150 Jahre § 218 im Strafgesetzbuch

Der Paragraf 218 steht seit 1871 im Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Wirft man einen Blick in die Geschichte, so wird deutlich, wie wenig es bei dem „Abtreibungsparagrafen“ um „Lebensschutz“ und Menschenwürde geht. Es geht um die Kontrolle weiblicher Reproduktionsfähigkeit und um die Durchsetzung von Macht- und Herrschaftsansprüchen. Für einen Schwangerschaftsabbruch sah das Gesetz eine … 150 Jahre § 218 im Strafgesetzbuch weiterlesen