Am deutschen Wesen …

Die Entscheidung des BVerfG im EZB-Fall
Thomas Fruth. Lunapark21 – Heft 25

Eigentlich ist die Sache einfach: sollen Rechtsakte der nationalen Parlamente überprüft werden, entscheiden die Verfassungsgerichte der jeweiligen Ländern, für Deutschland das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Maßstab des Grundgesetzes. Sollen Rechtsakte der Europäischen Union auf Verfassungsmäßigkeit überprüft werden, entscheidet der Europäische Gerichtshof (EUGH) am Maßstab der europäischen Grundrechtecharta.

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