Sozialer Wohnungsbau: Was läuft hier schief?

BLOCK 1: AKTUELL

Sozialbindung als Zwischenspiel, Subvention der Vermieter als Ergebnis

Wohnen ist Daseinsvorsorge. Nimmt man dieses Konzept ernst, muss die ganze aktuelle Wohnungspolitik in Deutschland auf den Kopf gestellt werden. Es steht außer Frage, dass für die allermeisten Menschen ein Dach über dem Kopf für ein Leben in Würde unabdingbar ist. Es geht hier um ein Grundbedürfnis. Auch die Aussage „Wohnen ist – wie der freie Zugang zu Wasser – ein Menschenrecht“, verweist darauf. Für Güter und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gelten bestimmte Prinzipien, und das wichtigste davon ist der allgemeine Zugang. Darunter fällt, dass Wohnen für alle bezahlbar sein muss. Allgemein bezahlbaren Zugang gibt es in den meisten Städten und Regionen Deutschlands aber nicht mehr. Vor allem die hohen Angebotsmieten schließen Menschen mit geringem Einkommen aus. Das war nicht immer so.

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Vorworte zum Sonderheft von LP21

Wohnen ist Daseinsvorsorge, ist etwas, was die Gemeinschaft zur Absicherung aller vorhält

Sie suchen eine Mietwohnung in Berlin? Wie wäre es mit Angeboten wie diesem bei www.immobilienscout24.de [vom 28.11.2019]: Rigaer Straße im Friedrichshain, drei Zimmer, Balkon, Einbauküche, 90,79 Quadratmeter für eine monatliche Kaltmiete von 1.770,41 Euro. Oder: Frankfurter Allee: drei Zimmer, Balkon, Keller, 95 Quadratmeter für monatlich 1.950 Euro kalt. Oder vielleicht: Dunckerstraße im Prenzlauer Berg, ein Zimmer mit 36,39 Quadratmetern, Einbauküche und Balkon für 900 Euro kalt. Nichts für Sie dabei? Da sind Sie nicht allein. Die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung ist – zumindest in deutschen Großstädten – eine Qual. Es muss sich etwas ändern, denn Wohnen ist Daseinsvorsorge!

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Die Roadshow des Herrn Schäuble

Fernverkehrsgesellschaft. Ausverkaufs-Paket. Privatisierungsgefahren

Das Bundeskabinett in Berlin hat am 14. Dezember 2016 den Entwurf zu einer umfangreichen Grundgesetzänderung samt Begleitgesetz vorgestellt – ein Reformvorhaben in der Größenordnung der Föderalismusreformen von 2006 und 2009. SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider bezeichnet es als „eine der einschneidendsten Veränderungen im föderalen Gefüge Deutschlands für die nächsten Jahrzehnte”. Zuvor hatte die Bundesregierung drei Jahre lang mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten verhandelt. Nun aber soll alles sehr schnell gehen: Bis Juni muss das Paket verabschiedet werden – sonst fällt der Gesetzentwurf dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer. Oder es entwickelt sich gar, durch den Wahlkampf befeuert, Widerstand gegen die Grundgesetzänderung. Was die Regierungsspitzen in Bund und Ländern natürlich nicht wollen, was aber dringend erforderlich wäre.

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Autobahnprivatisierung aus Sicht kritischer Institutionen

Grundsätzlich kostet ÖPP die Bevölkerung deutlich mehr Steuergeld

Die vorgeschlagenen 13 Grundgesetzänderungen bilden zusammen mit den zahlreichen Begleitgesetzen ein komplexes Geflecht juristischer Texte. Einzelne Regelungen kann man als Laie eventuell noch erfassen. Andere sind rätselhaft, und insbesondere das Zusammenwirken bedarf zusätzlich der Interpretation und Bewertung durch Experten. Die Abgeordneten und auch die Zivilgesellschaft werden ein Stückweit von dieser Expertise abhängig. Durch die künstlich erzeugte Zeitnot vergrößert sich diese Abhängigkeit: Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf nach eigener Aussage schon im April 2016 in der Schublade, brachte ihn aber erst im Dezember in den Bundestag ein. Nun besteht die Gefahr, dass die Befürworter der Autobahnprivatisierung zusätzlich noch regierungsnahe Gutachter aus dem Hut zaubern, die die Öffentlichkeit beruhigen, etwa: „Keine Sorge, jede Privatisierung ist ausgeschlossen“. Insofern ist es wichtig, sich mit den Aussagen kritischer Institutionen zu befassen, um solcher Schönfärberei etwas entgegensetzen zu können.
Von großer Wichtigkeit im Zeugenstand sind der Bundesrechnungshof und ihre Pendants auf Landesebene, die Landesrechnungshöfe.

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