Müttererwerbstätigkeit: Zwei Schritte vor, einer zurück

Aus: LunaPark21 – Heft 31

„Das Recht der Frauen auf Erwerb“ forderte Louise Otto-Peters vor rund 150 Jahren. Schnee von gestern, sollte man meinen. Dem Recht der Frauen auf „Erwerb“ steht kein Gesetz mehr entgegen. Zwar war in der alten Bundesrepublik bis in die späten 1970er Jahre die Hausfrauenehe auch juristisch das „naturgegebene“ Leitbild, und bis zur Familienrechts-Reform im Jahr 1977 war Frauen eine Berufstätigkeit nur erlaubt, soweit dies mit ihren „Pflichten in Ehe und Familie“ vereinbar war (§ 1356 BGB). Aber seit der Abschaffung dieses sogenannten „Haushaltsparagrafen“ finden sich derlei Einschränkungen im Gesetz nicht mehr.

So lässt sich fragen: Warum dann noch Frauenförderpläne und Quoten? Tatsächlich wirkt die

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20 Jahre Aktionsplattform von Beijing

Aus: LunaPark21 – Heft 31

Vor 20 Jahren fand in Beijing die vierte UN-Weltkonferenz vom 4. bis 15. September 1995 statt. Sie stand unter dem Motto „Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden“. 17.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter 6.000 Delegierte aus 189 Ländern, und über 30.000 Aktivistinnen und Aktivisten nahmen an der Konferenz und dem parallel durchgeführten Forum der Nichtregierungsorganisationen (NGO) teil. Am Ende der Konferenz stand dank der Hilfe der NGO ein Forderungskatalog, der von 189 Staaten im Konsens verabschiedet wurde. Bis heute gehört dieser Forderungskatalog zu den fortschrittlichsten Konzeptionen für Gleichstellung und Frauenrechte.

Es hat nicht erst in Beijing begonnen.

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Die (Un)vereinbarkeit von Familie und Beruf

Aus: LunaPark21 – Heft 31

„Denn in der Familie stecken die Frauen. Sie sollen wirken für das öffentliche Leben, aber man soll ihrer dabei nicht ansichtig werden, denn sie sollen zu Hause bleiben“. Das ist eine eindeutige Ansage und sie stammt vom ersten deutschen Familiensoziologen Wilhelm Heinrich Riehl, aus seinem Buch: „Die Familie“ von 1855. Riehl bezog klare Positionen; die Vereinbarkeit war einfach, die Frau gehört in die Familie, der Mann geht hinaus ins feindliche Leben. Die Großfamilie, das viel zitierte „ganze Haus“ bröckelte gerade und war in der Krise. Aus der Krise entstand die Kleinfamilie, wie wir sie heute kennen und wie sie überall an die Plakatwände geklebt wird: Vater, Mutter und ein Kind oder mehrere.

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Reproduktionsmedizin als Geschäft

Antje Asmus. Lunapark21 – Heft 27

Neuere Entwicklungen in den Technologien der Reproduktionsmedizin und ihren rechtlichen Regulierungen bieten Frauen und Männern mit unerfüllten Kinderwünschen zunehmend Möglichkeiten, ihre physischen Grenzen zu überschreiten. Ob künstliche Befruchtung innerhalb oder außerhalb der Gebärmutter, Samenspende, Eizellspende, Einfrieren von Eizellen bis hin zu Leihmutterschaft oder vorgeburtlichen diagnostischen Verfahren – die Fortpflanzung wird dabei als gestaltbar angesehen.

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