Angriff aus dem Corona-Nebel

Keine Verschwörungstheorie, aber: Die Herrschenden nutzen das Virus für sich

Auch die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung (HBS) verneigt sich vor dem Gesslerhut, an dem heutzutage alle vorbei müssen, die sich zum Thema Corona äußern. In einer großangelegten Studie, auf die wir gleich noch zurückkommen1, stellte sie im Oktober fest, die gegenwärtige Krise verstärke „soziale Ungleichheit und Sorgen um Demokratie“. Der demokratietheoretische Aspekt resultiere daraus, dass diejenigen, die in der laufenden Krise am meisten Einkommen verlieren, sich „deutlich sorgenvoller und demokratiekritischer äußern“ würden, um dann fortzufahren, das gehe „bei manchen soweit, dass die Empfänglichkeit für Verschwörungsmythen spürbar erhöht ist. So stimmten im Juni von den Befragten mit Verlusten knapp 45 Prozent der Aussage zu: ‚Ich kann mir vorstellen, dass die Pandemie von Eliten benutzt wird, um die Interessen von Reichen und Mächtigen durchzusetzen.‘“

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Exekutive und Legislative

Ein halbes Jahr „amtierende Regierung“ und die Lehren

Gelernt haben wir das in der Schule – jedenfalls im goldenen Westen – alle andersherum: Das Machtzentrum der Demokratie ist die Legislative. Sie entsteht aus freien, gleichen und geheimen Wahlen zwischen verschiedenen Parteien heraus, die mit unterschiedlichen Programmen und Personen, die sie repräsentieren, um die Wählerstimmen werben. Die Gewinner der so verteilten Mandate treten dann zusammen, um eine neue Regierung – das Haupt der Exekutive – zu wählen, die so von ihr abgeleitet und damit abhängig sei. Sie, die Legislative, könne die Exekutive auch jederzeit stürzen. Zwar sei das nicht mehr, wie sich in der Weimarer Republik als verhängnisvoll herausgestellt habe, möglich, ohne eine alternative Regierung zu bestimmen. Aber in Form eines „konstruktiven Mißtrauensvotums“ hänge über jeder Exekutive das scharfe Schwert der Legislative. Damit nicht genug: Alle Gesetze, die im Laufe der Legislaturperiode zu verabschieden seien, kämen aus der Legislative; die Exekutive habe diese Gesetze dann entsprechend dem Willen der Mehrheit der Volksvertreter zu exekutieren (woraus sich der Begriff selbst ableitet). Die dritte Gewalt im Staate, die Judikative, lege die Anwendung dieser Gesetze in strenger Unabhängigkeit von der vollziehenden Gewalt aus.

Soweit die Theorie der Gewaltenteilung im bürgerlichen Staat.

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