Seit Generationen im Wirtschaftskrieg

Russland unter westlichen Sanktionen

Ganze achtzehn Monate durfte Russland in den vergangenen 75 Jahren als Teilnehmer ohne spezielle Hürden am sogenannten freien Weltmarkt teilnehmen. Exakt zwischen dem 22. August 2012, dem Tag der Aufnahme in die Welthandelsorganisation (WTO), und dem 5. März 2014, als Washington und Brüssel im Zuge des Kampfes um die Ukraine die ersten Sanktionen gegen Moskau erließen, war Russland ein ebenbürtiges Mitglied der auf Kapitallogik beruhenden Wertegemeinschaft.

Embargos und Sanktionen gehören seit dem Zweiten Weltkrieg zur Russland-Politik des Westens. Sie zielen auf die Schwächung des eurasischen Riesenlandes, wobei die Argumentation für ihre Rechtfertigung den jeweiligen historischen Gegebenheiten angepasst wird. War es 1947/48 die angebliche Bedrohung durch den Sowjet-Kommunismus, so legitimierte man wirtschaftliche Blockaden in den 1990er Jahren mit gefährlichem Technologietransfer und sanktioniert Russland seit bald zehn Jahren mit dem Hinweis auf Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen.

Im historischen Rückblick betrachtet, stellt die Embargo- und Sanktionspolitik über die vergangenen Jahrzehnte hinweg den wirtschaftlichen Flügel der Nato dar.

Die Embargolisten des CoCom

Zeitgleich mit den Planungen für die wirtschaftliche Anbindung Westeuropas an die USA nach 1945, arbeitete man in Washington ein striktes Embargo-Regime gegen Moskau aus. Das European Recovery Program (ERP, vulgo: Marshallplan) ist ohne sein Gegenstück nicht denkbar. Das Coordinating Committee on Multilateral Export Control (CoCom, Koordinationsausschuss für multilaterale Ausfuhrkontrollen) überwachte ab 1949 sämtliche Exporte in den RGW-Raum, der sich zeitgleich gründete. Die Embargo-Politik gegen den europäischen Osten begann jedoch schon vorher. Bereits im November 1947 erklärte US-Handelsminister Averell Harriman, dass „Lieferungen wichtiger Produkte nach Russland einer angemessenen Kontrolle unterworfen werden sollten.“ Der Entschluss, Russland, beziehungsweise die Sowjetunion, einem Wirtschaftsembargo zu unterwerfen, wurde dann mit der US-Order Nr. 434 vom 15. Januar 1948 deutlich, mit der für alle Exporte in den europäischen Osten eine Einzellizenz erforderlich wurde.

Eine Hauptaufgabe des CoCom bestand in der Erarbeitung von Verbotslisten zu Produkten, die nicht in den Ostblock geliefert werden durften. Diese Aufstellungen konnten sich sehen lassen. Sie umfassten die zum jeweiligen Zeitpunkt modernsten Technologien. Anfang der 1950er Jahre befanden sich 1700 Warengattungen auf den schwarzen Listen des CoCom, darunter metallverarbeitende Maschinen, Erdölausrüstung, chemische Industrieprodukte, Kautschuk und Gummiwaren, mithin auch der berühmte Plastikkamm.

Sämtliche Marshallplan-Empfängerländer hatten sich dem CoCom-Regime unterzuordnen, was für die USA umso leichter zu bewerkstelligen war, als das jedes der 17 Länder (außer Spanien waren dies alle westeuropäischen Länder, plus Triest) in seinen Wirtschaftsministerien US-Beamte als Wachorgane zulassen musste, die die Verteilung der ERP-Gelder kontrollierten. Hohe Geldstrafen bei Umgehung der restriktiven Exportbestimmungen sollten zusätzlich abschrecken, konnten aber nicht verhindern, dass, wie bei allen Sanktionen und Verboten, eine vollständige Durchsetzung nicht gelang. Schlupflöcher finden sich immer.

Die 1980er Jahre erlebten einen neuen Höhepunkt im US-amerikanischen Wirtschaftskrieg gegen Moskau. Nach dem Einmarsch der Sowjetunion in Afghanistan verhängte US-Präsident Jimmy Carter ein Weizenembargo gegen Russland. US-Bauern wurde damit der Markt im größten Land der Welt versperrt. Damals weigerte sich die Europäische Gemeinschaft noch, dem Ruf aus Washington zu folgen. Nicht zuletzt Frankreich sprang in die Bresche. Die US-amerikanische Landwirtschaft hatte das Nachsehen, weshalb Carters Nachfolger, Ronald Reagan, im Jahr 1983 das Ausfuhrverbot für Weizen in die Sowjetunion aufhob.

Reagan brachte stattdessen den Energiemarkt gegen das kommunistische Regime in Stellung und erließ bereits 1981 ein vollständiges Verbot für die Lieferung von Maschinen und Technologie, die Moskau für die Erschließung und den Transport von sibirischem Erdgas nach Europa benötigt hätte. Als Grund dafür nannte der vormalige Schauspieler das Kriegsrecht in Polen, mit dem die Sowjetunion zwar nichts zu tun hatte, für die Rechtfertigung der Ausfuhrverbote gegenüber dem eigenen Publikum reichte es allemal.

Als Washington Mitte der 1980er Jahre dann noch Saudi-Arabien dazu bringen konnte, seine Ölproduktion massiv, nämlich um das Fünffache, zu steigern, wurde aus dem sowjetischen Plan, im Energiebereich auf Weltniveau mitmischen zu können, ein finanzielles Desaster. Der Ölpreis stürzte von 32 Dollar pro Barrel auf 9 Dollar. Mit einem Schlag lag die Wirtschaft der UdSSR am Boden. Die gleichzeitig betriebene Hochrüstungspolitik Washingtons, die mit Hilfe der Rückholung der Petrodollars enorme Staatsnachfrage nach Rüstungsgütern erzeugte, trieb Moskau in ein Wettrüsten, das es fulminant verlor. Der letzte sowjetische Staatschef, Michael Gorbatschow, musste 1987 eingestehen: „Wir haben unser Land in ein Militärlager verwandelt; und der Westen will uns in ein zweites Szenario eines Rüstungswettlaufs treiben. Er rechnet mit unserer militärischen Erschöpfung; und dann wird er uns als Militaristen porträtieren.“ Wirtschaftssanktionen und militärische Aufrüstung hatten Reagans Traum wahrgemacht und die Sowjetunion in die Knie gezwungen.

Das erste Land des RGW (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe), das von den westlichen Embargo-Bestimmungen ausgenommen wurde, war im Jahre 1991 Ungarn. Russland blieb auch nach dem Ende der Sowjetunion Einfuhrbeschränkungen aus dem transatlantischen Raum unterworfen. Noch nach der Auflösung des CoCom zum 31. März 1994 verhängten US-Gerichte Strafen über Firmen, die High-Tech nach Russland lieferten; so zum Beispiel über das Unternehmen IBM, das 1997 fast neun Millionen Dollar aufgebrummt bekam, weil seine nach Moskau gelieferten Rechner potenziellen militärischen Nutzen für den früheren und späteren Feind hätten haben können.

Washington und Brüssel im Gleichschritt

Der Nato-Krieg gegen Jugoslawien vom März 1999 ebnete den Weg für die Unabhängigkeit des Kosovo, die Prishtina zehn Jahre später, am 17. Februar 2008, erklärte. Damit war ein Präzedenzfall geschaffen. Eine militärische Intervention von außen hatte dazu geführt, die Territorialität eines Landes (Jugoslawien) zu zerstören. Zwar wurde dieser Schritt bei weitem nicht von allen Staaten dieser Welt anerkannt – sogar fünf EU-Staaten weigern sich bis heute, von einem Staat Kosovo zu sprechen – aber die Tat war gesetzt, Grenzen neu gezogen. Internationale Reaktionen in Form von Wirtschaftssanktionen fanden nicht statt.

US-Produkte und solche von den insgesamt 19 Ländern, die am Überfall auf Jugoslawien teilgenommen hatten, konnten weiterhin überall in der Welt gehandelt werden. Niemand zwischen Peking, Moskau oder São Paulo dachte 1999 oder 2008 daran, Nato-Staaten für ihre militärische Aggression gegen Belgrad zu sanktionieren. Dasselbe galt für den Überfall der US-geführten „Koalition der Willigen“ auf den Irak im Jahr 2003.

Anders verlief die Geschichte 2014. Die verfassungswidrige Inthronisierung einer interimistischen Regierung in Kiew, die am 22. Februar 2014 den in der Nacht zuvor geflohenen Präsidenten Wiktor Janukowitsch für abgesetzt erklärt hatte, bildete die legitimatorische Grundlage für politische Vertreter der Krim, sich dem „Putsch in Kiew“, wie sie es nannten, entgegenzustellen. Der mit westlicher – konkret: US-amerikanischer – Hilfe ins Ministerpräsidentenamt gehievte Arsenij Jazenjuk besaß, von der Halbinsel Krim aus gesehen, keine Legitimation, die Geschicke des Landes und schon gar nicht die der Krim zu lenken. Ein bereits am Tag nach der Machtübernahme in der Werchowna Rada aufgehobenes Gesetz, das den Gebrauch des Russischen als regionale Amtssprache ermöglicht hatte, bestätigte die am Schwarzen Meer vorherrschende Meinung, dass es in Kiew einen antirussischen Staatsstreich gegeben hatte.

Zehn Tage, bevor sich die übergroße Mehrheit auf der Krim via Referendum für eine Unabhängigkeit von der Ukraine aussprach, legten Washington und Brüssel am 5. März 2014 zeitgleich erste Sanktionslisten mit Personen auf, die – so hieß es in der Begründung lapidar – „den demokratischen Prozess und die Institutionen der Ukraine untergraben.“

Als prominentestes Opfer dieser frühen Personensanktionen schien der bis dahin letzte gewählte Präsident der Ukraine, Wiktor Janukowitsch, auf der Liste auf. Sämtlichen vorerst 18 Personen – bis Redaktionsschluss dieses Beitrages vergrößerte sich ihre Zahl auf über 1200 – wurde die Einreise in EU und USA untersagt; ihre Vermögenswerte wurden beschlagnahmt. Pikantes Detail am Rande: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hob 2019 die Vermögenssperre gegen Janukowitsch und sechs weitere damals sanktionierte Personen auf. Den Kern der ersten Sanktionswelle betrachtete das EU-europäische Höchstgericht mithin als ungesetzlich.

Schon Monate vor den territorialen Zerfallsprozessen in der Ukraine, zum Jahreswechsel 2013/2014, befanden sich die Führer der westlichen Welt im Sanktionsmodus gegen Russland. Präsident Janukowitsch saß noch in seinem Kiewer Palast, die Krim gehörte zur Ukraine und im Donbass wusste noch niemand, dass man sich demnächst in militärischer Konfrontation mit der Hauptstadt befinden würde. Von Barack Obama über François Hollande bis Joachim Gauck und Angela Merkel boykottierten die wichtigsten Häupter der transatlantischen Allianz die Eröffnung der Winterolympiade Anfang Februar 2014 in der russischen Schwarzmeerstadt Sotschi. Die Ukraine-Politik Moskaus konnte dafür als Rechtfertigung nicht herhalten, von ihr war schlicht noch nichts bekannt. Also erfand man dies- und jenseits des Atlantiks einen anderen Grund, um Russland sportpolitisch zu sanktionieren. Ein Werbeverbot für Homosexualität, angeblich zum Schutz der Kinder, das kurz zuvor die Duma passiert hatte, reichte aus, um aus Protest dagegen der Olympiade fern zu bleiben. Drei Olympiaden zuvor, im Winter 2002, hatten die Spiele in Salt Lake City stattgefunden. In der Mormonenmetropole des US-Bundesstaates Utah war zu diesem Zeitpunkt jede sexuelle Betätigung verboten, die nicht der Reproduktion diente, was den Sportlern auch über Verbotspiktogramme im olympischen Dorf zur Kenntnis gebracht wurde. Einen Boykott löste die restriktive Gesetzgebung jedoch nicht aus, auch russische Athleten nahmen in Salt Lake City teil.

Anders lief es im Jahr 1980, als mit Moskau erstmals ein kommunistisch regiertes Land die Spiele ausrichtete. Damals kam es zum generellen Boykott vieler westlicher Staaten. Angeführt von den USA, schickte auch die BRD keinen einzigen Teilnehmer zu den Wettkämpfen. Der russische Afghanistan-Einsatz musste als Grund dafür herhalten. Schon dieser kurze Rückblick zeigt, dass Argumente für Sanktionen schnell bei der Hand sind und stark variieren, Hauptsache, es geht gegen Russland.

Von Sanktionen zum Wirtschaftskrieg

Am 28. April 2014 wurde aus dem Sanktionsregime ein Wirtschaftskrieg. Erstmals seit der Aufhebung antikommunistischer Embargo-Bestimmungen des CoCom sah sich Moskau wieder mit direkten wirtschaftlichen Strafmaßnahmen belegt. Diesmal war es Washington, das zum Vormarsch blies. 17 russischen Unternehmen wurde jede Geschäftstätigkeit in den USA verboten, zeitgleich belegte man den Chef des wichtigsten dieser Betriebe, Igor Setschin, CEO des Energieriesen Rosneft, mit einem Einreiseverbot. EU-Europa, Kanada, Australien und Norwegen zogen nach.

Brüssel verabschiedete mit der Verordnung Nr. 833/2014 am 31. Juli 2014 ein selektives Wirtschaftsembargo gegen die Russländische Föderation. Es enthielt Handelsverbote mit russischen Unternehmen und Einschränkungen im Finanzsektor und im Zahlungsverkehr. Am 22. Juni 2015 wurden die Maßnahmen bis 31. Jänner 2016 verlängert und seither halbjährlich bestätigt – und mittlerweile um ein Vielfaches ausgeweitet.

Die Sanktionen betrafen anfangs hauptsächlich drei Sektoren: Militärgüter beziehungsweise Güter für Dual Use, die Ölindustrie und den Bankenbereich. Handelsverbände und Wirtschaftskammern in den einzelnen Staaten der Europäischen Union (sowie in allen anderen Embargo-führenden Ländern) sind seither damit beschäftigt, ihren Mitgliedsunternehmen eine Übersicht über die Strafmaßnahmen bereitzustellen, um sie vor Gesetzesbrüchen zu bewahren. Daraus hat sich in Windeseile ein ganzer Dienstleistungssektor entwickelt, wie eine kurze Google-Recherche zum Thema Russland-Sanktionen zeigt.

Dort konkurrieren große Anwaltskanzleien, digitale Sanktionsprüfer und Exportmanager um Kundenaufträge, wie der Softwarespezialist für Export- und Zollmanagement BEX Components AG, die Londoner Anwaltskanzlei Fieldfisher, die Sanktionslisten-Software der Stuttgarter Firma ID.prove/rausoft GmbH oder die Frankfurter Sicherheitsfirma FaceIT-Solutions.

Die Europäische Union begann am 31. Juli 2014 mit der Verordnung 833/2014, große russische Unternehmen auf die Sanktionsliste zu setzen. Im Bankensektor waren das gleich zu Beginn die Sberbank, die Außenhandelsbanken VTB und Wneschekonombank, die Gazprombank sowie die den Agrarsektor bedienende Rosselchosbank. Jedes Unternehmen, das einen entsprechenden Staatsanteil – anfangs waren es 50 Prozent plus 1 – aufwies, wurde nach und nach sanktioniert.

Mit zwei EU-Ratsbeschlüssen an einem Tag, dem 23. Februar 2022, trat Brüssel in eine neue, nun fundamentale Gegnerschaft zu Moskau ein. Einen Tag vor dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine sanktionierte die Europäische Union einen Großteil des politischen, militärischen und medialen Personals der Russländischen Föderation.

Insgesamt 358 Personen wurde die Einreise in die EU verweigert und etwaige Vermögenswerte konfisziert. Gedacht war diese Eskalation als Antwort auf die Anerkennung der beiden Volksrepubliken Lugansk und Donezk durch Moskau, weshalb sämtliche Duma-Abgeordneten, die dafür gestimmt hatten, auf die schwarze Liste kamen. Dazu schloss Brüssel noch Politiker wie Verteidigungsminister Sergei Schoigu, den Minister für wirtschaftliche Entwicklung Maxim Gennadjewitsch und weitere drei höchstrangige Amtsinhaber von jedem möglichen zukünftigen Vermittlungsgespräch aus, desgleichen die Oberbefehlshaber aller Streitkräfte (wohlgemerkt: einen Tag vor der Invasion) sowie Medienleute wie die Chefredakteurin von RT, Margarita Simonjan.

Einen Tag nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine folgte das nächste Sanktionspaket der EU. Der Paukenschlag diesmal: die Beschlagnahme der russischen Währungsreserven im westlichen Ausland. Geschätzte 300 Milliarden Dollar wanderten in der Folge von der russischen Zentralbank in westliche Hände. Das erinnert an den Goldraub nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, als die Westalliierten baltisches Gold einbehielten, das 1940 vor den Kommunisten ins Ausland verbracht worden war. Im Jahr der baltischen Unabhängigkeit 1991 war von den 25 Tonnen Gold nicht mehr viel übrig. Die Briten hatten damit ihre Landsleute entschädigt, denen durch Enteignungen ihre Immobilien in der Sowjetunion verloren gegangen waren; die USA verbrauchten das Gold für die exilbaltische Opposition; nur Frankreich konnte noch magere 2,3 Tonnen Gold an die nun antikommunistischen Regierungen verteilen.

Mit dem Einfrieren der russischen Zentralbankgelder im Frühjahr 2022 war eine neue Qualität erreicht. Die laufende Debatte um deren Verwendung lässt konkrete Pläne für einen Diebstahl vermuten.

Seither hat es Brüssel, mit antreibender Zustimmung kriegslüsterner deutscher Regierungsmitglieder, bis Ende Juli 2022 auf insgesamt sieben Sanktionspakete gegen Moskau gebracht, die zum Ziel haben, die russische Wirtschaft in den Ruin zu treiben. Dass dies gelingen könnte, ist von Woche zu Woche zweifelhafter. Zum einen deshalb, weil die Russland-Sanktionen in vielen EU-Staaten mehr Schaden anrichten als im Überschwang des Russland-Bashing gedacht; und zum anderen deshalb, weil es eine einheitliche EU-Linie dazu nicht gibt. Neben dem klar EU-kritischen Kurs Ungarns und der hohen wirtschaftlichen Abhängigkeit vieler Länder von russischen Energieträgern, hat die Sanktionsskepsis, gepaart mit dem Widerwillen, den Krieg um Neurussland mittels Waffenlieferungen an die Ukraine zu verlängern, in den vergangenen Wochen auch die beiden Regierungen in Sofia und Rom stürzen lassen. Dem transatlantischen Sanktionsrausch könnte in der Europäischen Union bald eine Katerstimmung folgen.

Von Hannes Hofbauer ist zum Thema erschienen: „Feindbild Russland. Geschichte einer Dämonisierung“. Promedia-Verlag, 304 Seiten.

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