Fiskal-Bonapartismus. seziertisch nr. 156

Aus Lunapark21 – Heft 19

Das Grundgesetz verordnet eine strikte ausschließlich repräsentative Demokratie. Nur in der Nebenfrage der Neuordnung der Länder (Art. 29) sind Volksabstimmungen erlaubt.

An diesen Grenzen wird seit einigen Jahren von einigen Politologen und auch einer kleinen Bürgerbewegung gerüttelt. Ihre Bestrebungen mussten bis vor kurzem noch als randständig gelten.

Jetzt hat sich das geändert. Der bayerische Ministerpräsident, der Bundesfinanzminister, der SPD-Vorsitzende sowie die Professoren Bofinger, Habermas und Nida-Rümelin treten für Volksabstimmungen zur Finanzverfassung ein. Es ist sogar denkbar, dass auf diesem Wege eines Tages ein ganz neues Grundgesetz verabschiedet werden wird. Ist dies ein Schritt zu einer neuen, nämlich plebsizitären Demokratie?

Anlass für die Kehrtwende auf der obersten bundespolitischen Ebene sind der europäische Fiskalpakt und Überlegungen für die Ausgabe von Eurobonds. In beiden Fällen handelt es sich um Entscheidungen, die dem Bundestag einen Teil seiner Haushaltshoheit entziehen, auf diesem Gebiet ja sogar die Volkssouveränität antasten. Dies verstößt gegen Artikel 20 des Grundgesetzes, wonach alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Er kann auch durch Zweidrittelmehrheit nicht geändert werden, weshalb als letzter Ausweg nur die Ersetzung der jetzigen Verfassung durch eine ganz neue (Artikel 146) möglich wäre. Allerdings sind die Motive hierfür unverkennbar unterschiedlich.

Der bayerische Ministerpräsident Seehofer erhofft sich von einer Volksabstimmung wahrscheinlich eine Ablehnung von Eurobonds und von Transferleistungen an andere Länder, Finanzminister Schäuble dagegen eine Realisierung seines älteren Plans von einem Kerneuropa, dem das eine oder andere südliche Land dann wohl nicht angehören dürfte.

Bofinger, Habermas, Nida-Rümelin und vielleicht auch Gabriel dagegen ist zuzutrauen, dass sie eine Fiskal-Volksabstimmung mit positivem Ausgang wünschen. Zumindest mittelfristig würde sie wohl zu einer so genannten Transfer-Union durch Eurobonds, kurzfristig sogar zu einer Legitimierung weiterer direkter Stützungsmaßnahmen führen.

Bofinger, Habermas und Nida-Rümelin fordern, ein europäischer Verfassungskonvent solle eine politische Union konstituieren, innerhalb derer die von den drei Autoren befürwortete Vergemeinschaftung der Schulden (wahrscheinlich durch Eurobonds und – explizit erwähnt – eines Schuldentilgungsfonds) demokratisch gewährleistet werden kann, “um zugleich Fiskaldisziplin wirksam durchzusetzen und zudem ein stabiles Finanzsystem zu garantieren”. An anderer Stelle ist auch von einem “sozialen Europa” die Rede, allerdings ohne nähere Bestimmung.

Der Vorschlag hat seinen Schwerpunkt in einer Veränderung der europäischen politischen Institutionen. Sein ökonomischer Kern bleibt klein. Aber er ist ziemlich hart. Um das politisch-institutionelle Anliegen voranzubringen, wird ein wirtschaftspolitischer Konsens auf der schmalstmöglichen Basis gesucht: zwar gemeinsame Schuldenhaftung, aber zugleich eine Disziplinierung des Ausgabenverhaltens, das offenbar im Rahmen des bereits beschlossenen Fiskalpakts bleiben soll. Über eine Erweiterung der Staatseinnahmen wird nichts gesagt. SPD, Union und Grüne werden aufgerufen, in Deutschland die Voraussetzungen für eine solche europäische Initiative zu schaffen. Dass die FDP nicht erwähnt wird, könnte als eine Absage an deren wirtschaftspolitischen Kurs verstanden werden. Aber sie gehört ebenfalls zur ganz großen Koalition der Fiskalpakt- und Schuldenbremsen-Befürworter. Die Linkspartei wird ebenfalls nicht einbezogen, aus einleuchtenden Gründen: Sie steht außerhalb des auf Einnahmen- und Ausgaben-Disziplinierung beruhenden Konsenses der anderen Parteien. Wird dieser aber für unantastbar erklärt, dann nimmt der scheinbar demokratiepolitische Vorstoß von Bofinger, Habermas und Nida-Rümelin unversehens eher bonapartistische Züge an: ein Plebiszit lediglich als Akklamation eines nach wie vor als unverrückbar vorgestellten fiskalpolitischen so genannten Sachzwangs (wie bereits bei der hessischen verfassungsändernden Volksabstimmung über die Schuldenbremse 2011), der durch Modifikation des Schuldenregimes nicht beseitigt, sondern unter Beibehaltung der vorgefundenen Verteilungsverhältnisse lediglich in neuer Weise exekutiert wird.

Georg Fülberth war Professor für Politikwissenschaft an der Universität Marburg/L.

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