Migration & Heiratsökonomie

Träume und Kosten für Drittstaatsangehörige in Österreich
Irene Messinger. Lunapark21 – Heft 26

Der Preis einer Staatsbürgerschaft wurde kürzlich so offen wie selten thematisiert: Malta verleiht gegen eine Zahlung von 650000 Euro die begehrte EU-Staatsbürgerschaft, Reise- und Niederlassungsfreiheit innerhalb der Union sind dabei bereits eingeschlossen.

Wer diese Summe nicht in der Portokasse des Flucht- oder Migrationsbudgets hat, aber dennoch ein Leben in der EU anpeilt, sucht wahrscheinlich andere Wege: verschlungenere, gefährlichere, dafür preisgünstigere. Einer dieser Wege ist die Ehe mit einem Menschen mit EU-Pass. Da legale Zuwanderung in die Europäische Union für Menschen aus sogenannten Drittstaaten kaum noch möglich ist, wird auf die günstigeren Bedingungen für Familienangehörige, also auch Ehepartner, gesetzt. Trotz zahlreicher Hürden schafften es viele Menschen, diese zu überwinden und ihre Ehepartnerinnen und Ehepartner aus Drittstaaten nachzuholen bzw. in dem entsprechenden EU-Mitgliedsland zu legalisieren.

In manchen Fällen wird für diese Dienstleistung bezahlt. Zum preislichen Rahmen gab es jüngst in der April-Ausgabe der Zeitschrift Das Biber, laut Selbstbeschreibung ein junges Format „direkt aus der multiethnischen Community“, die folgende Schlagzeile: „15000 Euro für ein Ja“.
Diese und ähnliche Formen der Zu-wanderung einzuschränken war eines der Hauptziele des österreichischen Fremdenrechtspakets 2005. Für Ehepaare wurde damals ein Mindesteinkommen von etwa 1200 Euro monatlich eingeführt. Das Eingehen einer sogenannten „Aufenthaltsehe“ wurde als strafrechtliches Delikt für beide Beteiligten mit einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Haft definiert, wenn die Ehe um eines finanziellen Vorteils willen eingegangen wurde. In anderen Fällen sind eine Geldstrafe und ein Eintrag ins Strafregister vorgesehen. Zusätzlich droht den Drittstaatsangehörigen, die an der behaupteten Scheinehe beteiligt waren, ein Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot, was die wesentlich drastischere Maßnahme ist. 2006 wurde dann das Staatsbürgerschaftsgesetz verschärft und ein Mindestaufenthalt von sechs Jahren für denjenigen bzw. diejenige eingeführt, die oder der einen Menschen mit österreichischem Pass ehelichen will (zuvor gab es deutlich kürzere Fristen). Auch gibt es seither die Möglichkeit des Verlustes der Staatsbürgerschaft, sollte diese nachweislich nur wegen einer „Aufenthaltsehe“ erlangt worden sein.

Rückgang binationaler Ehen
Auch wenn Statistiken generell am besten mit Vorsicht genossen werden, verdeutlicht die österreichische Statistik der binationalen Eheschließungen einen tiefgreifenden Wandel: In den 1970er Jahren lag der Anteil von Ehen mit Menschen aus anderen Staaten bei rund 5 Prozent aller Eheschließungen. Bis 2005 stieg dieser Anteil auf knapp 30 Prozent. Doch bis 2007 fiel der Anteil binationaler Ehen wieder abrupt auf 16 Prozent. In den folgenden Jahren stagnierte er bei rund 18 Prozent.

Wie ist dieser Rückgang zu erklären? Und wer ist davon besonders betroffen?
Die Behörden feierten diese Entwicklung medial als Erfolg hinsichtlich „verhinderter Scheinehen“. Da fast 60 Prozent aller binationalen Ehen solche mit Drittstaatsangehörigen, also mit Menschen außerhalb der EU, sind, kann die stark reduzierte Zahl dieser Eheschließungen tatsächlich direkt auf die restriktive Fremdengesetzgebung zurückgeführt werden. Allerdings wichen zahlreiche Ehepaare zum Heiraten ins Ausland aus; sie werden damit statistisch nicht erfasst. Doch viele ins Auge gefasste Ehen wurden nicht geschlossen, da die entsprechenden Voraussetzungen für den Aufenthalt von den Ehewilligen nicht zu erfüllen waren.

Hinzuweisen ist hier auf die geschlechtsspezifische Diskrepanz: Das Mindesteinkommen von 1200 Euro für das Ehepaar muss primär vom österreichischen Part der Ehe erwirtschaftet werden, da der ausländische Ehepartner bzw. die Partnerin bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist. Dieses erforderliche regelmäßige Erwerbseinkommen kann in dieser Höhe vor allem von vielen Frauen nicht erbracht werden. Die ungleich verteilten gesellschaftlichen Machtpositionen spiegeln sich bekanntlich in Einkommensverhältnissen wider: Eine durchschnittlich entlohnte Arbeiterin wird trotz Vollzeitbeschäftigung dieses Einkommen so gut wie nie erzielen können. Das trifft auch zu auf Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen oder solche mit Karenz- oder Kinderbetreuungsgeld.

Während die Eheschließungen zwischen österreichischen Männern und ausländischen Frauen im Jahr 2006 insgesamt um etwa 20 Prozent zurückgingen, sank die Zahl der von Österreicherinnen geheirateten ausländischen Männern hingegen um 34 Prozent. Hier zeichnet sich ein höchst bedenklicher Trend ab: Nur jene Österreicherinnen mit einem entsprechend hohen Einkommen können sich den Ehepartner ihrer Wahl leisten. Diese Entwicklung setzte sich auch in den Jahren danach fort: In der letzten detaillierten Statistik der Eheschließungen ist die Zahl der österreichischen Frauen, die ausländische Partner geheiratet haben, weiterhin stärker gesunken, als die Zahl der Österreicher, die ausländische Frauen ehelichten. Am stärksten, und zwar um 84,8 Prozent, ist die Zahl der Eheschließungen zwischen Österreicherinnen und Partnern aus afrikanischen Ländern gesunken.

Scheinehe-verdächtig
In der Konstruktion des Phänomens „Scheinehe“ dominiert bei den Fremdenbehörden die Sichtweise, dass eine solche Aufenthaltsehe vor allem von Frauen eingegangen wird, die der sozialen Unterschicht angehören, und die vorrangig afrikanische Männer, die ein Asylverfahren durchlaufen, ehelichen wollen. In diesem Umfeld wird daher verstärkt kontrolliert. Doch auf diese Weise kommt es auch verstärkt zu Anzeigen, Verfahren und Verurteilungen wegen des (behaupteten) Eingehens einer Aufenthaltsehe. Damit können sich die Bilder der Konstruktion als auch der konkreten Verdächtigungen gegenseitig bestätigen. Die quantitativ größere Gruppe der Ehen, die österreichische Männer mit asiatischen Frauen schließen, wird von diesem Bild nicht erfasst.

Rückgang der verliehenen Staatsbürgerschaften
Doch nicht nur die Zahl der Ehen mit Drittstaatsangehörigen ging zurück, rückläufig ist auch die Zahl der Einbürgerungen. Wurden bis 2005 jährlich bis zu 3500 Ehepartner von Österreichern eingebürgert, so ist diese Zahl seit 2006 rapide gesunken. Sie liegt inzwischen bei etwa 600 bis 900 Personen jährlich. Woran das liegt?

Im europäischen Vergleich ist das österreichische Gesetz eines der restriktivsten. Es beharrt auf dem Prinzip der Abstammung, lehnt Doppelstaatsbürgerschaften ab und fordert von potentiellen Staatsbürgern lange Wartezeiten, Unbescholtenheit, ein regelmäßiges Einkommen und ein Bekenntnis zur österreichischen Nation. Seit Mitte 2013 gilt ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz, das eine Ausnahme von der 10jähigen Wartefrist ermöglicht: „Besonders gut integrierte“ Personen können die Staatsbürgerschaft schon nach sechs Jahren erwerben, doch dafür müssen sie – neben den erwähnten Zugangsvoraussetzungen – hervorragende Deutschkenntnisse und zeitintensives ehrenamtliches Engagement in anerkannten Organisationen nachweisen. „Integration“ wird verstanden als eine von den Migrantinnen und Migranten individuell zu erbringende Leistung. Nur ökonomisch erfolgreiche MigrantInnen, die Zeit finden, sich für die Interessen des Gemeinwohls zu engagieren, werden als potentielle zukünftige ÖsterreicherInnen willkommen geheißen – alle anderen geraten aufgrund ihrer vermeintlich mangelnden sozialen und kulturellen Integrationsfähigkeit in Verdacht, eine Gefahr für den nationalen Wohlstand und sozialen Zusammenhalt darzustellen.

Nicht gefragt wird nach den institutionellen Bedingungen, die Ungleichheit reproduzieren: Fragen rechtlicher Diskriminierungen geraten ebenso aus dem Blick wie jener alltägliche Rassismus oder die Arbeitsmarktstrukturen, die Frauen diskriminieren. So werden durch die Entrechtung von Migrantinnen und Migranten ständig neue Ausbeutungsverhältnisse geschaffen, etwa in der Haus- und Pflegearbeit, aber auch innerhalb der Ehe.

Freizügigkeitsberechtigte EU-StaatsbürgerInnen können viel einfacher und günstiger via Ehe zum Aufenthalt und zur Staatsbürgerschaft verhelfen.
Übrigens: Wäre ich Drittstaatsangehörige, so würde ich mit Blick auf das Angebot Maltas die folgende Rechnung aufmachen: Die abverlangten 650000 Euro entsprechen rund 43 Ehen zu je 15000 Euro. Mit angemessener Verzinsung wären es rund 50 Ehen. Mit dieser Relation 1:50 wird die spezifisch ausgrenzende EU-Politik gegenüber Menschen aus Drittstaaten recht gut auf den Punkt gebracht. Für Reiche ist es 50mal einfacher, in die Festung Europa zu gelangen als für arme Menschen.

Irene Messinger ist Politikwissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt feministischer Migrations- bzw. Exilforschung und lebt in Wien. Ihre Leidenschaft gilt dem Phänomen Scheinehe, das sie in ihrer Dissertation untersuchte und diese unter dem Titel „Schein oder Nicht Schein“ publizierte. Aktuell forscht sie zu Scheinehen verfolgter Frauen in der NS-Zeit.

Mehr lesen:

Refugees welcome? Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, ei...
Washington versucht den Reisebann Der von US-Präsident Donald Trump am 27. Januar 2017 verhängte Einreisestopp für Staatsangehörige aus sieben Ländern hat weltweit Empörung ausgelöst. ...
Ein türkischer Streik in Deutschland 40 Jahre Ford-Streik 1973-2013 Lunapark21 - Heft 23 Eine Montage aus zeitgenössischen und aktuellen Beiträgen, Aussagen von Beteiligten und einem ...
Wasser statt Mauer. Der Papst, die Migration und Ellis Island Aus: LunaPark21 - Heft 31 In seiner Rede vor dem US-Kongress ging Papst Franziskus auch auf die weltweiten Fluchtbewegungen ein. Er ist ein erfahre...
Ford-Streik Köln 1973-2013 Lunapark21 - Heft 23 Der Streik bei Ford in Köln Ende August 1973 – der auf den folgenden sechs Seiten Thema ist – ist ein entscheidender Markstein...