Refugees welcome?

Es gibt viele Arten zu töten.
Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen,
einem das Brot entziehen,
einen von einer Krankheit nicht heilen,
einen in eine schlechte Wohnung stecken,
einen durch Arbeit zu Tode schinden,
einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw.
Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.

Bertolt Brecht

Aus: LunaPark21 – Heft 31

Er fehlt zur Zeit in keinem Zeitungs-, TV- oder Radiobericht über Flüchtlinge der Begriff “Willkommenskultur”. Er soll das „Gute Deutschland“ suggerieren, das angesichts des Elends der vielen Schutzsuchenden aus „moralischen“ Gründen die Grenzen öffnete. Tatsächlich wurde diese einmalige kurzfristige Öffnung für Tausende Flüchtlinge von ihnen selbst durchgesetzt und selbstverständlich bleibt das grundsätzliche Ziel der Politik – nämlich „Abschottung und Abschiebung” – weiterhin bestehen, was die aktuelle Medienberichterstattung gerne übersieht.

Denn seit Monaten wird die dauerhafte Kasernierung in speziellen Abschiebelagern für neu ankommende Flüchtlinge aus den Westbalkanländern diskutiert und geplant. Diese gar nicht willkommenen Menschen, unter ihnen viele Roma, sollen dann nach Schnellverfahren ihrer Asylanträge in ihre „sicheren“ Herkunftsländer zügig und problemlos zurückgeschoben werden.

Der 150-seitige Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Flüchtlingspolitik liegt bereits auf dem Tisch und enthält eine Fülle dramatischer Vorschläge zur weiteren Entrechtung aller Flüchtlinge.

Schon mit der Grundgesetzänderung im Jahre 1993 und den danach folgenden Verschärfungen der Asyl- und Aufenthaltsgesetze war das Ziel verbunden, Deutschland in seinen Grenzen abzuschotten und damit eine Abschreckungskultur durchzusetzen. Gesetze und Verordnungen, die schutzsuchende Menschen jahrelang in Lager zwingen, ihnen die Arbeitsaufnahme oder Ausbildung verbieten, sie durch Sachmittel oder Bargeldentzug entmündigen und per „Duldung“ mit ständig drohender Abschiebung traumatisieren, sind keine Zeichen einer irgendwie gearteten „Willkommenskultur“. Derartige Gesetze sind vielmehr dazu geeignet, Menschen jedwede Perspektive auf eine sichere Zukunft zu nehmen, sie zu demütigen, sie zu zerstören und zur Aufgabe zu zwingen.

Chronik der Gewalt

Die Antirassistische Initiative Berlin, dokumentiert – jährlich aktualisiert – Geschehnisse, bei denen Flüchtlinge körperlich zu Schaden gekommen sind. Das sind Todesfälle und Verletzungen bei Grenzüberquerungen; Selbsttötungen, Selbsttötungsversuche und Verletzungen von Flüchtlingen aus Angst und auf der Flucht vor Abschiebungen; Todesfälle und Verletzungen vor, während und nach Abschiebungen. Auch Brände und Anschläge auf Flüchtlingssammellager sowie Angriffe auf der Straße werden dokumentiert.

Trotz großer Bemühungen um Vollständigkeit der Chronologie muss gesagt werden, dass diese aus verschiedenen Gründen nicht erreicht werden kann – es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Vor kurzem ist die 22. Auflage der mittlerweile zweibändigen Chronologie „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen (1993-2014)“ erschienen. In ihrer Gesamtheit ist sie ein Spiegelbild der menschenverachtenden Lebensbedingungen, denen Schutzsuchende in diesem Lande ausgesetzt sind.

Anhand der über 7000 Einzelgeschehnisse wird deutlich, mit welcher Gewalt die gesetzlichen Vorgaben von Behörden, Gerichten, Polizei, medizinischem Personal und anderen umgesetzt werden und mit wie viel Willkür und Menschenverachtung Flüchtlinge gequält, ignoriert, kriminalisiert, isoliert und oft zu Selbstverletzungen oder gar Suiziden getrieben werden. Erpressung, Schikanen, Rechtsbrüche und Betrug, aber auch Sippenhaft, Familientrennungen oder Inhaftierung Minderjähriger sind einige Mittel des Staates und seiner willfährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um den Ausreisedruck auf Flüchtlinge ins oft Unerträgliche zu steigern und sie damit zur “freiwilligen” Ausreise zu zwingen. Gelingt dies nicht, so wird die Ab- oder Rückschiebung mit Gewalt durchgesetzt.

Über 450 tote Flüchtlinge durch staatliche Maßnahmen

Die Dokumentation belegt, dass sich in den letzten 22 Jahren 179 Flüchtlinge aus Angst vor der drohenden Abschiebung selbst töteten oder bei dem Versuch starben, vor der Abschiebung zu fliehen – davon befanden sich 64 Menschen in Abschiebehaft. 1383 Flüchtlinge verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest dagegen (Risiko-Hunger- und Durststreiks) oder versuchten, sich umzubringen – davon befanden sich 659 Menschen in Abschiebehaft.

Fünf Flüchtlinge starben während der Abschiebung und 451 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Misshandlungen während der Abschiebung verletzt.

34 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode, und 584 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert oder kamen aufgrund ihrer schweren Erkrankungen in Lebensgefahr. 71 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung spurlos. Die Recherche von Schicksalen der Menschen nach einer Abschiebung ist aus vielen Gründen nicht möglich, so dass die dokumentierten Fälle nur Beispiele sein können.

194 Flüchtlinge starben auf dem Weg in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen, davon allein 130 an den deutschen Ost-Grenzen, drei Personen trieben in der Neiße ab und sind seither vermisst. 590 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 321 an den deutschen Ost-Grenzen. Diese Geschehnisse sind Berichte über Flüchtlinge, die direkt nach Deutschland reisen wollten. Angesichts Tausender toter Menschen an den Grenzen Europas ist die tatsächliche Anzahl – bezogen auf Deutschland – nicht festzustellen.

19 Flüchtlinge starben durch direkte Gewalteinwirkung von Polizei oder Bewachungspersonal entweder in Haft, in Gewahrsam, bei Festnahmen, bei Abschiebungen, auf der Straße oder in Behörden – mindestens 899 wurden verletzt. 20 Flüchtlinge starben durch unterlassene Hilfeleistung.

75 Flüchtlinge starben in den Flüchtlingsunterkünften bei Bränden, Anschlägen oder durch Gefahren in den Lagern, 980 Flüchtlinge wurden dabei z.T. erheblich verletzt. 19 Flüchtlinge starben durch rassistische Angriffe im öffentlichen Bereich und 922 wurden dabei verletzt.

Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 451 Flüchtlinge ums Leben – durch rassistische Angriffe und die Unterbringung in Lagern (u.a. Anschläge, Brände) starben 94 Menschen.

„Es gibt viele Arten zu töten …“

„Die Provokation seines Todes war das Letzte, was er aus seiner Sicht noch tun konnte … Noch ein politisches Signal setzen. Noch einmal ins Gedächtnis brennen: Seht her, was ihr aus einem Menschen macht!“ Mit diesen Worten kommentierte der Pfarrer Christoph Wilborg die Selbstverbrennung von Kahve Pouryazdani auf dem Bergfriedhof vor mehr als einhundert Trauergästen. „Viele hier sind in einer ähnlichen Situation“, ruft ein Freund des Toten. „Falls jemand von der Ausländerbehörde hier ist: Der nächste könnte ich sein, oder er oder sie.“

Der 49-jährige Flüchtling aus dem Iran hatte sich am 20. Februar 2014 hinter der Tübinger Stiftskirche St. Georg mit Benzin übergossen und angezündet. Kurz danach war er seinen schweren Verbrennungen in der Notaufnahme der Berufsgenossenschaftlichen Klinik erlegen. Er hatte seinen Tod auf dem Internetportal Facebook angekündigt.

Als zweimal abgelehnter Asylbewerber hatte er fast zehn Jahre lang ohne Zukunftsperspektive leben müssen.

Lange Zeit unterlag er der Residenzpflicht und durfte den Landkreis Tübingen nicht verlassen. Alle drei Monate musste er zum Amt, um seinen Aufenthalt zu verlängern. Jedesmal drohte – bei Nichtverlängerung – die Abschiebung.

Zehn Jahre lang hat er eindringlich auf den Ämtern wiederholt: „Warum versteht ihr mich nicht? Ich will arbeiten, ich bin ein guter Schweißer. Ich will keine Almosen.“ Obwohl er perfekt Deutsch sprach, „blieben ihm alle Türen verschlossen“, so sein Anwalt Manfred Weidmann.

Die jahrelange Trennung von seiner Familie – besonders von seiner jetzt 19-jährigen Tochter – ließ ihn verzweifeln. Gerne hätte er sie in der Türkei getroffen, doch das Geld dafür durfte er nicht verdienen. Vor der Stiftskirche hatte Kahve Pouryazdani jahrelang seinen Infostand aufgebaut, nachdem er in Tübingen Mitglied der monarchistischen Partei CPI (Constitutionalest Party of Iran) wurde. Mit Bildern und Flugblättern prangerte er die Verhältnisse im Iran, Unterdrückung und Verfolgung der Menschen, die Folter und die Morde an. Auch protestierte er gegen die Lieferung von Abhör-Technologie an das Mullah-Regime durch deutsche Firmen.

Als er schließlich doch noch einen Aufenthaltsstatus aus humanitären Gründen erhielt, der ihm auch das Recht zum Arbeiten einräumte, war es schon zu spät: „Er hatte keine Kraft mehr“, so sein Anwalt.

Dokumentationsstelle der Antirassistischen Initiative Berlin
http://www.ari-berlin.org/doku/titel.htm

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