Einige Überlegungen zur Situation in den alten Bundesländern
Kaufhäuser schließen, Büroetagen stehen leer, und nicht nur Prestige-Objekte wie der ›Elbtower‹ in Hamburg bleiben halbfertig und ragen als Bauruine in den Himmel. Trotzdem gestaltet sich die Umnutzung von Gewerbeimmobilien äußerst zäh. Woran liegt das?
Während in den Ballungszentren ein eklatanter Mangel an (bedarfsgerechtem) Wohnraum besteht, zeichnet sich in eben diesen Zentren bei den gewerblich genutzten Immobilen eine gegenteilige Entwicklung ab: Das seit Corona eingeführte Home Office, das in vielen Unternehmen teilweise beibehalten wird, führt neben anderen Faktoren zu einem drastischen Rückgang der Nachfrage nach Büroflächen, und der ebenfalls seit Corona etablierte Online-Handel macht dem lokalen Handel zu schaffen. Dass auch drastische Sanierungsmaßnahmen die x-te Insolvenz von GaleriaKarstadtKaufhof nicht verhindern konnten, wird zwar noch mit der überholten Idee eines Gemischtwarenladens begründet, doch die geplante Übernahme des größten Elektronikhändlers MediaMarkt/Saturn durch ein chinesisches Logistikunternehmen, das einen durchrationalisierten Onlinehandel betreibt, lässt ahnen, wohin die Reise gehen wird. Die Bankenaufsicht beobachtet diese Entwicklung zwar noch nicht mit Sorge, aber mit Sorgfalt, da bei zunehmenden Insolvenzen die Banken mit hohen Verlusten konfrontiert würden.
Umnutzung zu Wohnraum?
Was ist von der Idee zu halten, die nicht mehr benötigten Gewerbeimmobilien zu Wohnraum umzuwandeln? Sozusagen als späte Replik auf die massive Umnutzung von Wohnungen ab den 1970er Jahren, als in der alten Bundesrepublik Praxen, Kanzleien und andere Büros in renovierte Altbauwohnungen einzogen? Ist nun, da der Bedarf an gewerblich genutzten Immobilien offensichtlich zurückgeht, eine Kehrtwende zugunsten des Wohnens möglich?
Tatsächlich gibt es durchaus erfolgreiche Beispiele der Konversion von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Immobilien. Vielbeachtet, zumindest in Kreisen der Stadtplaner:innen, ist der Umbau der 1990 in Tübingen von der französischen Armee verlassenen Kasernen zum ›Französischen Viertel‹, in dem bei Erhalt eines Großteils der Kasernengebäude ein durchmischtes urbanes, weitgehend autofreies Viertel mit Wohnraum für Studierende, Baugruppen und Mieter:innen geschaffen wurde. Auch in anderen Städten sind auf den von den Westalliierten nach der Wende aufgegebenen Kasernengeländen neue Stadtviertel mit hohem Anteil an Wohnnutzungen realisiert worden, wobei sich die Konzepte, Vorgehensweisen und Erfolge unterscheiden. Gemeinsam ist allen, dass das Eigentum nach dem Abzug der Streitkräfte zunächst in die öffentliche Hand überging. Damit hatten die Kommunen die Möglichkeit, die Vergabe der Gebäude und Flächen an die Umsetzung ihrer Planu ngen für die neuen Nutzungen zu binden. Eine kleinteilige Vergabe an unterschiedliche Bauträger wie beim Französischen Viertel in Tübingen erfordert allerdings einen weit höheren Aufwand bei Planung und Umsetzung als eine Vergabe an wenige Großinvestoren, die zur Realisierung einmal gemachter Vereinbarungen zu zwingen, sehr schwierig bis unmöglich werden kann.

Privaten Eigentümern ist schwer beizukommen
Noch mehr als bei der Umstrukturierung von ehemals militärisch genutztem Gelände, die angesichts der massiven Aufrüstung in Zukunft sowieso keine Rolle mehr spielen wird, gilt das für gewerblich genutzte Immobilien, die aus welchen Gründen auch immer in das Eigentum von Immobiliengesellschaften gelangen – ein Wirtschaftszweig, der weitgehend unterhalb der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit agiert und von dieser höchstens auf lokaler Ebene wahrgenommen wird, aber selten mehr als resignierte Reaktionen hervorruft.
Ein aufschlussreiches Beispiel ist das ehemalige Fabrikgelände der Holstenbrauerei in Hamburg-Altona, das die Brauerei an einen Investor verkauft hat. Für die Umnutzung des bisherigen Fabrikgeländes entwickelte die Stadt einen detaillierten Plan für ein sozial-ökologisches Stadtviertel. Doch dann geschah nichts Wahrnehmbares, wohl aber einiges hinter den Kulissen: Nach mehreren Verkäufen stieg der Grundstückspreis, so ein Bericht des NDR, auf ein Vielfaches. Schließlich erwarb die Adler Group das Grundstück, um dort laut ihrer Website »ein Quartier, das Wohnen, Arbeiten und Leben unter dem Fokus der Nachhaltigkeit miteinander vereint« zu errichten. Bisher blieb es jedoch bei dieser Ankündigung.
Die Adler Group ist ein Investor mit einer Vorliebe für Immobilien, an denen sich ein oder mehrere Vorbesitzer übernommen haben und die der Fertigstellung harren. Markantes Beispiel ist der ›Steglitzer Kreisel‹, ein 30-stöckiges Büro-Hochhaus mit einer bewegten Geschichte, die das Land Berlin wegen enormer Preissteigerungen und zeitweiligen Baustillstands teuer zu stehen kam. Immerhin wurde das Gebäude von einem neuen Eigentümer mehr als zehn Jahre nach Baubeginn fertiggestellt und schließlich notgedrungen vom Bezirksamt Steglitz genutzt. Nachdem die Behörde 2007 wegen Asbestbelastung ausziehen musste, erwarb nach jahrelangem hin und her die Adler Group das Gebäude, um darin 330 Luxus-Eigentumswohnungen zu errichten, was ihr aber bis heute nicht gelang. Das hielt die Adler Group jedoch nicht davon ab, eine weitere der Fertigstellung harrende Hochhaus-Ruine, diesmal in Fellbach, einem östlich von Stuttgart zur Großen Kreisstadt aufgestiegenen Wei ngärtnerdorf, zu erwerben – ein Gebäude, das zum höchsten Hochhaus Baden-Württembergs und zum fünfthöchsten Wohngebäude Deutschlands mit Hotel, Restaurant und 67 Luxuswohnungen werden sollte, aber derzeit nur ein vom Nabu eingerichtetes Nest für zwei Turmfalken auf 107 Meter Höhe beherbergt.
Nun soll diese Ruine ebenso wie das Holsten-Areal zur Deckung der von der Adler-Group angehäuften Schulden verkauft werden. Für das Fellbacher Projekt ist noch kein Interessent in Sicht, für das Holsten-Areal hat die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Saga zusammen mit dem Projektentwickler Quantum eine Kaufoption zu einem Preis, der nach Einschätzung vieler Kritiker die ursprüngliche Planung für ein sozial-ökologisches Stadtviertel kaum umsetzbar erscheinen lässt, auch wenn der Hamburger Senat einen relevanten Anteil von Sozialwohnungen auf dem Gelände verspricht. Immerhin war es für die Saga offenbar notwendig, einen auf Eigentumswohnungen und freifinanzierten Mietwohnungsbau spezialisierten Projektentwickler mit ins Boot zu holen.
Die Tricks der Immobilienspekulanten
Diese Beispiele stehen exemplarisch für das Dilemma der Politik bei dem Versuch, die Umnutzung gewerblicher Immobilien in Richtung einer zukunftsweisenden Stadtstruktur zu lenken – Ergebnis einer Politik, die auch im Immobiliensektor den marktwirtschaftlichen Kräften freie Hand lässt. Um eine Ahnung von den Prozessen zu bekommen, die dabei ablaufen können, hilft ein Blick auf die jüngste Geschichte der Karstadt-Warenhäuser.
Um Geld für seine Entwicklungspläne zu beschaffen, verkaufte der damalige Vorstand 2006 und 2008 die Gebäude von 86 Karstadt-Warenhäusern an einen Immobilienfonds. Teil des Deals war ein Mietvertrag mit 15-jähriger Laufzeit und Mieten in einer Höhe, die die Warenhäuser nicht erwirtschaften konnten – nach Ansicht vieler Kritiker ein zentraler Grund für die Krisen von Karstadt. Vereinbart wurden die überhöhten Mieten, um einen möglichst hohen Verkaufspreis für die Gebäude zu erzielen, da für Kapitalanleger die zu erwartenden Mieteinnahmen ein ganz wesentlicher Faktor für ihre Kaufentscheidung sind. Dieser Vorgang ist kein ein Einzelfall, vielmehr hat zehn Jahre später die Sigma-Gruppe beim ›Kaufhaus des Westens‹ (KaDeWe) in Berlin ebenfalls überhöhte Mieten vereinbart, die, so wurde zumindest glaubhaft berichtet, durch einen versteckten Nachlass klammheimlich reduziert wurden, um das KaDeWe vor dem Ruin zu bewahren. Hier ging es um einen möglichst hohen Bankenkredit für Sigma, denn auch für Banken ist der erwartete Mietertrag ein wichtiges Kriterium für die Kreditvergabe. Beim Hamburger Elbtower haben die Tricks des Sigma-Chefs René Benko jedoch nicht mehr ausgereicht und ein in Beton gegossenes Mahnmal gegen Investorenhybris geschaffen. Trotz solcher manipulativen Praktiken sind die erzielten Verkaufspreise Grundlage für die Festlegung der Bodenrichtwerte durch die kommunalen Gutachterausschüsse und damit auch eine Basis der Grundsteuer nach der Grundsteuerreform.
Die überhöhten Mieten bei Gewerbeimmobilien sind nur möglich, weil es im Gegensatz zum Wohnungssektor keine Regeln für die Gestaltung der Mietverträge gibt. Das hat zusammen mit dem in den letzten Jahren enorm gestiegenen Finanzkapitalvolumen und der jahrelang anhaltenden Niedrigzinsphase zu einer preistreibenden Spekulation insbesondere bei Gewerbeimmobilien geführt, zudem befeuert durch die Möglichkeit, bei Transaktionen zwischen Immobilienunternehmen die Grunderwerbssteuer zu umgehen. Ein ganz wesentliches Charakteristikum in dieser Branche ist eine hochkomplexe Unternehmensstruktur vieler einzelner Unternehmen mit vielfältigen Querverbindungen, die hilft, eine finanzielle Schieflage zu verbergen und trotz fehlender Bonität neue Geldgeber und Bürgen, auch der öffentlichen Hand, zu gewinnen. Die vom Finanzkapital gesteuerte Immobilienbranche beeinflusst de facto in vielen Bereichen die Entwicklung der Stadt in baulicher, wirtschaftlicher und auch ku ltureller Entwicklung massiv.
Umfassende Eingriffsmöglichkeiten sind notwendig
Die Möglichkeiten der Gegensteuerung sind begrenzt. Zwar bietet das Baugesetzbuch eine Reihe von In- strumenten zur Durchsetzung kommunaler Festlegungen gegen untätige oder unwillige Eigentümer:innen, doch sind die Hürden extrem hoch. So käme die mögliche Ausübung des Vorkaufsrechts beim Holsten-Areal die öffentliche Hand teuer zu stehen und ist für den zuständigen Senator nur die Ultima Ratio. Ein Baugebot, also die Verpflichtung des Eigentümers zur Bebauung, wäre weitaus billiger, doch haben Eigentümer erfahrungsgemäß große Chancen, ein solches gerichtlich anzufechten oder sich einfach zu verweigern. Im äußersten Fall bleibt dann noch eine Zwangsversteigerung, also eine Form der Enteignung. Schon wegen der rechtlichen Unsicherheiten scheuen sich die zuständigen Behörden in aller Regel, solche Instrumente anzuwenden, ganz abgesehen von dem damit verbundenen enormen Verwaltungsaufwand. In Zeiten, in denen die Forderung nach Bürokratieabbau zu einem der wirksamsten Abwehr-Argumente geworden ist, besteht wenig Hoffnung, d ass sich an dieser Haltung in den Kommunen etwas ändert.
Mit dem derzeitigen Baurecht ist dem voraussichtlich zunehmenden Leerstand von Gewerbeimmobilien kaum beizukommen. Um diese für eine sozial-ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung zu nutzen, bedürfte es einer deutlichen Stärkung der baurechtlichen Eingriffsmöglichkeiten, also eine Umsetzung der grundgesetzlichen Eigentums-Verpflichtung in politisches und gesetzliches Handeln. Noch wichtiger wäre allerdings eine wirksame Eindämmung der ausufernden Grundstücksspekulation, die die Preise in die Höhe treibt und das Risiko einseitig den Nutzer:innen, der öffentlichen Hand, den Banken und letztlich der Allgemeinheit zuweist. Es scheint zwar im Moment politisch wenig opportun, doch würde es sich lohnen, über eine Kontrolle des Grundstücksverkehrs bei Gewerbeimmobilien nachzudenken, wie sie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen mit dem Grundstücksverkehrsgesetz seit langem besteht – auch wenn dieses Gesetz alles andere als vollkommen ist. Und schließlich ist auch eine Reform des Gesellschaftsrechts überfällig, das Unternehmenskonstruktionen zulässt, durch die sich Investoren faktisch jeder Verantwortung entziehen können, wie die geschilderten Beispiele zeigen. Die Chancen dafür sind im Moment gering, aber das sollte an einer sozial-ökologisch orientierten Stadtentwicklung Interessierte nicht abhalten, sich zu engagieren.
Ruth Becker war bis 2009 Professorin für „Frauenforschung und Wohnungswesen in der Raumplanung“ an der TU Dortmund.
