Nicht angemessen.



Die Ausführungsvorschrift Wohnen (AV Wohnen) oder:
Warum Berliner:innen in der Grundsicherung Wohnkosten aus dem Regelsatz bezahlen müssen.
Diskussion am 22. Juni um 19 Uhr im Haus der Demokratie und Menschenrechte

Im Mai 2026 hat der Berliner Senat einen neuen Mietspiegel vorgelegt. Darauf gestützt wird eine Welle von Mieterhöhungen in den Briefkästen landen. Für Menschen im Leistungsbezug werden die „angemessenen“ Wohnkosten in der „Ausführungsvorschrift Wohnen“ (AV Wohnen) festgelegt. Doch die zuständige Senatsverwaltung für Soziales weigert sich seit Jahren, den steigenden Mieten durch eine Erhöhung der Richtwerte der Kosten der Unterkunft (KdU) Rechnung zu tragen. Im Ergebnis müssen die Armen der Stadt Teile ihrer Wohnkosten immer wieder aus dem Regelsatz zahlen, wenn sie der Wohnungslosigkeit entgehen wollen. Aus dem Regelsatz, der theoretisch das soziokulturelle Existenzminimum garantieren soll. Inzwischen beträgt die Lücke zwischen den tatsächlichen und den vom Amt übernommenen Wohnkosten etwa 50 Millionen Euro jährlich. Die Öffentlichkeit nimmt diesen Skandal nicht zur Kenntnis. Echte Armut ist nicht sexy.

Auf Einladung der Zeitschrift lunapark21 und des Stadtteilbüros Friedrichshain diskutieren Anne Seeck/ und Ulla Pingel (AG Rentner*innen mit geringem Einkommen im ver.di Bezirk Berlin), Marek Schauer (Berliner MieterGemeinschaft), Katrin Schmidberger (Grüne), Wenke Christoph (LINKE) und Sebastian Gerhardt (lunapark 21).

Ort: Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte,

Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Hintergrund:

Der Alltag der über 450.000 Berliner:innen in den 238.000 Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II ist geprägt durch staatlich verwaltete Armut, einzureichende Dokumente, unangemeldete Hausbesuche durch den Außendienst des Jobcenters und das Warten auf mehr oder auch weniger korrekte Behördenentscheidungen zum Regelsatz, zu Sonderbedarfen oder eben den KdU. Gleiches gilt für Leistungsbezieher im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, Sozialämter). Nur ist diese Lebenswelt ist der Mehrzahl der Normalverdiener fremd. Zwar ist auch in Berlin in den letzten Jahren die Arbeitslosigkeit wieder gestiegen, von – im Jahresdurchschnitt – 2019 knapp 153.000 auf 218.000 im Jahresdurchschnitt 2025. Zuletzt – Mai 2026 – waren es über 222.000. Vom Aufschwung der Berliner Wirtschaft haben nicht alle etwas. Doch seit der Einführung von Hartz IV ist es der Politik gelungen, die Betroffenen nachhaltig zu isolieren.

Im September wird in Berlin gewählt. Unter den vielen Wahlkampfthemen spielt die Wohnungspolitik eine große Rolle. Die Kosten der Unterkunft spielen jedoch keine Rolle. Es ist höchste Zeit, die Verantwortung der Landespolitik für die Wohnsituation armer Haushalte zu benennen. Es ist höchste Zeit, dafür zu sorgen, dass diese Verantwortung auch wahrgenommen wird.