Piratenökonomie – Bekennend liberal

Aus Lunapark21 – Heft 19

Der Piratenpartei Deutschland wird immer wieder vorgehalten, dass sie in ihrem bislang noch rudimentären Programm keine Aussagen zur Wirtschaftsordnung treffe. Sie hat dies selbst eingeräumt und bemüht sich um eine Komplettierung. Zugleich hat sie bereits jetzt Aufmerksamkeit mit ihren Forderungen zum geistigen Eigentum erregt. Ihr Vorsitzender legt Wert auf die Feststellung, es handele sich nicht um eine sozialistische, sondern um eine liberale Partei.

Es zeichnen sich also Koordinaten ab, in die sich auch ein künftiges Wirtschaftsprogramm wohl einfügen wird, soll es nicht nur ein Anhängsel ohne Zusammenhang mit dem Gründungskonsens werden. Die folgenden Bemerkungen beschränken sich auf die denkbaren ökonomischen Implikationen, gehen also nicht auf die anderen Punkte der Piraten-Programmatik ein, auch nicht auf deren Vorschläge zu neuen Formen der Demokratie. Dabei liegt das Hauptgewicht nicht so sehr auf der Partei selbst, sondern auf den Bedingungen, die dies möglich machten und auf den Impulsen, die von diesen Voraussetzungen auf die Gesellschaft künftig ausgehen mögen, unabhängig von den Perspektiven dieser Organisation selbst.

Alte und neue commons

Zentral steht im Programm die Forderung nach Befreiung des Individuums unter Nutzung der neuen Möglichkeiten, die das Internet dazu bietet. Letzteres wird als eine Allmende (als Teil der „Freien Güter“) verstanden, zu der alle Menschen Zugang er- und behalten sollen. Üblicher ist neuerdings der Begriff der „commons“. Hier ist eine Unterscheidung sinnvoll.

Unter Allmende im engeren Sinn werden eigentumslose Naturgegebenheiten verstanden, z.B. Sonnenlicht und Luft. Sie können von allen Mitgliedern einer Gesellschaft ohne Diskriminierung genutzt werden. In früheren Zeiten – in Europa bis zum Ende des Mittelalters, in Nordamerika bis ins 19. Jahrhundert – gehörte auch Grund und Boden, für den keine Eigentumsrechte festgeschrieben waren, dazu.

Hiervon sind die öffentlichen Güter zu unterscheiden. Dies sind gesellschaftliche Arrangements (Gewährleistungen), die ebenfalls für alle Gesellschaftsmitglieder gleich zugänglich sein sollen. Hierzu gehören u. a. die staatlich garantierte Rechtssicherheit und Schulbildung für alle.

Die Existenz von Allmende und öffentlichen Gütern besagt noch nichts über die allgemeinen Verteilungsverhältnisse, die in einer Gesellschaft herrschen, – es sei denn, es gebe in ihr keine andere Eigentumsform. Dann hätten wir es mit Sozialismus zu tun. Es gibt sogar historische Beispiele dafür, dass Allmende und öffentliches Eigentum bestehende Ungleichheitsverhältnisse befestigen. Denken wir an den „ager publicus“ der römischen Republik: Staatsland, das teils von Alters her vorhanden, teils durch Eroberungen vermehrt wurde. Großgrundbesitzer mit Sklaven pachteten es von der Öffentlichen Hand und konnten es profitabel bewirtschaften. Arme Bürger, darunter auch Veteranen, hatten dagegen ein Interesse an seiner Privatisierung in Kleineigentum: Landverteilung an sie. Der Konflikt ist schließlich im Interesse der Großgrundbesitzer entschieden worden. Das Imperium Romanum hielt auf der Basis großer Ungleichheit dennoch öffentliche Güter für die Bürger bereit: Infrastruktur und Rechtssicherheit, allerdings nicht für die Sklaven.

Auch gegenwärtig gibt es Formen staatlicher Gewährleistung, die bestehende Verteilungsverhältnisse nicht angreifen, eher befestigen und klassenübergreifend akzeptiert werden. Im Laufe der Geschichte nahmen sie in dem Maße zu, in dem die alten Allmenden abnahmen. Deren Beseitigung in den Zeiten des frühen Kapitalismus, während der ursprünglichen Akkumulation, verlief parallel zur Entstehung des modernen Staates, der auf die dadurch entstehenden neuen Formen der Ungleichheit kontrollierend, repressiv. aber auch sozialpräventiv mit Gewährleistungen reagierte.

Dabei entstanden, zunächst unerkannt, neue Formen der commons, die von allen Gesellschaftsmitgliedern gleichermaßen genutzt wurden: jetzt nicht mehr als herrenloses Land, sondern als Recht auf Plünderung der natürlichen Umwelt: Boden, Luft und Wasser wurden zu „Senken“, die die Belastungen der industriellen Entwicklung aufzunehmen hatten. Dies verlangsamt ein Sinken der Profitraten durch Externalisierung von Kosten: Kosten, die real bei der Erstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung entstehen, tauchen im Kostpreis der Ware oder der Dienstleistung nicht auf; sie werden externalisiert und damit von anderen bezahlt – von der Gemeinschaft der Steuerzahlenden oder von späteren Generationen. Damit bleiben trotz weiter bestehender, ja sich sogar noch vergrößernder Ungleichheit die so erzeugten Massengüter und auch einige Dienstleistungen für die Angehörigen der Unterklassen noch erschwinglich. Nachfrage, Absatz und Gewinnmöglichkeiten werden stabilisiert.

Ein Beispiel ist in den am weitesten entwickelten kapitalistischen Gesellschaften seit rund 100 Jahren der Zugang zur Nutzung der Elektrizität, der letztlich für die Gesamtheit der Gesellschaft auch öffentlich gewährleistet ist. Gewiss: Man liest immer wieder einmal, dass armen Menschen der Strom abgestellt wird, weil sie die Rechnung nicht bezahlen können. Die Skandalisierung, die hierauf regelmäßig erfolgt und meist auch zur Abhilfe führt, zeigt allerdings, dass dies als Verletzung eines öffentlichen Gutes – der Versorgungssicherheit – wahrgenommen wird. Wer im August 2012 im Fernsehen (also bei lieferbereiter Steckdose) zur Kenntnis nahm, wie in Indien die Elektrizitätsversorgung zusammenbrach, hat sich vielleicht einen Moment lang schockiert darüber Rechenschaft abgelegt, wie abhängig er (oder sie) mittlerweile von einer Selbstverständlichkeit geworden ist. Das öffentliche Gut der Versorgungssicherheit ist nicht nur ein juristisches Arrangement, sondern hat eine stoffliche Basis: die Allmende einer Umwelt, die bei der Stromerzeugung immer mehr belastet wird. Wenn Politiker angesichts einer notwendig gewordenen Energiewende vor damit verbundenen Verteuerungen warnen, räumen sie ein, dass durch den bisherigen Raubbau an den commons ein Teil des sozialen Friedens erkauft wurde.

Ein anderes Beispiel: Kommerziell genutztes Kerosin ist in Europa (mit Ausnahme der Niederlande) steuerfrei. Vielleicht würden Hartz IV-Opfer eine Aufhebung dieser Ausnahme begrüßen, wenn mit dem dadurch erzielten Mehrertrag ihr Regelsatz angehoben werden könnte. Andere werden die Steuerbefreiung begrüßen, da diese ja nicht nur die Luftfahrtgesellschaften und die Industrien, die auf möglichst wohlfeilen Transport ihrer Güter Wert legen, begünstigt, sondern auch die Auslandsreisen ärmerer Menschen verbilligt.

Harmloser als die Ausbeutung naturaler commons ist eine institutionelle Allmende: Die – bis vor kurzem noch öffentlich-rechtlich gewährleisteten – Sparkassen, die keine Eigentümer haben. Zeitweilige Anläufe zu ihrer Privatisierung wiederholen aus der Geschichte bekannte Versuche von „enclosures“. Doch solche Auflösungen von commons sind nicht einlinige Tendenzen. Es gibt Gegenbewegungen, die nicht politisch, sondern gleichsam technisch veranlasst sind:

Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts hat sich eine neue Allmende herausgebildet: das Internet. Zwar wurde mittlerweile zu Recht beklagt, dass der Zugang keineswegs völlig gleich ist (er ist geringer in den in Unterentwicklung gehaltenen Ländern), aber seiner technischen Struktur nach ist das Internet respektive der Zugang zu demselben tatsächlich universell. Es trifft auf bestehende Ungleichheitsgesellschaften, ohne sie abzubauen, hat neue Industrien entstehen sowie die Möglichkeiten bestehender wachsen lassen und eröffnet auch Menschen ohne Eigentum an Produktionsmitteln erweiterte – insbesondere kulturelle –Teilhabe- und Konsumchancen. Die Piratenparteien – nicht nur in Deutschland – haben es sich zur Aufgabe gemacht, Einschränkungen dieser Potentiale abzuwehren und ihre volle Entfaltung zu fördern. Die ökonomischen Auffassungen, deren sie sich dabei bedienen, sind erstens anti-etatistisch, zweitens selektiv anti-monopolistisch, sie verhalten sich drittens neutral gegenüber dem Schutz der Arbeitskraft und sind schließlich wohlfahrtsstaatlich-libertär. Die folgenden Ausführungen versuchen dies im Einzelnen zu belegen.

Anti-etatistisch

Der Aufschwung der deutschen Piratenpartei begann mit ihrem Protest gegen „Zensursula“, den Versuch der Familienministerin, Zugang zu Kinderpornografie im Netz zu sperren. Dies wurde als der Anfang einer allgemeineren Einschränkung der digitalen Freizügigkeit von ihnen ebenso verurteilt wie Vorratsdatenspeicherung, die Ausspähung und sogar etwaige Manipulation von privaten Computern durch Geheimdienst-„Trojaner“. Solche Möglichkeiten der Ausforschung und illegitimen Lenkung praktizieren jedoch nicht nur staatliche Stellen, sondern auch Privatfirmen. „Google View“ und die Profile, die die Nutzer von Facebook von sich abliefern müssen, sind zwei im Vergleich zu der Fülle anderer Möglichkeiten der Ausspähung und Manipulation, die heute schon bestehen, noch eher harmlose Beispiele.

Es fällt auf, dass nicht nur die deutsche Piratenpartei dies recht wenig thematisiert. Insofern ist ihre staatskritische Haltung, ihr Anti-Etatismus, klassisch liberal: Ebenso haben sich ihre Vorfahren, die Wirtschaftsliberalen zur Zeit von Adam Smith, in der Auseinandersetzung mit Merkantilismus und Zöllen konstituiert. Der Staat ist der Hauptgegner, nicht die privatkapitalistische Datenkrake.

Selektiv antimonopolistisch

„Abbau privater Monopole und offene Märkte.“: Diese Forderung bildet einen Unterpunkt des Piraten-Programmkapitels zum Patentrecht.

Nach Joseph A. Schumpeter führt Produkt- und Prozessinnovation zumindest für die Dauer einer logischen Sekunde dazu, dass der schöpferische Unternehmer über ein Monopol verfügt. Patentschutz sichert ihm diesen Vorsprung für längere Zeit. Die Piraten wollen diese Restriktion beseitigen. Der Einwand, dass dadurch der Ansporn für Forschung und Entwicklung abstumpfe, ist nicht stichhaltig. Stattdessen würde dies wahrscheinlich zu einer Dynamisierung führen: Innovationen würden schnell übernommen, zugleich würde fieberhaft versucht, den Verlust von Vorsprüngen durch neue Erfindungen wettzumachen. Der Kapitalismus würde auf diesem Gebiet in ein Stadium geringerer Regulierung zurückkehren.

Der Kernbereich des Abbaus geistigen Eigentums im Piratenprogramm ist die Software: ihre Quellcodes sollen offengelegt und der Weiterentwicklung durch alle zugänglich sein. Dies ist zunächst ein Angebot der in dieser Partei und deren Vorfeld organisierten Communities und beruht auf Freiwilligkeit. Die Software der großen Anbieter-Unternehmen bleibt davon unberührt, kann allenfalls gehackt oder durch bessere Angebote überboten werden – eine eher langfristige Perspektive.

Aktuell aussichtsreicher ist der Kampf gegen verbriefte Ansprüche im traditionellen Urheberrecht. Wenn Musik (und, weniger attraktiv, Texte) aus dem Internet heruntergeladen werden können, ist dies eine früher unvorstellbare, wenngleich illegale Bereicherung für Millionen Menschen. Dagegen wehren sich die Rechte-Inhaber, vor allem (Musik-)Verlage, die sich einer inzwischen aufgewachsenen juristischen Abmahn-Industrie bedienen. Sie suchen neuerdings das Bündnis mit ihren „Kreativen“: mit den Autoren und Musikern. Die Piraten weisen auf vielfache Ausbeutungsverhältnisse in diesen Branchen hin und stellen fest, sie wollten das Urheberrecht nicht abschaffen, sondern zugunsten der Kreativen modifizieren. Ihr Anti-Monopolismus ist zuweilen recht kleinteilig, zum Beispiel in der folgenden Programmforderung:

„Die Piratenpartei tritt für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden wie der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Landwirtschafts –oder Handwerkskammer ein. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst.“ In diesen Organisationen werden offenbar bekämpfenswerte Zunft-Relikte vermutet. Selektiv ist diese Art Anti-Monopolismus insofern, als er einige der größten Akteure gar nicht in den Blick bekommt: die Internet-Konzerne. Claus Leggewie ist zuzustimmen, wenn er darauf hinweist, dass die Piraten „einen Hauptgegner unterschätzen, nämlich die Produzenten und Eigentümer der Netzmedien.“ Er stellt fest: „Die Machtfrage wird nicht gestellt, eine Enteignungsforderung gegen Mark Zuckerberg ist mir nicht zu Ohren gekommen, so wie schon Bill Gates und Steve Jobs von ihr verschont blieben, weil sie in der Szene bewundert, ja vergöttert werden.“ Heute sei „eine radikale Kritik der herrschenden Mediengewalten so notwendig wie zu Beginn der bürgerlichen und industriellen Revolutionen.“ Im Gegensatz dazu fordert er: „Enteignet Facebook!“ <a href=”#anm_1″>[1]</a> Unbelichtet bleibt – auch bei Claus Leggewie – eine ökonomische Großmacht im Internet: die Werbeindustrie.

Neutral gegenüber dem Schutz der Arbeitskraft

Die als Crowd vernetzten Individuen – vergleichbar der „Multitude“ von Hardt/Negri – sind die von den Piraten bevorzugten Akteure. Diese Partei ist nicht anti-, aber a-gewerkschaftlich. Straff organisierte wirtschaftliche Interessenverbände, die imstande sind, ein begehrtes Gut – hier: die Arbeitskraft – knapp zu halten, widersprechen ihren gegen „Kartelle“ gerichteten Vorstellungen.

Wohlfahrtstaatlich-libertär

Große Resonanz erzielen die Piraten mit ihrer Forderung nach dem bedingungslosen Grundeinkommen. Sie haben hier das Potential, eine neue Runde in der zwischenzeitlich etwas steril gewordenen Auseinandersetzung um Hartz IV zu eröffnen. Von den Umstrukturierungen in der Arbeitsmarktpolitik gemäß der Agenda 2010 waren zwei Alterskohorten betroffen:

a. Ältere Lohnabhängige, die ihr ganzes Arbeitsleben lang in die Sozialversicherung eingezahlt haben und nun, wenn sie erwerbslos wurden, rasch auf Hartz IV gesetzt sind.

b. eine zweite Gruppe der Hartz IV-Betroffenen junge Leute, die noch keine Gelegenheit hatten, lange in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. ALG II erscheint hier als ein durch die grundsätzliche Arbeitspflicht bedingtes Grundeinkommen. Das von den Piraten geforderte bedingungslose Grundeinkommen als eine Art begrüßenswerte Weiterentwicklung. Als der politische Geschäftsführer der Piraten, Johannes Ponader, lieber auf diese Zuwendung verzichtete, als sich weiter schurigeln zu lassen, benutzte er eine Chance, die andere Betroffene nicht haben, machte aber die Forderung des bedingungslosen Grundeinkommens zusätzlich populär. <a href=”#anm_2″>[2]</a>

Sie ist zugleich eine Flankierung ihres Kampfes letztlich um freie Kopierbarkeit geistigen Eigentums, wenngleich sie diese inzwischen zugunsten einer Besserstellung z.B. von Künstlern gegenüber Verwertungsgesellschaften modifizierten. Ihr Hinweis darauf, dass nur wenige Kreative tatsächlich von dem Verkauf ihrer Produkte leben können, macht Überlegungen zu anderen Finanzierungen nötig. „Crowd funding“ – freiwillige Projektunterstützung oder Spenden für „Gefällt-mir“-Produkte – betreiben heute schon Straßenmusikanten, in größerem Stil wäre dies auch mit Sloterdijks Ethik der „nehmenden Hand“ und der „gebenden Seite“ vereinbar. Das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens ist mit der von dem Monetaristen Milton Friedman vorgeschlagenen „Negativen Einkommensteuer“ vereinbar. Bei diesem erhalten Personen, die weniger als das Existenzminimum verdienen, eine staatliche Unterstützung in Höhe der Differenz, finanziert durch die Einkommensteuer derer, die darüber liegen. Bei den Piraten fehlen noch Angaben über die Höhe des Grundeinkommens. Ist es armutsfest, würde es oberhalb der Löhne von Geringverdienern liegen. Tatsächliche Leistungsträger – zum Beispiel Reinigungskräfte oder in der Altenpflege Beschäftigte – hätten dann guten Grund, ihre bisherige Arbeit aufzugeben. Abzuwenden wäre dies durch einen relativ hohen Mindestlohn, worüber das Piratenprogramm sich ausschweigt.

Gösta Esping-Andersen hat 1990 drei Modelle kapitalistischer Wohlfahrtsökonomien beschrieben: das egalitäre skandinavische, das korporatistische mitteleuropäische und das marktradikale angelsächsische. <a href=”#anm_3″>[3]</a> Die bisherigen sozial- und wirtschaftspolitischen Vorstellungen der Piratenpartei sind mit Korporatismus nicht vereinbar, verhalten sich neutral gegenüber dem skandinavischen Modell (das, was ihnen wenig zusagen dürfte, stark staatsbetont ist) und sind mit dem angelsächsischen durchaus kompatibel.

Gerechtigkeit für die Piraten!

Wahrscheinlich ist es nicht besonders fair, diese Partei ausschließlich nach einem des schwächsten, bislang noch kaum ausgearbeiteten Teil ihrer Konzeption zu beurteilen. Es empfiehlt sich, zusätzlich danach zu fragen, welche ökonomischen Auswirkungen andere, stärker elaborierte Elemente ihrer Programmatik haben könnten. Ihre Betonung der Transparenz führt sie zu der Forderung nach dem Verbot von Geheimverträgen zwischen der Öffentlichen Hand und Privatunternehmen sowie nach der Offenlegung bereits abgeschlossener solcher Kontrakte. Das Konzept des freien Zugangs zu öffentlichen Gütern schließt bei ihnen den fahrscheinlosen Öffentlichen Personennahverkehr ein. In den USA geht die Zahl der neu ausgestellten Führerscheine zurück. Michael Sivak und Brandon Schoettle vom Transport Research Institute der Universität Michigan haben festgestellt, „dass der Prozentsatz jugendlicher Fahrer negativ mit dem Anteil von Internetbenutzern korreliert“. Zu den Ursachen gehöre die „Abwendung (vom Autoverkehr. gf) in größeren Städten mit verlässlichem öffentlichem Nahverkehr.“ <a href=”#anm_4″>[4]</a>

Noch ist offen, welche Dynamik von solchen Entwicklungen auf die künftige Wirtschafts-, Sozial- und Infrastrukturpolitik der Piratenpartei ausgehen wird.

 

<a name=”anm_1″></a>Anmerkungen:

<a name=”anm_2″></a>1 Leggewie, Claus: Den Laptop auch einmal zuklappen. Zur Kritik der Distributionsmittel einer politischen Bewegung. In: Bieber/Claus Leggewie: Unter Piraten. Erkundungen in einer neuen politischen Arena. Bielefeld 2012. S. 233 – 240. Hier: S. 235; 237.

<a name=”anm_3″></a>2 http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ein-pirat-zieht-sich-zurueck-ich-gehe-mein-ruecktritt-vom-amt-11809930.html

<a name=”anm_4″></a>3 Esping-Andersen, Gösta: The three Worlds of Welfare Capitalism. Cambridge 1999.

4 Facebook statt Führerschein. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 185. 10.8.2012. S. 6. Sp. 1/2.

Georg Fülberth war Professor für Politikwissenschaft an der Universität Marburg/L.

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