Vom relativen Schutz des Lebens und wie damit Politik gemacht wird

Der Fall Frauke Brosius-Gersdorf und worüber nicht geredet wurde

Nicht die Abtreibungsfrage selbst war relevant bei der verpatzten Richter:innenwahl, sondern ihre Instrumentalisierbarkeit, die – offenbar im Sinne aller Seiten – erhalten bleiben soll.

Schneller als gedacht ist die Causa Frauke Brosius-Gersdorf erledigt. Die Kandidatin, die vermeintlich wegen ihrer Haltung zur Abtreibung einer angeblich von langer Hand vorbereiteten Kampagne zum Opfer fiel, einer konzertierten Aktion von AfD und Lebensschützer:innen – von der die darüber berichtenden Medien bis dato offenbar nichts wussten, ein paar hundert echte oder fingierte Mailschreiber:innen aber schon – sie hat dem Druck nachgegeben. Verständlich, jedoch dürfte sie damit weder ihre angeschlagene Reputation gerettet haben noch gar die Demokratie, wie manche Kommentatoren es gern sähen. Im Gegenteil. Allenfalls hat sie der Koalition aus der verkorksten Situation geholfen, ihre jeweiligen Positionen behaupten zu müssen – wiewohl Merz ja bereits ein Signal des Einlenkens gegeben hatte: Er könne mit ihr leben – was nur für die AfD der »ultimative Offenbarungseid einer Partei mit dem C im Namen« zu sein schien.

Als Antwort auf das Rätsel, was einige Abgeordnete wohl veranlasst haben mochte, ihr christliches Gewissen gegen die eigene Parteispitze zu wenden, könnte vermutet werden, dass damit die Partei und ihre Führung zu einer Annäherung an die AfD gedrängt werden sollen. Der Eindruck erhärtet sich nach einem Auftritt der rechtsaußen CDU-Abgeordneten Saskia Ludwig, der Frau, die die Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf vorbrachte und die nun selbst unter Plagiatsverdacht steht. Auf einer Konferenz des rechtskonservativen Mathias Corvinius Collegiums im Juni in Budapest äußerte sie, wie die Taz berichtete, ihren Wunsch, die Brandmauer einzureißen, »besser heute als morgen«.

In diesem Lichte bekommt auch die Rolle von Jens Spahn eine andere Färbung. Es geht wohl eher nicht darum, ob er seinen Laden zusammenhalten kann, sondern, wie nah er selbst den Initiator:innen der Kampagne ist. Eine solche Nähe legt seine, als Gesundheitsminister beauftragte tendenziöse Studie zu den Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen nahe, vor allem aber seine Verbindung zum Medizin-Unternehmer Frank Gotthardt, dem Chef von CompuGroup Medical. Gotthardt setzt sein zu Spahns Amtszeiten erheblich gewachsenes Vermögen heute als Finanzier rechter Medien wie Nius ein, des Kanals, der die Kampagne mit lanciert hat.

Bemerkenswert, dass offenbar nicht nur ein paar Abgeordnete meinen, mit der Frage eines legalen Schwangerschaftsabbruchs in unserer zunehmend säkularisierten Gesellschaft heute noch Politik machen zu können. Skandalös aber, dass diese Vertreter:innen der Partei mit dem C im Namen, die ansonsten eine in punkto Lebensschutz wenig zimperliche Politik mitzutragen im Stande sind – wie bei Asyl, Aufrüstung, Umwelt –, sich in dieser Frage auf ihre religiösen Überzeugungen berufen dürfen. Keines Einhakens schien es wert, dass sie, wie im übrigen auch große Teile der Regierung, sich in der inkriminierten Frage über die statistische Mehrheitsmeinung von 80 Prozent der Bevölkerung*, zu denen ja dann wohl auch ein Gutteil ihrer Wähler:innen gehören dürfte, rundweg hinwegsetzen, während sie sich in Fragen der Migration und der Aufrüstung auf solche Mehrheiten berufen.

Kulturkampf der Rechten

Für den Kulturkampf der AfD, zu deren Vorgehen die Spaltung der Regierung gehört, wie ein Strategiepapier kürzlich ans Licht brachte, klappte die Sache mit Brosius-Gersdorf, der ›Abtreibungsaktivistin‹ hervorragend. Dass sie die abenteuerlichen Positionen, die der Juristin in den Mund und in die Website manipuliert wurden, vermutlich selbst nicht glauben, geschenkt. Dass diese samt Plagiatsvorwürfen schnell als Fake entlarvt würden, konnte egal sein angesichts der erreichten Unordnung im Regierungslager und dem Nebeneffekt, fürs Erste eine potenzielle Befürworterin des Parteiverbots abgewendet zu haben. Wegen Letzterem ist dann auch Ann-Katrin Kaufhold, die zweite Kandidatin im Visier, der aus ihrer Befürwortung der Enteignung großer Wohnbauunternehmen die Missachtung des Grundrechts auf Wohneigentum und daraus folgend die des Lebensschutzes angedichtet wird.

Wichtiger aber sind die in der Kampagne gegen Brosius-Gersdorf vertretenen Inhalte. Wobei sich die nach außen vertretenen Positionen der Partei in wesentlichen Punkten mit denen der Anti-Choice-Bewegungen und denen religiöser Influencer, vornehmlich des Rechtskatholizismus decken. Auffällig ist neben den rückwärtsgewandten Gesellschaftsidealen – die durchaus im Widerspruch zu eigenen Lebensweisen stehen können – insbesondere die Gemeinsamkeit einer dreifaltigen Verderbnis: Abtreibung, Suizid/Sterbehilfe und Homosexualität als vermeintlich die ›natürliche Ordnung‹ unterminierend. Als greife die Menschheit nicht seit Jahrtausenden in die natürliche Ordnung ein, als liege das nicht in der Natur des Menschseins.

Diese Dreiheit des Übels findet sich weltweit in religiösen wie weltlichen Sekten, die sich missionarisch an die Macht zu predigen suchen. Seien es die mittlerweile höchst einflussreichen Evangelikalen in den USA oder in Brasilien, die sich, im Verein mit den Rechtskatholiken, bigotte Präsidenten schaffen, die alles beseitigen, was ihre göttliche Ordnung stört. Seien es die afrikanischen Länder – etwa Uganda, Kenia, Tansania –, die zunehmend martialische Gesetze gegen Homosexualität und Queerness erlassen, die sie nicht nur als widernatürlich, sondern als westlich-koloniale Einflussnahme und als ›Bedrohung der afrikanischen Männlichkeit durch westlichen Feminismus‹ verdammen. Und wer weiß, wohin die neu erwachenden Jugendbewegungen wie etwa das Weltjugendtreffen der katholischen Kirche mit ihrer Papstbegeisterung uns noch führen werden.

Beunruhigend genug, dass dieser Kulturkampf immer wieder greift. Schlimmer, dass er auch die gewählten Vertreter:innen der sogenannten gesellschaftlichen Mitte hierzulande noch immer beeinflusst. So haben diese zwar, verdammt spät, die männliche Homosexualität entkriminalisiert. Aber mit den beiden anderen Themen tun sie sich weiter schwer, obwohl der ›Tabubruch‹ in Nachbarländern längst vollzogen wurde, ohne dass die Zivilisation zusammenbrach. Mag sein, dass deutsche Politiker:innen aus Angst vor Euthanasie-Vorwürfen besonders zögerlich sind. Das kann aber kaum rechtfertigen, dass die Bundesregierung den klaren Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zur Regelung der selbstbestimmten Beendigung des Lebens verschleppt. Und dass sie sich bislang über das Menschenrechtskommissariat der Vereinten Nationen hinwegsetzt, das ihr 2020 eine Rüge wegen Zurückweisung von Verbesserungen um den § 218a erteilte – womit sie gegen die Uno-Frauenrechtskonv ention Cedaw verstößt, die sie selbst ratifiziert hat. Nur mit viel gutem Willen könnte in der Richterinnen-Nominierung ein verstohlener Schritt der SPD gesehen werden, auf die Stellungnahme des Deutschen Ärztetags einzugehen, der sich Ende Mai mit großer Mehrheit für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen hatte.

Die eigentliche Frage müsste lauten: Ist es wirklich eine Sache der Rechtsprechung?

Als wollte man das Fass nicht aufmachen, wurde die inhaltliche Seite der im Raum stehenden Vorwürfe regierungsseitig beschwiegen und von den Medien auch nicht weiter aufgegriffen. Weil, wie Frau Brosius-Gersdorf nachdrücklich versicherte, der ihr zur Last gelegte Tabubruch gar keiner ist? Wie aber wäre es, würden sich die fortschrittlichen Kräfte von Politik und Zivilgesellschaft endlich zu diesem aufraffen und den längst nicht mehr zeitgemäßen vermeintlichen Konsens in Puncto Abtreibung aufkündigen? Konsequent und nicht nur als kontrollierte Entkriminalisierung, sondern für echte Wahlfreiheit – auch ohne zeitliche Begrenzung, denn keine Frau verschleppt die Sache ohne Not. Frau Brosius-Gersdorf hat einen solchen Standpunkt mitnichten vertreten, sondern in der Kommission, die im Auftrag der Ampel-Koalition über die juristischen Möglichkeiten in dieser Frage nachdenken sollte, streng wissenschaftlich festgestellt, dass es formal-juristisch Grü nde für die Entkriminalisierung geben könne, aber auch nur mit weiterem Beratungszwang. In ihrer Juristen-Denke ist es in der Tat logisch, im 1993er Kompromiss eine Unstimmigkeit festzustellen. Denn, so ihre Einlassung, wer vom vollen Lebensrecht des Fötus ausgehe, könne im Grunde keine Ausnahme zulassen, wie es die geltende Rechtsprechung aber tut. Nichts weiter, so Brosius-Gersdorf, mache sie, als über diese Inkonsistenz wissenschaftlich zu reflektieren. Der »gute, praktikable Kompromiss«, den die jetzige Lösung bereithält – und an den jedenfalls die CDU laut Elisabeth Winkelmeier-Becker, die Vorsitzende des Rechtsausschusses, nicht rühren möchte –, besteht in einer juristischen Absurdität, Abtreibung in bestimmten Fällen als ›Notwehr‹ anzuerkennen (wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder bei ›krimineller Vortat‹, sprich Vergewaltigung), womit der Straftatbestand entfällt. In anderen Fällen aber, die den Straftatb estand erfüllen, wird Straffreiheit als zeitgemäße, »empathische Lösung für die Frau« gewährt, um den Preis vielfältiger Erschwernisse und Verzögerungen. Solchermaßen bearbeitet darf frau dann selbständig entscheiden und die Schuld für den ›Mord‹ auf sich nehmen, so sie nicht lebenslang für einen unachtsamen Moment der Lust zu büßen bereit ist, was in unserer durchsexualisierten Gesellschaft abstrus ist. Für diese Konstruktion des schlechten Gewissens wird der unhinterfragte Gedanke instrumentalisiert, jede ungewollt Schwangere leide unter einem furchtbaren Zwiespalt, was angesichts der ideologischen Vorprägung junger Frauen tatsächlich häufig der Fall sein mag. Unvorstellbar scheint dagegen zu sein, dass Frauen sich eben nicht allein als potenzielle Mütter verstehen und genau wissen, was sie nicht wollen. Und das hängt in den meisten Fällen nicht am Geld, wie die Politik immer noch fälschlich unterstellt. 

Im Zusammenhang mit der manipulierten Richter:innenwahl wäre nun die entscheidende Frage, ob es Aufgabe eines Gerichts, selbst eines Verfassungsgerichts, sein kann festzulegen, wann der Mensch ein Mensch ist. Wie sich im starken Engagement religiöser Kräfte und der dazu im Widerspruch stehenden, inzwischen weitgehend areligiösen Bevölkerungsmehrheit zeigt, ist es vor allem ein ethisches Thema, dessen Betrachtung sich mit den gesellschaftlichen Anschauungen und Wertvorstellungen wandelt. Und offensichtlich hat sich der gesellschaftliche Konsens auf die Seite der Frauen geschlagen und respektiert ihre Urteilsfähigkeit und ihren Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben.

Die juristische Behandlung übergeht, dass es sich um eine einzigartige Konstellation handelt und nicht um eines der vielen juristischen Dilemmata, in denen Jurist:innen gleichberechtigte Interessen gegeneinander abwägen müssen. Dass die ganze Angelegenheit von vornherein eine einseitig zugunsten des Fötus wertende ist, indem sie Leben gegen bloße Würde und Selbstbestimmung stellt, womit juristisch betrachtet die Frau keine Chance hat, das konnte, müßig zu betonen, sich nur in Gesellschaften entwickeln, die Frauen per se als Minderwertige einstufen, die Frauen letztlich nur in Kauf nehmen, um das wertvolle männliche Leben durch Nachkommen eigenen Blutes weiterzutragen und so quasi in Ewigkeit zu verlängern – solange es nicht auf andere Weise möglich ist, woran die männliche Wissenschaft ja schon länger arbeitet. Selbstgefällige Genies wie Elon Musk würden sich vermutlich am liebsten klonen. Andere halten es mit der modernen Version der e hemals religiös getragenen Transzendenz des Geistes im ewigen Leben oder der Wiedergeburt: mit der Vorstellung eines geistigen Uploads in den Äther.

Das Dasein und die Würde der Frau, eines denk- und urteilsfähigen, fühlenden Individuums mit einer Geschichte umgekehrt über das reine Daseinsrecht des Fötus zu stellen, bedingt die Anerkennung der Tatsache, dass dieses Leben nun einmal unvermeidlich an die Schwangere gebunden ist und ohne sie buchstäblich gar nicht in die Welt käme, ein Leben, das eben doch nur ein potenzieller Mensch ist, dessen Menschwerdung gar nicht mal sicher ist, selbst wenn innig gewünscht – was die Repromedizin bekanntlich blühen lässt. Andererseits ist die Definition des Zeitpunkts des Rechtes auf Leben eben doch eine willkürliche. Weitergedacht könnte auch die reine Möglichkeit, einen Menschen zu produzieren, als göttliche Pflicht festgelegt werden – wie etwa bei den ultraorthodoxen Juden – was die Ächtung der Homosexualität erklären würde.

Bleibt zum Schluss noch einmal auf das krasse Missverhältnis von staatlicher Sorge um die Ungeborenen gegenüber der um die Geborenen hinzuweisen, und die Frage, wie lange die Frauen sich das noch gefallen lassen.

Eveline Linke ist Diplom-Ingenieurin, Feministin, freie Autorin. Sie lebt in Hamburg und Berlin.

* Nach einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage im Auftrag des Bundesfrauenministeriums (BMFSFJ) 2024.

Erschienen in: Lunapark21, Heft 66 (Herbst 2025)

Bonapartismus

E: bonapartism. – F: bonapartisme. – S: bonapartismo. Autor: Werner Mackenbach HKWM 2, 1995, Spalten 283-290

Neben ihrer Rolle für die zeitgenössische politische Analyse kommt der B-Theorie eine wichtige Bedeutung im Rahmen der staatstheoretischen Schriften von Marx und Engels zu. Die Unterscheidung von sozialer und politischer Herrschaft, die These von ihrem zeitweiligen Auseinanderfallen und von der relativen Autonomie des Staates verdeutlicht die dialektische Auffassung vom Verhältnis zwischen Basis und Überbau. […].

B-Entstehung führt Marx zurück auf eine Konstellation, »wo die Bourgeoisie die Fähigkeit, die Nation zu beherrschen, schon verloren und wo die Arbeiterklasse diese Fähigkeit noch nicht erworben hatte.« (Bürgerkrieg, MEW 17, 338). Er ist der eigentümliche Ausdruck einer Situation des labilen Kräftegleichgewichts der beiden gesellschaftlichen Hauptklassen. […] Marx und Engels verwenden Elemente der B-Theorie zur Analyse der Entwicklung Deutschlands in der zweiten Hälfte des 19. Jh. Damit versuchen sie jenes Phänomen zu begreifen, das man als »Sonderentwicklung« bzw. »Zuspätkommen Deutschlands« bezeichnet hat: Die deutsche Bourgeoisie entwickelte sich zwar zu einer der mächtigsten sozialen Klassen Europas, eine siegreiche bürgerliche Revolution fand jedoch nicht statt. Gegenüber dem erstarkenden Proletariat mit seinen Klassenorganisationen setzte die Bourgeoisie auf das Bündnis mit den alten Klassen. […] In den folgenden  Jahren arbeitet vor allem Engels die These vom preußisch-deutschen B an wichtigen Stationen der deutschen Entwicklung heraus: von der Gründung des Nationalvereins 1859 über die Heeresvorlage im gleichen Jahr und den Vorschlag der preußischen Regierung zur Einführung eines deutschen Parlaments auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts 1866 bis hin zur Charakterisierung der Herrschaft Wilhelms II. als bonapartistisch auch nach dem Sturz Bismarcks.                              

Innerhalb der Diskussion der II. Internationale spielt die B-Theorie keine herausragende Rolle. Dies liegt zum einen an der Übernahme mechanistischer Konzeptionen vom Verhältnis Basis-Überbau und zum anderen vor allem an einem sich verstärkenden Verständnis vom Staat als neutralem Wesen, das es zu erobern und im eigenen Interesse umzugestalten gelte. Wichtige Bezüge zur Marx/Engelsschen B-Theorie finden sich allerdings in den Schriften von Luxemburg, Lenin und Gramsci. […]

Rosa Luxemburg knüpft in ihrer Analyse der französischen Entwicklung ab 1898 an die Frankreich-Schriften von Marx und Engels an. […] Ähnlich wie Marx und Engels macht sie als Grundlage dieser Tendenz ein relatives gesellschaftliches Kräftegleichgewicht aus, hervorgerufen durch »die Zersetzung der Bourgeoisie einerseits und die Machtlosigkeit des Proletariats andererseits« (GW 1/1, 265), das scheinbar das Kleinbürgertum zur politisch herrschenden Kraft werden läßt.

Vor allem ab der zweiten Hälfte der 1920er Jahre greifen viele marxistische Autoren in ihrer Auseinandersetzung mit dem Faschismus auf die B-Theorie zurück (vgl. Wippermann 1983). Eine besondere Bedeutung gewinnt sie bei Thalheimer und Trotzki bzw. bei der rechten und linken kommunistischen Opposition. Thalheimer analysiert einerseits den Prozeß der stufenförmigen Faschisierung der Weimarer Republik über eine Reihe von bonapartistischen Regimen. Andererseits entwickelt er aber auch in Übertragung der These vom gesellschaftlichen Gleichgewicht und von der Verselbständigung der Exekutive quasi ein Modell der Transformation der bürgerlichen Republik in eine offene Diktatur. […]

Bei Trotzki ist das B-Konzept eingebettet in eine Faschismustheorie, die auf der Untersuchung des Verhältnisses der drei Hauptklassen der bürgerlichen Gesellschaft – Bourgeoisie, Proletariat und Kleinbürgertum – basiert und aus den Veränderungen in diesen Klassenbeziehungen die jeweiligen politischen Herrschaftsformen ableitet.  Die Herrschaftsform des B, die dem Faschismus unmittelbar vorangeht, entspricht einer bestimmten Phase der Krise der bürgerlichen Gesellschaft und ist gekennzeichnet durch ein labiles Gleichgewicht zwischen Bourgeoisie und Proletariat. Ähnlich wie Gramsci sieht Trotzki dieses Gleichgewicht als katastrophenhaft an: »Zwei gewaltige Lager stehen einander unversöhnlich gegenüber. Auf parlamentarischem Wege vermag keines zu siegen. […] Ein solcherart gespaltener Zustand der Gesellschaft kündet den Bürgerkrieg an. Die Gefahr des Bürgerkrieges erzeugt bei den herrschenden Klassen das Bedürfnis nach einem Schiedsrichter  und Gebieter, einem Cäsar. Das eben ist die Funktion des B.« (Trotzki GW 1, 439) […] Ist die faschistische Bewegung – im Gegensatz zum B – durch die Mobilisierung und Militarisierung des Kleinbürgertums in der Lage, das organisierte Proletariat zu zerschlagen, in dem sie den Bürgerkrieg institutionalisiert, so muß der Faschismus an der Macht wieder zu einem bonapartistischen Regime degenerieren und seine soziale Massenbasis verlieren. […]

Mitte der 1930er Jahre überträgt Trotzki Elemente der B-Theorie auf ein gänzlich neues Feld von politischen und sozialen Problemen […]. Demnach ist es auch in der Sowjetunion zum »Thermidor« gekommen. Die Sowjetbürokratie hat die Funktion, die Gegensätze zwischen Proletariat und Bauernschaft, zwischen Arbeiterstaat und Imperialismus zu überbrücken. Auf dieser sozialen Basis bilde sich ein »bürokratischer Zentrismus«, der, je unabhängiger und mächtiger die Bürokratie wird, sich zu B. entwickelt. […]

Die B-These darf die konkrete Analyse einer konkreten Situation nicht ersetzen und nur als erste Annäherung an die komplexe gesellschaftliche Realität, als erstes Begreifen des Kräfteverhältnisses der Klassen verstanden werden.

In dieser Rubrik bringt Lunapark21 jeweils einen Eintrag aus dem Historisch-Kritischen Wörterbuch des Marxismus (HKWM). Das HKWM erschien mit seinem ersten Band 1994, begründet und herausgegeben vom Philosophen Wolfgang Fritz Haug. Anlässlich der Herausgabe des Bandes 9 II im Dezember 2023 schrieb Haug: »Die Vorgeschichte von 1989 hat es vorgeführt: Lange kaum merklich, kann der geschichtliche Prozess zum unwiderstehlichen Strom sich steigern, der Standpunkte und Perspektiven mit sich reißt. (…) Wer das HKWM nicht nur als Nachschlagewerk nutzt, sondern auch oder sogar primär als ›Vorschlagwerk‹, in dem man auf Erkundung gehen kann, wird die Erfahrung machen, dass Vergangenheitserkenntnis der Gegenwart auf eine Weise zu begegnen vermag, die ihr bei aller Differenz ein Licht aufsteckt.«

Bonapartismus ist nach nachhaltige Entwicklung, Krieg, Handel, Energie, Krieg und Frieden, Lüge, Finanzkrise, Kurzarbeit, Mensch-Naturverhältnis, Kubanische Revolution, Misogynie, Landnahme, Klimapolitik, militärisch-industrieller Komplex und Finanzmärkte das 16. ausgewählte Stichwort aus der alphabetischen Stichwörtersammlung des HKWM, das wir hier auszugsweise zitieren.

Dieser wiedergegebene Text enthält den Textanfang sowie Ausschnitte, also wesentlich weniger als im Original (Siehe: https://www.inkrit.de/e_inkritpedia/e_maincode/doku.php?id=b:bonapartismus). Das ist in fünf Abschnitte gegliedert und mit einer umfangreichen Bibliographie versehen. Der Bestellvorgang wird auf der Website des InkriT erläutert. (JHS)

Erschienen in: Lunapark21, Heft 66 (Herbst 2025)