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Schulden? Geht doch!

Die Verpflichtung zu einem ausgeglichenen Haushalt – das Verbot neuer Schulden – steht weiterhin in der deutschen Verfassung. Dass dieses Schwarze-Null-Gebot wirtschaftspolitisch und sozialpolitisch falsch ist, wurde in LP21 vielfach dargelegt (siehe z.B. LP21, Heft 51, S.17ff). Dass sie im Corona-Krisenjahr ignoriert wird (und dass der Bundestag dafür eine Art Generalvollmacht gab) ist bekannt. Doch es geht um weit mehr.

Faktisch hat sich der Bundesfinanzminister einen Fünf-Jahres-Verschuldungsplan absegnen lassen. (Finanzplan des Bundes, Drucksache 517/20 vom 9.10.2020). Bis einschließlich 2024 soll die jährliche Kreditaufnahme des Bundes seine Einnahmen übersteigen. Im gesamten Fünf-Jahreszeitraum bis 2024 liegt die eingeplante Neuverschuldung bei 334,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die gesamte seit 1949 aufgelaufene Bundesschuld lag Ende 2019 bei 1.011 Milliarden Euro. Es geht um eine zusätzliche Schuldenaufnahme von gut 30 Prozent. Wobei diese Neuschulden schöngerechnet sind. So wird für die Jahre 2021 bis 2024 unterstellt, dass die Wirtschaft kräftig wächst, die Steuereinnahmen sprudeln und das Zinsniveau so bleibt wie bislang: historisch niedrig. Zu ergänzen ist: Der Bund hat eine Reihe Fonds (u.a. Wirtschaftsstabilisierungsfonds, Finanzmarktstabilisierungsfonds, Investitions- und Tilgungsfonds) aufgebaut, in denen zusätzlich Schulden geparkt sind. Die rasant ansteigende Verschuldung der Deutschen Bahn AG (2020: 35 Milliarden Euro) kommt hinzu.

Wer erhält das Geld – wer bezahlt die Schuld?

Ein großer Teil der Mehrausgaben fließt in „die Wirtschaft“. Beispielsweise sollen sich die Finanzhilfen des Bundes, die der „gewerblichen Wirtschaft (ohne Verkehr)“ zufließen, in den Jahren bis einschließlich 2024 mehr als verdoppeln. Dasselbe gilt für das „Wohnungswesen“, was primär der privaten Bauwirtschaft zufließen dürfte. In diese beiden Bereiche flossen 2019 6,1 Milliarden und 2020 13 Milliarden an Finanzhilfen des Bundes. 2021 sollen es 16 Milliarden werden, in den Jahren bis 2024 soll es auf diesem Niveau bleiben. Debatten über Steuererhöhungen für Schlecht- und Normalverdienende sind für die Koalitionsparteien vor der Bundestagswahl tabu. Es gibt aber im Finanzplan des Bundes deutliche Hinweise genau darauf. So sollen die Einnahmen des Bundes „an Steuern vom Umsatz“ von 94,1 Milliarden 2020 auf 138,2 Milliarden 2024 steigen (+47%). Für die Jahre 2021 bis 2024 ist das immer noch ein Anstieg von 18%. Das dürft e auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer hinauslaufen, die bekanntlich die Masse der Bevölkerung trifft.

Schuldenbremse als reines politisches Instrument

Die Corona-Krise zeigt: Schuldenbremse und Maastricht-Kriterium waren ein wirtschaftspolitischer Irrtum. Wenn in den 33 Jahren von 1992 bis 2025, die es dann das Maastricht-Kriterium (die öffentlichen Schulden dürfen 60% des BIP nicht übersteigen) gegeben haben wird, selbst Deutschland mindestens 23 Jahre lang diese Latte reißt, und wenn die „Schwarze Null“ – in Deutschland 2011 eingeführt und seit 2016 gültig – in neun von zehn Jahren nicht eingehalten wird, dann haben sich diese Festlegungen selbst ad absurdum geführt. Die Bundesregierung betont gerade jetzt deren weitere Gültigkeit. Sie dienen erkennbar als Waffe zur Erzwingung von Sparmaßnahmen bei Sozialhaushalten und Einkommenseinschränkungen bei der durchschnittlichen Bevölkerung. Der Finanzminister Olaf Scholz ließ in die Kabinettsvorlage zum Finanzplan 2020-2024 hineinschreiben: „Das Einhalten der Schuldengrenze ist nur unter der Maßgabe eines erheblichen finanzpolitische n Handlungsbedarfs darstellbar.“ In den Worten der FAZ: „Ob Handlungsbedarf bedeutet, dass gespart wird oder dass Steuern erhöht werden, bleibt offen“ (24.9.2020).

Absehbar: Steigende Beiträge bei den Sozialversicherungen

Die Koalition gab eine „Sozialgarantie“: Während der Corona-Krise sollen die Beitragssätze von Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nicht über 40 Prozent steigen. Wobei die zeitliche Begrenzung wohl genauer heißen sollte: diese Sätze sollen nicht bis zur Bundestagswahl im September 2021 über 40% steigen. Bereits jetzt wird an der 40%-Marke heftig gekratzt. So sollen als Teil der „Reform der Pflegeversicherung“ sich 2021 die Zusatzbeiträge für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,35 Prozent erhöhen. Diese Sonderbelastung wird nicht auf die 40 Prozent angerechnet, da sie der Versicherte allein aufzubringen hat. Hinzu kommt, dass aktuell die Rücklagen der Versicherungen, die bislang noch einen Puffer bildeten, angezapft werden. Dazu Günter Wältermann, Vorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg: „Die Maßnahmen zur Sozialgarantie […] reichen fast punktgenau zu den Bundestagswahlen. Nach der Wahl kommen die Krank enkassen an ihr finanzielles Limit. Dann sind Leistungsausgrenzungen und Beitragssatzerhöhungen unausweichlich“ (FAZ vom 17.11.2020).

Bei der Rüstung sind sie fix

Großzügig ist der Bund in Sachen „Verteidigung“. Ausgerechnet im Krisenjahr 2020 stiegen die Militärausgaben deutlich von 37,04 Milliarden Euro 2019 auf 39,56 Milliarden 2020 (noch ohne „Versorgung“). 2021 sollen die Militärausgaben nochmals massiv erhöht werden; das Ziel eines Niveaus der Militärausgaben von 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird (mit SPD-Regierungsbeteiligung) forsch vorangetrieben.

Schuldenpolitik als Waffe im EU-Konkurrenzkampf

Die hohe Schuldenaufnahme Deutschlands führt dazu, dass die öffentlichen Schulden als Anteil am Bruttoinlandsprodukt sprunghaft ansteigen – von 59,5% 2019 auf 73,2% 2020. Nach dem neuen Finanzplan soll es selbst 2024 noch eine Schuldenquote von 67% geben. Tatsächlich dient die enorme neue Schuldenaufnahme Deutschlands auch als Waffe im EU-internen Konkurrenzkampf. Da diese Gelder in einem großen Maß direkt den Unternehmen zukommen bzw. damit die Wirtschaft durch Infrastrukturausbau gestärkt wird, wird so die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft in der EU erhöht. Die Finanzhilfen, die die BRD in der Corona-Krise gewährte, entsprechen 60% des BRD-BIP (die Identität dieser Marge mit dem Maastricht-Kriterium ist hier Zufall). In Frankreich liegen die entsprechenden Finanzhilfen nur auf einem 26-Prozent-BIP-Niveau, in Italien bei 21%. Gleichzeitig aber versinken die wichtigen EU-Konkurrenten in ihren neuen Schuldenbergen: In Frankreich steigt die Staatsquote von 98% 2019 auf 120% im Jahr 2021; in Italien gar von 134% 2019 auf 162% 2021.

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