozent der Abgeordnetensitze eine erdrückende Mehrheit zu stellen und auf diesem Wege das Grundgesetz für neue Privatisierungen zu öffnen, so gibt es für ein wichtiges Privatisierungsvorhaben im Land Berlin sogar überhaupt keine Opposition mehr.
Wie bitte? Keine Opposition? Ja, leider. Wie das geht, soll nachfolgend dargestellt werden.

Keine Opposition mehr – noch nicht einmal eine schwache

Die Berliner Schulen sollen für Privatinvestoren geöffnet werden, und zwar von einer Regierung aus SPD, Linken und Grünen. In der Opposition sind CDU und FDP, die das Vorhaben ebenfalls befürworten und die Regierung anfeuern, noch schneller und heftiger zu privatisieren. Die ebenfalls oppositionelle AfD ist weit davon entfernt, die Aufgaben einer parlamentarischen Opposition im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen. Sie begnügt sich damit, zu stören und hin und wieder mit rassistischen und sexistischen Skandalen auf sich aufmerksam zu machen. Im Ergebnis stellt in Berlin niemand im Parlament kritische Fragen. Ja, das Abgeordnetenhaus verzichtet sogar darauf, sich mit dem Vorhaben zu befassen! Man überlässt die Umsetzung der Privatisierung ganz den zuständigen Senatsmitgliedern. Dabei würde das Vorhaben, wenn es tatsächlich umgesetzt wird, einen regelrechten Dammbruch für öffentliche Schulen in ganz Deutschland bedeuten. Rot-Rot-Grün ist ernsthaft dabei, die Privatisierung von Schulen bundesweit salonfähig zu machen.

Um was geht es genau? Der derzeit noch schützende Damm ist das aktuell für Schulen geltende öffentliche Recht, das Schülerschaft, Eltern und Lehrkräfte vor Verwertungsinteressen der Kapitalmärkte schützt. Nun sollen Schulgrundstücke, Schulgebäude und Bauaufträge im Volumen von mehreren Milliarden Euro in eine öffentliche, aber privatrechtliche GmbH ausgelagert werden. Alle relevanten Verträge werden damit privatrechtlich. Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger gemäß Informationsfreiheitsgesetz müssen künftig hinter dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zurückstehen. Selbst das öffentliche Vergaberecht gilt nicht mehr. Vor allem aber kann ausgehend von der neuen Schul-GmbH weiter privatisiert werden: durch Kreditaufnahmen am privaten Kapitalmarkt sowie durch den Einbezug von Privatinvestoren auf Projektebene, vor allem durch ÖPP. Auch kann die neue Schul-GmbH selbst später verkauft werden, zum Beispiel von der nächsten Regierung. Schuldenbremse, Personalmangel, Sanierungstau und ein großer Neubaubedarf sollen diese Rechtsformprivatisierung begründen.

Mit ihr würde ein rot-rot-grüner Präzedenzfall geschaffen, der andere Bundesländer geradezu auffordert, ebenfalls Schulen und Schulbau zu privatisieren. Im ganzen Bundesgebiet geht es um Grundstücks- und Gebäudewerte von über 500 Milliarden Euro. Und es geht auch um einen Sanierungsstau von 136 Milliarden Euro, von dem sich Investoren erhoffen, dass er zu handelbaren Finanzprodukten gemacht wird, bei denen regelmäßige staatliche Zahlungen die Rendite speisen – und bei denen der Staat auch das Risiko trägt.

Privatisierung im Großen wie im Kleinen

Der Privatisierungsvorgang hat eine Fülle von Details, von denen jedoch keines etwas an der Grundsatzentscheidung, nämlich zu privatisieren, verändert. Vier Beispiele:

  • Die Grundstücksübertragung soll per Erbbaurecht erfolgen. Das erlaubt dem Senat zu behaupten, die Übertragung wäre ja nicht dauerhaft und somit keine Privatisierung. Tatsächlich wird das Eigentum mit allen daran gebundenen Rechten aber für voraussichtlich volle dreißig Jahre abgegeben. Selbst die Berliner Mauer stand nur 28 Jahre, man hätte ihren Bau also damit begründen können, dass er ja nicht „dauerhaft“ wäre. 30 Jahre sind haargenau der übliche Zeitraum für ÖPP-Projekte, die somit ohne Schwierigkeiten eingegangen werden können. Erbbauverträge sind zudem Finanzprodukte, die problemlos veräußert oder als Kreditsicherheiten hinterlegt werden können.
  • Die neue Schul-GmbH soll als Tochter einer Wohnungsbaugesellschaft, der HOWOGE, gegründet werden. Weil es eine Neugründung ist, gibt es von dieser GmbH noch keine Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit (üblicherweise ein Rating). Das gestattet dem Finanzsenator anzugeben, man würde gleichhohe oder nur „minimal höhere“ (an anderer Stelle: „0,2 Prozent höhere“) Zinsen bezahlen als das Land Berlin.
  • Die Bezirke, die derzeit Schulen sowohl bauen als auch unterhalten und betreiben, werden in diesen Schulen zu Mietern. Die zugehörigen Mietverträge sind noch nicht bekannt. Das erlaubt es dem Senat und den Abgeordneten zu behaupten, es würde sich durch die Umstellung nichts verändern.
  • Berlin hat etwa 800 Schulen. Nur einige davon sollen für das neue Modell ausgewählt werden. Das ermöglicht die Behauptung, es würde nur um einen kleinen Teil gehen, für den sich so viel Aufregung (wie sie von den sich formierenden Bürgerinitiativen ausgeht) gar nicht lohnt. Abgesehen davon, dass es erfahrungsgemäß „ein bisschen Privatisierung“ so wenig gibt wie „ein bisschen schwanger“, enthalten die „wenigen betroffenen“ Schulen bis zu 85 Prozent des Schulbau-Volumens der kommenden zehn Jahre (von 5,5 Milliarden Euro): das komplette Neubau-Volumen von drei Milliarden Euro sowie die Gelder für Großsanierungen von bis zu 1,8 Milliarden Euro.

Folgen der Privatisierung für den Schulbetrieb

Das Management der Schul-GmbH erhält weitreichende Entscheidungsbefugnisse. Es gelten allein ökonomische Kriterien – und auch da nur solche, die die organisationsegoistischen Belange der GmbH betreffen. Risiken für den Landeshaushalt bleiben dessen Sache. Die Schulträgerschaft droht zur leeren Hülle zu werden, die nach Landesverfassung zuständigen Bezirke sind dann für kaum mehr als für die Möbel zuständig – und vielleicht noch nicht einmal mehr für die. Alles, was MieterInnen mit VermieterInnen erleben können, kann künftig auch in den Schulen der neuen Schul-GmbH passieren: Private Wachdienste („Schwarze Sheriffs“) und Videokameras am Eingang, Werbetafeln auf dem Gelände, die Vermietung der Parkplätze, die Terminierung von Baumaßnahmen nach den Bedürfnissen des Vermieters – also zumeist außerhalb von Schulferien. Räume in den Schulen können an Dritte vermietet, Teile des Schulhofs abgetrennt und überbaut werden. Die Bäume im Schulhof dürfen ungefragt gefällt werden, wenn ihr Unterhalt zu teuer erscheint oder der Platz anderweitig benötigt wird. Sportvereine können kräftig zur Kasse gebeten werden für die Nutzung der Sporthallen, Bürgerinitiativen müssen womöglich gleich ganz draußen bleiben. Und manches kann sogar über das hinausgehen, was man aus einem schlechten Mieter-Vermieter-Verhältnis kennt. Ist das Wohnzimmer in seiner Gestaltung immerhin noch sakrosankt, gilt das womöglich nicht für Klassenzimmer: Nach Schulschluss können dort andere Einrichtungen den Raum mieten – und damit eine (zum Beispiel jahreszeitliche) Gestaltung der Klassenzimmer unmöglich machen.

Kooperationen mit dem Bundesministerium für Verteidigung

Welche Blüten die Privatisierung treiben kann, wurde durch einen Passus in einem der wenigen bisher bekannten Papiere öffentlich: Im Zusammenhang mit der anstehenden Reform haben die BezirksbürgermeisterInnen bereits einem Modell zugestimmt, bei dem sie alle Schulen mit Bauvorhaben über zehn Millionen Euro abgeben, auch Vorhaben unter dieser Summe können abgegeben werden. In der entsprechenden Vereinbarung fordern die BezirksbürgermeisterInnen auch Folgendes:

Kooperationen […] mit dem Bundesministerium für Verteidigung müssen ausgebaut werden, […]“ [1].

Der Vorschlag geht nach einem Bericht der Berliner Zeitungauf einen AfD-Stadtrat zurück und soll vor allem der Gewinnung von Fachkräften dienen.[2] Die Formulierung „Ausbau von Kooperationen mit dem Bundesministerium für Verteidigung“ geht aber ganz offensichtlich weiter und wirft ein Schlaglicht auf den Umstand, dass hier schützenswerte Interessen von Kindern und Jugendlichen mit fiskalpolitischen und baupolitischen Erwägungen kollidieren könnten. In diesem Zusammenhang ergeben sich (mindestens) die folgenden Fragen:

  • Wie wird sichergestellt, dass künftig weiterhin die Schulkonferenz oder auch die Bezirksverordnetenversammlung darüber entscheiden kann, dass sogenannte Jugendoffiziere der Bundeswehr keinen Zutritt zur Schule bekommen?
  • Wie wird rechtssicher unterbunden, dass die Bundeswehr in Schulen keine Plakate aufhängt und auch nicht anderweitig um RekrutInnen wirbt – auch wenn die Bezirke nur noch Mieter sind?
  • Wie wird sichergestellt, dass die neue Schul-GmbH nicht „Schwarze Sheriffs“, also private Wachschützer zum Objektschutz einsetzt? Überwachungskameras und Schwarze Sheriffs werden teilweise schon heute von Berliner Wohnungsbauunternehmen, die sich zu 100 Prozent in öffentlichem Eigentum befinden, in Mietshäusern eingesetzt.
  • Können diese Bedingungen so in der neuen Struktur (mit einer Schul-GmbH) verankert werden, dass sie auch nach einem Regierungswechsel, nach einem Verkauf oder nach der Insolvenz der Schul-GmbH Gültigkeit haben?

Und nicht zuletzt ist erklärungsbedürftig, warum die Berliner BezirksbürgermeisterInnen ohne Wimpernzucken dem Vorschlag eines AfD-Stadtrats folgen.

Die Autobahnprivatisierung als Blaupause

Als im Juni 2017 der Autobahnbau privatisiert wurde, setzte die SPD durch, dass eine ÖPP-Schranke ins Grundgesetz geschrieben wurde. Darüber war niemand erstaunt, denn alle wussten: Die neue Autobahn-GmbH wird eigenständig ÖPPs machen können. Die SPD-ÖPP-Schranke ist leider weitgehend wirkungslos, denn kein einziges der bisherigen ÖPP-Projekte wäre damit verhindert worden. Somit können auch künftig noch viele (und teure) ÖPP-Projekte im Autobahnbau gemacht werden. Vor der Entscheidung im Juni gab es von Juristen einige Einschätzungen. Prof. Georg Hermes kritisierte: „Durch die Konstruktion der Gesellschaft als GmbH wird das Parlament entmachtet.“ Die Berliner Zeitung schrieb weiter: „Kontrollrechte sind im Privatrecht ausgehebelt, selbst wenn der Bund Gesellschafter bleibt. Allein diese Rechtskonstruktion bedeute bereits eine folgenschwere Privatisierung, wie der Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Degenhart der Berliner Zeitung sagte: ‚Es handelt sich hier um eine formelle oder Rechtsform-Privatisierung, die auf der Projektebene Effekte einer materiellen Teil-Privatisierung haben könnte.‘ Auf der Ebene einzelner ÖPP-Projekte können nun Privatisierungen in großem Umfang umgesetzt werden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das sollten die Genossen wissen, bevor sie abstimmen.“ [3] An anderer Stelle schrieb die Berliner Zeitung hinsichtlich ÖPP: „Der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart sagte […], zwar werde eine ‚materielle Privatisierung ausgeschlossen, aber andererseits werden ÖPP-Projekte nunmehr sogar im Grundgesetz ausdrücklich als zulässig anerkannt; hierüber dürften wirtschaftlich ähnliche Ergebnisse erzielt werden wie im Rahmen einer Privatisierung‘.“ [4]

Was nun interessant ist: Die Schul-GmbH ist genauso verfasst wie die Autobahn-GmbH! Aber sie hat bisher keine ÖPP-Schranke, nicht einmal eine wirkungslose. Bei der Autobahn waren und blieben Grundstücke, Tochtergesellschaften und der pure Asphalt durch das Grundgesetz vor einem künftigen Verkauf geschützt. Auch das ist bei den Schulen anders: Die neue Schul-GmbH, Schulgebäude und Grundstücke dürfen verkauft werden, zum Beispiel nach einem Regierungswechsel. Für Rot-Rot-Grün ist das offenbar kein Problem. Es ist also nicht nur so, dass das GmbH-Modell kritiklos und unverändert von der Autobahnprivatisierung übernommen wird. Die Ausverkaufsschranken sind bei den Schulen noch deutlich geringer. Was alles noch absurder macht: Die zentralen Probleme des Berliner Schulbaus bleiben ungelöst oder werden sogar verschlimmert. Es geht langsamer statt schneller, der bestehende Personal- und Knowhow-Mangel wird verstärkt.Und obendrein wird es teuer, so dass weniger statt mehr saniert und gebaut werden kann.

Langsamer statt schneller

Wer heute im Stellenportal des Landes den Suchbegriff „Ingenieurberufe“ eingibt, bekommt nur wenige und überdies schlecht bezahlte Stellen angeboten. Die Bezahlungsmöglichkeiten werden offenbar nicht ansatzweise ausgeschöpft! Dabei drängt es angeblich doch so. Wenn hier Dutzende oder sogar Hunderte Stellen besetzt werden sollen, so hat diese Initiative noch nicht begonnen. Warum? Weil erst jahrelang eine GmbH gegründet und aufgebaut werden soll! Im Fall der österreichischen ASFINAG hat der Prozess der formellen Privatisierung neun Jahre gedauert. Wenn es die Schul-GmbH also schafft, 100 zusätzliche qualifizierte Jobs im Ingenieurs- und Architekturbereich im Laufe des Jahres 2018 einzustellen, ist sie gut. Fachkräfte in diesen Tätigkeitsfeldern sind derzeit überall gesucht. Für die übertragenen Aufgaben benötigt die Schul-GmbH aber 1000 oder mehr solcher Fachkräfte. Während die Schul-GmbH verzweifelt Fachkräfte sucht, kann sie kaum in relevantem Umfang Schulen bauen oder sanieren. Dabei soll sie Milliarden Euro verbauen, sonst platzt der ganze Senatsplan. In den Bezirken ist die Bezahlung derzeit noch sehr bescheiden: Die oben genannten Stellen sollen mit 3080 Euro brutto vergütet werden. Zum Vergleich: Lehrer bekommen in Berlin beim Einstieg bereits 5100 Euro brutto. Kommt der Stellenaufbau der Schul-GmbH also endlich in Gang, vielleicht weil die GmbH außerordentlich gute Bezahlung bietet, dann wandern den Bezirken die Fachkräfte ab, und die dortigen Bauvorhaben geraten ins Stocken. Schneller ginge es also, wenn man allein öffentlich (und zu den dort bestmöglich zu bietenden Konditionen) nach Personal sucht.

Teurer statt günstiger durch teurere Kredite

Allein die Kreditkosten der GmbH werden zwangsläufig um viele Millionen Euro höher sein. Landesanleihen unterscheiden sich fundamental von Krediten landeseigener GmbHs. Die Unterschiede ergeben sich für die öffentliche Hand hinsichtlich der Zinshöhe und der (maximalen) Laufzeit. Auf Seiten der kreditgebenden Banken geht es um das Ausfallrisiko, zumeist durch ein „Rating“ bestimmt. Vereinfacht ausgedrückt bekommen landeseigene Unternehmen ein schlechteres Rating als das Land, haben höhere Zinsen zu bezahlen und erhalten nicht so lange Laufzeiten. Dieser Umstand lässt sich empirisch belegen. Wie groß der Unterschied in Zinssatz und Laufzeit ausfällt, hängt vom Einzelfall ab und liegt bei einer noch neu zu gründenden Gesellschaft mit einer neu zu etablierenden Tätigkeit im Ungewissen. Es ist also eine Prognose zu erstellen. Als am ehesten vergleichbar erscheinen die Daten der Schulgesellschaften in Hamburg, da dort Vieles sehr ähnlich gelagert ist. In Hamburg musste das Sondervermögen Schulimmobilien Hamburg 2015 noch sage und schreibe 7,86 Prozent Zinsen bezahlen, und auch 2016 lagen die Zinsen noch bei 5,29 Prozent. Das sind 2,8 bis 5,1 Prozent über dem, was der Stadtstaat Hamburg für andere Kredite bezahlen muss. Überträgt man diese Mehrkosten auf den anvisierten 1,5-Milliarden-Euro-Kredit, so sind allein in den ersten zehn Jahren wenigstens 420 Millionen Euro zusätzlich zu zahlen – Mehrkosten ohne Mehrwert. Weitere Mehrkosten sind zu erwarten, wenn man den derzeit noch dezentralen Schulbau in Großprojekte steckt. Dann gibt es nur noch wenige Baukonzerne, die eine Realisierung anbieten können. Der Wettbewerb sinkt, die Preise steigen.

Dazu kommen die ganz eigenen Probleme mit Großprojekten. Berlin hat hier mit der Staatsoper und dem Flughafen BER ja seine Erfahrungen. Die Flughafen-Gesellschaft FBB, die die Kostensteigerungen am BER „gesteuert“ hat, ist genau wie die geplante Schulgesellschaft eine öffentliche GmbH. Das Volumen des geplanten Berliner Schulbaus übertrifft den BER sogar: Dort wurden zwischen 300 und 400 Millionen Euro pro Jahr verbaut (statt wie ursprünglich geplant 100 Millionen Euro pro Jahr). Bei den Schulen sollen 550 Millionen Euro pro Jahr verbaut werden – und das ist erst die Ausgangsplanung, ohne unvorhergesehene Kostensteigerungen. Es ist also im Wortsinn ein Wahnsinnsprojekt.

Ist‘s denn auch Wahnsinn, so hat es doch Methode: Alles läuft darauf hinaus, dass hier die Interessen von KapitalanlegerInnen bedient werden sollen. Bleibt die Hoffnung, dass die Bürgerinitiativen in der Stadt das Vorhaben stoppen können. Eine erste Volksinitiative wurde schon gestartet, die genau dies fordert. (siehe S. 70, Beitrag Mike Nagler: Leipzig – nicht zu verkaufen. Demokratie muss gelebt werden)

Carl Waßmuth ist beratender Ingenieur und aktiv in der Initiative Gemeingut in BürgerInnenhand.

Anmerkungen:

[1] Siehe „Gemeinsame Erklärung der Berliner Bezirke für einen 10-Punkte-Plan zur Kooperation im Rahmen der Schulbauoffensive aus der Klausurtagung am 6. November 2017“, www.tagesspiegel.de/downloads/20552944/1/der-10-punkte-plan-der-bezirke-zum-schulbau.pdf

[2] Siehe Berliner Zeitung: „AfD-Vorschlag wird umgesetzt: Bezirke wollen Schulen von Ex-Soldaten bauen lassen“, https://www.berliner-zeitung.de/2884044

[3] Siehe Berliner Zeitung: „Autobahn-Privatisierung: SPD täuscht die eigenen Genossen“, https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/autobahn-privatisierung-spd-taeuscht-die-eigenen-genossen-26972860

[4] Siehe Berliner Zeitung: „Privatisierung der Autobahnen: Eine der schnellsten Grundgesetzänderungen aller Zeiten“, https://www.berliner-zeitung.de/politik/privatisierung-der-autobahnen-eine-der-schnellsten-grundgesetzaenderungen-aller-zeiten-27015136

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