Ausweichbewegung. Leiharbeit 2.0: Werkverträge als neue Lohndumpingstrategie

Aus Lunapark21 – Heft 19

Es ist wie beim Märchen vom Hasen und dem Igel: Wenn sich langsam Widerstand gegen Formen prekärer Beschäftigung regt, sind die Konzerne längst weiter. Nach jahrelangem Zögern und mit zuletzt intensiver Kampagnetätigkeit haben es Gewerkschaften und Linke geschafft, die Leiharbeit öffentlich zu skandalisieren.

Selbst die konservative Regierung hat dem Druck ein bisschen nachgegeben und für die Zeitarbeitsbranche einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn festgeschrieben. Wenigstens 7,01 Euro müssen Leiharbeiter seither im Osten pro Stunde verdienen, im Westen sind es 7,89 Euro. Das sind immer noch Armutslöhne, für die Profitmaximierer aber schon zu viel. Sie setzen jetzt verstärkt auf Werkverträge.

Noch weniger Rechte als Leiharbeiter

Sie räumen im Supermarkt Regale ein, brauen Bier und stehen in der Autofabrik am Band: Beschäftigte mit sogenannten Werkverträgen. Wie Leiharbeiter sind sie nicht bei dem Unternehmen angestellt, in dem sie arbeiten, sondern bei einer Fremdfirma, die den Auftrag erhalten hat, ein bestimmtes „Werk“ zu vollbringen. Bezahlt wird nicht nach Aufwand oder Arbeitszeit, sondern nach Ergebnis. Grundsätzlich gibt es das freilich schon lange. Auch früher war es üblich, dass die Putzkraft im Rechtsanwaltsbüro nicht bei der Kanzlei selbst angestellt war. In der Industrie besteht seit Jahren die Tendenz, Dienstleistungstätigkeiten wie den Wachschutz und die Kantine auszulagern und fremd zu vergeben. Neuerdings betrifft das allerdings verstärkt die Produktion selbst. So werden in der Automobilindustrie Vorprodukte „just in time“ ans Band geliefert. Die „Zulieferer“ produzieren oftmals auf dem Werksgelände des Herstellers und führen teilweise gar Montagearbeiten am Band durch. So zum Beispiel bei BMW in Leipzig, wo jeder dritte Arbeiter bei einer Fremdfirma angestellt sein soll.

Das hat für die Konzerne diverse Vorteile. Zum Beispiel die Vermeidung des genannten Mindestlohns für Leiharbeiter, der mit Hilfe von „Scheinwerkverträgen“ noch deutlich unterschritten wird. Die Betroffenen sind nicht nur auf dem Firmengelände im Einsatz, sondern haben oft nicht einmal eigenes Werkzeug und arbeiten auf direkte Anweisung der Vorgesetzten. Das ist zwar illegal, aber gängige Praxis, mit der sich aus Unternehmenssicht viel Geld sparen lässt. Stundenlöhne von weit unter sieben Euro sind keine Seltenheit. Auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge, die bessere Arbeits- oder Einkommensbedingungen für Leiharbeiter vorschreiben, können auf diese Weise umgangen werden. Allein die IG Metall hat in mehr als 1200 Betrieben solche „Besservereinbarungen“ durchgesetzt. Sie gelten aber stets nur für direkt vom Unternehmen bestellte Leiharbeiter, nicht in Fremdfirmen, die wiederum Leihbeschäftigte einsetzen.

Praktisch aus Sicht der Konzerne ist auch, dass Betriebsräte bei Werkvertragsbeschäftigten noch weniger Rechte haben als bei Leiharbeit. Sie müssen nicht einmal über deren Zahl informiert, geschweige denn um ihre Zustimmung ersucht werden. Schließlich wird der Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten unter Sachmittelkosten, nicht als Personalausgaben verbucht. Und während Leiharbeiter bei Betriebsratswahlen im Entleihbetrieb zumindest passives Wahlrecht haben, bleiben ihre Kollegen in Werkvertragsfirmen vollends außen vor.

Abbau von Stammarbeitsplätzen

Überhaupt ist Intransparenz ein Markenzeichen dieser Beschäftigungsform, deren Verbreitung nicht statistisch erhoben wird. Auch die Bundesregierung hat daher keinen genauen Überblick, behauptet aber zugleich, es bestehe „kein Handlungsbedarf“. Obwohl offizielle Zahlen fehlen, deuten alle bekannten Fakten auf eine deutliche Ausweitung von Werkvertragsbeschäftigung hin. So kam eine Betriebsrätebefragung der IG Metall von Anfang 2011 zu folgendem Ergebnis: „Über ein Drittel der rund 5000 Befragten gab an, dass in ihren Unternehmen Werkverträge eingesetzt werden. Von diesem Drittel waren sich wiederum 36 Prozent sicher, dass so Stammarbeitsplätze abgebaut werden.“

„In der Stahlindustrie sind bis zu 35 Prozent der Leute, die morgens durch das Werkstor gehen, Beschäftigte von Fremdfirmen. Leiharbeitnehmer sind da noch nicht erfasst. Das heißt, mehr als ein Drittel aller Beschäftigten im Betrieb gehört nicht zur Stammbelegschaft“, berichtet IG-Metall-Vize Detlef Wetzel.

Im Schiffbau ist einer Stichprobe zufolge fast die Hälfte der Arbeiter per Werkvertrag angestellt. In Brauereien liegt dieser Anteil gar bei 63 Prozent. Und in der Baubranche werden die Tätigkeiten immer weiter aufgesplittet und an Sub- oder Sub-Subunternehmen vergeben, was laut IG BAU zur Folge hat, dass zwei Drittel aller Bauarbeiter nicht den Lohn erhält, der ihnen zusteht.

Ein Indikator für die Zunahme von Werkvertragsbeschäftigung (und für die anderweitige Auslagerung von Arbeiten an Zulieferer) in der Automobilindustrie ist die verringerte Fertigungstiefe. Lag der Anteil der Endhersteller an der automobilen Wertschöpfung Anfang der 1990er Jahre noch deutlich über 40 Prozent, sind es bei Daimler und BMW heute nur noch rund 30, bei Audi gar nur noch etwa 20 Prozent. Das betrifft nicht nur die Produktion: Mittlerweile werden bis zu 40 Prozent der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten extern, also nicht mehr von den Herstellern selbst abgewickelt. Zum Teil werden dabei auch einzelne Ingenieure per Werkvertrag beauftragt.

Dass die Konzerne von Leiharbeit auf Werkverträge ausweichen, geben deren Vertreter teilweise offen zu. So erklärte Gesamtmetall-Chef Martin Kannegiesser kürzlich in Bezug auf die Tarifregelungen zur Leiharbeit: “Die Zeitarbeit wird deutlich teurer. Einige werden versuchen, dem über Werkverträge aus dem Weg zu gehen.” Und Arbeitsrechtler Richard Giesen wusste vor etwa einem Jahr bei einer Veranstaltung des unternehmensfinanzierten „Instituts für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht“ in Düsseldorf seine Zuhörer mit dem Vortrag „Chancen, den strengen arbeitsrechtlichen Regelungen der Zeitarbeit zu entfliehen“ für die Alternative Werkverträge zu begeistern.

Leiharbeit: Kein „Equal Pay“

Die Gewerkschaften IG Metall, IG BCE und EVG haben mit den Zeitarbeitsverbänden BAP und iGZ Vereinbarungen über Branchenzuschläge für Leiharbeiter getroffen, wenn diese längere Zeit in den betreffenden Bereichen eingesetzt werden. Mit den Regelungen werde „die Tariflücke zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbelegschaften geschlossen“, behaupten BAP und iGZ. Auch die Eisenbahnergewerkschaft EVG meint, damit „der unterschiedlichen Bezahlung von Stammbeschäftigten und Leiharbeitern ein Ende bereitet“ zu haben.

Das ist schlicht falsch. Von „Equal Pay“, also der eigentlich im Gesetz vorgeschriebenen gleichen Bezahlung von Leih- und Stammarbeitern (die per Tarifvertrag umgangen werden kann), sind die Betroffenen noch weit entfernt. Die stufenweise steigenden Zuschläge auf den vom DGB vereinbarten Leiharbeitstarif (untere Entgeltgruppen 7,01 Euro pro Stunde im Osten und 7,89 Euro im Westen) erreichen erst nach neun Monaten maximal 50 Prozent. Selbst dann kann die Differenz zum Einkommen der Stammbeschäftigten beispielsweise in der Metallbranche noch mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen.

Für einen kleinen Teil der Leiharbeiter bedeuten die Vereinbarungen eine Verbesserung. Allerdings zu einem hohen Preis: Der Druck auf Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), „Equal Pay“ mit einer Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) durchzusetzen, nimmt mit jeder Tarifeinigung zu Branchenzuschlägen ab. Die dauerhafte Schlechterstellung wird so letztlich zementiert.

Die IG Metall hat zuletzt tarifliche Verbesserungen für Leiharbeiter durchgesetzt – auch wenn der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ damit längst nicht erreicht ist (siehe oben). Im Herbst will sie sich nun stärker dem Thema Werkverträge annehmen. Angesichts der Entwicklung ist das dringend geboten.

Daniel Behruzi arbeitet als Journalist in Frankfurt am Main und ist in der LP21-Redaktion für das Ressort „Soziales & Gegenwehr“ zuständig

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