TTIP, Arbeitsrechte & Demokratie

Lunapark21 – Heft 28

„Wir können uns lebhaft vorstellen, dass [mit der Verabschiedung von TTIP] Druck entsteht, in Europa niedrigere Standards zu bewirken, zumal die USA wesentliche Schutzrechte nicht ratifiziert haben, die die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) als Normen festgeschrieben hat. In den USA gibt es zum Beispiel kein Verbot der Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Meinung, nationaler und sozialer Herkunft. […] Sogar die ´Abschaffung der Zwangs- und Pflichtarbeit allgemein` wurde von den Vereinigten Staaten abgelehnt, um weiterhin den Einsatz von Häftlingen für private Unternehmen zu ermöglichen. […] Ein konkretes Beispiel: Betriebsräte gibt es in Deutschland qua Gesetz; in einem großen VW-Werk im US-Bundesstaat Tennessee wurde die Wahl eines Betriebsrats verhindert.“ Michael Erhardt, Erster Bevollmächtigter der IG Metall-Verwaltungsstelle Frankfurt/M.; Interview in Junge Welt vom 10.10.2014. „In den Freihandelsabkommen spielen Demokratie, Rechtsstaat, Arbeits- und Menschenrechte nach Standards von UNO und ILA und die Erhaltung der Umwelt keine Rolle. Konzerne dürfen gegen Staaten klagen. Aber für Staaten, Kommunen und ebenso für Arbeitnehmer und Gewerkschaften sind keine Klagerechte vorgesehen.“ Werner Rügemer, Soviel Freihandel wie noch nie, in: Publik, verdi-Mitgliederzeitschrift, 5/2014. „Man kann das [was mit dem TTIP stattfindet], wie es Le Monde Diplomatique getan hat, einen Staatsstreich in Zeitlupe nennen. Es rumpeln nicht Panzer vor Parlamente, es werden nicht Ausgangssperren verhängt. Tatorte, Mittel und Methoden sind unauffälliger: Geheimkonferenzen verhandeln über Investitionsschutz-Paragrafen. […] Geld schlägt die demokratische Verfassung; das ist der Mechanismus dieses Investitionsschutzes.“ Heribert Prantl, Der heimliche Staatsstreich, in: Süddeutsche Zeitung vom 10. Mai 2014.

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