Welche Gründe gab es für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei 1961?
Ein Gespräch über das Anwerbeabkommen der BRD mit der Türkei vor 60 Jahren
Kutlu Yurtseven: Das erste Anwerbeabkommen hatte die Bundesrepublik 1955 mit Italien geschlossen, beide Länder waren Mitglied der Montanunion, dem Vorläufer der Europäischen Gemeinschaft.
Peter Bach: Ausgerechnet Deutschland, das im Zweiten Weltkrieg halb Europa in Schutt und Asche gelegt hatte, sammelte wieder ausländische Arbeitskräfte ein. Fünf Millionen deutsche Soldaten waren im Krieg gefallen, junge Männer, die den Kern einer neuen „Armee“ von Industriearbeitern hätten stellen können. Dann wurde 1961 die Mauer gebaut. Damit wurde der Zuzug von jährlich Hundertausenden Arbeitskräften abgeschnitten.
Drittens: Mit der Wiederbewaffnung der BRD ab 1956 wurden 260.000 junge Männer für die Bundeswehr gebraucht.