Grundsätzlich kostet ÖPP die Bevölkerung deutlich mehr Steuergeld
Die vorgeschlagenen 13 Grundgesetzänderungen bilden zusammen mit den zahlreichen Begleitgesetzen ein komplexes Geflecht juristischer Texte. Einzelne Regelungen kann man als Laie eventuell noch erfassen. Andere sind rätselhaft, und insbesondere das Zusammenwirken bedarf zusätzlich der Interpretation und Bewertung durch Experten. Die Abgeordneten und auch die Zivilgesellschaft werden ein Stückweit von dieser Expertise abhängig. Durch die künstlich erzeugte Zeitnot vergrößert sich diese Abhängigkeit: Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf nach eigener Aussage schon im April 2016 in der Schublade, brachte ihn aber erst im Dezember in den Bundestag ein. Nun besteht die Gefahr, dass die Befürworter der Autobahnprivatisierung zusätzlich noch regierungsnahe Gutachter aus dem Hut zaubern, die die Öffentlichkeit beruhigen, etwa: „Keine Sorge, jede Privatisierung ist ausgeschlossen“. Insofern ist es wichtig, sich mit den Aussagen kritischer Institutionen zu befassen, um solcher Schönfärberei etwas entgegensetzen zu können.
Von großer Wichtigkeit im Zeugenstand sind der Bundesrechnungshof und ihre Pendants auf Landesebene, die Landesrechnungshöfe.
weiterlesenAutobahnprivatisierung aus Sicht kritischer Institutionen