historisch-kritisches wörterbuch des marxismus
ist ein weiteres Stichwort aus der alphabetischen Stichwörtersammlung aus dem Historisch-Kritischen Wörterbuch des Marxismus (HKWM). In dieser Ausgabe setzen wir also unser Vorhaben fort, im <I>Lunapark21<I> regelmäßig ein Stichwort aus dem HKWM aufzugreifen und in einem Auszug zu dokumentieren, auf die Quelle hinzuweisen und dazu einige ergänzende aktuelle Kurznachrichten zu bringen.
E: short-time work, kurzarbeit. – F: travail à temps réduit. – R: nepolnyj rabočij den’. – S: trabajo a jornada reducida. – C: suoduangongshi 鍵똬묏珂 HKWM 8/I, 2012, Spalten 540-544 (von Karl Georg Zinn)
Der achtstündige Normalarbeitstag und die Fünftagewoche gehören zu den sozialen Fortschritten, die die organisierte Arbeiterschaft in der BRD während der Vollbeschäftigungsphase nach 1958 durchsetzte. Kürzere Arbeitszeiten blieben zwar als ein Ziel des Emanzipationskampfes bestehen, verloren aber mit der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit nicht nur an Popularität, sondern es konnten sich sogar – in dem Maße, in dem das Arbeitsvolumen sank und damit die Arbeitslosigkeit weiter stieg – wieder Forderungen nach längeren Arbeitszeiten öffentliche Zustimmung verschaffen. Der Widerspruch zwischen abnehmendem Arbeitskräftebedarf und der Befürwortung längerer Arbeitszeiten seitens der Interessenvertreter des Kapitals und ihrer Brotnehmer in Wissenschaft und Publizistik hat trotz seiner fast trivialen Evidenz wenig Unruhe oder gar scharfe Gegenreaktionen ausgelöst und wird zu Beginn des 21. Jh. eher mit konformistischer Resignation ertragen.
Kürzere Arbeitszeit oder – was gleichbedeutend ist – Umverteilung von Arbeit erwies sich immer wieder als probates Mittel gegen Arbeitslosigkeit. Es ist nur einem verbreiteten Wahrnehmungsdefizit, das ideologische Gründe haben mag, zuzuschreiben, dass die unterm Begriff praktizierte, sehr beschäftigungswirksame Arbeitszeitverkürzung als solche nicht thematisiert und auf Dauer gestellt wird, sondern als temporäre Notmaßnahme ohne Relevanz für längerfristige Beschäftigungspolitik gilt. Damit wird die für hoch entwickelte altkapitalistische Volkswirtschaften einzig gebotene Möglichkeit, irgendwann die klaffende Wunde Massenarbeitslosigkeit mittels Arbeitszeitreduktion zu heilen, verworfen. Die Massenarbeitslosigkeit ist das Resultat dauerhaft reduzierten Wirtschaftswachstums. Der Wachstumsrückgang wurde von der Stagnationstheorie spätestens seit KEYNES´ einschlägiger Vorhersage von 1930 als unvermeidliche Folge der mit der forcierten K apitalakkumulation vorangetriebenen Produktivitätszunahme erkannt, und wird im Kontext der Diskussion über das journalistisch als >Nullwachstum< bezeichnete Phänomen aktuell erneut thematisiert. Keynses meinte sogar, in nicht allzu ferner Zukunft würde eine 15-Stunden-Woche voll ausreichen (J.M. Keynes: Wirtschaftliche Möglichkeiten für unsere Enkelkinder. 1930, in: N. Reuter: Wachstumseuphorie und Verteilungsrealität. Marburg 2007², 143), um die >vernünftigen< Bedürfnisse vollauf zu befriedigen. Vor dem Hintergrund der wachstumsabhängigen Beschäftigungsproblematik erscheint K gerade nicht als kurzfristiger Lückenbüßer, sondern kürzere Arbeitszeit läge für ein ökonomisch und moralisch ernsthaftes Bestreben, die Massenarbeitslosigkeit zu überwinden, am nächsten.
K aus dieser Perspektive zu sehen, steht allerdings in krassem Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Enge des landläufigen Verständnisses von K und der damit beabsichtigten und weitgehend auch erreichten ideologischen Begriffsreduktion, K als rein systemkonformes Instrument im arbeitsmarktpolitischen Krisenmanagement zu präsentieren. Global betrachtet, verlangt das Beschäftigungsproblem für künftig neun oder mehr Milliarden Menschen bei abnehmenden Komplementärressourcen der menschlichen Arbeitskraft eine zwar nur schrittweise, aber letztlich in ihrem Umfang gegenwärtig kaum vorstellbare Einschränkung der durchschnittlichen Arbeitszeit. Die weit weniger realistische Alternative wäre eine Katastrophe von zwei, drei oder mehr Milliarden Arbeitslosen. Die gegenwärtige, rein betriebswirtschaftlich interpretierte K verweist immerhin auf jene Möglichkeit einer globalen Lösung – sozusagen als empirisch anschauliche Keimzelle, aus der ein mächtig er Stamm wachsen könnte.
Der betriebswirtschaftliche Begriff K bedeutet eine vorübergehende Arbeitszeitverkürzung ohne oder mit teilweisem Lohnausgleich, um das betriebliche Beschäftigungsvolumen einer Absatz- bzw. Produktionsreduktion anzupassen, womit Entlassungen vermieden werden. Formalrechtlich sind Zulässigkeit von K und Zahlung von Kurzarbeitergeld daran gebunden, dass es sich um einen vorübergehenden, erheblichen und unvermeidlichen Arbeitsausfall handelt. Unterschieden wird zwischen Transfer-K zwecks betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen, saisonaler, wovon v.a. die witterungsabhängige Bauindustrie betroffen ist, und konjunktureller K (CRIMMANN/WIESSNER 2009, 39). Die rechtlichen Bestimmungen zur Einführung von K und der gegebenenfalls erfolgenden Zahlung von K-Geld gehen in Deutschland auf das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung von 1927 zurück. Sie wurden im Arbeitsförderungsgesetz 1969 neu geregelt und dann modifiziert ins bis heute gelte nde Sozialgesetzbuch III übernommen.
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Auf Dauer wird sich die anhaltende Massenarbeitslosigkeit nur durch eine grundlegende Neuorientierung in Richtung unterschiedlicher Formen der Arbeitszeitverkürzung überwinden lassen. Das gilt umso mehr, als das alte Rezept Vollbeschäftigung durch Wachstum sich seit Jahrzehnten als unbrauchbar herausgestellt hat.
Stichworte / Suchfunktionen:
χ Akkumulation, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, Arbeitszeitverkürzung, Flexibilisierung, Frauenarbeit, Gewerkschaften, Grenzen des Wachstums, Hausfrauisierung, Ich-AG, industrielle Reservearmee, Kapitalismus, kapitalistische Produktionsweise, Keynesianismus, Konjunktur (ökonomische), Neoliberalismus, Nullwachstum, Wachstum
Meldungen Kurzarbeit
Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit
Wie nebenstehend im HKWM bereits angesprochen, ist das Modell der Kurzarbeit eigentlich richtungsweisend dafür, wie die strukturelle Massenarbeitslosigkeit beseitigt werden könnte. Das wurde in der aktuellen Krise besonders deutlich. Der historisch einmalige Einbruch der wirtschaftlichen Tätigkeit hat bislang – in den ersten drei Quartalen 2020 – „nur“ zu einem Anstieg der offiziellen Arbeitslosenzahl um rund 650.000 auf knapp 3 Millionen geführt. Ein erheblicher Teil der Reduktion des Arbeitsvolumens wird in Deutschland (und ähnlich in Österreich und in einigen anderen EU-Staaten) durch die massiv ausgeweitete Kurzarbeit aufgefangen. Noch im September 2020 befinden sich in Deutschland mehr als 3,5 Millionen Lohnabhängige in Kurzarbeit. Würde nur die Hälfte dieser aktuell noch Kurzarbeitenden zu Arbeitslosen, hätten wir im Winter 2020/21 eine Rekordarbeitslosigkeit nahe fünf Millionen. Daher wird die deutliche Ausweitung der Kurzarbeit in unterschiedlichen Beschlüssen im März, Mai und August 2020 gefasst. Im Juni rechnete das Ifo-Institut noch damit, dass es bis Ende 2020 „zu einem Abbau von bis zu 1,8 Millionen Arbeitsplätzen“ kommt. Diese Gefahr wird mit der Verlängerung der Kurzarbeit-Sonderregelung reduziert. Ein Plus von mehreren Hunderttausend Arbeitslosen bis Frühjahr 2021 ist jedoch aufgrund der erwartenden Pleite-Wellen vorgezeichnet.
Wer zahlt? Wer erhält?
Mit einem „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ erhielt die Bundesregierung vom Parlament bereits im März 2020 die Möglichkeit zugesprochen, bis zum 31.12.2020 (und inzwischen verlängert bis Ende 2021, also bis nach der Bundestagswahl) per Rechtsverordnung festzulegen, dass fast die gesamten Lohnkosten von Unternehmen (einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) übernommen werden können. Voraussetzung dabei ist, dass mindestens 10 Prozent der in einem Betrieb Beschäftigten zu mindestens 10 Prozent vom Entgeltausfall betroffen sind. Auf Seiten der Unternehmer bedeutet dies deutschlandweit eine Reduktion der Lohnkosten im laufenden Jahr um mindestens sechs, möglicherweise um zehn Milliarden Euro. Auf Seiten der in Kurzarbeit Befindlichen bedeutet dies eine Reduktion der realen Einkommen um 20 bis 30 Prozent. Diese Reduktion ist besonders bei denjenigen Lo hnabgängigen schmerzhaft, die bislang bereits wenig verdienten und bei denen Zuschläge für Überstunden und steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit einen größeren Teil des Arbeitseinkommens ausmachten. Diese Einkommensanteile bleiben bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes unberücksichtigt. Die Höhe des Kurzarbeit-Geldes betrug zunächst 60 Prozent des pauschalisierten Nettoentgeltes bei Kinderlosen bzw. 67 Prozent bei Lohnabhängigen, sofern Kinder im Haushalt leben. Es wurde inzwischen auf 70 respektive 77 Prozent aufgestockt.
Wirkung widersprüchlich
Kurzarbeit im Allgemeinen und die deutliche Ausweitung der Kurzarbeit hat eine deutlich stabilisierende Wirkung. Zunächst im Sinne des sozialen Friedens. Sodann auch gesamtwirtschaftlich, da die Massennachfrage nicht massiv einbricht. Dennoch brach letztere zumindest im ersten Halbjahr 2020 ein. Die Arbeitseinkommen je Arbeitnehmer sinken auch im Gesamtjahr 2020 deutlich. Haushalte, in denen zwei Personen von Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit betroffen sind, geraten in existenzielle Nöte, oft noch dadurch verstärkt, dass zeitweilig Kitas und Schulen geschlossen waren und das dort ausgereichte Essen für Kinder entfiel. Die erheblichen Ausgaben für Kurzarbeit werden nicht durch direkte staatliche Ausgaben (und öffentliche Verschuldung) gedeckt. Sie belasten zunächst die Bundesagentur für Arbeit, deren Finanzen zur Hälfte von den Arbeitnehmern getragen wird. Der Staat ersetzt über Zuschüsse an die Arbeitsagentur den größten Teil der dadurch bewirkten Verluste.
Neoliberale Forderungen
Die Aussage, Kurzarbeit sei eigentlich ein ideales Beispiel für ein anderes Wirtschaften, ist natürlich eine Rechnung ohne den Wirt. Dieser Wirt ist die kapitalistische Wirtschaft. Massive Arbeitslosigkeit liegt im Kapitalinteresse. Kurzarbeit verhindere strukturelle Anpassungen und sei damit „womöglich eher kontraproduktiv“, so Klaus Bauknecht, Chefvolkswirt der Deutschen-Industriebank. Er meint: Die im Sinne der Unternehmer positive Wirkung von massiv steigender Arbeitslosigkeit mit deutlich sinkenden Löhnen, längeren Arbeitszeiten und höherer Arbeitsintensität – gleich mehr Profit – bleibt aus. Lars Feld, Vorsitzender der „Wirtschaftsweisen“, bringt das so auf den Punkt: Wenn Unternehmen, die an der Kante zur Pleite stünden, nicht über dieselbe gestoßen würden, dann werde das Kurzarbeitergeld zur „strukturerhaltenden Maßnahme“. (Börsen-Zeitung vom 10.9.2020).