Pferdegrubenführer

Eberhard Happe. Lunapark21 – Heft 29

Die Deutsche Bahn AG erfindet bewusst Berufe, um zu spalten. Bereits der Begriff „Lokrangierführer“ ist semantischer Betrug! Einer, der mittels einer Lok rangiert, führt eine Rangierlok und ist deshalb nach deutschen Sprachregeln ein Rangierlokführer. Einer der vor 100 Jahren in einem Bergwerk mittels eines Pferdes Kohlenhunte beförderte, war ein Grubenpferd-Führer und kein Pferd-Grubenführer. Demzufolge ist einer, der eine Lok zum Zwecke des Rangierens führt, der Lokführer einer Rangierlok, also ein Lokführer.

Entstanden ist diese Berufssparte aus den Köf-Bedienern. Dabei steht Köf für kleine zweiachsige Lok mit Dieselmotor (Ö für Öl) und Flüssigkeitsgetriebe. Köf-Bediener rekrutierten sich aus der Berufssparte der Rangierer. Kleinloks waren die ersten Triebfahrzeuge mit Funkfernsteuerung. Dadurch brauchte eine Rangierabteilung nur noch einen Mitarbeiter. Als später die Funkfernsteuerung in immer größere, bis zu 80 Tonnen schwere Lokomotiven eingebaut wurde, die Rangiereinheiten von 2000 Tonnen bewegen können, war der Begriff Kleinlok unpassend. Insgesamt gibt es bei der Bahn gut 3000 Rangierlokführer. Sie erhalten im Durchschnitt 10 Prozent weniger Lohn für eine Arbeit, die zumindest gleichwertig, oft auch höher belastend ist als die Arbeit der Streckenlokführer.

Die Deutsche Bahn setzt diese minderbezahlte Berufsgruppe gezielt für zunächst nur kurze, dann auch längere Streckenfahrten ein, um so die Zahl der unter den Lokführertarifvertrag fallenden Mitarbeiter zu senken. Deshalb die richtige Grundforderung der GDL: einheitliche Bewertung und einheitliche Bezahlung für alle Triebfahrzeugführer.

Eberhard Happe war Dezernent und Abteilungsleiter für Zugförderung in der ehemaligen Direktion Hamburg und zuständig für den Einsatz von Lokomotiven und Lokomotivführern.

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