Schuldenbremse in den Kommunen. Lukratives Geschäft für die Berater

Aus Lunapark21 – Heft 19

Die fast parteiübergreifende Mehrheit des Bundestages – ausgenommen Die Linke – hat eine „Schuldenbremse“ für alle öffentlichen Haushalte ins Grundgesetz aufgenommen. Es dürfen demnach ab 2019 keine neuen Schulden gemacht werden. Für den Bund gelten allerdings Ausnahmen bei bestimmten „Sonder- und Katastrophenfällen“. Zum Beispiel, wenn sich Banken in den Bankrott manövrieren. Der Bankrott von Städten und Gemeinden ist offensichtlich kein solcher Fall. Im Gegenteil: Ihr Bankrott ist eine Folge der Schuldenbremse.

Schon jetzt deuten sich in deutschen Kommunen griechische Verhältnisse an: Sie werden

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