Truck light
Die Tücken des Investivlohns
Lebensarbeitszeit
2012 beginnt die Hinausschiebung des Renteneintrittsalters. 2029 soll es bei 67 Jahren liegen.
Spartarif
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst will dies und erreicht jenes
Marktfähig
Sektoren Öffentlicher Beschäftigung
Die Heimwerker-Rente
Zur Teilprivatisierung der Altersversorgung
Lohndumping
Kann das Existenzminimum unterboten werden?
Altersklassen
Wer kann bis 67 arbeiten?
Sozialverträglich?
Betriebliche Vereinbarungen mit Schlagseite
Noch nichts gelernt
Wem nützt Verlängerung der Arbeitszeit?
Ungehemmte Verfügung über die Arbeitskraft
Zur Kritik an der Unternehmens-Mitbestimmung
Lohn und Versicherung
Die Unfallversicherung
Betriebliche Bündnisse
Wer will Flächentarifverträge – und wann?
Billige Entlassungen…
Über den Kündigungsschutz
Wegrationalisierte Konkurrenz
Was ist Hysterese?
Gerechtigkeit in der Zweiten Liga
Wem nützt es, wenn Rentner und Pensionäre aneinandergeraten?
Die Überforderung
Die Bundesagentur für Arbeit
Polizei gegen Schwarzarbeit?
Über den Zusammenhang von Schwarzarbeit und Arbeitslosigkeit
Jobwunder durch Minijobs?
Der Niedriglohnsektor drückt auf das Normalarbeitsverhältnis
Jobs durch Aufschwung?
Wachstum, so lesen wir, bringt Arbeitsplätze.
Dumme Arbeit?
Die Marktwirtschaft bleibt hinter ihren technologischen Chancen zurück
Länger arbeiten?
Umfragen belegen: es gibt in der Bevölkerung eine Mehrheit für eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit.
Welche Vollbeschäftigung?
Alle sind für Volbeschäftigung. Strittig sind die Bedingungen
Die Tücken des Investivlohns
Gehen Sie an den Auslagen Ihrer Sparkasse oder Bank vorbei, werden Ihnen dort nicht nur Kredite angeboten, sondern man wirbt auch um Ihre Einlagen zu – wie dort behauptet wird – vorteilhaften Zinsen. Lassen Sie sich darauf ein, wird Ihr Geld zu Kapital: das Institut leiht es an Personen und Unternehmen, die Gewinn zu machen versuchen. Dieser wird dreigeteilt: der kreditfinanzierte Kapitalist behält etwas für sich, zahlt Zinsen an die Bank oder Sparkasse, und Sie bekommen auch etwas davon ab.
Aus der Sicht des Unternehmers, der sich verschulden mußte, handelt es sich um einen Umweg, der ihn Zinsen kostet, mithin seine Rendite schmälert. Selbstfinanzierung wäre für ihn besser, ist aber selten. Der Bedarf an Fremdkapital kann gesenkt werden, wenn sich Kosten vermeiden lassen. Niedrige Löhne sind deshalb beliebt. Wer ein Produkt verkauft und nur einen geringen Anteil des erzielten Preises davon an die Beschäftigten zahlen muß, kann vom Überschuß umso mehr seinem schon bestehenden Kapital hinzufügen.
In der Industriellen Revolution wurde der so erzielte Profit noch durch fiese Tricks aufgestockt: die Arbeiter bei besonders schlimmen Ausbeutern bekamen ihren Lohn nicht in der allgemein gültigen Landeswährung, sondern als Gutscheine. Diese konnten nur in werkseigenen Läden eingelöst werden. Der Prinzipal strich die Handelsspanne ein, erhöhte damit seinen Mehrwert und anschließend sein Kapital. Auf diese Weise haben erhebliche Teile des Lohnes die Fabrik gar nicht erst verlassen. Lediglich auf das Geld, mit dem der Unternehmer den Trash, den er seinen Beschäftigten aufdrängte, bezahlte, mußte er verzichten.
Diese Form der Extra-Ausbeutung (man nannte sie das Truck-System) ist inzwischen aus der Mode gekommen. Erhalten blieb eine interessante Grundfrage aller Betriebswirtschaftslehre: wie läßt sich nicht nur der Mehrwert selbst, sondern auch ein möglichst großer Teil des Lohns dem Kapital hinzufügen? Eine Antwort war die keynesianische Nachfragepolitik: Erhöhung der Masseneinkommen ist eine feine Sache, wenn die Löhne von ihren Beziehern schnell ausgegeben werden. Sie werden von den Unternehmern wieder vereinnahmt, und den Mehrwert, der ja im Preis jeder Waren drinsteckt, kassieren sie auch (und vor allem!) noch.
Was für die Kapitalistenklasse als Ganze sinnvoll ist, sieht etwas anders aus unter dem Gesichtspunkt der Konkurrenz: jeder Unternehmer will einen möglichst großen Anteil an der Gesamtkaufkraft in seine Kassen lenken. Beim Umweg über den Einzelhandel bleibt – wie meine Großmutter gesagt hätte – zu viel an den Hecken hängen.
Einen Ausweg bietet der sogenannte Investivlohn. Die Arbeitseinkommen werden nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern zu einem kleinen Teil dem Kapital des beschäftigenden Unternehmens zugeschlagen und dort zur Erzielung von Mehrwert eingesetzt.
Es gibt verschiedene Formen. Firmen können einen kleinen Anteil des Lohns in Aktien ausgeben. Seit einiger Zeit ist das allerdings vor allem für Manager üblich geworden. Bei einfachen Lohnabhängigen macht man das nicht so häufig. Eine andere Form der Lohninvestition sind die betrieblichen Rentensysteme. Es kann auch ein Fonds im Unternehmen gebildet werden, in den Teile des Arbeitseinkommens abgeführt werden und der sich je nach Ertragslage verzinst.
Als gesellschaftspolitischer Großversuch war die „Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand“ in der Bundesrepublik während der sechziger und siebziger Jahre angelegt. 1961 wurde das „312-Mark-Gesetz“ verabschiedet. Wer in der Privatwirtschaft abhängig beschäftigt war und diesen Betrag vermögenswirksam anlegte, sparte Lohnsteuer und Sozialabgaben. Zugleich war das eine indirekte staatliche Subvention für das Kapital, das dadurch zusätzlich entstand. (In der sozialliberalen Koalition unter Brandt ist dieser begünstigte Betrag auf 624 D-Mark erhöht worden.) Als 1959 die staatliche Preussag (Preußische Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft), 1961 VW und 1965 die Veba – die Vereinigte Elektrizitäts- und Bergwerks Aktiengesellschaft – (teil-)privatisiert wurden, gab es bei der Emission „Volksaktien“ für Kleinanleger.
In diesen Jahren stiegen die Reallöhne, ab 1961 ging sogar die Lohnquote nach oben: das ist der Pro-Kopf-Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen im Verhältnis zu den Gewinnen und den Erträgen aus Vermögen. Die Zuführungen für die „Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand“ kamen tatsächlich noch obendrauf. Diese Projekte hatten überdies eine ideologische Funktion: angeblicher Ausgleich zwischen Lohnarbeit und Kapital. So war es kein Zufall, daß der rechte Führer der IG Bau, Steine, Erden, Georg Leber, ein besonders vehementer Verfechter dieser Art Volkskapitalismus war. Er brachte sich damit gegen Otto Brenner in Stellung, den linken Vorsitzenden der IG Metall, der nach wie vor die Überwindung des Kapitalismus propagierte und die Unternehmensmitbestimmung als einen der Hebel hierfür ansah. Kombinierte man beide, konnte man sich einbilden, sich irgendwie in eine Art demokratischen Sozialismus hineinakkumulieren zu können: Schaffung eines gewerkschaftlich und staatlich dirigierten Fonds, der dem Privatkapital Konkurrenz macht.
Vorbei, Vorbei.
Mit dem Ende der Vollbeschäftigung und der Lohndämpfung seit Mitte der siebziger Jahre blieb für Arbeiter und Angestellte nicht mehr genug übrig, um es auch noch „investieren“ zu können. Seit den neunziger Jahren wird eine andere Art „Volkskapitalismus“ empfohlen. Den Unternehmen wurden die Abführungen an die Sozialversicherungen zunehmend lästig. Sie sollen gesenkt werden. Alterssicherung habe jetzt privat zu erfolgen. Gern verwies man dabei auf die USA und machte Reklame für eine „Aktionärskultur“. Die Privatisierung der Telecom war als Initialzündung gedacht, Manfred Krug übernahm einen Werbeauftrag, um den Kauf dieser Aktien zu forcieren. Es ging schief: als der Kurs später in den Keller ging, war dieser amerikanische Traum erst einmal geplatzt.
Bundespräsident Köhler bog deshalb wieder auf einen deutschen Weg ein und empfiehlt seit seiner Wahl 2004 immer wieder einmal, daß Beschäftigte sich in „ihren“ Unternehmen einkaufen sollten. Deren Lohn reicht aber dafür oft nicht, beim Heuern und Feuern geraten sie von einer Firma zur anderen, und wenn eine pleite macht, sind sie ihre Einlage los.
Diesen Bedenken sucht nun Kurt Becks SPD zu begegnen. Sie schlägt einen „Deutschland-Fonds“ vor. Wer als Ledige/r bis zu 20.000 oder verheiratet 40.000 Jahreseinkommen hat und 400 Euro einzahlt, muß dafür keine Steuern und Sozialabgaben entrichten und bekommt vom Staat noch 80 Euro dazu. Der Fonds gibt das Geld dann an das Unternehmen, in dem die Einzahler(innen) beschäftigt sind. Von dem Gewinn, der geheckt wird, erhalten die einzahlenden Arbeiter(innen) und Angestellten einen Anteil. Dadurch, daß der Fonds seine Zuwendungen an alle Unternehmen aufteilt, aus denen die Beiträge an ihn fließen, wird das Risiko gemindert, wenn mal eines davon pleite geht. Die bisher dort Beschäftigten sind zwar ihren Job los, aber ihre Einlagen und Zinsen bekommen sie aus dem nach wie vor existierenden Gesamt-Topf. Allerdings ist der Fonds auch eine Art Heuschrecke und hat nichts mehr mit den einstigen Träumen von mitbestimmter und auf Eigenkapital gestützter Gegenmacht zu tun.
Die SPD-Version wird ohnehin nicht in der von Beck verkündeten Form Wirklichkeit werden, denn die CDU hat inzwischen ein Gegenmodell vorgelegt: zwar können hier sogar bis zu 1000 Euro vermögenswirksam angelegt werden, aber bitte nur im beschäftigenden Einzel-Unternehmen. Dadurch soll das Personal zu Mehrleistung und Lohndisziplin angehalten werden.
Beide Modelle sind nur für die schrumpfende Zahl derer attraktiv, die ein Leben lang zu einer Kernbelegschaft gehören, und der Ertrag ist so gering, daß er die gleichzeitig geplante Verdampfung insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung nicht wird kompensieren können. Für die Unternehmer aber ist die zusätzliche Kapitalspritze ein hübscher Nebenverdienst, und das ist der Zweck der Übung.
2012 beginnt die Hinausschiebung des Renteneintrittsalters. 2029 soll es bei 67 Jahren liegen.
Seit dem Ende der Industriellen Revolution wurde die Lebensarbeitszeit im langfristigen Trend (mit zwischenzeitlichen Ausreißern) verkürzt, und zwar sowohl absolut (Summe der geleisteten Arbeitsstunden pro Biographie) als auch relativ (das Verhältnis dieser Summe zur den Gesamt-Lebensjahren). Diese Tendenz kehrt sich jetzt keineswegs um. Durch zunehmende Arbeitslosigkeit fällt während der Berufsbiographien oft mehr aus, als am Ende des Erwerbslebens zugesetzt werden soll. Mit Verschiebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 bleiben Jobs besetzt, auf die Jüngere dann zwei weitere Jahre warten müssen. Allerdings werden viele Arbeitsfähige gar nicht bis zur offiziellen Altersgrenze beschäftigt bleiben. Scheiden sie vorher aus, wird ihre Rente gekürzt. Damit fällt Nachfrage aus, und das kann die Arbeitsplätze kosten, die für Junge frei gemacht werden sollen.
Als Begründung für das Hinausschieben des Renteneintritts wird ein veränderter Altersaufbau genannt. Immer weniger beruflich Aktive müssten mehr Ruheständler versorgen. Diese Tendenz gibt es aber schon seit Ende des 19. Jahrhunderts. Dennoch sank die Arbeitszeit und stiegen (mit Einbrüchen) die Renten. Ursache war die Steigerung der Arbeitsproduktivität. Sie ist bis heute nicht geringer geworden. Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung senkt die Menge der Einzahler(innen). Abhilfe könnte eine Volksversicherung schaffen: alle Einkommen (auch Beamtengehälter, Gewinne, Zinsen, Miete, Erträge von Selbständigen) würden dann nach Leistungsfähigkeit herangezogen, die Ausschüttung würde je nach Bedarf erfolgen.
Die faktische Kürzung der Renten wird zur Aufforderung genutzt, es müsse kapitalgedeckte Vorsorge getroffen werden. Hier widerlegt sich das Argument vom sogenannten demographischen Faktor selbst. Wenn künftig weniger Berufstätige da sein werden, um die Alten zu finanzieren, wird es auch nicht genug Käufer für Aktien und anderes angespartes Eigentum sowie Mieter für gehortete Immobilien geben.
Das bisherige Umlageverfahren ist insofern krisensicher, als eingezahlte Gelder nicht gesammelt, sondern sofort in Renten umgewandelt werden. Dagegen sind gesparte Mitteln den Risiken des Kapitalmarkts ausgesetzt.
Nach wie vor ist das ökonomische und technologische Potential zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit ohne materielle Einbußen vorhanden. Um es zu nutzen, wäre ein gesellschaftlicher Umbau nötig. Der findet auch statt, aber mit umgekehrter Tendenz: die vorhandenen Möglichkeiten werden nicht genutzt, sondern blockiert – eine pathologische Situation.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst will dies und erreicht jenes
Im 2005 abgeschlossenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sollten im Bund und in den Kommunen verschiedene Interessen miteinander vereinbart werden. Die Arbeitgeber wollten Kostensenkung, die Gewerkschaften Erhaltung des Flächentarifvertrages. Als gemeinsames Drittes gilt Effizienz durch Verwaltungsmodernisierung.
Die von den Dienstjahren – jetzt Erfahrungsjahre genannt – abhängige Entwicklung des Grundentgelts kann je nach Leistung verzögert oder beschleunigt werden. Zudem könne alle Beschäftigten eine Prämie oder Zulage („Leistungsentgelt“) bekommen.
Vor Ort müssen die jeweiligen Arbeitgeber und Personalräte vereinbaren, wie die Leistung gemessen werden soll. Der Tarifvertrag nennt als mögliche Alternativen: Zielvereinbarungen oder Leistungsbewertung.
Es ist absehbar, daß im Vollzug die Interessen der Belegschaften, der Arbeitgeber und der „Kunden“ des öffentlichen Dienstes nicht gleichrangig zur Geltung kommen.
Effizienz ist schwer messbar. In der Privatwirtschaft ist der Gewinn die zentrale Kennziffer. Sie fehlt im Öffentlichen Dienst. Wahrscheinlich setzt sich ein Primat der (Personal-)Kostensenkung gegenüber der Kundenfreundlichkeit und den Arbeitsplatzinteressen durch. Wo das nicht klappt, ist von der Ministerialbürokratie ein Bremskurs bei der Verwaltungsmodernisierung zu befürchten. Andererseits wird in einigen Gemeinden und Kreisen die Reform forciert: Bürgermeister und Landräte haben hier ein Thema für ihre eigene politische Profilierung entdeckt. Bei der Vorlage der Haushalte versuchen sie zugleich mit Stelleneinsparungen zu punkten. Offenbar hatten Gewerkschaften und Personalräte im Vergleich hierzu bislang weniger Chancen, eigene Akzente zu setzen.
Zu einer Vereinheitlichung der Tarifsituation trug das neue Regelwerk bisher noch nicht bei. Die Länder machen vorerst nicht mit. Streikende Ärzte orientieren sich nicht am TVöD: sie wollen mehr. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Bereiche – zum Beispiel bei den kirchlichen Sozialdiensten – dagegen erscheint dieser Tarif als eine unerreichbare Norm: ihre Arbeitgeber behaupten, das könnten sie nicht bezahlen.
Den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes droht der neue Tarif organisatorische Probleme einzubringen. Teile der Belegschaften werden besser gestellt, andere schlechter. Personalräte müssen sich dauerhaft mit der Frage beschäftigen, ob Leistungsbewertungen oder Zielvereinbarungen gerecht durchgeführt wurden. Vermutlich wird die nun deutlichere betriebliche Konfliktlinie zwischen – vermeintlich – Leistungsstarken und Leistungsschwachen in den Belegschaften entsolidarisierend wirken und die Personalräte sowie die Gewerkschaften belasten. Dass diese auf die neuen Auseinandersetzungen vorbereitet sind, wird bezweifelt.
Bei der Aushandlung des Tarifs mag man noch auf Augenhöhe geachtet haben. In der Praxis dürften sich die Proportionen inzwischen verschieben.
Sektoren Öffentlicher Beschäftigung
Mit der Hartz IV-Reform erhielten Sozialhilfe-Empfänger, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, den Status von vermittelbaren Erwerbsfähigen. Die Betroffenen fanden häufig keine Stelle, konnten aber in befristete „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ (sogenannte 1-Euro-Jobs) eingewiesen werden. Oft fehlt eine Anschlussbeschäftigung.
2005 hat Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, bei einem Besuch in Schwerin bestätigt, seine Behörde denke darüber nach, einen Öffentlichen Beschäftigungssektor zu finanzieren, in dem Menschen, die zwar erwerbs-, aber nicht „marktfähig“ seien, Dauerstellen erhalten können.
Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Ringstorff, ergänzte, solche Tätigkeiten seien in der Gemeindearbeit, beim Winterdienst und in der Museumsaufsicht denkbar.
Die so subventionierten Arbeiten sollen mit ca. 1000 Euro im Monat entlohnt werden. Das entspricht ungefähr dem, was Beschäftigte in „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ bisher schon erhielten. Allerdings wäre ihr Job jetzt entfristet. Zugleich wird sich die Tendenz fortsetzen, daß bisherige Arbeitsplätze abgebaut und durch noch schlechter bezahlte ersetzt werden.
Interessanter als der Vorschlag aus der Bundesagentur ist der Begriff „Marktfähigkeit“, der dabei verwandt wurde. Offensichtlich gibt es Leistungen, die einen Gebrauchs-, aber keinen keinen Tauschwert haben, weil sie nicht entgolten werden können. Arbeitslosigkeit entsteht in der Regel nicht deshalb, weil Bewerber zu wenig können oder ein zu hohes Entgelt verlangen. Im Gegenteil: es kann sich um eine bestimmte Form der Überqualifikation bei durchaus bescheidenen Ansprüchen handeln. Und es gibt Bedarf, der nur deshalb nicht zur Nachfrage wird, weil diese nicht zahlungsfähig ist. Um dies auszugleichen, entstanden einst die Vorsorge-Einrichtungen und Dienstleistungen der Öffentlichen Hand. Soweit sie sich inzwischen doch als lukrativ erwiesen, sind sie jetzt Ziel von Privatisierungsversuchen.
Es bleibt ein Bereich, der auf dem Markt nicht sichtbar gemacht werden kann: Angebote nützlicher Arbeit einerseits, Nachfrage mit dringendem Bedarf andererseits, die aber nicht zusammenkommen, weil kein Gewinn zu erzielen ist. Aus dieser Klemme soll die Aufwertung des Ehrenamtes helfen. Eine solche Tätigkeit können sich aber nur Menschen leisten, die anderweitig abgesichert sind. Im Bildungswesen, bei Polizei und Militär werden Arbeiten bezahlt, die nicht unmittelbar marktfähig (= profitabel) gemacht werden können. Die Frage ist, ob es sich um Reste aus einer vergangenen Zeit handelt oder um den Eingang in eine Zukunft, die erst erschlossen werden müsste.
Zur Teilprivatisierung der Altersversorgung
Wenn Ökonomen einmal ausnahmsweise lateinisch reden, sprechen Sie vom homo oeconomicus. Das ist der Mensch als vernünftiges Wirtschaftswesen. Er sei ein Individuum, das, die eigenen Fähigkeiten nützend und gestützt auf selbst erworbenes Eigentum, anderen Leuten nicht auf der Tasche liegen will.
Das Gegenbild des homo oeconomicus ist der heutige Rentner. Eine verfehlte Gesetzgebung habe ihn während seiner Berufstätigkeit daran gehindert, den Teil seines Einkommens, den er nicht verbrauchte, in ausreichendem Maße vermögensbildend anzulegen. Stattdessen zwang ihn der Staat, diesen Überschuß ohne sofortige Gegenleistung wegzugeben: im Umlageverfahren an die damaligen Rentnerinnen und Rentner. Dafür wurde kein Eigentum erworben, sondern nur ein Anspruch, selbst einmal später auf diese Weise ernährt zu werden.
Die Krise dieses Systems besteht darin, daß es heute nicht mehr genug beitragspflichtige und –fähige Einzahlerinnen und Einzahler gibt, während aufgrund der höheren Lebenserwartung die Anspruchsberechtigten zunehmen. Das sei der demografische Faktor. Somit befänden sich die Übriggebliebenen in einer Sandwich-Situation: die eigenen Abgaben sind so hoch, daß man nichts zurücklegen kann. Wenn es in der nächsten Generation noch weniger Beitragszahler(inn)en geben wird, werden die heutigen Berufstätigen also eine ausreichende Einlösung ihres erworbenen Anspruchs nicht erwarten können.
Die Wiederherstellung des mündigen homo oeconomicus sieht so aus:
Er zahlt nicht mehr in die Rentenkasse, hat damit zusätzliches Geld und bildet Vermögen. Hierfür bieten sich unter anderem Aktien an, entweder unmittelbar oder durch die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters, zum Beispiel einer Lebensversicherung. Im Alter wird dieses Eigentum wieder veräußert.
Als Abnehmer kann man sich gut die Berufstätigen der nächsten Generation denken, die auf diese Weise ihrerseits vorsorgen.
Bei Licht besehen ist es allerdings dasselbe Transfer-System wie seither, nur heißt es anders. Die noch im Berufsleben Stehenden zahlen auch hier für die Ausgeschiedenen. Was heute Anspruch heißt, nennt man da Eigentum, es ist aber immer Geld, das von den Jungen an die Alten geht. Falls es in der nächsten Generation noch weniger aktiv Berufstätige und noch mehr Betagte geben sollte, wird es an Abnehmern für die Aktien der Ruheständler fehlen. Die Kurse fallen, die Anlagen sind entwertet.
Abhilfe könnte ein Ausweichen auf den internationalen Kapitalmarkt bringen. Aber auch da ist es die nächste Generation, die als Käuferin auftreten muß. Im Gegenzug könnten ausländische Werte in Deutschland im Übermaß abgestoßen werden und die Kurse drücken. Es ändert sich nichts, nur das Risiko ist größer.
Haben Sie keine Wertpapiere erworben, sondern Immobilien, sind Sie scheinbar besser dran. Sie haben dann wenigstens die Miete frei. Für die Brötchen reicht das aber nicht. Also muß man zusätzliche Häuser und Grundstücke, die man vorher gehortet hat, verkaufen, vermieten oder verpachten. Bleibt die Kundschaft aus – demografischer Faktor! –, stehen die Objekte leer, und ihre Eigentümer kommen sich vor wie Rentner, die eingezahlt haben und nicht mehr genug zurückerhalten.
Manchmal wird eine andere Reform vorgeschlagen: Einbeziehung aller Einkommen in die gesetzliche Alterversicherung, Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Ersetzung oder Ergänzung des demografischen Faktors durch einen Produktivitätsfaktor. Letzteres bedeutet, daß aufgrund des technischen Fortschritts eine geringere Menge von Erwerbstätigen durchaus imstande ist, eine wachsende Zahl von Unbeschäftigten zu ernähren. Da selbst das Eigentumsmodell – wie gezeigt – die Abhängigkeit der Generationen voneinander nicht aufhebt, ginge dabei allerdings das Ideal vom homo oeconomicus zu Bruch. Das darf aber nicht sein. Es ist ein Dogma.
Kann das Existenzminimum unterboten werden?
Von Dumping sprechen wir, wenn eine Ware zu einem Preis angeboten wird, der niedriger ist als ihre Kosten. Das kann nur für eine begrenzte Zeit gut gehen. Diese muß hinreichen, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Danach können die Preise wieder angehoben werden.
Wer so etwas riskiert, braucht Reserven: Eigenkapital oder Kredit. Als marktwidrig gelten staatliche Subventionen, die es Unternehmen erlauben, ausländische Konkurrenz zu unterbieten.
Gibt es auch Lohndumping? Dieses müsste darin bestehen, daß Arbeiter oder Angestellte Entgelte akzeptieren, die unterhalb ihrer Lebenshaltungskosten liegen. Das ist schlecht vorstellbar, denn hierfür müssten sie sich selbst einige Zeit mit Eigen- oder Fremdmitteln behelfen, um sich Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Lohnabhängigen zu verschaffen. Über solche Reserven verfügen allenfalls Unternehmen. Gewerkschaftliche Streikgelder dienen nicht der Konkurrenz mit anderen Arbeitskräften, sondern der Auseinandersetzung mit dem Kapital.
Im engeren Sinne ist der Begriff Lohndumping also ein Unsinn. Auch auf staatliche Lohnzuschüsse kann er nicht angewandt werden, denn diese sollen nicht dazu dienen, bestimmten Arbeitskräften Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen zu sichern.
Allerdings bieten sich Menschen immer wieder zu Entgelten an, die niedriger sind als die üblichen Einkommen. Auf diese Weise wollen sie Zugänge zu Jobs erhalten, die bisher besser vergütet wurden, oder sie wollen ihre Arbeitsplätze retten. Um Dumping handelt es sich auch hier nicht, denn das Existenzminimum – die Lebenshaltungskosten – kann dadurch nicht unterschritten werden. Dieses ist jedoch eine elastische Größe. Gelingt es den Unternehmern, es zu drücken („Gürtel enger schnallen“ oder auch nur Preisverfall), unterschreiten sie nicht ihre eigenen Kosten. Sie senken sie vielmehr.
Ein aktueller Fall ist die derzeit umstrittene Europäische Dienstleistungsrichtlinie. Sie würde es Unternehmen erlauben, nur noch die Bestimmungen des Landes zu beachten, in dem sie ihren offiziellen Sitz haben, auch wenn sie ihre Angebote in Staaten mit strengeren Regeln unterbreiten. Das gälte nicht nur für Steuern und Abgaben, sondern auch für die Tarifbindung, Arbeitszeiten, Urlaub und Arbeitsschutz. Dienstleistungsunternehmen aus Ländern mit schwächerer Regulierung hätten Vorteile.
Wollte man in diesem Fall von Lohndumping sprechen, würden die Täter falsch benannt. Diese sind nämlich nicht die – ausländischen oder deutschen – Arbeitskräfte, die notgedrungen niedrigere Einkommen akzeptieren müssen, sondern die Unternehmen, die davon profitieren, und eine Politik, die den Weg dafür frei macht. Dumping ist freiwillig, Lohnverzicht nicht.
Wer kann bis 67 arbeiten?
Für die vielfach geforderte Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf – sagen wir mal – 67 Jahre spricht ein einziges Argument: die Einnahme-Schwäche der Rentenkassen. Es gibt aber eine Tatsache, die dies nicht so sinnvoll erscheinen läßt. Sie findet sich in der Arbeitsphysiologie.
Weichen wir zunächst ein wenig vom Thema ab und wenden uns einem Sonderbereich des Öffentlichen Dienstes zu. Berufssoldaten werden recht früh pensioniert. Das ist schlecht für die Staatskasse und gut für die Tauglichkeit der Truppe. Kämpfer haben ihr Leistungsoptimum im selben Alter wie Sportler.
Jetzt zurück zur Rente. Immer noch übt ein großer Teil der Pflichtversicherten Berufe aus, in denen sie nach einiger Zeit mit körperlichem Verschleiß rechnen müssen. Mag die Zahl der Bau- und Industriearbeiter in Deutschland zurückgehen, für Krankenschwestern, Altenpfleger, Kraftfahrer, Verkäuferinnen und Reinigungspersonal gilt das nicht. Wer das ein paar Jahrzehnte lang gemacht hat, spürt Abnutzung: der Rücken, die Gelenke, man wird langsamer und anfälliger. Manche scheiden vorzeitig wegen Berufsunfähigkeit aus, andere quälen sich durch. Wird der Kündigungsschutz weiter gelockert (wie das gerade verlangt wird), werden die Unternehmen noch schneller die Alten durch Jüngere, die zum Beispiel weniger oft krank werden, ersetzen.
All dies gilt nicht nur für körperlich Arbeitende. Auch ältere Angestellte sind lange schon unter Druck. Wo es darum geht, Informationen fix zu erfassen und Neuentwicklungen schnell weiterzutreiben, können sogar die Angehörigen technischer Berufe in Schwierigkeiten kommen. Einige von denen, die in den neunziger Jahren ihren Arbeitsplatz in der Computerbranche gefunden haben, mußten das inzwischen erfahren.
Fazit: Wer das bisher noch geltende Renteneintrittsalter erreichen will, schafft das nicht immer.
Das ist kein biologisches Gesetz, sondern ein soziales. Es gibt Menschen, bei denen es auch nach fünfzig immer weiter aufwärts geht, jedenfalls nicht abwärts. Hierzu gehören einige Selbständige (bei weitem nicht alle), Unternehmer, Manager, Mitglieder von Aufsichtsräten, Spitzenbeamte und –politiker, erfolgreiche Journalisten, natürlich auch Professoren. Selbst ein Karriereknick, so er denn stattfindet, ereignet sich in finanziell komfortabler Höhe. Früher nannte man diese Gruppe die Bourgeoisie.
Bei aller Verschiedenheit gibt es ein paar gemeinsame Merkmale. Diese Menschen können in ihren Berufen oft irgendwie über andere verfügen, und sei es auch nur einflussreich kommentierend. Sie sind fast nie pflichtversichert. Ist ihr Arbeitseinkommen lange genug höher als ihr Konsum, werden sie von einem bestimmten Punkt ihrer Biographie an nicht mehr allein davon leben müssen. Selbstverständlich gilt das auch für diejenigen, die ein Vermögen haben – sei es durch Erbschaft, sei es durch eigene Leistung –, dessen Erträge höher sind als ihr Verbrauch. Sie müssen meist auch nicht bis fünfundsechzig arbeiten und werden doch nicht ärmer. Wer es nicht ganz so gut getroffen hat, ist oft immerhin durch das Beamtenrecht (zuweilen mit Regelbeförderung) abgesichert.
Manche aus diesen Schichten sind übrigens arbeitswütig über 65 hinaus und machen das zum Maßstab für die Pflichtversicherten. Kunststück: Aufsichtsratstätigkeit ist auch mit angegriffener Gesundheit möglich.
Die einen steigen im vorgerückten Alter auf, die anderen ab. In der gegenwärtigen Rentendiskussion hat die erste Gruppe das Sagen. Allerdings lenken populäre Kampagnen, die auf die Privilegien der Besserverdienenden verweisen, zugleich vom Wichtigsten ab. Das Problem besteht nicht darin, daß die einen so viel, sondern daß die anderen so wenig haben. Allerdings sind diese beiden Tatsachen nicht unabhängig voneinander.
Betriebliche Vereinbarungen mit Schlagseite
Mehrere große Unternehmen haben im vergangenen Jahr mit den Betriebsräten und Gewerkschaften Kosten- und Personalreduzierungen vereinbart, die als „sozialverträglich“ gelten.
In der Regel fallen mehrere tausend Stellen weg, doch betriebsbedingte Kündigungen sollen bis zu einem bestimmten Datum (oft wird das Jahr 2010 genannt) unterbleiben. In dieser Zeit laufen befristete Verträge aus, es kommen keine Nachfolger(innen) mehr. Wer in Rente geht oder stirbt, wird nicht ersetzt. Viele Arbeiter und Angestellte werden in den Vorruhestand genötigt. So schrumpfen die Belegschaften. Da die anfallenden Aufgaben nicht weniger werden, wird länger gearbeitet, und zwar zwecks Kostensenkung ohne mehr Lohn.
Wer jetzt schon keinen Job hat, wird es noch schwerer haben, einen zu bekommen.
„Sozial“ hat etwas mit Gesellschaft zu tun. Sollte man meinen. Abbau von Arbeitsplätzen schwächt aber die Kaufkraft und führt zu weiteren Job-Verlusten. Eine sogenannte sozialverträgliche Lösung ist also nicht immer gesellschaftsverträglich. Sie nützt noch nicht einmal allen Belegschaftsmitgliedern, mit denen solche Beschäftigungspakte geschlossen werden. Die Vereinbarungen gelten nämlich nur so lange, wie nichts dazwischenkommt. Sie entfallen, sobald der Markt einknickt oder die Firma feindlich oder freundlich übernommen wird.
Selbst wenn alles gut geht, bleibt der Termin, ab dem die zugesicherte Beschäftigungsgarantie außer Kraft tritt. Nehmen wir einmal das vielgenannte Jahr 2010. Das Versprechen, bis dahin nicht zu kündigen, ist zugleich eine Drohung, dies dann zu tun.
Vereinbarungen mit Personalabbau werden nicht nur in krisengeschüttelten Branchen abgeschlossen, sondern auch von erfolgreichen Unternehmen. Sie wollen eine Spitzenstellung sichern oder wiedererlangen. Gewinne und Börsenkurse sollen gesteigert werden. Das ist auch in Wirtschaftszweigen möglich, in denen die inländischen Geschäfte schlecht gehen. Im Einzelhandel und bei den Printmedien ist die Binnennachfrage schwach. Für Kaufhausketten und Medienkonzerne kann das ein Anlaß sein, ihr Kapital aus der BRD abzuziehen und z.B. in Osteuropa zu investieren. Mit den geringeren Löhnen dort hat dies nichts zu tun, auch nicht mit einer Überschwemmung des hiesigen Marktes durch konkurrierende Produkte.
Es gibt also auch Gewinner. Von den Verlierern sind sie durch eine Klassengrenze getrennt.
Wem nützt Verlängerung der Arbeitszeit?
Der Bundespräsident, ein Ökonom, hat von der Streichung des arbeitsfreien Feiertags am 3. Oktober abgeraten, und die Sache ist ja dann auch abgeblasen worden. In der sehr kurzen Diskussion wurden vor allem symbolpolitische Einwände vorgebracht. Untersuchen wir, ob es auch wirtschaftliche gegeben hätte.
Ein zusätzlicher Arbeitstag am 3. Oktober wäre kein sogenannter Subottnik geworden. Die gab es in den früheren sozialistischen Ländern. Da ging der Ertrag eines solchen Einsatzes – Geld oder Sachleistungen – an die öffentliche Hand.
Hätte man es in der Bundesrepublik am nächsten 3. Oktober ebenso gemacht, wäre also die Lohn- und Gewinnsumme des neuen Arbeitstags an die Staatskasse abgeführt worden. Dabei hätte der Bundesfinanzminister mehr als die 0,5 Milliarden bekommen, die er sich erhoffte.
Aber so hatte er es nicht gemeint.
Wenn Tarifverträge abgeschlossen werden, gelten sie für eine bestimmte Stundenzahl pro Woche. Gibt es einen gesetzlichen Feiertag, wird er trotzdem vergütet. Fällt er künftig aus, bleibt die Lohnsumme unverändert. Es muß lediglich für das Geld gearbeitet werden, das man vorher ebenfalls erhalten hatte. Also ist keine zusätzliche Lohnsumme da, die hätte gespendet werden können.
Allerdings entsteht in der privaten Wirtschaft ein Gewinn. Im Vorschlag des Finanzministers war nicht die Rede davon, ihn an die Bundeskasse abzuführen. Die Unternehmer hätten von diesem neuen Werktag also durchaus etwas gehabt.
Dabei sollte auch für den Staat etwas abfallen: Steuern. Aber welche?
Die Lohnsteuer jedenfalls nicht. Ihr Aufkommen bleibt unverändert, denn die Beschäftigten bekommen für den Sondereinsatz ja nicht mehr Geld. Eine Vertreterin des Münchener Ifo-Instituts wies darauf hin, daß zwar höhere Umsatzsteuer anfalle, doch das sei nur ein kleiner Betrag. Bliebe also die Besteuerung der Unternehmergewinne. Aber die seien, so die Expertin, „eine Restgröße“. (Das merken wir uns mal.)
Man kann sogar eine Gegenrechnung aufmachen, aus der sich ergibt, daß der zusätzliche Arbeitstag ökonomisch nicht nützt, sondern schadet.
Wenn eine konstante Zahl von Beschäftigten eine unbezahlte Sonderschicht absolviert, werden Güter und Dienstleistungen erstellt, für die keine erweiterte Nachfrage besteht. Also kommt man künftig mit weniger Arbeitskräften aus, und Entlassungen liegen nahe. Dadurch sinken Kaufkraft und Steueraufkommen. Der Etat der Bundesagentur für Arbeit wird belastet. Erwerbslosigkeit, die einmal entstanden ist, hat die Tendenz, sich zu verfestigen. Dauert sie länger als ein Jahr, sieht Hartz IV das sogenannte Arbeitslosengeld II vor. Es wird aus der Staatskasse bezahlt., die durch Streichung eines Feiertags ja gefüllt werden sollte
All dies wussten Kanzler und Minister natürlich ebenfalls. Sie erhofften sich offenbar von der Streichung einen weiteren Effekt: den Ruck. Vom durchgearbeiteten 3. Oktober sollte jenes Signal der Leistungsbereitschaft ausgehen, das Investoren angeblich Mut macht. An solchen Anreizen hat es aber auch in der Vergangenheit nicht gefehlt. Hierher gehören die Steuersenkungen. All dies hat nicht viel genützt. Die gleichzeitig praktizierte Verzichtsrhetorik und –politik könnte nämlich, statt zu beflügeln, Sparneigung gerade bei den Lohn- und Gehaltsabhängigen fördern, wodurch Wachstum gehemmt wird.
Kanzler und Minister begründeten den Verzicht auf den zusätzlichen Feiertag damit, daß ihr gutgemeintes Vorhaben politisch nicht durchsetzbar sei. In der Sache sehen sie sich weiter im Recht. Auch dem Brief des Bundespräsidenten ist zu entnehmen, daß seiner Meinung nach die Richtung stimmt. Nur sei diesmal ausnahmsweise ein falsches Mittel gewählt worden.
Noch wurde also nichts gelernt.
Zur Kritik an der Unternehmens-Mitbestimmung
Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und Teile der „wirtschafts“nahen Publizistik fordern, daß die Unternehmensmitbestimmung abgeschafft werden solle. Die Vorstände seien in ihren Entscheidungen dadurch behindert, daß im Aufsichtsrat inkompetente Kontrolle über sie ausgeübt werde.
Die Kritik richtet sich gegen die sogenannte Arbeitnehmerbank in diesem Gremium.
(Bevor wir dieses Problem erörtern, schicken wir voraus, daß es nicht sehr realitätsgerecht ist, wenn diejenigen, die im Betrieb ihre Arbeit geben, Arbeit-Nehmer genannt werden, und diejenigen, die Kapital bereitstellen, Arbeit-Geber heißen. Wir nehmen diese deutsche Besonderheit im folgenden hin, denn vielfältige Aufklärung in diesem Punkt hat sich in der Vergangenheit als folgenlos erwiesen. Wiederholung der durchaus berechtigten Polemik hält hier nur auf.)
Die überbetriebliche Mitbestimmung in Großunternehmen ist ein Resultat der Auseinandersetzung mit dem Faschismus, des Kalten Krieges und einer längst vergangenen Konstellation: der Vollbeschäftigung.
Ab 1945 fürchteten Kapitalisten der Montanindustrie, ihre Rolle im Dritten Reich (und bei dessen Vorbereitung) könne negative Folgen für sie haben: Enteignung oder zumindest Entflechtung. Vorbeugend versuchten sie die Gewerkschaften zu beschwichtigen, indem sie ihnen paritätische Mitbestimmung in den Aufsichtsräten zugestanden.
Als Ludwig Erhard diese Regelung abschaffen wollte, setzte Adenauer 1951 ihre Beibehaltung durch. Er hoffte, die Gewerkschaften würden dann die SPD nicht im Kampf gegen die Wiederbewaffnung unterstützen.
Außerhalb der Montanindustrie hatten die Arbeitnehmer nur ein Drittel der Aufsichtsrats-Sitze in den Großunternehmen. 1976 wurde ihr Anteil dort ausgeweitet: bis dicht unterhalb der Parität. Das war Ausdruck eines Kräfteverhältnisses, das gerade aufhörte: starke Stellung der Belegschaften durch Vollbeschäftigung bis ca. 1973.
Betriebswirte werden finden, das seien alte Geschichten ohne Bedeutung für die Gegenwart.
Ein vierter Grund für die Mitbestimmung ist zeitlos: Produktion beruht nicht nur auf Kapital, sondern auch auf Arbeit. Also ist es einsichtig, wenn diese in den Leitungsorganen präsent ist.
Wir wissen nicht genug darüber, was die Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsräten tatsächlich bewirkt haben. Vielleicht war es nicht sehr viel. Sie werden zwar von den Organisationen der Lohn- und Gehaltsabhängigen entsandt, sind laut Aktienrecht aber nicht diesen, sondern dem Gesamtunternehmen verpflichtet.
Der Sache – nicht der Zusammensetzung – nach sind die Aufsichtsräte Organe der Anteilseigner geblieben. Eine Beseitigung der Arbeitnehmerbank würde dies auch juristisch klarstellen. Der Anteil der Arbeit an der Wertschöpfung wäre aus dem Blick gerückt. Da die Arbeitnehmervertreter ihre beträchtlichen Diäten in der Regel abführen, würde ihr Verschwinden gewerkschaftsnahe Einrichtungen wie die Hans-Böckler-Stiftung finanziell schwächen. Auch das kann Unternehmern nicht unlieb sein.
Die Befürworter einer solchen Reform verweisen überdies auf die globalisierten Kapitalmärkte. Sie behaupten, Anleger würden ihr Geld eher in deutsche Unternehmen stecken, wenn diese mitbestimmungsfrei seien.
Das wäre aber wohl nur ein erster Schritt. Den Interessenten soll später wohl noch mehr geboten werden als Aufsichtsräte ohne Gewerkschaften: nämlich die uneingeschränkte Verfügung über die Arbeitskraft (einschließlich ihrer flotten Entlassung). Das bedeutet nicht nur Abbau der überbetrieblichen (= Unternehmens-)Mitbestimmung, sondern auch der betrieblichen, zum Beispiel der Einspruchsmöglichkeiten von Betriebsräten bei Kündigungen.
Die Unfallversicherung
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat gefordert, daß die Unfallversicherung künftig nicht mehr– wie bislang – von den Unternehmern zu bezahlen sei, sondern von den Lohn- und Gehaltsempfängern.
In diesem Fall müßten die Beschäftigten die Beiträge von ihrem Arbeitseinkommen entrichten. Es würde um den entsprechenden Betrag vermindert.
Vielleicht ist es angebracht, aus diesem Anlaß ein paar grundsätzliche Betrachtungen über den Lohn anzustellen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht muß er so hoch sein, daß die Beschäftigten imstande sind, ihre Arbeit zu verrichten. Dies schließt – etwas weiter, also volkswirtschaftlich gedacht – die Aufwendungen für die Aufzucht von Kindern (= künftiger Arbeitskräfte) ein.
Lohn- und Gehaltsempfänger werden anders rechnen. Ihr Einkommen soll nicht nur ihre Arbeitsfähigkeit sichern, sondern ihr gesamtes Leben, einschließlich der Freizeit. Deutlich wird dies an der Altersversorgung. Sie dient nicht der Bereitstellung von Arbeitskraft und damit auch nicht den unmittelbaren Zwecken eines Betriebes. Die abhängig Beschäftigten legen vernünftigerweise großen Wert auf sie.
Beschränken wir uns dennoch zunächst auf das Interesse des Unternehmers. Ihm kann es nicht ausreichen, daß mithilfe des Lohnes die Arbeitskraft seiner Beschäftigten gesichert wird. Diese müssen auch im Betrieb anwesend sein, um dort dessen Anforderungen zu erfüllen. Die Kosten für den Weg dahin (und auch zurück) gehören also zu den Aufwendungen für die Bereitstellung der Arbeitskraft. Sie sind Bestandteil des Lohnes.
Für den Weg von und zur Arbeit gewährt der Staat in der Regel eine Kilometerpauschale. Sie ist eine Lohnsubvention, die in Wirklichkeit aber die Unternehmer entlastet. So lange diese auf die Anwesenheit ihrer Beschäftigten im Betrieb nicht verzichten können, muß das Arbeitseinkommen nämlich so hoch sein, daß die Transportkosten gedeckt sind.
Gleiches gilt für die Versicherung gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg. Daß die Unternehmer sie bislang ausschließlich selber getragen haben, ändert nichts daran, daß es sich im weiteren Sinn um Arbeitskosten handelt – also um einen Bestandteil des Lohns, der nicht ausgezahlt, sondern in diesem Fall an die Berufsgenossenschaft (das ist die hierfür zuständige Einrichtung) abgeführt wird.
Das aber ist bei allen Sozialversicherungen so, und zwar auch bei denjenigen, die nicht nur der Bereit- und Wiederherstellung von Arbeitskraft dienen. Nehmen wir als Beispiel die Rente. Wenn die Beschäftigten in die gesetzliche Kasse einzahlen, legen sie einen Teil ihres Einkommens zurück. Oft wird übersehen, daß dies auch für den Arbeitgeberanteil gilt. Er gehört ebenfalls zum Lohn, wird aber nicht sofort ausbezahlt, sondern einbehalten und erst später von den ausgeschiedenen Arbeitskräften in Anspruch genommen.
Zurück zur Unfallversicherung. Sie erstreckt sich nicht nur auf den Weg, sondern auch auf den Schutz im Betrieb selbst. Einige Unternehmervertreter wollen hier ebenfalls sparen. Wenn die Beschäftigten selbst dafür aufkommen sollen, bedeutet das eine weitere Lohnminderung, zugleich auch eine Senkung der Betriebskosten. Einige Überlegungen laufen darauf hinaus, die normale Krankenversicherung damit zu belasten, außerdem – wenn eine dauernde Erwerbsunfähigkeit auszugleichen ist – die Rentenkasse. Dann allerdings dürfte der Versuch, die Beiträge für diese zu dämpfen, gefährdet sein. Will man die Abgaben für Kranken- und Altersversorgung dennoch verringern, bleibt nur ein Ausweg: Abwälzung des Risikos auf die Lohn- und Gehaltsabhängigen und Förderung einer ganz besonderen Sorte von gewinnbringenden Unternehmen – der Privatversicherungen.
So dürfte es gemeint sein.
Wer will Flächentarifverträge – und wann?
Immer wieder ist zu hören und zu lesen, die Flächentarifverträge seien ein Hemmnis der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie behandelten Ungleiches gleich. Klein- und Mittelbetriebe seien nicht so leistungsfähig wie große. Manchmal bleiben Aufträge aus, sodaß man die Lohnkosten senken müsse, wenn man Entlassungen vermeiden wolle. Auch die Arbeitszeiten ließen sich vorab schlecht festlegen. Einmal müsse länger gearbeitet werden, ein andermal kürzer. Für diese Fälle seien Öffnungsklauseln notwendig.
Die gibt es längst. Viele Flächentarifverträge enthalten Variationsmöglichkeiten für wirtschaftliche Wechsellagen. Fast immer handelt es dabei um Zugeständnisse zugunsten der Unternehmer. Die schlechte Beschäftigungs-Situation zwingt die Gewerkschaften dazu.
Kein Unternehmer muß übrigens einen Flächentarifvertrag abschließen. Viele haben inzwischen die Arbeitgeberverbände verlassen und sind dann an nichts mehr gebunden. Das gilt in wachsendem Maße auch für Länder und kommunale Unternehmen, die aus Tarifgemeinschaften ausscheiden, weil sie Kosten senken wollen.
Um solche Fluchtbewegungen zu vermeiden, sind die Gewerkschaften oft zu weiteren Zugeständnissen bereit. So kommt es, daß die Tarifverträge an Verbindlichkeit verlieren.
Angebot und Nachfrage kennen keine Friedenspflicht, die Kalkulationen des Controlling auch nicht. Die neueste Vereinbarung bei DaimlerChrysler in Sindelfingen – Mehrarbeit ohne Lohnausgleich – wurde der Belegschaft abgezwungen, kurz nachdem die IG Metall und der zuständige Arbeitgeberverband einen ganz anderen Tarifvertrag abgeschlossen hatten.
Darin drückt sich ein verändertes Kräfteverhältnis aus. Früher, in den Zeiten der Vollbeschäftigung, lagen Flächentarifverträge im Interesse der Unternehmer. Sie wollten vor Nachschlags-Forderungen der Belegschaften sicher sein. Gerade auf betrieblicher Ebene waren die Beschäftigten kampfbereit, wenn die Verbraucherpreise stiegen und die Laufzeiten der Abschlüsse ihrer Meinung nach zu lang waren.
Inzwischen sind den Arbeitgebern die Flächentarifverträge lästig geworden. Sie bevorzugen betriebliche „Bündnisse“ – wenn nicht als Ersatz, dann doch als Ergänzung. Dabei handelt es sich (wie inzwischen bei vielen Tarifverträgen ja auch) um Ungleiche Verträge: die Unternehmer dominieren. Die in der vorigen Legislaturperiode beschlossene Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes hat nicht die Gewerkschaften aufgewertet, sondern die Betriebsräte. Diese sind den Arbeitgebern gegenüber dadurch nicht immer gestärkt worden. Bei angedrohter Produktionsverlagerung geraten sie unter Druck. Die Gewerkschaft und der Tarifvertrag sind da zuweilen ziemlich weit weg.
Betriebliche „Bündnisse für Arbeit“, die im Ergebnis einer solchen Nötigung entstehen, sind Instrumente der Standortkonkurrenz: Unternehmen gegen Unternehmen, Belegschaft gegen Belegschaft. Den einzelnen Betriebsräten bleibt wohl oft keine andere Wahl. Damit müssen sie sich einer wirtschaftspolitischen Strategie beugen, die das grundsätzliche ökonomische Problem nicht löst, sondern selbst Ursache dieses Problems ist. Kosten sollen durch Lohnsenkung gedrückt werden. Ein Unternehmen, dem dies besonders gut gelingt, mag anderen überlegen sein und kann deshalb bestehende Jobs vielleicht für einige Zeit garantieren. Machen das alle so, verschwindet der Wettbewerbsvorteil wieder. Die gesamtgesellschaftliche Kaufkraft sinkt. Exportchancen mögen steigen, aber sie sind zugleich empfindlich gegen andere Einwirkungen, die nicht alle durch Lohnpolitik pariert werden können – zum Beispiel Wechselkurse und Rohstoffpreise.
So kann die Strategie des betrieblichen Lohnverzichts auf längere Sicht die Arbeitsplätze gefährden, die sie aktuell zu retten versucht.
Über den Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz müsse gelockert werden – das hört man immer wieder. Manchmal wird sogar die Forderung laut, er solle ganz weg. Arbeitgeber seien dann schneller zu Neueinstellungen bereit.
Die Tür, die mit solchen Argumenten eingerannt werden soll, steht längst recht weit offen. Für Kleinbetriebe ist der Kündigungsschutz seit Anfang 2004 gelockert. Viele neue Beschäftigungsverhältnisse sind von vornherein befristet, darunter für über Dreiundfünfzigjährige. Gegen die häufigste Kündigungsform gibt es faktisch ohnehin keinen Schutz: die betriebsbedingte. Die gesetzlichen Regeln können in diesen Fällen Entlassungen nicht verhindern, sie machen sie lediglich kostenpflichtig: Es müssen Abfindungen gezahlt werden, die sich nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses richten.
Als die Regierung Kohl den Kündigungsschutz lockerte, führte dies nicht zu einem Beschäftigungs-Boom. Nachdem Rotgrün diese Maßnahme rückgängig gemacht hatte, sank die Zahl der Arbeitslosen nicht, aber sie stieg auch nicht schneller als vorher. Eine erneute Lockerung ab 1. Januar 2004 hatte bisher ebenfalls keine positiven Wirkungen. Ganz offensichtlich ist der Kündigungsschutz, wird er nicht von anderen Maßnahmen flankiert, beschäftigungspolitisch neutral.
Die über vier Millionen Arbeitslosen in Deutschland sind nicht ausschließlich solche Menschen, die noch nie einen Job hatten und die leichter eingestellt würden, wenn es dafür keine Hürden gäbe. Viele von ihnen sind Entlassene. Die Arbeitgeber wurden also durch die bestehende Rechtslage nicht an der Kündigung gehindert.
Besonders viele sogenannte Freisetzungen gibt es in großen Industrieunternehmen sowie Banken, und zwar häufig bei guter Ertragslage. Sie können sich die Abfindungen leisten. Verschwindet der Kündigungsschutz, fallen auch diese Kosten weg.
Damit sind wir beim Kern der Forderung. Abschaffung des Kündigungsschutzes soll nicht Neueinstellungen erleichtern, sondern Entlassungen verbilligen.
Es mag Grenzfälle geben: mittelständische Betriebe im unteren Bereich. Doch das Verlangen nach Lockerung des Kündigungsschutzes beschränkt sich fast niemals auf diese. Der Hinweis auf sie ist in erster Linie ein Vorwand für die Großen. Durch Outsourcing könnten diese von Ausnahmeregelungen für mittlere Betriebe profitieren.
Zuweilen wird auf Länder verwiesen, in denen es keinen oder nur schwachen Kündigungsschutz gibt, vor allem die USA. Reden wir einmal von Dänemark. Auch dort kann schnell entlassen werden, aber danach werden neunzig Prozent des letzten Entgelts gezahlt. In der Bundesrepublik hatten wir neben dem Arbeitslosengeld bis jetzt die Arbeitslosenhilfe. Sie fällt 2005 weg. Ohne Kündigungsschutz würde der deutsche Sozialstaat vollends dem angelsächsischen Vorbild folgen, nicht dem skandinavischen.
Es gibt eine ökonomische Situation, in der Kündigungsschutz überflüssig ist: Vollbeschäftigung. Wer entlassen wird, bekommt da meist sofort einen neuen Job. Wir hatten das in der Bundesrepublik schon einmal. Merkwürdigerweise wurde gerade damals das Kündigungsschutzgesetz – nachdem es 1951 in einer Situation der Massenarbeitslosigkeit erstmals beschlossen worden war – ausgebaut. Warum?
Die starke Stellung der Gewerkschaften auf dem „leergefegten“ Arbeitsmarkt war einer von zwei Gründen. Der andere: Kündigungsschutz lag auch im Interesse der Unternehmen. Sie wollten die Belegschaften langfristig an sich binden. In der Neufassung des Gesetzes von 2003 ist diese Rücksicht in Schwundform erhalten: für besondere Leistungsträger.
Fazit: Wer den Kündigungsschutz schwächt, schafft keine neuen Jobs. Vollbeschäftigung würde ihn entbehrlich machen. Wer jetzt seine Abschaffung fordert, zeigt, daß ihm zur Behebung der Arbeitslosigkeit nichts mehr einfällt.
Was ist Hysterese?
Im Mai 2004 ist die Zahl der Arbeitslosen um 50 000 unter den Vorjahresstand gesunken. Allerdings wird inzwischen neu gerechnet: Im Unterschied zu 2003 gelten Personen, die an Eingliederungsprogrammen teilnehmen, nicht mehr als arbeitslos. Niedrigere Raten anderer Länder resultieren teilweise aus besonderen Erhebungsmethoden, kürzerer Arbeitszeit, flexibler Fiskal- und Geldpolitik, mehr Druck auf die Erwerbslosen – oder einer Kombination aus all dem. Die wirtschaftliche Erholung hat sich also noch nicht auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt. Wie kommt das?
Seit drei Jahrzehnten sinkt in jedem Aufschwung die Arbeitslosigkeit, aber sie bleibt höher als vor der überwundenen Krise. In der nächsten Rezession übertrifft sie den vorherigen Gipfel. Ihr Verlauf nimmt eine Art Treppenform an. Einige sagen: Die Aufschwünge sind zu schwach. Mehr Wachstum müsse her, zum Beispiel durch Lockerung des Arbeitsrechts. An Deregulierung hat es bisher keineswegs gefehlt, aber mehr Jobs sind nicht entstanden. Hierauf wird zuweilen geantwortet: Es seien eben noch nicht genügend Hindernisse aus dem Weg geräumt worden. Das ist ein Glaubenskrieg.
Halten wir uns stattdessen an Tatsachen. Unverkennbar ist: Auch wenn die jeweiligen aktuellen Ursachen für Entlassungen (wie eine Wirtschaftskrise) entfallen, bleibt deren Folge erhalten: Verminderung von Jobs. Ist die Arbeitslosigkeit erst einmal da, wirkt sie sozusagen selbstverstärkend.
Das klingt noch nebulös. Zunächst muss geklärt werden, was die jeweiligen Auslöser sind. Manche sprechen von „externen Schocks“: Die Ölkrisen von 1973 und 1980 etwa hätten Einbrüche auf dem Arbeitsmarkt verursacht, die nicht mehr ausgeglichen werden konnten. Wichtiger sind geldpolitische Eingriffe zu Lasten der Arbeitskraft. Höhere Zinsen, die die Inflation bekämpfen sollen, dämpfen die Beschäftigung. Anschließend sinkende Diskontsätze schaffen aber nicht automatisch Jobs. Nachdenkliche Ökonomen sagen: Mit einer Schnur könne man drosseln, aber nicht schieben.
Wer in einer Krise arbeitslos wurde, wird oft im nächsten Aufschwung nicht mehr eingestellt. Vielleicht gelingt es noch einmal, aber im vorgerückten Lebensalter beginnt spätestens nach der nächsten Entlassung der Weg nach unten. Längere Arbeitslosigkeit lässt die Qualifikation verfallen – nicht weil die Betroffenen dümmer werden, sondern weil nachrückende Jüngere die Kenntnisse und Fertigkeiten mitbringen, die ihre Vorgänger auf Grund ihres zeitweiligen Aussetzens nachholen müssen. Umschulungen sind offenbar kein vollgültiger Ersatz. Ein Unternehmen, das die Wahl zwischen einem 58-Jährigen und seinem 30-Jährigen Sohn hat, weiß, was zu tun ist.
Es stimmt: Ohne Schulabschluss und Ausbildung sind die Chancen besonders schlecht. Aber auch Facharbeiterqualifikationen werden entwertet. Verluste können auf Dauer dort ebenso wenig aufgeholt werden wie Job-Einbußen nach einer Krise.
Wer hat etwas davon? Niemand, auch nicht die Unternehmer. Wer dauerhaft aus dem Arbeitsprozess ausscheidet und disqualifiziert wird, ist keine Konkurrenz mehr für diejenigen, die einen Job haben. Damit übt er keinen Druck auf die Löhne mehr aus. Die Unternehmer klagen darüber, dass die Arbeitskosten nicht so kräftig sinken, wie sie es für nötig halten. Angeblich sind der Kündigungsschutz und die hohen Sozialleistungen schuld daran. Die Ursache liegt woanders. Eine einst probate Unternehmerstrategie – Kosten durch Entlassungen senken – führt unter anderem dazu, dass die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt wegrationalisiert wird. Die neuesten Arbeitslosenzahlen enthalten also bereits Zins und Zinseszins ökonomischer Fehlentscheidungen seit nunmehr 30 Jahren.
Wem nützt es, wenn Rentner und Pensionäre aneinandergeraten?
Ob Freiheit wichtiger ist als Gleichheit – darüber wird noch viel gestritten werden. Über einen dritten Grundwert aber herrscht absolute Einigkeit: Gerechtigkeit.
Für diese wird einiges getan. Zum Beispiel haben die Interessenvertreter der Beamten eine Gerechtigkeitslücke entdeckt. Sie klagten: die Pensionen werden besteuert, die Renten aber nicht (genauer: nur geringfügig). Das Bundesverfassungsgericht schuf 2002 Abhilfe. In Zukunft werden die Renten ebenso belastet wie die Pensionen. So soll es im „Alterseinkünftegesetz“ stehen, das jetzt vom Bundestag auf den Weg gebracht wird.
Der Fiskus wird davon aber nicht gleich reicher, sondern zunächst einmal etwas ärmer. Die Einzahlungen in die gesetzliche Versicherung gehören nämlich zum Bruttolohn und werden mit diesem versteuert. Werden die Rentner später noch einmal zur Kasse gebeten, haben sie zweimal gezahlt. Das neue Gesetz muß also Doppelbesteuerung vermeiden.
Im Ergebnis werden diejenigen Rentner, deren Sozialabgaben während ihres Berufslebens versteuert wurden, im Alter nicht noch einmal herangezogen. Gleichzeitig werden die Sozialbeiträge der noch Berufstätigen vom Zugriff des Finanzamtes freigestellt. Das bedeutet für den Staat in den ersten Jahren einen Steuerausfall.
Inzwischen wurden die Beamten von ihrer Forderung nach Gerechtigkeit eingeholt: Sie müssen ebenfalls die neue Praxisgebühr entrichten, die seit dem 1. Januar 2002 von den Pflichtversicherten erhoben wird. Der Staat behält von der Beihilfe, die er seinen Beamten zur teilweisen Erstattung der Behandlungskosten zahlt, zehn Euro ein. Nicht nur die Mitglieder der gesetzlichen Versicherungen werden abkassiert.
Das bedeutet dieses Mehr an Gerechtigkeit ökonomisch?
Nicht viel. Vielleicht ist der Effekt sogar leicht negativ. Die vierzig Euro Praxisgebühr, die die Beamten aufbringen müssen, können sie nicht für ihren eigenen Verbrauch ausgeben. Das hat einen Ausfall von Nachfrage zur Folge – Peanuts vielleicht, aber immerhin.
Man könnte sagen: dafür hat der Staat jetzt pro Quartal die zehn Euro mehr, die er seinen Beamten nicht mehr auszahlt. Mit diesem Geld kann er ebenfalls den Markt beleben.
Aber das tut er ja nicht. Jeder Euro, den der Fiskus gegenwärtig mehr zur Verfügung hat, wird von ihm nicht ausgegeben, sondern gespart, um die Stabilitätskriterien einzuhalten oder Schulden abzutragen. Ein Nachfrage-Effekt bleibt aus. Hinzu kommen noch die anfänglichen Ausfälle infolge der Neuregelung der Rentenbesteuerung.
Wäre ein bisschen weniger Gerechtigkeit ökonomisch vielleicht sogar besser?
Auch nicht. Spätestens hier müssen wir uns nämlich klar machen, daß die Gerechtigkeits-Rangeleien zwischen den Beamten und dem Rest der Welt zwar keine Kleinigkeit sind (es gibt ärgerliche Privilegien), aber sich doch nur in der B-Liga abspielen.
Interessanter ist die A-Klasse. Hier geht es nicht um irgendwelche raffgierigen reichen Einzelpersonen, die man etwa hassen müßte oder dürfte. Die Erste Klasse ist nicht durch Individuen charakterisiert, sondern durch – allerdings – riesige Vermögen. Wichtiger als irgendein Dagobert Duck sind die Institutionellen Anleger: Banken, Versicherungen, Investmentfonds. Hinzu kommen die Sonderkassen von Industrie-Unternehmen für den Übernahme-Kampf.
In der B-Liga finden nur horizontale Umverteilungen statt. Dafür, daß ihr Einkommen nicht wächst, sorgt die Erste Klasse. Selbst wenn die Einnahmen von Beamten, Pensionären, versicherungspflichtig Berufstätigen und Staat nur stagnieren und nicht schrumpfen würden: der Abstand nach oben würde dennoch größer. Denn nur in der Ersten Klasse werden Gewinne erzielt.
Wir sehen: die Gerechtigkeitsdebatte in der B-Klasse ist letztlich subaltern. Anders wäre es, wenn die A–Liga einbezogen würde. Sagen wir es deutlich: Erst dann ginge es wirklich um Gerechtigkeit.
Die Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesanstalt für Arbeit heißt jetzt Bundesagentur für Arbeit. Zur Zeit der rotgrünen Koalition stand sie nicht gut da. Zunächst wurde ihr vorgeworfen, sie sei ein bürokratischer Wasserkopf. Um sich zu verschlanken, verschrieb sie sich eine Unternehmensberatung. Jetzt werden ihr die Kosten vorgehalten. Um ihr Image aufzubessern, beauftragte sie eine Firma für Kommunikationsberatung. Auch das gilt als Fehltritt.
Ob alles korrekt zuging, wird die Rechnungsprüfung zeigen. Wir aber sollten uns an folgende Erfahrung halten: Ein Skandal kommt immer hinterher. Soll heißen: eine Person oder eine Institution scheitert erst dann an angeblichem oder tatsächlichem Fehlverhalten, wenn vorher die Grundlagen ihres bisherigen Wirkens ins Wanken geraten sind – meist aus ökonomischen oder politischen Gründen.
1927 ist in Deutschland die „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ errichtet worden. Sie fungierte als Kontaktbörse, kassierte Beiträge und gab diese, wenn nötig, für die Erwerbslosen aus.
Den Unternehmern gefiel die neue Versicherung nicht sehr: sie verursachte Lohnnebenkosten. Genau aus diesem Grunde platzte 1930 (Weltwirtschaftskrise – Massenarbeitslosigkeit) die letzte sozialdemokratisch geführte Regierung: die dem Reichsverband der Deutschen Industrie nahestehende Deutsche Volkspartei verweigerte die Erhöhung der Sozialbeiträge und verlangte stattdessen Leistungskürzung. Drei Jahre später begann Hitler mit seiner besonderen Variante der Arbeitsvermittlung.
Nach dem Zweiten Weltkrieg fielen der Bundesanstalt für Arbeit – so hieß sie jetzt – ihre klassischen Aufgaben zunächst leicht. Seit der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre musste nicht mehr viel Arbeitslosengeld gezahlt werden: es herrschte Vollbeschäftigung, also gab es genug Beitragszahler. Bei leergefegtem Arbeitsmarkt waren die Unternehmer nicht undankbar dafür, daß sich die Bundesanstalt um die Vermittlung von Arbeitskräften bemühte und dabei sogar erfolgreich war: durch die Anwerbung von Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern.
Mit der permanenten Massenerwerbslosigkeit seit 1974 wurde das anders. Die Einnahmen der Nürnberger Anstalt gingen aus demselben Grund zurück, aus dem ihre Ausgaben stiegen: wer keinen Job hat, zahlt nicht ein und muß unterstützt werden. Knappe Arbeitskräfte hatten in der Vergangenheit durch die Ämter besorgt werden können. Als diese jetzt im Gegenzug Jobs bereitstellen wollten – durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen –, wurde das als marktwidrig kritisiert. Längst schon versuchten die Außenstellen der Anstalt mehr zu sein als Vermittlungs- und Zahlstellen: durch Umschulungen sollen Arbeitslose neu qualifiziert werden. Wenn der Arbeitsmarkt sie danach nicht annimmt, heißt es: es sei am Bedarf vorbei ausgebildet worden.
Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, jetzt verursacht er angeblich nur noch Lohnnebenkosten.
Jobs, so sagt man, entstehen nicht auf dem Arbeitsamt, sondern in der freien Marktwirtschaft. Wenn diese aber das Gegenteil produziert, nämlich Arbeitslosigkeit, dann ist nichts mehr da, was vermittelt werden könnte. Tritt die Behörde in diese Lücke, ist sie überfordert. Die Umbenennung in „Bundesagentur“ hat dieses Missverständnis allerdings gefördert. Statt sich an die Volksweisheit zu halten, daß man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann, kaufte man sich für teures Geld des Kaisers neue Kleider. So erklärt sich der Ärger mit der Public-Relations-Agentur.
Hat die Bundesagentur für Arbeit versagt? Nein. Sie hat sich vielleicht dumm angestellt. Solche Ungeschicklichkeiten kommen vor, wenn man etwas tun will, was man nicht kann und dabei auch noch Ursache und Wirkung verwechselt. Es handelt sich in Wahrheit nämlich nicht um das Versagen einer Behörde, sondern um etwas, das es nach der Reinen Volkswirtschaftslehre gar nicht geben darf: Marktversagen.
Über den Zusammenhang von Schwarzarbeit und Arbeitslosigkeit
Bundesfinanzminister Eichel plante einst ein „Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung“. Das wird leichter zu beschließen als umzusetzen sein.
Grundsätzlich sind wohl große und kleine Tatbestände zu unterscheiden. Zu ersteren gehört der systematische Handel mit illegaler Arbeit. Hiergegen richteten sich schon jetzt Razzien auf Baustellen.
Aber dann gibt es auch noch die Nachbarschaftshilfe für Cash und die Putzfrauen in Privathaushalten. Hier ist vorstellbar, wie sich die Staatsgewalt lächerlich macht, wenn sie nachzuweisen versucht, daß die Gegenleistung über einen Blumenstrauß oder eine Gartenpflanze hinausgeht. Diese Beispiele für legales Entgelt tauchten in den ersten Presseberichten über das neue Gesetzes-Vorhaben auf. Das ist Stoff für künftige Situationskomik. Die Ermittlungsbeamten können einem leid tun. Soll die Aktion etwas bringen, müßte zusätzliches Personal eingestellt werden. Das könnte teuerer werden als das Fahndungsaufkommen.
Natürlich ist dies auch mal wieder ein Thema für die Ordnungspolitiker.
Marktradikale wiederholen ihre Behauptung, der große Umfang von Schwarzarbeit (sie schluckt angeblich 16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) sei auf die hohen Steuern und Sozialbeiträge zurückzuführen.
Seit es die legalen Minijobs gibt, ist das kein starkes Argument mehr. Dort wird nur noch eine niedrige Pauschale erhoben, und für Privathaushalte gibt es zusätzliche Erleichterungen. Aber Schwarzarbeit ist eben noch billiger.
Man könnte kritische Betrachtungen über eine geizige Mittelschicht anstellen, die sich Teilzeit-Dienstboten leistet und sich um die kleinen Abgaben drückt, die sie eigentlich entrichten müsste. Da ist viel dran. Aber dann müsste der Blick auf die Interessenskoalition erweitert werden, die diese Bessersituierten mit ihren Putzhilfen und Pflegekräften verbindet.
Diese haben häufig keine feste Beschäftigung, nicht weil sie keine wollen, sondern weil es keine für sie gibt. Nehmen sie einen Minijob an, wird dessen Lohn in erheblichem Ausmaß von ihrer Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld abgezogen. Wer mehrere solcher „geringfügigen Beschäftigungen“ hat und dabei über die 400-Euro-Grenze hinauskommt, zahlt Sozialbeiträge. Dadurch wird der Nettoverdienst zusätzlich geschmälert. Also steigt der Anreiz, die zweite Tätigkeit zu verschweigen.
Schwarzarbeit wird häufig auch von Menschen angenommen, die zwar ein festes Arbeitsverhältnis haben, dort aber wenig verdienen. In dem Maße, in dem die Normallöhne stagnieren oder sinken, werden die sozialökonomischen Voraussetzungen für eine solche illegale Nebentätigkeit zu- und nicht abnehmen.
Das Feindbild vom Vollzeitschwarzarbeiter, der alle legalen Beschäftigungen ausschlägt, um steuer- und abgabenfrei abzusahnen, gilt wohl nur für krasse Ausnahmen. Für die meisten wäre das nicht lange durchzuhalten, denn es bedeutet ja Verzicht auf jeden Versicherungsschutz.
Massenhafte Schwarzarbeit ist nicht typisch für Gesellschaften mit unverschämten Steuern und Abgaben, sondern mit hoher Dauerarbeitslosigkeit. Bei Vollbeschäftigung und guten Löhnen geht sie gegen Null. Wer einen ordentlich bezahlten Job hat, wird eine Nebentätigkeit nur annehmen, wenn der Lohn das – in diesem Fall ja schon recht hohe – Normaleinkommen ganz erheblich aufstockt. Das heißt: Schwarzarbeit würde dann so teuer, daß sie auch für den Auftraggeber (trotz der eingesparten Steuern und Abgaben) nicht mehr erschwinglich ist. Das sind die Zeiten, in denen die Herrschaft darüber klagt, daß man keine Dienstboten mehr bekommt, selbst unter der Hand nicht.
Polizeiliche Bekämpfung von gesellschaftlichen Missständen ohne gleichzeitige Beseitigung der Ursachen – hier: der Massenarbeitslosigkeit – aber ist letztlich wirkungslos.
Der Niedriglohnsektor drückt auf das Normalarbeitsverhältnis
Der Arbeitsmarkt, so lesen wir, ist verriegelt. Flächentarif, Kündigungsschutz und hohe Lohnnebenkosten behindern Neueinstellungen.
Diese Behauptung wird angeblich durch zwei empirische Tatsachen gestützt:
Erstens durch die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit.
Zweitens durch den Boom an Minijobs. Sie haben seit Frühjahr 2003 enorm zugenommen. Die Arbeitnehmer müssen weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen, für die Arbeitgeber fallen diese weit niedriger aus als beim Normalarbeitsverhältnis.
Was ist dadurch bewiesen?
Nichts. Die These, daß der Arbeitsmarkt ansonsten überreguliert sei, wird durch das Minijob-Wunder weder bestätigt noch widerlegt.
Die „geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse“ – das ist die offizielle Bezeichnung – sind doppelt subventioniert: vom Normalarbeitsverhältnis und vom Staat.
Beginnen wir mit dem Normalarbeitsverhältnis.
Von Minijobs kann nur leben, wer nicht ausschließlich darauf angewiesen ist. Es geht in der Mehrzahl um Nebeneinkünfte. Viele Minijobber stehen entweder gleichzeitig in einem Normalarbeitsverhältnis, oder sie verdienen dazu, während ein anderer Teil ihres Unterhalts von Familienangehörigen bestritten wird.
Die zweite Subvention kommt vom Staat: BAFÖG, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Der Lohn für Minijobs schießt diesen Einkommen etwas zu. Die Subventionierung durch Arbeitslosengeld und Sozialhilfe hat allerdings enge Grenzen: das Einkommen aus den Minijobs wird abgezogen (bei Gewährung eines Freibetrags). Immerhin: Der Lohn aus geringfügiger Beschäftigung braucht in diesen Fällen seinen Mann (oder seine Frau) nicht voll zu ernähren. Und umgekehrt: weil der Minijob nicht das Existenzminimum sichert, ist immer wieder einmal Aufstockung durch Sozialhilfe nötig.
Die beiden Subventionierungen tragen dazu bei, daß diese Tätigkeiten Billigjobs sind: ein Niedriglohnsegment. Von dort geht wieder ein Druck auf das Normalarbeitsverhältnis aus. Wenn Unternehmer reguläre Beschäftigung durch Minijobs ersetzen, zahlen sie weniger Steuern, Abgaben und Lohn. Auf diese Weise haben auf die Dauer allerdings auch die beiden bisherigen Subventionsquellen – die Haushalte des Staates und der Normalverdiener – Einbußen. Der Hauptverdiener in der Familie bringt weniger nach Hause, und der Fiskus ist noch ärmer als bisher.
Schwarzarbeit wird durch Minijobs kaum beseitigt. Sie ist für die Arbeitgeber nämlich noch billiger, weil völlig steuer- und abgabenfrei. Die geringfügige Beschäftigung entsteht in der Regel nicht aus dem Aufstieg aus der Schwarzarbeit, sondern aus dem Abstieg aus dem Normalarbeitsverhältnis.
Bis hierher war ausschließlich von einem Zubrot die Rede. Davon zu trennen sind die Fälle, in denen aus dem Minijob der Haupterwerb wird, weil ein anderes Einkommen – etwa ein besser bezahlter und abgesicherter Arbeitsplatz – nicht zu Verfügung steht. Politiker oder Unternehmer, die sich so etwas wünschen, sind hoffentlich selten.
Sie würden dann nämlich dafür eintreten, daß die Zahl der „working poor“ weiter zunimmt. Das sind Arme, die in mehreren Minijobs schuften müssen, um nur das Existenzminimum zu erreichen.
Im Extremfall würde das Normalarbeitsverhältnis zur Ausnahme werden. Damit entfallen zwar die damit verbundenen Lohnnebenkosten, aber zugleich nähme die Zahl der Personen zu, die nicht ausreichend versichert sind.
Ein solcher Zustand hätte mit dem heutigen nicht viel gemeinsam. Gegenwärtig aber sind Minijobs nur eine – zugegeben: breiter werdende – Nische in einem System, zu dessen Aushöhlung sie gleichzeitig beitragen.
Die Daten belegen es: seit April 2003 ist nicht nur die Zahl der Minijobs gestiegen, sondern auch die der Arbeitslosen.
Wachstum, so lesen wir, bringt Arbeitsplätze.
Deshalb freuen sich alle auf den nächsten Aufschwung, selbst falls er nicht so stark werden sollte. Wie viele neue Jobs werden es diesmal sein?
Ein Rückblick auf Konjunkturverlauf und Arbeitsmarkt der letzten dreißig Jahre zeigt: Zwar: ging in den Rezessionen die Beschäftigung zurück, und im Aufschwung stieg sie wieder. Aber die Zunahmen waren häufig geringer als die vorigen Verluste. Nicht alle Fünfundfünfzigjährigen, denen gekündigt wurde, kamen mit achtundfünfzig zurück. Vielleicht hatten ihre Söhne und Töchter bessere Chancen. Per Saldo hat sich die Arbeitslosigkeit erhöht, wenngleich nicht linear, sondern treppenförmig.
Hier könnte man grundsätzlich werden und auf Folgendes hinweisen: Seit der ersten Industriellen Revolution um 1800 ist ständig rationalisiert worden, und das bedeutete auch: Einsparung von Arbeitskräften. Um eine gegebene Menge von Gütern zu erzeugen, waren weniger Menschen nötig. Es gibt im Englischen den Begriff „Jobless Growth“: Überschüsse, die im Wachstum erzeugt wurden, werden für sogenannte Prozessinnovationen verwandt: Steigerung der Produktivität ohne neue Arbeitsplätze.
Aber man muß nicht gleich dogmatisch werden. Zwar gibt es nur selten Kapitalismus ohne Arbeitslosigkeit, doch die Gesamtzahl der Beschäftigten hat in seiner mittlerweile schon recht langen Geschichte zugenommen. Auch ist die Menge der Güter, die erzeugt werden müssen, in Wirklichkeit nicht vorgegeben. Sprunghaft geht es vorwärts, wenn die Märkte schnell erweitert werden: durch die Einführung völlig neuer Produkte oder im Export. Kriege sind beschäftigungsfördernd und bereinigen den Arbeitsmarkt. Von ca. 1850 bis heute gab es einen säkularen Trend zur Arbeitszeitverkürzung. Ihn umkehren zu wollen (wie das einige versuchen), wäre heroisch.
Selbst Rationalisierungen müssen keine Arbeitsplätze vernichten, sie können neue Jobs schaffen. Oft waren sie in der Vergangenheit die Antwort auf hohe Lohnforderungen. Die arbeitssparenden Maschinen, die daraufhin nötig wurden, produzierten so billig, daß ihre Erzeugnisse nun von Leuten gekauft wurden, die sich das vorher nicht leisten konnten. Um die erweiterte Nachfrage zu befriedigen, waren weitere Einstellungen nötig. Außerdem konnte man die neu entwickelten Maschinen exportieren. Als der US-amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt nach 1933 sein Land aus der Rezession wuchtete, stützte er sich nicht nur auf Big Government (Staat) und Big Business (Konzerne), er brauchte auch Big Labour (eine kämpferische Arbeiterschaft). Kaum etwas bekommt einem Land besser als freche Gewerkschaften und Rohstoffmangel, den es durch Findigkeit kompensieren muß. Wer Arbeitsplätze nur exportiert oder wegrationalisiert, stagniert auf die Dauer. Man hat schon Strategen gesehen, die sich totgesiegt haben.
Jemand könnte antworten: die früheren Voraussetzungen für Vollbeschäftigung gebe es einfach nicht mehr. Dann ist aber auch vom nächsten Aufschwung nicht so viel zu erhoffen.
Übrig bleiben die bekannten kleinen und großen Abhilfen: Änderung der Arbeitslosenstatistik, öffentlicher Zweiter Arbeitsmarkt, Verkürzung der Arbeitszeit mit oder ohne Lohnausgleich, Verschärfung der Bedingungen für den Bezug von Sozialhilfe, Personal-Service-Agenturen, Ich-AGs.
Einige dieser Maßnahmen mögen sinnvoll sein, andere sind Tricks. Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitslose zum Beispiel kann man nur in Arbeit bringen, wenn es welche gibt.
Doch selbst die Suche nach Scheinlösungen resultiert aus einer Einsicht: eine Schwalbe macht keinen Sommer, und ein Aufschwung allein schafft nicht viele Jobs. Er kann sogar kontraproduktiv sein: wenn alles auf diese eine Karte gesetzt wird. Wem in der Krise nichts einfiel (oder das Falsche), wird auch mit einem Aufschwung nicht viel anfangen können.
Die Marktwirtschaft bleibt hinter ihren technologischen Chancen zurück
Immer wieder hören wir den Stoßseufzer: „Wer arbeitet, ist der Dumme“. Andere sagen es so: „Vom Arbeiten allein ist noch keiner reich geworden“. Dem scheinen einige Tellerwäscher-Autobiographien zu widersprechen. Ihre Verfasser weisen gern darauf hin, daß sie aus eigener Kraft hochgekommen seien.
Jede dieser unterschiedlichen Erfahrungen findet leicht ihre literarische Legitimation. Im Alten Testament wird die Arbeit als Sündenstrafe vorgestellt. Ein anderer Moses, nämlich Adam Smith, aber bezeichnet sie als die Quelle des Reichtums der Nationen.
Es kommt darauf an, wessen Arbeit gemeint ist. Wenn der Volksmund von der Plackerei spricht, die nicht reich macht, meint er die jeweils eigene Arbeit. Fremde Mühe bringt mehr. Auch hierfür gibt es einen Zeugen: John Locke bestand darauf, daß der Torf, den sein Knecht stach, nicht diesem gehöre, sondern ihm, dem Arbeitgeber. Insofern war sein lieber Mitarbeiter der Dumme.
Ausbeutung allein reicht nicht. Intelligenz muß hinzukommen. Dies hätte jener Soziologieprofessor bedenken sollen, der vor einigen Jahren sich in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung für Deutschland“ über eine Erstsemester-Studentin beklagte. Sie hatte als Grund für ihre Immatrikulation angegeben, daß sie geistige Arbeit der körperlichen vorziehe.
Nun lebte der empörte Gelehrte ja auch nicht gerade vom Steineklopfen. Er hätte die Kommilitonin sogar loben müssen, denn sie hatte eine entscheidende Triebkraft des wissenschaftlich-technischen Fortschritts genannt: Arbeitsersparnis durch rationalisierende und erleichternde Erfindungen. Ohne diese gäbe es weder Rad noch Hebel, und Sisyphus müsste weiterhin per Hand seinen Stein wälzen.
Die Erfindung des Last-Krans scheint aber nicht alle Probleme gelöst zu haben, denn es wird uns vorgerechnet, daß wir kurz vor einer Katastrophe stehen: immer weniger Berufstätige in den besten Jahre müssten immer mehr Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfe-Empfänger ernähren. Um die Last überhaupt noch erträglich zu machen, soll in absehbarer Zeit bis 67 gearbeitet werden.
Hier wurde offenbar der wissenschaftlich-technische Fortschritt verschlafen. Zumindest in den OECD-Ländern reicht er aus, die gesamte Bevölkerung bei immer geringerem Zeitaufwand mit allem Lebensnotwendigen zu versorgen. Vor zwanzig Jahren träumte André Gorz – noch ein Zeuge! –davon, wie auf dieser Grundlage die Lebens- und Tagesarbeitszeit auf ein Minimum verkürzt werden und der verbliebene Rest gleichmäßig auf alle verteilt werden könne. Einige randständige Programmatiker rechnen überdies vor, daß die umgekehrte Alterspyramide kein Problem sein müsse, wenn nicht nur die niedrigen und mittleren Löhne und Gehälter von Arbeitern und Angestellten zur Zahlung der Versicherungsbeiträge herangezogen werden, sondern grundsätzlich alle Einkommen.
Kürzlich seufzte Eric Hobsbawm in einem Interview, es gebe keinen Fortschritt in der Gesellschaft, sondern nur in Wissenschaft, Technik und Medizin. Ein schwarzer Satz, der unter anderem durch den Irrwitz bestätigt wird, mit dem gegenwärtig die objektive Möglichkeit zur Arbeitszeitverkürzung durch Verlängerung der Lebensarbeitszeit, verbunden mit absehbarer weiterer Erhöhung der Erwerbslosenzahlen, konterkariert werden soll. Zugleich aber hat er, vielleicht ungewollt, doch einen Vorschlag gemacht, wie sozialer Fortschritt heute definiert werden müsste. Er besteht darin, daß eine Gesellschaft sich nicht dümmer stellen sollte als ihre Naturwissenschaft, Technik, Medizin und als Adam Riese.
Umfragen belegen: es gibt in der Bevölkerung eine Mehrheit für eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit.
Das ist kein Wunder, denn es vergeht kein Tag, an dem nicht irgendein Politiker, Unternehmensvertreter oder die Presse dies fordert. Daneben gibt es noch den Vorschlag der Rürup-Kommission, die Lebensarbeitszeit bis 67 zu verlängern. Das ist gegenwärtig noch nicht mehrheitsfähig, gewinnt aber an Zustimmung.
Fangen wir mit dem zweiten Thema an. Wenn Versicherte nicht mit 65 aus der Erwerbsarbeit ausscheiden, sondern erst mit 67, beziehen sie nicht nur später Rente, sondern sie zahlen in dieser Zeit auch noch ein. Dadurch sollen die Kassen entlastet und die Beiträge stabil gehalten werden. Allerdings bleiben Arbeitsplätze von den Älteren besetzt, auf die Jüngere nicht nachrücken. Letztere zahlen dann nicht ein. Mehreinnahmen von den Betagten stehen Mindereinnahmen vom Nachwuchs gegenüber, es ist ein Nullsummenspiel.
Die Lebensarbeitszeit wird durch eine solche Maßnahme nicht länger: sie fängt nur später an. Auch bleibt sie nicht stabil, sondern wird sogar weiter sinken. Viele Beschäftigte werden nach wie vor spätestens mit 65 in Rente gehen – teils weil sie nicht länger arbeiten können, teils weil die Unternehmen sie vorher irgendwie verabschieden. Dann gibt es Abzüge, und das ist der Zweck der Übung: Durch die Erhöhung des offiziellen Renteneintrittsalters kann bei all denen gespart werden, die früher gehen müssen.
Damit haben wir auch eine Erklärung für die Vorschläge, die Wochenarbeitszeit zu verlängern. Es geht nicht darum, in den weiteren Stunden mehr Güter herzustellen, sondern die Stückkosten zu senken. Die zusätzliche Arbeitszeit soll unbezahlt bleiben. Es handelt sich letztlich um Lohnsenkung. Reden wir also darüber:
Lohnsenkung – sei es direkt, sei es auf dem Weg über unbezahlte Mehrarbeit – soll den Unternehmen die Möglichkeit geben, sich durch ein günstiges Angebot auf dem Markt zu behaupten.
Das hat einen Nachteil: steigen die Löhne nicht, stagniert die Nachfrage. Vielleicht können vorhandene Arbeitsplätze gehalten werden. Neue entstehen aber nicht – und wenn doch, dann um den Preis von Niedriglöhnen, die ihrerseits die Nachfrage nicht erhöhen.
Ein Gegenargument lautet: Gelingt es, durch Lohnsenkung die Waren zu verbilligen, können diese auch bei sinkendem Nominallohn gekauft werden. Die Nachfrage geht dann nicht zurück.
Sie steigt aber auch nicht, sondern stagniert. Das heißt: Schon bestehende Arbeitslosigkeit kann entweder gar nicht oder doch nicht in ausreichendem Maße abgebaut werden.
Es könnte aber noch schlimmer kommen. Nämlich dann, wenn Lohn- und Kostensenkung in eine Deflation münden. Würden sich dann alle über sinkende Preise freuen?
Nein. Gewerbetreibende, die einen Kredit aufnahmen, könnten ihn nicht mehr zurückzahlen, weil sie nicht mehr die Preise erzielen, die sie vorher kalkuliert haben. Was dann aus den Arbeitsplätzen wird, die sie bisher anboten, brauchen wir uns nicht lange zu fragen.
Dennoch ist, wie wir gesehen haben, Lohnsenkung per Mehrarbeit derzeit fast schon populär. Die Ursache liegt im Standortdenken. Viele sehen in Lohnsenkung die einzige Chance, daß ausgerechnet ihr Betrieb, ihre Region oder gar das ganze Land sich gegen Konkurrenz behauptet.
Aber Standorte sind nicht homogen. Auch in starken Region gibt es schwache Gegenden, in keinem Betrieb haben wir nur Profit Center, in den Belegschaften sind Dreißigjährige mit Kinderwunsch und Ältere.
Das wäre zu verkraften, würde zugleich ein ausgleichender Transfer organisiert. Dies passt aber nicht zur Wettbewerbslogik, weshalb gegenwärtig öffentlich finanzierte Infrastruktur und Sozialleistungen abgebaut werden.
Wir sollten uns die Sache mit der Lohnsenkung noch einmal überlegen.
Alle sind für Volbeschäftigung. Strittig sind die Bedingungen
Können wir uns darauf einigen, was wir unter Vollbeschäftigung verstehen?
Die Frage klingt naiv, wenn die Antwort nahe liegt: Vollbeschäftigung sei Arbeitslosigkeit Null.
Nun ist dieser Zustand in der Geschichte des Kapitalismus allerdings selten gewesen: in Kriegen und in jenen merkwürdigen Jahrzehnten zwischen 1945 und 1975, die von manchen als „Goldenes Zeitalter“ bezeichnet werden, allerdings nur in Westeuropa und den USA. Die Unternehmer, genauer: ihre Ökonomen, denken an diese Periode nicht mit ungetrübter Nostalgie zurück. Das sei nicht Voll-, sondern Überbeschäftigung gewesen. Der leergefegte Job-Markt habe dazu geführt, daß die Arbeitgeber den Lohnforderungen der Gewerkschaften nachgeben mussten. Dies zog entweder Investitionszurückhaltung wegen Gewinnschwäche nach sich oder Inflation, wenn die unverschämt hohen Löhne auf die Preise abgewälzt werden konnten. Es sei deshalb besser, die ideale Beschäftigungsquote anders zu bestimmen, und zwar als eine bestimmte Art der Arbeitslosigkeit. Das Ding heißt NAIRU = Non-Accelerating Inflation Rate of Unemployment („Inflationsneutrale Arbeitslosigkeitsquote“). Sie wird von vielen irgendwo zwischen fünf und fünfeinhalb Prozent angesetzt. Als Kohl bei einem aktuellen Stand von zehn Prozent eine Halbierung der Arbeitslosigkeit versprach, hat er das offenbar gemeint. Wir verstehen jetzt auch besser, wenn gute Arbeitsmarktdaten (also mehr Beschäftigung) an der Wallstreet als schlechte Nachricht gelten.
Gewerkschaften sind (unter anderem) Arbeitskraft-Kartelle zwecks Stabilisierung und Steigerung der Löhne. Sie funktionieren am besten, wenn sie das von ihnen angebotene Gut knapp ist. Deshalb haben sie ein Interesse an Vollbeschäftigung. Wenn sie Jobs fordern, könnten ihnen einige Kritiker, die Marx mit einem Tunnelblick gelesen haben, vorwerfen, sie wünschten Ausbeutung. Denn nur wenn Gewinn (= Mehrwert) für die Unternehmer dabei herausspränge, könnten diese zu Neueinstellungen bewogen werden.
Es liegt nahe, die Interessen der Unternehmer spiegelverkehrt zu sehen. Hohe Arbeitslosigkeit erzwingt niedrige Löhne und bringt hohe Gewinne. Insofern dürfte Arbeitgebern nichts an Vollbeschäftigung im Gewerkschaftssinne liegen, im Gegenteil. Die Geldmengenpolitik der Bundesbank seit etwa 1974 könnte so als eine Maßnahme zur Herbeiführung jener NAIRU verstanden werden.
Allerdings ist die Sache schiefgegangen. Statt 5,5 Prozent Arbeitslosigkeit kamen schließlich zehn Prozent heraus, und es wäre ungerecht, den Unternehmern zu unterstellen, das sei ihnen gerade recht. Wir dürfen ihnen stattdessen glauben, wenn sie behaupten, auch ihnen sei an mehr Beschäftigung gelegen. Hierfür haben sie gleich zwei Gründe.
Erstens: Arbeitslosigkeit bedeutet Ausfall von Nachfrage, also Ausbleiben von Kunden. Zweitens: Das bisschen Geld, das sie als Käufer aufbringen können, muß ihnen sozusagen von den Anbietern noch mitgeliefert werden: in Form von Steuern oder als Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Ist die Arbeitslosigkeit hoch, sind es auch die Kosten für die Alimentierung der Menschen ohne Job. Man kann sie drücken, indem man die Zuwendungen kürzt. Dann sinkt die Nachfrage aber noch mehr.
Nicht Massenarbeitslosigkeit kann also ein Unternehmerziel sein, sondern ein hoher Beschäftigungsstand bei Niedriglöhnen. Geht deren Summe nicht über das hinaus, was man sonst für Arbeitslosengeld und Sozialhilfe hätte aufwenden müssen, bleibt die Nachfrage zwar ebenfalls schwach. Aber es wird wenigstens gearbeitet, also Profit produziert, auch wenn dieser nicht auf dem Binnenmarkt realisiert wird, sondern im Export. Das ist der Sinn des Standort-Arguments.
Natürlich könnten wir auch über Arbeit für alle bei kurzen Arbeitszeiten mit kaufkräftigen Löhnen auf einem fröhlichen Weltbinnenmarkt reden. Aber wo leben wir denn?