Markt vs. Staat – zu Lasten der Nutzenden

Wer viel mit dem Fahrrad und zu Fuß unterwegs ist oder gar draußen arbeitet, weiß zuverlässige Wetterinformationen und -vorhersagen zu schätzen. Dafür gab es bis vor kurzem für alle Smartphone-Nutzenden ein praktisches Angebot des Deutschen Wetterdienstes: Die „Warnwetter-App“ warnte nicht nur vor Unwettern, sondern präsentierte auch die wichtigsten Wetterdaten und ein Regenradar – alles schön übersichtlich aufbereitet. Es war eines der Beispiele, wie eine Anstalt öffentlichen Rechts ein praktisches, gut nutzbares Produkt schaffen kann.

Offensichtlich war das Produkt aber zu gut – zumindest für die Konkurrenz. Denn der Verband deutscher Wetterdienstleister, in dem die privaten Wetterdienste organisiert sind, klagt schon seit Jahren gegen die „Warnwetter-App“. Ihre Argumentation: Die kostenlose App des Deutschen Wetterdienstes mache ihren eigenen Apps, die sich über Werbung oder den Kauf finanzieren, unlautere Konkurrenz. Im November 2017 gab das Landgericht Bonn den Konkurrenten nun Recht (Urteil vom 15.11.2017) – mit der Folge, dass die „Warnwetter-App“ inzwischen nur noch einen sehr eingeschränkten Funktionsumfang hat und die volle Funktionalität ebenfalls nur gegen Zahlung freigeschaltet werden können. Für die Nutzenden ist das eine erhebliche Verschlechterung – und eine besonders böse Ironie, dass auch viele der alternativen Dienste letztlich auf die Daten des Deutschen Wetterdienstes zurückgreifen, damit aber auf unterschiedliche Art selbst Geld verdienen wollen.

Ein ähnliches juristisches Tauziehen findet im Bereich der Nachrichten statt: Dort klagen acht Zeitungsverlage schon seit Jahren immer weiter gegen die „Tagesschau-App“, die kostenlos und ohne Werbung gut recherchierte Nachrichten bietet. In dem juristischen Streit geht es darum, inwieweit die Angebote der App „fernsehähnlich“ oder „presseähnlich“ sind und wie die – über die Rundfunkgebühren finanzierte – Tagesschau-App den werbe- und beitragsfinanzierten Zeitungs-Apps Konkurrenz machen darf. Hier hat zuletzt der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, dass den Zeitungsverlagen Recht gibt: Das Angebot der Tagesschau-App sei trotz der angebotenen Videoclips aufgrund der vielen Textbeiträge „in unzulässiger Weise presseähnlich“ und damit eine unlautere Konkurrenz zu den Print- und Onlineangeboten der Zeitungsverlage (Urteil Az.: 1 ZR 216/16). Dieser Streit wird nun in der nächsten Runde voraussichtlich sogar vor dem Bundesverfas­sungsgericht ausgetragen. Denn für die ARD (in dem Falle vertreten durch den NDR) als Betreiberin der „Tagesschau-App“ geht es um viel mehr als nur ein Nachrichtenportal: Sie hatte die allgemeine Rundfunkgebührenpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig davon, ob sie ein „empfangsbereites Gerät“, wie es bis dahin so schön hieß, besitzen – mit der Argumentation durchgesetzt, dass in den Zeiten des Internets ja jeder Zugriff auf die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender habe. Wenn aber genau dieser Zugriff nun erzwungenermaßen wieder eingeschränkt wird, ist der Nutzen für alle eben nicht mehr so selbstverständlich, womit auch die allgemeine Gebührenpflicht wieder in Frage gestellt werden könnte.

Die beiden sehr ähnlichen Rechtsstreitigkeiten werfen aber einen interessanten Blick auf die Frage „Markt gegen Staat“. Oft heißt es ja von Seiten der neoliberalen Ideengeber, der Staat bzw. öffentliche Institutionen könnten keine guten, kundenfreundlichen Angebote schaffen, weshalb staatliche Dienstleistungen möglichst privatisiert werden müssten. Die großen Privatisierungen unter anderem von Post und Bahn, aber auch vieler kommunaler Betriebe in den 1990er Jahren wurden unter anderem genau damit begründet. In den beiden oben beschriebenen Fällen ist es aber nun genau so, dass öffentliche Angebote sehr beliebt und erfolgreich sind, aber von Privaten beklagt werden, die sich dadurch in unlauterer – öffentlich oder durch Gebühren finanzierter – Konkurrenz sehen. Es ist eine bittere Ironie, dass den Nutzerinnen und Nutzern die eigentlich sehr guten öffentlichen Angebote, die sie über Steuern oder Gebühren bereits finanziert haben, nun weggenommen werden, um stattdessen Angebote gegen Zahlung oder mit den unvermeidlichen Werbebannern zu platzieren.

 

Bernhard Knierim ist Mitglied der Redaktion von Lunapark21.

Sein letzter blog-Beitrag (13.12.17) befasst sich mit dem Thema 23 Jahre Postprivatisierung