Der Autobahn-Krimi: So geht Privatisierung

(Aus: LP21 Extra 2017/18)

Die Geschichte der Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung ist ein Beispiel, wie es einer politischen Minderheit gelingen kann, zu ihren Gunsten die Verfassung zu ändern. Wie bitte? Einer Minderheit? Ja, richtig. Eine von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) im Juni 2017 in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage ergab: 63 Prozent der Befragten fanden es nicht gut, dass künftig private Unternehmen Bau und Betrieb von Autobahnabschnitten übernehmen können.
Parlament und Bundesrat entschieden anders. Und das kam so:

22. September 2013 bis 21. April 2015

Mitglieder der Bundesregierung treffen sich fünfzigmal mit Vertreterinnen und Vertretern von Allianz, Munich Re, Ergo und anderen Lobbyisten der Versicherungswirtschaft. Die Bundesregierung erhält in diesem Zeitraum 66 Stellungnahmen der Versicherungswirtschaft zu Gesetzesvorhaben sowie 104 weitere Positionspapiere der Versicherungswirtschaft. [1]

13. April 2015

Prof. Marcel Fratzscher (DIW-Präsident), Jürgen Fitschen (Vorstand der Deutschen Bank) und Reiner Hoffmann (DGB-Vorsitzender) stellen den Abschlussbericht der von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel einberufenen sogenannten Fratzscher-Kommission vor. Kern des Pakets an Vorschlägen: die Zentralisierung der Bundesfernstraßen. Und die gleichzeitige Privatisierung der Bundesfernstraßen – formell, funktional und materiell. Die in der Kommission vertretenen Gewerkschaften lehnen diese Kernforderungen ab und formulieren eine Sonderposition.

Juli 2015 bis Februar 2016

Die VerkehrsministerInnen der Bundesländer sowie sieben Landtage befassen sich mit einer möglichen Autobahnreform. In den jeweiligen Entschließungen werden Zentralisierung und formelle, funktionale und materielle Privatisierungen unmissverständlich abgelehnt. Diese Beschlüsse werden im weiteren Verlauf der Debatte ebenso wenig eine Rolle spielen wie die Sonderposition der Gewerkschaften. Bundesregierung und Bundesrat werden sich zu keinem Zeitpunkt darauf beziehen, im Bundestag wird keine Abgeordnete und kein Abgeordneter diese Beschlüsse beziehungsweise die Sonderposition erwähnen.

Mai bis Juni 2016

Bundeskanzlerin Angela Merkel, Finanzminister Wolfgang Schäuble, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Verkehrsminister Alexander Dobrindt treffen sich zur Beratung der Autobahnreform innerhalb von elf Wochen insgesamt fünf Mal mit den MinisterpräsidentInnen der Bundesländer. Von den Treffen werden keine öffentlich einsehbaren Protokolle gefertigt. Auch der Bundestag wird nicht über Inhalte und Ergebnisse der Treffen informiert.

Anfang Oktober 2016

Es wird ein Gutachten der Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers bekannt. Darin empfehlen die der Finanzwirtschaft nahestehenden AutorInnen die formelle Privatisierung der Bundesfernstraßen und Schulen. Auf diesem Wege sollen private InvestorInnen am besten Geld in öffentlichen Infrastrukturen anlegen können – man rät also zur formellen Privatisierung, um eine weitreichende funktionale und materielle Privatisierung erreichen zu können. Dies soll nicht zuletzt durch Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) erreicht werden. Das Gutachten war von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel beauftragt worden und wird am 27. Oktober 2016 offiziell veröffentlicht.

14. Oktober 2016

Die MinisterpräsidentInnen der Bundesländer einigen sich mit Finanzminister Wolfgang Schäuble auf einen bis dato geheimen Entwurf zur Reform der Autobahnverwaltung. Dazu soll in einem umfangreichen Gesetzespaket auch das Grundgesetz geändert werden. Die Bundesfernstraßen sollen formell privatisiert werden. Im Paket enthalten: Finanzzusagen des Bundes an die Länder in der Höhe von circa zehn Milliarden Euro jährlich.

21. Oktober 2016

GiB veröffentlicht eine vierseitige Sonderbeilage in der taz: Titel: „Melkkuh Autobahnen. Bundesregierung macht aus der Daseinsvorsorge ein Anlageprodukt“. Darin werden die Pläne der Bundesregierung und der MinisterpräsidentInnen öffentlich und als Privatisierung kenntlich gemacht.

24.November 2016, 13:04 Uhr

Die im Oktober fixierte Einigung zwischen Bundesregierung und MinisterpräsidentInnen ist zu einem Gesetzentwurf ausgearbeitet. Gewerkschaften und Verbände erhalten vier Tage Zeit, um dazu Stellung zu nehmen; der Zeitraum erstreckt sich über das 1. Adventswochenende, Abgabefrist ist Montag, der 28. November, 12:00 Uhr.

8. Dezember 2016, 11:00 Uhr

Campact und GiB übergeben auf einer Kundgebung vor dem Bundesrat dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD), sowie der Präsidentin des Bundesrats, Malu Dreyer (SPD), 264.000 Unterschriften von Menschen, die sich in einem Online-Appell gegen die Autobahn-Privatisierung ausgesprochen hatten. Malu Dreyer verspricht den Demonstrierenden: „Sie unterstützen unser Anliegen. Wir werden die Autobahnprivatisierung verhindern.“

8. Dezember 2016, 12:00 Uhr

Die Bundesländer beraten den konkreten Gesetzentwurf im Bundesrat – und stimmen dem Paket zu, das auch die formelle Privatisierung der Autobahnen enthält und weitreichende funktionale und materielle Privatisierungen ermöglicht.

12. Dezember 2016

Zielgenau erscheint eine Stellungnahme der Fratzscher-Kommission unter dem Titel „Stärkung von Investitionen in Deutschland“. Neben etwas Lob enthält die Stellungnahme vor allem Hinweise für die Bundesregierung auf bestehende Investitionsdefizite. Der Absatz „Infrastrukturgesellschaft für die Bundesfernstraßen sollte zügig abgestimmt und vorangebracht werden“ beschreibt knapp und klar, was Regierung und Parlament zu tun haben.

14. Dezember 2016

Das Bundeskabinett bringt die Autobahnprivatisierung als umfangreiches Gesetzespaket in den Bundestag ein.

10. Februar 2017

Der Bundesrat verlangt, dass das Gesetzespaket an 40 Stellen geändert wird.

15. Februar 2017

Die Bundesregierung weist die Änderungswünsche des Bundesrats zurück – ausnahmslos.

16. Februar 2017

Erste Lesung des Gesetzespakets. Johannes Kahrs (SPD) und Bettina Hagedorn (SPD) wenden sich gegen die formelle Privatisierung auf dem Wege einer GmbH und fordern stattdessen eine Anstalt öffentlichen Rechts. Kahrs und Hagedorn werden später die beiden wichtigsten Akteure in der Durchsetzung der formellen Privatisierung auf dem Wege einer GmbH werden.

23. März 2017

Die Berliner Zeitung veröffentlicht ein bisher geheimes Gutachten, das die Kanzlei Graf von Westphalen mit Unterstützung von PricewaterhouseCoopers für das Verkehrsministerium erstellt hat. Das Gutachten hat über 1000 Seiten und empfiehlt nicht nur detailliert die Privatisierung, sondern schlägt auch vor, Pkw- und Lkw-Maut künftig zur zentralen Einnahmequelle für PrivatinvestorInnen auszugestalten.

27. März 2017

Anhörung von Sachverständigen zur sogenannten Autobahnreform im Haushaltsausschuss des Bundestages. Von acht geladenen Sachverständigen warnen fünf dringend vor Privatisierung und deren Folgen infolge der Reform.

2. April 2017

Die ARD warnt in ihrer Sendung „Bericht aus Berlin“ vor einer Autobahn-Privatisierung durch die Hintertür.

4. April 2017

In der ZDF-Sendung „Neues aus der Anstalt“ werden die Pläne der Bundesregierung zur Autobahnprivatisierung satirisch seziert. Es wird vorausgesagt, dass die von den WählerInnen mit der Stimmabgabe verfolgten Anliegen im Zuge des „parlamentarischen Verfahrens“ ins Gegenteil verkehrt werden.

11. April 2017

Die ZDF-Sendung „Frontal 21“ berichtet über die von der Bundesregierung geplante bundesweite Autobahnprivatisierung. Im Fokus des Beitrags stehen die Risiken von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) und die hohen Kosten für die Steuerzahlenden.

24. April 2017

In einer Stellungnahme weist der Bundesrechnungshof (BRH) darauf hin, dass das gesamte Autobahnnetz oder Teile funktional privatisiert werden können. Er fordert, dies grundgesetzlich auszuschließen. Zudem fordert der BRH, ÖPP gesetzlich zu begrenzen. Nicht überschritten werden sollen Auftragswerte der Verträge von 500 Millionen Euro, eine Strecke von 100 Kilometern oder eine Laufzeit von zehn Jahren.

28. April 2017

Die ARD-Sendung „Monitor“ berichtet über die von der Großen Koalition anvisierte Autobahnprivatisierung. Wolfgang Schäuble wird wie folgt zitiert: „Natürlich arbeiten wir auch daran, den Bereich Infrastruktur stärker für Investitionen der Versicherungswirtschaft und von Pensionskassen und der anderen großen Kapitalsammelstellen zu öffnen.“ Verkehrsminister Dobrindt verspricht: „Das kann ein Erfolgsmodell sein, das uns die Chance gibt, viele Infrastrukturaufgaben, die wir aus normalen Haushalten so nicht mehr finanzieren können, zu lösen“.

13. Mai 2017

In der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlicht GiB eine Anzeige. Dort steht: „Liebe Abgeordnete, ihr habt am 19. Mai die Wahl: Autobahnprivatisierung – Ja oder Nein.“ Es gibt ein Sternchen für einen Verweis hinter „Ihr habt die Wahl“. Unten steht dazu: „Wir auch. Am 24. September.“

15. Mai 2017, 11:00 Uhr

Kundgebung am Brandenburger Tor und Übergabe von 33.000 SPD-Unterschriften an die SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Groß, Bettina Hagedorn, Johannes Kahrs und Swen Schulz.

15. Mai 2017, 12:00 Uhr

Kundgebung des Bündnisses „Keine Fernstraßengesellschaft“ vor dem Reichstag. Es sprechen unter anderem Vertreter der Naturfreunde, des BUND und von ver.di.

16. Mai 2017, 12:00 Uhr

Change.org übergibt der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Gesine Lötzsch (Die Linke), 120.000 Unterschriften gegen die Autobahnprivatisierung.

16. Mai 2017, 14:00 Uhr

Fraktionssitzung der SPD. Der Abstimmungstermin im Bundestag für den 19. Mai wird abgesagt.

17. Mai 2017

Campact und GiB übergeben erneut Unterschriften gegen die geplante Autobahn-GmbH. Die Zahl der UnterzeichnerInnen ist auf über 280.000 angestiegen.

17. Mai 2017, 12:00 Uhr

Krisensitzung: Kanzlerkandidat Martin Schulz trifft sich in Berlin mit der SPD-Fraktionsspitze und der SPD-Verhandlungsführerin Bettina Hagedorn.

17. Mai 2017, 18:00 Uhr

Die Koalitionsführungen von CDU/CSU und SPD geben bekannt, dass sie sich auf Änderungen am Gesetzentwurf geeinigt haben. Unter anderem solle die funktionale Privatisierung verfassungsrechtlich verhindert werden. Der Text der Änderungen wird nicht öffentlich gemacht.

18. Mai 2017

Die Autobahnprivatisierung wird im Abgeordnetenhaus Berlin diskutiert.

19. Mai 2017, 8:00 Uhr

Für die Abstimmung im Bundestag vorgesehenes Datum. Da die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Abstimmung um zwei Wochen verschoben haben, finden morgens vor der Plenarsitzung nur noch Infoveranstaltungen der Fraktionen statt. Die Abgeordneten erhalten eine grobe Übersicht über die Änderungen zu den Änderungen. Den eigentlichen Gesetzestext bekommen sie noch nicht.

20. Mai 2017

Landesparteitag der SPD Berlin mit Wahlen zur Landesliste. Für Platz 2 der Liste bewirbt sich Swen Schulz aus Spandau. Unter den Fotos für seine Bewerbung: Swen Schulz, freundlich lächelnd bei der Entgegennahme der 33.000 SPD-Unterschriften gegen die Autobahnprivatisierung. Swen Schulz wird aufgestellt, damit ist sein Platz im Bundestag wieder sicher. Am 1. Juni wird Swen Schulz für die Autobahnprivatisierung stimmen.

22. Mai 2017

Live-Sendung zur Autobahnprivatisierung im RBB-Kulturradio. Moderation und technische Problemen erlauben, dass die Vertreterin der Regierungspartei SPD, Bettina Hagedorn, überproportional viel Redezeit sowie das Schlusswort bekommt.

22. Mai bis 27. Mai 2017

Sitzungsfreie Woche im Bundestag. Die Abgeordneten sind fast ausnahmslos in den Wahlkreisen und machen Wahlkampf. Einzelne kämpfen noch um einen Listenplatz. Die MinisterpräsidentInnen sprechen mit zahlreichen Abgeordneten persönlich über ihr Abstimmungsverhalten zur Autobahnreform.

24. Mai 2017

Der Bundesrechnungshof verschickt einen Bericht mit dem Titel „Reform der Bundesfernstraßenverwaltung“ an die Haushaltsausschussvorsitzende. Darin gibt der BRH dem Vorhaben in der Zusammenfassung grünes Licht. Wichtige frühere Kritikpunkte werden nicht mehr erwähnt.

25. Mai 2017

Der Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Degenhart warnt in der „Berliner Zeitung“ vor der Rechtskonstruktion, die eine folgenschwere Privatisierung darstelle: „Es handelt sich hier um eine formelle oder Rechtsform-Privatisierung, die auf der Projektebene Effekte einer materiellen Teil-Privatisierung haben könnte.“

26. Mai 2017, 19:12 Uhr

Die Abgeordneten erhalten per E-Mail das BRH-Gutachten.

etwa 27. Mai 2017

Die Abgeordnete erhalten erstmals einen Entwurf für die Änderungen zu den Änderungen. Nach wie vor ist eine formelle Privatisierung vorgesehen, die eine weitreichende funktionale und materielle Privatisierung (auf dem Wege von ÖPP) gestattet.

29. Mai 2017

Fraktionssitzung von SPD und CDU/CSU. In der nicht-öffentlichen Sitzung der SPD anwesend: Ver.di-Vorstandsmitglied Wolfgang Pieper. Von der Sitzung wird kein öffentlich einsehbares Protokoll angefertigt. Mündlichen Berichten zufolge empfiehlt Wolfgang Pieper die Zustimmung zum veränderten Gesetzentwurf.

31. Mai 2017

Der Haushaltsausschuss verabschiedet die Änderungen zu den Änderungen. Damit erhalten die nun veränderten Regelungen erstmals offiziellen Entwurfsstatus.

31. Mai 2017

GiB ruft auf, noch heute Protestbriefe an die Bundestagsabgeordneten zu schreiben. Manche Abgeordnete erhalten bis zu 2000 Mails.

1. Juni 2017, 8:00 Uhr

Die Nachrichtenagentur dpa meldet: „Autobahnprivatisierung ausgeschlossen.“ Ein Beleg für diese Aussage wird nicht mitgeliefert.

1. Juni 2017, 10:00 – 12:00 Uhr

Zweite und dritte Lesung im Bundestag. Auf Antrag der Grünen wird über die verschiedenen Grundgesetzartikel einzeln abgestimmt. Es wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Für die Änderung von Artikel 90 stimmen 455 Abgeordnete, das sind 72,2 Prozent der Stimmen. Zur Verhinderung des Vorhabens fehlen 35 Stimmen.

1. Juni 2017, 17:00 Uhr

ARD-„Faktenfinder“ berichtet online, dass Wissenschaftler eine der Regelungen im Gesamtpaket, die die Schulen betrifft, für verfassungswidrig halten. Der Artikel ist auf den 28. Mai 2017 datiert.

2. Juni 2017, 9:00 Uhr

AktivistInnen des Bündnisses „Keine Fernstraßengesellschaft“ protestieren vor der Bundesratssitzung gegen die Autobahnprivatisierung.

2. Juni 2017

Die MinisterpräsidentInnen bestätigen die Bundestagsentscheidung zur Autorbahnprivatisierung im Bundesrat – hier sogar einstimmig, also mit den Stimmen von Bodo Ramelow und Winfried Kretschmann. Damit sind Grundgesetzänderungen besiegelt.

14. August 2017

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterschreibt das Gesetzespaket, äußert zugleich in einem Begleitschreiben jedoch deutliche verfassungsrechtliche Bedenken. Er begründet seine Unterschrift damit, dass er anders als das Bundesverfassungsgericht nicht einzelnen Vorschriften des Gesetzes die Unterschrift verweigern könne, er gleichzeitig als Bundespräsident aber den Weg für andere, im umfangreichen Artikelgesetz ebenfalls enthaltene, wichtige gesetzliche Neuerungen freimachen wolle.

17. August 2017

Die am 1. Juni 2017 im Bundestag und am 2. Juni im Bundesrat verabschiedete Grundgesetzänderung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

23. August 2017

Es wird bekannt, dass der ÖPP-Betreiber der A1 den Bund auf Nachforderungen von etwas unter einer Milliarde Euro verklagt. In der weiteren Auseinandersetzung wird vom SPD-Abgeordneten Michael Groß die Auffassung vertreten, dass die SPD-Fraktion der Grundgesetzänderung nicht zugestimmt hätte, wenn ihr diese Klage bekannt gewesen wäre. Für eine Rücknahme des Beschlusses sind nun aber auch die 193 Stimmen der SPD-Fraktion zusammen mit allen Stimmen der Opposition nicht ausreichend – nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist für eine Rücknahme von nun an eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Carl Waßmuth ist Bauingenieur und Mitbegründer von Gemeingut in BürgerInnenhand.
Katrin Kusche arbeitet als freiberufliche Journalistin und Redakteurin unter anderem für die kultur- und wirtschaftspolitische Zweiwochenschrift Ossietzky.

Anmerkung:

[1] Das ergibt eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag an die Bundesregierung zu ihren Kontakten zu Versicherungen seit Beginn der Legislaturperiode, siehe Bundestags-Drucksache 18/4374.