Klassenkampf von oben – immer härter

Metallunternehmer verweigern kollektive Arbeitszeitverkürzung und vollem Lohn- und Personalausgleich

Der Kampf um die Arbeitszeit in der deutschen Metallindustrie zeigt die Härte des Klassenkampfs von oben. Die Kampfbereitschaft von einer Million Warnstreikenden und einer halben Million Ganztagestreikenden in tausenden Betrieben haben den Unternehmern in der Arbeitszeitfrage gerade mal ein Zugeständnis von zwei bezahlten Tagen Arbeitszeitverkürzung pro Jahr für Kinderbetreuende, Pflegende und SchichtarbeiterInnen abgetrotzt. Beim Fleximodell ist es den Unternehmern gelungen, den Arbeitszeitrahmen über die 35-Stunden-Woche hinaus in Richtung Arbeitszeitverlängerung weiter auszudehnen. Auch die Arbeitszeitverkürzung im Osten von 38 auf 35 Stunden konnten sie blockieren. Mit der selbstfinanzierten Arbeitszeitverkürzung – individuell für maximal zehn Prozent der Belegschaft, quasi Teilzeit per Tarifvertrag – ist es ihnen geglückt, kollektive Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich zu verhindern.

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Arbeitskampf und Unabhängigkeit

Am 1. Oktober soll das Referendum über die Unabhängigkeit in Katalonien stattfinden.

Die Meinungsverschiedenheiten zwischen der Zentralregierung Spaniens in Madrid und der Landesregierung Kataloniens in Barcelona (generalitat) scheinen einem neuen Höhepunkt zuzustreben.

Dort, wo es jedoch um ernsthafte Interessen des Funktionierens der kapitalistischen Ökonomie geht, ist von solchen Meinungsverschiedenheiten keine Spur. 

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„Wir ham was zu sagen“

Prekäre Arbeitskämpfe von Frauen
Ingrid Artus/Silke Röbenack. Lunapark21 – Heft 27

Dass Frauen auch im 21. Jahrhundert noch immer fast ein Viertel weniger Lohn als Männer erhalten, hat viele Gründe. Einer davon ist, dass Frauen häufiger in Betrieben arbeiten, in denen es weder Tarifverträge noch Betriebsräte gibt. „Typisch weibliche“ Arbeitsbereiche wie Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime, aber auch der Einzelhandel, Hotels, Gaststätten oder das Reinigungsgewerbe sind keine Hochburgen gewerkschaftlicher Mitgliedschaft. Hier herrschen oft prekäre Beschäftigungsbedingungen, d.h. Niedriglöhne, Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, hochflexible Arbeitszeit- und Schichtsysteme, die auf Bedürfnisse der Beschäftigten kaum Rücksicht nehmen. Ein hoher Anteil der Verträge ist befristet. Die Belegschaften arbeiten häufig über viele Einsatzorte verstreut, was die Organisierung zusätzlich erschwert. Daher hat „der Chef“ – selten auch „die Chefin“ – das alleinige Sagen. Und frau hält lieber den Mund.

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