Quo vadis Ungarn?

Zum schwierigen Verhältnis der Linken zu einer Politik der globalen und der nationalen Gleichheit bzw. Ungleichheit
Gábor Kerényi/Susan Zimmermann. Lunapark21 – Heft 24

„Wer es im Leben zu nichts gebracht hat, der ist eben gerade so viel wert, so kann ich es sagen. Dessen Leben ist nicht mehr wert, taugt nicht für mehr.“ János Lázár, Leitender Staatsekretär des Amtes des Ungarischen Ministerpräsidenten

Im Frühjahr 2014 werden die Ungarn zu den Wahlurnen gerufen. Dann werden sie über die Politik der Regierung Orbán abstimmen können, die seit ihrem Wahlsieg 2010 im Parlament über eine 2/3-Mehrheit verfügt, von der sie reichlich Gebrauch gemacht hat.

In den heißen Julitagen 2013 flatterte schon einmal jedem ungarischen Bürger ein persönlicher Brief ins Haus, Absender Ministerpräsident Viktor Orbán, auch Foto und Unterschrift fehlten nicht. Ein müder, ernüchterter Mann schaut aus dem Brief in die Augen seiner Bürger. Der Ton aber ist ganz der alte: Hier spricht jemand, der sein Leben nur dann im Griff hat, wenn er sich im ständigen totalen Krieg befindet. „Ungarn hat eine wichtige Schlacht gewonnen“, werden die Bürger informiert, und endlich bekommt das Land „was ihm zusteht“. Das nunmehr eingestellte EU-Defizitverfahren sei „ungerecht gegen unser Vaterland“ geführt worden. Aber der Schlag muss sogleich in anderer Richtung weitergeführt werden, darum gibt es dann laut Brief sehr wohl reale Ursachen für diese Ungerechtigkeit: Verantwortlich sei die Schuldenpolitik der vergangenen (sozialistisch-liberalen) Regierungen. Aber jetzt sei die EU schließlich „gezwungen“ gewesen, sich „den Tatsachen zu beugen“. Sie habe „endlich die Leistungen der ungarischen Menschen, den Erfolg des ungarischen Krisenmanagements“ anerkannt. Diesen „Erfolg haben wir Ungarn gemeinsam erzielt, dazu waren die Arbeit, Kraftanstrengung, Unterstützung jedes einzelnen ungarischen Menschen und das gemeinsam erbrachte Opfer nötig“. In Ungarn lebende und steuerzahlende EU-Ausländer haben den Brief nicht erhalten. Sie passen – wie viele andere – nicht in das Bild eines scheinbar hermetisch abgeschlossenen und in heroischer Einsamkeit gemeinsam kämpfenden „Ungarntums“.

Nötige Klärungen
Um eine Bilanz der Regierung Orbán ziehen zu können, bedarf es einer Sprache, die sich von den Vortäuschungen und Unterstellungen aller Propagandalosungen absetzt. Als „links“ bezeichnen wir im folgenden – in durchaus wenig radikaler Weise – die Wirtschafts- und Sozialpolitik eines Landes oder auch von internationalen Akteuren dann, wenn sie darauf abzielt, die Verteilung materieller Güter auf zwei Ebenen zugunsten von Mehrheitsbevölkerungen zu beeinflussen: innerhalb eines Landes und im globalen Maßstab. Es geht darum, ob, egal von welchem Kuchen, die Reichen bzw. die Armen im Land und/oder die reichen bzw. die armen Länder mehr oder weniger bekommen. „Links“ ist nach unserer Definition auch eine Politik, die dafür sorgt, dass vom Wachstum im Land nicht nur die Reichen – sondern auch die Armen, und vom globalen Wachstum nicht nur die reichen, sondern auch die armen Länder profitieren, selbst wenn insgesamt die Armen und die armen Länder dabei immer noch den Kürzeren ziehen. „Neoliberale“ Politik zielt auf das Gegenteil: Die Verteilung materieller Güter auf globaler Ebene und innerhalb eines Landes wird zugunsten von elitären Minderheiten beeinflusst und gelenkt.

Für unsere Analyse brauchen wir noch zwei weitere Begriffe. „Antiimperiale“ Wirtschafts- und Sozialpolitik definiert sich durch zwei kombinierte Prinzipien. Sie räumt der grenzüberschreitenden, der globalen Verteilungsproblematik Priorität gegenüber der Verteilung im nationalen Maßstab ein, und sie betreibt eine Verteilungspolitik zugunsten der ärmeren Länder. In ärmeren Ländern nimmt „antiimperiale“ Wirtschafts- und Sozialpolitik häufig die Gestalt eines Wirtschaftsprotektionismus und damit eine „nationale“ Färbung an. Wenn dann multinationale Konzerne auf Maßnahmen zur Beschränkung des Gewinntransfers reagieren, indem sie die Preise für die Konsumenten im Land erhöhen, richtet sich das direkt gegen die Mehrheitsbevölkerung des betroffenen Landes. Die „antiimperiale“ Politik selbst kann eine Politik gegen die Mehrheitsbevölkerung im eigenen Land verfolgen, doch das muss nicht so sein. Entscheidend ist die Prioritätensetzung.

„Sozialdemokratische“ Wirtschafts- und Sozialpolitik (klassischer Prägung) basiert darauf, dass sie im Vergleich mit der „antiimperialen“ Wirtschafts- und Sozialpolitik die Vorrangzeichen genau umgekehrt setzt. Sie räumt der Verteilungsproblematik im nationalen Rahmen Priorität ein gegenüber der Verteilung im globalen Maßstab, und sie betreibt eine Verteilungspolitik zugunsten der Mehrheitsbevölkerung im eigenen Land. Dabei nimmt sie unter Umständen billigend in Kauf, dass sich diese Strategie mit Entwicklungen verbindet, oder aktiv auf Politiken aufbaut, die gegen ärmere Länder gerichtet sind.

Linke Analysen und Debatten sollten unserer Auffassung nach dreierlei verbinden: Sie sollten sehr sorgfältig differenzieren zwischen „linken“, „antiimperialen“ und „sozialdemokratischen“ Elementen der Politiken einzelner Länder oder auch internationaler Akteure wie des Internationalen Währungsfonds. Sie sollten einen eigenen, linken Maßstab – nämlich die Überzeugung von der Unteilbarkeit des Verteilungskampfes im nationalen und im globalen Maßstab – in die Analyse verschiedener Politikmuster einbringen. Und sie sollten genauestens prüfen, inwieweit „antiimperiale“ und „sozialdemokratische“ Politiken sich für die jeweils andere Dimension zu interessieren, und damit „linke“ Züge anzunehmen beginnen.

Die Politik der Regierung Orbán ist eine Kombination aus (mindestens) dreifach selektivem „Antimperialismus“, aus massiv vorangetriebenem selektivem „Neoliberalismus“, und einem gar nicht selektiven „Anti-Sozialdemokratismus“ (siehe Kasten). Zahlreiche bedeutende wirtschaftspolitisch relevante Orbán’sche Reformen im eigenen Land verfolgen schlicht und einfach neoliberale Ziele. Es gelingt der Regierung dabei regelmäßig, wesentlich massiver und rascher vorzugehen, als das in vielen westlichen Ländern auch nur vorstellbar wäre.

Neoliberales Arbeitsrecht
Dies gilt beispielsweise für die „Flexibilisierung“ des Arbeitsrechts, die man bald nach der Wahl von 2010 in Angriff nahm. Durch die Reformen der Orbán-Regierung ist die Arbeitszeit in Ungarn weitestgehend frei gestaltbar geworden. Der Arbeitgeber hat volle Freiheit zur Umschichtung der Arbeitszeit, er kann Urlaubszeiten nach seiner Laune bewilligen und verschieben, und er hat freie Hand bei der Entscheidung, wie er Überstunden- und Feiertagsarbeit zu kompensieren gedenkt. Daneben wurde den Arbeitgebern das Recht geschenkt, eine jährliche „außerordentliche Arbeitsverrichtung mit einer Dauer von insgesamt maximal dreihundert Stunden“ anzuordnen.

Auch nur halbwegs gesicherte Arbeitsplätze gibt es praktisch nicht mehr, sogar Beamte können ohne Begründung mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten und unabhängig vom Dienstalter entlassen werden. Einen Kündigungsschutz für Frauen (oder Männer) nach der Babypause gibt es nicht mehr. Früher musste der Arbeitgeber, wenn es zum zivilrechtlichen Prozess wegen arbeitgeberseitiger Kündigung kam, das Gehalt des Arbeitnehmers für den Zeitraum zwischen der Kündigung und dem rechtskräftigen Urteil auch dann bezahlen, wenn dieses Urteil die Kündigung bestätigte. Seit Juli 2012 gilt stattdessen das sogenannte „12-monatige Durchschnittsgehalt“ als Maximalsumme, und das in einem Land, wo Gerichtsverhandlungen nicht selten mehrere Jahre dauern. Das Streikrecht wurde mehrmals, und immer weiter, eingeschränkt. In jenen Sektoren der Arbeitswelt, durch die die sogenannte Grundversorgung des Landes garantiert wird, sind Streiks überhaupt illegal geworden. All diese Maßnahmen beschloss die Regierung ohne die zuständige sozialpartnerschaftliche Institution auch nur zu konsultieren. Schon bald nach der Wahl von 2010 hatte Orbán diese Institution so umgebaut, dass sie ohnedies nur noch „beratend“ und realiter nicht mehr ist.

Neoliberale Hochschulreform
Das neue ungarische Hochschulgesetz, das seit Anfang 2012 in Kraft ist, ist ein konsequentes Projekt zur Umgestaltung der Universitätslandschaft im Geiste der Unternehmeruniversität, in dem sich Marktradikalismus und Oberschichtsorientierung genial verbinden. Die Zahl der staatlich finanzierten und teilfinanzierten Studienplätze wurde drastisch verringert, und die verbleibenden staatlichen Mittel sind auf bestimmte arbeitsmarktkonforme Studiengänge konzentriert. Angestrebt wurde allein für das erste Studienjahr nach der Reform eine Verringerung der staatlichen Ausgaben für die Hochschulbildung um mehr als 20 Prozent. In den Geistes- und Sozialwissenschaften strich man die Zahl der staatlich unterstützten Plätze um 40 Prozent zusammen. In der medizinischen Ausbildung bleibt im Wesentlichen alles beim Alten, in den Bereichen Jura und Wirtschaftswissenschaft dagegen war ein Radikalschnitt zu verzeichnen. Offenbar setzt die Regierung bei diesen Studiengängen ganz auf Herkommen und Markt, und strich die studiengebührenfreien Plätze auf eine unbedeutende Ziffer zusammen. Insgesamt wurde die Zahl der von Studiengebühren befreiten oder teilweise befreiten Plätze für Studienanfänger aller Stufen zwischen Herbst 2011 und Herbst 2013 um 20 Prozent reduziert.

Zugleich wurden seit 2012 in der kostenpflichtigen Hochschulbildung die Studiengebühren kräftig angehoben. Im Studienjahr 2013/14 betragen sie, je nachdem, wie hoch die „Selbstkosten“ der Universität für den jeweiligen Studiengang sind, zwischen ca. 500 und 3300 Euro pro Semester. Zum Vergleich: Im ersten Quartal 2013 betrug das Nettodurchschnittseinkommen umgerechnet 490 Euro pro Monat. Für zahlreiche Familien ist das Studium ihrer Kinder endgültig unbezahlbar geworden. Sowohl Anfang 2012 wie auch Anfang 2013 gab es, als das Ministerium die sogenannten nationalen „Rahmenzahlen“ für die Hochschulbildung bekannt gab, massive Proteste von Studierenden und Schülern.

Aber zur Hochschulreform gehört auch die sogenannte „Festhalteregelung“, die als „antiimperiale“ Maßnahme bezeichnet werden kann. Diese Regel besagte ursprünglich, dass Personen, die von den Studiengebühren befreit oder teilweise befreit waren, innerhalb von 20 Jahren nach Studienabschluss über (in der Originalfassung des Gesetzes) mindestens sechs Jahre hinweg und oft länger ein Arbeitsverhältnis eingehen müssen, das dem ungarischen Recht unterliegt. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss sein Stipendium nach 20 Jahren, in der neuesten Version bereits früher, zurückbezahlen.

Es steht außer Frage, dass die EU-Bestimmungen über die Arbeitskräftefreiheit ärmere Länder und solche mit freiem Hochschulzugang benachteiligen. Ungarn bildet seit langem auf Staatskosten zahlreiche junge Menschen aus, die bald nach Studienabschluss abwandern. Die reichen Zuwanderungsländer profitieren systematisch davon, dass sie diese Arbeitskräfte aufsaugen, deren Ausbildung anderswo bezahlt wurde. Doch die Festhalteregel stemmt sich auf eine Art gegen diese ungleiche grenzüberschreitende Arbeitsteilung zugunsten der Stärkeren, die zugleich die Ungleichheit vor Ort in Ungarn weiter verschärft. Denn sie betrifft eben nur jene begabten und fleißigen jungen Menschen, die sich ein privat finanziertes Studium nicht leisten können. Nur diese müssen nach dem Studium lange Jahre im heimischen Ungarn arbeiten, wo der durchschnittliche Stundenlohn gerade mal ein Drittel des Stundenlohns im benachbarten Österreich ausmacht, oder aber sie müssen die Kosten ihres Studiums später mit Zins und Zinseszins zurückerstatten. Die Absolventen aus gutem Hause gehen nach dem privat finanzierten Studium in den Westen, und ihr dortiger Verdienst wird mit keiner Ungarn-Steuer belegt. Die Festhalteregel rief, unvermeidlich, die EU auf den Plan, die im November 2012 eine „Pilotuntersuchung“ einleitete, um festzustellen, ob diese gegen das Prinzip der Arbeitnehmerfreiheit in der EU verstößt. Ungarn hat seitdem die Dauer der „Festhaltung“ verkürzt und deren rechtliche Form so verändert, dass die EU mittlerweile erklärt hat, von der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens abzusehen.

Peripherer Nationalismus
Die Kombination von „Neoliberalismus“ und „Antiimperialismus“ in der Hochschulreform stellt eine geradezu perfekte Miniatur der Orbán‘schen Politik dar. Auch im Großen ist der heutige ungarische „Antiimperialismus“ in hohem Maße selektiv. Dabei geht es im Wesentlichen um drei Punkte.

Erstens enthält die Wirtschaftspolitik der Regierung Orbán, mit Blick auf den globalen wirtschaftlichen Zusammenhang bzw. die EU, nur einige wenige, ausgewählte „nationale“ Elemente. In vieler Hinsicht stellt die ungarische Außenwirtschaftspolitik gängige „neoliberale“ Prinzipien und die damit einhergehenden Polarisierung zuungunsten schwächerer Länder keineswegs in Frage. So ist zwar zum Beispiel immer wieder davon die Rede, dass es wichtig wäre, dass die Löhne und Gehälter in Ungarn steigen. Realiter aber machte die ungarische Regierung bereits 2011, indem sie bei der Einkommenssteuer eine flat tax von 16 Prozent einführte, den Unternehmern auf Kosten des Staates ein Geschenk, das es ihnen erlaubt, die Lohnkosten weiter zu senken. In vielen Betrieben folgte auf die Einführung der flat tax, die für bessergestellte Arbeitnehmer zunächst einen gewissen Anstieg des Nettoeinkommens brachte, ein weitgehender Lohnstopp, der nun bereits ins dritte Jahr geht.

Zweitens sucht die ungarische Regierung, nicht unerwartet und wohl auch unausweichlich, in jenen Mächten wirtschaftspolitische Verbündete, die als Aspiranten auf die Stellung des globalen oder eines regionalen Hegemons gelten können, darunter China und Russland. In der Regel gilt dabei allerdings: So groß das Tamtam, so bescheiden die Ergebnisse.

Drittens endet der „Antiimperialismus“ der ungarischen Wirtschaftspolitik spätestens an der Ostgrenze des Landes, und verkehrt sich dort in sein Gegenteil: den Subimperialismus der Zwischenmacht. Das gilt auch im Zusammenhang mit bestimmten Verstaatlichungsmaßnahmen. So hat der ungarische Staat in einem nicht unintelligenten Coup Aktien des führenden Mineralölkonzerns Ungarns, der MOL, die zugleich die größte ungarische Firma überhaupt darstellt, zurückgekauft. Aber die MOL ist eben ein ganz normaler multinationaler Konzern, der im Ausland, vorwiegend östlich von Ungarn, expandiert und dort dieselbe „Kolonisationspolitik“ betreibt, wie die größeren westlichen Brüder, denen Orbán eben das so übel nimmt. Tatsache ist, dass Ungarn praktisch ausverkauft ist. Während in England ca. 60 Prozent des Eigentums in privater Hand ist, sind es in Ungarn über 80 Prozent. Und doch betreibt die Orbán-Regierung den Ausverkauf öffentlichen Vermögens ohne viel Aufhebens darum zu machen, durchaus weiter. Im vergangenen Jahr etwa wurde der Budapester Flughafen an westliche Investoren verkauft. Warum das geschah, ist ein Rätsel.

Insgesamt betrachtet trägt der neue ungarische „Antiimperialismus“ weder die Merkmale eines Programms „nachholender nationaler Entwicklung“ alten Stils (Importsubstitution), noch neuen Stils (exportorientierte Industrialisierung). Er konzentriert sich in hohem Maß auf eine Reihe von Abwehrmaßnahmen, die insbesondere gegen finanzpolitische Akteure und Instrumente grenzüberschreitender Dominanzpolitik gegenüber Ungarn gerichtet sind. Hinzu kommen verschiedene Verstaatlichungsprojekte. Verstaatlichung ist per se weder „antiimperialistisch“ noch „sozialdemokratisch“. Sie kann die Voraussetzung für solche Politiken darstellen, aber sie kann ebenso für „imperialistische“ und „anti-sozialdemokratische“ Maßnahmen zum Einsatz kommen. Die Wiederverstaatlichung des ungarischen Rentensystems zum Beispiel darf als Abwehrmaßnahme gegen die Bereicherung transnationaler Finanzgruppen am ungarischen Staat gelesen werden. Zugleich geht sie innenpolitisch mit der Fortsetzung einer Politik der Realeinkommensverluste für viele Rentner einher, wie sie auch unter den Vorgängerregierungen gang und gäbe war.
Es sieht ganz so aus, als ob es Ungarn gelingt, dem Druck internationaler Geldgeber, die dem Land zugleich neoliberale Wirtschafts- und Sozialpolitiken aufzwingen, zum Teil auszuweichen. Im August 2013 vermeldete der Internationale Währungsfonds, dass Ungarn den 2008/2009 aufgenommenen Kredit von knapp neun Milliarden Euro durch Zahlung einer letzten Rate vor der Zeit getilgt habe. Doch gibt es keine Anzeichen, dass die Regierung Orbán daran interessiert wäre, sich ein Programm „nachholender nationaler Entwicklung“ gleich welcher Spielart auch nur auszudenken.

Schrankenloser Antisozialdemokratismus
Kein einziges Element der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Orbán-Regierung zielt auf eine Sicherstellung zentraler Lebensgrundlagen der Mehrheitsbevölkerung oder gar auf eine Verbesserung von deren Lage, im Gegenteil. Was die Ungleichheit im nationalen Rahmen betrifft, so befasst sich diese Regierung in erster Linie mit der Umverteilung nach oben (im ersten Jahr nach der Einführung der flat tax öffnete sich die Einkommensschere um 37 Prozent), der existenzbedrohenden materiellen Ausgrenzung von mindestens einem Drittel der Bevölkerung, sowie damit, dass diese Ausgrenzung so gestaltet wird, dass sie die Minderheit der Roma – die sowieso am untersten Ende der sozialen Leiter steht – in überproportionalem Maß trifft.

Beginnen wir mit einem Beispiel, das auf den ersten Blick nach einer Schutzmaßnahme für jene aussieht, die unter den Folgen ausbeuterischer transnationaler Finanzpolitik zu leiden haben, dem sogenannten Kreditablösegesetz. Dieses sollte zur Jahreswende 2011/2012 das existenzdrohende Problem der ungarischen Häuselbauer und Wohnungskäufer lösen, die dadurch, dass der Forint von seinem Wert gegenüber den westlichen Währungen über 30 Prozent verloren hatte, einfach nicht mehr imstande waren und sind, ihre Fremdwährungskredite zurückzuzahlen. Doch was auf den ersten Blick ein Rettungsring für die Durchschnittsbevölkerung zu sein schien, entpuppte sich bei genauerem Hinsehen als eine neue Dienstleistung für die Wohlhabenden.

Laut Kreditablösegesetz konnte ein Teil der Kreditnehmer im Falle einer sogenannten Endtilgung, das heißt der Rückzahlung des gesamten Fremdwährungskredits, seine Fremdwährungsschulden zu einem von der ungarischen Regierung gesetzlich festgelegten, gemessen am Marktkurs deutlich günstigeren Wechselkurs los werden. Dieser lag am Tag der Verabschiedung des Gesetzes im Falle des Schweizer Franken und des japanischen Yen um mehr als 30 Prozent, bei Euro-Krediten um 14 Prozent unter dem Marktwert. Die durch die Währungskluft entstandenen Verluste sollten die Banken tragen. Kreditnehmer, die mit ihren Raten länger als 90 Tage im Verzug waren, also jene, denen es am schlechtesten ging, waren vom Programm grundsätzlich ausgeschlossen. Im November 2013 wurde diese Bestimmung gelockert, nun können auch Kreditnehmer teilnehmen, die ihre Raten länger als drei Monate nicht bezahlt haben. Die Rückzahlung war für viele der teilnahmeberechtigten Schuldner nur durch die zeitgleiche Aufnahme eines Forint-Kredits zu bewerkstelligen. Für die Auflösung des früheren Vertrags und den Vertragsabschluss über den Forint-Kredit brauchten sie Geld und Sicherheiten. Doch darüber verfügten offenkundig viele von ihnen nicht. Bis Ende Februar 2012 gelang es knapp einem Viertel der Betroffenen sich mithilfe des Kreditablösegesetzes von ihrem Devisenkredit zu befreien. 69 Prozent dieser Schuldner tilgten ihren Devisenkredit über den Präferenzwechselkurs, ohne (!) dafür einen Forint-Kredit in Anspruch zu nehmen, das heißt sie verfügten über Kapitalreserven. Die durchschnittliche Höhe der getilgten Außenstände betrug knapp 27000 Euro. Rund ein Jahr danach, am Ende des ersten Quartals von 2013, verzeichnete man in Ungarn (knapp 10 Millionen Einwohner) noch immer 674000 private Devisenhypothekarkredite. 17 Prozent dieser Schuldner waren so sehr im Zahlungsverzug, dass die Bank den Kredit bereits gekündigt hatte, weitere 17 Prozent waren mit ihren Rückzahlungsraten mehr als drei Monate im Rückstand. Zwischen dem vierten Quartal 2011 und dem zweiten Quartal 2013 wurde, in stetem Fluss, in knapp 21000 Fällen die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Als Ende 2011 die Pläne für das Kreditablösegesetz bekannt geworden waren, stießen österreichische Politiker mächtige Drohungen aus. Man lasse es nicht zu, dass Ungarn so mit den bedrängten Geldinstituten umspringe. Die Banken ihrerseits ächzten und stöhnten unter dem „antiimperialen“ Gesetz. Ja, es fällt eben schwer, von der Hoffnung auf die oben erwähnten 30 bzw. 14 Prozent Differenz abzulassen, selbst dann, wenn dafür im Gegenzug zusätzliches, ganz real zurückgezahltes Geld winkt.

Zahlreiche weitere wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen im Inland tragen ähnliche Züge der Bevorzugung der Bessergestellten und der Benachteiligung der Ärmeren. Ein besonders schönes Beispiel stellt die von Orbán als „Tobin-Steuer“ bezeichnete Finanztransaktionsgebühr dar. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als eine Steuer auf Geldbewegungen aller Art, die also beispielsweise beim Begleichen von Privatstromrechnungen zu berappen ist. Die Höhe dieser Steuer ist auf 0,1 Prozent und höchstens 21 Euro monatlich festgelegt, und dieser Maximalbetrag gilt selbstredend auch für Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe. Daneben gibt es eine neue Telefonsteuer und zahlreiche andere, immer neue, nicht-progressive oder degressive steuerliche Zusatzbelastungen. Im Ergebnis ist die steuerliche Belastung der Minimaleinkommen 2012 real um stolze 11,4 Prozent, jene der Einkommen der zweituntersten Schicht der Kleinverdiener um neun Prozent gestiegen. Demgegenüber hat man jener Gruppe, deren Einkommen das Vierfache des Durchschnittslohns beträgt, lediglich eine Erhöhung der Steuerlast um 0,58 Prozent zugemutet, die noch Reicheren kamen noch besser weg. Den „antiimperialen“ Sondersteuern für Banken und bestimmte Unternehmen steht also eine ganze Phalanx von „antisozialdemokratischen“ Massensteuern gegenüber.

Die eigentliche Sozialpolitik ist von Leistungseinschränkungen, Abschaffung von Rechtsansprüchen, Ausgrenzung und Kriminalisierung der Armen gekennzeichnet. So wurde zum Beispiel die Bezugsdauer der – im Westvergleich ohnehin unglaublich mageren – Arbeitslosenunterstützung von maximal neun auf maximal drei Monate gekürzt und die Leistung an wesentlich verschärfte Bedingungen und einen Arbeitsdienst geknüpft. Die Frühverrentung wurde erschwert. Jüngst wurde die Behindertenrente als solche per Gesetz abgeschafft, und stattdessen eine sogenannte Behinderten- bzw. Rehabilitationsversorgung geschaffen. Der Sinn dieser Maßnahme ist ein doppelter. Erstens wurde damit der Rechtsanspruch der Behinderten auf Rentenanpassung außer Kraft gesetzt, denn von nun an kann die ausgezahlte Summe nach Lust und Laune des Gesetzgebers neu bestimmt und damit jederzeit gekürzt werden. Der maximale Höchstbetrag dieser neuen Art eines Behindertengeldes wurde auf 150 Prozent des Minimallohns festgelegt. Falls Behinderte als arbeitsfähig oder teilweise arbeitsfähig eingestuft sind, wird diese Summe gekürzt oder völlig aberkannt, und zwar auch dann, wenn die Betreffenden real keine Arbeit finden. Zweitens entgehen den Behinderten nun alle den Altersrentnern – noch – zustehenden Begünstigungen wie zum Beispiel ermäßigte Tickets im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, für Museen, Heilbäder etc. Massive Einsparungen gibt es auch im Gesundheitssektor, etwa bei der staatlichen Unterstützung für Arzneimittelkosten, etc. Die Wartezeit für Operationen hat sich seit 2009 massiv verlängert. Für eine Hüftprothese musste man sich im Landesdurchschnitt 2012 377 (2009: 262) Tage, in Kiskunhalas sogar 1563 Tage gedulden. Beim Bandscheibenvorfall wuchs die Wartezeit im selben Zeitraum von 10 auf 82 Tage.

Im Müll zu wühlen und auf der Straße zu schlafen wurde für gesetzeswidrig erklärt und kann mit Gefängnis bestraft werden. Armut, Obdachlosigkeit und ähnliches betrachtet Fidesz als moralische Schwäche oder Folge moralischer Schwäche. So meinte etwa Ministerpräsident Orbán – bei einer offiziellen Arbeitslosenrate von über 11 Prozent – dass Menschen deshalb nicht arbeiten würden, weil sie aus anderen Quellen gut leben, „zum Beispiel vom Hühnerdiebstahl“, und sein Freund, der Budapester Bürgermeister Tarlós vermeldete: „Ob es uns gefällt oder nicht, es gibt so etwas wie Obdachlosenkriminalität“. Das Strafmaß für Delikte, die typischerweise von Armen, darunter viele Roma, begangen werden, wurde massiv erhöht, und erreicht mittlerweile ein Niveau, wie wir es in Europa nur aus den Romanen von Charles Dickens oder Victor Hugo zu kennen glauben. Im Hochsommer 2013 wurde ein Obdachloser als Rückfälliger wegen des Diebstahls einer Bettdecke im Wert von 2000 Forint (6 Euro 75 Cent) und 600 Forint (zwei Euro) Bargeld zu elf Jahren Gefängnis verurteilt.

Quo vadis?
Im öffentlichen Diskurs ist „links“ kein eingetragenes Warenzeichen. Die bisherigen Debatten kritischer Geister im Westen über Ungarn leiden darunter, dass die eigentlich uralte Frage nach dem Verhältnis zwischen globaler Polarisierung bzw. globalen Ungleichgewichten einerseits und sozialer Ungleichheit und Polarisierung im nationalen Maßstab andererseits nicht auf den Tisch kommt. Dabei sollte doch klar sein, dass dem (Anti-) „Imperialismus“ und dem (Anti-) „Sozialdemokratismus“, je nachdem, ob es um ein wirtschaftlich und politisch schwaches oder starkes Land geht, in dominanten wie oppositionellen Politiken und Visionen eine sehr unterschiedliche Bedeutung zukommen kann. So hat zum Beispiel der „Nationalismus“ in den reichen Ländern häufig, aber nicht automatisch, die Tendenz, „imperial“ und unter Umständen „sozialdemokratisch“ zu sein, während er in den ärmeren Ländern zuweilen „antiimperial“ und unter Umständen – jedoch nicht in Ungarn – „sozialdemokratisch“ ausfällt.

Doch die oft unausgesprochenen, eher „antiimperialistischen“ oder eher „sozialdemokratischen“ Neigungen kritischer Geister, und die Tendenz, die jeweilige Neigung fälschlicherweise für „links“ zu halten, sorgen in der dies–bezüglichen Debatte für politische Schräglagen aller Art. So wird ein westlicher Linker mit sozialdemokratischen Prioritäten an einer „nationalistischen“ Wirtschaftspolitik im ärmeren EU-Nachbarland kein gutes Haar lassen und stets deren antisoziale Züge geißeln. Statt deren „antiimperiale“ Tendenzen zu erwägen, wird er ihre „autoritären“ oder „antidemokratischen“ Züge geißeln. Die politische Vision einer Angleichung und gemeinsamen Finanzierung der Sozialsysteme aller EU-Länder ist ihm zwar vage sympathisch, doch erscheint ihm ein solches Modell nahezu ebenso utopisch wie ein weltweit einheitlicher Tarifvertrag in der Automobilindustrie.

Eine westliche Linke mit antiimperialen Neigungen dagegen ergibt sich niemals der Verführung, die imperialen bzw. „nationalistischen“ Tendenzen der heimischen Sozialdemokratie zu verdrängen. Der Fehler, diese in egal welchem Zusammenhang schweigend zu übergehen, wird ihr nicht unterlaufen. Sie ist nicht in Gefahr, ob der lohnpolitischen Erfolge der heimischen Gewerkschaften zur linken Sozialdemokratin zu mutieren. Die links-progressive Szene zuhause ist ihr ein Gräuel, die „EU-kritische“ Wirtschaftspolitik in einigen ärmeren Ländern verfolgt sie dagegen mit lebhaftem Interesse. Im Gespräch mit dem Gewerkschafter aus dem ärmeren Land interessiert sie sich insbesondere für mögliche Sonderrechte multinationaler Großunternehmen.

Dem „sozialdemokratisierenden“ Genossen ist also der sozialpolitische Ausgleich im eigenen Land oder innerhalb der eigenen, materiell bevorzugten Weltregion der Spatz in der Hand und der globale Ausgleich die Taube auf dem Dach. Die Frage, ob und wer anderswo den Preis für die sozialdemokratischen Erfolge im eigenen Land bezahlt, diskutiert er eher nicht. Der „antiimperialisierenden“ Genossin dagegen ist der asoziale „Nationalismus“ der Peripherie noch immer lieber als der „Neoliberalismus“ der Peripherie, der globale und nationale Polarisierungsdynamiken gleichermaßen bedient. In unseren Augen besitzt dagegen einzig eine links-globalistische Vision potentiell politische Sprengkraft, die „antiimperialistische“ und „sozialdemokratische“ Grundsätze in sich vereint und nicht zulässt, dass politisch das eine gegen das andere ausgespielt wird.

Gábor Kerényi ist ein ungarisch-österreichischer Musiker, Übersetzer und Journalist. Er übersetzte Götz Aly, Christian Gerlach, Das letzte Kapitel. Die Ermordung der ungarischen Juden, ins Ungarische, und berichtet regelmäßig u.a. für das Neue Deutschland.
Susan Zimmermann ist Historikerin und ab und zu Hobbyjournalistin. Über Ungarn veröffentlichte sie u.a. Demokratie als Exportartikel?, in Grundrisse 45 (2013), online http://www.grundrisse.net/grundrisse45/demokratie_als_exportartikel.htm.

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