Die Hoffnung stirbt zuletzt…

Zur aktuellen Debatte um höhere Steuern auf Vermögen

Die Debatte um eine höhere Steuer auf Vermögen hat sich in den vergangenen Wochen belebt. Gründe dafür sind anstehende Landtagswahlen und ein erwartetes Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Erbschaftssteuer. Eine substanzielle steuerliche Belastung großer Vermögen ist seitens der von Kanzler Merz geführten Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsparteien in absehbarer Zeit trotzdem nicht zu erwarten.

Die aktuelle Krise der deutschen Wirtschaft wird von Unternehmensverbänden genutzt, um den Sozialstaat bzw. sozialstaatliche Leistungen in Frage zu stellen. In diesem Sinne wird die amtierende Bundesregierung gerade tätig. Mit der Abwicklung des Bürgergelds und der Einführung einer neuen Grundsicherung werden Schonfristen und Karenzzeit für das Ersparte der Betroffenen der Vergangenheit angehören. Hartz IV ist hier Vorbild: Die Mitwirkungspflichten und Sanktionen sollen deutlich verschärft werden. Zudem werden die Leistungen real sinken.

Im Rahmen der öffentlichen Debatte um den Sozialstaat spielen erfreulicher Weise auch verteilungspolitische Fragen eine Rolle. Im Fokus steht dabei insbesondere die Verteilung des Vermögens, und die Frage, ob eine höhere Besteuerung von großem Reichtum durch eine allgemeine Vermögensteuer oder eine höhere Steuer auf große Erbschaften sinnvoll ist. Bei Letzteren handelt es sich vor allem um Unternehmenserbschaften, die steuerlich extrem bevorzugt werden.

Bei der Debatte um die Erbschaftsteuer ist ein in diesem Jahr anstehendes Verfassungsgerichtsurteil zur Erbschaftsteuer relevant. Erwartet wird allgemein, dass das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt – und zwar weil sie Erben von Betriebsvermögen in verfassungswidriger Form begünstigt.

In einem Gutachten, dass das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen erstellt hat, werden denn auch verschiedene Reformoptionen für eine Ausgestaltung der Erbschaftsteuer durchgerechnet. Genau beziffert werden auch die aktuellen Einnahmeverluste aufgrund der Bevorzugung von Betriebsvermögen. Laut dem im November des vergangenen Jahres veröffentlichten Gutachten belaufen sich diese auf rund 8 Milliarden Euro pro Jahr. Das sei ungerecht, so Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: Erbschaften und Schenkungen verstetigten die in Deutschland besonders hohe Konzentration von Vermögen in den Händen weniger.

Genau wie die Grünen sieht die SPD in dem anstehenden Urteil zur Erbschaftsbesteuerung eine Gelegenheit, sich einen sozialen Anstrich zu verpassen – ein weiteres Mal ohne einen konkreten und durchgerechneten Plan vorzulegen. Schließlich stehen in diesem Jahr fünf Landtagswahlen an, und ihre Werte in den Wahlumfragen sind schlecht. Die SPD hat im Januar einen Vorschlag vorgelegt, der jeder Person für das gesamte Leben steuerfreie Erbschaften in Höhe von 1 Million Euro ermöglichen soll. Zudem soll es für Unternehmenserbschaften einen Freibetrag in Höhe von 5 Millionen Euro geben. Genaue Steuersätze benennt der SPD-Vorschlag nicht. Angestrebt wird ein Anstieg des Steueraufkommens um »einen kleinen einstelligen Milliarden-Betrag«. Dieses Geld soll zur »Stärkung des Bildungssystems« verwendet werden.

Ob es der SPD gelingt, sich mit dem Vorschlag als Sozialstaatspartei zu inszenieren, ist allerdings fraglich. Zwar würde mit ihrem Vorschlag die extreme Privilegierung von Unternehmenserbschaften abgeschafft. Aber ein Freibetrag von 1 Million Euro fällt hoch aus und kann kaum als besonders sozial eingestuft werden. Und das angestrebte Mehraufkommen wiederum fällt so gering aus, dass damit der erhebliche Ausgabenbedarf im Bildungssystem nicht gedeckt werden kann. Allein der Investitionsstau in Kitas, Schulen und Hochschulen summiert sich auf rund 150 Milliarden Euro. Hinzu kommen jährliche Ausgabenbedarfe im Personalbereich, die im zweistelligen Milliardenbereich liegen. Des Weiteren betreibt die SPD gerade als Teil der Bundesregierung im Verbund mit der CDU Sozialabbau, indem sie das Bürgergeld in eine Grundsicherung umwandelt. Außerdem werden die Steuern für reiche Haushalte durch die Regierungskoalition kräftig reduziert. Dies geschieht durch die anstehende schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer (Gewinnbesteuerung von Aktionengesellschaften und GmbHs) in den Jahren nach 2027 von 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032.

Für erhebliches Aufsehen sorgte Anfang Februar ein weiteres Gutachten des DIW, diesmal für die Partei DIE LINKE. Das DIW stellte Berechnungen zum Vorschlag der Partei zur Wiedererhebung der Vermögensteuer an. Diese sollte neben einem persönlichen Freibetrag in Höhe von 1 Million Euro für Privatpersonen und 5 Millionen Euro für Unternehmen mit einem Steuersatz von 1 Prozent starten. Der Steuersatz sollte zunächst kontinuierlich auf 5 Prozent ab einem Vermögen in Höhe von 50 Millionen Euro steigen. Ab 1 Milliarde Euro soll dann der Höchststeuersatz von 12 Prozent greifen. Das potenzielle Steueraufkommen aus einer so ausgestalten Vermögensteuer wäre erheblich, es läge bei fast 150 Milliarden Euro jährlich.

Kapital macht gegen höhere Vermögensbesteuerung mobil

Dass das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder für verfassungswidrig erklären wird, legen Zahlen des Statistischen Bundesamts nahe. Demnach haben rund 460 Mal in den vergangenen zehn Jahren Vermögen den Besitzer gewechselt, die sich auf mindestens 100 Millionen Euro belaufen. Und in mehr als der Hälfte dieser Fälle wurden keine Steuern fällig, wie aus einer Kleinen Anfrage der Linkspartei hervorgeht. Insgesamt werden Erbschaften regressiv besteuert, das heißt sehr große prozentual niedriger als kleine Erbschaften – hierauf weist Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit schon seit Jahren hin.

Die Kapitalseite macht bereits jetzt mobil gegen eine mögliche Reform der Erbschaftsteuer, die sie höher belasten könnte. So poltert BDA-Präsident Rainer Dulger: »Die Bundesregierung hat gerade erst dringend notwendige Steuerentlastungen für Unternehmen beschlossen, wenn auch erst von 2028 an.« Jetzt eine Debatte über Steuererhöhungen zu führen, sei völlig kontraproduktiv. Und David Deißner, Geschäftsführer der Organisation Stiftung Familienunternehmen und Politik, befürchtet, dass die SPD Erbschaftssteuern auf Fabriken, Maschinen, Lizenzen und Patente – also gebundenes Betriebsvermögen – erheben will.

Es überrascht wenig, dass ähnliche Töne auch von Wirtschaftsministerin Katharina Reiche zu hören sind: »Meine grundsätzliche Überzeugung bleibt, dass jede Erhöhung von Steuern dem Standort eher schadet als nutzt«, so die CDU-Politikerin in der Bild am Sonntag. »Wie bei der sogenannten Reichensteuer oder einer Vermögensabgabe bin ich bei einer Erbschaftssteuer skeptisch, wenn diese dazu führt, dass Unternehmen entscheiden, sich aus Deutschland zurückzuziehen.«

Auch auf das Gutachten der LINKEN reagierten Unternehmensverbände mit ähnlichen Argumenten. So lehnt etwa der BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter die Reaktivierung der Vermögensteuer ab. Diese greife genau wie die Erbschaftsteuer »tief in das Betriebsvermögen und damit in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen ein« und führe zu Kapitalflucht.

Zur Einordnung der aktuellen Debatte

Positiv an der gegenwärtigen Debatte um Erbschafts- und Vermögenssteuer ist, dass sie überhaupt geführt wird, und dass dies auf einer breiten und aktuellen Datengrundlage geschieht. Die beiden DIW-Gutachten liefern neue Zahlen zur extrem ungleichen Vermögensverteilung und zur steuerlichen Subventionierung von Hochvermögenden in Deutschland. Außerdem zeigen sie, wie hoch das potenzielle steuerliche Mehraufkommen aus einer wieder erhobenen Vermögenssteuer und eine gleichwertige Besteuerung von Unternehmenserbschaften ausfällt.

Angesichts des Drucks, den die Kapitalseite und ihre Interessenverbände in der Vergangenheit im Rahmen von Novellierungen der Vermögensbesteuerung erfolgreich ausgeübt haben, erscheinen die Erfolgsaussichten für eine Korrektur der ungleichen Vermögensverteilung aber als nicht sehr aussichtsreich.

Im Jahr 1995 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, dessen Folgen für die Besteuerung von Vermögen in Deutschland bis heute nachwirken. Das Gericht monierte in seinem Urteil die steuerliche Besserstellung von Immobilien gegenüber anderen Vermögensarten. Die seinerzeit amtierende Bundesregierung reagierte hierauf nicht etwa mit einer Reform der seit Gründung der Bundesrepublik erhobenen Vermögenssteuer, sondern setzte diese ab 1997 aus. Reformiert wurde lediglich die Erbschaft- und Schenkungssteuer. Im Zuge dieser Gesetzesnovelle wurden Erben von Betriebsvermögen erstmals erheblich begünstigt.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärte diese Reform zehn Jahre später für verfassungswidrig – wegen der zu weitgehenden Begünstigung von Unternehmenserbschaften. Die deswegen erfolgende Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009 wurde 2014 vom Bundesverfassungsgericht abermals für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt – wieder wegen einer erheblichen Besserstellung von Firmenerben. Zur daraufhin erfolgenden Reform der Erbschaftssteuer im Jahr 2016 steht wie bereits ausgeführt in diesem Jahr erneut ein Verfassungsgerichtsurteil an, das die Erbschaftsteuer aller Voraussicht nach zum dritten Mal hintereinander für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Damit würde dem Gesetzgeber bescheinigt, dass er seit 30 Jahren gegen die Verfassung verstößt, indem er Erben von Betriebsvermögen und damit von besonders großem Reichtum in unzulässiger Weise begünstigt.

Nach dem jetzt zu erwartenden Urteil wird wiederum eine breite Debatte um die Novellierung der Erbschaftsteuer geführt werden. Die CDU hat sich in Person ihres Bundeskanzlers schon klar positioniert. Dieser bezog sich dabei auf den dargestellten, wenig ambitionierten Vorschlag seines Koalitionspartners und bat diesen, »durch steuerpolitische Vorschläge in diesen Tagen nicht eine zusätzliche Verunsicherung in die Bevölkerung und insbesondere in die mittelständischen Betriebe hineinzubringen, wenn es denn um die Frage der Nachfolge der nächsten Generation in diesen Unternehmen geht.«

Mit anderen Worten: Während gegen »Faulenzer und Totalverweigerer« – also in Armut lebenden Menschen – munter Sanktionen verhängt werden, soll leistungsloser Vermögenszuwachs ein Privileg sogenannter »Leistungsträger« aus reichem Hause bleiben.

Kai Eicker-Wolf und Ulf Immelt arbeiten als hauptamtliche Gewerkschafter in Frankfurt/Main und in Marburg.

Erschienen in: Lunapark21 Heft 68 (Frühjahr 2026)