Bloß Frauensachen?

SPD, Grüne und FDP haben die Chance vertan, Schwangerschaftsabbrüche vernünftig zu regeln

Das vollständige Verbot von Abtreibungen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kam die von der Ampelkoalition eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und zur Fortpflanzungsmedizin in ihrem Abschlussbericht vom März vergangenen Jahres.

Der resultierende Gesetzentwurf zur Streichung des § 218 kam jedoch nicht ins parlamentarische Verfahren. Weiterhin gilt: Auch der Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist ein rechtswidriger Akt, müsse aber nicht strafrechtlich verfolgt werden. Lunapark21 berichtete.*

Nach dem Bruch der Ampelkoalition formulierte eine überfraktionelle Gruppe einen weiteren Gesetzentwurf zur Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch unter Beibehaltung einer Beratungspflicht.

Am 5. Dezember schließlich, einen Monat nach dem Ampel-Aus, debattierte der Bundestag über eine Neuregelung und schaffte es, den Kommissionsbericht dabei zu ignorieren.

Es wurden die bekannten Argumente vorgetragen. Die CDU beschwor den gesellschaftlichen Frieden und den Schutz des Lebens, die strafrechtliche Bewertung müsse bestehen bleiben. Die FDP wollte jetzt nicht entscheiden, stattdessen schnell Eizellspende und Leihmutterschaft liberalisieren. »Wenn Sie immer noch keine Meinung zu dem Thema haben, dann ist vielleicht Politik nicht das Richtige für Sie«, kommentierte die Abgeordnete der Linkspartei Heidi Reichinnek.

Das Thema wurde in den Rechtsausschuss überwiesen, der die Anhörung auf den 10. Februar terminierte, einen Tag vor der letzten Sitzung des Bundestages in dieser Legislaturperiode. Für die Anhörung im Rechtsausschuss hatten die Fraktionen von SPD und Grünen Expertinnen aus der Kommission berufen. CDU und AfD fuhren bekennende Lebensschützer auf.

Die von der CDU benannten Expert:innen beriefen sich auf die Verfassungsgerichtsurteile von 1975 und 1992. Die Jurist:innen der anderen Seite verneinten eine Bindungspflicht an diese Urteile unter einer neuen Bewertung der Rechte der Schwangeren und zeigten die Widersprüchlichkeit der geltenden Regelungen auf: Wenn das Recht des Ungeborenen immer Vorrang hätte, dürfte es keine Ausnahmen wie die kriminologische oder medizinische Indikation geben. Ferner widerspräche es jeder Systematik, das Strafgesetz zu bemühen um gleichzeitig die Nichtstrafbarkeit zu regeln. Somit diene die geltende Regelung nur der Stigmatisierung aller Beteiligten.

Und wie gewohnt sprachen die Gegner einer Liberalisierung den Schwangeren ab, die Tragweite ihrer Entscheidungen erfassen zu können.

Das Ergebnis: Keine Rückverweisung in den Bundestag, der auf einer außerordentlichen Sitzung noch über den Gesetzentwurf hätte abstimmen können. Ende der Debatte.

80 Prozent der Bevölkerung sprechen sich für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechtes aus. Die Streichung des § 218 hätte zumindest die Voraussetzung geschaffen, dass die medizinische Behandlung Teil der von den Kassen zu zahlenden Gesundheitsversorgung würde und Schwangere und Behandelnde nicht eine eigentlich strafbare Handlung begehen.

Die Koalitionsregierung aber hat den Kommissionsbericht nicht genutzt und das Ganze verschleppt bis zum Bruch der Koalition. Es fehlte schlicht der Mut zur Umsetzung. Zumindest die Führungen der Koalitionspartner hatten es sich mit einem zukünftigen potenziellen Koalitionspartner wohl nicht verscherzen wollen.

Aber der § 218 wird weiter in der Diskussion bleiben. Eine Aktivistin sagte: »Wir sind nicht so weit gekommen, als dass wir jetzt aufhören.«

Silke Koppermann war bis vor zwei Jahren praktizierende Frauenärztin und Psychotherapeutin in Hamburg und ist im Arbeitskreis Frauengesundheit aktiv.

* »Und doch: Etwas Neues zum Paragraphen 218« in Lunapark21, Heft 63 vom Winter 2024, Seite 28. https://www.luna
park21.net/und-doch-etwas-neues-zum-218/

Und doch: Etwas Neues zum § 218

Nach den Ergebnissen der Kommission zu Schwangerschaftsabbruch und Leihmutterschaft liegt nun auch ein Gesetzentwurf vor.

»Die Strafbarkeit der Abtreibung ist zumindest in den ersten zwölf Wochen auch verfassungsmäßig nicht haltbar« – so lautet das Votum der von der Ampelkoalition Ende 2022 eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und zur Fortpflanzungsmedizin. Der Kommissionsbericht fiel also ganz zugunsten einer Liberalisierung aus, wie sie die Ampel in ihren Koalitionsvereinbarungen angeregt hatte. Doch Jubel blieb bei SPD, Grünen und FDP aus.

80 Prozent der Bevölkerung befürworten eine Liberalisierung oder Abschaffung des § 218. Doch Marco Buschmann (FDP) und  Karl Lauterbach (SPD), die Minister für Justiz und Gesundheit, gaben sich zurückhaltend. Man werde prüfen und nachdenken. Das hatte die Kommission gemacht, dazu Fachleute aus ärztlicher Praxis und Beratung angehört, NGOs konsultiert und gestritten, und ist am Ende einstimmig zu einem Ergebnis gekommen.

Das Gremium arbeitete in zwei Gruppen. Die erste sollte klären, ob und gegebenenfalls wie eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs erfolgen kann. Eine zweite Arbeitsgruppe hatte sich mit der Frage der Liberalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft zu befassen. Mitgearbeitet haben Juristinnen, Sozialwissenschaftlerinnen, Ethikerinnen und Medizinerinnen – 15 Frauen und 3 Männer, der eine Psychologe die beiden anderen Juristen.

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Und doch: Etwas Neues zum Paragraphen 218

[erscheint im Heft 63, vorab online]

Im April hat eine Kommission zu Schwangerschaftsabbruch und Leihmutterschaft ihre Ergebnisse vorgelegt

„Die Strafbarkeit der Abtreibung ist zumindest in den ersten zwölf Wochen auch verfassungsmäßig nicht haltbar“ – so lautet das einstimmige Votum der von der Ampelkoalition Ende 2022 eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und zur Fortpflanzungsmedizin. Der Kommissionsbericht fiel also ganz zugunsten einer Liberalisierung aus, wie sie die Ampel in ihren Koalitionsvereinbarungen angeregt hatte. Doch Jubel blieb bei SPD, Grünen und FDP aus.

80 Prozent der Bevölkerung befürworten eine Liberalisierung oder Abschaffung des § 218. Doch Marco Buschmann (FDP) und Karl Lauterbach (SPD), die Minister für Justiz und Gesundheit, gaben sich zurückhaltend. Man werde lesen, prüfen und nachdenken.

Genau das hat die Kommission ja nun über ein Jahr gemacht, dazu Fachleute aus der ärztlichen Praxis und der Beratung angehört, NGOs konsultiert und um die Sache gestritten, und ist am Ende einstimmig zu dem vorliegenden Ergebnis gekommen.

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Bunkerbabys – bestellt und nicht abgeholt

Das Leihmutterschaft-Geschäft in der Ukraine

„Wir betrachten die Leihmutterschaft als eine medizinische Behandlungsmethode, nicht als eine käufliche Dienstleistung.“

Oksana Kashyntseva, ukrainische Juristin und Gastwissenschaftlerin an der Universität Zürich

Unter dem Krieg in der Ukraine leidet auch der Handel. Neugeborene, ausgetragen in Leihmutterschaft, können nicht ausgeliefert werden und sind bis auf weiteres in Bunkern untergebracht.

Die sogenannten Wunscheltern – womit nicht Eltern gemeint sind, die man sich wünschen würde, sondern ungewollt kinderlose Paare – sind in Sorge und wissen nicht, wann sie ihre bestellten Kinder werden abholen können. Das Auswärtige Amt fordert deutsche Staatsangehörige dringend auf, die Ukraine zu verlassen. Der Luftraum ist geschlossen.

Anbieter und Vermittler von Leihmutterschaften versuchen ihre Kund:innen mit Videos zu beruhigen, die eine sichere und komfortable Unterbringung von Neugeborenen und Leihmüttern in den Bunkern zeigen: Die Babys werden dort regelmäßig gefüttert, gewickelt und gebadet, jedes hat ein eigenes Bettchen, alles hygienisch und mit Handschuhen.

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Der Spargel ist sicher

Das Elend der Erntehilfskräfte in Deutschland wurde verlängert

Homeoffice und Maskenpflicht – und dann auch noch keinen Spargel? Aber soweit ließ es Julia Klöckner nicht kommen.

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat ihn gerettet – wie bereits im Jahr zuvor drohte Ausfall wegen der Pandemie, denn die verlässlichen Hilfskräfte hätten möglicherweise nicht einreisen können oder in Quarantäne gemusst – da reichte die Ministerin die rettende Hand und ließ den Bundestag per Gesetz die Aufenthaltsdauer von Saisonarbeitskräften für deren kurzfristige Beschäftigung von 90 auf 102 Tage verlängern.

Alles wieder gut? Kein Ernteausfall wegen fehlender Erntekräfte und Corona-Erkrankungen? Kein Gestümper mehr mit Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Langzeiterwerbslosen, die für die erfahrenen, aber verhinderten ausländischen Kräfte einspringen und nach wenigen Tagen aufgeben – weil die Arbeit zu schwer und zu schlecht bezahlt ist?

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