Schuldenbremse und „Schwarze Null“

Wem sie nützten und wer sie begründete

Die Festlegung, öffentliche Schulden dürften den Wert von 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts nicht überschreiten, ist in der EU in der Krise über Bord geworfen worden. Vergleichbares erfolgte für die in Deutschland beschlossene, nochmals schärfere Regel einer „Schwarzen Null“, wonach Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Doch die Aufgabe dieser Schuldenbremsen erfolgt nur auf Zeit – verbunden mit der Verpflichtung zur baldigen Rückführung der Staatsschuld. Diese Regelungen können und sollten verschwinden – denn es handelte sich von Beginn an nicht um wissenschaftlich gestützte Erkenntnisse, sondern um Zahlen-Märchen mit dem Ziel, bisheriges Eigentum und Aufgabengebiete des Staates der privaten Verwertung zugänglich zu machen.

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